Personal
Personal
Diese Funktionalität ist aus der folgenden Menüfolge ausführbar: Stammdaten / Personal
Personaldaten sind alle Daten der Arbeitnehmer. Sie können für einen noch nicht abgerechneten Monat jederzeit verändert werden. Für einen bereits abgerechneten Monat können die Stammsätze nur noch angesehen aber nicht mehr verändert werden.
Das Register Personal ist in folgende Reiter aufgeteilt:
- Personal | Pers.-1
- Personal | Pers.-2
- Personal | Zeit
- Personal | Pers.-LA
- Personal | Steuer-1
- Personal | Steuer-2
- Personal | Soz.-1
- Personal | Soz.-2
- Personal | Soz.-3
- Personal | Fehlz.
- Personal | VWL
- Personal | ZV
- Personal | DA/AV
- Personal | Dienstwagen
- Personal | Kug/ZVK
- Personal | AZK
- Personal | SFN
- Personal | Schn.
- Personal | BG/UV
- Personal | Tarif
- Personal | Versorgungsbezüge
- Personal | BFW/EEL
- Personal | rvBEA
- Personal | Meldungen
- Personal | ADDISON Direkt
- Personal | Freie Felder
- Personal | Polnische Sozialversicherung
- Personal | AZK
- Personal | Flexi
Die Personalstammdaten inklusive der Monatswerte werden für jeden Arbeitnehmer je Monat und Version komplett gespeichert.
Die Daten des abgerechneten Monats werden so abgestellt, dass sie zwar angesehen werden können, aber in den für die Verarbeitung relevanten Feldern keine Eingaben mehr gemacht werden können.
Welche Monate bereits verarbeitet sind, erkennen Sie an den Feldern:
- Abrech. Datum
- Abrech. Version
- Abrech. Status
Über das Fernglas oder die F2-Taste können alle bereits abgerechneten Monate inklusiv der Rückrechnungen angezeigt und aufgerufen werden.
Personal | Pers.-1
Diese Funktionalität ist aus der folgenden Menüfolge ausführbar: Stammdaten / Personal / Registerkarte Pers.-1
Anrede / Namenszusatz / Vorsatzwort
Diese Felder können nach öffnen des Listenfeldes am Bildschirm DEÜV-gerecht angezeigt und ausgewählt werden.
Titel / Vorname / Name / Straße / Nation / PLZ / Ort
Automatische Anschriftenkürzung: Alle weiteren Bestandteile der Anschrift müssen DEÜV-gerecht eingegeben werden. Die Richtlinien für den DEÜV-gerechten Aufbau können Sie bei Ihrer zuständigen Krankenkasse anfordern. Die Angaben von Straße/PLZ/Ort müssen postalisch korrekt gemacht werden, da sonst Meldungen u. U. zurückgewiesen werden.
Es wird eine automatische Kürzung der Anschrift vorgenommen, wenn sie aufgrund ihrer Zusätze (Name/Anschrift) nicht komplett ausgegeben werden kann. Es erscheint ein entsprechender Hinweistext bei der Ausgabe.
Es werden die folgenden Kürzungsregelungen angewendet:
- Der Titel des Arbeitnehmers wird zusammen mit der Anrede in einer Zeile ausgegeben
- Der Vorname, Namenszusatz, Vorsatzwort und wenn möglich der Nachname werden in einer Zeile ausgegeben
Folgende Reihenfolge wird beachtet:
- Nachname (nächste Zeile)
- Vorsatzwort
- Namenszusatz
- Vorname in Anredezeile
Gelingt es nicht durch die geänderte Aufteilung der Anschrift, diese komplett auszugeben (z.B. Duck auf die Verdienstabrechnung), so werden in folgender Reihenfolge die Adressdaten gekürzt:
- Vorsatzwort entfällt
- Namenszusatz entfällt
- Vorname wird gekürzt: 1. Buchstabe des Vornamens gefolgt von einem Punkt, dann der Nachname
- Titel entfällt
- Anrede entfällt
Geburtsangaben
- Das Geburtsdatum des Arbeitnehmers muss eingegeben werden. Es wird auf dem Verdienstnachweis und den Jahresentgeltmeldungen ausgedruckt. Das Geburtsdatum wird außerdem benötigt zur:
- Berechnung des Altersentlastungsbetrages ab Vollendung des 64. Lebensjahres.
Ob der Altersentlastungsbetrag berücksichtigt wird, hängt zusätzlich vom Feld Altersentlastung unterdrücken im Menü Personal / Steuer-2 ab.
Befreiung des Arbeitnehmers von der Arbeitslosenversicherung mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze.
Ab diesem Zeitpunkt sind nur Arbeitgeberbeiträge zu zahlen.Namenszusatz
Vorsatzwort
Name (Geburtsname)
Geburtsort
Die Angabe fiktiver Werte im Feld Geburtsort ist unzulässig. Ist der Geburtsort nicht bekannt, ist „unbekannt“ einzutragen.Geburtsland
Für die Versicherungsnummernabfrage müssen der Geburtsort und das Geburtsland zwingend eingegeben werden.
Eintrittsdatum
Das Eintrittsdatum des Arbeitnehmers muss eingegeben werden. Es wird auf dem Verdienstnachweis, der Lohnsteuerbescheinigung (bei Eintritt im laufenden Jahr) und den Jahresentgeltmeldungen ausgedruckt. Im Eintrittsmonat wird das Eintrittsdatum zur Ermittlung der Steuer- und SV-Tage benötigt, falls der Tag nicht der 1. des Monats ist.
Erst-Eintrittsdatum
Das Erst-Eintrittsdatum kann bei Wiedereintritt eines Arbeitnehmers eingegeben werden.
Austrittsdatum
Das Austrittsdatum muss beim Ausscheiden eines Arbeitnehmers eingegeben werden. Eine Lohnsteuerbescheinigung für einen Arbeitnehmer kann im laufenden Kalenderjahr nur mit einem gültigen Austrittsdatum erzeugt werden. Gleichzeitig steuert das Austrittsdatum die Ermittlung der Steuer- und SV-Tage, falls der Arbeitnehmer nicht zum Letzten eines Kalendermonats ausscheidet.
Aufenthaltsgen./Arbeitserlaubnis/Immatrikulation
Einzugeben ist das jeweilige von-bis Datum. Der Ausdruck erfolgt über die speziellen Auswertungen Aufenthaltsgen./Arbeitserl. und Immatrikulation unter Steuerungsdaten / Personallisten.
Kündigung/Entlassung
Im Rahmen des BEA-Verfahrens wurde die Möglichkeit geschaffen, Informationen bei Kündigung und Entlassung zu hinterlegen. Erfasste Daten werden für das Bescheinigungs- und Formularwesen (BFW) benötigt bzw. können über das Lohndatencenter abgerufen werden.
Eintritt in den Ruhestand oder Altersrentenbezug
Das Kontrollkästchen dient rein statistischen Zwecken.
Bei Tod
Für die korrekte Art der Abmeldung (Meldegrund 49) muss dieses Feld beim Tod eines Mitarbeiters angeklickt werden.
Ausschluss rückwirkende Abrechnung
Liegt das Eintrittsdatum vor dem aktuellen Abrechnungsmonat, kann durch aktivieren des Kontrollkästchens Ausschluss rückwirkende Abrechnung eine automatische Rückrechnung bis zum Monat des tatsächlichen Einritts unterdrückt werden.
Weiterbeschäftigung bzw. Freistellung bei Insolvenz
Wird der Mandant für die Abrechnung bei Eintritt eines Insolvenzereignisses eingerichtet (siehe Stammdaten / Mandant / DFÜ / Insolvenz), werden die Arbeitnehmer entsprechend ihrer Zuordnung über diese Kontrollkästchen gekennzeichnet.
Abrechnungsgruppe
Innerhalb der Firma können die Arbeitnehmer auf Abrechnungsgruppen aufgeteilt werden. Über die Steuerungsdaten können bestimmte Abrechnungsgruppen zu einem Verarbeitungslauf zusammengefasst werden. Dieses Vorgehen ist sinnvoll, wenn z.B. Löhne und Gehälter nicht zum gleichen Termin abgerechnet werden sollen. Die Abrechnungsgruppe wird auf dem Verdienstnachweis und auf den Auswertungen angedruckt.
Stammkostenstelle
Für Auswertungen innerhalb von der ADDISON Lohn- und Gehaltsabrechnung (Kost-Listen, Lohnbewegungen, Verdienstabrechnung, Buchungsbeleg, Protokoll Kost-Stapel, etc.) bzw. für die Übergabe der Lohndaten in die Kostenrechnung/Controlling und in die Finanzbuchhaltung ist die Anlage einer Stammkostenstelle bzw. einer Aufteilung nach Kostenstellen notwendig. Der Abruf der Kostenstellen erfolgt über die Steuerung der Lohnarten (siehe Kapitel Lohnarten | Abruf Std./Beträge).
Über die Lupe öffnet sich der weiterführende Dialog zu den Kostenstellen. Hier kann eine Stammkostenstelle (über das Fernglas oder die F2-Taste wird auf die im Menü Mandant / Text angelegten Kostenstellen zugegriffen) und/oder eine Aufteilung nach Kostenstellen angelegt werden.
