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Mandant (Baulohnabrechnung)
ADDISON Lohn- & Gehaltsabrechnung
Mandant (Baulohnabrechnung)
Mandant | MD
| Programmaufruf | - |
| Tarifbindung | - Abrechnungsrelevanter Eintrag ob Bauhaupt- bzw. Baunebengewerbe abgerechnet werden. Bildschirmmasken werden dem Gewerbe entsprechend angezeigt. |
Mandant | Zeit/Indiv.ZVK
| Programmaufruf | - |
| Arbeitszeiten und -konten | - Tarifliche Arbeitszeiten - Betriebliche Arbeitszeiten - Arbeitszeitkonto |
Mandant | Bau/ZVK
| Programmaufruf | - |
| WB-Stammnummer | - Stammnummer für Winterbauumlage (wird vom Arbeitsamt vergeben) |
| WB-Ableitungsnummer | - 4-stellige Ableitungsnummer zur Zuordnung der eAkte (wird vom Arbeitsamt im Bescheid bekanntgegeben) |
| ZVK-Betriebskonto-Nr. | Jeder Betrieb erhält von der ZVK eine achtstellige ZVK-Betriebskontonummer, unter der er bei den Sozialkassen geführt wird. - Bei fehlender ZVK-Betriebskontonummer ist die Abrechnung mit der ULAK nicht möglich. |
| Baulohnstatistik auf Abrechnung drucken | Auf der Verdienstabrechnung des Arbeitnehmers wird die komplette Urlaubsstatistik angedruckt. Die Urlaubsstatistik kann für alle Arbeitnehmer unterdrückt werden. |
| Arbeitszeitkonto auf Abrechnung drucken | Andruck des Arbeitszeitkontos auf dem Verdienstnachweis. Diese Einstellung gilt auch für Mandanten welche nicht dem Baugewerbe angehören. Wird der Andruck des Arbeitszeitkontos nicht gesteuert, beeinflusst es jedoch nicht die Verarbeitung des Kontos. |
| 13. Monatseinkommen / Jahrespauschale unterdrücken | Die Berechnung des 13. Monatseinkommen im Bauhauptgewerbe bzw. der Jahrespauschale / Sonderzahlung für das Baunebengewerbe wird nicht durchgeführt. |
| Urlaubsanspruch im lfd. Monat berücksichtigen | Standardmäßig wird für die Zahlung von Urlaubstagen für gewerbliche Arbeitnehmer auf das Urlaubskonto des Vormonats zugegriffen. Es besteht jedoch die Möglichkeit den lfd. Monat in die Berechnung mit einzubeziehen. Hierbei wird programmseitig zusätzlich der steuerpflichtige Bruttoarbeitslohn des lfd. Monats ohne die Urlaubsvergütung des lfd. Monats in die Urlaubsanspruchserrechnung mit einbezogen. |
| Zusatzversorgungskasse Baugewerbe / Urlaubs- und Lohnausgleichkasse | Dieser Bereich enthält die Stammdaten für die beleglosen monatlichen Meldungen und das Monats- oder Spitzenaus-gleichverfahren an die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse (ULAK) des Bauhauptgewerbes. - Zulassung (Übermittlungsbeginn) Das Zulassungsdatum (TT.MM.JJ) ist das Beginndatum für die beleglose Abrechnung mit der ULAK. Vor diesem Datum werden die Daten nur intern geprüft, jedoch nicht übermittelt. Die Zulassung der Datenübermittlung und am Spitzenausgleich, setzt eine Anmeldung bei der ULAK voraus. Das gilt auch für Steuerberater oder Buchstellen, welche als „Abgebende Stelle“ für Ihre Baulohnmandanten fungieren. Wenden Sie sich bitte formlos an Ihre zuständige ULAK / SOKA mit dem Hinweis, dass Sie ADDISON Lohn- & Gehaltsabrechnung von der Firma ADDISON einsetzen. Nachstehende Firmenangaben dienen zur Datenpflege bei der ULAK. Sie werden außerdem auf die Datenträgerbegleitschreiben angedruckt. - Abteilung Zuständige Abteilung für die Lohnbuchhaltung des Betriebes. - Sachbearbeiter Name des zuständigen Sachbearbeiters mit Anrede - Telefon Telefondurchwahl des zuständigen Sachbearbeiters - Telefax Telefaxnummer des zuständigen Sachbearbeiters - E-Mail E-Mail-Adresse des zuständigen Sachbearbeiters |
