Mandant
Mandant
Diese Funktionalität ist aus der folgenden Menüfolge ausführbar: Stammdaten / Mandant
Mandantendaten sind Angaben, die individuell für jeden Mandanten erfasst werden müssen. Diese Daten gelten nur für diesen Mandanten und für alle, unter dieser Mandantennummer gespeicherten Personalnummern.
Das Register Mandant ist in folgende Reiter aufgeteilt:
- Mandant | MD
- Mandant | ZV
- Mandant | Str1
- Mandant | Str2
- Mandant | Krankenkassen/BV
- Mandant | Betr
- Mandant | BG/UV
- Mandant | Text
- Mandant | Kost
- Mandant | Fibu
- Mandant | L/WB
- Mandant | DFÜ
- Mandant | rvBEA
- Mandant | Leist
- Mandant | Kug
- Mandant | Bau/ZVK
- Mandant | Zeit/Indiv.ZVK
- Mandant | SFN
- Mandant | Tarif
- Mandant | GUV
- Mandant | Freie Felder
- Mandant | Polnische Sozialversicherung
- Mandant | LStA: Nebenbuchhaltung
Alle Daten beziehen sich auf die im Vorlauf eingestellte Mandantennummer.
Die Beschreibung dieser Daten im Einzelnen finden Sie in den folgenden Kapiteln.
Mandant | MD
Diese Funktionalität ist aus der folgenden Menüfolge ausführbar: Stammdaten / Mandant / Registerkarte MD
Das Menü Mandant / MD beinhaltet im Wesentlichen die Bezeichnung und die Anschrift des Mandanten. Diese Daten können hier nicht direkt eingegeben werden, sie werden automatisch aus den im Bereich Mandant / Unternehmen erfassten Feldern übernommen. Zusätzlich werden die folgenden Felder in diesem Bereich verwaltet:
Betriebsdatensatz
Durch die Datenerfassungs- und Übermittlungsverordnung kurz DEÜV ist der Arbeitgeber verpflichtet Änderungen der Betriebsdaten an die zuständige Stelle, hier der Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit, zu übermitteln (§ 18i i. V. m. § 28a SGB IV).
Betriebsdatenmeldung erstellen (ohne Änderungen)
Wird das Kontrollkästchen aktiviert, werden beim nächsten DEÜV-Meldelauf die Betriebsdaten des Mandanten erstellt. Das Kontrollkästchen wird danach automatisch wieder deaktiviert. Bitte beachten Sie, dass zusätzlich ein Ereignisdatum für Betriebsdaten erfasst werden muss, zu dem die Betriebsdaten Gültigkeit erlangen sollen.
Dialog Anschrift In dem Dialog Anschrift können abweichende Angaben von der Anschrift, die unter Projekt Mandant | Unternehmen erfasst ist und eine abweichende Postanschrift hinterlegt werden.
Weitere Informationen finden Sie im Kapitel DEÜV | Betriebsdatensatzänderung (Datensatz Betriebsdatenpflege) unter ADDISON Lohn- und Gehaltsabrechnung | Besonderheiten.
Wirtschaftsbereich
Durch die Selektion eines der folgenden Wirtschaftsbereiche wird zusätzlich zur Anmeldung eines Arbeitnehmers eine Sofortmeldung (Meldegrund 20) an die Rentenversicherung übermittelt.
- nein
- Baugewerbe
- Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe
- Personenbeförderungsgewerbe
- Speditions-, Transport- und damit verbundenem Logistikgewerbe
- Schaustellergewerbe
- Gebäudereinigungsgewerbe
- Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligen
- Prostitutionsgewerbe
- Wach- und Sicherheitsgewerbe
- Friseur- und Kosmetikgewerbe
Tarifbindung
- nein
- Bauhauptgewerbe
- Dachdecker
- Gerüstbauer
- Garten- und Landschaftsbau
- Maler und Lackierer
- Öffentlicher Dienst
Lohnartenplan
Über das Fernglas oder die F2-Taste wählen Sie hier einen eventuell abweichenden individuellen Lohnartenplan für diesen Mandanten aus. Die Zuordnung eines neuen Lohnartenplanes ist nur unter Eingabe eines neuen Gültig ab-Datums möglich, das nicht älter sein darf als der aktuelle Bearbeitungsmonat.
Firmenlogo
Das ausgewählte Firmenlogo (Datei *.bmp oder *.jpg) wird oben links auf der Verdienstabrechnung angedruckt. Das Logo muss im Größenverhältnis 3:1 vorliegen, damit es unverzerrt angedruckt werden kann. Das Logo darf maximal eine Größe von 210 x 70 Pixel besitzen.
Verwaltung Bearbeitungsmonat
Das Kontrollkästchen wird programmseitig automatisch aktiviert mit Vorgabe des ersten abzurechnenden Monats in ADDISON für den jeweiligen Mandanten.
Der letzte Bearbeitungsmonat ist der Monat, in dem bereits „Monatsabschlussarbeiten“ gemacht wurden. Wird das Kontrollkästchen erstmals aktiviert, so ist der letzte Bearbeitungsmonat einzutragen.
Als Monatsabschlussarbeiten zählen, die den Bearbeitungsmonat hochsetzen, zählen z.B.:
- Lohnsteueranmeldung
- DEÜV-Meldungen
- Beitragsmeldungen Schätzung bzw. Echtabrechner
Der Bearbeitungsmonat wird automatisch vom Programm gepflegt, sobald mit den Monatsabschlussarbeiten begonnen wird.
Beispiel:
Letzter Bearbeitungsmonat ist Juli 2019 für diesen Monat wurden bereits Monatsabschussarbeiten gemacht. Der nächste anstehende Abrechnungsmonat ist August.
Weitere Informationen finden Sie im Kapitel Verpflichtende Aktivierung des Bearbeitungsmonats unter ADDISON Lohn- und Gehaltsabrechnung | Bearbeitungsmonat.
Betriebsaufgabe
Durch die Eingabe des Monats und des Jahres für die Betriebsaufgabe wird es ermöglicht, jährlich gesteuerte Lohnsteueranmeldungen, Beitragsnachweise und UV-Jahresmeldungen vor Jahresende zu erstellen, wenn ein Betrieb geschlossen wird und somit keine Abrechnungen mehr erfolgen.
Textandruck auf der Verdienstabrechnung
Hier können Sie einen Text erfassen, der als Mitteilung auf den Verdienstabrechnungen aller Arbeitnehmer dieses Mandanten angedruckt wird.
Datenlöschung
Wurde die Datenlöschung angestoßen (z.B. aus dem DSGVO-Dashboard), wird der Vorgang mit zwei Datumswerten dokumentiert.
Das Datum „Daten sollte gelöscht werden bis“ dokumentiert, ab wann die Daten gelöscht werden sollten, wobei das Datum „Daten tatsächlich gelöscht bis“ den tatsächlich gelöschten Monat anzeigt bis zu dem die Daten aus der Datenbank gelöscht wurden.
Die Datumswerte können auseinanderfallen, wenn Verrechnungen aus einem zu löschenden Jahr in ein aktuelles Jahr vorliegen.
In diesem Fall wird der Löschvorgang automatisch mit einem Hinweis unterbrochen und die alten Jahre werden nicht gelöscht. Grund dafür ist, dass die Verrechnungen Einfluss auf die aktuellen Auswertungen haben können.
Sobald die 10-Jahres-Frist für das Verrechnungsjahr erreicht wurde, können die alten Jahre gelöscht werden. Es können keine Rückrechnungen und Meldeläufe in die alten Jahre ausgeführt werden.
Datenaustausch (Synchronisation mit ADDISON Lohn Online, Versand von Meldungen)
Mandanten können für den Datenaustausch als Echt- bzw. Testmandanten gekennzeichnet werden, mit entsprechenden Auswirkungen auf die Synchronisation der Daten mit ADDISON Lohn Online und auf den Versand von Meldungen an die zuständigen Datenannahmestellen.
Dabei die folgenden Optionen zur Auswahl:
- Echtmandant (Synchronisation mit ADDISON Lohn Online, Versand von Meldungen) Die Daten aus ADDISON Lohn & Gehalt werden nach ADDISON Lohn Online synchronisiert und umgekehrt. Für alle Meldeverfahren in ADDISON Lohn & Gehalt und ADDISON Lohn Online werden Echtmeldungen an die zuständigen Datenannahmestellen über den ADDISON Datenservice übermittelt.
- Testmandant (keine Synchronisation mit ADDISON Lohn Online, kein Versand von Meldungen) Die Daten aus ADDISON Lohn & Gehalt werden nicht nach ADDISON Lohn Online synchronisiert und umgekehrt. Für alle Meldeverfahren in ADDISON Lohn & Gehalt werden keine Echtmeldungen an die zuständigen Datenannahmestellen über den ADDISON Datenservice übermittelt. In ADDISON Lohn & Gehalt werden die Meldungen automatisch bei Start der Datenübertragung als "bestätigt" gekennzeichnet und in die abgeschlossenen Aufträge im Meldecenter verschoben.
- Testmandant (Synchronisation mit ADDISON Lohn Online, kein Versand von Meldungen) Die Daten aus ADDISON Lohn & Gehalt werden nach ADDISON Lohn Online synchronisiert und umgekehrt. Für alle Meldeverfahren in ADDISON Lohn & Gehalt und ADDISON Lohn Online werden keine Echtmeldungen an die zuständigen Datenannahmestellen über den ADDISON Datenservice übermittelt. In ADDISON Lohn & Gehalt werden die Meldungen automatisch bei Start der Datenübertragung als "bestätigt" gekennzeichnet und in die abgeschlossenen Aufträge im Meldecenter verschoben.
- Testmandant vor technischem Eintritt (keine Synchronisation mit ADDISON Lohn Online u. kein Versand von Meldungen bis zum techn. Eintritt) Im Zuge einer Datenübernahme nach ADDISON Lohn & Gehalt werden bis zur Erfassung eines technischen Eintritts unter Stammdaten | Mandant | DFÜ die Daten aus ADDISON Lohn & Gehalt nicht nach ADDISON Lohn Online synchronisiert und umgekehrt. Für alle Meldeverfahren in ADDISON Lohn & Gehalt werden keine Echtmeldungen an die zuständigen Datenannahmestellen über den ADDISON Datenservice übermittelt. In ADDISON Lohn & Gehalt werden die Meldungen automatisch bei Start der Datenübertragung als "bestätigt" gekennzeichnet und in die abgeschlossenen Aufträge im Meldecenter verschoben. Sobald das technische Eintrittsdatum gesetzt und synchronisiert wird, wechselt die Einstellung unter Stammdaten | Mandant | MD | Datenaustausch auf "Echtmandant (Synchronisation mit ADDISON Lohn Online, Versand von Meldungen)".
Bitte wenden Sie sich bzgl. der Freischaltung zu den Einstellungen zum Datenaustausch bei ihren bestehenden Lohn-Mandanten bzw. im Zuge von Datenübernahmen an ihren zuständigen Kundenberater!
Pflichtangabe zum Datenaustausch bei neuen Mandanten
Bei der Neuanlage von Mandanten für ADDISON Lohn & Gehalt ist, neben der Angabe des ersten abzurechnenden Monats, auch die Einstellung zum Datenaustausch als Echt- oder Testmandant zwingend zu treffen. Dabei wird standardmäßig die Auswahl "Echtmandant" vorbelegt.
Bitte beachten Sie, dass die einmal getroffene Auswahl nicht mehr ohne weiteres geändert werden kann und Sie hierzu bei einer fehlerhaften Auswahl auch die Unterstützung durch die Kundenberatung bzw. den Support benötigen, um diese Auswahl zu korrigieren!
Mandant | ZV
Diese Funktionalität ist aus der folgenden Menüfolge ausführbar: Stammdaten / Mandant / Registerkarte ZV
Programmzweck
Das Menü Mandant / Registerkarte ZV beinhaltet die Bankverbindungen des Arbeitgebers sowie die Zahlungsart für Krankenkassen und Finanzamt. Außerdem können unterschiedliche Texte für den Verwendungszweck der Überweisungsträger erfasst werden.
Konten des Arbeitgebers
Über das Fernglas werden alle in ZMIS gespeicherten Bankdaten angezeigt. Diese können durch Anklicken übernommen werden. Bestehende Konten können über den Papierkorb gelöscht werden.
Verwendungszweck
Über die Schaltflächen Neuanlage und Papierkorb kann eine unbegrenzte Anzahl von Verwendungszwecken angelegt bzw. gelöscht werden. Der Abruf erfolgt über das Menü Stammdaten / Personal / Registerkarte ZV.
Zahlungen an Krankenkassen/BV
Von welcher Hausbank die Zahlungen an die Krankenkassen und berufsständischen Versorgungseinrichtungen (BV) erfolgen sollen, legen Sie durch Eingabe der entsprechenden Banknummer im Feld Arbeitgeberkonto fest.
Auf welche Art die Zahlung erfolgen soll legen Sie durch Öffnen des Listenfeldes fest:
- Keine
- SEPA-Überweisung
- Scheck
- SEPA-Lastschriftmandat
Zahlungen an Finanzamt
Von welcher Hausbank die Zahlungen an die Finanzämter erfolgen sollen, legen Sie durch Eingabe der entsprechenden Banknummer im Feld Arbeitgeberkonto fest.
Auf welche Art die Zahlung erfolgen soll legen Sie durch Öffnen des Listenfeldes fest:
- Bar/Lastschrift
- Überweisung/SEPA-Überweisung
- Scheck
Zahlungen an ZVK Öffentl. Dienst/Individuelle ZVK
Erfolgen Zahlungen an die Zusatzversorgungskasse, ist das Arbeitgeberkonto anzugeben, von dem die Beiträge zur ZVK (Umlage) überwiesen werden.
Auf welche Art die Zahlung erfolgen soll legen Sie durch Öffnen des Listenfeldes fest:
- Bar/Lastschrift
- Überweisung/SEPA-Überweisung
- Scheck
Zahlungen an ZVK/ULAK
Angabe des Arbeitgeberkontos, von welchem überwiesen wird.
Erstattung von Arbeitsagentur
Rückerstattungen im Rahmen von Kug/WAG/Altersteilzeit werden auf dieses Konto überwiesen.
Zahlungen an Ausländische SV
Angabe des Arbeitgeberkontos, von welchem überwiesen wird.
Von welcher Hausbank die Zahlungen an die einzelnen Arbeitnehmer abgewickelt werden sollen, wird im Menü Stammdaten / Personal / Registerkarte ZV pro Arbeitnehmer hinterlegt.
Zahlungsverkehr mit Differenzweitergabe
Der Aktivierungsmonat des Zahlungsverkehrs mit Differenzweitergabe wird auf der Registerkarte Stammdaten / Mandant / ZV unter Zahlungsverkehr mit Differenzweitergabe: aktiv ab: Monat JJJJ informativ angezeigt. Für die Zahlungserstellung vor dem Aktivierungsmonat werden die eventuell benötigten Daten zur Differenzbildung ggf. nacherzeugt.
Mandant | Str1
Diese Funktionalität ist aus der folgenden Menüfolge ausführbar: Stammdaten / Mandant / Registerkarte Str1
Dieses Menü beinhaltet allgemeine Schlüssel und Kennzeichen, Angaben zu Finanzamt und die Arbeitgeber-Betriebsnummer, vom Arbeitsamt.
Diese folgenden Daten können nicht direkt eingegeben werden. Sie werden automatisch aus ZMIS übernommen.
- Finanzamt
- Steuernummer
- Bundesland
Wichtiger Hinweis Bitte beachten Sie, dass eine Betriebsverlagerung in ein anderes Bundesland nicht durch einfaches Ändern dieser Angaben erfolgen kann, da steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Meldesachverhalte nicht automatisch erkannt werden können. Für die Betriebsverlagerung in ein anderes Bundesland, ist zwingend ein neues Mandat anzulegen.
Bei Teilverlagerungen nutzen Sie bitte die Betriebsstätten.
Zusätzliche Kammerfinanzämter
Ein nicht in Bremen bzw. im Saarland ansässiges Unternehmen beschäftigt dort in Betriebsstätte Arbeitnehmer. Für diese Arbeitnehmer sind so genannte Kammerbeiträge zu entrichten.
In diesem Fall sind die abzuführenden Kammerbeiträge an ein Bremer bzw. saarländisches Finanzamt abzuführen, die Steuerbeträge an das Unternehmensfinanzamt. Die ADDISON Lohn- und Gehaltsabrechnung erstellt in diesen Fällen eine separate Lohnsteueranmeldung für den Kammerbeitrag.
Im Register Mandant | Str1 | zusätzl. Kammerfinanzämter ist das, bzw. sind die Kammerfinanzämter zu hinterlegen, an die die Kammerbeiträge abzuführen sind. Ist ein zusätzliches Finanzamt ausgewählt, so ist zwingend eine Steuernummer einzugeben, da eine korrekte Anmeldung ohne Steuernummer nicht erfolgen kann.
Für jedes Kammerfinanzamt wird ein separater Zahlungsträger erzeugt. Die Angaben zur Arbeitgeberbank werden aus den vorliegenden Mandantendaten verwendet (siehe Register Mandant / ZV / Finanzamt). Die Lohnsteueranmeldung erfolgt nach den jeweiligen landesunterschiedlichen Merkmalen. Der Erstellungszeitpunkt (monatlich/vierteljährlich/jährlich) wird aus den bestehenden Listeneigenschaften für die Lohnsteueranmeldung entnommen. Wird an dem Elsterübermittlungsverfahren teilgenommen, so wird ein Datensatz zur elektronischen Übermittlung erzeugt und an die Elsterschnittstelle weitergegeben.
AG-Betriebsnummer
Erfassen Sie im Pflichtfeld „AG-Betriebsnummer“ die Betriebsnummer, die der Mandant der Bundesagentur für Arbeit erhalten hat. Die AG-Betriebsnummer ist Voraussetzung für die Übermittlung von diversen elektronischen/digitalen Meldeverfahren.
Zahlstelle
Erfassen Sie in der Gruppe Zahlstelle die Zahlstellennummer, die für die Meldungen an die Krankenkassen im Rahmen des KVdR-Zahlstellenverfahrens verwendet werden soll. Die Zahlstellennummer ist Voraussetzung für die Übermittlung der Beitragsnachweise für Versorgungsbezüge und für die Zahlstellenmeldungen. Die Zahlstellennummer ist mindestens 7-stellig und beginnt mit 106, 107 oder 108. Die Zahlstellennummer muss beantragt werden, dies kann elektronisch über die Schaltfläche "Beantragen" erfolgen.
Weitere Informationen finden Sie im Kapitel Zahlstellenmeldungen unter ADDISON Lohn- und Gehaltsabrechnung | Besonderheiten.
Arbeitsagentur
Hier geben Sie die Bezeichnung der zuständigen Arbeitsagentur ein.
Über das Fernglas oder F2-Taste werden alle gespeicherten Arbeitsämter angezeigt und können durch Anklicken übernommen werden.
Knappschaftlicher Betrieb
Wird im Feld "AG-Betriebsnummer" die Betriebsnummer eines knappschaftlichen Betriebs beginnend mit 980 oder 098 erfasst, wird das Kontrollkästchen automatisch aktiviert und die Besonderheiten im Melde- und Beitragsverfahren für Versicherte der knappschaftlichen Rentenversicherung werden bei der Abrechnung berücksichtigt.
Ausschluss Lohnsteuer-Jahresausgleich
Dieses Kennzeichen unterdrückt den Lohnsteuerjahresausgleich für alle Arbeitnehmer dieses Mandanten.
Abweichende SV-BMG (Ost/West oder bei Berlin-Ost)
Klicken Sie das Feld an, wenn bei diesem Mandanten die Rentenversicherung und die Arbeitslosenversicherung abweichend zum Bundesland ermittelt werden soll.
Wichtiger Hinweis
Durch Aktivieren/Deaktivieren des Kennzeichens wird der Rechtskreis (abhängig vom Bundesland) geändert.
Bitte beachten Sie, dass eine eventuelle Betriebsverlagerung (z.B. Umzug in ein anders Bundesland, auch West/Ost Berlin) nicht durch das Kennzeichen abgebildet werden kann.
Dies betrifft insbesondere sozialversicherungsrechtliche und steuerliche Meldesachverhalte.
Legen Sie ggf. ein neues Mandat an.
Lohnsteueranmeldung
An dieser Stelle sind die Einstellungen zur Erstellung der Lohnsteueranmeldung (LStA) vorzunehmen:
Anmeldungszeitraum / Zahlungsperiode
Hier wird der Anmeldungszeitraum für die Erstellung der Lohnsteueranmeldung festgelegt:
- monatlich
- vierteljährlich
- jährlich (nur in Abrechnungsmonat 12 möglich)
Beim Erstellungslauf erfolgt dann jeweils eine Prüfung, ob die gewählte Zahlungsperiode im aktuell eingestellten Abrechnungsmonat ausgeführt werden darf. Bitte beachten Sie den Hinweis weiter unten.
Abweichender Zeitraum Lohnsteueranmeldung
Wenn die Lohn-/Gehaltszahlungen jeweils erst zu Beginn des Folgemonats erfolgen, kann die Lohnsteueranmeldung um einen Monat versetzt abgegeben werden.
Wichtiger Hinweis:
Die Änderung des Lohnsteuer-Anmeldungszeitraums kann dazu führen, dass ein Lohnabrechnungsmonat doppelt gemeldet bzw. nicht in der Lohnsteueranmeldung des Folgemonats berücksichtigt wird. Dies ist zu prüfen und ggf. manuell zu korrigieren.
Zusatzkennzeichen für die Lohnsteueranmeldung
Durch Aktivierung der folgenden Zusatzkennzeichen wird in den entsprechenden Feldern für die Druckausgabe bzw. den Elster-Auftrag die Kennzahl „1“ ausgewiesen.
- Verrechnung des Erstattungsbetrages erwünscht*
- SEPA-Lastschriftmandat wird ausnahmsweise widerrufen*
- Ergänzende Angaben zur Lohnsteueranmeldung
- Es kann ein individueller Text von max. 180 Zeichen an die Finanzverwaltung übermittelt werden. Der Text wird nur bei aktiviertem Kennzeichen berücksichtigt.
- Es wird im Zusammenhang mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit bei Vermögensbeteiligungen eine Haftungserklärung i. S. d. § 19a Absatz 4b Satz 1 EStG abgegeben
Wichtiger Hinweis
Das Kontrollkästchen für die Zusatzkennzeichen wird nach jeder Erstellung der Lohnsteueranmeldung automatisch wieder entfernt.
