Krankenkassen/BV

Diese Funktionalität ist aus der folgenden Menüfolge ausführbar: Stammdaten / Krankenkassen/BV

Im angezeigten Dialog Auswahl Krankenkassen/BV kann eine Krankenkasse oder berufsständische Versorgungseinrichtung ausgewählt werden. Das Kontrollkästchen Im Abrechnungsmonat gültige ist standardmäßig aktiviert, es werden eingeschränkt auf den eingestellten Abrechnungsmonat nur gültige Krankenkassen bzw. Versorgungseinrichtungen zur Auswahl angezeigt. Nach Bestätigung der Auswahl mit der Schaltfläche OK werden die Stammdaten der jeweiligen Krankenkasse bzw. Versorgungseinrichtung im Register Krankenkassen/BV geöffnet. Wird der Dialog mit der Schaltfläche Abbrechen bestätigt, werden die Kassen alphabetisch sortiert angezeigt und können mit den Pfeil-Schaltflächen durchgeblättert werden. Über das Fernglas kann der Auswahldialog erneut geöffnet werden. In die leeren Felder in der ersten Zeile unter den Spaltenüberschriften können jeweils Suchbegriffe eingegeben werden. Mit einem Klick auf eine Spaltenüberschrift kann nach dieser sortiert werden.

Durch ziehen einer Spaltenüberschrift in den darüberliegenden Bereich kann die Auswahl nach dieser gruppiert werden, z.B. Gruppierung nach Kassenart:

Eine Kasse kann mit Doppelklick oder durch markieren (mit der Maus oder den Pfeiltasten) und der Schaltfläche OK bzw. der Eingabetaste ausgewählt werden.

Die Stammdaten der Krankenkassen werden durch die offizielle Beitragssatzdatei der ITSG, die berufsständischen Versorgungseinrichtungen durch die BV-Datei der DASBV gepflegt und können mit der Taste F5 bei geöffnetem Register „Krankenkassen/BV“ oder über die „ADDISON Online-Aktualisierung Lohn“ aktualisiert werden.

Das Register Krankenkassen/BV ist in folgende Reiter aufgeteilt:

  • Kassendaten
  • Beiträge (nur für Krankenkassen)

Krankenkassen/BV | Kassendaten

Diese Funktionalität ist aus der folgenden Menüfolge ausführbar: Stammdaten / Krankenkassen/BV / Kassendaten

Der Reiter Kassendaten beinhaltet die Stammdaten der einzelnen Krankenkassen und berufsständischen Versorgungseinrichtungen (Betriebsnummer, Bezeichnung, Gültig bis, Kassenart, Name, Anschrift, Nachfolgekasse, Annahmestelle, Zusätzliche Angaben und Bankverbindungen, bei Versorgungseinrichtungen ohne Zusätzliche Angaben, dafür Kommunikation und Datenübermittlung).

Gültig bis

Wenn eine Krankenkasse fusioniert bzw. ohne Rechtsnachfolger geschlossen wird, erhält die Krankenkasse in der Beitragssatzdatei ein Gültig bis-Datum für ihre Betriebsnummer.

Bankverbindungen

Die Bankverbindungen (Bankbezeichnung, IBAN und SWIFT-BIC) der Krankenkassen aus der Beitragssatzdatei bzw. BV-Datei bei Versorgungseinrichtungen sind grün dargestellt und werden automatisch durch die ADDISON Online-Aktualisierung Lohn gepflegt. Über die Schaltfläche „Neu“ kann für eine Krankenkasse oder Versorgungseinrichtung durch Eingabe der IBAN eine neue Bankverbindung angelegt werden. Bankverbindungen, die manuell angelegt wurden, sind gelb dargestellt und können über den Papierkorb gelöscht werden.

Wichtig: Das Löschen von Bankverbindungen im Reiter Kassendaten löscht nicht die im Mandantenstamm gespeicherte Bankverbindung für die entsprechende Kasse.

Ist unter Stammdaten | Mandant | Krankenkassen/BV bzw. Betr | Bankverbindungen und Kommunikationsdaten noch eine Bankverbindung eingetragen, die nicht mehr in den Kassendaten vorhanden ist, wird beim Erstellen der Beitragsmeldungen für betroffene Krankenkassen ein Hinweis ausgegeben und bei der Zahlungserstellung wird kein Zahlstapel erzeugt.

Nachfolgekasse

Erhält eine Kasse in der Beitragssatzdatei ein Gültig bis-Datum und ist eine Betriebsnummer für die Nachfolgekasse vorhanden, wird diese automatisch eingetragen.

Annahmestelle

Für die elektronische Übermittlung von Meldungen der Sozialversicherung ist jeder Krankenkasse bzw. BV eine Datenannahmestelle zugeordnet.

Krankenkassen/BV | Beiträge

Diese Funktionalität ist aus der folgenden Menüfolge ausführbar: Stammdaten / Krankenkassen/BV / Beiträge

Der Reiter Beiträge beinhaltet die für die Abrechnung benötigten Beitragssätze bzw. Höchstbeiträge für die Krankenversicherung, Versorgungsbezugsempfänger, freiwillig versicherten Arbeitnehmer und Umlagesätze der jeweiligen Krankenkasse.

