Mandant Öffentlicher Dienst

Diese Funktionalität ist aus der folgenden Menüfolge ausführbar: Stammdaten | Mandant Öffentlicher Dienst

Die eingegebenen Werte sind mandantenbezogen und daher für jeden Mandanten zu erfassen oder auszuwählen

Das Register Mandant Öffentlicher Dienst ist in folgende Registerkarten aufgeteilt:

  • Mandant Öffentlicher Dienst | ZVK-Anschrift
  • Mandant Öffentlicher Dienst | Tarifgebiete
  • Mandant Öffentlicher Dienst | Tarif
  • Mandant Öffentlicher Dienst | ZVK-Anschrift

Diese Funktionalität ist aus der folgenden Menüfolge ausführbar: Stammdaten | Mandant Öffentlicher Dienst | Registerkarte ZVK-Anschrift

Auf dieser Registerkarte wird die mandantenspezifische ZVK für die Berechnung der Beiträge bzw. für das Meldewesen zugeordnet. Außerdem können auf dieser Registerkarte Angaben zur Sonderzahlung sowie für die Erstellung der ZVK-Zahlungsträger verwaltet werden.

Mandant Öffentlicher Dienst | ZVK-Anschrift

Zusatzversorgungskasse

  • ZVK Nr.

In diesem Feld wird die mandantenspezifische Zusatzversorgungskasse hinterlegt. Über die Fernglastaste neben dem Feld ZVK Nr. öffnet sich das Register "ZVK Öffentl. Dienst suchen". Die ZVK für den Mandanten kann entweder durch Doppelklick auf eine selektierte ZVK im Übersichtsfenster ausgewählt werden oder über die Schaltfläche Übernehmen.

Nach Auswahl einer ZVK werden die Bezeichnung sowie die Anschrift der Kasse eingeblendet (siehe Register ZVK Öffentl. Dienst bearbeiten | Anschrift).

  • Sonderzahlung

Das gültig ab Datum enthält den Abrechnungsmonat, ab dem die dargestellten Werte Gültigkeit besitzen. Über das Listenfeld des gültig ab Datums kann die Historie der Wertänderungen aufgerufen werden.

Die Verwaltung der Felder gültig ab, 1. Teil der Zahlung in Monat sowie in Höhe von ist Voraussetzung für die Berechnung der Jahressonderzahlung.

  • Gruppe Mitgliedsnummer / ZV-Verwendungszweck

ZVK-Mitgliedsnummer

Im Feld ZVK-Mitgliedsnummer ist die, von der Zusatzversorgungskasse mitgeteilte Mitgliedsnummer des Mandanten einzutragen. Für das Meldewesen ist zwingend eine Mitgliedsnummer zu verwalten, ansonsten wird keine ZVK-Meldedatei erstellt. Die ZVK-Mitgliedsnummer wird auf dem Überweisungsträger, den Listen ZVK-Öffentlicher Dienst sowie in der ZVK-Meldedatei für das ZVK-Meldewesen angedruckt.

Familienkassenschlüssel Hier sind die 9 Ziffern des durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zugewiesenen Familienkassenschlüssels einzutragen. Dieser FK-Schlüssel wird in der Meldung zur elektronischen Kindergeldstatistik eKIST für Abrechnungszeiträume ab Januar 2019 übermittelt und dient der eindeutigen Zuordnung der Meldung beim BZSt.

Separate Zahlungsträger für Beiträge

Wenn die Zahlungsträger für die Zusatzversorgungskassen-Beiträge gesondert nach Umlage (UM), Sanierungsgeld (SG) und ggf. Beiträge im Kapitaldeckungsverfahren (KG) zu erstellen sind, ist dieses Kontrollkästchen zu markieren.

Voraussetzung für die Zahlungsträger-Erstellung ist das Erfassen der Bankverbindungsdaten unter ZVK Öffentlicher Dienst bearbeiten | Bankverbindung.

Verwendungszweck

Die Felder können verwaltet werden, nachdem das Kontrollkästchen separate Zahlungsträger für Beiträge markiert wurde. Dort kann ein individueller Verwendungszweck für die verschiedenen Zahlungsträger hinterlegt werden. Die ZVK-Mitgliedsnummer wird ebenso wie das Abrechnungsdatum (JJJJ-MM) automatisch in den Verwendungszweck übernommen.

