Maler- und Lackierer

Beiträge ab 2016

Beiträge ab 2016 Der Beitrag zur Urlaubskasse (UK) sinkt ab 2016 auf 12,30%, der Beitrag zur Zusatzversorgungskasse (ZVK) beträgt unverändert 2,0%. Der Gesamtbeitrag für die gewerblichen Arbeitnehmer beträgt somit ab 01.01.2016 14,30% und setzt sich wie folgt zusammen: - Urlaub: 12,30% - Zusatzversorgung: 2,00% Der Gesamtbeitragssatz für die technisch/kaufmännisch Angestellten beträgt unverändert 2,0%.

Elektronische Lohnnachweiskarte

Allgemein Ab dem Jahr 2016 entfällt für die Betriebe des Maler- und Lackiererhandwerks das aufwendige manuelle Ausfüllen der Lohnnachweiskarte mit Durchschreibung, die den gewerblichen Arbeitnehmern zum Nachweis der Beschäftigung im Maler- und Lackiererhandwerk und der dabei erworbenen und gewährten Ansprüche auf Urlaub sowie zum Nachweis für Wartezeiten der Zusatzversorgungskasse dient.
Letztmaliges Ausfüllen für das Jahr 2015 Der Arbeitgeber hat die Lohnnachweiskarte letztmalig für das Jahr 2015 nach der bisherigen Vorgehensweise manuell auszufüllen und abzuschließen. Der Resturlaubsentgeltanspruch ist zu errechnen, einzutragen und zu bescheinigen. Der Original-Teil C ist unverzüglich an die Kasse zu senden. Der Teil B der Lohnachweiskarte verbleibt zunächst beim Arbeitgeber. Bei Erhalt der neuen Lohnnachweiskarte ist das Resturlaubsentgelt aus dem Teil B des Vorjahres zu übertragen. Der Teil B des Vorjahres ist dem Arbeitnehmer gegen Quittung auszuhändigen.
#3471031: Lohn besonderheiten baulohnabrechnung image9.jpeg #3471030: Lohn besonderheiten baulohnabrechnung image10.png
Elektronischer Lohnnachweis Zukünftig werden die Resturlaubsansprüche bei - Beendigung des Arbeitsverhältnisses - Bestehendes Arbeitsverhältnis über den Jahreswechsel - Ausscheiden des Arbeitnehmers aus dem Maler- und Lackiererhandwerk infolge einer der nachfolgend tarifvertraglich geregelten Sonderfälle 1. Berufswechsel - Auswanderung - Tod - Alters- bzw. Erwerbsminderungsrente - Wechsel ins Angestelltenverhältnis aus den vorliegenden Meldedaten direkt von der Malerkasse berechnet und den Betrieben über die elektronischen Postfächer mitgeteilt. Über diesen Weg kann der Betrieb auch einen Lohnnachweis für seinen Arbeitnehmer abrufen. D. h. das manuelle Ausfüllen mit Durchschreibung der Papier-Lohnnachweiskarten entfällt zukünftig für den Arbeitgeber.
