Leistungsdatum - Aufwendungen periodengerecht auf Grund des Leistungsdatums buchen

GoBD zum 01.01.2015 Rn 51

Jeder Geschäftsvorfall ist periodengerecht der Abrechnungsperiode zuzuordnen, in der er angefallen ist. Zwingend ist die Zuordnung zum jeweiligen Geschäftsjahr oder zu einer nach Gesetz, Satzung oder Rechnungslegungszweck vorgeschriebenen kürzeren Rechnungsperiode.

In diesen Fällen wird der Aufwand periodengerecht gebucht, die im Aufwand abzugsfähige Vorsteuer darf aber erst geltend gemacht werden, wenn eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt. Dies ist in der Regel in einer darauffolgenden Abrechnungsperiode.

Für diesen Geschäftsvorfall wurde das Leistungsdatum eingeführt. Damit wird die Vorsteuer automatisch in den richtigen Versteuerungszeitraum gebucht. Eine manuelle Umbuchung der Vorsteuer entfällt somit.

Die Vorsteuer wird mit der Erstellung der UStVA umgebucht und ein Buchungsstapel erstellt.

Finanzbuchhaltung ustva image70.png

Vor der Übergabe in die Umsatzsteuer-Jahreserklärung müssen die Umbuchungen auf Grund der Umsatzsteuer-Voranmeldungen durchgeführt worden sein.

In der Hilfe Buchen.pdf sind die Voraussetzungen für das Buchen mit Leistungsdatum und Buchungsbeispiele ausführlich beschrieben.

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