ZVK Öffentlicher Dienst suchen

Diese Funktionalität ist aus der folgenden Menüfolge ausführbar: Stammdaten | Mandant Öffentlicher Dienst | Registerkarte ZVK-Anschrift | Fernglastaste ZVK Nr. | ZVK Öffentlicher Dienst suchen

Hier können Zusatzversorgungskassen gesucht, ausgewählt, neu angelegt, bearbeitet oder gelöscht werden.

Das Register ZVK Öffentl. Dienst suchen enthält folgende Schaltflächen:

  • Übernehmen

Übernimmt die in der Übersicht selektierte ZVK (Doppelklick ist möglich).

  • Neu

Ruft das Register ZVK Öffentl. Dienst bearbeiten zur Neuanlage einer Zusatzversorgungskasse auf.

  • Bearbeiten

Ruft das Register ZVK Öffentl. Dienst bearbeiten zur Bearbeitung der in der Übersicht selektierten ZVK auf. Alle bereits erfassten Daten können ergänzt und/oder verändert werden.

  • Abbrechen

Bricht den aktuellen Auswahlvorgang ab.

  • Löschen

Löscht die in der Übersicht selektierte Zusatzversorgungskasse inkl. aller erfassten Angaben.

ZVK Öffentlicher Dienst bearbeiten

Diese Funktionalität ist aus der folgenden Menüfolge ausführbar: Stammdaten | Mandant Öffentlicher Dienst | Registerkarte ZVK-Anschrift | Fernglastaste ZVK Nr. |ZVK Öffentlicher Dienst suchen | Schaltfläche Neu bzw. Bearbeiten

Hier können die Stammdaten der Zusatzversorgungskassen des öffentlichen Dienstes neu angelegt oder bearbeitet werden. Außerdem können in diesem Register die Daten für das Meldewesen der Zusatzversorgung verwaltet werden.

Das Register ZVK Öffentlicher Dienst bearbeiten ist in folgende Registerkarten aufgeteilt:

  • ZVK Öffentlicher Dienst bearbeiten | Anschrift
  • ZVK Öffentlicher Dienst bearbeiten | Ansprechpartner
  • ZVK Öffentlicher Dienst bearbeiten | Bankverbindung
  • ZVK Öffentlicher Dienst bearbeiten | Beitragssätze
  • ZVK Öffentlicher Dienst bearbeiten | Meldewesen

Feld Nr. und Feld Bezeichnung

Bei der Neuanlage ist eine freie ZVK-Nummer in dem Feld Nr. einzutragen. In dem Feld Bezeichnung ist der Auswahlname einzugeben.

ZVK Öffentlicher Dienst bearbeiten | Anschrift

Im Reiter Anschrift sind die ZVK-Adressdaten zu erfassen.

ZVK Öffentlicher Dienst bearbeiten | Ansprechpartner

Im Reiter Ansprechpartner können Name, Anrede, Telefon, eine evtl. Kurzwahl und die Funktion eines Ansprechpartners hinterlegt werden.

ZVK Öffentlicher Dienst bearbeiten | Bankverbindung

Der Reiter Bankverbindung beinhaltet die Bankleitzahl (auswählbar über die Fernglastaste #3470640: Lohn stammdaten oeffentlicher dienst image5.png) und die Kontonummer der ZVK. Zur separaten Überweisung der einzelnen Beitragsarten sind Bankverbindungsdaten der drei Beitragsarten zu hinterlegen. Durch die Markierung des Kontrollkästchens separate Zahlungsträger für Beiträge im Menü Stammdaten | Mandant Öffentlicher Dienst | Registerkarte ZVK-Anschrift werden die verschiedenen Beiträge vom Programm automatisch auf separate Zahlungsträger verteilt.

ZVK Öffentlicher Dienst bearbeiten | Beitragssätze

Diese Funktionalität ist aus der folgenden Menüfolge ausführbar: Stammdaten | Mandant Öffentlicher Dienst | Registerkarte ZVK-Anschrift | Fernglastaste ZVK Nr. |ZVK Öffentlicher Dienst bearbeiten | Registerkarte Beitragssätze

Im Reiter Beitragssätze wird standardmäßig der ZVK-Satz 0 Standard eingetragen. Soll von diesem abgewichen werden, so kann über die Fernglastaste ein abweichender Satz gewählt werden. Weiterhin kann über die Eingabe einer freien Nummer ein neuer ZVK Beitragssatz angelegt werden.