Energiepreispauschale 2022
"berücksichtigen"
Über das Kontrollkästchen "berücksichtigen" wird automatisch durch ADDISON Lohn & Gehalt die Berücksichtigung der Energiepreispauschale 2022 (EPP) für den Mandanten aktiviert. Falls es Gründe gibt, warum die EPP im jeweiligen Mandanten nicht berücksichtigt werden soll, kann dies über deaktivieren des Kontrollkästchens erfolgen.
Anmeldezeitraum
Der Anmeldezeitraum für den Ausweis und die Verrechnung der EPP in der Lohnsteueranmeldung (LStA) wird automatisch durch ADDISON Lohn & Gehalt in Abhängigkeit des für den jeweiligen Mandanten eingestellten Anmeldungszeitraumes vorbelegt und kann nicht manuell verändert werden.
- monatlich = Anmeldung der EPP mit der LStA "August 2022"
- vierteljährlich = Anmeldung der EPP mit der LStA "III. Kalendervierteljahr" im September 2022
- jährlich = Anmeldung der EPP mit der LStA "Jahr 2022" im Dezember 2022
Abrechnungsmonat
Der Abrechnungsmonat für die Energiepreispauschale 2022 wird automatisch durch ADDISON Lohn & Gehalt in Abhängigkeit des Anmeldezeitraumes der Energiepreispauschale 2022 in der Lohnsteueranmeldung vorbelegt und kann bei Bedarf zwischen den Abrechnungsmonaten 09.2022 und 10.2022 verändert werden.
- LStA "August 2022" = Abrechnung der EPP in 09.2022
- LStA "III. Kalendervierteljahr 2022" = Abrechnung der EPP in 10.2022
- LStA "Jahr 2022" = Abrechnung der EPP in 09.2022
Wichtiger Hinweis
Weitere Informationen zur Umsetzung der Energiepreispauschale 2022 in der ADDISON Lohn- & Gehaltsabrechnung finden Sie in den Besonderheiten unter dem entsprechenden Kapitel!
Feiertage und Ferien
Hier werden pro Mandant die gesetzlichen bzw. individuellen Feiertage verwaltet, die u. a. für die Kalender-Erfassung herangezogen werden.
Die gesetzlichen Feiertage für den Mandanten werden immer in Abhängigkeit des Bundeslandes (Finanzamt des Mandanten) ermittelt und angezeigt.
Zusätzlich können aber auch individuelle Feiertage für den Mandanten angelegt werden.
Teilnahme am Verfahren
- Insolvenzgeldumlage
Dieses Kennzeichen bewirkt für den Mandanten eine Berechnung der Insolvenzgeldumlage (das Kennzeichen ist standardmäßig gesetzt). Arbeitgeber der öffentlichen Hand, sind manuell auszuschließen. - AAG Verfahren
Dieses Kennzeichen bewirkt für den Mandanten die Teilnahme am AAG-Verfahren. Bei der Eingabe von Fehlzeiten, wird der entsprechende Erstattungsantrag angeboten. Das Kennzeichen ist standardmäßig aktiviert. - ELStAM-Verfahren ab Monat.2013
Für das Jahr 2013 kann gewählt werden ab wann mit dem Verfahren Lohnsteuerabzugsmerkmale für den Mandanten gestartet werden soll. Letzter Termin ist Dezember 2013. Der Start ist auf Dezember 2013 vorbelegt. - SEPA-Verfahren
Ist das Kontrollkästchen aktiviert, werden Zahlungen grundsätzlich als SEPA-Überweisung ausgeführt. Lediglich Zahlungen, für die die SEPA-Informationen nicht ermittelt werden konnten, werden wie bisher als Standardüberweisung ausgeführt. Ab dem 31.01.2014 wird jedoch für diese Zahlungen KEIN Zahlungsstapel mehr erstellt. Es erscheint eine Fehlermeldung. Scheck-Zahlungen und Bar/Abbuchung sind von der Umstellung nicht betroffen. Zur Umstellung auf das SEPA-Verfahren wird der Assistent Erfassung Import | Prüfung und Konvertierung der Bankverbindungen für SEPA angeboten. - Versicherungsnummernabfrage
Dieses Kennzeichen bewirkt für den Mandanten die Teilnahme an der Abfrage der Versicherungsnummer. Beim Start der DEÜV-Meldungen wird für Arbeitnehmer ohne Versicherungsnummer eine Abfrage der Versicherungsnummer automatisch miterstellt. Das Kennzeichen ist standardmäßig aktiviert.
Angaben des Arbeitgebers zur bezahlten Freistellung bei Erkrankung/Verletzung eines Kindes
Erfasst werden Angaben zur bezahlten Freistellung bei Erkrankung eines Kindes für EEL (Kinderpflegekrankengeld).
Konsolidierung
Im Register Stammdaten Mandant / Str1 / Konsolidierung können die beteiligten Mandanten sowie die für die Konsolidierung gewünschten Auswertungen mit einem entsprechenden Gültigkeitsdatum dem Konsolidierungsmandanten zugeordnet werden.
Über die Schaltflächen Neuanlage und Löschen können jederzeit die zugeordneten Mandanten geändert werden.
Über die Schaltfläche Bearbeiten können die Auswertungen angepasst werden.
Es können nur Mandanten mit einem Lohn-Projekt zugeordnet werden, ansonsten erscheint eine entsprechende Fehlermeldung.
Bei Mandanten, die in einer gültigen Konsolidierungszuordnung enthalten sind, kann im Register Stammdaten Mandant / Str1 / Konsolidierung keine eigene Zuordnungsliste angelegt werden. Gleichzeitig wird ausgewiesen auf welchen Mandanten im aktuellen Abrechnungsmonat konsolidiert wird.
Anzeige der Konsolidierung im Gesamtstatus
In der Anzeige des Gesamtstatus (per Mauszeiger) in der Bereichsleiste der Lohn und Gehaltsabrechnung sind die Informationen zur Konsolidierung ersichtlich.
Im Konsolidierungsmandanten wird die Konsolidierungsliste aus dem Register Mandant | Str1 angezeigt.
In den Mandanten lt. Konsolidierungsliste wird jeweils der Konsolidierungsmandant angezeigt.
Start von Auswertungen
Die bisherige Logik zur Anwendung der Konsolidierung beim Start von Auswertungen bleibt zunächst weiter erhalten, d.h. in den Steuerungsdaten muss der jeweilige Konsolidierungsmandant und die beteiligten Mandanten als Mandantenselektion erfasst werden.
Wichtiger Hinweis
Um eine größere Verfahrenssicherheit zu gewährleisten bekommt der Anwender zukünftig mit aktiviertem Bearbeitungsmonat folgenden Hinweis, wenn der Konsolidierungsmandant eingetragen ist, aber die in der Selektion eingetragenen Mandanten im Register Mandant / Str1 nicht in der Konsolidierungsliste zugeordnet sind:
Um eine größere Verfahrenssicherheit zu gewährleisten bekommt der Anwender zukünftig mit aktiviertem Bearbeitungsmonat folgenden Fehler, wenn der eingetragene Konsolidierungsmandant im Register Mandant | Str1 keine zugeordneten Mandanten für die Konsolidierung besitzt.
Bildung des Status
Der für den Konsolidierungsmandanten gebildete Gesamt- bzw. Einzelstatus wird anhand der im Register Mandant | Str1 gespeicherten Konsolidierungsliste komplett inklusive aller Einzelstatus auf die beteiligten Mandanten dupliziert.
Wichtiger Hinweis
Ausnahme: Wenn im aktuellen Abrechnungsmonat nur im Konsolidierungsmandant und nicht in den beteiligten Mandanten ein Tatbestand für eine Abschlussarbeit vorliegt (z.B. Meldetatbestand DEÜV-Meldung), wird der Status der beteiligten Mandanten sofort auf „komplett erledigt“ gestellt obwohl der Status im Konsolidierungsmandanten erst auf „teilweise erledigt“ steht.
Zurücksetzen des Status
Beim Zurücksetzen des Status des Konsolidierungsmandanten durch Wiederholungsabrechnung oder die Funktion „letzten abgerechneten Monat zurücksetzen“, wird der zurückgesetzte Status anhand der im Register Mandant | Str1 gespeicherten Konsolidierungsliste auf die beteiligten Mandanten dupliziert.
Beim Zurücksetzen des Status eines beteiligten Mandanten lt. Konsolidierungsliste durch Wiederholungsabrechnung oder die Funktion „letzten abgerechneten Monat zurücksetzen“, wird der Status in dem betreffenden Mandanten und beim Konsolidierungsmandanten zurückgesetzt. Bei allen weiteren Mandanten lt. Konsolidierungsliste bleibt der Status erhalten, da sie von der Zurücksetzung nicht betroffen sind.
Abrechnung, Rückrechnung und Wiederholungsabrechnung vorbereiten
Dadurch, dass die Felder Konsolidierung auf Firma sowie die Selektion Mandant automatisch gefüllt und ausgegraut werden, sofern der Fokus auf einer zu konsolidierenden Auswertung steht, steht bei allen betreffenden Konsolidierungsmandanten bei den Funktionen
Abrechnung
Rückrechnung und
Wiederholungsabrechnung vorbereiten
ein neues Kontrollkästchen Mandantenselektion ignorieren (nur aktiver Mandant) zur Verfügung. Dies ist standardmäßig gesetzt, kann aber abgewählt werden, damit die Funktion auch für alle betreffenden Konsolidierungsmandanten gleichzeitig ausgeführt werden kann.
Mandant | Str2
Diese Funktionalität ist aus der folgenden Menüfolge ausführbar: Stammdaten / Mandant / Registerkarte Str2
Dieses Menü beinhaltet Schlüssel zur Kirchensteuerpauschalierung, Daten zur ZVK öffentlicher Dienst, Daten zur Kürzung im Teillohnzahlungszeitraum, Kennzeichen zur Steuerung von Über-/Nachzahlungen, Daten für die Altersteilzeit und Druckkennzeichen für Durchschnitte.
Pauschale Kirchensteuer
- Vereinfachungsregelung pauschalbesteuerte AN (ab 2000)
- Durch die Wahl der Vereinfachungsregelung für pauschalbesteuerte Arbeitnehmer (z.B. Aushilfen), werden die pauschalen Kirchensteuerbeträge für diesen Arbeitnehmerkreis mit dem ermäßigten Kirchensteuerprozentsatz berechnet. Der Pauschalierungstatbestand, pauschalbesteuerte Arbeitnehmer, kann somit gesondert in die Vereinfachungsregelung einbezogen bzw. ausgeschlossen werden. Die Einstellung zum Zeitpunkt der Abrechnung wird im Lohnkonto des jeweiligen Arbeitnehmers dokumentiert.
- Vereinfachungsregelung sonstige Tatbestände
- Wird dieses Kennzeichen nicht gesetzt, wird für die Arbeitnehmer mit Konfession der normale Kirchensteuerprozentsatz zur Pauschalierung herangezogen. Bei Arbeitnehmern ohne Konfession wird keine Kirchensteuer gerechnet. Bei gesetztem Kennzeichen wird für alle Arbeitnehmer der ermäßigte Kirchensteuerprozentsatz herangezogen.
- Vereinfachungsregelung pausch. Fahrtkostenzuschuss (ab 2000)
- Durch die Wahl der Vereinfachungsregelung für pauschalbesteuerter Fahrtkostenzuschüsse (gekennzeichnet durch die feste Verarbeitung in der Lohnart), werden die pauschalen Kirchensteuerbeträge für diese Bezüge mit dem ermäßigten Kirchensteuerprozentsatz berechnet. Der Pauschalierungstatbestand, pauschalbesteuerter Fahrtkostenzuschuss, kann somit gesondert in die Vereinfachungsregelung einbezogen bzw. ausgeschlossen werden (Ausnahme bei pauschalbesteuerte AN). Die Einstellung zum Zeitpunkt der Abrechnung wird im Lohnkonto des jeweiligen Arbeitnehmers dokumentiert.
- Normaler Kirchensteuerprozentsatz bei pauschalversteuerten AN
- Für die Pauschalierung der Kirchensteuer von geringfügig/kurzfristig Beschäftigten wird programmseitig immer der ermäßigte Kirchensteuerprozentsatz herangezogen. Weist der Arbeitgeber nach, dass einzelne Arbeitnehmer keiner kirchensteuererhebenden Körperschaft angehören, wird für diese Arbeitnehmer Kirchensteuer nicht erhoben. In einigen Bundesländern (z.B. Brandenburg) ist dann für die übrigen Arbeitnehmer der normale Kirchensteuerprozentsatz anzuwenden. Nur in diesem Fall ist das Kennzeichen zu setzen. Gültig nur bis 31.12.1999, wird bei Rückrechnungen berücksichtigt.
- Generelle Aufteilung ev/rk
- Regelt unabhängig von allem anderen grundsätzlich die Aufteilung auf ev/rk . Betrifft insbesondere das Bundesland Bayern, da hier eine Individualisierung der jeweils steuerberechtigten Kirchen ausgeschlossen ist.
AG Darlehen
Abweichende Freigrenze und Effektivzinssatz.
Überdeckend zu den übergeordneten Daten im Menü Stammdaten / Allgemeine Daten / Registerkarte geldwerter Vorteil können die Daten hier mandantenbezogen eingegeben werden.
Voraussetzung für die Erfassung der überdeckenden Werte ist die Eingabe eines gültig ab Datum.
ZVK-öffentlicher Dienst
Abweichende ZVK-Daten
Überdeckend zu den übergeordneten Daten im Menü Stammdaten / Allgemeine Daten / Registerkarte P-LSt./Direktvers. können die ZVK-Daten hier mandantenbezogen eingegeben werden. Über das Fernglas oder die F2-Taste können abweichende ZVK-Daten ausgewählt werden.
Sonderzahlung …
Hier ist der Monat der Sonderzahlung einzugeben, für den die ZVK Höchst- und Mindestgrenzen verdoppelt werden sollen.
Kürzung im Teillohnzahlungszeitraum
- Kürzung bei
- Ein- und Austritt
- Unterbrechung
Mit diesen Kennzeichen entscheiden Sie, für welche Zeiträume eine automatische Teillohnzahlungsberechnung durchgeführt werden soll.
- Art (Basis Kalendertage)
- Bezugsprinzip (Errechnung: Tagessatz x Anzahl der gearbeiteten Tage = Teilmonatsentgelt)
- Abzugsprinzip (Errechnung: Monatsentgelt - ((Tagessatz x Anzahl der ausgefallenen Tage) = Teilmonatsentgelt)
Hier entscheiden Sie, nach welchem Prinzip gerechnet werden soll.
- Kalendertägliche Berechnung
- Dreißigstel-Berechnung
- Arbeitstägliche Berechnung
Wichtiger Hinweis
Über die Programmlohnart 908 – Tage für Teilmonat kann bei einem abweichenden Divisor die Anzahl der gearbeiteten bzw. ausgefallenen Tage vom Anwender vorgegeben werden.
Beispiel
vereinbartes Gehalt: 3.500,00 EUR Monat Oktober (31 Tage)
Tage des betreffenden Monats (Divisor): 30
gearbeitete Tage: 15
ausgefallene Tage: 16
Ergebnis des Bezugsprinzip: 3.500,00 / 30* = 116,66 (Tagessatz)
116,66 x 15 (gearbeitete Tage) = 1.750,00 EUR Ergebnis des Abzugsprinzip: 3.500,00 / 30* = 116,66 (Tagessatz)
116,66 x 16 (ausgefallene Tage) = 1.866,67
3.500,00 - 1.866,67 = 1633,33 EUR
Über-/Nachzahlungen Zahlungen im Verrechnungsmonat (Ausnahme: ausgeschiedene Arbeitnehmer)
Durch dieses Kennzeichen werden grundsätzlich eventuelle Zahlungen (Über-/Nachzahlungen) in den Verrechnungsmonat (Folge-/Rückrechnungsmonat) verrechnet. Ist das Kennzeichen nicht aktiviert, so werden eventuelle Über-/Nachzahlungen für sämtliche Arbeitnehmer nicht an den Folgemonat bzw. Rückrechnungsmonat weitergegeben. Der Betrag verbleibt im abgerechneten Monat.
Überzahlungen im Verrechnungs-, Nachzahlungen im Rückrechnungsmonat verrechnen.
Durch das Kennzeichen wird anhand der Zahlung entschieden, ob der Zahlbetrag in den Verrechnungsmonat weitergereicht wird oder nicht. Überzahlungen (negativ) werden in den Verrechnungsmonat verrechnet und Nachzahlungen (positive) verbleiben im Rückrechnungsmonat.
Für ausgeschiedene Arbeitnehmer besteht kein Wahlrecht zur Verrechnung. Eventuell anstehende Zahlungen (Nachzahlung/Überzahlung) werden nicht in den Verrechnungsmonat verrechnet, da keine Verdienstabrechnung mehr ausgegeben wird. Die Differenzzahlung wird nachrichtlich auf der Verdienstabrechnung ausgewiesen.
Das Verrechnen der Zahlungen betrifft allein die Zahlbeträge für den Arbeitnehmer. Eventuelle Steuer- und Sozialversicherungskorrekturen werden automatisch in den Verrechnungsmonat verrechnet.
Durchschnitte
In den allgemein gültigen Lohnarten werden Werte in Durchschnitte gesteuert und zur Weiterverarbeitung abgerufen. Markieren Sie hier, ob Sie für diese Firma die Durchschnitte (1-9), nutzen, also speichern wollen. Die Durchschnitte „Bau Urlaub“, „Durchschnitt Urlaub“, „Durchschnitt Krankheit“ und „Durchschnitt Feiertag“ werden immer gespeichert.
Desweitern können Sie auswählen, ob einer der Durchschnitte auf der Abrechnung andrucken werden soll. Es kann nur ein Durchschnitt gedruckt werden.
Altersteilzeit gültig für beide Altersteilzeitvarianten
- Kundennr.
- Hier ist die Kundennummer des Mandanten einzutragen. Der Ausdruck erfolgt auf der Altersteilzeitliste.
- Brutto-Aufstock. (%)
- überdeckt für diesen Mandanten das gleichnamige Feld im Menü Stammdaten / Allgemeine Daten / Registerkarte P-LSt./Direktvers.
- Aufstockung (Ebz) ungekappt
- Laut Gesetz endet die Bruttoaufstockung bei Erhalt eines Einmalbezuges mit Erreichen der Bemessungsgrenze. Auch hier gibt es tarifvertragliche Regelungen, die eine darüberhinausgehende Aufstockung vorsehen. Dies kann durch aktivieren dieses Kennzeichens gesteuert werden. Für die Abrechnungsliste gilt jedoch die gesetzliche Regelung.
Atz-Beginn bis 30.06.2004
- Mindestnetto (%)
- überdeckt für diesen Mandanten das gleichnamige Feld im Menü Stammdaten / Allgemeine Daten / Registerkarte P-LSt./Direktvers.
- Mindestnettoerm. Unbegrenzt
- Laut der gesetzlichen Tabelle endet die Mindestnettoermittlung bei der RV-Bemessungsgrenze. In einigen Tarifverträgen ist jedoch eine darüberhinausgehende Ermittlung vorgesehen. Dies kann durch Setzen dieses Kennzeichens gesteuert werden. Für die Abrechnungsliste gilt jedoch die gesetzliche Regelung.
- RV-Beitrag (%)
- überdeckt für diesen Mandanten das gleichnamige Feld im Menü Stammdaten / Allgemeine Daten / Registerkarte P-LSt./Direktvers.
Atz-Beginn ab 01.07.2004
- Aufstockung (lfd) ungekappt
- Laut Gesetz endet die Bruttoaufstockung mit Erreichen der Bemessungsgrenze. Auch hier gibt es tarifvertragliche Regelungen, die eine darüberhinausgehende Aufstockung vorsehen. Dies kann durch aktivieren dieses Kennzeichens gesteuert werden.
- RV-Aufstockung (%)
- überdeckt für diesen Mandanten das gleichnamige Feld im Menü Stammdaten / Allgemeine Daten / Registerkarte P-LSt./Direktvers.
- Obergrenze (von BBG %)
- überdeckt für diesen Mandanten das gleichnamige Feld im Menü Stammdaten / Allgemeine Daten / Registerkarte P-LSt./Direktvers.
Automatische Ermittlung Kug- und S-Kug-Satz
Um die automatische Ermittlung durchführen zu können, sind folgende Kriterien zu beachten:
Der Stundenlohn des Arbeitnehmers ist im Personalstamm in Feld Lohnsatz-1 eingetragen.
Der VWL-AG-Anteil ist auf „je produktive VWL-Stunde“ gesteuert.
Im Firmenstamm Maske „Str2“ ist das entsprechende Kontrollkästchen auf Automatik gesetzt.
Bei Änderung des Stundenlohns in Lohnsatz-1, wird automatisch auch der Kug- und S-Kug-Satz angepasst.
Entgeltfortzahlung
Die betriebsübliche Frist, ab der eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt werden muss, ist für eAU hier anzugeben. Für eine individuelle Frist siehe Stammdaten / Personal / Fehlz. / Entgeltfortzahlung.
Mandant | Krankenkassen/BV
Diese Funktionalität ist aus der folgenden Menüfolge ausführbar: Stammdaten / Mandant / Krankenkassen/BV
In diesem Register können mandantenspezifische Einstellungen für die verwendeten Krankenkassen und berufsständischen Versorgungseinrichtungen vorgenommen werden.
Beitragsmeldungen
Keine Schätzung von Beitragsnachweis-Meldungen
Die Beitragsnachweis-Meldungen werden mit den Abrechnungswerten des aktuell eingestellten Abrechnungsmonats erstellt.Gesamtsozialversicherungsbeitrag auf Grundlage des tatsächlichen Werts des Vormonats schätzen (Vereinfachungsregel)
Für den Mandanten werden die Sozialversicherungsbeiträge für den aktuellen Monat auf Basis der Abrechnungswerte des Vormonats geschätzt.
