Nutzungsvereinbarung und -gebühren

Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung

Basierend auf den bestehenden vertraglichen Regelungen zwischen beiden Vertragspartnern wird ADDISON SMART Connect zum Bestandteil der Softwarelösung. Ab 01.02.2021 bietet Wolters Kluwer mit ADDISON SMART Connect neue Funktionalitäten, um einen effizienten Buchhaltungsprozess zu ermöglichen und die Zusammenarbeit zwischen Ihnen und Ihren Mandanten zu optimieren.

ADDISON SMART Connect - Module

Aktuell beinhaltet ADDISON SMART Connect folgende Module:

  • ADDISON SMART Connect Integration
    Integrierte Schnittstelle zu ausgewählten Branchenlösungen (u .a. für Rechnungserstellung, Vorerfassung, Rechnungseingangsmanagement) Ihrer Mandanten zur Bereitstellung der vorhandenen Buchungsinformationen inkl. Belege (abhängig vom Vorsystem)
  • ADDISON SMART Connect Box
    Belegarchiv für buchhaltungsrelevante Belege und Buchungsinformationen: Daten aus ausgewählten Branchenlösungen der Mandanten und von Ihrer Kanzlei, digitalisierte Belege und Buchungsinformationen inkl. detailliertem Zugriff über die ADDISON Direkt Finanz-Reports
  • ADDISON Desktop-Toolbox
    Übernahme von Buchungsinformationen und Belegen (abhängig vom Vorsystem) aus ausgewählten Branchen-ERP-Lösungen wie SAP, DATEV und Navision in Ihre lokale Kanzleilösung (ADDISON, AKTE) bzw. Export von Buchungsinformationen aus Ihrer lokalen Kanzleilösung (ADDISON)

Die in diesem Vertrag angebotenen Dienste, Funktionalitäten und dazugehörigen Preise von ADDISON Direkt ergeben sich im Einzelnen aus der jeweils aktuellen ADDISON Direkt-Preisliste.

Im Rahmen von ADDISON Direkt stellt Wolters Kluwer Support-Leistungen über das ADDISON Portal Plus unentgeltlich zur Verfügung. Darüberhinausgehende Support- oder Serviceleistungen werden nach Aufwand zusätzlich zu den Gebühren gemäß Ziffer 3 dieser Vereinbarung berechnet und sind nicht Bestandteil dieser Vereinbarung.

Vorbehalte

Wolters Kluwer behält sich vor, jederzeit die nach Ziffer 1 (bereitgestellte Funktionalitäten sowie buchbare Dienste) vereinbarten Leistungen zu ändern, einzustellen oder abweichende Leistungen anzubieten, außer dies ist für den Kunden nicht zumutbar.

Wolters Kluwer ist insbesondere, aber nicht ausschließlich berechtigt, die vertraglich vereinbarten Leistungen nach Ziffer 1 zu ändern/einzustellen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen vorliegt:

  • Wolters Kluwer ist verpflichtet, die Übereinstimmung der angebotenen Dienste mit geltendem Recht herzustellen, insbesondere bei Änderung der Rechtslage.
  • Wolters Kluwer muss durch die Änderung einem gegen Wolters Kluwer gerichteten Gerichtsurteil oder einer Behördenentscheidung nachkommen.
  • Die Leistungen entsprechen nicht dem aktuellen Stand der Technik, den Sicherheitsbestimmungen oder dem Datenschutz.
  • Wolters Kluwer tauscht die Leistungen ganz oder teilweise gegen höherwertige Leistungen aus, wobei die in der ursprünglichen Leistungsbeschreibung vereinbarte Soll-Beschaffenheit im Wesentlichen erhalten bleibt und die Leistungsänderung für den Kunden zumutbar ist.
  • Die Änderungen sind rein technischer oder prozessualer Natur ohne wesentliche Auswirkungen für den Kunden.

Änderungen mit lediglich unwesentlichem Einfluss auf die Funktionen von AKTE/ADDISON/ADDISON Direkt stellen keine Änderungen im Sinne dieser Ziffer dar. Diese gelten insbesondere für Änderungen rein grafischer Art sowie die bloße Änderung der Anordnung von Funktionen.