Für eine Aufteilung nach Kostenstellen muss zunächst ein gültig ab-Datum angelegt werden. Anschließend können über die Schaltfläche Neuanlage bis zu 100 Kostenstellen (über das Fernglas oder die F2-Taste wird auf die im Menü Mandant / Text angelegten Kostenstellen zugegriffen) mit den dazugehörigen Prozentwerten eingetragen werden. Die Summe der eingetragenen Prozentwerte muss immer 100% ergeben. Eine Aufteilung muss immer aus mindestens zwei Positionen bestehen.
Über die Schaltflächen Pfeil hoch/runter können die einzelnen Positionen innerhalb einer Aufteilung verschoben werden.
Soll eine Aufteilung nach Kostenstellen beendet werden, so ist unter einem neuen gültig ab-Datum eine Null-Aufteilung anzulegen. D.h. es werden für diese Aufteilung keine Kostenstellen eingetragen. Dies hat zur Folge, dass ab diesem Gültigkeitszeitpunkt wieder auf die Stammkostenstelle zugegriffen wird.
Achtung: Wenn gleichzeitig eine Stammkostenstelle und eine Aufteilung nach Kostenstellen angelegt sind, wird beim Abruf der Kostenstellen die Aufteilung berücksichtigt.
Siehe auch Kapitel Kostenstellen-/Kostenträger Auswertungen im Dokument Besonderheiten.
Wenn das Kontrollkästchen Zugriff auf KOST-Stammdaten im Menü Mandant / Registerkarte Kost / Details… bzw. in den Steuerungsdaten / Export Kostenrechnung aktiviert ist, können im Menü Mandant / Texte keine Texte mehr neu angelegt werden. Die eventuell bisher vorhandenen Texte sind gesperrt, da innerhalb von der ADDISON Lohn- und Gehaltsabrechnung direkt auf die KOST-Stammdaten zugegriffen wird.
D.h. im Menü Personal / Registerkarte Pers.-1 / Kostenstellen wird bei Eingabe der Stammkostenstellen bzw. Aufteilung nach Kostenstellen direkt auf die Kostenstellenauswahl aus der ADDISON Kostenrechnung zugegriffen. Bei Eingabe einer noch nicht vorhandenen Nummer besteht die Möglichkeit diese in der ADDISON Kostenrechnung neu anzulegen.
Stammkostenträger
Für die Auswertungen innerhalb von der ADDISON Kostenrechnung (Kost-Listen, Lohnbewegungen, Verdienstabrechnung, Buchungsbeleg, Protokoll Kost-Stapel, etc.) bzw. für die Übergabe der Lohndaten in die Kostenrechnung/Controlling und in die Finanzbuchhaltung ist die Anlage eines Stammkostenträgers bzw. einer Aufteilung nach Kostenträgern notwendig. Der Abruf der Kostenträger erfolgt über die Steuerung der Lohnarten (siehe Kapitel Lohnarten | Abruf Std./Beträge).
Über die Schaltfläche Neuanlage öffnet sich der weiterführende Dialog zu den Kostenträgern. Hier kann ein Stammkostenträger (über das Fernglas oder die F2-Taste wird auf die im Menü Mandant / Text angelegten Kostenträger zugegriffen) und/oder eine Aufteilung nach Kostenträger angelegt werden.
Für eine Aufteilung nach Kostenträger muss zunächst ein gültig ab-Datum angelegt werden. Anschließend können über die Schaltfläche Neuanlage bis zu 100 Kostenträger (über das Fernglas oder die F2-Taste wird auf die im Menü Mandant / Text angelegten Kostenträger zugegriffen) mit den dazugehörigen Prozentwerten eingetragen werden. Die Summe der eingetragenen Prozentwerte muss immer 100% ergeben. Eine Aufteilung muss immer aus mindestens zwei Positionen bestehen.
Über die Schaltflächen Pfeil hoch/runter können die einzelnen Positionen innerhalb einer Aufteilung verschoben werden.
Soll eine Aufteilung nach Kostenträger beendet werden, so ist unter einem neuen gültig ab-Datum eine Null-Aufteilung anzulegen. D.h. es werden für diese Aufteilung keine Kostenträger eingetragen. Dies hat zur Folge, dass ab diesem Gültigkeitszeitpunkt wieder auf den Stammkostenträger zugegriffen wird.
Achtung: Wenn gleichzeitig ein Stammkostenträger und eine Aufteilung nach Kostenträger angelegt sind, wird beim Abruf der Kostenträger die Aufteilung berücksichtigt.
Siehe auch Kapitel Kostenstellen-/Kostenträger Auswertungen im Dokument Besonderheiten.
Wenn das Kontrollkästchen Zugriff auf KOST-Stammdaten im Menü Stammdaten / Mandant / Registerkarte Kost / Details… bzw. in den Steuerungsdaten / Export Kostenrechnung aktiviert ist, können im Menü Mandant / Texte keine Texte mehr neu angelegt werden. Die eventuell bisher vorhandenen Texte sind gesperrt, da innerhalb von der ADDISON Lohn- und Gehaltsabrechnung direkt auf die KOST-Stammdaten zugegriffen wird.
D.h. im Menü Stammdaten / Personal / Registerkarte Pers.-1 / Kostenträger wird bei Eingabe der Stammkostenträger bzw. Aufteilung nach Kostenträger direkt auf die Kostenträgerauswahl aus der ADDISON Kostenrechnung zugegriffen. Bei Eingabe einer noch nicht vorhandenen Nummer besteht die Möglichkeit diese in der ADDISON Kostenrechnung neu anzulegen.
Typenzuordnung
Über die Schaltfläche Typenzuordnung können dem Arbeitnehmer folgende Merkmale zugeordnet werden:
Abrechnungstyp
: Im Menü Mandant / Leist können für unterschiedliche Abrechnungstypen 3 Berechnungsgrundlagen eingegeben werden. Eine Baulohnabrechnung ist zum Beispiel aufwendiger als die Abrechnung eines Gehaltsempfängers. Über den Abrechnungstyp wird der Arbeitnehmer der Berechnungsgrundlage zugeordnet.
Buchungstyp
: Dem Arbeitnehmer kann abweichend vom Standardbuchungstyp 0 ein Buchungstyp zugeordnet werden. Buchungstypen werden im Menü Mandant / Kost angelegt. Aufgrund der Zuordnung erfolgt die Verbuchung der Abrechnungsdaten für die Kostenrechnung und die Finanzbuchhaltung. Über das Fernglas oder die F2-Taste kann ein Buchungstyp ausgewählt werden.
Lohnartentexttyp
: Abweichend zum Standardtexttyp kann dem Arbeitnehmer ein abweichender Lohnartentexttyp zugeordnet werden. Lohnartentexttypen werden im Menü Mandant / Text / Abw. Lohnartentext angelegt. Enthält der zugeordnete Lohnartentexttyp einen vom Originallohnartentext abweichenden Text, so wird der abweichende Text für die Lohnart auf der Verdienstabrechnung des Arbeitnehmers angedruckt. Über das Fernglas oder die F2-Taste kann ein Lohnartentexttyp ausgewählt werden.
Abteilung
: Diese Nummer kennzeichnet die Funktion eines Arbeitnehmers bzw. die Abteilung, der er angehört. Sie wird als Sortiermerkmal zum Andruck der Personallisten herangezogen und auch auf dem Verdienstnachweis ausgedruckt. Über das Fernglas oder die F2-Taste kann eine Abteilung ausgewählt werden.
Wenn Sie Kurzarbeit abrechnen, muss die Abteilung mit einer Abteilung im Menü Mandant / Kug übereinstimmen. Genauere Informationen finden Sie im Kapitel Kurzarbeit (Kug) im Dokument Besonderheiten. Die weiteren Steuerungen finden Sie im Menü Personal / Kug/ZVK.
Geschlecht
männlich
weiblich
unbestimmt
Das Feld muss angeklickt werden. Es wird auf dem Lohnkonto und in der Berufsgenossenschaftsliste ausgedruckt. Ebenso wird diese Angabe für die DEÜV-Prüfungen benötigt.
Familienstand
verheiratet
nicht verheiratet
Beschäftigung
Art
Die Beschäftigungsart wird auf dem Lohnkonto angedruckt.
Ort
Der Beschäftigungsort wird auf dem Lohnkonto angedruckt.
Art der Entlohnung (AAG)
Um in den Erstattungsanträge für das Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) und im EEL-Verfahren Vorbelegungen vornehmen zu können, kann hier ein Eintrag (mtl. Gehalt, Stundenlohn, Akkordlohn) aus der Liste gewählt werden.
Avatar - Bild des Arbeitnehmers
Über die Schaltfläche kann das Bild entfernt werden. Unterstützt werden die Bildformate PNG; JPG; BMP; GIF. Optimale Seitenverhältnisse für das Bild ist ein 4:3 Verhältnis. Das eingefügte Bild enthält keinen Verweis auf die Ursprungsdatei.
Kommunikationsarten
In den Dialog der Kommunikationsarten können die persönlichen Kommunikationsdaten des Arbeitnehmers erfasst werden. Sie haben nur nachweislichen Charakter. Zu jedem Kommunikationsfeld können Notizen erfasst werden.
Sofern die ADDISON Telefonie-Schnittstelle installiert ist, kann die markierte Telefonnummer automatisch gewählt werden.
Sofern eine E-Mail-Software installiert ist, wird die markierte E-Mail-Adresse direkt in eine neue E-Mail übergeben.