Eine Ausnahme bilden neu eingetretene Arbeitnehmer und Arbeitnehmer mit Einmalzahlungen (unter Stammdaten | Personal | Pers.-LA eingegebene Lohnarten mit Periode ≠ “mtl” (monatlich)), hier wird immer auf Grundlage des voraussichtlichen Werts des laufenden Monats durch eine simulierte Abrechnung geschätzt (siehe auch nächste Option). Differenzen zu den nach der Abrechnung ermittelten tatsächlichen Beiträgen werden im Folgemonat nachgemeldet.Gesamtsozialversicherungsbeitrag auf Grundlage des voraussichtlichen Werts des laufenden Monats schätzen (Simulierte Abrechnung)
Diese Option führt beim Erstellen der Beitragsmeldungen immer eine simulierte Abrechnung (mit erfassten Lohnarten aus Pers.-LA, aber ohne ggf. variabel erfasste Werte) für alle nicht abgerechneten Arbeitnehmer im Schätzmonat aus und erstellt die Beitragsmeldung auf Basis der simuliert und bereits echt abgerechneten Werte.Bei Stundenlohnempfängern (Stammdaten | Personal | Pers.-1 | Art der Entlohnung: Stundenlohn) werden für die simulierte Abrechnung die Sollstunden des laufenden Monats verwendet (aus "Persönliches Arbeitszeitmodell" oder "Zeitverwaltung", wenn nicht vorhanden Hochrechnung aufgrund der wöchentlichen Arbeitszeit). Ist bei der wöchentlichen Arbeitszeit das Kontrollkästchen "Indiv. Steuerung" aktiviert, erfolgt immer eine Hochrechnung aufgrund der wöchentlichen Arbeitszeit!
Auch hier werden Differenzen zu den nach der Abrechnung ermittelten tatsächlichen Beiträgen im Folgemonat nachgemeldet.
Achtung: Protokoll nach der Erstellung von Beitragsmeldungen prüfen, Arbeitnehmer mit Fehlern bei der simulierten Abrechnung werden bei der Schätzung nicht berücksichtigt!
Ein Wechsel zwischen der Erstellung von Beitragsnachweis-Meldungen auf Basis der tatsächlichen Beiträge oder einer Schätzung ist unter Berücksichtigung der Historie möglich.
Weiter hat die eingestellte Option keine Auswirkung auf "Beitragsmeldungen (BV-Beitragserhebung)" und "Beitragsmeldungen (Zahlstellen)", es gilt immer "Keine Schätzung".
Betriebsnummer, unter die Sozialversicherungsbeiträge nachgewiesen werden sollen
Betriebsnummer des Mandanten (eine Hauptbetriebsnummer für alle Arbeitnehmer)
Die Sozialversicherungsbeiträge aller Arbeitnehmer werden in einer Beitragsnachweismeldung an die jeweilige Krankenkasse unter Verwendung der Betriebsnummer des Mandanten zusammengefasst, unabhängig einer ggf. verwendeten Betriebsstätte.Betriebsnummer der jeweiligen Betriebsstätte (mehrere Hauptbetriebsnummern)
Für Arbeitnehmer mit eingetragener Betriebstätte wird unter Verwendung der Betriebsnummer der Betriebsstätte eine Beitragsnachweismeldung an die jeweilige Krankenkasse übermittelt.
Umlagesteuerung
Am Ausgleichsverfahren für Krankheitsaufwendungen (U1) nehmen jene Arbeitgeber teil, die im vergangenen Kalenderjahr für einen Zeitraum von mindestens acht Kalendermonaten nicht mehr als 30 Arbeitnehmer beschäftigt hatten. Angerechnet werden sowohl Arbeiter als auch Angestellte. Bei der Ermittlung der Anzahl der anzurechnenden Beschäftigten werden Auszubildende (einschließlich Praktikanten und Volontäre), Bezieher von Vorruhestandsgeld, Wehr- und Zivildienstleistende, Heimarbeiter, Hausgewerbetreibende und schwerbehinderte Menschen nicht mitgerechnet.
Teilzeitbeschäftigte werden wie folgt angerechnet:
- mit 0,25, wenn die regelmäßige wöchentliche Stundenzahl nicht mehr als 10 Stunden beträgt
- mit 0,50, wenn die regelmäßige wöchentliche Stundenzahl nicht mehr als 20 Stunden beträgt
- mit 0,75, wenn die regelmäßige wöchentliche Stundenzahl nicht mehr als 30 Stunden beträgt
Firmen, die nicht während des gesamten vergangenen Kalenderjahres bestanden haben nehmen teil, wenn während des Zeitraums, indem die Firma bestanden hat, in der überwiegenden Zahl der Kalendermonate des vergangenen Kalenderjahres nicht mehr als 30 Arbeitnehmer beschäftigt waren. Neu gegründete Firmen nehmen teil, wenn anzunehmen ist, dass die Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer während der überwiegenden Kalendermonate des Kalenderjahres der Neuerrichtung 30 nicht überschreiten wird.
Wird die Grenze von 30 Beschäftigten nicht überschritten, sind auch für Auszubildende und schwerbehinderte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Umlagebeiträge zu bezahlen.
Am Ausgleichsverfahren für die Mutterschaftsaufwendungen (U2) nehmen alle Betriebe unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten teil. Am Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen nach dem U2-Verfahren nehmen auch die Arbeitgeber teil, die nur männliche Arbeitnehmer beschäftigen. Im U2-Verfahren werden Mutterschaftsaufwendungen vollständig erstattet.
Im Feld gültig ab wird ein Zeitraum eingegeben, ab dem die gewählte Umlagesteuerung gelten soll. Die Teilnahme an den Umlageverfahren U1 (Krankheit) und U2 (Mutterschaft/Beschäftigungsverbot) der Krankenkassen für den aktuell ausgewählten Mandanten wird wiederum über die Auswahl eines Umlagesatzes U1_1 bis U1_6 bzw. U2_1 in den Auswahllisten aktiviert bzw. durch die Auswahl kein U1/U2 Verfahren deaktiviert.
Mit der Schaltfläche Kassenspezifische Steuerung kann die Umlagesteuersteuerung kassenindividuell vorgenommen werden. Im Fenster Spezifische Umlage der Krankenkassen werden alle bei diesem Mandanten verwendeten Krankenkassen angezeigt. Über das Kontrollkästchen Im Abrechnungsmonat gültige wird die Auswahl auf die im eingestellten Abrechnungsmonat gültigen Kassen eingeschränkt. Per Doppelklick auf die gewünschte Kasse bzw. markieren und Klick auf die Schaltfläche Bearbeiten kann nach Eingabe eines gültig ab Datum die individuelle Steuerung der Umlage- und Erstattungssätze vorgenommen werden.
Wichtig: Es ist für jeden Mandanten jährlich zu prüfen, ob Umlagepflicht zur U1 besteht. Bei vorliegender U1-Pflicht ist ebenfalls jährlich die Wahl des gewünschten Beitrags- bzw. Erstattungssatzes für die Krankenkassen vorzunehmen, an die der Arbeitgeber für ein Jahr gebunden ist.
Bankverbindungen und Kommunikationsdaten der verwendeten Krankenkassen/BV
Es werden alle im jeweiligen Mandanten verwendeten Krankenkassen und berufsständischen Versorgungseinrichtungen angezeigt. Über das Kontrollkästchen Im Abrechnungsmonat gültige wird die Auswahl auf die im eingestellten Abrechnungsmonat gültigen Kassen eingeschränkt. Mit einem Klick auf eine Spaltenüberschrift kann nach dieser sortiert werden. Durch Doppelklick auf einen Eintrag können ein abweichendes Beitragskonto, eine abweichende Zahlungsart, die Bankverbindung sowie mandantenspezifische Kommunikationsdaten erfasst bzw. ausgewählt werden. Wird im Personalstamm eine neue, bisher nicht verwendete Krankenkasse bzw. berufsständische Versorgungseinrichtung gespeichert, wird die Liste der Kassen ergänzt. Mit der Entfernen-Taste („Entf“ oder „Del“) oder im Kontextmenü über die rechte Maustaste (Löschen) kann eine neu eingetragene Kasse, die noch nicht abgerechnet wurde, wieder gelöscht werden. Ebenfalls können über das Kontextmenü (Drucken) markierte Krankenkassen/BV in den Listenmanager gedruckt werden.
Mandant | Betr
Diese Funktionalität ist aus der folgenden Menüfolge ausführbar: Stammdaten / Mandant / Betr
Arbeitet der Mandant mit Betriebsstätten, die über eine eigene Betriebsnummer abgerechnet werden, müssen hier Daten eingegeben werden. Die Anlage von Betriebsstätten erfolgt im Menü unter Mandant / Unternehmen / Betriebsstätten.
Die Zuordnung der Arbeitnehmer zu einer Betriebsstätte finden Sie im Menü Stammdaten / Personal / Registerkarte Soz.-3.
Bezeichnung 1/ Bezeichnung 2
Über das Fernglas können alle vorhandenen Betriebsstätten angezeigt und zur Bearbeitung der relevanten Daten für die Lohnabrechnung ausgewählt werden.
Die Daten Bezeichnung 1/2, Straße, PLZ, Nation, Ort, Bundesland, PLZ-Postfach/Postfach, PLZ-Großempf., Telefon, Telefax, Mobiltelefon, E-Mail, AGS und Gültigkeitszeitraum werden aus den Mandanten Stammdaten (ZMIS) übernommen.
Andruck auf der Verdienstabrechnung
Wahlweise kann hier die Mandantenanschrift (Menü Stammdaten / Mandant / MD) oder durch aktivieren des Kontrollkästchens die Anschrift der Betriebsstätte als Absender angedruckt werden.
AG-Betriebsnummer
Erfassen Sie im Feld AG-Betriebsnummer die Betriebsnummer, die die Betriebsstätte vom Arbeitsamt erhalten hat. Die AG-Betriebsnummer ist Voraussetzung für die Übermittlung von Meldungen.
Zahlstelle
Erfassen Sie im Feld Zahlstelle die Zahlstellennummer der Betriebsstätte, die aus den Meldungen der Krankenkassen an die Zahlstellen im Rahmen des KVdR-Zahlstellenverfahrens entnommen werden kann. Die Zahlstellennummer ist Voraussetzung für die Übermittlung von Zahlstellen-Meldungen und der Beitragsnachweise für Zahlstellen. Die Zahlstellennummer ist mindestens 7-stellig und beginnt mit 106, 107 oder 108.
Knappschaftlicher Betrieb
Wird im Feld "AG-Betriebsnummer" die Betriebsnummer eines knappschaftlichen Betriebs beginnend mit 980 oder 098 erfasst, wird das Kontrollkästchen automatisch aktiviert und die Besonderheiten im Melde- und Beitragsverfahren für Versicherte der knappschaftlichen Rentenversicherung werden bei der Abrechnung berücksichtigt.
Abweichende SV-BMG (Ost/West oder bei Berlin-Ost)
Klicken Sie dieses Feld an, wenn bei dieser Betriebsstätte die Rentenversicherung und die Arbeitslosenversicherung abweichend zum Bundesland ermittelt werden soll.
Atz-Stammnummer
Durch das Arbeitsamt vergebene Altersteilzeit-Stammnummer der Betriebsstätte.
Feiertage und Ferien
Hier werden pro Betriebsstätte die gesetzlichen bzw. individuellen Feiertage verwaltet die u. a. für die Kalendererfassung herangezogen werden.
Die gesetzlichen Feiertage für die Betriebsstätten werden in Abhängigkeit des eingegebenen Bundeslandes ermittelt und angezeigt.
Zusätzlich können auch individuelle Feiertage für die Betriebsstätte angelegt werden.
Bescheinigung
Für die Verdiensterhebung an die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder können hier abweichende Angaben je Betriebsstätte erfasst werden. Diese werden je AG-Betriebsnummer gespeichert. Alle Arbeitnehmer, welche der entsprechenden Betriebsstätte zugeordnet sind, werden in den Meldungen zusammengefasst. Unterschiedliche Betriebsstätten, mit der gleichen AG-Betriebsnummer, werden bei der Meldungserstellung ebenfalls zusammengefasst. Eingaben zur Betriebsnummer 00000000 und zur AG-Betriebsnummer des Hauptbetriebes (Angaben sind unter Mandant | Verdiensterhebung zu erfassen) sind hier nicht möglich.
Registrierung für das Verfahren – FORMS(BEEG)
Unter Stammdaten / Mandant / rvBEA / FORMS (BEEG) kann man den Mandanten für das elektronische Verfahren registrieren. Eine zusätzliche Registrierung an dieser Stelle ist nur notwendig, wenn für die Betriebsstätte eine abweichende Arbeitgeberbetriebsnummer erfasst wurde.
Betriebsdatensatz
Durch die Datenerfassungs- und Übermittlungsverordnung kurz DEÜV ist der Arbeitgeber verpflichtet Änderungen der Betriebsdaten an die zuständige Stelle, hier der Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit, zu übermitteln (§ 18i i. V. m. § 28a SGB IV).
Weitere Informationen finden Sie im Kapitel DEÜV | Betriebsdatensatzänderung (Datensatz Betriebsdatenpflege) unter ADDISON Lohn- und Gehaltsabrechnung | Besonderheiten.
Umlagesteuerung
Mit der Schaltfläche Kassenspezifische Steuerung kann die Umlagesteuersteuerung kassenindividuell vorgenommen werden. Im Fenster Spezifische Umlage der Krankenkassen werden alle bei diesem Mandanten verwendeten Krankenkassen angezeigt. Über das Kontrollkästchen Im Abrechnungsmonat gültige wird die Auswahl auf die im eingestellten Abrechnungsmonat gültigen Kassen eingeschränkt. Per Doppelklick auf die gewünschte Kasse bzw. markieren und Klick auf die Schaltfläche Bearbeiten kann nach Eingabe eines gültig ab Datum die individuelle Steuerung der Umlage- und Erstattungssätze vorgenommen werden.
Bankverbindungen und Kommunikationsdaten der verwendeten Krankenkassen/BV
Es werden alle im jeweiligen Mandanten verwendeten Krankenkassen und berufsständischen Versorgungseinrichtungen angezeigt. Über das Kontrollkästchen Im Abrechnungsmonat gültige wird die Auswahl auf die im eingestellten Abrechnungsmonat gültigen Kassen eingeschränkt. Mit einem Klick auf eine Spaltenüberschrift kann nach dieser sortiert werden. Durch Doppelklick auf einen Eintrag können ein abweichendes Beitragskonto, eine abweichende Zahlungsart, die Bankverbindung sowie mandantenspezifische Kommunikationsdaten erfasst bzw. ausgewählt werden. Wird im Personalstamm eine neue, bisher nicht verwendete Krankenkasse bzw. berufsständische Versorgungseinrichtung gespeichert, wird die Liste der Kassen ergänzt. Mit der Entfernen-Taste („Entf“ oder „Del“) oder im Kontextmenü über die rechte Maustaste (Löschen) kann eine neu eingetragene Kasse, die noch nicht abgerechnet wurde, wieder gelöscht werden. Ebenfalls können über das Kontextmenü (Drucken) markierte Krankenkassen/BV in den Listenmanager gedruckt werden.
Mandant | BG/UV
Diese Funktionalität ist aus der folgenden Menüfolge ausführbar: Stammdaten / Mandant / Registerkarte BG/UV Es besteht Unfallversicherungspflicht Dieser Check darf nur entfernt werden, wenn der komplette Mandant nicht in der Unfallversicherung versicherungspflichtig ist (z.B. „reine“ Zahlstellenmandanten) bzw. wenn der Mandant keine UV-pflichtigen Arbeitnehmer enthält (z.B. nur Geschäftsführer).
Ist das Kontrollkästchen nicht aktiv, nimmt der Mandant an keinem UV-Meldeverfahren teil.
Nicht am digitalen Lohnnachweisverfahren teilnehmende UV- Träger (s. o. „Nicht teilnehmende UV-Träger“) dürfen nicht ausgeschlossen werden, da sonst keine UV-Jahresmeldungen (92er Meldungen) erstellt werden.
Stundenermittlung
Die Stundenermittlung kann wie folgt ausgewählt werden:
nach tatsächlich geleisteten Stunden (nach abgerechneten Lohnarten)
: (Lohnart: Stunden steuern – Strukturschlüssel (UV))
nach dem Vollarbeiterrichtwert
nach Sollarbeitszeit
Weitere Informationen zur der Stundenermittlung unter ADDISON Lohn- und Gehaltsabrechnung | Besonderheiten | Berufsgenossenschaften | BG-Stunden-Ermittlung.
Betriebsnummer UV/Name
Über die Schaltfläche Neuanlage sowie das Fernglas kann die Berufsgenossenschaft aus der Institutionsverwaltung ausgewählt und übernommen werden.
Unternehmensnummer
Hier muss die Unternehmensnummer des Unternehmens bei der zugeordneten Berufsgenossenschaft erfasst werden (Voraussetzung für das DEÜV- und digitale Lohnnachweis-Meldeverfahren ab 2024). Darunter wird das Gültigkeitsdatum der Unternehmensnummer, in der Regel von 01.01. bis 31.12. des Veranlagungsjahres, das mit dem Stammdatendienst zurückgemeldet wird, angezeigt. Zur Unternehmensnummer muss auch die dazugehörige PIN erfasst werden.
Daneben wird angezeigt, ob im Stammdatendienst ein Beendigungskennzeichen übermittelt wurde.
Mitglieds-/Kundennummer (bis 2022/2023)
Hier muss die Mitgliedsnummer des Unternehmens bei der zugeordneten Berufsgenossenschaft erfasst werden (Voraussetzung für das DEÜV- und digitale Lohnnachweis-Meldeverfahren). Darunter wird das Gültigkeitsdatum der Mitgliedsnummer, in der Regel von 01.01. bis 31.12. des Veranlagungsjahres, das mit dem Stammdatendienst zurückgemeldet wird, angezeigt. Zur Mitgliedsnummer muss auch die dazugehörige PIN erfasst werden.
Standard-GTS/STS
Hier muss die jeweilige Gefahrtarifstelle (GTS)/Strukturschlüssel für das Unternehmen erfasst werden.
Die für die ausgewählte Berufsgenossenschaft gültigen Gefahrtarifstellen (GTS)/Strukturschlüssel werden über das Fernglas in der Liste zur Auswahl angezeigt. Die ausgewählte Gefahrtarifstelle wird automatisch in alle Personalstämme des Mandanten übernommen.
Sollte nur ein Gefahrentarif (GTS) zurückgemeldet werden, wird dieser automatisch vorbelegt.
Sollten Fremd-Gefahrentarifstellen (GTS) zurückgemeldet werden, werden diese orange hinterlegt. Diese können nicht als Standard-Gefahrentarifstelle (GTS) ausgewählt werden.
Ist noch kein Stammdatendienst importiert, werden hier alle Gefahrentarifstellen (GTS) der Berufsgenossenschaft angezeigt. Nach dem Import des Stammdatendienstes sind nur noch die für den Mandanten gültigen Gefahrentarifstellen (GTS) aufgelistet. Darunter ist das Gültigkeitsdatum der Gefahrentarifstelle (GTS), in der Regel von 01.01. bis 31.12. des Veranlagungsjahres sowie die Betriebsnummer, zu der der Gefahrentarif (GTS) gehört.
Laufende Nummer
Die laufende Nummer dient zur Unterscheidung von mehreren meldenden/die Abrechnung durchführenden Stellen innerhalb eines Unternehmens für eine Mitgliedsnummer. Sie wird im Falle einer initialen Abfrage der Stammdaten (DSAS) grundsätzlich von der DGUV vergeben.
Beitragsmaßstab
Für den Beitragsmaßstab können folgende Werte zurückgemeldet werden:
1 – Entgelt
: Der angezeigte Lohnnachweis wird auf Basis von Entgelten erwartet.
2 – Arbeitsstunden
: Der angezeigte Lohnnachweis wird auf Basis von Arbeitsstunden als Beitragsgrundlage erwartet.
3 – Anzahl Versicherte
: Der angezeigte Lohnnachweis wird auf Basis der Versichertenanzahl als Beitragsgrundlage erwartet.
4 – Einwohnerzahl
: Es wird kein Lohnnachweis und keine künftige Stammdatenabfrage erwartet.
5 – Privathaushalte
: Es wird kein Lohnnachweis und keine künftige Stammdatenabfrage erwartet.
6 – Sonstige Unternehmen ohne Meldepflicht
: Es wird kein Lohnnachweis und keine künftige Stammdatenabfrage erwartet.
Höchstgrenze
Es werden abgerechnete Beträge bis zur Höchstgrenze gemeldet.
Weitere Informationen zum digitalen Lohnnachweisverfahren unter ADDISON Lohn- und Gehaltsabrechnung | Besonderheiten | Berufsgenossenschaften.
Besonderheiten Reiter BG/UV vor 2017
Filiale (bis 2017)
Das Kennzeichen muss gesetzt werden, wenn es sich bei dem Lohn-Mandanten um eine Filiale handelt und bei der empfangenden Stelle zusammengefasst werden soll.
Bezirksverwaltung (bis 2017)
Die ist die von der Berufsgenossenschaft mitgeteilte Nummer der Bezirksverwaltung.
Statistik (bis 2017)
Verlangt die Berufsgenossenschaft bei der Übermittlung zu statistischen Zwecken z.B. die Anzahl 1-Euro-Jobber, Schüler, Kindergartenplätze, Ehrenamtliche, Unentgeltlich Tätige im gewerblichen oder kaufmännischen Bereich so sind über die Schaltfläche Statistik diese Daten zu erfassen.
Rückmeldung (bis 2017)
Über die Schaltfläche Rückmeldung ist eine Kontaktadresse für Rückfragen der empfangenden Stelle zu erfassen.
Unternehmer (bis 2017)
Besteht bei der Berufsgenossenschaft eine Unternehmerpflichtversicherung so sind die Unternehmer/Ehegatten über die Schaltfläche Unternehmer einzutragen. Ist der Unternehmer/Ehegatte im Personalstamm angelegt, so kann dieser über das Fernglas ausgewählt werden. Ansonsten ist der Unternehmer/Ehegatte ohne Personalnummer anzulegen.
Für die Unternehmerpflichtversicherung ist die Ident-Nummer für den Unternehmer/Ehegatten, das Kennzeichen für Unternehmer (U) bzw. Ehegatte (E) sowie der Strukturschlüssel zu erfassen. Diese Angaben sind dem Bescheid der Berufsgenossenschaft zu entnehmen. Zu Name, Vorname und Geburtsdatum (bei Zuordnung über eine Personalnummer werden diese Daten übernommen) muss je nach Berufsgenossenschaft die tatsächlich gearbeiteten Tage bzw. Stunden des zu meldenden Jahres erfasst werden.
Besondere Berechnung des UV-Entgelts bei der BG Verkehr (bis 2016)
Ab 2012 unterstützt die ADDISON Lohn- und Gehaltsabrechnung die automatische Berücksichtigung der Mindestentgelte der Berufsgenossenschaft Transport und Verkehrswirtschaft (BG Verkehr).
UV-Mindestentgelt bei BG Verkehr (bis 2016)
Für die Meldung der Entgelte ist neben den tatsächlichen Entgelten auch die Beachtung der Mindestentgelte erforderlich.