Nutzungsgebühren

Ab Aktivierung von ADDISON SMART Connect fallen folgende monatliche Grundgebühren (zzgl. jeweils gültiger Umsatzsteuer) an:

  • Kanzleien mit bis zu 4 lizenzierten Kanzleiarbeitsplätzen: EUR 49,90 pro Monat
  • Kanzleien mit 5 bis 15 lizenzierten Kanzleiarbeitsplätzen: EUR 69,90 pro Monat
  • Kanzleien mit 16 oder mehr lizenzierten Kanzleiarbeitsplätzen: EUR 99,90 pro Monat.

Die monatliche Grundgebühr orientiert sich jeweils an den monatlich aktuell lizenzierten Kanzleiarbeitsplätzen.

Die jeweils aufgeführte monatliche Grundgebühr beinhaltet die Nutzung der ADDISON SMART Connect-Module für die nachfolgend genannte Anzahl von Mandanten, unabhängig davon, welche der in Ziffer 1 genannten Module durch diese Mandanten genutzt werden: Kanzleien mit

  • bis zu 4 lizenzierten Kanzleiarbeitsplätzen: 5 Mandanten pro Monat
  • Kanzleien mit 5 bis 15 lizenzierten Kanzleiarbeitsplätzen: 5 Mandanten pro Monat
  • Kanzleien mit 16 oder mehr lizenzierten Kanzleiarbeitsplätzen: 10 Mandanten pro Monat

Für die Nutzung der in Ziffer 1 genannten Module durch weitere Mandanten sind zusätzliche Gebühren zu entrichten, deren Höhe sich aus der jeweils aktuellen ADDISON Direkt-Preisliste ergibt.

Die jeweils aktuelle ADDISON Direkt-Preisliste finden Sie hier.

Wolters Kluwer wird sämtliche oben aufgeführten Gebühren für die Nutzung von ADDISON SMART Connect für die Monate bis zum 31.07.2021 nicht berechnen („gebührenfreie Nutzungsphase“).

Mitwirkungsleistungen des Kunden

Während der Laufzeit dieser Vereinbarung (siehe Ziffer 5) erbringt der Kunde insbesondere folgende zusätzlichen Mitwirkungsleistungen:

  • Bereitstellung eines Internetzugangs sowie einer zeitgemäßen Systemumgebung
  • Unverzügliche Information des Vertragspartners im Falle der Adressänderung (online) und/oder der Zahlungsinformationen (mind. Textform)
  • Bereitstellung sämtlicher Informationen zur Analyse und Behebung etwaiger Mängel
  • Implementierung von Maßnahmen zum Schutz der Software vor dem unbefugten Zugriff Dritter
  • Bereitstellung aller für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung notwendigen Informationen
  • Regelmäßige Datensicherung nach aktuellem Stand der Technik

Laufzeit und Kündigung

Diese Vereinbarung beginnt mit der Aktivierung von ADDISON SMART Connect und läuft unbefristet.

Hinsichtlich der Kündigung gelten im Übrigen die Bestimmungen der jeweils aktuellen allgemeinen Geschäftsbedingungen von ADDISON Direkt.

Mit Wirksamwerden der Kündigung endet das Vertragsverhältnis und der Kunde darf die einzelnen Module von ADDISON SMART Connect nicht mehr nutzen.

Wolters Kluwer ist außerdem berechtigt, mit Ablauf von 30 Kalendertagen nach Wirksamwerden der Kündigung und nach Ablauf etwaiger gesetzlicher Vorhaltungsfristen sämtliche im Rahmen der Nutzung von ADDISON SMART Connect innerhalb von ADDISON Direkt entstandenen Daten unwiederbringlich zu löschen.

Datenschutz

Wolters Kluwer verarbeitet während der Laufzeit dieser Vereinbarung personenbezogene Daten des Kunden und wird als Auftragsdatenverarbeiter im Sinne des § 11 BDSG tätig. Die Vertragspartner haben eine entsprechende Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung geschlossen.

Sonstiges

Die jeweils aktuellen allgemeinen Geschäftsbedingungen für ADDISON Direkt sind Bestandteil dieser Vereinbarung.

Im Übrigen gelten die zwischen den Parteien bestehenden vertraglichen Regelungen unverändert weiter.

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