Sofern ein Internetbrowser zur Verfügung steht, wird die markierte Internetadresse direkt an den Standardbrowser übergeben
Personal | Pers.-2
Diese Funktionalität ist aus der folgenden Menüfolge ausführbar: Stammdaten / Personal / Registerkarte Pers.-2
Lohnsatz (1 bis 5)
Für jeden Arbeitnehmer können bis zu 5 feste Lohnsätze hinterlegt werden. Die einzelnen Lohnsätze werden über das Menü Lohnarten / Abruf Std./Beträge abgerufen.
Prozentsatz (1 bis 5)
Für jeden Arbeitnehmer können bis zu 5 feste Prozentsätze hinterlegt werden. Die einzelnen Prozentsätze werden über das Menü Lohnarten / Abruf Std./Beträge abgerufen.
Betrag (1 bis 5)
Für jeden Arbeitnehmer können bis zu 5 feste Beträge hinterlegt werden. Die einzelnen Beträge werden über das Register Lohnarten | Abruf Std./Beträge abgerufen.
Urlaubsstatistik
Die Urlaubsstatistik wird automatisch vom Programm verwaltet.
Die Felder
Urlaubsanspruch Jahr (Jahresanspruch – wichtig bei unterjährigem Eintritt)
Urlaub lfd. Jahr
Resturlaub Vorjahr
Sonderurlaub
: muss nur vorgegeben werden:
bei Umstellung auf die ADDISON Lohn- und Gehaltsabrechnung
bei Eintritt eines neuen Arbeitnehmers
bei Änderung des Urlaubsanspruchs eines Arbeitnehmers
erhaltener Urlaub
: Angezeigt wird der bis zu diesem Monat genommene Urlaub. Die erhaltenen Urlaubstage werden durch die entsprechende Lohnart gepflegt. Die Steuerung dieser Lohnart finden Sie im Menü Lohnarten / Abruf Std./Beträge im Feld Verarbeitung Tage.
verbleibender Urlaub
: Wird vom Programm automatisch errechnet. Beim Jahreswechsel werden die verbleibenden Urlaubstage in das Feld Resturlaub Vorjahr verschoben. Der Urlaub lfd. Jahr bleibt bestehen, der erhaltener Urlaub wird auf Null gestellt.
Eine Urlaubsliste mit allen relevanten Daten erhalten Sie über das Menü Steuerungsdaten / Auswertungen / Personallisten mit der Funktion Urlaubsliste.
Wahlbrutto 1-10
Wahlbrutti sind Speicher im Programm, in die Sie über Lohnarten Werte einsteuern, und über andere Lohnarten weiterverarbeiten können. Die Wahlbrutti werden entsprechend ihrem Rang d.h. in aufsteigender Reihenfolge ihrer Nummer verarbeitet. Es ist daher möglich, einen Wert, der bei der Abarbeitung des Wahlbrutto 1 entsteht, in z.B. Wahlbrutto 2 oder 3 abzustellen.
Ober/Untergrenze
: Pro Wahlbrutto kann hier eine Ober - und/oder Untergrenze vergeben werden. Ob diese Begrenzungen Stunden oder Beträge sind, liegt an der Steuerung der abstellenden Lohnart.
Ausschluss Verarbeitung
: Da die Lohnartensteuerung für alle Mandanten gilt, kann es vorkommen, dass ein Mandant eine Wahlbrutto-Verarbeitung nutzt, ein anderer aber mit den gleichen Lohnarten keine Wahlbrutti möchte.
: Sie können bestimmte Wahlbrutti im Mandantenstamm von der Verarbeitung ausschließen. Neben dieser Begrenzung im Mandantenstamm kann auch auf Personaldatenebene eine Wahlbruttosteuerung durchgeführt werden. Die Steuerungen im Personalstamm haben Vorrang.
Ausschluss bei Überschreiten/bei Unterschreiten
: Wenn Sie eine Obergrenze eingeben, wird der Inhalt des Wahlbruttospeichers nur dann übernommen, wenn er die Obergrenze nicht überschreitet. Andernfalls wird die Obergrenze als Wert des Wahlbruttos angesetzt.
: Wird die Obergrenze überschritten, wird keine Wahlbruttoverarbeitung durchgeführt. Wenn Sie eine Untergrenze angeben, wird der Inhalt des Wahlbruttospeichers als Mindestwert übernommen. Bis zum Erreichen der Untergrenze erfolgt keine Wahlbruttoverarbeitung.
Weitere Informationen finden Sie im Menü Mandant / L/WB und Lohnarten / SFN-Div.Strg. sowie im Kapitel Wahlbruttoverarbeitung im Dokument Besonderheiten.
Verdienstabrechnung
Ausschluss Kalender-Erfassung
: Der Arbeitnehmer wird von der Kalender-Erfassung ausgeschlossen und nicht in der Personalauswahl innerhalb der Kalender-Erfassung angezeigt.
Kein Andruck des Kalendariums
: Unterdrückt den Andruck auf der Verdienstabrechnung. Überdeckt das Kennzeichen im Menü Mandant / Text.
Kein Andruck Tariftabellenzuordnung
: Unterdrückt den Andruck der Tariftabellenzuordnung auf der Verdienstabrechnung. Überdeckt das Kennzeichen in den Listeneigenschaften Register Verdienstabrechnung.
: Hinweis: Die Steuerungen können ebenfalls für bereits abgerechnete Zeiträume aktiviert werden.
Kein Andruck der wöchentlichen Arbeitszeit
: Die in dem Feld Wöchentliche Arbeitszeit eingetragene Zeit wird nicht auf der Verdienstabrechnung angedruckt.
Kein Andruck des Erst-Eintrittsdatums
: Das Ersteintrittsdatum (Maske Pers.-1 | Ersteintritt) wird nicht auf der Verdienstabrechnung angedruckt.
Kein Andruck der Tarifstunden
: Die mtl. Tarifstunden (Maske Pers.-2 | Zeitverwaltung) werden nicht auf der Verdienstabrechnung angedruckt.
Kein Andruck der Urlaubsstatistik
: Der über die Listeigenschaften der Verdienstabrechnung eingestellte Andruck des Urlaubsstatistikblocks kann über das Ankreuzfeld für den Arbeitnehmer unterdrückt werden.
Individueller Text
: Über diese Schaltfläche kann für den Arbeitnehmer ein vom Standardtext (s. Mandant; Steuerungsdaten | Verdienstabrechnung | Text…) abweichender individueller Text erfasst werden. Wahlweise besteht die Möglichkeit den Text einmalig für den Abrechnungsmonat (Text einmalig drucken), oder für einen bestimmten Zeitraum (Beginn/Ende) auf der Verdienstabrechnung anzudrucken. Maximal können 140 Zeichen erfasst werden.
Individuelle Steuerung zus. Sprache
: - Kein zusätzlicher Druck
: - Zusätzliche Ausgabe in Englisch
Personal | Zeit
Diese Funktionalität ist aus der folgenden Menüfolge ausführbar: Stammdaten / Personal / Registerkarte Zeit
Persönliches Arbeitszeitmodell
Über das Symbol kann ein neues persönliches Arbeitszeitmodell, mit einem entsprechenden Gültigkeitszeitraum, für den Arbeitnehmer angelegt werden bzw. bestehende persönliche Arbeitszeitmodelle können darüber geändert werden.
Über das Kontrollkästchen „Persönliches Arbeitszeitmodell verwenden“ wird das jeweilige Arbeitszeitmodell beim Arbeitnehmer für die Abrechnung verwendet. Auf einen Blick sieht man sofort die Verteilung der wöchentlichen Stunden und die monatlichen Soll-Stunden und Arbeitstage.
Wöchentliche Arbeitszeit
Das Feld Wöchentliche Arbeitszeit dient zur Eingabe der wöchentlichen Arbeitszeit. Die wöchentliche Arbeitszeit kann aus verschiedenen Quellen vorgegeben werden, daher wird die Herkunft nachrichtlich beschrieben.
Für die Abrechnung von tatsächlich geleisteter Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit wird sie zur Errechnung des steuerfreien Anteils der Zuschläge genutzt.
Weicht die wöchentliche Arbeitszeit von der betrieblichen wöchentlichen Arbeitszeit des Mandanten ab, ist die für den Beschäftigten individuelle wöchentliche Arbeitszeit einzutragen.
Weitere Informationen finden Sie im Menü Stammdaten / Mandant / SFN, Lohnarten / SFN-Div.Strg., Personal / SFN und im Kapitel Zuschläge von Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit im Dokument Besonderheiten.
Da die wöchentliche Arbeitszeit programmseitig über verschiedene Quellen ermittelt werden kann, ergibt sich daraus die folgende Rangfolge:
Herkunft: Persönliches Arbeitszeitmodell
Herkunft: Durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit (Personal)
Herkunft: Tarifstundengruppe (Personal)
Herkunft: Tarifliche Arbeitszeiten (Personal)
Herkunft: Betriebliche Arbeitszeiten (Personal)
Herkunft: Betriebliche wö. Arbeitszeit (Mandant)
Herkunft: Tarifliche Arbeitszeiten (Mandant)
Herkunft: Betriebliche Arbeitszeiten (Mandant)
Ist über keine der genannten Stellen die wöchentliche Arbeitszeit ermittelbar, erscheint bei der Herkunft: „Keine wöchentliche Arbeitszeit ermittelbar“
Die über eine der genannten Stellen ermittelte wöchentliche Arbeitszeit kann durch das Kennzeichen „Indiv. Steuerung“ mit einer manuell erfassten individuellen wöchentlichen Arbeitszeit überdeckt werden! Zudem wird das Kennzeichen für die „Indiv. Steuerung“ wie bisher auch automatisch gesetzt, wenn unter Stammdaten / Personal / Kug/ZVK oder unter Stammdaten / Personal Bau / Bau Pers.-2 eine abweichende wöchentliche Arbeitszeit eingetragen ist.
Durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit
Steht die Wochenarbeitszeit für einen Arbeitnehmer nicht fest, kann ein Durchschnittswert für die im Abrechnungszeitraum geleistete Wochenstundenzahl eingegeben werden.
Grund für Arbeitszeitänderung
Ändert sich die wöchentliche Arbeitszeit und soll eine Arbeitsbescheinigung im BEA-Verfahren zu einem späteren Zeitpunkt eventuell verwendet werden, muss hier der Änderungsgrund angegeben werden.
Durchschnittl. wö. Arbeitszeit Vollbeschäftigter
Diese Angabe wird für die Arbeitsbescheinigungen im BEA-Verfahren benötigt.
Tarifstundengruppe
Im Menü Allgemeine Daten / Std.-Sätze-Beträge können unterschiedliche Tarifstunden gespeichert werden. Über dieses Feld erfolgt mit Hilfe des Fernglases oder der F2-Taste die Zuordnung eines Arbeitnehmers zu einer dieser Gruppen. Die Tarifstunden eines Arbeitnehmers können auch über das Menü Lohnarten / Abruf Std./Beträge abgerufen werden. Ist das Feld wöchentliche Arbeitszeit nicht eingegeben wird die Arbeitszeit der Tarifstundengruppe mit dem Faktor 4,345 umgerechnet und in das Feld wöchentliche Arbeitszeit angedruckt bzw. für die ELENA-Meldungen verwendet.
Tarifliche Arbeitszeiten (Zeittabellen-Nr.)
In der Regel werden die Tabellen für die tarifliche Arbeitszeit, betriebliche Arbeitszeit sowie auch das entsprechende Arbeitszeitkonto aus der Zeitverwaltung im Menü Mandant / Zeit/Indiv.ZVK für den Gesamtbetrieb hinterlegt.
Betriebliche Arbeitszeiten (Zeittabellen-Nr.) und Nummer des Arbeitszeitkontos
Hier besteht die Möglichkeit, für einzelne Arbeitnehmer abweichende Tabellen und auch ein abweichendes Arbeitszeitkonto zu hinterlegen. Voraussetzung ist jedoch, dass diese Tabellen und Konten in der Zeitverwaltung im Menü Mandant / Zeit/Indiv.ZVK hinterlegt sind. Über das Fernglas oder die F2-Taste können die jeweiligen Zeittabellen ausgewählt werden
Ausschluss Arbeitszeitkonto
Unterdrückt die Verarbeitung des Arbeitszeitkontos für den betreffenden Arbeitnehmer.
Personal | Pers.-LA
Diese Funktionalität ist aus der folgenden Menüfolge ausführbar: Stammdaten / Personal / Registerkarte Pers.-LA
Für jeden Arbeitnehmer können beliebig viele Lohnarten mit Festbetrag gespeichert werden.
Loa
Anzeige der Lohnartennummer
Bezeichnung
Anzeige der Lohnartenbezeichnung
Std./Einh.
Erfassung von Stunden bzw. Einheiten
Beginn/Ende
Die Gültigkeit der Verarbeitung kann über das Beginn und das Ende Datum begrenzt werden. Es ist somit möglich, im Voraus Gehaltsänderungen, Weihnachtsgelder usw. zu erfassen. Die Verarbeitung erfolgt im definierten Zeitraum. Lohnarten, die nicht mit einem Ende-Monat terminiert werden, behalten bis zu ihrer Löschung Gültigkeit.
Periode
Kommt eine Zahlung nicht monatlich zur Anwendung kann über den Periodeneintrag ein Zeitintervall vorgegeben werden.
Zur Auswahl stehen (außer der Grundstellung monatlich = mtl):
vierteljährlich (vjl)
halbjährlich (hjl)
jährlich (jhl)
Wird von dem monatlichen Intervall abgewichen ist zwingend ein Beginn Datum zu hinterlegen. Das Zeitintervall wird von dem Beginn Datum an berechnet.
Neueinträge und Löschungen von persönlichen Lohnarten werden über die Schaltflächen Neuanlage und Löschen vorgenommen.
Terminierte und abgelaufene persönliche Lohnarten werden vom Programm automatisch aus der Übersicht gelöscht.
Die Lohnarten des Lohnartenplans können über das Fernglas angezeigt und ausgewählt werden.
Kostenstelle
Über das Fernglas wird auf die im Menü Mandant / Text angelegten Kostenstellen zugegriffen. Die hier eingetragenen Kostenstellen überdecken die im Menü Stammdaten / Personal / Registerkarte Pers.-1 / Kostenstellen angelegten Stammkostenstellen bzw. Aufteilung nach Kostenstellen.
Wenn das Kontrollkästchen Zugriff auf KOST-Stammdaten im Menü Stammdaten / Mandant / Registerkarte Kost / Details… bzw. in den Steuerungsdaten / Export Kostenrechnung aktiviert ist, können im Menü Mandant / Texte keine Texte mehr neu angelegt werden. Die eventuell bisher vorhandenen Texte sind gesperrt, da innerhalb von der ADDISON Lohn- und Gehaltsabrechnung direkt auf die KOST-Stammdaten zugegriffen wird.
D.h. im Menü Stammdaten / Personal / Registerkarte Pers.-LA wird bei Eingabe der Kostenstellen direkt auf die Kostenstellenauswahl aus der ADDISON Kostenrechnung zugegriffen. Bei Eingabe von noch nicht vorhandenen Kostenstellen besteht die Möglichkeit diese in der ADDISON Kostenrechnung neu anzulegen.
Kostenträger
Über das Fernglas wird auf die im Menü Mandant / Text angelegten Kostenträger zugegriffen. Die hier eingetragenen Kostenträger überdecken die im Menü Stammdaten / Personal / Registerkarte Pers.-1 / Kostenträger angelegten Stammkostenträger bzw. Aufteilung nach Kostenträger.
Wenn das Kontrollkästchen Zugriff auf KOST-Stammdaten im Menü Stammdaten / Mandant / Registerkarte Kost / Details… bzw. in den Steuerungsdaten / Export Kostenrechnung aktiviert ist, können im Menü Mandant / Texte keine Texte mehr neu angelegt werden. Die eventuell bisher vorhandenen Texte sind gesperrt, da innerhalb von der ADDISON Lohn- und Gehaltsabrechnung direkt auf die KOST-Stammdaten zugegriffen wird.
D.h. im Menü Stammdaten / Personal / Pers.-LA wird bei Eingabe der Kostenträger direkt auf die Kostenträgerauswahl aus der ADDISON Kostenrechnung zugegriffen. Bei Eingabe von noch nicht vorhandenen Kostenträgern besteht die Möglichkeit diese in der ADDISON Kostenrechnung neu anzulegen.
Personal | Steuer-1
Diese Funktionalität ist aus der folgenden Menüfolge ausführbar: Stammdaten / Personal / Registerkarte Steuer-1
Ab 2012 wird das Wohnsitzbundesland über die Postleitzahl des Wohnortes des Arbeitnehmers ermittelt. Für Arbeitnehmer ohne inländischen Wohnsitz wird das zuständige Bundesland ggf. über die Postleitzahl des Arbeitgebers ermittelt.
Steuerklasse
Durch Öffnen des Listenfeldes werden die folgenden Optionen angezeigt und können ausgewählt werden:
keine Steuerkarte
frei
null
eins
zwei
drei
vier (optional mit Faktor)
: Faktor: Der Faktor kann nur bei Steuerklassenkombination IV/IV für die Lohnsteuerberechnung gewählt werden. Der Faktor wird beim Finanzamt beantragt und auf der Steuerkarte eingetragen
fünf
sechs
: Ab 01.2012: Falls der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber keine Lohnsteuerabzugsmerkmale (Steuerkarte) vorgelegt hat, berechnet der Arbeitgeber die Lohnsteuer wie für einen Arbeitnehmer, der eine Lohnsteuerkarte mit Lohnsteuerklasse sechs vorgelegt hat. In diesen Fällen ist eine besondere Lohnsteuerbescheinigung auszustellen. Das Kontrollkästchen Lohnsteuerabzugsmerkmale liegen nicht vor ist zu aktivieren. Im Rahmen der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung wird für diesen Arbeitnehmer eine besondere Bescheinigung erstellt.
: Im Rahmen der Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) bewirkt das Kontrollkästchen Lohnsteuerabzugsmerkmale liegen nicht vor, dass für diesen Arbeitnehmer das Beschäftigungsverhältnis trotz Steuerklasse sechs als Hauptbeschäftigung gemeldet wird.
Pauschalversteuerung
: Bei Arbeitnehmern, die pauschal versteuert werden, muss noch im Feld Satz der Pauschalsteuersatz aus den allgemeinen Lohndaten zugewiesen werden. Mit Hilfe des Fernglases können die Pauschalsteuersätze 1-6 ausgewählt werden. Mit Hilfe des Kennzeichens Pauschalsteuer trägt AN kann die Pauschalsteuer auf den Arbeitnehmer abgewälzt werden.