| Monatsmeldungen | Hier erfolgt die Kennung, ob die Firma die Daten per Datenträgeraustausch an die ULAK meldet. Sofern sich eine Firma nur für Monatsmeldungen ohne Spitzenausgleich entscheidet, ist außer der Meldung der monatlichen Daten an die ZVK auch die monatliche Zahlung der ZVK-Beiträge und der Winterbau-Umlage an die ZVK fällig. Die Kontofestlegung erfolgt im Register Mandant > ZV unter „Zahlungen an ZVK/ULAK“. |
| Lastschriftverfahren | Mit Aktivierung des Kontrollkästchens wird die Erstellung der Zahlungsträger für die ZVK/ULAK unterdrückt. |
| Monats- oder Spitzenausgleich | Das Monats- oder Spitzenausgleichsverfahren regelt die Verrechnung von zu zahlenden Sozialkassenbeiträgen mit etwaigen Erstattungsansprüchen für Urlaub, Ausbildungsvergütung oder Sozialaufwand zu einem vorgegebenen Intervall. |
| - Ausgleichs-Beginn Beginndatum (MM.JJJJ) des Monats- oder Spitzenausgleichsverfahrens. (Wird von der ULAK / ZVK erteilt). - Ausgleichs-Ende Endedatum (MM.JJJJ) des Monats- oder Spitzenausgleichsverfahrens. - Ausgleichs-Intervall Der Intervall bestimmt, ob die Verrechnung der Beitragszahlungen mit den Erstattungsansprüchen monatlich, 4-monatlich oder 6-monatlich erfolgen soll. Mit der Änderung des Tarifvertrages über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) zum 01.07.2013 wird die monatliche Saldierung von Beiträgen und Erstattungen von SOKA-BAU als das obligatorische monatliche Abrechnungsverfahren angewandt, sofern kein Spitzenausgleich vereinbart ist. | |
| Saldierung WB-Umlage mit Erstattungsleistungen | Wenn der Antrag des Arbeitgebers bei SOKA-BAU auf Einbeziehung der WB-Umlage in die monatliche Saldierung vorliegt ist diese Kontrollkästchen zu aktivieren. Wenn das Kontrollkästchen nicht aktiviert ist, erfolgt standardmäßig eine getrennte Überweisung der WB-Umlage und der saldierten ZVK-Beiträge auf die jeweils hierfür in den Stammdaten der SOKA-BAU (Stammdaten > Abgebende Stelle) hinterlegten Bankverbindungen. |
| SIKOflex Meldungen | - Die Sozialkasse des Bauhauptgewerbes in Wiesbaden (Soka-Bau) bietet zur Absicherung von Arbeitszeitguthaben im Insolvenzfall das Hinterlegungsmodell SIKOflex an. Nach Abschluss eines Vertrages mit 12-monatiger Vertragslaufzeit, werden bei Aktivierung des Kontrollkästchens die Zu- und Abgänge der Sicherungskonten elektronisch an Soka-Bau gemeldet. - Beginn Beginndatum (MM.JJJJ) für die elektronische Übermittlung der Zu- und Abgänge auf den Sicherungskonten. - Ende Endedatum (MM.JJJJ) für die elektronische Übermittlung der Zu- und Abgänge auf den Sicherungskonten. |
| Wichtiger Hinweis |
Steuerberater oder Buchstellen, welche als „Abgebende Stelle“ für Ihre Baulohnmandanten fungieren, müssen Folgendes beachten: - Es ist die Zulassung bei der ULAK / ZVK zu beantragen (siehe Zulassung). - Ihnen wird eine eigene RZ-AG-Nummer von der ZVK zugeteilt. - Sofern nicht schon eine eigene Firma besteht, ist eine Pseudo-Firma ohne Zuordnung Bauhauptgewerbe anzulegen. - In der Maske Mandanten – Baudaten/ZVK-Daten sind im Bereich Zusatzversorgungskasse Baugewerbe die Daten der abgebenden Stelle einzutragen. Monatsmeldungen wie auch Spitzenausgleich sind nicht zu steuern (erfolgt beim Mandanten) - Die Annahmestellen sind auszuwählen und die Ihnen zugeteilte - RZ-AG-Nummer ist einzutragen. - In den Steuerungsdaten ist unter „Abgebende Stelle“ die abgebende Firma einzutragen. - In den Steuerungsdaten sind unter „Mandanten“ die entsprechenden Baufirmen einzutragen, für die Meldungen erstellt werden sollen. |
| Wichtiger Hinweis |
Bei den einzelnen Bau-Mandanten, welche Monatsmeldungen durchführen, sind im Menü Stammdaten > Mandant > Bau/ZVK alle Eingaben wie Zulassung usw. einzutragen. Annahmestellen und RZ-AG-Nummer sind nicht zu hinterlegen, diese werden bei der abgebenden Stelle eingetragen. |
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