Der Beitragsberechnung wird bei ganzjähriger Beschäftigung mindestens das Arbeitsentgelt in Höhe des Mindestjahresarbeitsverdienstes für Versicherte zugrunde gelegt.
Für das Jahr 2011 gelten beispielsweise folgende Werte:
- Mindestjahresarbeitsentgelt (Min-JAV) = 18.396 EUR
- Tageswert (Min-JAV/300) = 61,32 EUR
- Stundenwert (Tageswert/8) = 7,67 EUR
Umsetzung in ADDISON (bis 2016)
Um die Berechnung korrekt vornehmen zu können ist spätestens ab Januar 2012 eine betriebliche wöchentliche Arbeitszeit für den Mandanten im Menü Mandant / Zeit/indiv. ZVK mit gültig ab 01.2012 einzutragen. Ist die wöchentliche Arbeitszeit nicht hinterlegt, wird die Abrechnung für die Arbeitnehmer ab 2012 nicht durchgeführt.
Im Programm werden die Arbeitstage anhand der Sozialversicherungstage (SV-Tage) ermittelt. Dabei wird ein voller Monat (30 SV-Tage) mit 25 Arbeitstagen gewertet. Für Teilmonate werden die SV-Tage des Abrechnungsmonats durch 30 dividiert und anschließend mit 25 multipliziert.
= Anzahl Arbeitstage = (Anzahl SV-Tage/30) x 25
Im Fall der Teilzeitbeschäftigung (Tätigkeitsschlüssel 9. Stelle) wird zur Ermittlung des Mindestentgeltes die individuelle wöchentliche Arbeitszeit des Arbeitnehmers (Menü Personal / Pers.-2 / wöchentliche Arbeitszeit) in das Verhältnis zur betriebsüblichen wöchentlichen Arbeitszeit gesetzt und danach mit den ermittelten Arbeitstagen multipliziert.
= Bei Tätigkeitsschlüssel Teilzeit – befristet/unbefristet: ((Wöchentliche Arbeitszeit AN)/Betriebliche wöchentliche AZ) x Anzahl Arbeitstage
Zum Zeitpunkt der Entgeltmeldung wird das tatsächliche meldepflichtige UV-Entgelt mit dem auf Grund der Arbeitstage ermittelten Mindestentgelts verglichen. Liegt das tatsächliche UV-pflichtige Entgelt unter dem Mindestentgelt, wird das Mindestentgelt als UV-pflichtiges Entgelt gemeldet.
Ermittlung des Mindestentgelts/-stunden:
Mindest-Brutto =
: Anzahl Arbeitstage x (Mindestentgelt/300)
Mindest-Stunden =
: Anzahl Arbeitstage x (Vollarbeiterrichtwert/300)
Mandant | Text
Diese Funktionalität ist aus der folgenden Menüfolge ausführbar: Stammdaten / Mandant / Registerkarte Text
Zur Gestaltung und zur besseren Übersichtlichkeit von Auswertungen innerhalb von der ADDISON Lohn- und Gehaltsabrechnung (Kost-Listen, Lohnbewegungen, Verdienstabrechnung, Buchungsbeleg, Protokoll Kost-Stapel, etc.) bzw. für die Übergabe der Lohndaten in die Kostenrechnung/Controlling und in die Finanzbuchhaltung lassen sich Texte zuweisen für:
- Kostenstellen
- Kostenträger/Baustellen
- Kostenarten 1
- Kostenarten 2
Über die Schaltfläche Neuanlage und Löschen können Bezeichnungen für die jeweiligen Kostenstellen, Kostenträger/Baustellen, Kostenarten 1 und Kostenarten 2 angelegt bzw. gelöscht werden.
Zu den Kostenträgern lassen sich über die Schaltfläche Lupe außerdem noch die Adressdaten der Baustellen erfassen.
Wenn das Kontrollkästchen Zugriff auf KOST-Stammdaten im Menü Stammdaten / Mandant / Registerkarte Kost / Details… bzw. in den Steuerungsdaten / Export Kostenrechnung aktiviert ist, können im Menü Mandant / Text keine Texte mehr neu angelegt werden. Die eventuell bisher vorhandenen Texte sind gesperrt, da innerhalb von der ADDISON Lohn- und Gehaltsabrechnung direkt auf die KOST-Stammdaten zugegriffen wird.
Der direkte Zugriff auf die KOST-Stammdaten betrifft innerhalb von der ADDISON Lohn- und Gehaltsabrechnung folgende Felder:
- Lohnarten | Abruf Std./Beträge | Kostenart KOST 1
- Lohnarten | Abruf Std./Beträge | Kostenart KOST 2
- Mandant | Kost | Kostenart KOST 1
- Mandant | Kost | Kostenart KOST 2
- Personal | Pers.-1 | Kostenstellen
- Personal | Pers.-1 | Kostenträger
- Personal | Pers.-LA | Kostenst.
- Personal | Pers.-LA | Kostentr.
- Steuerungsdaten | Erfassung variabler Daten | Kostenstelle
- Steuerungsdaten | Erfassung variabler Daten | Kostenträger
Bei Eingabe von noch nicht vorhandenen Nummern für die Stammdaten (Kostenstellen, Kostenträger, Kostenarten) besteht die Möglichkeit diese in der ADDISON Kostenrechnung neu anzulegen.
Andruck auf der Verdienstabrechnung
Steuert mandantenbezogen den Andruck des Kalendariums auf der Verdienstabrechnung. Kann pro Arbeitnehmer über das Kennzeichen Ausschluss Kalendarium auf der Registerkarte Pers.-2 im Personalstamm überdeckt werden.
Verdichten nach Lohnartennummern
Steuert den verdichteten Ausdruck des Kalendariums auf der Verdienstabrechnung.
Kalendariums Kurztexte
Es können bis zu 30 Kalendariums Kurztexte erfasst werden. Die Zuordnung der Kalendariumstexte zu den Lohnarten erfolgt im Menü Stammdaten / Lohnarten / SFN Div. Str. / Kalendariumstext. Mit Aktivierung der Funktion Text 8-stellig, wird der erfasste Text im Kalendarium angedruckt. Die Arbeitswoche wird in diesem Fall vertikal dargestellt. Ist die Funktion Text 8-stellig nicht aktiviert, wird das Kalendarium mit horizontaler Wochendarstellung auf der Verdienstabrechnung angedruckt. Der im Mandantenstamm hinterlegte Text wird für den Andruck ggf. auf die ersten 3 bis 4 Stellen gekürzt.
Abw. Lohnartentext …
In dem Dialog werden sämtliche Lohnarten aufgelistet, die für den Mandanten zur Verfügung stehen (Basis-Lohnartenplan und ggf. individueller Lohnartenplan). Die Bezeichnung des Originallohnartentextes ist nicht beeinflussbar. Der Basis-Lohnartentexttyp ist 0 – Standard. Über die Eingabe eines abweichenden Lohnartentextes in der Spalte Bezeichnung – Verdienstabrechnung kann ein überdeckender Text zur Lohnart eingegeben werden (max. 25 Zeichen).
Die Arbeitnehmer denen der Lohnartentexttyp zugeordnet wird, erhalten den Lohnartentext auf der Verdienstabrechnung angedruckt. Sind für eine Lohnart verschiedene Text erforderlich, kann eine weiterer Lohnartentexttyp über die Eingabe einer Nummer größer 0 angelegt werden. Zu jedem Lohnartentexttyp kann ein abweichender Lohnartentext eingegeben werden.
Mandant | Kost
Diese Funktionalität ist aus der folgenden Menüfolge ausführbar: Stammdaten / Mandant / Registerkarte Kost
Für die Auswertungen innerhalb von der ADDISON Lohn- und Gehaltsabrechnung (Kost-Listen, Lohnbewegungen, Buchungsbeleg, Protokoll Kost-Stapel, etc.) bzw. für die Übergabe der Lohndaten in die Kostenrechnung/Controlling und Finanzbuchhaltung erfolgt eine Zuordnung der Kontonummern bzw. Kostenarten KOST 1 und Kostenarten KOST 2 zu den einzelnen Lohnarten.
Die hier getroffenen Einstellungen überdecken die im Menü Lohnarten / Abruf Std./Beträge vorgenommenen Steuerungen.
Da die Systemlohnarten (900-999 und 9000-9999) im Lohnartenstamm nicht angesprochen werden können, muss die Steuerung dieser Lohnarten hier vorgenommen werden.
Über den Papierkorb können bestehende Zuordnungen von Kontonummern bzw. Kostenarten zu den einzelnen Lohnarten gelöscht werden.
Import …
Mit der Schaltfläche Import ... kann ein vordefinierter Standardbuchungsbeleg inklusive seiner Steuerungen importiert werden. Zur Auswahl stehen Standardbuchungsbelege der folgenden Kontenrahmen:
- SKR 03
- SKR 03 (Basis-Lohnarten)
- SKR 04
- SKR 04 (Basis-Lohnarten)
- SKR 13
- SKR 13 (Basis-Lohnarten)
- SKR 45 Soziale Einrichtungen – PBV
- SKR 45 Soziale Einrichtungen - PBV (Basis-Lohnarten)
- SKR 49 Vereine, Stiftungen etc. – Ideeller Bereich
- SKR 49 Vereine, Stiftungen etc. – Zweckbetriebe Sport 1
- SKR 49 Vereine, Stiftungen etc. – Zweckbetriebe Sport 2
- SKR 49 Vereine, Stiftungen etc. – Sonstige Zweckbetriebe 1
- SKR 49 Vereine, Stiftungen etc. – Sonstige Zweckbetriebe 2
- SKR 49 Vereine, Stiftungen etc. – Geschäftsbetriebe Sport
- SKR 49 Vereine, Stiftungen etc. – Sonstige Geschäftsbetriebe 1
- SKR 49 Vereine, Stiftungen etc. – Sonstige Geschäftsbetriebe 2
- SKR 49 Vereine, Stiftungen etc. - Ideeller Bereich (Basis-Lohnarten)
- SKR 49 Vereine, Stiftungen etc. – Zweckbetriebe Sport 1 (Basis-Lohnarten)
- SKR 49 Vereine, Stiftungen etc. – Zweckbetriebe Sport 2 (Basis-Lohnarten)
- SKR 49 Vereine, Stiftungen etc. – Sonstige Zweckbetriebe 1 (Basis-Lohnarten)
- SKR 49 Vereine, Stiftungen etc. – Sonstige Zweckbetriebe 2 (Basis-Lohnarten)
- SKR 49 Vereine, Stiftungen etc. – Geschäftsbetriebe Sport (Basis-Lohnarten)
- SKR 49 Vereine, Stiftungen etc. – Sonstige Geschäftsbetriebe 1 (Basis-Lohnarten)
- SKR 49 Vereine, Stiftungen etc. – Sonstige Geschäftsbetriebe 2 (Basis-Lohnarten)
- SKR 51 Kfz Branchenkontenrahmen
- SKR 51 Kfz Branchenkontenrahmen (Basis-Lohnarten)
- SKR 541 Autobahn-Servicebetriebe - BasisSKR03
- SKR 541 Autobahn-Servicebetriebe - BasisSKR03 (Basis-Lohnarten)
- SKR 560 McDonald's - Basis SKR03
- SKR 560 McDonald's - Basis SKR03 (Basis-Lohnarten)
- SKR 561 McDonald's - Basis SKR04
- SKR 561 McDonald's - Basis SKR04 (Basis-Lohnarten)
- SKR 565 Burger King - Basis SKR03
- SKR 565 Burger King - Basis SKR03 (Basis-Lohnarten)
- SKR 570 Hotel und Gaststätten - Basis SKR03
- SKR 570 Hotel und Gaststätten - Basis SKR03 (Basis-Lohnarten)
- SKR 571 Hotel und Gaststätten - Basis SKR04
- SKR 571 Hotel und Gaststätten - Basis SKR04 (Basis-Lohnarten)
- SKR 580 Zahnärzte - Basis SKR03
- SKR 580 Zahnärzte - Basis SKR03 (Basis-Lohnarten)
- SKR 581 Zahnärzte - Basis SKR04
- SKR 581 Zahnärzte - Basis SKR04 (Basis-Lohnarten)
- SKR 585 Ärzte - Basis SKR03
- SKR 585 Ärzte - Basis SKR03 (Basis-Lohnarten)
- SKR 586 Ärzte - Basis SKR04
- SKR 586 Ärzte - Basis SKR04 (Basis-Lohnarten)
Es handelt sich hierbei um eine Standardsteuerung, der in den einzelnen Kontenrahmen hinterlegten Sachkonten. Abweichende Gliederungen sind individuell vorzunehmen.
Sachkonten für Lohnarten (gilt für das Menü Mandant / Kost)
vorher löschen
: Die Option vorher löschen in Kombination mit der Option importieren entfernt eine vorhandene Buchungsbelegsteuerung vor dem Import. Wird nur der Parameter vorher löschen gesetzt, so wird die bestehende Steuerung entfernt.
Importieren
: Mit der Option importieren werden die einzelnen Sachkonten (nur die Kontonummern) für den Buchungsbeleg importiert.
Leereinträge übernehmen
für vorhandene Lohnarten
Belegpositionen (siehe Menü Mandant / Fibu)
- vorher löschen
- importieren
Werden Sachkontenzuordnungen und Buchungsbelegsteuerungen geändert, so haben diese Gültigkeit sobald die Änderungen auf den Registerkarten Stammdaten | Mandant | Kost bzw. Fibu gespeichert wurden.
Details …
Über die Schaltfläche Details ... oder auf der Registerkarte Export Kostenrechnung in den Steuerungsdaten werden die folgenden Optionen zur Kostenrechnung gesteuert. Die vorgenommenen Steuerungen werden jeweils automatisch für beide Registerkarten (s.o.) übernommen.
Integration Kostenrechnung
: Diese Option ist Voraussetzung für die Übergabe der Lohndaten an die Kostenrechnung (ADDISON Kostenrechnung) bzw. an das Controlling (ADDISON Controlling)
Zugriff auf KOST-Stammdaten
: Diese Option ist Voraussetzung für den direkten Zugriff aus der ADDISON Lohn- und Gehaltsabrechnung auf die KOST-Stammdaten. Der direkte Zugriff betrifft folgende Felder innerhalb von der ADDISON Lohn- und Gehaltsabrechnung: : - Lohnarten | Abruf Std./Beträge | Kostenart KOST 1 : - Lohnarten | Abruf Std./Beträge | Kostenart KOST 2 : - Mandant | Kost | Kostenart KOST 1 : - Mandant | Kost | Kostenart KOST 2 : - Personal | Pers.-1 | Kostenstellen : - Personal | Pers.-1 | Kostenträger : - Personal | Pers.-LA | Kostenst. : - Personal | Pers.-LA | Kostentr. : - Steuerungsdaten | Erfassung variabler Daten | Kostenstelle : - Steuerungsdaten | Erfassung variabler Daten | Kostenträger : Durch Aktivierung des Kontrollkästchens können im Menü Stammdaten / Mandant / Registerkarte Text keine für die Kost-Übergabe relevanten Stammdaten mehr angelegt werden.
Schaltfläche Prüfung Stammdaten Übernahme in KOST
: Über diese Schaltfläche kann ein Abgleich zwischen den im Menü Stammdaten / Mandant / Registerkarte Text für die Kost-Übergabe angelegten relevanten Stammdaten (Kostenstellen, Kostenträger, Kostenarten) und den Stammdaten aus der ADDISON Kostenrechnung gestartet werden. Abweichende Stammdaten werden protokolliert und können auf Wunsch in der ADDISON Kostenrechnung neu angelegt werden.
AG-Aufwendungen nur auf Stammkostenstelle(n) lt. Personalstamm (bei Export)
: Mit dieser Option werden alle AG-Aufwendungen (Statistiklohnarten wie z.B. SV-AG-Anteil) auf die Stammkostenstellen bzw. die Aufteilungen nach Kostenstellen lt. Personalstamm (Personal | Pers.-1) verteilt. Eventuell abweichende Kostenstellen in der variablen Erfassung werden bei der Verteilung der AG-Aufwendungen ignoriert. : Achtung: Diese Option gilt nur für die Übergabe der Lohndaten in die Kostenrechnung/Controlling und nicht für Auswertungen innerhalb von der ADDISON Lohn- und Gehaltsabrechnung (z.B. Kost-Listen).
AG-Aufwendungen nur auf Stammkostenträger lt. Personalstamm (bei Export)
: Mit dieser Option werden alle AG-Aufwendungen (Statistiklohnarten wie z.B. SV-AG-Anteil) auf die Stammkostenträger bzw. die Aufteilungen nach Kostenträger lt. Personalstamm (Personal | Pers.-1) verteilt. Eventuell abweichende Kostenträger in der variablen Erfassung werden bei der Verteilung der AG-Aufwendungen ignoriert. : Achtung: Diese Option gilt nur für die Übergabe der Lohndaten in die Kostenrechnung/Controlling und nicht für Auswertungen innerhalb von der ADDISON Lohn- und Gehaltsabrechnung (z.B. Kost-Listen).
Umkehr der Kostkreis-Zuordnung (d.h. Kostenstellen werden an Kost 2 und Kostentr. an Kost 1 übergeben)
: Die standardmäßige Zuordnung von Kostenstellen zu KOST 1 und von Kostenträgern zu KOST 2 lässt sich mit dieser Option vertauschen (betrifft sowohl die Übergabe in die Kostenrechnung/Controlling als auch die Erstellung von Kost-Listen).
eigener Buchungsstapel bei RR
: Damit wird bei einer Rückrechnung ein separater Stapel mit dem Buchungsdatum der Rückrechnungsperiode ausgegeben.
Übernahme
Die im Menü Lohnarten / Abruf Std./Beträge hinterlegten Kost-Steuerungen werden für diesen Mandanten übernommen. Nachfolgende Änderungen in den Kost-Steuerungen der Lohnarten wirken sich danach nicht mehr auf diesen Mandanten aus.
Buchungstyp
Abweichend vom Standard Buchungstyp (0) können bis zu 99 weitere Buchungstypen angelegt werden. In dem abweichenden Buchungstyp werden andere, vom Standard unterschiedliche Zuordnungen angelegt. Dies ermöglicht für unterschiedliche Arbeitnehmergruppen übergreifend Lohnarten zu verwenden, ohne auf eine getrennte Verbuchung zu verzichten. Diese unterschiedlichen Zuordnungen werden in Abhängigkeit des im Menü Personal / Pers.-1 dem einzelnen Arbeitnehmer zugeordneten Buchungstyps verbucht. Durch die Eingabe einer neuen Typennummer, wird der Buchungstyp automatisch generiert. Der Eintrag einer Zuordnung erfolgt gleich der in der Standardzuordnung. Der Buchungstyp wird über den Papierkorb in der unteren Symbolleiste gelöscht. Über das Fernglas können die Buchungstypen ausgewählt werden.
Lohnart
Über das Fernglas oder die F2-Taste können vorhandene Lohnarten ausgewählt werden.
Kontonummer Buchungsbeleg
Geben Sie das Sachkonto der Finanzbuchhaltung ein, auf dem die Lohnart gebucht werden soll (überdeckt das Feld Sachkonto für Buchungsbeleg im Menü Lohnarten / Abruf Std./Beträge). Auf dem Buchungsbeleg und bei der Übergabe der Lohndaten in die Finanzbuchhaltung wird die jeweilige Lohnart diesem Konto zugeordnet. Den Aufbau des Buchungsbelegs legen Sie im Menü Mandant / Fibu fest.
Über das Fernglas oder die F2-Taste können vorhandene Kontonummern ausgewählt werden. Dabei kann entweder nach Position oder Kontobezeichnung gesucht werden.
Kostenart KOST 1, KOST-Listen
Zuordnung der jeweiligen Lohnarten durch Eingabe der Kostenart für Kost 1 für die weitere Verarbeitung in der Kostenrechnung/Controlling bzw. für die Erstellung der Kost-Listen (überdeckt das Feld Kostenart KOST 1, Kost-Listen auf der Registerkarte Abruf Std./Beträge im Lohnartenstamm).
Über das Fernglas oder die F2-Taste wird auf die im Menü Mandant / Text angelegten Kostenarten KOST 1 zugegriffen.
Kostenart KOST 2, KOST-Listen
Zuordnung der jeweiligen Lohnarten durch Eingabe der Kostenart für Kost 2 für die weitere Verarbeitung in der Kostenrechnung/Controlling bzw. für die Erstellung der Kost-Listen (überdeckt das Feld Kostenart KOST 2, Kost-Listen auf der Registerkarte Abruf Std./Beträge im Lohnartenstamm).
Über das Fernglas oder die F2-Taste wird auf die im Menü Mandant / Text angelegten Kostenarten KOST 2 zugegriffen.
Ausgabe KOST 1
Diese Option ist Voraussetzung für die Erstellung eines Übergabe-Stapels (K1) in die Kostenrechnung/Controlling bzw. für die Übergabe von Kostenstellen in die Finanzbuchhaltung (Buchungsbeleg aufgeteilt nach Kostenstellen).
Die jeweilige Lohnart wird für KOST 1 übergeben (überdeckt das Kennzeichen Ausgabe KOST 1 im Menü Lohnarten / Abruf Std./Beträge).
Ausgabe KOST 2
Diese Option ist Voraussetzung für die Erstellung eines Übergabe-Stapels (KOST 2) in die Kostenrechnung/Controlling bzw. für die Übergabe von Kostenträgern in die Finanzbuchhaltung (Buchungsbeleg aufgeteilt nach Kostenträger).
Die jeweilige Lohnart wird für KOST 2 übergeben (überdeckt das Kennzeichen Ausgabe KOST 2 im Menü Lohnarten / Abruf Std./Beträge).
Ausgabe Kost-Listen
Die jeweilige Lohnart wird für die Kost-Listen übernommen (überdeckt das Kennzeichen Ausgabe Kost-Listen im Menü Lohnarten / Abruf Std./Beträge)
Siehe auch Kapitel Kostenstellen-/Kostenträger Auswertungen im Dokument Besonderheiten.
Wenn das Kontrollkästchen Zugriff auf KOST-Stammdaten im Menü Stammdaten / Mandant / Registerkarte Kost / Details… bzw. in den Steuerungsdaten | Export Kostenrechnung aktiviert ist, können im Menü Mandant / Texte keine Texte mehr neu angelegt werden. Die eventuell bisher vorhandenen Texte sind gesperrt, da innerhalb von der ADDISON Lohn- und Gehaltsabrechnung direkt auf die KOST-Stammdaten zugegriffen wird. D.h. im Menü Stammdaten / Mandant / Registerkarte Kost wird bei Eingabe der Kostenarten (KOST 1 und KOST 2) direkt auf die Kostenartenauswahl aus der ADDISON Kostenrechnung zugegriffen. Bei Eingabe einer noch nicht vorhandenen Nummer besteht die Möglichkeit diese in der ADDISON Kostenrechnung neu anzulegen.