Änderungen bei der Berechnung des Urlaubsanspruchs ab 2016 > > > > --- > --- > > Allgemein > Für die Höhe des jeweiligen Urlaubsanspruchs kam es bis zum Jahre 2012 auf das Alter des Betroffenen an. Da es aufgrund der europäischen Rechtsprechung Zweifel gab, ob das Kriterium des Alters weiterhin verwendet werden darf, wurde bei den verbindlichen tarifvertraglichen Regeln auf die Gewerbezugehörigkeit umgestellt. Um diese Veränderungen verträglicher für die Beschäftigten zu gestalten bestehen Übergangsregelungen, die nun zum Ende des Jahres 2015 auslaufen. Damit ergeben sich zum Urlaubsjahr 2016 bei einzelnen Arbeitnehmern Kürzungen oder Erhöhungen zum vorherigen Jahresurlaubsanspruch. > > > > > Berechnung Urlaubsanspruch ab 2016 > Ab dem 01.01.2016 berechnet sich der Urlaubsanspruch entsprechend der Gewerbezugehörigkeit (nach § 18 RTV) wie folgt: > > > > --- > --- > > Der Jahresurlaub beträgt grundsätzlich > 25 Tage > > ab einer Gewerbezugehörigkeit von 12 Jahren > 28 Tage > > ab einer Gewerbezugehörigkeit von 22 Jahren > 30 Tage > > > > > > Information der Betriebe und der betroffenen Arbeitnehmer > Die Betriebe erhalten von der UK Maler über ihr elektronisches Postfach oder zum Download auf der Grundlage der dort vorliegenden Daten, eine Mitarbeiterliste mit der Auflistung der Urlaubsansprüche für 2016. Zudem wird ein Einzelnachweis zur Aushändigung an die betroffenen Mitarbeiter zur Verfügung gestellt. > > > > > 3 Schritte zur Mitarbeiterliste für die Betriebe > 1. Login bei den Online-Diensten der UK Maler unter https://www.ukmalerservice.de/index.php5 mit den bekannten Zugangsdaten : 1. Falls noch keine Zugangsdaten für die Online-Services der UK Maler existieren, erhalten Sie unter 0611 7630-400 weitergehende Informationen : 1. Nach erfolgtem Login erhält man unter dem Menüpunkt Service auf der linken Seite die Liste mit den Urlaubsansprüchen der Mitarbeiter für 2016 > > > > Urlaubsrechner > Als Service bietet die UK Maler unter folgender Adresse einen Urlaubsrechner an, mit dem die ab 01.01.2016 geltenden Urlaubsansprüche ermittelt werden können: http://www.uk-maler.de/urlaub-2016/urlaubsrechner-2016 > > > > > #3471031: Lohn besonderheiten baulohnabrechnung image9.jpeg > Lohn besonderheiten baulohnabrechnung image11.png > > > > > Umsetzung in ADDISON Lohn & Gehalt > Die Allgemeinen Daten Bau werden mit DVD 1/2016 automatisch mit den neuen ab 01.01.2016 geltenden Urlaubsansprüchen (Urlaubstage und Urlaubsprozentsätze) unter dem Gültigkeitsdatum 01.2016 bestückt. Lohn besonderheiten baulohnabrechnung image12.png Aufgrund des Endes der Übergangsregelung kann es bei einzelnen Arbeitnehmern zu Veränderungen im Urlaubsanspruch kommen. Deshalb ist der Urlaubsanspruch der einzelnen Arbeitnehmer unter Stammdaten > Personal Bau > Bau Pers. für jeden Arbeitnehmer zu überprüfen und ggf. anzupassen! > Neuer Datensatz UKM_AUMEL ab 01.01.2016Pflicht zur elektronischen Meldung der Ausgleichsbeträge > > > > --- > --- > > Allgemein > Um alle Urlaubsansprüche der Arbeitnehmer zeitnah zu erfassen bzw. ermitteln zu können, benötigt die UK-Maler zukünftig unterjährig die Meldung der Ausgleichsbeträge durch den Arbeitgeber bei Nichtbeschäftigung (z. B. Zahlung von Krankengeld. Das Ausgleichskennzeichen (Grund für die Zahlung der Ausgleichsbeträge) und