  • ZVK-Beitragssatz

Die Nummer und die Bezeichnung sind frei wählbar. Die Standardeinstellung ist: 0 – Standard. Die unten beschriebenen Sätze werden bei der Eingabe jeweils der angegebenen Nummer und dem Text zugeordnet. Es können bis zu 99 verschiedene Sätze erfasst werden. Die Auswahl erfolgt über die Fernglastaste. Die angelegten ZVK-Beitragssätze sind mandantenübergreifend gültig.

  • gültig ab

Das gültig ab Datum zeigt an, zu welchem Abrechnungszeitraum die unten eingetragenen Sätze gelten sollen. Ändern sich die Sätze für einen Zeitraum, so ist der Gültigkeitsmonat, ab dem die Änderung wirksam werden soll, zu erfassen. Die Sätze werden für jedes eingetragene Gültigkeitsdatum gespeichert. Über den Papierkorb kann ein Gültigkeitszeitraum inklusive der Sätze gelöscht werden.

  • Umlage %-Satz

Hier ist der Prozentsatz der Umlage (inkl. des AN-Anteils) zu hinterlegen. Mit diesem Prozentsatz werden aus den Basisbeträgen die Regel- sowie die Sonderumlage berechnet. Die Ermittlung der Basisbeträge (Regel- bzw. Sonderentgelt) erfolgt über die Lohnartensteuerung.

Der errechnete Betrag wird nachrichtlich auf der Lohn- und Gehaltsabrechnung unter ZVK-Regelumlage bzw. ZVK-Sonder-umlage ausgewiesen.

  • davon vom AN zu tragender Anteil

Bei einigen Zusatzversorgungskassen müssen sich die Beschäftigten aufgrund tarif- oder arbeitsvertraglicher Regelungen (z.B. §37a ATV/ATV-K) an den Kosten zur Zusatzversorgung beteiligen. Ist vom Arbeitnehmer ein Teil der Umlage zu tragen, so ist dieser Anteil (%) hier einzutragen.

Der errechnete Betrag wird dem Arbeitnehmer auf der Lohn- und Gehaltsabrechnung im Nettoteil unter ZVK-Umlage AN-Beitrag ausgewiesen und abgezogen.

  • Zusatzumlage %-Satz

Dieser Prozentsatz kommt zur Anwendung, wenn der Grenzwert bzw. der Grenzwert bei Sonderzuwendung überschritten wird. Übersteigt das monatliche zusatzversorgungspflichtige Entgelt den jeweiligen Grenzwert, so wird aus der Differenz zwischen Basisbeträgen und Grenzwerten eine zusätzliche Umlage mit diesem Prozentsatz errechnet.

Der errechnete Betrag wird nachrichtlich auf der Lohn- und Gehaltsabrechnung unter ZVK-Zusatzumlage ausgewiesen.

  • Sonderzahlung %-Satz

Zur nachträglichen Erhöhung der Einzahlungen führt die Ev. ZVK (EZVK) zum 01.01.2017 eine Sonderzahlung nach § 19 EStG ein. Die Sonderzahlung wirkt wie ein Aufschlag auf den Pflichtbeitrag mit der Besonderheit, dass sie ohne die Begrenzungen des § 3 Nr. 63 EStG steuer- und sozialversicherungsfrei ist. Die Sonderzahlung wird zusätzlich zum Pflichtbeitrag erhoben, diese Regelung gilt vorerst nur für die Evangelische ZVK.

Der Verwaltungsrat der BVK Zusatzversorgung (Bayerische Versorgungskammer) hat am 20. Oktober 2022 beschlossen, vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2025 einen zusätzlichen Beitrag in Höhe von 0,24 % aus dem zusatzversorgungspflichtigen Entgelt zu erheben (§ 59 Abs. 2 unserer Satzung). Damit dies nicht zu einer zusätzlichen Belastung der Mitglieder führt, wird zeitgleich im Abrechnungsverband I der Zusatzbeitragssatz von 4,00 % auf 3,76 % und im Abrechnungsverband II der Pflichtbeitragssatz von 4,80 % auf 4,56 % abgesenkt. Diese Maßnahmen sind damit für alle Arbeitgeber der BVK Zusatzversorgung kostenneutral. Durch den zusätzlichen Beitrag in Höhe von 0,24 %, der zwei Jahre lang erhoben wird, werden diejenigen Mittel aufgebracht, die für eine nachhaltige und langfristige Stabilisierung der freiwilligen Versicherung (Tarif 2002) notwendig sind.