Historisierung von Buchungsbeleg-Steuerungen
Bei Änderungen in den Buchungsbeleg-Steuerungen ist unter Mandant / Kost bzw. Mandant / Fibu durch den Anwender über die Schaltfläche Neuanlage eine neue Gültigkeit (ab welchem Abrechnungsmonat gilt die Änderung) zu vergeben.
Ab diesem Zeitpunkt wird die Änderung in der Buchungsbeleg-Steuerung für die Abrechnung berücksichtigt, vergangene Abrechnungszeiträume bleiben unverändert erhalten.
Die Konten-Zuordnung der Lohnarten (Mandant / Kost) und die Steuerung bzw. Verarbeitung der Konten (Mandant / Fibu) erhalten bei der Vergabe eines neuen Gültigkeitszeitraumes immer ein synchrones Datum.
Mandant | Fibu
Diese Funktionalität ist aus der folgenden Menüfolge ausführbar: Stammdaten / Mandant / Registerkarte Fibu
Für den Buchungsbeleg innerhalb von der ADDISON Lohn- und Gehaltsabrechnung bzw. für die Übergabe der Lohndaten in die Finanzbuchhaltung können für die einzelnen Belegpositionen mit den dazugehörigen Sachkonten hinsichtlich Soll-/Haben-Steuerung und Verarbeitung der Sachkonten verschiedene Einstellungen getroffen werden.
Über den Papierkorb können bestehende Belegpositionen gelöscht werden.
Import …
Mit der Schaltfläche Import ... kann ein vordefinierter Standardbuchungsbeleg inklusive seiner Steuerungen importiert werden. Zur Auswahl stehen Standardbuchungsbelege der Kontenrahmen:
- SKR 03
- SKR 03 (Basis-Lohnarten)
- SKR 04
- SKR 04 (Basis-Lohnarten)
- SKR 13
- SKR 13 (Basis-Lohnarten)
- SKR 45 Soziale Einrichtungen – PBV
- SKR 45 Soziale Einrichtungen - PBV (Basis-Lohnarten)
- SKR 49 Vereine, Stiftungen etc. – Ideeller Bereich
- SKR 49 Vereine, Stiftungen etc. – Zweckbetriebe Sport 1
- SKR 49 Vereine, Stiftungen etc. – Zweckbetriebe Sport 2
- SKR 49 Vereine, Stiftungen etc. – Sonstige Zweckbetriebe 1
- SKR 49 Vereine, Stiftungen etc. – Sonstige Zweckbetriebe 2
- SKR 49 Vereine, Stiftungen etc. – Geschäftsbetriebe Sport
- SKR 49 Vereine, Stiftungen etc. – Sonstige Geschäftsbetriebe 1
- SKR 49 Vereine, Stiftungen etc. – Sonstige Geschäftsbetriebe 2
- SKR 49 Vereine, Stiftungen etc. - Ideeller Bereich (Basis-Lohnarten)
- SKR 49 Vereine, Stiftungen etc. – Zweckbetriebe Sport 1 (Basis-Lohnarten)
- SKR 49 Vereine, Stiftungen etc. – Zweckbetriebe Sport 2 (Basis-Lohnarten)
- SKR 49 Vereine, Stiftungen etc. – Sonstige Zweckbetriebe 1 (Basis-Lohnarten)
- SKR 49 Vereine, Stiftungen etc. – Sonstige Zweckbetriebe 2 (Basis-Lohnarten)
- SKR 49 Vereine, Stiftungen etc. – Geschäftsbetriebe Sport (Basis-Lohnarten)
- SKR 49 Vereine, Stiftungen etc. – Sonstige Geschäftsbetriebe 1 (Basis-Lohnarten)
- SKR 49 Vereine, Stiftungen etc. – Sonstige Geschäftsbetriebe 2 (Basis-Lohnarten)
- SKR 51 Kfz Branchenkontenrahmen
- SKR 51 Kfz Branchenkontenrahmen (Basis-Lohnarten)
- SKR 541 Autobahn-Servicebetriebe - BasisSKR03
- SKR 541 Autobahn-Servicebetriebe - BasisSKR03 (Basis-Lohnarten)
- SKR 560 McDonald's - Basis SKR03
- SKR 560 McDonald's - Basis SKR03 (Basis-Lohnarten)
- SKR 561 McDonald's - Basis SKR04
- SKR 561 McDonald's - Basis SKR04 (Basis-Lohnarten)
- SKR 565 Burger King - Basis SKR03
- SKR 565 Burger King - Basis SKR03 (Basis-Lohnarten)
- SKR 570 Hotel und Gaststätten - Basis SKR03
- SKR 570 Hotel und Gaststätten - Basis SKR03 (Basis-Lohnarten)
- SKR 571 Hotel und Gaststätten - Basis SKR04
- SKR 571 Hotel und Gaststätten - Basis SKR04 (Basis-Lohnarten)
- SKR 580 Zahnärzte - Basis SKR03
- SKR 580 Zahnärzte - Basis SKR03 (Basis-Lohnarten)
- SKR 581 Zahnärzte - Basis SKR04
- SKR 581 Zahnärzte - Basis SKR04 (Basis-Lohnarten)
- SKR 585 Ärzte - Basis SKR03
- SKR 585 Ärzte - Basis SKR03 (Basis-Lohnarten)
- SKR 586 Ärzte - Basis SKR04
- SKR 586 Ärzte - Basis SKR04 (Basis-Lohnarten)
Es handelt sich hierbei um eine Standardsteuerung, der in den einzelnen Kontenrahmen hinterlegten Sachkonten. Abweichende Gliederungen sind individuell vorzunehmen. Die Sachkontenlänge ist auf 15 Stellen begrenzt.
Sachkonten für Lohnarten (gilt für das Menü Mandant / Kost)
vorher löschen
: Die Option vorher löschen in Kombination mit der Option importieren entfernt eine vorhandene Buchungsbelegsteuerung vor dem Import. Wird nur der Parameter vorher löschen gesetzt, so wird die bestehende Steuerung entfernt.
Importieren
: Mit der Option importieren werden die einzelnen Sachkonten (nur die Kontonummern) für den Buchungsbeleg importiert.
Leereinträge übernehmen
für vorhandene Lohnarten
Belegpositionen (siehe Menü Mandant / Fibu)
- vorher löschen
- importieren
Sachkonten für Lohnarten (siehe Menü Mandant / Kost)
Werden Sachkontenzuordnungen und Buchungsbelegsteuerungen geändert, so haben diese Gültigkeit sobald die Änderungen auf den Registerkarten Stammdaten | Mandant | Kost bzw. Fibu gespeichert wurden.
Optionen …
Optionen Buchungsbeleg
Gruppe Fibu-Übergabe/Dateiausgabe
Automatische Fibu-Übergabe
Bei Aktivierung der automatischen Fibu-Übergabe erfolgt die Übergabe in die Finanzbuchhaltung automatisch, wenn der Bereich ADDISON Finanzbuchhaltung angelegt ist, der Buchungsbeleg keine Differenzen zwischen Soll und Haben aufweist, bzw. keine fehlenden Verbuchungen oder sonstige Fehlermeldungen aufgetreten sind und der Abrechnungsmonat vollständig abgerechnet wurde. Sollte der Buchungsstapel in der Finanzbuchhaltung schon vorhanden sein, so wird die nochmalige Übernahme ebenfalls abgelehnt. Der Buchungsbeleg enthält einen Vermerk, ob die Ausgabe erfolgte oder nicht und die Stapelbezeichnung. In der Finanzbuchhaltung erhalten Sie zwei Formen von Buchungsstapel. Einen für Monatsbuchungsbelege (L/G MM.JJJJJ) und eventuell weitere für Korrekturmonate (L/G KMM.JJJJJ).
Differenzbuchungsbeleg drucken (eigener Buchungsstapel bei RR)
Wurden im aktuellen Abrechnungsmonat Rückrechnungen für vergangene Monate durchgeführt, so wird mit dieser Option zusätzlich zum Monatsbuchungsbeleg ein gesonderter Buchungsbeleg für den entsprechenden Rückrechnungsmonat erstellt und ggf. an die Finanzbuchhaltung übergeben. Ist die Option nicht aktiv, so fließen die Rückrechnungsbeträge in den Monatsbuchungsbeleg mit ein.
Darstellung Krankenkassenverbindlichkeiten
Darstellung der Krankenkassenverbindlichkeiten.
Andruck Ansprechpartner (Kanzleiverbindung)
Andruck des Ansprechpartners aus der Kanzleiverbindung.
AG-Aufwendungen nur auf Stammkostenstelle(n) bzw. Stammkostenträger lt. Personalstamm (je nach Buchungsbelegsteuerung)
Durch dieses Kennzeichen werden die AG-Aufwendungen (z.B. SV-AG-Anteile), unabhängig von einer abweichenden Kostenstellen- bzw. Kostenträger-Verteilung (z.B. in der Erfassung variabler Daten), immer auf die Kostenstellen- bzw. Kostenträger lt. Personalstamm (Register Pers.-1) verteilt.
Dateiausgabe
Die Ausgabe erfolgt standardmäßig im Winfib-Format. Die Daten können somit in ein fremdes Finanzbuchhaltungs-Programm übernommen werden. Die Beschreibung der Winfib-Schnittstelle ist Bestandteil des Finanzbuchhaltungs-Paketes. Bei der Ausgabe wird die Datei winfib.asc erzeugt. Im Feld Dateiausgabe oder über den Ordner wird das Verzeichnis ausgewählt, in dem die Datei abgestellt werden soll. Ist in diesem Verzeichnis bereits eine winfib.asc vorhanden, so wird die vorhandene Datei automatisch in winfib.000 umbenannt. Sollte diese ebenfalls vorhanden sein, so werden die Dateien in aufsteigender Nummerierung abgespeichert.
Hinweis: Als Belegnummer wird das Abrechnungsdatum (JJJJMM) verwendet.
Wenn die Dateiausgabe des Buchungsbeleges in einem anderen Format für ein bestimmtes Finanzbuchhaltung-Programm erfolgen soll, wenden Sie sich bitte an den ADDISON Support.
Verrechnungskonto
In den Eigenschaften des Buchungsbeleges kann ein Lohn- und Gehaltsverrechnungskonto hinterlegt werden. Über das Fernglas oder die F2-Taste kann ein Verrechnungskonto ausgewählt werden. Ohne Eingabe eines Verrechnungskontos wird in der Finanzbuchhaltung eine Aufteilungsbuchung generiert.
Verrechnungskontodarstellung
Die Darstellung des Buchungsbeleges wurde um die Darstellung im Verrechnungskontostil erweitert.
Wie gewohnt ist zur Verrechnungskontobuchung das Verrechnungskonto im Menü Steuerungsdaten / Buchungsbeleg / Verrechnungskonto einzutragen. Ohne Eintrag des Verrechnungskontos, wird das Gegenkonto mit einer 0 je Buchungszeile dargestellt, eine eventuelle Übergabe des Buchungsbeleges an die Finanzbuchhaltung erfolgt als Aufteilungsbuchung.
Fibu-Übergabe an (abweichende) Mandantennummer
Liegt in der Finanzbuchhaltung eine abweichende Mandantennummer zur Lohn- und Gehaltsabrechnung vor, kann zur Buchungsbelegübergabe eine abweichende Mandantennummer gewählt werden. Der Buchungsbeleg wird somit an die von der Lohn- und Gehaltsabrechnung abweichende Mandantennummer übergeben.
Gruppe Optionen Verbuchung
Verbuchung der pauschalen Steuern auf mehrere Konten zulassen
Wird das Kontrollkästchen aktiviert, ist es möglich, jede anfallende Pauschalsteuerart einem separaten Aufwandskonto zuzuweisen.
Folgende Systemlohnarten sind in die Verbuchung aufzunehmen:
- 9721 Pauschalsteuern Satz 1 (z.B. Zukunftssicherungsleistungen 20%)
- 9722 Pauschalsteuern Satz 2 (z.B. Aushilfslohn 25%)
- 9723 Pauschalsteuern Satz 3 (z.B. Fahrtkostenzuschüsse 15%)
- 9724 Pauschalsteuern Satz 4 (individueller Satz)
- 9725 Pauschalsteuern Satz 5 (individueller Satz)
- 9726 Pauschalsteuern Satz 6 (individueller Satz
Die Aufteilung der Pauschalsteuern nach Pauschalsteuerart erfolgt erstmals mit der Abrechnung, zu der das Kontrollkästchen aktiviert ist. Zurückliegende Monate werden nicht automatisch berücksichtigt.
Eventuelle Rückrechnungen bzw. Wiederholungsabrechnungen mit der aktiven Pauschalsteuerverbuchung führen zur Aufteilung der anfallenden Pauschalsteuern des rückzurechnenden bzw. zu wiederholenden Monats. Gleiches gilt bei automatischen Rückrechnungen auf Grund von Beitragssatzänderungen.
Verbuchung der Krankenkassenverbindlichkeiten je Kasse (Fibu-Übergabe)
Voraussetzung zur Verbuchung der Beitragsverbindlichkeiten je Krankenkasse ist die Standardverarbeitung „Beiträge an Krankenkasse, Beiträge je Kasse“ für das verwendete Verbindlichkeitskonto. Durch diese Verarbeitung werden die Verbindlichkeiten jeder einzelnen Krankenkasse in der Vorspalte des Buchungsbeleges dargestellt. In die Finanzbuchhaltung werden die Einzelsummen der Verbindlichkeiten jeder Kasse weitergegeben. Zur eindeutigen Kennzeichnung in der Finanzbuchhaltung erhält jede Krankenkassenverbindlichkeit zur Belegnummer die Krankenkassennummer angehängt. Wenn das Kontrollkästchen aktiviert ist, wird automatisch die Schaltfläche KK-Konten eingeblendet, über die optional abweichende Konten bzw. Unterkonten für die Verbuchung der Krankenkassenverbindlichkeiten in die Finanzbuchhaltung angelegt werden können
Auf Unterkonten buchen
Dieses Kontrollkästchen muss aktiviert werden, wenn die Krankenkassenverbindlichkeiten auf Unterkonten in der Finanzbuchhaltung verbucht werden sollen (Voraussetzung ist die Zuordnung der Unterkonten im Dialog KK-Konten)
Getrennte Verbuchung der Beitragsschätzung
Mit dem Kontrollkästchen „Getrennte Verbuchung der Beitragsschätzung“ wird unter Stammdaten | Mandant | Fibu | Optionen gleichzeitig auch das Kontrollkästchen "Verbuchung der Krankenkassenverbindlichkeit je Kasse (Fibu-Übergabe)" automatisch aktiviert (falls noch nicht aktiviert), da dies zwingend für die Funktionalität der getrennten Verbuchung der Beitragsschätzung benötigt wird!
Wenn die Option "Getrennte Verbuchung der Beitragsschätzung" aktiviert ist werden im Unterschied zu bisher auf der Auswertung "Buchungsbeleg" für den jeweiligen Abrechnungsmonat sowohl die echt abgerechneten Krankenkassenbeiträge auf dem Konto "Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit", als auch die Beitragsschätzung auf dem Konto "Voraussichtliche Beitragsschuld gegenüber den Sozialversicherungsträgern" dargestellt.
Die Option "Getrennte Verbuchung der Beitragsschätzung" kann für die folgenden Schnittstellen aus ADDISON Lohn & Gehalt bei der Erstellung des Buchungsbeleges genutzt werden:
- direkte Übergabe ADDISON Finanzbuchhaltung
- Dateiausgabe winfib-Format
- Dateiausgabe ADDISON AKTE Finanzbuchhaltung (mta-Format)
- Dateiausgabe DATEVPro-Format
Die Option "Getrennte Verbuchung der Beitragsschätzung" funktioniert auch in Zusammenhang mit der Option "Auf Unterkonten buchen" unter Stammdaten | Mandant | Fibu | Optionen für die Unterkontenverbuchung der Krankenkassen-Verbindlichkeiten bei direkter Übergabe in die ADDISON Finanzbuchhaltung.
Ablauf: Getrennte Verbuchung der Beitragsschätzung am Beispiel SKR04
Verbuchung der Verbindlichkeiten Zahlbeträge je Arbeitnehmer (Fibu-Übergabe) (bei Verarbeitung Zahlbeträge, Betrag je AN in Vorspalte)
Voraussetzung zur Verbuchung der Verbindlichkeiten Zahlbeträge je Arbeitnehmer ist die Standardverarbeitung „Zahlbeträge, Betrag je AN in Vorspalte“ für das verwendete Verbindlichkeitskonto. Durch diese Verarbeitung werden die Verbindlichkeiten Zahlbeträge jedes einzelnen Arbeitnehmers in der Vorspalte des Buchungsbeleges dargestellt. In die Finanzbuchhaltung werden die Einzelsummen der Verbindlichkeiten Zahlbeträge jedes Arbeitnehmers weitergegeben. Zur eindeutigen Kennzeichnung in der Finanzbuchhaltung erhält jede Verbindlichkeit Zahlbeträge zur Belegnummer die Personalnummer angehängt.
Verbuchung der Forderungen aus AAG je Kasse (Fibu-Übergabe) (bei Verarbeitung Erstattung lt. AAG, Forderungen je Kasse)
Voraussetzung zur Verbuchung der Forderungen aus AAG je Krankenkasse ist die Standardverarbeitung „Erstattung lt. AAG, Forderungen je Kasse“ für das verwendete Forderungskonto. Durch diese Verarbeitung werden die Forderungen jeder einzelnen Krankenkasse in der Vorspalte des Buchungsbeleges dargestellt. In die Finanzbuchhaltung werden die Einzelsummen der Forderungen jeder Kasse weitergegeben. Zur eindeutigen Kennzeichnung in der Finanzbuchhaltung erhält jede Krankenkassenforderung zur Belegnummer die Krankenkassennummer angehängt.
Gruppe Statusanzeige Buchungsbeleg
Die Statusanzeige wechselt auf komplett erledigt, wenn …
- Der Buchungsbeleg gedruckt wurde
- Der Buchungsbeleg in eine Datei exportiert wurde
- Der Buchungsbeleg in das ADDISON-Rechnungswesen übergeben wurde
Gruppe neue Druckoptionen
Fibu-Übergabe (inkl. neue Druckoptionen Buchungsbeleg)
Druck eines Buchungsbelegs mit Aufteilung nach Kostenstellen (KOST1)
Druck eines Buchungsbelegs mit Aufteilung nach Kostenträger (KOST2)
: Diese Kontrollkästchen müssen aktiviert werden, wenn der Buchungsbeleg mit Aufteilungen für die Kostkreise KOST 1 (Kostenstellen) und KOST 2 (Kostenträger) in die ADDISON Finanzbuchhaltung übergeben werden soll (Voraussetzung: Kennzeichen Automatische Fibu-Übergabe muss aktiviert sein)
Druck eines Buchungsbelegs mit Ausgabe der Lohnarten
Druck eines Buchungsbelegs mit Aufteilung nach Kostenstellen (KOST1) und Lohnarten
Druck eines Buchungsbelegs mit Aufteilung nach Kostenträger (KOST2) und Lohnarten
Beim Druck pro Personalnummer jeweils ein eigener Buchungsbeleg
Nicht verbuchte Lohnarten auf dem Protokoll ausgeben
Gruppe DATEVpro-Export
Die Exportdefinition des Buchungsbeleges für das DATEVpro-Format ist standardmäßig im Funktionsumfang der ADDISON Lohn- & Gehaltsabrechnung ab DVD 1/2018 enthalten, muss aber für den/die gewünschten Mandanten freigeschaltet werden!
Die Freischaltung erfolgt im ADDISON Programmverzeichnis\config\lohn\buchung.ini in folgendem Format:
1=datevpro
Der Buchungsbeleg wird in ADDISON Lohn & Gehalt für den Mandanten 1 im DATEVpro-Format als csv-Datei exportiert.
Ausgabepfad auswählen
Unter Steuerungsdaten | Buchungsbeleg muss in den Listeigenschaften wie bei allen Dateiausgaben ein Ausgabepfad für die Erstellung der Buchungsbelegdatei eingetragen sein.
Besonderheiten beim DATEVpro-Format
Damit der Buchungsbeleg ohne Probleme im DATEVpro-Rechnungswesen importiert werden kann, müssen die DATEV-Beraternummer und die DATEV-Mandantennummer hinterlegt werden. Zudem muss die Sachkontenlänge (min. 4 max. 8) der im Buchungsbeleg verwendeten Sachkonten angegeben werden (standardmäßig geht das Programm immer von Stellenanzahl: 4 aus).
KK-Konten
Optionale Verbuchung der KK-Verbindlichkeiten auf kassenindividuelle Konten in der Finanzbuchhaltung.
Zur besseren Abgrenzung können die Krankenkassenverbindlichkeiten optional auf separate Finanzbuchhaltungskonten (Konten bzw. Unterkonten) verbucht werden.
Voraussetzung für die getrennte Verbuchung der KK-Verbindlichkeiten ist die Anlage der entsprechenden Konten bzw. Unterkonten in der Finanzbuchhaltung.
Fehlt das Konto bzw. Unterkonto zum Zeitpunkt der automatischen Übergabe des Buchungsbeleges, so wird die Anlage des Buchungsstapels mit Hinweis auf das fehlende Konto abgelehnt.
Voraussetzungen in der Lohn- und Gehaltsabrechnung
Voraussetzung zur Übergabe der KK-Verbindlichkeiten auf einzelne Finanzbuchhaltungs-Konten ist die Aktivierung des Kontrollkästchens Verbuchung der Kassenverbindlichkeiten je Kasse (Fibu-Übergabe) im Menü Mandant / Fibu / Optionen.
Über die nun sichtbare Schaltfläche KK-Konten wird der Dialog zur Anlage der kassenindividuellen Konten aufgerufen.
Da die [tse:nit] Finanzbuchhaltung Unterkontenbuchungen unterstützt, kann die direkte Finanzbuchhaltungs-Übergabe der Kassenverbindlichkeiten entweder auf Hauptkonten oder auf Unterkonten des Hauptkontos erfolgen.
Um die Unterkontenlogik zu nutzen ist das Kontrollkästchen auf Unterkonten buchen im Menü Mandant / Fibu / Optionen zu aktivieren.