die Höhe der Ausgleichsbeträge sind der UK-Maler ab dem 01.01.2016 durch einen neuen Datensatz (UKM_AUMEL) zu übermitteln. > > > > > Neuer Datensatz UKM_AUMEL > Der neue Datensatz UKM_AUMEL (Meldung der Ausgleichsbeträge) beinhaltet u. a. die folgenden Informationen: - Ausgleichskennzeichen - A = Schlechtwetter - B = Weiterbildung - E = Ehrenamt - K = Krankheit - U = Betriebsunfall - M = Mutterschutzzeiten (nicht Elternzeit) - W = Wehrübung - Z = Kurzarbeit - Ausgleichsbetrag - Ausgleichstage - Beginn und Ende des Ausgleichszeitraums > Verfahrensablauf der Gewährung von Ausgleichsbeträgen > > > > --- > --- > > Ausgleichsbeträge ab 01.01.2016 > Lohn besonderheiten baulohnabrechnung image13.png > > > > > Voraussetzungen für Gewährung der Ausgleichsbeträge > Bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Gewährung der Ausgleichsbeträge dürfen nur die Arbeitstage betrachtet werden, d. h. Samstage, Sonntage und Feiertage werden nicht berücksichtigt. Als Arbeitstage gilt jeweils Montag bis Freitag, egal ob Feiertage dazwischen liegen. Bei allen Ausgleichsbeträgen, bis auf Ehrenamt (E), sind die Voraussetzungen für die Gewährung erfolgt wenn die Arbeit eine volle Woche (5 zusammenhängende Arbeitstage) ausgefallen ist. > > > > > #3471031: Lohn besonderheiten baulohnabrechnung image9.jpeg > Beispiel: Gewerblicher Arbeitnehmer im Maler- und Lackiererhandwerk mit Betriebssitz in Baden-Württemberg hat einen Arbeitsausfall wegen Bezug von Krankengeld vom 04.01.2016 – 08.01.2016. Lösung: Die Voraussetzungen für die Gewährung eines Ausgleichsbetrages sind erfüllt, weil trotz des gesetzlichen Feiertages in Baden-Württemberg am 06.01.2016 eine volle Woche (5 zusammenhängenden Arbeitstage) bestanden hat! Der Arbeitnehmer erhält im Abrechnungsmonat 01.2016 einen Ausgleichsbetrag von 38,35 € auf sein Urlaubskonto! > > > > > > > > > > > Wann dürfen die Ausgleichsbeträge dem Urlaubsanspruch gutgeschrieben werden? > Die Ausgleichsbeträge dürfen erst mit Ende des jeweiligen Ausgleichszeitraumes dem Urlaubsanspruch in Geld des jeweiligen Arbeitnehmers gutgeschrieben werden. Bei monatsübergreifenden Ausgleichszeiträumen wird erst im letzten Monat das Urlaubskonto bei der Malerkasse um die Ausgleichsbeträge erhöht. Die Ausgleichsbeträge sind immer pro Kalenderjahr zu betrachten, d. h. es wird immer nur der Zeitraum 01.01. bis 31.12. für die Prüfung der Voraussetzungen für die Gewährung geprüft. > > > > > #3471031: Lohn besonderheiten baulohnabrechnung image9.jpeg > Beispiel 1: Gewerblicher Arbeitnehmer im Maler- und Lackiererhandwerk mit Betriebssitz in Baden-Württemberg hat einen Arbeitsausfall wegen Bezug von Krankengeld vom 27.01.2016 – 05.02.2016. Lösung: Die Voraussetzungen für die Gewährung eines Ausgleichsbetrages sind erst im Abrechnungsmonat 02.2016 mit dem Ende des Ausgleichszeitraumes erfüllt. Der Arbeitsausfall hat insgesamt 8 zusammenhängenden Arbeitstage bestanden, insofern sind erhält der Arbeitnehmer für eine volle Woche Arbeitsausfall (5 zusammenhängende Arbeitstage) einen Ausgleichsbetrag von 38,35 € in 02.2016 auf sein Urlaubskonto! > > > > > #3471031: Lohn besonderheiten baulohnabrechnung image9.jpeg > Beispiel 2: Gewerblicher Arbeitnehmer im Maler- und Lackiererhandwerk mit Betriebssitz in Baden-Württemberg hat einen