  • Zus.beitrag %-Satz (§3 Nr. 63 EStG)

Erheben Zusatzversorgungskassen im Öffentlichen Dienst zusätzlich zur Umlage einen Zusatzbeitrag, so ist dieser Prozentsatz hier einzutragen. Dieser zur Kapitaldeckung dienende Zu-satzbeitrag ist in der Regel für das erste Dienstverhältnis gem. §3 Nr. 63 EStG steuer- und sozialversicherungsfrei.

  • davon vom AN zu tragender Anteil

Muss sich der Arbeitnehmer am Zusatzbeitrag beteiligen, dann ist hier der AN-Anteil (%) einzutragen. Der errechnete Betrag wird dem AN analog des ZVK-Umlage AN-Beitrags auf der Verdienstabrechnung abgezogen. Der errechnete Betrag wird nachrichtlich auf der Lohn- und Gehaltsabrechnung unter ZVK-Zusatzbeitrag AN ausgewiesen. Zur Versteuerung des über den Freibetrag hinausgehenden Teils des Zusatzbeitrags bzw. zur Steuerfreiheit des AN-Anteils am Zusatzbeitrag siehe auch Stammdaten | Personal Öffentlicher Dienst | Registerkarte ZVK.

  • SV-%-Satz
  • Der hier hinterlegte Prozentsatz wird für die Berechnung des Hinzurechnungsbetrages nach §1 Abs. 1 SvEV benötigt. In der Regel müssen 2,5 % der Summe aus steuerfreier und pauschal versteuerter Umlage – höchstens aber 100 EUR - des für ihre Bemessung maßgebenden Entgelts abzüglich eines Freibetrags in Höhe von 13,30 EUR dem Arbeitsentgelt hinzugerechnet werden. Der Prozentsatz beträgt 2,5 %, außer in den Fällen, in denen der Prozentsatz der Umlage unter diesem Wert liegt (z.B. bei der VBL Ost: 1 %). In diesem Fall müsste 1 % verwaltet werden.
  • Sanierungsgeld %-Satz

Erhebt die Zusatzversorgungskasse (z.B. VBL-West) ein „pauschales“ Sanierungsgeld, so ist der Prozentsatz hier einzugeben. Der Prozentsatz ermittelt das Sanierungsgeld (ZVK-pflichtiges Entgelt * Sanierungsgeldprozentsatz) je Arbeitnehmer. Der Betrag ist vom Arbeitgeber (steuer- und sozialversicherungsfrei) an die Zusatzversorgungskasse abzuführen.

Der Betrag wird auf der Liste ZVK-Liste öff. Dienst ausgewiesen. Auf dem Zahlungsträger für die Umlagebeiträge wird der Betrag im Verwendungszweck aufgeführt und in der Gesamtsumme ausgewiesen.

  • Höchstgrenze / Höchstgrenze bei Sonderzuwendung

Das zusatzversorgungspflichtige Entgelt ist nicht nur der Art, sondern auch der Höhe nach begrenzt. Bei Überschreiten der Höchstgrenze sind für die übersteigenden Entgeltanteile keine Beiträge für die Zusatzversorgung zu berechnen.

Seit 2002 ist der Teil des steuerpflichtigen Arbeitsentgelts, der den 2,5-fachen Wert der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (West bzw. Ost) übersteigt, kein zusatzversorgungspflichtiges Entgelt (Anlage 3 ATV/ATV-K). Der monatliche Grenzbetrag darf einmal im Jahr verdoppelt werden, wenn eine zusatzversorgungspflichtige Zuwendung gezahlt wird (Grenzbetrag West 2017: 6.350,- EUR * 2,5 = 15.875,- EUR / 31.750,- EUR im Monat der Jahressonderzahlung).