Geringf. Besch. Pauschsteuer
: Mit Hilfe des Kennzeichens Pauschalsteuer trägt AN kann die Pauschalsteuer für Geringfügig Beschäftigte auf den Arbeitnehmer abgewälzt werden. Wird das Kennzeichen Nebenbeschäftigung aktiviert, wird der ZVK-Umlage-/ZVK-Zusatzbeitrag im öffentlichen Dienst sowie der ZVK-Beitrag im Baulohn nicht steuerfrei gestellt. Auf die unter Stammdaten | Personal | DA/AV erfassten Verträge zur kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung (Pensionsfonds, Pensionskasse oder Direktversicherung) hat das Kontrollkästchen „Nebenbeschäftigung“ keine Auswirkung. Hier ist weiterhin bei Besteuerung „Individ. Besteuerung“ auszuwählen, wenn es sich nicht um das erste Dienstverhältnis handelt.
Die Steuerklasse null ist keine Steuerklasse im allgemeinen Sinn. In besonderen Fällen, hier in Verbindung mit Grenzgängern, kann es vorkommen, bzw. ist es zulässig für einen Arbeitnehmer die null als Steuerklasse zu verwenden und an die Finanzverwaltung zu übermitteln.
Für Grenzgänger, werden die Besteuerungsmerkmale vom Betriebsstättenfinanzamt bescheinigt. Im Normalfall ist der Grenzgänger steuerfrei und erhält keine Steuerklasse. Es ist in der ADDISON Lohn- und Gehaltsabrechnung unter Steuerklasse frei zu wählen.
Hier kann u. U. vom Betriebsstättenfinanzamt auch die Steuerklasse null vergeben werden. Es besteht kein Kirchensteuerabzug, so dass ein Konfessionseintrag vom Programm geprüft und ggf. abgelehnt wird.
Für die Abrechnung besteht kein Unterschied zwischen Steuerklasse frei und null. In beiden Fällen erfolgt kein Lohnsteuerabzug. Im Unterschied zur Steuerklasse frei kann die Steuerklasse null aber im elektronischen Lohnsteuerbescheinigungsverfahren verwendet und an die Finanzverwaltung übermittelt werden.
Im Fall des Schweizer Grenzgängers wird die Steuer pauschal mit 4,5% vom steuerpflichtigen Arbeitslohn ermittelt. Es wird jedoch eine sog. Günstigerprüfung durchgeführt, in der ermittelt wird, ob der Steuerbetrag, der mit Steuerklasse 1 ermittelt wird geringer ist, als der mit 4,5% ermittelte Wert. Der für den Arbeitnehmer günstigere Wert wird in Abzug gebracht.
Auch für den Schweizer Grenzgänger kann in der ADDISON Lohn- und Gehaltsabrechnung die Steuerklasse null verwendet werden, sofern das Betriebsstättenfinanzamt diese bescheinigt.
In der der ADDISON Lohn- und Gehaltsabrechnung wird die Verwendung der Steuerklasse null entsprechend geprüft.
Die o. g. Steuerberechnung für Schweizer Grenzgänger wird ebenfalls bei Eingabe der Steuerklasse null durchgeführt. Auf der Verdienstabrechnung wird unter Steuerklasse die null und das Kennzeichen SG dargestellt. Das Steuerbrutto wird ausgewiesen.
Durch die Verwendung der Steuerklasse null wird in dieser Konstellation ein ElsterLohn-Auftrag für den Schweizer Grenzgänger mit steuerpflichtigem Arbeitslohn unter Zeile 3. und dem Lohnsteuerabzug unter Zeile 4. erstellt und die Lohnsteuerbescheinigung kann elektronisch übermittelt werden, wenn der Arbeitnehmer für die elektronische Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung nicht ausgeschlossen ist.
Wird für den Grenzgänger die Steuerklasse frei gewählt, wird keine Steuer berechnet. Auf der Verdienstabrechnung wird unter Steuerklasse keine Steuerklasse und das Kennzeichen Gr dargestellt. Das Entgelt wird als steuerfreier Bezug ausgewiesen.
Der Arbeitnehmer erhält im elektronischen Übermittlungsverfahren keine Lohnsteuerbescheinigung. Verlangt der Arbeitnehmer die Ausstellung einer Lohnsteuerbescheinigung bei Austritt oder am Ende des Jahres, kann eine Bescheinigung gedruckt werden, wenn das Kennzeichen Sonderfall: Bescheinigung ausgeben ohne Übermittlung unter Extras / Einstellungen / Optionen Lohnsteuerbescheinigung aktiviert ist. Auf der Bescheinigung wird der steuerfreie Arbeitslohn unter Zeile 3. ausgewiesen. Diese Bescheinigung dient allein als Nachweis für den Arbeitnehmer.
Wird für den Grenzgänger die Steuerklasse null gewählt, wird keine Lohnsteuer berechnet. Auf der Verdienstabrechnung wird unter Steuerklasse die null und das Kennzeichen Gr dargestellt. Das Steuerbrutto wird ausgewiesen.
Durch die Verwendung der Steuerklasse null wird in dieser Konstellation ein ElsterLohn-Auftrag für den Grenzgänger mit steuerpflichtigem Arbeitslohn unter Zeile 3. erstellt und die Lohnsteuerbescheinigung kann elektronisch übermittelt werden, wenn der Arbeitnehmer für die elektronische Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung nicht ausgeschlossen ist.
Ein besonderer Praxisfall liegt vor, wenn ein ausländischer Arbeitgeber im Inland eine Betriebsstätte betreibt, in der grundsätzlich unbeschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer beschäftigt sind, aber für diesen Betrieb keine Steuerabführungspflicht besteht.
Da der Betrieb keine Steuern abführt, unterbleibt der Steuerabzug vom Arbeitslohn. Der Arbeitnehmer entrichtet die Steuern im Anlageverfahren durch Voraus- bzw. Nachzahlung.
Um für den steuerpflichtigen Arbeitnehmer den Nachweis des steuerpflichtigen Entgelts im Rahmen der Lohnabrechnung und für das Bescheinigungsverfahren führen zu können, wird die Steuerklasse null zugelassen.
Um diese Ausnahmeregelung nicht versehentlich anzuwenden, werden folgende Programmvoraussetzungen abgeprüft:
Ausländische Mandantenadresse (Mandant | Unternehmen | Adressdaten | Land)
Keine Arbeitgebersteuernummer vorhanden. (Mandant | Allgemeine Daten | Finanzamt | Steuernummer)
Die ADDISON Lohn und Gehaltsabrechnung prüft auf diese Voraussetzungen und weist entsprechend bei Verwendung der Steuerklasse null auf diese Sonderkonstellation hin.
Wird für den Arbeitnehmer die Steuerklasse null gewählt, wird keine Lohnsteuer berechnet. Auf der Verdienstabrechnung wird unter Steuerklasse die null dargestellt. Das Steuerbrutto wird ausgewiesen. Eine elektronische Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung ist nicht möglich.
Für den Druck der Lohnsteuerbescheinigung ohne elektronische Übermittlung als Nachweis für den Arbeitnehmer wird der Arbeitslohn unter Zeile 3. angezeigt. Die Bescheinigung wird über Steuerungsdaten | Lohnsteuerbescheinigung | Lohnsteuerbescheinigungen drucken nur ausgegeben, wenn das Kennzeichen für unbillige Härte in den Optionseigenschaften zur Lohnsteuerbescheinigung aktiviert wurde (Menü Extras / Einstellungen / Optionen Lohnsteuerbescheinigung / Härtefallregelung).
Konfession Arbeitnehmer bzw. Ehegatte
Durch öffnen des Listenfeldes werden die länderunterschiedlichen, erhebungsberechtigten Konfessionen des Mandantenbundeslandes angezeigt und können ausgewählt werden.
Im Lohnkonto des Arbeitnehmers wird die Religionszugehörigkeit wie folgt dargestellt (Bei Konfessionsverschiedenheit des Arbeitnehmers und dessen Ehegatte, getrennt durch „/“):
| Religionsgemeinschaft | Lohnkonto |
|---|---|
| römisch-katholisch | rk |
| evangelisch | ev |
| evangelisch-lutherisch | lt |
| evangelisch-reformiert | rf |
| französisch-reformiert | fr |
| altkatholisch | ak |
| israelitisch (Frankfurt) | is |
| israelitisch Baden | ib |
| israelitisch Württemberg | iw |
| israelitisch Land | il |
| jüdisch | jd |
| freireligiös Mainz | fm |
| freireligiös Offenbach/M. | Fs |
| freireligiös Pfalz | Fg |
| Freie Religionsgemeinschaft Alzey | Fa |
Werden für den Arbeitnehmer und dessen Ehegatten gleiche Konfessionen eingetragen, werden diese auf der Verdienstabrechnung und im Lohnkonto als Arbeitnehmerkonfession dargestellt. Auf der Lohnsteuerbescheinigung findet ebenfalls keine Aufteilung der Kirchensteuer (Arbeitnehmer/Ehegatte) statt.
Identifikationsnummer
Die Steueridentifikationsnummer wird ab dem Lohnsteuerbescheinigungszeitraum 2009 optional zur Übermittlung der Bescheinigungsdaten benötigt.
eTin (electronic Taxpayer Identification Number)
Die eTIN dient als Identifikationsmerkmal des Arbeitnehmers bei der Finanzverwaltung und wird nach amtlichem Muster aus dem Namen, Vornamen und dem Geburtsdatum gebildet.
Die eTIN wird vom Programm automatisch erzeugt und informativ angezeigt. Der elektronische Datensatz sowie der Ausdruck der Lohnsteuerbescheinigung beinhaltet die eTIN.