Arbeitsausfall wegen Bezug von Krankengeld vom 27.12.2016 – 02.01.2017. Lösung: Die Voraussetzungen für die Gewährung eines Ausgleichsbetrages sind nicht erfüllt, weil für die Prüfung nur der das Kalenderjahr 2016 (bis 31.12.2016) betrachtet werden darf. In diesem Zeitraum liegen nur 4 zusammenhängende Arbeitstage vor, insofern erhält der Arbeitnehmer keinen Ausgleichsbetrag! > > > > > Sonderfall: Anspruch auf Ausgleichsbeträge wegen witterungsbedingter Kündigung > Der Arbeitnehmer kann nach § 46 RTV in der Zeit vom 15. November bis 15. März gekündigt werden, wenn die Arbeit wegen schlechter Witterungsbedingungen voraussichtlich längere Zeit nicht durchführbar ist und auf seinem evtl. geführten Arbeitszeitkonto kein Guthaben mehr ist. Der Arbeitnehmer ist bei Wiederaufnahme der Arbeit, spätestens vor Ablauf von vier Monaten nach Ausspruch der Kündigung bzw. bis zum 30. April wiedereinzustellen. Für die Zeiten in denen er nicht gearbeitet hat, besteht ebenso ein Anspruch auf Ausgleichsbeträge (Ausgleichskennzeichen A = Schlechtwetter) für jede volle Woche (5 zusammenhängende Arbeitstage) die der Arbeitsausfall angedauert hat. Dabei spielt es keine Rolle ob der Arbeitnehmer arbeitslos gemeldet war, oder in einer anderen Tätigkeit gearbeitet hat solange es sich nicht um eine Tätigkeit handelt die in die Zugehörigkeit des Maler- und Lackiererhandwerks fällt. > > > > > Lohn besonderheiten baulohnabrechnung image14.jpeg > Da der Arbeitnehmer in der Zeit der witterungsbedingten Kündigung nicht über die ADDISON Lohn- & Gehaltsabrechnung abgerechnet wird, müssen die Ausgleichsbeträge für diesen Zeitraum vom Anwender über die Online-Dienste der Malerkasse extra gemeldet werden! > Umsetzung in ADDISON > > > > --- > --- > > Anpassung Allgemeine Daten Bau > Die Allgemeinen Daten Bau werden mit DVD 1/2016 automatisch unter dem Gültigkeitsdatum 01.2016 mit den aktuellen Ausgleichskennzeichen und den dazugehörigen Ausgleichsbeträgen bestückt. Lohn besonderheiten baulohnabrechnung image15.png > > Erfassung der Ausgleichszeiträume in ADDISON Lohn & Gehalt > Um programmseitig die Voraussetzungen für die Gewährung der Ausgleichsbeträge korrekt ermitteln zu können müssen die Ausgleichstage zukünftig mit den dazugehörigen Basis-Lohnarten kalendertäglich in der Erfassung variabler Daten bzw. in der Kalender-Erfassung eingegeben werden! > > > > > #3471031: Lohn besonderheiten baulohnabrechnung image9.jpeg > Beispiel: Gewerblicher Arbeitnehmer im Maler- und Lackiererhandwerk mit Betriebssitz in Baden-Württemberg hat einen Arbeitsausfall wegen Bezug von Krankengeld vom 04.01.2016 – 08.01.2016. Lösung: Mit der entsprechenden Ausgleichslohnart 4240 Ausgleich Krank werden die ausgefallenen Arbeitstage kalendertäglich erfasst! Die Voraussetzungen für die Gewährung eines Ausgleichsbetrages sind erfüllt, weil trotz des gesetzlichen Feiertages am 06.01.2016 der Arbeitsausfall eine volle Woche (5 zusammenhängenden Arbeitstage) bestanden hat! Der Arbeitnehmer erhält im Abrechnungsmonat 01.2016 einen Ausgleichsbetrag von 38,35 € auf sein Urlaubskonto! Lohn besonderheiten baulohnabrechnung image16.png > > > > > > > > > > > Ausweis der Ausgleichs-beträge in der Urlaubsstatistik > Die vom Programm ermittelten Ausgleichswochen bzw. Ausgleichstage und die daraus errechneten