  • Grenze für Zusatzumlage / Grenze für Zusatzumlage bei Sonderzuwendung

Übersteigt das monatliche zusatzversorgungspflichtige Entgelt eines Arbeitnehmers diesen Grenzbetrag, wird eine zusätzliche Umlage berechnet. Ab dem Jahr 2002 werden die Beträge in der Regel von der Zusatzversorgungskasse vorgegeben. Muss weiterhin für einen Versicherten eine zusätzliche Umlage entrichtet werden (siehe hierzu auch Feld Zusatzumlage %-Satz) und übersteigt das monatliche zusatzversorgungspflichtige Entgelt den Grenzbetrag aus dem 1,133-fachen der Entgeltgruppe 15 Stufe 6 TVöD-VKA / §38 ATV-K (jährlich einmal einschl. der Jahressonderzahlung), so ist aus dem diesen Grenzbetrag übersteigenden monatlichen Entgelt neben der regelmäßigen Umlage, eine zusätzliche Umlage zu entrichten.

  • Monatliche Pauschgrenze

Die monatliche Pauschgrenze gibt an, bis zu welchem Betrag die Umlage vom Arbeitgeber pauschaliert werden kann. Die Umlage kann bis zu diesem Wert vom Arbeitgeber pauschaliert werden, der übersteigende Betrag ist vom Arbeitnehmer individuell zu versteuern und bis zur jeweils gültigen Beitragsbemessungsgrenze zu verbeitragen. Weiterhin unterliegt der übersteigende Betrag (in Höhe des SV %-Satz) dem versorgungspflichtigen Entgelt. Ist kein Betrag eingegeben, wird autom. 1/12 der jährlichen Pauschlierungsgrenze-1 als monatlich pauschalierungsfähiger Wert herangezogen.

  • Gesetzliches Altersteilzeitentgelt ohne ZVK
  • Atz-Brutto-Vollzeitentgelt incl. ZVK-SV-pfl. Anteil
  • Bei Atz, Umlage aus 90% des bisherigen Arbeitsentgelts

Das Kontrollkästchen ist zu markieren, wenn die Vereinbarung über die Altersteilzeit ab dem 01.07.2004 geschlossen wurde und an die Zusatzversorgungskasse ein Entgelt von 90% des der Altersteilzeit vorangehenden Entgelts zu melden ist. Dieses Entgelt ist dann nicht nur Bemessungsgrundlage für die Höhe der Versorgungspunkte, sondern auch Basis für die Höhe der zu zahlenden Umlagen, Beiträge und Sanierungsgelder.

  • betr. Altersvorsorge Pensionskasse

Tritt die Zusatzversorgungskasse als Pensionskasse auf (ab 2002), so ist das Kontrollkästchen betr. Altersvorsorge Pensionskasse zu markieren. Dies hat zur Folge, dass die bisherigen Umlagebeiträge im Rahmen des ersten Dienstverhältnisses bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (West) für das lfd. Jahr steuerfrei gestellt werden. In gleichem Umfang besteht Sozialversicherungsfreiheit. Übersteigen die Umlagebeiträge den Freibetrag, so ist der übersteigende Teil wie bisher innerhalb der Pauschalierungsgrenze zu pauschalieren. Wird auch diese Grenze des §40b EStG überschritten, so ist der übersteigende Umlagebeitrag individuell zu versteuern. Die Steuerfreiheit ist nur für das erste Dienstverhältnis gegeben. Dienstverhältnisse mit der Steuerklasse VI sind somit von der Berechnung ausgenommen. Ein entsprechender Hinweis wird bei Prüfung des Personalstammes ausgegeben.

  • Freibeträge §3 Nr. 56/63 EStG mtl. berücksichtigen

Dieses Kontrollkästchen muss markiert werden, wenn das Verteilmodell verwendet werden soll.

Mit dieser Option werden die Freibeträge bis zur monatlichen Höchstgrenze berücksichtigt. Zu beachten ist, dass Beiträge nach §3 Nr. 63 EStG vorrangig zu behandeln sind und somit bei einem Zusammentreffen der Beiträge den Freibetrag nach §3 Nr. 56 EStG „aufzehren“ können.

  • Umlage-Pauschalierung (Kapitaldeckung)

Um die Umlagen-Berechnung zur Abrechnung der Beiträge zum Versorgungsverband VBLU (Kapitaldeckungsverfahren) nutzen zu können, muss das Kontrollkästchen Umlage-Pauschalierung (Kapitaldeckung) markiert werden. Mit dieser Option wird der errechnete Umlagebeitrag nicht dem Freibetrag nach §3 Nr. 56 EStG unterworfen, sondern weiter pauschaliert bzw. individuell versteuert und verbeitragt.