Haupt-/Nebenbeschäftigung
Im Rahmen des ELStAM-Verfahrens sind Arbeitnehmer mit dem Kennzeichen Haupt- bzw. Nebenbeschäftigung anzumelden. Durch Auswahl der Steuerklasse wird das Kennzeichen automatisch vorbelegt. Ist zum Zeitpunkt der Anmeldung des Arbeitnehmers die Steuerklasse nicht bekannt, ist das Kennzeichen auszuwählen.
Lohnsteuerabzugsmerkmale liegen nicht vor (Hauptbeschäftigung)
Liegen die Lohnsteuerabzugsmerkmale für den Arbeitnehmer nicht vor, ist zur Besteuerung des Arbeitslohnes die Steuerklasse VI zu Grunde zu legen. Weiter ist eine besondere Lohnsteuerbescheinigung auszustellen. Durch das Aktivieren des Kontrollkästchens wird für Arbeitnehmer mit Steuerklasse 6 eine besondere Bescheinigung erstellt.
Abweichender ELStAM-Meldebeginn
Ist der Meldebeginn des Arbeitnehmers für das ELStAM-Verfahren abweichend zum Eintrittsdatum bzw. des Verfahrensbeginns (z.B. Rückmeldung eines späteren Datums der Meldebehörde), ist das Datum in das Feld abweichender ELStAM Meldebeginn einzutragen.
gewünschter jährlicher Freibetrag
Im ELStAM-Verfahren teilt der Arbeitnehmer dem Nebenarbeitgeber mit, ob und in welcher Höhe ein Freibetrag nach § 39a Absatz 1 Satz 1 Nr. 7 EStG abgerufen werden soll.
Der gewünschte Freibetrag für das Nebenarbeitsverhältnis (NAV) kann in dieses Feld eingebeben werden (volle Euro). Eine Veränderung des Freibetrages erzeugt eine Ab- und erneute Anmeldung des Nebenarbeitsverhältnisses.
Der Hauptarbeitgeber bekommt im Gegenzug den entsprechenden Hinzurechnungsbetrag über die Änderungsliste mitgeteilt.
Sollte der gewünschte Freibetrag den beantragten Freibetrag übersteigen, wird der Verfahrenshinweis 552020211 Freibetrag gekürzt, da verfügbares Hinzurechnungsvolumen kleiner als angeforderter Freibetrag mit der Änderungsliste zurückgemeldet.
Bei einer Verteilung des Freibetrages auf mehrere NAV ist zu beachten, dass bei einer Aufteilungsveränderung der Freibeträge immer erst das Freibetragsvolumen wieder freigeben werden muss. Das bedeutet das NAV mit dem höheren Freibetrag muss die Reduzierung gemeldet haben, bevor das andere NAV die Erhöhung des Freibetrags anmelden kann.
Abweichendes Geburtsdatum
Es kann in Ausnahmefällen sein, dass das Geburtsdatum nicht genau bekannt ist. Für das ELStAM-Verfahren ist dasjenige Geburtsdatum anzugeben, welches melderechtlich relevant ist. Wenn das für ELStAM, zu verwendende Geburtsdatum vom allgemeinen Geburtsdatum (Register Stammdaten | Personal | Pers.-1) abweicht, kann für ein abweichendes Geburtsdatum eingetragen werden.
Angaben zur Berechnung der Vorsorgepauschale
Teilbetrag Rentenversicherung für Vorsorgepauschale berücksichtigen (bei Rentenversicherungsfreiheit)
Für rentenversicherungsfreie Arbeitnehmer wird im Normalfall der Teilbetrag zur Rentenversicherung nicht zur Berechnung der Vorsorgepauschale berücksichtigt. In Ausnahmefällen, z. B. bei ausländischen Beiträgen zur Rentenversicherung, kann davon abgewichen werden. Durch das Aktivieren des Kennzeichens wird der Teilbetrag zur Rentenversicherung zur Ermittlung der Vorsorgepauschale berücksichtigt.Teilbetrag Kranken- und Pflegeversicherung für Vorsorgepauschale berücksichtigen (bei KV/PV “0”)
Für Beschäftigte mit Beitragsgruppe KV und PV = "0", die somit in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung versicherungsfrei sind, wird bei der Lohnsteuerberechnung die Mindestvorsorgepauschale für die Kranken- und Pflegeversicherung berücksichtigt. Damit für Selbstzahler bei einer inländischen gesetzlichen Krankenkasse der höhere Teilbetrag für die Kranken- und Pflegeversicherung der Vorsorgepauschale berücksichtigt wird, kann das Kontrollkästchen aktiviert werden (nicht möglich, wenn das Kontrollkästchen "Private Krankenversicherung" aktiviert wurde).
Freibetrag lt. LSt-Karte
Falls auf der Lohnsteuerkarte des Arbeitnehmers ein Freibetrag eingetragen ist, müssen Sie diesen Betrag in vollen Euro eingeben.
Monatsfreibetrag
Jahresfreibetrag
Hinzurechnungsbetrag
Bei der Ermittlung der Lohnsteuer für die Steuerklasse VI wurden bisher keine Freibeträge berücksichtigt, obwohl schon geringe Arbeitslöhne aus einem zweiten oder weiteren Dienstverhältnis, die nach Steuerklasse VI zu versteuern sind, dem Lohnsteuerabzug unterliegen.
Dies ist dann nicht gerechtfertigt, wenn auch im ersten Dienstverhältnis nur ein geringer Arbeitslohn bezogen wird, der den Freibetrag der maßgeblichen Steuerklasse in der Lohnsteuertabelle nicht ausschöpft.
Deshalb ist durch das Steuerbereinigungsgesetz 1999 in § 39a Abs.1 Nr.7 EStG nun erstmals für 2000 die Möglichkeit eröffnet worden, auf einer Lohnsteuerkarte mit der Steuerklasse VI einen Freibetrag bis zur Höhe des Arbeitslohnbetrags einzutragen, bis zu dem nach der Jahreslohnsteuertabelle in der Steuerklasse des Arbeitnehmers für sein erstes Dienstverhältnis keine Lohnsteuer anfällt. Wird diese Möglichkeit genutzt, muss auf der Lohnsteuerkarte für das erste Dienstverhältnis ein entsprechender Hinzurechnungsbetrag (d.h. ein Betrag, der dem Arbeitslohn zur Ermittlung der Lohnsteuer hinzuzurechnen ist) eingetragen werden, den der Arbeitgeber nach § 39b Abs.2 und § 3 EStG zu beachten hat.
Lohnsteuerermittlung in Verbindung mit Frei-/Hinzurechnungsbeträgen:
Ab 2001 ist die Ermittlung der Lohnsteuer in Verbindung mit Frei-/Hinzurechnungsbeträgen verändert worden. Dadurch ist es nicht mehr in jedem Fall möglich, die Lohnsteuer aus der Tabelle abzulesen und mit der errechneten Lohnsteuer zu vergleichen.
Die Eintragung eines Freibetrags und die Beantragung des Faktorverfahrens, mit den notwendigen Angaben zu den voraussichtlichen Arbeitslöhnen, können gemeinsam in einem förmlichen Antrag an das Finanzamt erfolgen (Lohnsteuerermäßigungsantrag). Da der Freibetrag bei der Berechnung der voraussichtlichen Einkommensteuer im Splittingverfahren berücksichtigt wird, darf er nicht noch auf der Lohnsteuerkarte eingetragen werden.
Kinder
Anzahl Freibeträge
: Geben Sie die Zahl der Kinderfreibeträge ein. Der Wert wird zur Berechnung der Kirchensteuer und des Solidaritätszuschlags benötigt. Seit 1996 sind in der Lohnsteuer keine Kinderfreibeträge mehr eingearbeitet.
Auszahlung Kindergeld
: In dieser Maske erfassen Sie alle relevanten Daten zur Auszahlung des Kindergeldes. Die Werte können über die Schaltflächen Einfügen und Löschen verwaltet werden. Die Möglichkeiten der Erfassung von Kindergeld, Abzweigbetrag und sonstigen Verrechnungen sind im Bereich Besonderheiten Öffentlicher Dienst / Kindergeldstatistik der Dokumentation beschrieben.
Freibetrag f. Abfindungen
Geben Sie bitte hier den steuerlichen Freibetrag, je nach Betriebszugehörigkeit und Alter des Mitarbeiters an. Die Freibeträge für Abfindungen entfallen ab 01.2006.
Kammerbeitrag
nein
Kammerbeitrag - Saarland
Kammerbeitrag - Bremen
Wenn der Arbeitnehmer Beiträge an eine Kammer entrichten muss ist hier die entsprechende Steuerung auszuwählen. Die Beiträge an die Kammern werden vom Programm entsprechend den jeweiligen Kammervorschriften ermittelt, und auf dem Verdienstnachweis im Bruttoteil und auf dem Lohnkonto ausgewiesen.
Die Gesamtbeiträge, die an die Kammern abzuführen sind, erscheinen außerdem auf der Lohnsteueranmeldung.
Besondere Merkmale
nein
Tabelle „B“ (bis 12.2020)
: Die Lohnsteuer wird nach der besonderen Lohnsteuertabelle „B“ berechnet. Die Steuerklasse auf der Lohn- und Gehaltsabrechnung wird mit dem Buchstaben B gekennzeichnet.
Schweizer Grenzgänger
: Bei Grenzgängern aus der Schweiz wird eine besondere Lohnsteuertabelle angewendet. Bei diesen Arbeitnehmern ist darauf zu achten, dass die Steuerklasse eins und keine Kinderfreibeträge und keine Konfession eingetragen sind.
