One-Stop-Shop (OSS)
One-Stop-Shop (OSS)
Allgemeine Voraussetzungen
Gültigkeit
Ab dem 01.07.2021 treten die mit dem Legislativpaket der EU zur Modernisierung der Mehrwertbesteuerung des grenzüberschreitenden Handels (sog. Mehrwertsteuer-Digitalpaket) beschlossenen Änderungen in Kraft. Diese Änderungen wurden in Deutschland durch das Jahressteuergesetz 2020 umgesetzt.
Die bislang bestehende Sonderregelung Mini-One-Stop-Shop, die für Telekommunikations-, Rundfunk-, Fernseh- und auf elektronischem Weg erbrachte Dienstleistungen an Nichtunternehmer im übrigen Gemeinschaftsgebiet gilt, wird zum One-Stop-Shop (OSS) ausgeweitet.
Das bisherige Mini-One-Stop-Shop (MOSS) findet nur noch für Leistungen vor dem 01.07.2021 Anwendung.
Mit dem Jahressteuergesetz 2020 wurden die §§ 18i, 18j und 18k UStG zur Umsetzung des Mehrwertsteuer-Digitalpakets eingeführt.
§ 18i UStG (Nicht-EU-Regelung): Besonderes Besteuerungsverfahren für nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmern erbrachte sonstige Leistungen
§ 18j UStG (EU-Regelung): Besonderes Besteuerungsverfahren
: -für den innergemeinschaftlichen Fernverkauf : -für Lieferungen innerhalb eines Mitgliedstaats über eine elektronische Schnittstelle : -für von im Gemeinschaftsgebiet, nicht aber im Mitgliedstaat des Verbrauchs ansässigen Unternehmen erbrachte sonstige Leistungen
§18 k UStG (Import-One-Stop-Shop): Besonderes Besteuerungsverfahren
: -für Fernverkäufe von aus dem Drittlandsgebiet eingeführten Gegenständen in Sendungen mit einem Sachwert von höchstens 150,-Euro.
Diese Sachverhalte können im Rahmen eines besonderen Besteuerungsverfahrens ab dem 01.07.2021 im amtlich vorgeschriebenen Datenformat einheitlich für alle Mitgliedsstaaten beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) elektronisch eingereicht werden.
Voraussetzungen
Für die Teilnahme an diesen besonderen Besteuerungsverfahren besteht ein Wahlrecht, wobei für jedes einzelne Besteuerungsverfahren eine Registrierung beim Bundeszentralamt für Steuern durchgeführt werden muss.
Unternehmer, die am bisherigen MOSS-Verfahren teilnehmen, benötigen keine neue Registrierung.
Die Registrierung muss bis zum 30.06.2021 beim Bundeszentralamt für Steuern erfolgen.
Frist
Bei einer Teilnahme am OSS-Verfahren müssen die betroffenen Umsätze quartalsweise elektronisch dem Bundeszentralamt für Steuern gemeldet werden: I. Quartal bis 30.04. / II. Quartal bis 31.07 / III. Quartal bis 31.10 / VI. Quartal bis 31.01.
Auch wenn keine Umsätze im betreffenden Kalendervierteljahr ausgeführt wurden, ist eine Steuererklärung (sogenannte Nullmeldung) zu den angegebenen Terminen abzugeben.
Buchungsvoraussetzungen
Buchungserfassung
Sobald die Buchung mit einem Steuerschlüssel, der die Steuerart "M" Umsatzsteuer EU (KEA/MOSS) hat, gebucht wird, wird der Auswahl-Dialog für die EU-Länder geöffnet. Hier ist das entsprechende EU-Land auszuwählen (kann auch mit dem Anfangsbuchstaben des Landes z.B. "S" gesucht werden).
Die Steuer wird auf das Steuerkonto gebucht, das beim Steuerschlüssel hinterlegt ist.
Der Prozentsätze des ausgewählten EU-Landes werden angezeigt. Diese sind fest hinterlegt.
Aufgrund des Prozentsatzes, vom ausgewählten EU-Land, wird die Steuer errechnet und auf das entsprechende Steuerkonto gebucht.
Weiterführende Informationen
Weiterführende Informationen hierzu finden Sie in der Produktdokumentation Buchen.