ZVK Öffentlicher Dienst bearbeiten | Meldewesen

Diese Funktionalität ist aus der folgenden Menüfolge ausführbar: Stammdaten | Mandant Öffentlicher Dienst | ZVK Öffentlicher Dienst bearbeiten | Registerkarte Meldewesen

Auf der Registerkarte Meldewesen können die Felder verwaltet werden, die zur Erstellung der ZVK-Meldungen benötigt werden. Hier können für die jeweilige Zusatzversorgungskasse individuelle Verwaltungen vorgenommen werden, da nicht für alle Zusatzversorgungskassen die gleichen Regelungen gelten.

  • Kennung

Aus der Listbox ist die Bezeichnung der Zusatzversorgungskasse auszuwählen, an die, die ZVK-Meldungen übermittelt werden sollen. Über dieses eindeutige Kennzeichen können programmseitig spezifische Meldegegebenheiten der jeweiligen Kasse berücksichtigt werden.

  • Tarifgebiet

Das Feld Tarifgebiet wird automatisch in Abhängigkeit der Auswahl im Feld Kennung gefüllt.

  • Unterjährige Austritte in Jahresmeldungen melden

Tritt ein Arbeitnehmer aus, muss zeitnah eine Abmeldung erstellt und an die zuständige Zusatzversorgungskasse gesendet werden. Einige Zusatzversorgungskassen möchten aber, dass die unterjährigen Austritte noch einmal mit den Jahresmeldungen gemeldet werden. In diesen Fällen muss das Kontrollkästchen markiert werden, weil standardmäßig keine unterjährigen Austritte mit den Jahresmeldungen gemeldet werden.

  • Name/Adresse melden

Im Rahmen der Jahresmeldungen müssen bei einigen Zusatzversorgungskassen nicht nur die Abschnitte (Satzart 60), sondern auch die Meldesätze Name und Adresse Versicherter (Satzart 80 bzw. 81) übermittelt werden. Da die Regelungen bei den Zusatzversorgungskassen nicht einheitlich sind, können hier optionale Verwaltungen vorgenommen werden.

  • Folgende Auswahloptionen stehen zur Verfügung:
  • Nein (d.h., bei der Erstellung der Jahresmeldungen werden nur Abschnitte an die Zusatzversorgungskasse übermittelt - Default)
  • Ja (d.h., bei der Erstellung der Jahresmeldungen werden immer auch Namens- und Adressmeldesätze mit übermittelt)
  • Bei Änderung (d.h., bei der Erstellung der Jahresmeldungen werden Namens- und Adressmeldesätze mit übermittelt, wenn sich Änderungen zum letzten gemeldeten Namens- bzw. Adresssatz ergeben haben)

Mandant Öffentlicher Dienst | Tarifgebiete

Diese Funktionalität ist aus der folgenden Menüfolge ausführbar: Stammdaten | Mandant Öffentlicher Dienst | Registerkarte Tarifgebiete

Über die Registerkarte Tarifgebiete werden die Vergütungstabellen importiert. Die Auswahl gliedert sich in AVR und AVR (Ost), BAT und BAT (Ost), TVöD und TVöD (Ost) sowie TV-V und TV-V (Ost). Die auswählbaren Vergütungstabellen werden auf der rechten Seite dargestellt. Um Tabellen zu installieren / importieren ist die entsprechende Tabellenauswahl durch Anklicken zu markieren. Es können gleichzeitig mehrere Tabellen markiert werden. Durch Drücken der Schaltfläche Import werden die Tabellen importiert und im Menü Stammdaten | Allgemeine Daten Öffentlicher Dienst hinterlegt. Bei der Tarifzuordnung im Menü Stammdaten | Mandant Öffentlicher Dienst | Registerkarte Tarif und im Menü Stammdaten | Personal Öffentlicher Dienst | Registerkarte Tariftabellen, stehen die markierten und importierten Tabellen zur Auswahl.

  • Abruf per F5

Änderungen der Tariftabellenwerte in den allgemeinen öffentlichen Dienst Daten werden durch den Import überschrieben. Durch die F5-Taste erfolgt ein Abgleich der Tabellen mit dem Internet.