: Die Steuerklasse auf der Lohn- und Gehaltsabrechnung wird mit den Buchstaben SG (Schweizer Grenzgänger) gekennzeichnet. Der Arbeitnehmer wird automatisch von der Nettolohnberechnung und vom Lohnsteuerjahresausgleich ausgeschlossen. Im elektronischen Lohnsteuerbescheinigungsverfahren wird eine besondere Lohnsteuerbescheinigung an die Finanzverwaltung übermittelt.
Belgischer Grenzgänger
: Nach Ziffer 2 des Zusatzabkommens zum DBA-Belgien sind die belgischen Gemeinden berechtigt, die Einkünfte, für die Deutschland das Besteuerungsrecht zusteht, bei der Festsetzung der belgischen Gemeindesteuer zu berücksichtigen. In diesen Fällen wird die deutsche Steuer um 8 v.H. gemindert. Diese Abkommensregelung ist als pauschaler Ausgleich der ansonsten durch die Erhebung der belgischen Gemeindesteuern entstehenden Doppelbesteuerung anzusehen. Gleiches gilt für die Berechnung des Solidaritätszuschlages.
: Die Steuerklasse auf der Lohn- und Gehaltsabrechnung und dem Lohnkonto wird mit den Buchstaben BG (Belgischer Grenzgänger) gekennzeichnet. Der Arbeitnehmer wird automatisch von der Nettolohnberechnung und vom Lohnsteuerjahresausgleich ausgeschlossen. Im elektronischen Lohnsteuerbescheinigungsverfahren wird eine besondere Lohnsteuerbescheinigung an die Finanzverwaltung übermittelt.
Grenzgänger
: Bei Grenzgängern kann im elektronischen Lohnsteuerbescheinigungsverfahren eine Lohnsteuerbescheinigung mit der Steuerklasse "0" an die Finanzverwaltung zu übermittelt werden.
Französischer Grenzgänger Baden-Württemberg
Französischer Grenzgänger Rheinland-Pfalz
Französischer Grenzgänger Saarland
: Der Arbeitgeber hat für französische Grenzgänger, bei denen aufgrund einer Bescheinigung nach § 39 Absatz 4 Nummer 5 EStG vom Lohnsteuerabzug abzusehen ist, unter Nummer 2 der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung in dem dafür vorgesehenen Teilfeld den Großbuchstaben „FR“ zu bescheinigen und um das Bundesland zu ergänzen, in dem der Grenzgänger im Bescheinigungszeitraum zuletzt tätig war. Für Baden-Württemberg wird der Großbuchstabe „FR“ um die Ziffer 1 („FR1“), für Rheinland-Pfalz um die Ziffer 2 („FR2“) und für das Saarland um die Ziffer 3 („FR3“) ergänzt.
Pauschalsteuer
Erfassen Sie hier bitte einen etwaigen abweichenden Kirchensteuersatz, der den unter Allgemeine Daten | Kirchensteuer je Bundesland geltenden Kirchensteuersatz für die Pauschale Kirchensteuer überdeckt. Dieser wird dann in Abhängigkeit der unter Stammdaten | Mandant | Str2 gewählten Vereinfachungsregelung für die Berechnung der Pauschalen Kirchensteuer angewendet.
Energiepreispauschale 2022
"berücksichtigen"
Über das Kontrollkästchen "berücksichtigen" wird automatisch durch ADDISON Lohn & Gehalt die Berücksichtigung der Energiepreispauschale 2022 (EPP) für Personal anhand aktiviert. Falls es Gründe gibt, warum die EPP im Personal nicht berücksichtigt werden soll, kann dies über deaktivieren des Kontrollkästchens erfolgen.
abgerechnet im Monat
In diesem Feld wird der Monat, indem die EPP für das Personal abgerechnet wurde, ausgewiesen.
Notiz
In diesem Feld kann eine Notiz zur Berücksichtigung bzw. Nichtberücksichtigung der EPP in diesem Personal erfasst werden. Es handelt sich hier um keine abrechnungsrelevante Information.
Wichtiger Hinweis
Weitere Informationen zur Umsetzung der Energiepreispauschale 2022 in der ADDISON Lohn- & Gehaltsabrechnung finden Sie in den Besonderheiten unter dem entsprechenden Kapitel!
Personal | Steuer-2
Diese Funktionalität ist aus der folgenden Menüfolge ausführbar: Stammdaten / Personal / Registerkarte Steuer-2
Sonstige Kennzeichen
Nettolohnvereinbarung
: Sind die laufenden Bezüge eines Arbeitnehmers netto vereinbart, muss dieses Feld angeklickt sein. Die laufenden Bezüge werden auf das entsprechende Brutto hochgerechnet. Weitere Informationen finden Sie im Kapitel Nettolohn im Dokument Besonderheiten.
Beschränkte Einkommensteuerpflicht
: Das Kontrollkästchen ist zu aktivieren, wenn der Arbeitnehmer beschränkt einkommensteuerpflichtig ist. Beschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer erhalten für den Lohnsteuerabzug i.d.R. keine Lohnsteuerkarte. Sie erhalten von dem zuständigen Betriebsstättenfinanzamt eine Bescheinigung über die maßgebende Steuerklasse. Da bei einem beschränkt steuerpflichtigen AN der Lohnsteuerabzug grundsätzlich abgeltende Wirkung hat (§ 50 Abs. 5 Satz 2 Nr. 2 EStG) und nur in Ausnahmefällen eine Einkommensteuerveranlagung durchgeführt wird (§ 50 Abs. 5 Satz 2 Nr.2 EStG), braucht der Arbeitgeber weiter nur auf Verlangen des Arbeitnehmers eine Lohnsteuerbescheinigung an die Finanzverwaltung zu übermitteln und dem Arbeitnehmer einen Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung auszuhändigen (s. hierzu unterdrücken | elektr. Übermittlung LStB.).
Bei Korrekturen Vj. Entstehungsprinzip anwenden
: Steuerrechtlich gesehen gilt für laufende als auch für sonstige Bezüge das Zuflussprinzip. Die Lohnsteuerschuld entsteht in dem Zeitpunkt, in dem der Arbeitslohn zufließt. Dies bedeutet, dass für die Berechnung der Lohnsteuer die aktuellen Steuermerkmale des aktuellen Abrechnungsmonats zu Grunde gelegt werden.
: Ausnahme: In den ersten drei Wochen des Januars kann das Zuflussprinzip zu Gunsten des Entstehungsprinzips aufgehoben werden. Die Berechnung der Steuer erfolgt nach den im Rückrechnungsmonat geltenden Steuermerkmalen. In diesem Fall werden die steuerlichen Werte im Vorjahr ausgewiesen. Entsprechend ist für das Vorjahr ggf. eine neue Lohnsteuerbescheinigung an die Finanzverwaltung zu übermitteln bzw. dem Arbeitnehmer auszustellen. Wurde bereits eine Korrektur des Arbeitslohnes im Vorjahr mit Zuflussprinzip durchgeführt, so kann das Kennzeichen nicht mehr aktiviert werden. Die steuerliche Korrektur erfolgt automatisch im aktuellen Monat.
Ausschluss ELStAM-Verfahren
: Durch aktivieren des Kennzeichens wird der Arbeitnehmer nicht über das ELStAM-Verfahren gemeldet. Das Kennzeichen wirkt für den Abrechnungsmonat für den es aktiviert wird. Bei Aktivierung während des Beschäftigungsverhältnisses wird der Arbeitnehmer ggf. zum Vormonat abgemeldet.
Lohnsteuerjahresausgleich unterdrücken
: Klicken Sie das Feld an, wenn Sie einen Arbeitnehmer vom automatischen Lohnsteuerjahresausgleich ausschließen möchten. Bspw. wenn der AN dies verlangt, oder ein Ausschlussgrund nicht automatisch vom Programm erkannt wird.
Arbeitnehmer werden vom Programm in folgenden Fällen automatisch vom Lohnsteuerjahresausgleich ausgeschlossen:
wenn sich für den Arbeitnehmer der Zusatzbeitragssatz im Kalenderjahr geändert hat;
wenn - bezogen auf den Teilbetrag der Vorsorgepauschale für die Rentenversicherung oder die gesetzliche Kranken- und soziale Pflegeversicherung - innerhalb des Kalenderjahres nicht durchgängig ein Beitragssatz anzuwenden war. Hier explizit die Anwendung des PV-Zuschlag für Kinderlose und die Anzahl der Kinder für den PV-Abschlag
wenn der AN innerhalb eines Kalenderjahres von Freistellungsbescheinigung auf Lohnsteuerkarte wechselt;
wenn der AN für das ganze Kalenderjahr oder für einen Teil des Kalenderjahres nach der Steuerklasse V oder VI zu besteuern war;
wenn der AN für das ganze Kalenderjahr oder für einen Teil des Kalenderjahres nach Steuerklasse IV mit Faktor besteuert wurde;
wenn der AN für einen Teil des Kalenderjahres nach der Steuerklasse III oder IV zu besteuern war;
wenn der AN nicht seit Beginn des Kalenderjahres ununterbrochen bei diesem Arbeitgeber beschäftigt war;
wenn der AN im Kalenderjahr eine der folgenden Lohnersatzleistungen bezogen hat:
: - Kurzarbeitergeld
: - Winterausfallgeld
: - Qualifizierungsgeld
: - Aufstockungsbeträge nach dem Altersteilzeitgesetz
wenn im Lohnkonto der Buchstabe „U“ eingetragen ist;
wenn der AN pauschalversteuert wird;
wenn der AN für das Kalenderjahr einen EBZ erhalten hat, der nach Fünftelregelung besteuert wurde;
wenn ein Freibetrag oder Hinzurechnungsbetrag bei der Lohnsteuerberechnung berücksichtigt worden ist;
wenn die Voraussetzungen für den Großbuchstaben „S“ vorliegen;
wenn der AN als Grenzgänger behandelt wird; (ab dem Jahr 2020 aufgehoben)
wenn der AN beschränkt einkommensteuerpflichtig ist. (ab dem Jahr 2020 aufgehoben)
wenn der AN für einen Teil des Kalenderjahres steuerfreien Arbeitslohn nach § 3 Nr. 21 EStG (Aktivrente stfrei) bezogen hat
Altersentlastungsfreibetrag unterdrücken
: Hat ein Arbeitnehmer vor Beginn des laufenden Kalenderjahres das 64. Lebensjahr vollendet, berücksichtigt das Programm automatisch den Altersentlastungsfreibetrag. In diesem Fall bleiben die Bezüge des Arbeitnehmers in Höhe des monatlichen, bzw. des jährlichen Altersentlastungsfreibetrages steuerfrei. Wenn Sie diese Automatik unterdrücken wollen, klicken Sie das Feld an.