Ausgleichsbeträge werden in der Urlaubsstatistik des Arbeitnehmers unter Stammdaten > Personal Bau > Urlaubsstatistik bzw. auf der Verdienstabrechnung ausgewiesen. > > > > > #3471031: Lohn besonderheiten baulohnabrechnung image9.jpeg > Lohn besonderheiten baulohnabrechnung image17.png > > > > > > Lohn besonderheiten baulohnabrechnung image18.png > > > > > Erstellung des neuen Datensatzes UKM_AUMEL > Mit dem monatlichen Meldeverfahren über Steuerungsdaten > Baulohn-Listen > ZVK/UK-Malerkasse – Erstellung von ZVK-Meldungen werden je Ausgleichszeitraum und Ausgleichs-kennzeichen getrennte Ausgleichsmeldungen (Meldeart AUMEL) erstellt. > > > > > #3471031: Lohn besonderheiten baulohnabrechnung image9.jpeg > Lohn besonderheiten baulohnabrechnung image19.png > > > > > Detailansicht des Melde-inhalts > Analog zu den übrigen Meldearten können die Detailinhalte der AUMEL-Meldungen per Doppelklick auf die jeweilige Meldung eingesehen werden. > > > > > > Lohn besonderheiten baulohnabrechnung image20.png > > Vorgehensweise bei monatsübergreifenden Ausfallzeiten Lohn besonderheiten baulohnabrechnung image21.png > Da die Ausgleichsbeträge erst mit Ende des jeweiligen Ausgleichszeitraumes dem Urlaubsanspruch in Geld des jeweiligen Arbeitnehmers gutgeschrieben werden dürfen (bei monatsübergreifenden Ausgleichszeiträumen wird erst im letzten Monat das Urlaubskonto bei der Malerkasse um die Ausgleichsbeträge erhöht), empfiehlt sich in der ADDISON Lohn- & Gehaltsabrechnung die Erfassung erst im letzten Monat der Ausfallzeit vorzunehmen das es sonst verstärkt zu Rückrechnungen und daraus resultierend zu Stornierungen von Ausgleichsmeldungen an die Malerkasse kommt! Dabei genügt es mit der entsprechenden Ausgleichslohnart den letzten Ausfalltag und die seit Beginn ausgefallenen Arbeitstage (ohne Samstage, Sonntage und Feiertage) zu erfassen. Die ADDISON Lohn- & Gehaltsabrechnung ermittelt anhand dieser Angaben die Ausgleichsbeträge und den für die Meldung relevanten Beginn und Ende des Ausgleichszeitraums. > > > > > #3471031: Lohn besonderheiten baulohnabrechnung image9.jpeg > Beispiel: Gewerblicher Arbeitnehmer im Maler- und Lackiererhandwerk mit Betriebssitz in Baden-Württemberg hat einen Arbeitsausfall wegen Bezug von Krankengeld vom 04.01.2016 – 31.03.2016. Lösung: Mit der entsprechenden Ausgleichslohnart 4240 Ausgleich Krank werden die ausgefallenen Arbeitstage in einer Summe (61 Arbeitstage) am letzten Ausfalltag (31.03.2016) erfasst! Die Voraussetzungen für die Gewährung eines Ausgleichsbetrages sind erst im Abrechnungsmonat 03.2016 mit dem Ende des Ausgleichszeitraumes erfüllt. Der Arbeitsausfall hat insgesamt 61 zusammenhängenden Arbeitstage bestanden, insofern erhält der Arbeitnehmer für 12 volle Wochen Arbeitsausfall (jeweils 5 zusammenhängende Arbeitstage) einen Ausgleichsbetrag von 12 x 38,35 € = 460,20 € in 03.2016 auf sein Urlaubskonto! Lohn besonderheiten baulohnabrechnung image22.png > > > > > Ausweis der Ausgleichs-beträge in der Urlaubsstatistik > Die vom Programm ermittelten Ausgleichswochen bzw. Ausgleichstage und die daraus errechneten Ausgleichsbeträge werden erst im letzten Monat des Ausgleichszeitraums der Urlaubsstatistik des Arbeitnehmers unter Stammdaten > Personal Bau > Urlaubsstatistik bzw. auf der Verdienstabrechnung