  • Die Darstellung der Vergütungstabellen in der Übersicht Tarifgebiete:
Tabelle mit Häkchen, nicht fett = Tabelle ist nicht installiert, ist für den Import markiert
Tabelle mit Häkchen, fett = Tabelle ist installiert, Auswahlmöglichkeit im Personal-stamm
Tabelle ohne Häkchen, nicht fett = Tabelle ist nicht installiert, keine Auswahl im Personalstamm
Tabelle ohne Häkchen, fett = Tabelle ist installiert, keine Auswahl im Personalstamm

Durch die Auswahl (markieren) der Tarifgebiete über den Baum, kann die Auswahl der Vergütungstabellen im Personalstamm eingeschränkt werden. Das Löschen von Vergütungstabellen ist allein über das Menü Stammdaten | Allgemeine Daten Öffentlicher Dienst | Registerkarte Tariftabellen möglich.

Mandant Öffentlicher Dienst | Tarif

Diese Funktionalität ist aus der folgenden Menüfolge ausführbar: Stammdaten | Mandant Öffentlicher Dienst | Registerkarte Tarif

Im Menü Stammdaten | Mandant Öffentlicher Dienst | Registerkarte Tarif können für jede angelegte oder importierte Tariftabelle eine automatische Lohnart sowie Zeitregeln zur Gruppierung oder Stufung vorgegeben werden.

Bei einer automatischen Aktualisierung der Tariftabelleneigenschaften im Personalstamm (siehe hierzu Stammdaten | Personal Öffentlicher Dienst | Registerkarte Tariftabellen), werden die hier angegebenen Eigenschaften für jeden Abrechnungszeitraum abgeprüft und berücksichtigt.

Durch die Vorgabe ist es möglich Umstufungen/-gruppierungen mit unterschiedlichen Perioden abzuarbeiten.

Zur Höherstufung in den Stufen 1 bis 5 wird eine Periode von 24 Monaten (Zwei-Jahres-Rhythmus) zu Grunde gelegt. Ab Stufe 5 bis 9 soll ein Rhythmus von 36 Monaten gelten, ab der Stufe 9 wird die Umstufung alle 48 Monate vorgenommen.

  • Gruppe / Stufe

In der Gruppe / Stufe ist die auszuwählen, ab der die zugehörige Zeitregel gelten soll. Gruppen/Stufen zwischen den einzelnen Zeitregeln brauchen nicht angegeben werden.

Durch Markieren des Kontrollkästchens stehen sämtliche Gruppen / Stufen der ausgewählten Tabelle zur Auswahl.

  • Änderung

Um automatische Gruppen- bzw. Stufenänderungen zu erzeugen stehen folgende Kriterien zur Auswahl:

Betriebszugehörigkeit abhängig vom Eintrittsdatum
Alter, gerader Geburtstag abhängig vom Geburtsdatum
Alter, ungerader Geburtstag abhängig vom Geburtsdatum
  • Intervall

Hier ist anzugeben, nach wie viel Monaten die Gruppen- bzw. Stufenänderung eintreten soll.

  • Zeitpunkt
  1. Der Zeitpunkt gibt an zu welchem Monat die Änderung erfolgt.

  2. nach Monaten (d.h. Intervall trifft zu + der hier angegebenen Monate)

  3. im Monat (d.h. in dem hier angegebenen Monat, nachdem Intervall zutrifft) Werden keine unterschiedlichen Intervalle zur Gruppierung oder Stufung eingesetzt, so sollte von der Anlage der Zeitregeln im Mandantenstamm abgesehen werden, da die Informationen im Personalstamm gehalten werden können.

Verwandte Themen

Steuerungsdaten
Diese Funktionalität ist aus der folgenden Menüfolge ausführbar: Steuerungsdaten
Stammdaten Unternehmen
Bereich Mandant, Unternehmen, Registerkarte Unternehmen
Personal
Diese Funktionalität ist aus der folgenden Menüfolge ausführbar: Stammdaten, Personal
Nutzungsvereinbarung und -gebühren
Basierend auf den bestehenden vertraglichen Regelungen zwischen beiden Vertragspartnern wird ADDISON Lohn Online zum Bestandteil der Softwarelösung. Ab 15.12.2022 bietet Wolters Kluwer mit ADDISON Lohn Online neue Funktionalitäten, um einen effizienten Prozess im Bereich Lohn zu ermöglichen und die Zusammenarbeit zwischen Ihnen und Ihren Mandanten zu optimieren.
Jobkette
Diese Funktionalität ist aus der folgenden Menüfolge ausführbar: Jobkette