Durch die Kennzeichnung überdeckt bei dem jeweiligen Konto im Menü Mandant / Fibu erhält der Anwender eine Zusatzinformation, das für das jeweilige Konto abweichende Konten bzw. Unterkonten für die Verbuchung existieren.
Allgemeine Vorgehensweise bei der Erstellung der Steuerungsdaten für den Buchungsbeleg:
Für die Zuordnung der Nummern des Sachkontos für den Buchungsbeleg zu den einzelnen Lohnarten bestehen zwei Möglichkeiten:
Im Menü Lohnarten / Abruf Std./Beträge erfassen Sie für die einzelnen Lohnarten die Nummer des Sachkontos für den Buchungsbeleg.
: Lohnarten, die keine zu buchenden Werte verarbeiten, d.h. keine Aufwendungen oder Verbindlichkeiten für den Arbeitgeber darstellen, sind nicht mit einer Sachkontonummer zu versehen (Bsp. Urlaubstage).
Im Menü Mandant / Kost erfassen Sie für die einzelnen Lohnarten die Nummer des Sachkontos für den Buchungsbeleg bzw. automatisches Einlesen eines Standard-Buchungsbelegs mit vordefinierten Steuerungen (siehe Kapitel Mandant | Kostenrechnung).
Eine Erfassung der Sachkontonummern für die Systemlohnarten (dies bezieht sich insbesondere auf die gesetzlichen Aufwendungen des Arbeitgebers) ist nur auf der Registerkarte Kost im Mandantenstamm möglich, da diese nicht über das Menü Lohnarten / Abruf Std./Beträge angesprochen werden können.
Das Erfassen der für den Buchungsbeleg erforderlichen Steuerungen erfolgt entweder manuell in den nachfolgend beschriebenen Feldern oder durch das automatische Einlesen eines Standard-Buchungsbelegs mit vordefinierten Steuerungen (siehe Import im Menü Mandant / Fibu).
Position
Über das Feld Position werden Positionsnummern vergeben, die die Reihenfolge der einzelnen Buchungen bzw. Zeilen auf dem Buchungsbeleg bestimmen.
Es empfiehlt sich die Positionsnummernsprünge aufgrund eventuell nachträglicher Erweiterungen entsprechend groß zu halten.
Konto
Erfassung eines Sachkontos für den Buchungsbeleg.
Bezeichnung
Erfassung der Bezeichnung für dieses Konto auf dem Buchungsbeleg.
Gegenkonto
Erfassung eines Gegenkontos für den Buchungsbeleg, z.B. für Umsatzsteuerpflichtige Beträge (Materialentnahme).
Bezeichnung
Erfassung der Bezeichnung für dieses Gegenkonto auf dem Buchungsbeleg.
Soll/Haben-Steuerung
Über die Soll-/Haben-Steuerung ordnen Sie dem Konto bzw. der Position innerhalb des Buchungsbeleges zu, ob die Werte in der Spalte Soll oder Haben angedruckt und addiert werden sollen. Beachten Sie, dass die Soll-Buchungen einen Aufwand, die Haben-Buchungen eine Verbindlichkeit (Überweisungen) für den Arbeitgeber darstellen.
- Saldo im Soll (neg. Wert mit -)
- Saldo im Haben (neg. Wert mit -)
- Pos. Wert im Soll, neg. Wert im Haben
- Pos. Wert im Haben, neg. Wert im Soll
- VZ-Umkehr, Saldo im Soll (neg. Wert mit -)
- VZ-Umkehr, Saldo im Haben (neg. Wert mit -)
Die Beträge werden mit dem Vorzeichen verarbeitet, dass sich aus der Lohnbewegung ergibt (nicht unbedingt aus der Erfassung). Eine Kontrolle der Vorzeichen ergibt sich aus der Auswertung Lohnbewegungen.
Verarbeitung
Die nachfolgenden ersten Punkte der Verarbeitung (bis zum Trennstrich) beziehen sich auf die Aufwandsbuchungen, d.h. die Buchungen im Soll, alle weiteren sind i.d.R. für die Verbindlichkeitsbuchungen also für die Buchung im Haben vorgesehen.
| Verarbeitung | Erläuterung | Soll/Haben |
|---|---|---|
| lt. Erfassung bzw. Programmlohnart (auch über LA erfasste Abzüge) | Verarbeitung aller Lohnarten soweit das entsprechende Sachkonto für diese Position hinterlegt ist | Soll/Haben |
| lt. Erfassung (Aufteilung nach Kostenstellen) | Verarbeitung aller Lohnarten die aus dem Personalstamm bzw. aus der Erfassung variabler Daten mit den entsprechenden Sachkonten abgerechnet wurden und falls mit Kostenstellen abgerechnet wurde mit einer Aufteilung des Gesamtbetrags je Kostenstelle in einer Vorspalte und die entsprechende Übergabe der Kostenstellenverteilung in die Finanzbuchhaltung. | Soll/Haben |
| lt. Erfassung (Aufteilung nach Kostenträger) | Verarbeitung aller Lohnarten die aus dem Personalstamm bzw. aus der Erfassung variabler Daten mit den entsprechenden Sachkonten abgerechnet wurden und falls mit Kostenträger abgerechnet wurde mit einer Aufteilung des Gesamtbetrags je Kostenträger in einer Vorspalte und die entsprechende Übergabe der Kostenträger-verteilung in die Finanzbuchhaltung. | Soll/Haben |
| lt. Programmlohnart (Aufteilung nach Kostenstellen) | Verarbeitung aller Systemlohnarten (Mandant / Kost) die mit den entsprechenden Sachkonten abgerechnet wurden und falls mit Kostenstellen abgerechnet wurde mit einer Aufteilung des Gesamtbetrags je Kostenstelle in einer Vorspalte und die entsprechende Übergabe der Kostenstellenverteilung in die Finanzbuchhaltung. | Soll/Haben |
| lt. Programmlohnart (Aufteilung nach Kostenträger) | Verarbeitung aller Systemlohnarten (Mandant / Kost) die mit den entsprechenden Sachkonten abgerechnet wurden und falls mit Kostenträger abgerechnet wurde mit einer Aufteilung des Gesamtbetrags je Kostenträger in einer Vorspalte und die entsprechende Übergabe der Kostenträgerverteilung in die Finanzbuchhaltung. | Soll/Haben |
| Kug | Verarbeitet das Kurzarbeitergeld | Haben |
| Krankengeld Höhe Kug | Krankengeld vom Arbeitsamt wg. Kug | Haben |
| Saison-KUG | Verarbeitet das Saison-Kurzarbeitergeld | Haben |
| Krankengeld-Höhe Saison-Kug | Krankengeld vom Arbeitsamt wg. Saison-Kug | Haben |
| Abgaben Finanzamt | Zahllast an FA als Summe im Haben | Haben |
| Abgaben Finanzamt mit Auft. in Vorspalte | Zahllast an FA als Summe im Haben mit Einzelbeträgen in Vorspalte | Haben |
| SV-Beiträge | Zahllast der KV/RV/AV/PV- Beiträge | Haben |
| Umlage Beiträge | Zahllast der Umlage Beiträge | Haben |
| KV-Zusatzbeitrag (WfbM) | Zahllast des KV-Zusatzbeitrages in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) | Haben |
| Pauschalsteuer für geringfügig Beschäftigte | Zahllast der Pauschalsteuer für geringfügig Beschäftigte | Haben |
| Erstattung lt. AAG, gesamt | Verringerung der Zahllast an KK wg. Erstattungsanspruch nach dem AAG | Haben |
| Erstattung lt. AAG, Forderungen je Kasse | Verringerung der Zahllast an KK wg. Erstattungsanspruch nach dem AAG. Forderungen gegliedert in der Vorspalte je KK aufgeteilt. | Haben |
| Beiträge an Krankenk., Beiträge je Kasse | Wenn keine Beitragsschätzung (ab 01.2006) vorliegt, sonst nachfolgende Verarbeitung. Zahlungen an die Krankenkasse. Beiträge gegliedert in der Vorspalte je KK aufgeteilt. | Haben |
| Bei Schätzung – Beiträge an Krankenk., Beiträge je Kasse. | Nur bei Beitragsschätzungen ab 01.2006, sonst vorhergehende Verarbeitung. Zahlungen an die Krankenkasse. Beiträge gegliedert in der Vorspalte je KK aufgeteilt. | Haben |
| VWL | Überweisungsbeträge an die Bausparkassen | Haben |
| Beiträge ZVK Öffentlicher Dienst | Überweisung der ZVK Öffentlicher Dienst | Haben |
| Beiträge ZVK/Sozialkasse Bau | Überweisung der ZVK Sozialkasse Bau | Haben |
| Beiträge ZVK Bau mit Auft. in Vorspalte | Überweisung der ZVK Sozialkasse Bau, Aufteilung der Beträge je Sozialkasse in Vorspalte | Haben |
| Beiträge ZVK individuell | Überweisung der Beiträge für eine individuelle ZVK | Haben |
| Beiträge ZVK indiv., Beiträge je ZVK | Überweisung der Beiträge für eine individuelle ZVK, Aufteilung der Beträge je individueller ZVK in Vorspalte | Haben |
| Erstattung Sozialkasse Bau | Verringerung der Zahllast an Sozialkasse Bau wg. Erstattungsanspruch | Haben |
| Erstattung Sozialkasse Bau mit Auft. in Vorspalte | Verringerung der Zahllast an Sozialkasse Bau wg. Erstattungsanspruch. Forderungen gegliedert in der Vorspalte je Erstattungsart aufgeteilt. | Haben |
| Erstattung Bundesagentur für Arbeit | Verringerung der Zahllast an Bundesagentur für Arbeit wg. Erstattungsanspruch | Haben |
| Erstattung Bundesagentur für Arbeit mit Auft. in Vorspalte | Verringerung der Zahllast an Bundesagentur für Arbeit wg. Erstattungsanspruch. Forderungen gegliedert in der Vorspalte je Erstattungsart aufgeteilt. | Haben |
| Erstattung Krankenkasse | Verringerung der Zahllast an Krankenkasse wg. Erstattungsanspruch | Haben |
| Erstattung Krankenkasse mit Auft. in Vorspalte | Verringerung der Zahllast an Krankenkasse wg. Erstattungsanspruch. Forderungen gegliedert in der Vorspalte je Erstattungsart aufgeteilt. | Haben |
| Überzahlungen | Verbuchung der Lohnart 940, z.B. Zahlbetrag = 0 da Vorschuss größer als Zahlbetrag | Haben |
| Überzahlungen, Betrag je AN in Vorspalte | Verbuchung der Lohnart 940, z.B. Zahlbetrag = 0 da Vorschuss größer als Zahlbetrag. Zahlbeträge gegliedert in der Vorspalte je Arbeitnehmer. | Haben |
| Überzahlungen Kindergeld | Kindergeld (Öffentlicher Dienst) | Haben |
| Zahlbeträge aus Rückrechnungen | Verbuchung der Lohnart 941 | Haben |
| Zahlbeträge aus RR, Betrag je AN in Vorsp. | Verbuchung der Lohnart 941, Aufteilung der Beträge je AN in Vorspalte | Haben |
| Zahlungen Direktversicherung | Überweisungsbeträge aus Direktversicherung | Haben |
| Zahlbeträge | Zahlungen an Mitarbeiter (alle Zahlungsarten) | Haben |
| Zahlungen Betriebl. Altersversorgung gesamt | Zahlungen aus der betrieblichen Altersversorgung in einer Summe, ohne Vorspalte | Haben |
| Zahlungen Betriebl. Altersversorgung, Aufteilung je Vorsorgeart | Zahlungen aus der betrieblichen Altersversorgung in einer Summe, Aufteilung der Beträge je Vorsorgeart in der Vorspalte | Haben |
| Zahlungen Betriebl. Altersversorgung Pensionskasse | Zahlungen der betrieblichen Altersversorgung – Vorsorgeartbeträge Pensionskasse. (Hinweis: Bei der Einzelverbuchung der Verbindlichkeiten zur Altersvorsorge ist die Verarbeitungsart Zahlungen Betriebl. Altersversorgung gesamt / Aufteilung je Vorsorgeart nicht anzugeben) | Haben |
| Zahlungen Betriebl. Altersversorgung Pensionsfond | Zahlungen der betrieblichen Altersversorgung – Vorsorgeartbeträge Pensionsfond. (Hinweis: Bei der Einzelverbuchung der Verbindlichkeiten zur Altersvorsorge ist die Verarbeitungsart Zahlungen Betriebl. Altersversorgung gesamt / Aufteilung je Vorsorgeart nicht anzugeben) | Haben |
| Zahlungen Betriebl. Altersversorgung Direktversicherung | Zahlungen der betrieblichen Altersversorgung – Vorsorgeartbeträge Direktversicherung. (Hinweis: Bei der Einzelverbuchung der Verbindlichkeiten zur Altersvorsorge ist die Verarbeitungsart Zahlungen Betriebl. Altersversorgung gesamt / Aufteilung je Vorsorgeart nicht anzugeben) | Haben |
| Zahlungen Betriebl. Altersversorgung Unterstützungskasse | Zahlungen der betrieblichen Altersversorgung – Vorsorgeartbeträge Unterstützungskasse. (Hinweis: Bei der Einzelverbuchung der Verbindlichkeiten zur Altersvorsorge ist die Verarbeitungsart Zahlungen Betriebl. Altersversorgung gesamt / Aufteilung je Vorsorgeart nicht anzugeben) | Haben |
| Zahlungen Betriebl. Altersversorgung Direktzusage | Zahlungen der betrieblichen Altersversorgung – Vorsorgeartbeträge Direktzusage. (Hinweis: Bei der Einzelverbuchung der Verbindlichkeiten zur Altersvorsorge ist die Verarbeitungsart Zahlungen Betriebl. Altersversorgung gesamt / Aufteilung je Vorsorgeart nicht anzugeben) | Haben |
| Zahlungen Betriebl. Altersversorgung TZR-Bau | Zahlungen der betrieblichen Altersversorgung – Vorsorgeartbeträge TZR-Bau. (Hinweis: Bei der Einzelverbuchung der Verbindlichkeiten zur Altersvorsorge ist die Verarbeitungsart Zahlungen Betriebl. Altersversorgung gesamt / Aufteilung je Vorsorgeart nicht anzugeben) | Haben |
| Zahlungen Betriebl. Altersversorgung staatl. Geförd. Eigenvorsorge | Zahlungen der betrieblichen Altersversorgung – Vorsorgeartbeträge staatl. Geförd. Eigenvorsorge. (Hinweis: Bei der Einzelverbuchung der Verbindlichkeiten zur Altersvorsorge ist die Verarbeitungsart Zahlungen Betriebl. Altersversorgung gesamt / Aufteilung je Vorsorgeart nicht anzugeben) | Haben |
| Zahlungen Gruppenunfall- versicherung | Zahlungen der Gruppenunfallversicherung | Haben |
| Beiträge ZVK Öffentlicher Dienst, Auft. in Vorspalte | Überweisung der ZVK Öffentlicher Dienst, Aufteilung der Umlagebeiträge je Art in der Vorspalte | Haben |
| Zahlbeträge | Überweisung der Zahlbeträge der Arbeitnehmer | Haben |
| Zahlbeträge, Betrag je AN in Vorspalte | Überweisung der Zahlbeträge der Arbeitnehmer. Zahlbeträge gegliedert in der Vorspalte je Arbeitnehmer. | Haben |
| Zahlbeträge AZV | Überweisung der Zahlbeträge der Arbeitnehmer mit Zahlungsart „Auslandszahlung)“ | Haben |
| Zahlbeträge AZV, Betrag je Bank in Vorspalte | Überweisung der Zahlbeträge der Arbeitnehmer mit Zahlungsart „Auslandszahlung)“. Zahlbeträge gegliedert in der Vorspalte je Arbeitnehmer. | Haben |
| Zahlbeträge SEPA | Überweisung der Zahlbeträge der Arbeitnehmer mit Zahlungsart „SEPA-Überweisung“ | Haben |
| Zahlbeträge SEPA, Betrag je Bank in Vorspalte | Überweisung der Zahlbeträge der Arbeitnehmer mit Zahlungsart „SEPA-Überweisung“. Zahlbeträge gegliedert in der Vorspalte je Bank | Haben |
| Barzahlungen | Barzahlungen an Mitarbeiter | Haben |
| Überweisungen | Überweisungen an Mitarbeiter | Haben |
| Überweisungen, Betrag je Bank in Vorspalte | Überweisungen an Mitarbeiter, Aufteilung der Beträge je Bank in Vorspalte | Haben |
| Schecks | Zahllast der Schecks | Haben |
| Schecks, Betrag je Bank in Vorspalte | Zahllast der Schecks, Aufteilung der Beträge je Bank in Vorspalte | Haben |
| Zahlungen ohne Beleg | Haben | |
| Währungsdifferenzen | Bei Verarbeitung des Buchungsbelegs in EUR wird die Währungsdifferenz verbucht, muss als letzte Position angegeben sein | Soll/Haben |
| Leerzeile | Druckt eine Leerzeile aus | |
| Zwischensumme | Eine Zwischensumme der bis zu dieser Position angefallen Beträge wird gedruckt | |
| Gruppensumme löschen | ||
| Gruppensumme drucken | ||
| Erfasste Werte nachrichtl. Drucken | Beträge werden angedruckt, aber nicht addiert oder sonst verarbeitet. | |
| Polnische-SV (1) mit Auft. in Vorspalte | Zahllast der Beiträge an die Polnische Sozialversicherung bzw. die Ausländische Sozialversicherung die unter den Allgemeinen Daten unter der Nr. 1 geführt wird | Haben |
| Ausländische-SV (2) mit Auft.in Vorspalte | Zahllast der Beiträge an die Ausländische Sozialversicherung die unter den Allgemeinen Daten unter der Nr. 2 geführt wird | Haben |
| Ausländische-SV (3) mit Auft.in Vorspalte | Zahllast der Beiträge an die Ausländische Sozialversicherung die unter den Allgemeinen Daten unter der Nr. 3 geführt wird | Haben |
| Ausländische-SV (4) mit Auft.in Vorspalte | Zahllast der Beiträge an die Ausländische Sozialversicherung die unter den Allgemeinen Daten unter der Nr. 4 geführt wird | Haben |
| Ausländische-SV (5) mit Auft.in Vorspalte | Zahllast der Beiträge an die Ausländische Sozialversicherung die unter den Allgemeinen Daten unter der Nr. 5 geführt wird | Haben |
Neueintrag, Bearbeiten, Löschen
Eine neue Position wird durch die Eingabe einer freien Positionsnummer im Positionsfeld erzeugt. Soll eine bestehende Position verändert werden, so kann diese über die Eingabe der bestehenden Positionsnummer angesprochen und dann bearbeitet werden.
Das Löschen von Positionen erfolgt über den Papierkorb. Durch Anklicken des Papierkorbs wird die aktive (ausgewählte) Position gelöscht.
Änderungen in der Buchungsbelegsteuerung sind sofort (beim nächsten Druck) aktiv. D.h. bei Änderungen der Kontonummernzuweisung auf der Maske Lohnarten | Abruf Std./Beträge oder auf der Maske Mandanten | Kost ist keine erneute Abrechnung erforderlich.
Besonderheiten
Um Kontenrahmen individuell auf Mandanten anzupassen, sind die Lohnarten im Menü Mandant / Kost anzulegen und mit dem jeweiligen Sachkonto zu versehen. Dies kann für jeden Mandanten individuell geschehen.
Sonstiges
Eigene Buchungsbelegsteuerungen und Sachkontenzuordnungen können definiert werden:
Die Sachkontenzuordnungen werden in einer Text-Datei mit der Endung *.txt im Format Lohnartennummer = Sachkontennummmer; Kost1; Kost2; Kost-Listen hinterlegt.
: Bsp.: 100=4120;1;1;1
Die Buchungsbelegsteuerung ist in einer Datei mit der Endung *.csv zu speichern. Hier werden nach der ersten Zeile (Überschrift) „Pos;Konto;Kontobezeichnung;Gegenkto;Gegenkto.Bez.;Soll/Haben;Verarbeitung“ die einzelnen Daten eingetragen.
Die Positionen sind frei wählbar. Es dürfen keine Positionen mehrmals vergeben werden.
Unter Konto ist die Sachkontonummer anzugeben, unter Bezeichnung ein beliebiger Text. Für die Soll/Haben Steuerung und die Verarbeitung gibt es für die einzelnen Steuerungsmöglichkeiten bestimmte Zahlenwerte, die sie bei Bedarf über den Support erfragen können!
Historisierung von Buchungsbeleg-Steuerungen
Bei Änderungen in den Buchungsbeleg-Steuerungen ist unter Mandant / Kost bzw. Mandant / Fibu durch den Anwender über die Schaltfläche Neuanlage eine neue Gültigkeit (ab welchem Abrechnungsmonat gilt die Änderung) zu vergeben.
Ab diesem Zeitpunkt wird die Änderung in der Buchungsbeleg-Steuerung für die Abrechnung berücksichtigt, vergangene Abrechnungszeiträume bleiben unverändert erhalten.
Die Konten-Zuordnung der Lohnarten (Mandant / Kost) und die Steuerung bzw. Verarbeitung der Konten (Mandant / Fibu) erhalten bei der Vergabe eines neuen Gültigkeitszeitraumes immer ein synchrones Datum.
Mandant | L/WB
Diese Funktionalität ist aus der folgenden Menüfolge ausführbar: Stammdaten / Mandant / Registerkarte L/WB
Lohnartenliste
In der Lohnartenliste können bestimmte Lohnarten zusammengefasst werden. Sie können Gruppen von Lohnarten mit Gruppensummenzeilen festlegen. Für jede angegebene Gruppe wird beim Wechsel der Gruppe in der Lohnartenliste eine Gruppensumme ausgegeben. Die Lohnarten müssen aufsteigend sein.
Die bis-Lohnart einer Gruppe muss größer als die von-Lohnart der gleichen Gruppe sein. Die von-Lohnart der nächsten Gruppe muss größer als die bis-Lohnart der vorigen Gruppe sein. Über die Schaltfläche Neuanlage bzw. Papierkorb können Gruppen neu angelegt bzw. gelöscht werden. Über die gültig ab–Angabe kann ein zeitlicher Verlauf der Lohnartenlisten angelegt werden.
Wahlbrutto 1-10
Hier können Begrenzungen für Wahlbrutti und Lohnarten erfasst werden. Wahlbrutti sind Speicher im Programm, in die Sie über Lohnarten, Werte einsteuern und über andere Lohnarten weiterverarbeiten können. Die Wahlbrutti werden entsprechend ihrem Rang d.h. in aufsteigender Reihenfolge ihrer Nummer verarbeitet. Es ist daher möglich, einen Wert, der bei der Abarbeitung des Wahlbrutto 1 entsteht, in z.B. Wahlbrutto 2 oder 3 abzustellen.
