Nettolohn

Hintergrund

Die Berechnung der Abzüge erfolgt beim Nettolöhner mit zusätzlichen Bruttobezügen anders, als beim Bruttolöhner mit zusätzlichen Nettobezügen.

Nettolohnvereinbarung

Wenn die laufenden Bezüge eines Arbeitnehmers netto vereinbart sind, sprechen wir von Nettovereinbarung. In diesem Fall muss das Kontrollkästchen Nettolohnvereinbarung im Menü Stammdaten / Personal / Registerkarte Steuer-2 aktiviert sein. Bei Nettolohnvereinbarung werden die laufenden Bezüge auf das entsprechende Brutto hochgerechnet. Etwaige zusätzliche Bruttobezüge werden zu diesem Brutto addiert. Die Gesamtabzüge werden dann aus diesem Gesamtbrutto errechnet.

Bruttolohnvereinbarung

Wenn die laufenden Bezüge eines Arbeitnehmers brutto vereinbart sind, sprechen wir von Bruttolohnvereinbarung. Bei Bruttolohnvereinbarung werden die laufenden Bezüge auf das entsprechende Netto gerechnet. Etwaige zusätzliche Nettobezüge werden zu diesem Netto addiert und auf ein Brutto hochgerechnet. Die Gesamtabzüge werden dann aus diesem Gesamtbrutto errechnet.

Lohnartensteuerung

Lohnarten für einen Nettobezug steuern Sie im Menü Stammdaten / Lohnarten / Registerkarte SFN-Div.Strg. durch Anklicken des Kennzeichens Netto-Ermittlung.

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