Krankenversicherung

Für Zeiträume ab 01.2015 werden die folgenden Prozentsätze zur Krankenversicherung angezeigt:

  • Allgemeinen Beitragssatz Arbeitnehmer/Arbeitgeber
  • Ermäßigter Beitragssatz Arbeitnehmer/Arbeitgeber
  • Kassenindividueller Zusatzbeitragssatz

Versorgungsbezugsempfänger

Für Zeiträume ab 01.2015 werden der gültige Beitragssatz für Versorgungsbezugsempfänger sowie der kassenindividuelle Zusatzbeitragssatz in Prozent angezeigt. Besteht Beitragsabführungsplicht, sind die Beiträge komplett vom Arbeitnehmer zu tragen.

Freiwillig versicherte Arbeitnehmer

Die Höchstbeiträge und -zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie der kassenindividuelle Zusatzhöchstbeitrag für freiwillig Versicherte Arbeitnehmer werden bei der Aktualisierung der Kassendaten mit der Taste F5 oder beim Import der allgemeinen Daten neu berechnet.

Umlage

Bei der Umlage handelt es sich um eine Entgeltfortzahlungsversicherung, wobei die Umlage U1 zur Erstattung der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und die Umlage U2 zum Ausgleich der Aufwendungen des Arbeitgebers nach dem Mutterschutz dient. Für die Umlage U1 stehen für Zeiträume ab 01.2015 die Umlagesätze U1_1 bis U1_6, für die Umlage U2 der Umlagesatz U2_1 zur Verfügung. Es werden die Umlagebeitragssätze mit den dazugehörigen Erstattungssätzen der ausgewählten Kasse angezeigt. Außerdem wird angezeigt, ob eine Begrenzung der Umlagebeiträge und damit verbunden auch der Erstattungsbeträge im Rahmen des AAG-Erstattungsantragsverfahrens auf die jeweils gültige Beitragsbemessungsgrenze stattfindet. Die Erstattungsart AG-Anteile und der Erstattungssatz/Pauschaler Zuschlag geben an, ob und in welcher Höhe die Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung im Rahmen des AAG-Erstattungsantragsverfahrens erstattet werden.

Erstattungsart AG-Anteile:

0 = Erstattung der tatsächlichen Beiträge mit dem angegebenen Erstattungssatz in Prozent

1 = Pauschaler Zuschlag des fortgezahlten Arbeitsentgelts als Abgeltung der Beiträge in Prozent

2 = Pauschaler Zuschlag des fortgezahlten Arbeitsentgelts als Abgeltung der Beiträge in Prozent begrenzt auf die Beitragsbemessungsgrenze

9 = keine Erstattung der AG-Anteile bzw. mit dem Erstattungssatz zum fortgezahlten Arbeitsentgelt bereit abgegolten (nur U1)

Automatische Aktualisierung

Die Beitragssätze werden für alle Krankenkassen mit der Taste F5 oder der ADDISON Online-Aktualisierung über das Internet aus der offiziellen Beitragssatzdatei der ITSG (Informationstechnische Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung GmbH) aktualisiert. Die abgerechneten Daten werden danach vom Programm mit den aktualisierten Daten verglichen. Bei Abweichungen werden betroffene Arbeitnehmer zur automatischen Rückrechnung vorgeschlagen (siehe Automatische Rückrechnung).

Die Krankenkassen sind für die Pflege und die Aktualität ihrer Beitragssätze in der Beitragssatzdatei selbst zuständig. Die ITSG stellt lediglich die organisatorische und technische Plattform zur Verfügung.

Automatische Rückrechnung

Werden Beitragssätze in der Beitragssatzdatei von den Krankenkassen rückwirkend verändert und wurden für diese Zeiträume bereits Lohn- und Gehaltsabrechnungen erstellt, erkennt das Programm Abweichungen automatisch. Bei Feststellung von Abweichungen werden davon betroffene Arbeitnehmer zur automatischen Rückrechnung vorgeschlagen. Erst nach Durchführung der Rückrechnung kann der Mandant wieder bearbeitet werden.

Die automatische Rückrechnung ist auf den Monat April des Vorjahres begrenzt.

Verwandte Themen

Steuerungsdaten
Diese Funktionalität ist aus der folgenden Menüfolge ausführbar: Steuerungsdaten
Stammdaten Unternehmen
Bereich Mandant, Unternehmen, Registerkarte Unternehmen
Personal
Diese Funktionalität ist aus der folgenden Menüfolge ausführbar: Stammdaten, Personal
Nutzungsvereinbarung und -gebühren
Basierend auf den bestehenden vertraglichen Regelungen zwischen beiden Vertragspartnern wird ADDISON Lohn Online zum Bestandteil der Softwarelösung. Ab 15.12.2022 bietet Wolters Kluwer mit ADDISON Lohn Online neue Funktionalitäten, um einen effizienten Prozess im Bereich Lohn zu ermöglichen und die Zusammenarbeit zwischen Ihnen und Ihren Mandanten zu optimieren.
Jobkette
Diese Funktionalität ist aus der folgenden Menüfolge ausführbar: Jobkette