ausgewiesen. > > > > > Erstellung des neuen Datensatzes UKM_AUMEL > Im letzten Monat des Ausgleichszeitraums wird über Steuerungsdaten > Baulohn-Listen > ZVK/UK-Malerkasse – Erstellung von ZVK-Meldungen die Ausgleichsmeldung für den kompletten Ausgleichszeitraum erstellt. > > > > > #3471031: Lohn besonderheiten baulohnabrechnung image9.jpeg > Lohn besonderheiten baulohnabrechnung image23.png > > > Lohn besonderheiten baulohnabrechnung image24.png > > Korrektur von Ausgleichs-zeiträumen > An die Malerkasse gemeldete Ausgleichszeiträume müssen korrigiert werden wenn eine der folgenden Konstellationen zutrifft: - Ausgleichszeiträume wurden fälschlicherweise erfasst und gemeldet - Ausgleichszeiträume innerhalb eines Monats wurden mit falschem Zeitraum erfasst und gemeldet - monatsübergreifende Ausgleichszeiträume wurden nicht gesammelt im letzten Ausfallmonat, sondern abgegrenzt je Monat einzeln erfasst und gemeldet > > > > > Korrektur von monats-übergreifenden Ausgleichszeiträumen, die abgegrenzt je Monat erfasst wurden > Die Korrektur von Ausgleichszeiträumen die aufgrund einer abgegrenzten monatlichen Erfassung entstanden sind (obwohl die Ausfallzeit im Folgemonat noch weiter besteht), muss unabhängig davon ob der Bearbeitungsmonat aktiviert ist manuell durch den Anwender erfolgen! In diesem Fall wird die notwendige Stornierung der Lohnbewegungen nicht automatisch durch die ADDISON Lohn- & Gehaltsabrechnung durchgeführt. > > > > > #3471031: Lohn besonderheiten baulohnabrechnung image9.jpeg > Beispiel: Gewerblicher Arbeitnehmer im Maler- und Lackiererhandwerk mit Betriebssitz in Baden-Württemberg hat einen Arbeitsausfall wegen Weiterbildung vom 18.01.2016 – 31.01.2016. Der Arbeitsausfall wurde kalendertäglich mit der Lohnart 4243 Ausgleich Weiterbildung erfasst. Mit der Abrechnung 01.2016 wurden programmseitig 10 Ausgleichstage mit dem Ausgleichsbetrag 76,70 € ermittelt und an die Malerkasse gemeldet. Der Arbeitsausfall wegen Weiterbildung endet aber nicht am 31.01.2016, sondern geht noch bis zum 12.02.2016. Der weitere Ausgleichszeitraum wird im Februar mit der Lohnart 4243 Ausgleich Weiterbildung erfasst. Lösung: Da der Arbeitsausfall wegen Weiterbildung lückenlos vom 18.01.2016 bis 12.02.2016 vorlag, dürfen die Ausgleichsbeträge erst im letzten Monat des Ausgleichszeitraumes dem Urlaubskonto des Arbeitnehmers gutgeschrieben werden! Mit der Abrechnung 02.2016 weist die ADDISON Lohn- & Gehaltsabrechnung den Anwender per Abrechnungsfehler auf die manuelle Korrektur der Ausgleichslohnarten in 01.2016 hin, da sonst keine korrekte Stornierung des ursprünglich an die Malerkasse gemeldeten Ausgleichszeitraumes erfolgen kann! > > > > > Lohn besonderheiten baulohnabrechnung image21.png > Lohn besonderheiten baulohnabrechnung image25.png > > > > > Stornierung des Ausgleichszeitraums in 01.2016 > Die Ausgleichslohnarten sind in 01.2016 für den betreffenden Zeitraum mit negativem Vorzeichen kalendertäglich oder in Summe auf den letzten Ausfalltag (29.01.2016) zu erfassen und anschließend ist der Abrechnungsmonat 01.2016 rückzurechnen! Lohn besonderheiten baulohnabrechnung image26.png Bei Mandanten mit Bearbeitungsmonat werden die stornierten Lohnbewegungen automatisch mit Abrechnung des Folgemonats verarbeitet und der Monat 01.2016 