Nutzungsvereinbarung und -gebühren
Nutzungsvereinbarung und -gebühren
Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung
Basierend auf den bestehenden vertraglichen Regelungen zwischen beiden Vertragspartnern wird ADDISON Lohn Online zum Bestandteil der Softwarelösung. Ab 15.12.2022 bietet Wolters Kluwer mit ADDISON Lohn Online neue Funktionalitäten, um einen effizienten Prozess im Bereich Lohn zu ermöglichen und die Zusammenarbeit zwischen Ihnen und Ihren Mandanten zu optimieren.
ADDISON Lohn Online- Module
Aktuell beinhaltet ADDISON Lohn Online folgende Module:
- Arbeitgeber Lösung/ Arbeitgeber Self-ServiceOnline Lösung für die Einsicht und Pflege von Personaldokumenten, Personaldaten und Abwesenheiten für Ihren Mandanten. Dies beinhaltet u.a. Verwaltung der Personalstammdaten/ Feste Entgeltbestandteile/ Variable Monatsdaten, Urlaubs- und Fehlzeitenerfassung incl. eAU, Aufgabenverwaltung, Sofortmeldungen, Digitale Personalakte nach § 8 BVV (vsl. ab Februar 2023)
- Arbeitnehmer Lösung/ Arbeitnehmer Self-ServiceOnline Lösung für die Einsicht und Pflege von Personaldokumenten, Personaldaten und Abwesenheiten für Arbeitnehmer. Dies beinhaltet u.a. Verwaltung der Personalstammdaten, Urlaubs- und Fehlzeitenerfassung inkl. eAU, Digitale Personalakte nach § 8 BVV (vsl. ab Januar 2023)
Leistungsänderungen
Wolters Kluwer behält sich vor, jederzeit die nach Ziffer 1, 2 (bereitgestellte Funktionalitäten sowie buchbare Dienste) vereinbarten Leistungen zu ändern, einzustellen oder abweichende Leistungen anzubieten, außer dies ist für den Kunden nicht zumutbar.
Wolters Kluwer ist insbesondere, aber nicht ausschließlich berechtigt, die vertraglich vereinbarten Leistungen nach Ziffer 1 zu ändern/einzustellen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen vorliegt:
- Wolters Kluwer ist verpflichtet, die Übereinstimmung der angebotenen Dienste mit geltendem Recht herzustellen, insbesondere bei Änderung der Rechtslage.
- Wolters Kluwer muss durch die Änderung einem gegen Wolters Kluwer gerichteten Gerichtsurteil oder einer Behördenentscheidung nachkommen.
- Die Leistungen entsprechen nicht dem aktuellen Stand der Technik, den Sicherheitsbestimmungen oder dem Datenschutz.
- Wolters Kluwer tauscht die Leistungen ganz oder teilweise gegen höherwertige Leistungen aus, wobei die in der ursprünglichen Leistungsbeschreibung vereinbarte Soll-Beschaffenheit im Wesentlichen erhalten bleibt und die Leistungsänderung für den Kunden zumutbar ist.
- Die Änderungen sind rein technischer oder prozessualer Natur ohne wesentliche Auswirkungen für den Kunden.
Änderungen mit lediglich unwesentlichem Einfluss auf die Funktionen von AKTE/ ADDISON/ SBS/ ADDISON Direkt stellen keine Änderungen im Sinne dieser Ziffer dar. Diese gelten insbesondere für Änderungen rein grafischer Art sowie die bloße Änderung der Anordnung von Funktionen.
Nutzungsgebühren
Ab Aktivierung von ADDISON Lohn Online fallen folgende monatliche Grundgebühren (zuzügl. jeweils gültiger Umsatzsteuer) an:
- Kanzleien mit bis zu 4 lizenzierten Kanzleiarbeitsplätzen: EUR 19,90 pro Monat
- Kanzleien mit 5 bis 15 lizenzierten Kanzleiarbeitsplätzen: EUR 29,90 pro Monat
- Kanzleien mit 16 oder mehr lizenzierten Kanzleiarbeitsplätzen: EUR 49,90 pro Monat.
Die monatliche Grundgebühr orientiert sich jeweils an den monatlich aktuell lizenzierten Kanzleiarbeitsplätzen.
Daneben fallen für die Nutzung der in Ziffer 2.2 genannten Module zusätzliche Gebühren an, deren Höhe sich aus der jeweils aktuellen ADDISON Direkt Preisliste ergibt.
Die jeweils aktuelle ADDISON-Direkt Preisliste finden Sie hier.
Wolters Kluwer wird sämtliche oben aufgeführten Gebühren für die Nutzung von ADDISON Lohn Online für die Monate bis zum 31.03.2023 nicht berechnen („gebührenfreie Nutzungsphase“).
Mitwirkungsleistungen des Kunden
Während der Laufzeit dieser Vereinbarung (siehe Ziffer 6) erbringt der Kunde insbesondere folgende zusätzlichen Mitwirkungsleistungen:
- Bereitstellung eines Internetzugangs sowie einer zeitgemäßen Systemumgebung
- Unverzügliche Information des Vertragspartners im Falle der Adressänderung (online) und/oder der Zahlungsinformationen (mind. Textform)
- Bereitstellung sämtlicher Informationen zur Analyse und Behebung etwaiger Mängel
- Implementierung von Maßnahmen zum Schutz der Software vor dem unbefugten Zugriff Dritter
- Bereitstellung aller für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung notwendigen Informationen
- Regelmäßige Datensicherung nach aktuellem Stand der Technik
Laufzeit und Kündigung
Diese Vereinbarung beginnt mit der Aktivierung von ADDISON Lohn Online und läuft unbefristet.
Hinsichtlich der Kündigung gelten im Übrigen die Bestimmungen der jeweils aktuellen allgemeinen Geschäftsbedingungen von ADDISON Direkt.
Mit Wirksamwerden der Kündigung endet das Vertragsverhältnis und der Kunde darf die einzelnen Module von ADDISON Lohn Online nicht mehr nutzen.
Wolters Kluwer ist außerdem berechtigt, mit Ablauf von 30 Kalendertagen nach Wirksamwerden der Kündigung und nach Ablauf etwaiger gesetzlicher Vorhaltungsfristen sämtliche im Rahmen der Nutzung von ADDISON Lohn Online innerhalb von ADDISON Direkt entstandenen Daten unwiederbringlich zu löschen.
Datenschutz
Wolters Kluwer verarbeitet während der Laufzeit dieser Vereinbarung personenbezogene Daten des Kunden und wird als Auftragsdatenverarbeiter tätig. Die Vertragspartner haben eine entsprechende Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung geschlossen.
Sonstiges
Die jeweils aktuellen allgemeinen Geschäftsbedingungen für ADDISON Direkt sind Bestandteil dieser Vereinbarung.
Im Übrigen gelten die zwischen den Parteien bestehenden vertraglichen Regelungen unverändert weiter.