- Ober/Untergrenze
Pro Wahlbrutto kann hier eine Ober- und/oder Untergrenze vergeben werden. Ob diese Begrenzungen Stunden oder Beträge sind, liegt an der Steuerung der abstellenden Lohnart.
- Ausschluss Verarbeitung
Da die Lohnartensteuerung für alle Mandanten gilt, kann es vorkommen, dass ein Mandant eine Wahlbrutto-Verarbeitung nutzt, ein anderer aber mit den gleichen Lohnarten keine Wahlbruttis haben möchte. Sie können bestimmte Wahlbrutti im Mandantenstamm von der Verarbeitung ausschließen. Neben dieser Begrenzung im Mandantenstamm kann auch auf Personalebene eine Wahlbruttosteuerung durchgeführt werden.
- Ausschluss bei Überschreiten/Unterschreiten
Wenn Sie eine Obergrenze eingeben, wird der Inhalt des Wahlbruttospeichers nur dann übernommen, wenn er die Obergrenze nicht überschreitet. Andernfalls wird die Obergrenze als Wert des Wahlbruttos angesetzt. Sofern bei Überschreiten ausgewählt wurde, wird bei Überschreiten der Obergrenze keine Wahlbruttoverarbeitung durchgeführt. Wenn Sie eine Untergrenze angeben, wird der Inhalt des Wahlbruttospeichers als Mindestwert übernommen. Sofern bei Unterschreiten ausgewählt wurde, erfolgt bis zum Erreichen der Untergrenze keine Wahlbruttoverarbeitung.
- Automatische Lohnarten
Es können bis zu 5 Lohnarten pro Wahlbrutto eingetragen werden, die bei der Abrechnung automatisch verarbeitet werden. Über das Fernglas oder die F2-Taste können die Lohnarten ausgewählt werden.
Weitere Informationen finden Sie im Kapitel Wahlbrutto unter ADDISON Lohn- und Gehaltsabrechnung | Besonderheiten.
Mandant | DFÜ
Programmaufruf
Diese Funktionalität ist aus der folgenden Menüfolge ausführbar: Stammdaten / Mandant / Registerkarte DFÜ
Jahresmeldungen nach Monat
Dieses Feld ist um den Monat zu ergänzen, in dem die Jahresentgeltmeldungen erstellt werden sollen (1,2,3). Die Angabe des Datums erfolgt für die Abgebende Stelle und gilt mandantenübergreifend. Ab dem Kalenderjahr 2014 sind die Jahresmeldungen mit dem Monat Januar zu erstellen.
Verarbeitungszeitraum
- Technischer Eintritt
- Technischer Austritt
Kommt nur bei einem Wechsel des Abrechnungssystems in Betracht. Wird ein Technischer Eintritt eingetragen, werden für alle Mitarbeiter sozialversicherungsrechtliche Anmeldungen erstellt (entsprechend erfolgen bei einem Technischen Austritt sozialversicherungsrechtliche Abmeldungen für alle Arbeitnehmer).
Wird ein Technischer Eintritt zum 01.01. eines Jahres vorgenommen und wurden bereits UV-Jahresmeldungen im Vorsystem erstellt und versendet, kann über die Option Keine 92-Meldung zum technischen Eintritt 1.1. erstellen die automatische Erstellung der UV-Jahresmeldung verhindert werden.
Entsprechend kann über die Option 92-Meldung zum technischen Austritt 31.12. erstellen eine UV-Jahresmeldung beim technischen Austritt zum 31.12. bereits mit der Dezemberabrechnung erstellt werden.
Insolvenz
Bei Eintritt eines Insolvenzereignisses ist über die Schaltfläche Einrichtung Insolvenz der Tag der Insolvenzeröffnung bzw. -abweisung anzugeben, dieser kann nur im aktuell zu bearbeitenden Monat (Verrechnungsmonat) liegen. Wird für weiterbeschäftigte Arbeitnehmer eine neue Betriebsnummer vergeben, ist diese im Feld Neue Betriebsnummer des Mandanten für weiterbeschäftigte Arbeitnehmer zu erfassen.
Anschließend müssen alle Arbeitnehmer, die bis zum Tag der Insolvenzeröffnung beschäftigt sind, den entsprechenden Bereichen für Weiterbeschäftigte Arbeitnehmer oder Freigestellte Arbeitnehmer zugeordnet werden (entweder durch Ziehen und Ablegen (Drag&Drop) oder über die Schaltflächen „>>“).
Werden die weiterbeschäftigten und freigestellten Arbeitnehmer nach Insolvenzeröffnung weiterhin mit der ADDISON Lohn- und Gehaltsabrechnung abgerechnet, ist das Kontrollkästchen Mandant wird nach Insolvenzeröffnung weiter mit ADDISON Lohn- und Gehaltsabrechnung abgerechnet zu aktivieren und die zuvor dafür angelegten Mandantennummern auszuwählen. Ein Mandant für erst später freigestellte Arbeitnehmer (d.h. nach Insolvenzeröffnung zuerst weiterbeschäftigte und zu einem späteren Zeitpunkt freigestellte Arbeitnehmer) kann nur ausgewählt werden, wenn für weiterbeschäftigte Arbeitnehmer eine neue Betriebsnummer eingegeben wurde.
Im durch Insolvenz beendeten Mandanten kann die Einrichtung der Insolvenz über die Papierkorb-Schaltfläche gelöscht werden (bitte Hinweis beachten). Nachfolgemandanten, die für die weiterbeschäftigten bzw. freigestellten Arbeitnehmer angelegt wurden, müssen zusätzlich manuell gelöscht werden.
Für weiterführende Informationen zum Beitrags- und Meldeverfahren bei Insolvenz des Arbeitgebers siehe Programmdokumentation ADDISON Lohn- und Gehaltsabrechnung - Besonderheiten | Insolvenz.
Lohnsteuerbescheinigung
- Dauer des Dienstverhältnisses „vom“ durch Datum Technischer Eintritt ersetzen. Achtung: Für Arbeitnehmer mit Eintrittsdatum vor dem Datum Technischer Eintritt wird das Datum ersetzt.
Mit dem Kontrollkästchen wird für die Lohnsteuerbescheinigung der Beginn des Dienstverhältnisses (vom TT.MM) aus dem Datumsfeld Technischer Eintritt herangezogen, wenn das Eintrittsdatum des Arbeitnehmers vor dem Datum Technischer Eintritt liegt. Dies kann nötig sein, wenn bspw. nach einer Datenübernahme die Bescheinigung für den Zeitraum nach der Datenübernahme bescheinigt werden soll, da die vorige Abrechnungsstelle den Zeitraum bis zu Datenübernahme bereits übermittelt hat.
Ansprechpartner
Für einzelne Verfahren kann ein auf den Mandanten bezogener Ansprechpartner (für eventuelle Rückfragen) erfasst werden.
Die Logik zur Ermittlung der Informationen für den Datensatz ist wie folgt:
- Menü Mandant | DFÜ -> wenn keine Daten vorhanden dann
- Menü Abgebende Stelle (ausgewählte abgebende Stelle) | Ansprechpartner BEA/EEL/AAG- > wenn keine Daten vorhanden dann
- Menü Abgebende Stelle (ausgewählte abgebende Stelle) | Ansprechpartner DEÜV
ELStAM-Verfahren
Keine besonderen Meldungen notwendig
Erstellung von Ummeldungen (z.B. bei einem Zertifikatswechsel oder beim Wechsel zur Steuerkanzlei)
: Wählen Sie diese Option, um bei einem Wechsel des Datenübermittlers und/oder bei einem Zertifikatswechsel die Arbeitnehmer für diesen Arbeitgeber umzumelden. Weiter geben Sie dazu das Datum ein, zu dem die Ummeldung stattfinden soll. Erfolgt die Ummeldung erfolgreich, werden Änderungslisten ab diesem Zeitpunkt über das neue Zertifikat bereitgestellt. : Hinweis: Bei dem Wechsel des Datenübermittlers hat der NEUE Datenübermittler die Ummeldungen auszuführen, nicht der, der das Mandat abgibt. Das Ummelde-Datum darf nicht vor dem aktuellen Systemdatum liegen und muss innerhalb des aktuellen Monats sein.
Erstellung von Anmeldungen (z.B. bei einem Systemwechsel, wenn beim Vorsystem abgemeldet wurde.)
: Wählen Sie diese Option, wenn Sie künftig als Datenübermittler tätig sind und der vorhergehende Datenübermittler die Arbeitnehmer abgemeldet hat. z.B. bei einem Systemwechsel. Geben Sie im nachfolgenden Feld das Datum ein, zu dem die Anmeldungen stattfinden sollen.
Bei einem Wechsel der Steuernummer des Arbeitgebers fordert die Finanzverwaltung in einigen Fällen eine Abmeldung mit der Steuernummer aus der ehemaligen An- bzw. Ummeldung und eine Anmeldung mit der aktuellen Steuernummer des Arbeitgebers. Über die Eingabe eines Datums im Feld Datum für Ab- und anschließende Anmeldung zum Folgetag (z.B. bei Wechsel der Arbeitgeber-Steuernummer) können diese Meldungen erzeugt werden. Die Steuernummer zur Abmeldung wird aus der letzten An- bzw. Ummeldung übernommen. Für die erneute Anmeldung wird die aktuelle Steuernummer aus dem Mandantenstamm berücksichtigt.
Sind für den Mandanten keine Meldungen mehr abzugeben, kann das Kontrollkästchen Keine ELStAM-Meldung mehr erzeugen aktiviert werden. Es werden damit keine ELStAM-Meldungen für den Mandanten erzeugt.
: Besonderheit: Bei aktiviertem Kontrollkästchen wird dieses Mandat und dessen Arbeitnehmer für Rückmeldungen nicht berücksichtigt. Das ist bspw. bei Testmandaten sinnvoll. Das Kennzeichen muss vor dem Rückmeldelauf (Meldecenter) aktiviert werden.
Mandant | rvBEA
Diese Funktionalität ist aus der folgenden Menüfolge ausführbar**: Stammdaten / Mandant / rvBEA** Die Registerkarte ist in folgende zwei Bereiche geteilt:
- Allgemeine Angaben A1-Antrag inkl. Zusatzangaben A1-Antrag Ausnahmevereinbarung
- FORMS (Teilverfahren)
Allgemeine Angaben A1-Antrag und Zusatzangaben A1-Antrag Ausnahmevereinbarung
Rechtsform:
- Personen- oder Kapitalgesellschaft (z.B. OHG, KG, GmbH, AG)
- Öffentlicher Arbeitgeber (z.B. Bund, Land, Gemeinde oder Körperschaft, Anstalt bzw. Stiftung des öffentlich Rechts)
- Sonstiges (z.B. eingetragener Verein)
Diese Angabe wird automatisch gefüllt, wenn unter ZMIS Mandant | Zusatzdaten/Betriebsprüfung | Rechtsform gefüllt ist.
Diese Angabe ist notwendig, da Öffentliche Arbeitgeber von einigen Pflichtangaben ausgenommen sind und für diese auch keine Ausnahmevereinbarung beantragt werden können.
Wirtschaftssektor:
01= Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
02= Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden
03= Verarbeitendes Gewerbe
04= Energieversorgung
05= Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung,
: Beseitigung von Umweltverschmutzungen
06= Baugewerbe
07= Groß- und Einzelhandel
08= Verkehr (außer Güterbeförderung im Straßenverkehr) und Lagerei
09= Verkehr (Güterbeförderung im Straßenverkehr)
10= Gastgewerbe/Beherbergung im Gastgewerbe
11= Information und Kommunikation
12= Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
13= Grundstücks- und Wohnungswesen
14= Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen
: oder technischen Dienstleistungen
15= Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen (außer Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften)
16= Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften
17= Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung
18= Erziehung und Unterricht
19= Gesundheits- und Sozialwesen
20= Kunst, Unterhaltung und Erholung
21= Erbringung von sonstigen Dienstleistungen
22= Private Haushalte
Diese Angabe wünscht die EG-Verwaltungskommission aus rein statistischen Zwecken.
Umsatzanteil/Personal:
- Das Unternehmen erwirtschaftet mehr als 25% seines Umsatzes in Deutschland.
- Mehr als 25% der Arbeitnehmer sind in Deutschland tätig.
Zur Erfüllung der Voraussetzungen einer Entsendung nach Art. 12 Abs. 1 VO (EG) Nr. 883/2004 ist es erforderlich, dass der Arbeitgeber gewöhnlich in Deutschland tätig ist. Hierunter versteht man ein Unternehmen, das in Deutschland einer nennenswerten Geschäftstätigkeit nachgeht. Einer der beiden o.g. Gründe würde hierfür als Anhaltspunkt gelten.
Für Anträge eines öffentlichen Arbeitgebers kommt die Angabe der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit in Deutschland jedoch keine Bedeutung zu.
Beschäftigungsstellen/Einsatzorte/Anschrift Aufenthaltsstaat
Über die Neuanlage-Schaltfläche können die Beschäftigungsstellen, Einsatzorte bzw. Anschriften im Aufenthaltsstaat, die für den A1-Antrag Entsendung bzw. für die Ausnahmevereinbarung benötigt werden, hinterlegt werden. Mit der Lösch-Schaltfläche können diese auch wieder entfernt werden. Die Anschrift im Aufenthaltsstaat kann im Antrag auch manuell eingetragen werden.
Die Anlage der Beschäftigungsstellen bzw. Einsatzorte ist nur notwendig, sofern der entsendete Arbeitnehmer eine oder mehrere feste Beschäftigungsstellen im Entsendeland hat.
Die Beschäftigungsstellen sowie die Einsatzorte können im Antrag nur eingegeben bzw. ausgewählt werden, sofern diese hier angelegt wurden.
Zusatzangaben A1-Antrag Ausnahmevereinbarung
Bei der Angabe „Schriftwechsel mit Arbeitgeber“ werden die Adressdaten des Arbeitgebers herangezogen. Bei der Angabe „Schriftwechsel mit bevollmächtigter Stelle“ werden die Daten aus dem Kanzleistempel herangezogen.
Diese Angaben sind relevant, da die Rückmeldung des A1-Antrags Ausnahmevereinbarung weiterhin über den Postweg erfolgt.
Weitere Erläuterungen zu diesem Verfahren finden Sie im Kapitel rvBEA | A1-Verfahren unter ADDISON Lohn- und Gehaltsabrechnung | Besonderheiten.
Registrierung für das Verfahren – FORMS
Unter Stammdaten / Mandant / rvBEA / FORMS (BEEG) kann der Arbeitgeber für das elektronische Verfahren zur Anforderung von Anforderungen registriert werden.
Um die Anforderung der Rentenversicherungsträger bzw. Behörden adressieren zu können, ist für die Teilnahme am Verfahren FORMS eine Registrierung notwendig. Für das Teilverfahren ZUZA entfällt die Registrierungspflicht ab dem 1.1.2022 und ist damit obligatorisch. Für das Teilverfahren BEEG wird die Registrierungspflicht bis zum 1.7.2022 bestehen bleiben, um an dem elektronischen Verfahren teilnehmen zu können.
Bei bestehenden Betriebstätten mit abweichender Betriebsnummer ist eine gesonderte Registrierung unter Stammdaten / Mandant / Betr / FORMS (BEEG/ZUZA) vorzunehmen.
Weitere Erläuterungen zu diesem Verfahren finden Sie im Kapitel rvBEA | FORMS unter ADDISON Lohn- und Gehaltsabrechnung | Besonderheiten.
Mandant | Leist
Diese Funktionalität ist aus der folgenden Menüfolge ausführbar: Stammdaten / Mandant / Registerkarte Leist
Wird die Lohnabrechnung im Auftrag anderer Firmen durchgeführt, z.B. als Steuerberater, wird ein Nachweis über die erbrachte Leistung benötigt. Hierzu werden die einzelnen Gebührensätze erfasst und mit der programmseitig ermittelten Anzahl verrechnet.
Nachfolgend wird zunächst die Eingabe für den Leistungsnachweis ohne Übergabe (Kanzlei) beschrieben. Mit Kanzleiübergabe siehe Abschnitt Übergabe Kanzlei. Hier wird eine entsprechend veränderte Eingabemaske zur Verfügung gestellt.
Abrechn./RR/Widerh.
Diese Felder können nicht erfasst oder geändert werden. Das Programm speichert automatisch die Leistungsdaten eines Abrechnungszeitraumes. Über den Papierkorb werden alle Mengen und Beträge auf Null gestellt.
Übergabe Kanzlei
Diese Funktionalität ist aus der folgenden Menüfolge ausführbar: Optionen / Kanzleiverbindung
Ist der Bereich Kanzlei im Einsatz, so können die Leistungsnachweiswerte als Rechnungspositionen in die Kanzleifakturierung übergeben werden.
Der Leistungssatz wird in diesem Fall in der Kanzleifakturierung den Tätigkeiten zugewiesen.
In der Maske Leistungsnachweis ist zu jeder Leistungsart, die in die Fakturierung einfließen soll, eine Tätigkeitsart zu hinterlegen. (Tätigkeiten sind zuvor in der ADDISON Kanzlei anzulegen – Formeln Lohn XX) Bei der programmseitig ermittelten Zähler der einzelnen Leitungsnachweisart wird nach original erfasster bzw. abgerechneter Anzahl, sowie Rückrechnung und Wiederholungsabrechnung unterschieden. Die Zählung kann über die Korrekturspalte ggf. berichtigt werden (Beispiel: Nicht berechenbare Korrekturen).
Über die Schaltfläche Drucken wird ein Protokoll gedruckt.
Übergabe
Die ermittelten Zahlen werden je Monat gespeichert und können über die Schaltfläche Übergabe in die ADDISON Kanzlei übergeben werden, es folgt der Dialog zur Erstellung der Rechnungspositionen aus der ADDISON Kanzlei. Die Übergabe kann jederzeit erfolgen und wiederholt werden. Die Daten je Monat bleiben gespeichert.
Mandant | Kug
Diese Funktionalität ist aus der folgenden Menüfolge ausführbar: Stammdaten / Mandant / Registerkarte Kug
Dieses Register muss nur gepflegt werden, wenn der Mandant Kurzarbeit abrechnet.
Unter Abteilungen sind Betriebsabteilungen im Sinne von Kug zu verstehen. Diese Gliederung deckt sich nicht unbedingt mit der organisatorischen Gliederung des Betriebes.
Sie legen hier für jede Abteilung einer Firma, für die Kug gerechnet werden soll, bestimmte Daten an. Die Werte werden zur Ermittlung der Kurzarbeit und zur Erstellung der Kug-Liste benötigt.
Abteilung
Die Eingabe einer Abteilung ist zur Abrechnung von Kug nicht zwingend erforderlich. Sie ist immer dann nützlich, wenn die Kurzarbeit im Betrieb auf bestimmte Abteilungen beschränkt ist, oder pro Abteilung unterschiedliche Voraussetzungen für die Abrechnung von Kug gelten. Die Abteilungsnummer kann direkt eingegeben werden oder über das Fernglas oder die F2-Taste aus bereits angelegten Abteilungsnummern ausgewählt werden.
ab Abr.-Monat
Zur zeitlichen Abgrenzung ist für jede Kug-Abteilung ein neuer Gültigkeitsbeginn (ab Abr.-Monat) zu erfassen.
Gewährungszeitraum Kurzarbeit (Bewilligung Ausfallanzeige)
von
Das Beginn-Datum des Gewährungszeitraumes für die Kurzarbeit aus dem schriftlichen Bewilligungsbescheid der Bundesagentur für Arbeit ist zu erfassen - programmseitig wird das Datum immer automatisch mit dem Datum aus dem Feld "ab Abr.-Monat" vorbelegt.
Bis
Das Ende-Datum des Gewährungszeitraumes für die Kurzarbeit aus dem schriftlichen Bewilligungsbescheid der Bundesagentur für Arbeit ist zu erfassen (kein Pflichtfeld) - programmseitig wird das Ende-Datum auch dazu verwendet bei Erfassung von Ausfalllohnarten für Kurzarbeit ggf. auf die Überschreitung des Gewährungszeitraumes hinzuweisen.
Kug-Nr. K
Die von der Bundesagentur für Arbeit vergebene Kug-Nr. ist zu erfassen (ist dem schriftlichen Bewilligungsbescheid zu entnehmen).
Arbeitsausfall-Nr. AA
Die von der Bundesagentur für Arbeit vergebene Arbeitsausfall-Nr. ist zu erfassen und ist wie die Kug-Nr. dem schriftlichen Bewilligungsbescheid zu entnehmen.
Für das Kurzarbeitergeld (KEA-Meldungen bzw. Kug-Liste Arbeitsamt - Formulare Kug 107 bzw. Kug 108) wird die Kug-Nr. und die Arbeitsausfall-Nr. aus dem Register Kug entnommen. Für das Saison-Kurzarbeitergeld (KEA-Meldungen bzw. Liste Saison-Kug - Formulare Kug 307 bzw. Kug 308) wird die Kug-Nr. und die Arbeitsausfall-Nr. aus dem Register Bau/ZVK in den Mandantenstammdaten entnommen.
Transfer-Kug
Von Transfer-Kurzarbeitergeld sind ausschließlich Arbeitnehmer in insolventen Firmen betroffen. Bei Auszahlung von Transfer-Kug werden dem Arbeitgeber die SV-AG-Beiträge aus fiktivem Entgelt nicht erstattet.
Arbeitszeitkonto für Kug verwenden
Bei Aktivierung des Kontrollkästchens Arbeitszeitkonto für Kug verwenden wird Kurzarbeitergeld erst bezahlt, wenn das Arbeitszeitguthaben komplett aufgebraucht ist. Programmseitig wird bei Erfassung von Kurzarbeitsstunden zunächst Arbeitszeitguthaben ausbezahlt, bis keine Stunden mehr im Konto vorhanden sind. Für die verbleibenden Ausfallstunden wird Kug berechnet.
Andruck Lohnabrechnungsstelle auf Kug-Listen
Bei Aktivierung des Kontrollkästchens wird auf dem Deckblatt der Kug-Liste Arbeitsamt bzw. der Liste Saison-Kug die Lohnabrechnungsstelle (Kanzlei-Stempel) angedruckt. Gleiches gilt für den Ausweis der Lohnabrechnungsstelle in den KEA-Meldungen.