zurückgerechnet. Wenn der Bearbeitungsmonat noch nicht aktiviert ist, muss die Rückrechnung auf 01.2016 manuell vom Anwender durchgeführt werden! > > > > > Abrechnung des monats-übergreifenden Ausgleichszeitraums in 02.2016 > In 02.2016 ist entweder der komplette Arbeitsausfall wegen Weiterbildung auf den letzten Tag der Ausfallzeit (12.02.2016) mit der Lohnart 4243 Ausgleich Weiterbildung (mit gesamten Ausfalltagen = 20) zu erfassen. Alternativ kann auch eine kalendertägliche Erfassung des Arbeitsausfalls wegen Weiterbildung in 02.2016 für den Zeitraum 01.02.2016 bis 12.02.2016 erfolgen und zusätzlich eine Erfassung des Arbeitsausfalls aus 01.2016 auf den letzten Tag der Ausfallzeit (12.02.2016) mit der Lohnart 4243 Ausgleich Weiterbildung und den Ausfalltagen für 01.2016 (10). Lohn besonderheiten baulohnabrechnung image27.png > > > > > Meldelauf für 02.2016 > Mit Meldelauf 02.2016 wird die ursprüngliche Ausgleichs-Meldung (AUMEL) für 01.2016 storniert und es wird eine neue Ausgleichsmeldung (AUMEL) für den kompletten monatsübergreifenden Ausgleichszeitraum (18.01.2016 – 12.02.2016) gemeldet. Lohn besonderheiten baulohnabrechnung image28.png > > > Lohn besonderheiten baulohnabrechnung image29.png Lohn besonderheiten baulohnabrechnung image30.png > Verbindliche Urlaubsberechnung nach Tagessatz > > > > --- > --- > > Allgemein > Aufgrund diverser Probleme in der Vergangenheit nach einer unterjährigen Umstellung der Urlaubserrechnung im Maler- und Lackiererhandwerk wird die ADDISON Lohn- & Gehaltsabrechnung zukünftig einen Wechsel nicht mehr zulassen und eine einheitliche Urlaubserrechnung vorgeben! Da der Rahmentarifvertrag im Maler- und Lackiererhandwerk eine Urlaubserrechnung nach Tagessatz vorsieht, wird zukünftig auch nur noch diese Variante unterstützt. > > > > > Umsetzung in ADDISON Lohn & Gehalt > Ab DVD 1/2016 entfällt unter Stammdaten > Mandant > Bau/ZVK in der Tarifbindung „Maler und Lackierer“ das Kontrollkästchen „Urlaubserrechnung nach Tagessatz“, da es zukünftig in der ADDISON Lohn- & Gehaltsabrechnung eine verbindliche Vorgabe zur Urlaubserrechnung nach Tagessatz im Maler- und Lackiererhandwerk gibt. D. h. in Mandanten in denen bisher noch die Urlaubserrechnung nach Stundensatz verwendet wurde, kommt es ab 01.2016 zu einer automatischen Umstellung! > > > > > #3471031: Lohn besonderheiten baulohnabrechnung image9.jpeg > Lohn besonderheiten baulohnabrechnung image31.png > > > > > Lohn besonderheiten baulohnabrechnung image14.jpeg > Für Rückrechnungen in Zeiträume vor 01.2016 verwendet die ADDISON Lohn- & Gehaltsabrechnung automatisch die zuletzt in 2015 aktivierte und verwendete Urlaubserrechnungsvariante lt. Mandantenstamm: - Urlaubserrechnung nach Tagessatz - Urlaubserrechnung nach Stundensatz > > > > > Prüfung auf Verwendung der korrekten Urlaubs-lohnarten > Ab 2016 lässt die ADDISON Lohn- & Gehaltsabrechnung auch nur die passenden Lohnarten für die Urlaubserrechnung nach Tagessatz zu: - Basis-Lohnart 4200 Urlaubstage Bau - Standard-Lohnart 305 Urlaubstage/Satz > > > > > Lohn besonderheiten baulohnabrechnung image14.jpeg > Wenn andere Urlaubslohnarten verwendet werden kommt es zu einem entsprechenden Abrechnungsfehler: Lohn besonderheiten baulohnabrechnung image32.png > >

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