Erstellung der CSV-Datei
Programmaufruf OSS-Verfahren
Diese Funktionalität ist aus der folgenden Menüfolge ausführbar:
Rechnungswesen / Auswertungen / OSS-Verfahren
Datumsbereich
Auswertungsjahr
Auswertungsjahr, das ausgewertet werden soll.
Druckdatum
Als Druckdatum wird standardmäßig das Tagesdatum vorgeschlagen.
Exemplare
Anzahl
Hier legen Sie die Anzahl der Exemplare fest.
Auswertungszeitraum
Geben Sie an, für welche Periode die Auswertung gedruckt werden soll.
Prüfung auf Berichtigungen
Eine Berichtigungsbuchung wird über das Buchen in einem vergangenen Monat gebucht oder über den Datenimport in das System importiert, für den bereits ein Export für BZStOnline Portal (OSS) erstellt und in das BZStOnline Portal importiert wurde.
Bei der Berichtigung werden die gespeicherten Daten der bisherigen Meldungen mit den aktuell vorhandenen Werten verglichen und ggf. eine berichtigte Meldung (Satzart 6) erstellt.
Wichtiger Hinweis Eine Berichtigung kann nur in einem aktuellen Abgabezeitraum erfolgen
Wichtiger Hinweis
Es darf nur mit "JA" bestätigt werden, wenn für diesen Zeitraum keine Übermittlung in das BZSt Online Portal erfolgt ist. Ansonsten ist die Datenbasis für berichtigte Folgemeldungen nicht korrekt.
Export
OSS-Datei erstellen
Mit diesem Check, der standardmäßig gesetzt ist, wird die OSS-Datei bereitgestellt.
Es wird für den gewählten Datumsbereich eine CSV-Datei erzeugt, die standardmäßig im sog. BBS-Benutzerprofil des DATEN-Verzeichnisses der ADDISON Software unterhalb von \Ausgabe"Mandanten-Nummer" abgestellt wird, wie z.B.
…\ADDISON\Software\Daten\UserProfile\Angermann\Ausgabe\1.
Aufruf des elektronischen Portals
Webaufruf
https://www.elsteronline.de/bportal/
Zugang
Der authentifizierte Zugang erfolgt analog der bisher bereits bekannten Verfahrensweise unter Nutzung des persönlichen BOP-Zertifikates und der entsprechenden PIN. Antragsteller bzw. deren Bevollmächtigte, die über ein Zertifikat/PIN im Elster-Onlineportal (EOP) verfügen, können ihre Zugangsdaten ebenfalls für den Zugang zum BOP nutzen. Eine erneute Registrierung ist nicht erforderlich.
Weiterführende Informationen
Wenn Sie bisher über keinen Zugang zu EOP oder BOP verfügen, beantragen Sie diesen bitte rechtzeitig. Nutzen Sie dazu idealerweise bitte die Registrierungsmöglichkeiten im Elster-Online-Portal. Wählen Sie dort den Link "Zur Registrierung" am Ende der Seite und anschließend die Zugangsart Elster-Basis.
Weitere Schritte
Nach der erfolgreichen Aktivierung müssen Sie sich im Elster Online Portal (https://www.elsteronline.de/bportal/) mit Ihrem Zertifikat einloggen. Wählen Sie hierfür beim Login das Softwarezertifikat aus.
Formularauswahl
Nach der erfolgreichen Anmeldung rufen Sie auf der linken Navigationsleiste den Bereich „Formulare“ auf. Dort wählen Sie das Formular „Mini-One-Stop-Shop“ und folgen dem Programm weiter.
Importfunktionalität
Weiterführende Informationen
Auf den folgenden Seiten des Formulars haben Sie die Möglichkeit die zuvor exportierte Datei über die Schaltfläche "Einträge importieren" zu importieren.
Wichtiger Hinweis
Enthält die CSV-Datei ungültige Angaben wird eine CSV-Datei mit Fehlerprotokoll erstellt und die Datei nicht importiert.
Sie haben nun die Möglichkeit die kommentierte Eingabedatei über das vom BZSt zur Verfügung gestellte Excel-Sheet zu importieren und dort zu prüfen und zu berichtigen.
Nach Betätigung der Schaltfläche Daten prüfen wird Ihnen in der Spalte Importmeldung der erzeugte Fehlerkommentar angezeigt.
Im Anschluss an die Berichtigung können Sie aus dem Excel-Sheet eine neue Datei für den Import im BZSt-Portal erzeugen.