Kanzleiorganisation

Rechnungsvorlagen

Muster Rechnungsvorlagen

Die von der Akte zur Verfügung gestellten Standard-Rechnungsvorlagen wurden inhaltlich angepasst und für Sie zusätzlich zu den bisherigen Vorlagen im Verzeichnis ..\Daten\Lst\ bereitgestellt.

Die Rechnungsvorlagen wurden dahingehend angepasst, dass abhängig von den Einstellungen im Kanzlei-/&Mandantenstammblatt der Vermerk auf der Rechnung wie folgt gedruckt wird.

  • Text für Lastschrift
  • Text für Überweisung
  • Text für Factoring (wird aus dem Kanzleistammblatt gelesen)

Um eine Factoring-Vorlage zu verwenden, muss diese in den Dokumenteigenschaften des Rechnungsvorschlages im Register Ausgabe / Rechnungsvorlage zugeordnet werden.

#3758551: akte kanzleiorganisation factoringschnittstelle image12.png

Textmarken

Innerhalb der Rechnungsvorlagen steht Ihnen ab sofort eine neue Textmarke zur Verfügung. Hierbei handelt es sich um

  • Factoringvermerk: Vermerk für das Factoring aus dem Kanzleistammblatt

Damit haben Sie die Möglichkeit, soweit dies von Ihnen gewünscht wird, die Rechnungsvorlagen entsprechend anzupassen.

Zur Bearbeitung Ihrer Rechnungsvorlage öffnen Sie im Rechnungsvorschlag über die Symbolschaltfläche #3758553: akte kanzleiorganisation factoringschnittstelle image13.png den DocumentDesigner für RPX-Vorlagen bzw. über die Symbolschaltfläche #3758552: akte kanzleiorganisation factoringschnittstelle image14.png die Vorlagenverwaltung von Word. Weitere Informationen finden Sie in der Hilfe.

#3758557: akte kanzleiorganisation factoringschnittstelle image15.png

#3753571: akte kanzleiorganisation factoringschnittstelle image5.png Bezüglich der Anpassung Ihrer Rechnungsvorlagen wenden Sie sich bitte an Ihren Kundenbetreuer.

Rechnungsvorschlag/-sliste

Dokumenteigenschaften

Register Auswahl

#3758559: akte kanzleiorganisation factoringschnittstelle image16.png

Im Register Auswahl kann bei Bedarf der Filter für den Versandweg auf Factoring eingestellt werden.

Register Dokument

#3758558: akte kanzleiorganisation factoringschnittstelle image17.png

Bei einer Ausgabe der Rechnung an die Factoring Schnittstelle (StB|VS) wird die eingestellte Zahlungsweise nicht berücksichtigt, da das komplette Debitorenmanagement bei der StB|VS erfolgt.

Filter in der Rechnungsvorschlagsliste

Rechnungsvorschlagsliste - Filter

#3758563: akte kanzleiorganisation factoringschnittstelle image18.png

In der Rechnungsvorschlagsliste kann der Filter für den Versandweg eingegeben werden.

Rechnungsvorschlagsliste - Anzeige Mandanten

  • Alle Mandanten der Kanzlei

#3758564: akte kanzleiorganisation factoringschnittstelle image19.png

  • Nur ein Mandant (z.B. Testphase)

#3758565: akte kanzleiorganisation factoringschnittstelle image20.png

Rechnungsvorschlag

#3758569: akte kanzleiorganisation factoringschnittstelle image21.png

Im Rechnungsvorschlag wird der Versandweg Factoring (...) angezeigt

Dialog Ausgabe

#3758570: akte kanzleiorganisation factoringschnittstelle image22.png

Im Dialog Ausgabe wird der Hinweis auf die Aktenoption bei Factoring angezeigt.

Rechnungsausgangsbuch

Dokumenteigenschaften

Register Auswahl

#3758571: akte kanzleiorganisation factoringschnittstelle image23.png

Im Register Auswahl kann bei Bedarf der Filter für den Versandweg auf Factoring eingestellt werden.

Die neue Zahlungsart Factoring wurde aufgenommen, so dass auch diese als Filter dienen kann.

In der Anzeige des Rechnungsausgangsbuch wird in der Spalte Zahlungsart folgendes angezeigt

  • L = Lastschrift
  • Ü = Überweisung
  • F = Factoring

#3758576: akte kanzleiorganisation factoringschnittstelle image24.png

Filter im Rechnungsausgangsbuch

#3758575: akte kanzleiorganisation factoringschnittstelle image25.png

Im Rechnungsausgangsbuch kann der Filter für den Versandweg eingegeben werden.

Storno Rechnungen

Bei Storno Rechnungen ist zu beachten, dass diese nach der Stornierung noch per Versandweg ausgegeben werden muss, damit sie per Transfer Client automatisch an die StB|VS übermittelt wird.

  • Rechnung stornieren
  • Rechnung per Versandweg lt. Stammdaten ausgeben

#3758577: akte kanzleiorganisation factoringschnittstelle image26.png

Gutschriften

Für die Erstellung von Gutschriften empfiehlt es sich, dass Gutschriften, die zu einer Rechnungsnummer gehören als eine neue "Gutschrifts-Rechnung" (Erstellung der Gutschrift aus dem Rechnungsausgangsbuch) ausgegeben werden.

Damit ist eine Zuordnung der Gutschrift zur Rechnung auf Seiten der StB|VS einfacher.

Wiederholung der Ausgabe

Die Wiederholung der Ausgabe der Rechnung ist nur als Einzelausgabe möglich. Im Rechnungsstapel wird nach der Ausgabe ein entsprechender Hinweis angezeigt.

Postbuch

Gebührenrechnungen werden analog zum bisherigen Vorgehen im Postbuch als Postausgang gespeichert.

Im Register Notizen wird zusätzlich ein Hinweis geschrieben, dass die Ausgabe der Gebührenrechnung über die StB|VS erfolgte.

#3758591: akte kanzleiorganisation factoringschnittstelle image27.png

Verwandte Themen

Erstellung von Mandanten-Zugangsdaten für ADDISON Direkt - Schnelleinstieg für den Berater mit AKTE
Dieses Dokument beschreibt den Prozess zur Einrichtung von ADDISON Direkt für Mandanten über die ADDISON AKTE-Software. Zunächst wird erläutert, wie Einzel- oder Mehrfachmandanten freigeschaltet und Login-Daten erstellt werden. Danach wird erklärt, wie die Zugangsdaten in PDF-Format angezeigt oder per E-Mail versendet werden können. Zudem wird die Aktivierung von ADDISON Direkt-Anwendungen in der Zentralakte und Dauerakte behandelt.
Stammdaten
'Stammdaten'
Einführung Erinnerungsfunktion
Die Erinnerungsfunktion gibt ihnen einen Überblick über die fälligen Aufgaben oder Nachrichteneingänge je Mitarbeiter.
DIVA 2 Digitaler Verwaltungsakt
Mit dem Elster Projekt DIVA (Digitaler Verwaltungsakt) gibt die Finanzverwaltung Verwaltungsakte elektronisch bekannt. Die elektronische Bekanntgabe ist rechtsverbindlich und ersetzt den Papierbescheid – Grundlage ist § 122a Abgabenordnung.
DIVA 1 - Digitaler Verwaltungsakt
Mit dem Elster Projekt DIVA (Digitaler Verwaltungsakt) gibt die Finanzverwaltung Verwaltungsakte elektronisch bekannt. Die elektronische Bekanntgabe ist rechtsverbindlich und ersetzt den Papierbescheid – Grundlage ist § 122a Abgabenordnung.