Löschen von Belegen nach 8 Jahren
Löschen von Belegen nach 8 Jahren
Mit der DVD 2/2025 wurde die Verkürzung der Aufbewahrungsfrist auf als 8 Jahre umgesetzt.
Dies ergibt sich aus dem Bürokratieentlastungsgesetz IV.
Hier ist eine kürzere Aufbewahrungsfrist nach § 257 Abs. 1 Nr. 4 HGB (Buchungsbelege) verabschiedet worden - diese müssen nur noch acht statt bisher zehn Jahre aufbewahrt werden.
Diese Funktion wurde in das Löschprogramm Wirtschaftsjahre löschen im DSGVO Dashboard integriert.
D.h. wenn Sie zukünftig ein Wirtschaftsjahr über das DSGVO Dashboard löschen, werden auch die mit den Buchungen verknüpften Belege aus dem Uniarchiv gelöscht.
Ein Löschen der Belege aus einen externen DMS System erfolgt nicht!
Voraussetzungen:
Lizenz für das DSGVO Dashboard
Der löschende Benutzer muss für den entsprechenden Mandanten die Löschrechte für das Uniarchiv besitzen. Dieses aktivieren Sie im Benutzermanager / Gruppen / Archiv / Löschen.
Alternativ kann der Benutzer der Gruppe der Administratoren zugeordnet werden. Dieser erhält dann automatisch Löschrechte für alle bestehenden und zukünftigen Mandanten.
Wurde das Löschrecht noch nicht erteilt bzw. ist der Benutzer kein Mitglied der Administratoren-Gruppe, so erhalten Sie bei Start des Löschprogrammes eine entsprechende Meldung und der Vorgang wird abgebrochen.
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