Corona-Kug - 100% (ab 01.2022 50%) SV-Erstattung (Regelung ist zum 31.03.2022 ausgelaufen)
Das Kontrollkästchen wird programmseitig automatisch aktiviert für bestehende Kug-Abrechnungszeiträume ab 03.2020 bzw. bei Neuanlage eines solchen Zeitraums bis einschließlich 03.2022 und bewirkt die 100% (ab 01.2022 nur noch 50%) Erstattung der pauschalierten AG-Sozialversicherungsbeiträge im Rahmen der Maßnahmen aufgrund der Corona-Krise zwischen 01.03.2020 und 31.03.2022.
keine SV-Erstattung bei Stellung des Insolvenzantrages ab
Für Arbeitgeber besteht, ab dem Anspruchszeitraum, in dem ein Insolvenzantrag gestellt wurde, bis zur Entscheidung über diesen Insolvenzantrag kein Anspruch auf Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge während Kurzarbeit.
Dieser Tatbestand kann in ADDISON Lohn & Gehalt durch das Aktivieren des neuen Kontrollkästchens "keine SV-Erstattung bei Stellung des Insolvenzantrages ab" und der Eingabe des entsprechenden Monats berücksichtigt werden. Ab diesem Monat wird keine SV-Erstattung mehr für Kug bzw. S-Kug berechnet bzw. unter Stammdaten | Monatswerte | Kug/SFN abgestellt und damit auch nicht in den Kug-/S-Kug-Papier-Anträgen bzw. KEA-Meldungen an die Bundesagentur für Arbeit ausgewiesen.
erhöhte Leistungssätze ab 01.04.2021 anwenden (Regelung ist zum 30.06.2022 ausgelaufen)
Aufgrund der Weisung 202109011 der Bundesagentur für Arbeitist für den Anspruch auf den erhöhten Leistungssatz bei der Berechnung des Kurzarbeitergeldes bzw. Saison-Kurzarbeitergeldes entscheidend ob die Beschäftigte/der Beschäftigte spätestens im März 2021 das erste Mal Kurzarbeitergeld bezogen hat. Es kommt nicht darauf an, ob der Betrieb bis Ende März 2021 Kurzarbeit eingeführt hat. Für die Berechnung des erhöhten Leistungssatzes werden sämtliche Monate ab März 2020 berücksichtigt, in denen Kurzarbeitergeld tatsächlich bezogen wurde. Unerheblich ist dabei, ob in dem Betrieb durchgängig Kurzarbeit durchgeführt wurde. Die Zählung beginnt nach einer Unterbrechung der Kurzarbeit nicht wieder von vorne.
In ADDISON Lohn & Gehalt muss für die betroffenen Beschäftigten für Kug-Gewährungszeiträume ab 04.2021 das Kennzeichen „erhöhte Leistungssätze ab 01.04.2021 anwenden“ unter Stammdaten | Mandant | Kug (wenn alle Beschäftigten betroffen sind) aktiviert werden, wenn individuelle Bezugsmonate ab 03.2020 vorliegen und ab 04.2021 der 4. bzw. 7. Bezugsmonat erreicht wird (alternativ unter Stammdaten | Personal | Kug/TVK für einzelne betroffene Beschäftigte in Kombination mit dem Kontrollkästchen „indiv. Steuerung“).
Qualifizierungsmaßnahme
- keine
- ESF (nicht mehr aktiv)
- Weiterbildung während Kurzarbeit - 50% SV-Erstattung: Arbeitgeber können sich bei Kurzarbeit 50 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge für ihre Beschäftigten erstatten lassen, die während des Bezugs von Kurzarbeitergeld an einer beruflichen Weiterbildungsmaßnahme teilnehmen §106a SGB III (befristet bis 31.07.2024).
Mit Übersenden der Antragsdaten werden die ergänzenden Erklärungen zu Kug bzw. S-Kug aus Abschnitt 4.4 der KEA-Grundsätze bestätigt
Um KEA-Meldungen erstellen zu können muss dieses Kontrollkästchen aktiviert werden, damit bestätigt der Arbeitgeber das im Rahmen der Abrechnung von Kurzarbeitergeld bzw. Saison-Kurzarbeitergeld die im Abschnitt 4.4 der KEA-Grundsätze aufgeführten Anforderungen beachtet wurden! Weitere Details hierzu findet man in der Programmdokumentation ADDISON Lohn- & Gehaltsabrechnung - Besonderheiten im Abschnitt Kurzarbeit.
Tarifl. Arbeitszeit
Das Eingabefeld ist nur zu füllen, wenn im Mandantenstamm bzw. im Personalstamm der abzurechnenden Arbeitnehmer keine Arbeitszeit hinterlegt ist. Bei Firmen, die mit Arbeitszeitkonten arbeiten, wird die monatliche Sollarbeitszeit aus der zugeordneten Zeittabelle entnommen.
Kug-Zuschuss %
Der Kug-Zuschuss ist eine nicht erstattungsfähige Zusatzleistung des Arbeitgebers. Mit dieser Nettolohnzuzahlung sollen übermäßige Einkommenseinbußen des Arbeitnehmers abgemildert werden. Zu erfassen ist immer der Prozentsatz, den der Arbeitnehmer inklusiv des Kurzlohnes und Kurzarbeitergeld im Verhältnis zu seinem Nettolohn ohne Kurzarbeit erhalten soll (z.B. 90%). Der Kug-Zuschuss wird bei Eingabe des Prozentsatzes programmseitig berechnet und mit der Lohnart 6012 automatisch ausbezahlt.
Im Menü Personal / Kug/ZVK kann ein vom Mandantenstamm abweichender Zuschuss-%-Satz hinterlegt werden. Hier besteht auch die Möglichkeit, einzelne Arbeitnehmer von der Kug-Zuschuss-Berechnung auszuschließen.
Berechnungsweise Kug-Zuschuss
Ermittlung des ausgefallenen Bruttoentgelts (Kug-Stundenlohn x Ausfallstunden wg. Kurzarbeit)
Ausgefallenes Bruttoentgelt plus tatsächliches Bruttoarbeitsentgelt (ohne Einmalbezüge)
= fiktives Bruttoentgelt
- gesetzliche Abzüge auf fiktives Bruttoentgelt
= fiktiver Nettoverdienst
Fiktiver Nettoverdienst x Zuschuss-%-Satz (z.B.: 90%) oder Festbetrag als Kug-Zuschuss
= Bemessungsentgelt für die Zuschuss-Errechnung
Tatsächliches Bruttoarbeitsentgelt (Kurzlohn) ohne Einmalbezüge
- die darauf entfallenden gesetzlichen Abzüge
= tatsächlicher Nettoverdienst
Bemessungsentgelt
tatsächlicher Nettoverdienst
auszuzahlendes Kurzarbeitergeld
= Zuschuss zum Kurzarbeitergeld
Die Auswertung Kug-Zuschuss ist in den Steuerungsdaten unter Weitere Auswertungen abrufbar.
Besonderheit:
Sollte der Kug-Zuschuss 80 % des ausgefallenen Arbeitsentgelts übersteigen, ist der übersteigende Teil steuer- und beitragspflichtig.
In diesem Fall wird folgender Hinweis zur Abrechnung ausgegeben:
Der errechnete Kug-Zuschuss übersteigt mit xxx,xx € 80% des Fiktiven Arbeitsentgelts und wurde gekappt. Zahlen Sie den übersteigenden Betrag ggf. zusätzlich steuer- und beitragspflichtig aus.
Der Betrag wird nicht autom. vom Programm ausbezahlt. Um den Betrag auszuzahlen, steht die Basis-Lohnart 6013 Kug-Zuschuss netto svpfl. zur Verfügung. Sollte die Nettoauszahlung nicht möglich sein (Nettolohnhochrechnung durch Altersvorsorgeleistungen nicht möglich) kann der Bruttobetrag mit der Basis-Lohnart 6014 Kug-Zuschuss svpfl. ausbezahlt werden.
Mandant | Bau/ZVK
Diese Funktionalität ist aus der folgenden Menüfolge ausführbar: Stammdaten / Mandant / Registerkarte Bau/ZVK
Die detaillierte Beschreibung finden Sie im Dokument Stammdaten Bau der jeweiligen Tarifbindung.
Mandant | Zeit/Indiv.ZVK
Diese Funktionalität ist aus der folgenden Menüfolge ausführbar: Stammdaten / Mandant / Registerkarte Zeit/Indiv.ZVK
Hier erfolgt der Eintrag aufgrund der hinterlegten Zeittabellen aus der Zeitverwaltung. Über das Fernglas oder die F2-Taste werden die Zeittabellen ausgewählt. Diese Tabellen gelten für die ganze Firma. Abweichende Tabellen für Tarifzeiten wie auch abweichende Arbeitszeitkonten für einzelne Arbeitnehmer können im Menü Personal / Pers.-2 hinterlegt werden.
Tarifliche Arbeitszeiten (Zeittabellen-Nr.)
: Auswahl der entsprechenden Zeittabelle aus der Zeitverwaltung. Innerhalb der Zeittabelle erfolgt die Festlegung der monatlichen tariflichen Firmenarbeitszeit. : Diese Tarifzeit ist immer zwingend notwendig bei der Verarbeitung von Kurzarbeit (Kug) wie auch von Winterausfallgeld (WAG).
Betriebliche Arbeitszeiten (Zeittabellen-Nr.)
: Auswahl der entsprechenden Zeittabelle aus der Zeitverwaltung.
Nummer des Arbeitszeitkontos
: Auswahl des entsprechenden Zeitkontos aus der Zeitverwaltung. Ein Arbeitszeitkonto wird immer notwendig für die Behandlung von witterungsbedingten Ausfallstunden im Baugewerbe wie Bauhaupt und GaLa-Bau.
Reservestunden von Monat bis Monat
Betriebliche wöchentliche Arbeitszeit Gültig ab.
: Die Angabe ermöglicht eine mandantenübergreifende wöchentliche Arbeitszeit zu hinterlegen mit einem Gültig-ab Datum. Dies ist somit die wöchentliche Arbeitszeit für jeden Arbeitnehmer, wenn sie nicht im Menü Personal / Pers.-2 / Arbeitszeit durch eine abweichende wöchentliche Arbeitszeit überdeckt wird.
Individuelle ZVK und Zusatzversorgung
Die Individuelle ZVK ist eine Verarbeitung, die es ermöglicht:
- ZVK-Beiträge zu ermitteln
- Beiträge für eine Zusatzversorgung unter Berücksichtigung von § 3 Nr.63 EStG diese steuer- und sozialversicherungsfrei abzurechnen
- Erstellung einer ZVK-Liste
- Erstellung von Zahlungsträgern
Anlage einer individuellen ZVK im Mandantenstamm
Die Anlage einer Individuellen ZVK erfolgt im Menü Mandant / Zeit/Indiv.ZVK.
Neben dem Eintrag der ZVK-AG-Nummer (wird von der ZVK vergeben), wird über das Fernglas in die Anlage der ZVK-Nr. und dem ZVK-Beitragssatz verzweigt. Die Erstanlage erfolgt über die Schaltfläche Neuanlage.
Es können für die ZVK folgende Daten festgelegt werden:
- Anschrift
- Ansprechpartner
- Bankverbindung
- Beitragssätze
Die Beitragsermittlung kann erfolgen anhand von:
- Prozentsätzen
- Festbeträgen
Das heißt, es können Tabellen angelegt werden, mit denen der ZVK-Beitrag und die Zusatzversorgung anhand von Prozentsätzen ermittelt wird. Zusätzlich können Tabellen mit Festbeträgen angelegt werden.
Die Beitragssatzpflege erfolgt nicht automatisch, sondern obliegt dem Anwender.
Sofern der Beitrag für die Zusatzversorgung im ZVK-Beitrag enthalten ist, ist immer das Kontrollkästchen Der Betrag Zusatzversorgung ist im Sozialkassenbeitrag enthalten zu setzen, da ansonsten die Zusatzversorgung zusätzlich zum ZVK-Beitrag ermittelt und gegeben falls überwiesen wird.
Mandant | Verdiensterhebung
Für die Verdiensterhebung an die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder können hier die erforderlichen Angaben erfasst werden. Diese gelten für alle Arbeitnehmer des Betriebes.
Mandant | SFN
Diese Funktionalität ist aus der folgenden Menüfolge ausführbar: Stammdaten / Mandant / Registerkarte SFN.
Arbeitszeit Dezember Vorjahr
Hier wird die firmenspezifische regelmäßige Arbeitszeit im Dezember des Vorjahres für die Empfänger von Monatslohn und Gehalt eingegeben. Diese Angabe wird für die Errechnung des steuerfreien Anteils an Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit im Januar benötigt, wenn Zuschläge abgerechnet werden, die aus dem Vormonat, also aus dem Dezember des Vorjahres stammen.
Eine überdeckende Eingabe im Menü Personal / SFN z.B. bei Teilzeitkräften oder Unterbrechungen ist möglich.
Zuschläge aus Vormonat zahlen
Dieses Feld muss angeklickt werden, wenn die SFN-Zuschläge erst im Monat nach ihrer Entstehung ausgezahlt werden.
Monatliche Arbeitszeit
Hier erfolgt der Eintrag der regelmäßigen Arbeitszeit für die Monate Januar bis Dezember des laufenden Kalenderjahres.
Wie die SFN-Lohnarten zu steuern sind, finden Sie im Menü Lohnarten / SFN-Div.Strg. Die Steuerungen beim Arbeitnehmer finden Sie im Menü Personal / SFN.
Weitere Informationen finden Sie im Kapitel Zuschläge von Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit im Dokument Besonderheiten.
Mandant | Tarif
Diese Funktionalität ist aus der folgenden Menüfolge ausführbar: Stammdaten / Mandant / Registerkarte Tarif Für jede Tabelle können unterschiedliche Tarifgruppen- bzw. Tarifstufenänderungen hinterlegt werden.
Über das Fernglas oder die F2-Taste wird eine Tariftabelle ausgewählt, diese wird mandantenspezifisch einer Lohnart zugeordnet (Auswahl über das Fernglas oder die F2-Taste).
Es kann für jede Gruppe und jede Stufe ein abweichendes Kriterium zugeordnet werden, dieses steuert wie und wann umgestuft bzw. umgruppiert wird.
- Stufe 1-10 wird alle 2 Jahre umgestuft
- Stufe 11-20 alle 4 Jahre
Änderungskriterien für eine automatische Umstufung/Umgruppierung:
- Betriebszugehörigkeit
- Alter, gerader Geburtstag
- Alter, ungerader Geburtstag
- Beschäftigungsjahre
Insbesondere bei Änderungen nach Geburtsdatum ist zu beachten, dass die Betriebszugehörigkeit unberücksichtigt bleibt.
Ein Beschäftigter tritt am 01.04.1998 ein und ist am 30.05.1963 geboren.
Kriterium der Umstufung ist Alter, gerader Geburtstag und Intervall der Umstufung ist mit 24 Monaten vorgegeben. In der Mai Abrechnung würde eine Höherstufung stattfinden.
Intervall
Das Intervall wird in Monaten erfasst (1-99), 24 Monate wäre eine Umgruppierung alle 2 Jahre.
Zeitpunkt
Der Zeitpunkt wird benötigt, um festzulegen wann die Änderung in Kraft treten soll. Soll zum Beispiel im Monat, in dem der Mitarbeiter ein Jahr Betriebszugehörigkeit erreicht hat umgestuft werden, so muss hier nach Monat ausgewählt werden. Soll die Änderung jedoch erst im folgenden Jahr im Januar erfolgen, so wäre im Monat einzutragen und dahinter die Ziffer 1. Bei der Auswahl im Monat kann somit nur die Eingabe 1-12 erfolgen.
Mandant | GUV
Diese Funktionalität ist aus der folgenden Menüfolge ausführbar: Stammdaten / Mandant / GUV
Gruppenunfallversicherung
Die Erfassung der Vertragsdaten erfolgt unter einer frei wählbaren Lfd.Nr.
Versicherer
Zur Lfd. Nr. muss der Name des Versicherers hinterlegt werden.
Vertrags-Nr.
Für jede Gruppenunfallversicherung kann die Vertragsnummer erfasst werden.
Versteuerung
Für die Versteuerung der Gruppenunfallversicherung kann zwischen folgenden Optionen gewählt werden:
- AG trägt Pausch. Steuer
- AN trägt Pausch. Steuer
- nach Steuerklasse des AN
- steuerfrei
Lohnart
Über das Fernglas kann für die Gruppenunfallversicherung eine Lohnart ausgewählt werden. Zur Auswahl stehen nur Lohnarten mit der Verarbeitung Gruppenunfallversicherung.
Datum von/bis
Für jede Gruppenunfallversicherung ist der Gültigkeitsbeginn (Datum von) zu erfassen. Durch die Eingabe eines Gültigkeitsendes (Datum bis) kann die Abrechnung des Versicherungsvertrages zeitlich begrenzt werden.
Bankverbindung
Bei Eingabe der Bankverbindung (BLZ, Kontonummer) des Versicherers wird ein Zahlungsträger erstellt.
Mandant | Freie Felder
Diese Funktionalität ist aus der folgenden Menüfolge ausführbar: Stammdaten / Mandant / Registerkarte Freie Felder
Für den Mandanten können spezielle Informationen verschiedener Art hinterlegt werden. Die Auswertung kann über Exportdefinitionen vorgenommen werden. Damit ist eine frei definierbare Informationshinterlegung auf Mandantenebene möglich.
Kategorie/Typ
Die über die Stammdaten | Freie Felder definierten Kategorien stehen für die Auswahl zur Verfügung. Nach der Auswahl könne die Freien Felder mit Informationen gefüllt werden.
Mandant | Polnische Sozialversicherung
Alle Informationen finden Sie im Kapitel Polnische Sozialversicherung unter ADDISON Lohn- und Gehaltsabrechnung | Besonderheiten.
Mandant | LStA: Nebenbuchhaltung
Diese Funktionalität ist aus der folgenden Menüfolge ausführbar: Stammdaten / Mandant / Registerkarte LStA: Nebenbuchhaltung
Über die Erfassungsmaske können lohnsteuerliche Werte aus einer fremden Lohnbuchhaltung (bspw. steuerliche Beträge aus der § 37b EStG Anwendung, Essensgeld, Fahrtkosten) manuell erfasst werden. Diese Beträge werden zusammen mit den aus der Abrechnung ermittelten steuerlichen Beträgen in der Lohnsteueranmeldung ausgewiesen.
Vorjahreswerte
Aufgrund des am 29.11.2019 vom Bundesrat verabschiedeten Jahressteuergesetzes 2019 (Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften) ist für Lohnzahlungszeiträume ab Januar 2021 nach § 41a Abs. 1 S. 1 Nr. 1 i. V. m. § 52 Abs. 40a EStG die Lohnsteuer, der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer in der elektronischen Lohnsteuer-Anmeldung getrennt nach den Kalenderjahren, in denen der Arbeitslohn bezogen wird oder als bezogen gilt, anzugeben um eine bessere Abstimmung der Beträge zwischen Lohnsteuer-Anmeldung und Lohnsteuerbescheinigung ermöglichen zu können.
Die Erfassung von Vorjahreswerten ist nur in den Monate Januar und Februar ab 2021 möglich.
Die Unterscheidung nach Kalenderjahren wirkt sich nicht auf den amtlichen Vordruck der Lohnsteuer-Anmeldung aus, hier werden die Vorjahreswerte nicht separat dargestellt.
Das ELSTER-Übermittlungsprotokoll (als Nachweis der Datenübermittlung), das im Meldecenter gedruckt werden kann, wird zur besseren Nachvollziehbarkeit der übermittelten Werte um die neuen Felder (als davon-Werte) für die Vorjahreswerte erweitert.
Mtl. Lohnsteueranmeldung
Die erfassten Werte werden in die Lohnsteuer-Anmeldung des Monats addiert, für den sie erfasst wurden.
Quartals-/Jahreslohnsteueranmeldung
Bei Quartals- bzw. Jahreslohnsteueranmeldeintervall wird, sofern die steuerlichen Werte monatlich erfasst wurden, bis zum Anmeldemonat aufgesammelt und addiert.
Wichtiger Hinweis
Die erfassten Werte unterliegen keiner weiteren Plausibilitätsprüfung.
Neuen Zeitraum anlegen
Über die Schaltfläche Neuanlage auf der Maske, erfassen Sie den Abrechnungsmonat, für den die Angaben zur Nebenbuchführung berücksichtigt werden sollen. Der Dialog wird mit dem aktuellen Abrechnungsmonat vorbelegt. Das Ändern des Monats ist durch Pfeiltasten oder Direkteingabe möglich. Wird der Dialog mit OK bestätigt, ist für diesen Monat die Erfassung der Werte möglich.
Wichtiger Hinweis
Sollte für den gewählten Anmeldezeitraum bereits eine Lohnsteueranmeldung vorliegen, wird ein Hinweis ausgegeben. Es wird dabei unterschieden, ob die Lohnsteueranmeldung bereits an die Finanzverwaltung gesendet wurde, oder ob die Anmeldung lediglich im Meldecenter bereitgestellt wurde.
In beiden Fällen ist die Lohnsteueranmeldung erneut zu erstellen. Ist die Anmeldung bereits gesendet, ist eine berichtigte Anmeldung zu erzeugen.
Erstellen der Lohnsteueranmeldung
Werden Werte aus der Nebenbuchhaltung bei der Erstellung der Lohnsteueranmeldung einbezogen, wird folgender Hinweis ausgegeben:
In der Lohnsteueranmeldung wurden erfasste Werte aus der Nebenbuchhaltung berücksichtigt.
Zugleich werden die Werte für den Monat mit einem Zeitstempel versehen (Spalte „verarbeitet in“). Der Zeitraum wird für die Eingabe gesperrt.
Über die Schnellinfo lässt sich der Zeitpunkt anzeigen, zu dem die Werte in die Lohnsteueranmeldung geflossen sind.
Korrektur bereits verarbeiteter Beträge
Wurden die erfassten steuerlichen Werte bereits in der Lohnsteueranmeldung verarbeitet, können die Werte trotzdem korrigiert werden, in dem der Eintrag doppelt angeklickt wird.
Wird der entsprechende Hinweis mit Ja bestätigt, wird der Zeitstempel in der Spalte verarbeitet in gelöscht und die Korrektur von Werten kann vorgenommen werden.
Auswertungen
- Lohnjournal:
Auf dem Lohnjournal werden die addierten Werte nachrichtlich auf der letzten Seite dargestellt.
- Buchungsbeleg:
Für den Buchungsbeleg werden die Werte aus der Nebenbuchhaltung nicht berücksichtigt.