Versorgungsbezugsfreibetrag unterdrücken
: Besteht ein Arbeitslohn ganz oder teilweise aus steuerbegünstigten Versorgungsbezügen, bleiben von diesen 40%, höchstens 3.072 EUR jährlich, steuerfrei. Durch das Aktivieren dieses Feldes wird die automatische Errechnung des Freibetrags unterdrückt. Ab 2005 wurde die Versorgungsfreibetragsberechnung geändert. Siehe hierzu Versorgungsbezüge.
Permanenter Lohnsteuerjahresausgleich
: Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug nach einem besonderen Verfahren, dem sogenannten permanenten Lohnsteuerabzug, ermitteln. Allerdings hat diese Art der Steuerberechnung nichts mit dem am Jahresende durchzuführenden Lohnsteuerjahresausgleich im eigentlichen Sinne zu tun. Der Begriff Permanenter Lohnsteuerjahresausgleich hat sich durch das Verfahren, die Lohnsteuer permanent zu berechnen, eingebürgert.
: Die Höhe der Lohnsteuer wird damit nach dem voraussichtlichen Jahresarbeitslohn und der entsprechenden Lohnsteuer des Jahres berechnet.
: Ab dem 01.01.2018 dürfen Arbeitgeber bei kurzfristig Beschäftigten mit Steuerklasse VI, die die Dauer von 24 zusammenhängenden Arbeitstagen nicht übersteigen, den permanenten Lohnsteuerjahresausgleich (pLStJa) durchführen (Beispiele in der Programmdokumentation unter ADDISON Lohn- und Gehaltsabrechnung | Allgemein>ADDISON Lohn- und Gehaltsabrechnung - Besonderheiten | Permanenter Lohnsteuerjahresausgleich).
Geringverdiener (bAV-Fördermodell nach § 100 EStG)
: Bestehen bei einem Arbeitnehmer Verträge zur betrieblichen Altersvorsorge, die nach § 100 EStG förderfähig sind, wird bei Aktivieren des Kontrollkästchens der bAV-Förderbetrag nach § 100 EStG berechnet. Das Kontrollkästchen darf nur aktiviert werden, wenn das lfd. Arbeitsentgelt im Zeitpunkt der Beitragsleistung 2.200 EUR nicht übersteigt. Bei der Abrechnung werden entsprechende Hinweise ausgegeben. Siehe auch Auswertung unter Steuerungsdaten | Weitere Auswertungen | Prüfung Geringverdiener (§ 100 EStG). Weitere Informationen und Beispiele finden Sie in der Programmdokumentation unter ADDISON Lohn- und Gehaltsabrechnung | Allgemein | Besonderheiten | Betriebsrentenstärkungsgesetz.
Aktivrente: autom. Anwendung Steuerfreibetrag Das Kontrollkästchen kann nur aktiviert werden, wenn die Voraussetzungen für die Anwendung des Steuerfreibetrages nach § 3 Nr. 21 EStG vorliegen. Weiterführende Informationen zur Umsetzung der Aktivrente in ADDISON Lohn & Gehalt finden Sie in der Programmdokumentation unter ADDISON Lohn- und Gehaltsabrechnung | Allgemein | Besonderheiten | Aktivrente (steuerfreier Hinzuverdienst nach § 3 Nr. 21 EStG).
Aktivrente: schriftliche Bestätigung bei unterm. Eintritt liegt vor - keine Kürzung Steuerfreibetrag Das Kontrollkästchen kann nur aktiviert werden, wenn die Voraussetzungen für die Anwendung des Steuerfreibetrages nach § 3 Nr. 21 EStG und ein untermonatlicher Eintritt vorliegen. Weiterführende Informationen zur Umsetzung der Aktivrente in ADDISON Lohn & Gehalt finden Sie in der Programmdokumentation unter ADDISON Lohn- und Gehaltsabrechnung | Allgemein | Besonderheiten | Aktivrente (steuerfreier Hinzuverdienst nach § 3 Nr. 21 EStG).
Aktivrente: schriftliche Bestätigung bei Steuerklasse 6 liegt vor
Das Kontrollkästchen darf nur aktiviert werden, wenn der Beschäftigte schriftlich bestätigt das der steuerfreie Hinzuverdienst (§ 3 Nr. 21 EStG - Aktivrente) nach Erreichen der Regelaltersgrenze in keinem anderen Beschäftigungsverhältnis in Anspruch genommen wird. Die schriftliche Bestätigung ist durch den Arbeitgeber zum Lohnkonto zu nehmen. Weiterführende Informationen zur Umsetzung der Aktivrente in ADDISON Lohn & Gehalt finden Sie in der Programmdokumentation unter ADDISON Lohn- und Gehaltsabrechnung | Allgemein | Besonderheiten | Aktivrente (steuerfreier Hinzuverdienst nach § 3 Nr. 21 EStG).Für ELStAM nicht zugelassen. (ELStAM-Sperre)
Ab dem 1. Januar 2020 sind grundsätzlich für nicht meldepflichtige Personen die Lohnsteuerabzugsmerkmale über das ELStAM-Verfahren abzurufen. Wird ein Arbeitnehmer in dem Verfahren angemeldet, der nicht anmeldeberechtigt ist, wird der Grund der Ablehnung über das Meldeverfahren zurückgemeldet.
Folgende Ablehnungsgründe werden bei einer Meldesperre zurückgemeldet:
552020100: Keine Abrufberechtigung
552020102: Keine Abrufberechtigung mehr ab <>
552020200: Keine Anmeldeberechtigung
552025205 „refDatumAG liegt vor Beginn der Meldepflicht“
552025400: Keine Ummeldeberechtigung
Grund der Ablehnung: Es liegt eine Sperre für den Abruf der ELStAM vor. Diese kann durch den Arbeitnehmer, das Finanzamt oder die Meldebehörde verursacht worden sein. Um die Abrufsperre aufzuheben, muss eine Klärung der ELStAM durch den Arbeitnehmer erfolgen.
Durch die Bestätigung der (fehlerhaften) Rückmeldung über das Meldecenter, wird das Kennzeichen im Personalstamm automatisch aktiviert. Der Arbeitnehmer wird für einen künftigen ELStAM-Meldelauf nicht berücksichtigt. Da es weiterhin Ausnahmen von dem Verfahren und damit von der Vergabe einer Steuer-ID gibt, kann das Kennzeichen auch direkt, d. h. ohne vorangegangene An-/Ummeldung, manuell aktiviert werden.
Im Abrechnungslauf erfolgt kein Hinweis auf die fehlende Steuer-ID. In dem Protokoll des ELStAM-Meldelaufes wird auf die Meldesperre des Arbeitnehmers hingewiesen.
Hinweis: Ist der Grund für eine Meldesperre aufgehoben bzw. geklärt, ist das Kontrollkästchen manuell durch den Anwender zu deaktivieren. Der Abreitnehmer wird danach für den folgenden ELStAM-Meldelauf berücksichtigt.
Lohnsteuerbescheinigung
Keine elektronische Übermittlung
: Durch aktivieren des Kontrollkästchens wird der Arbeitnehmer von der Übermittlung der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung an die Finanzverwaltung ausgeschlossen. Das Kästchen kann nur aktiviert werden, wenn der AN beschränkt einkommensteuerpflichtig ist (s. sonstige Kennzeichen | beschränkte Einkommensteuerpflicht).
steuerfreie Sammelbeförd. „F“
: Die unentgeltliche oder verbilligte Beförderung eines Arbeitnehmers zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit einem vom Arbeitgeber eingesetzten Beförderungsmittel (z.B. PKW, Bus) ist nach § 3 Abs.32 EStG steuerfrei. Ab 01.01.2004 hat der Arbeitgeber diese Beförderung mit dem Kennzeichen „F“ im Lohnkonto und auf der Lohsteuerbescheinigung zu kennzeichnen. Über das Menü Stammdaten / Personal / Registerkarte Steuer-2 / sonstige Kennzeichen / steuerfreie Sammelbeförd. „F“ wird das Kennzeichen „F“ für die unentgeltliche Beförderung aktiviert.
Beruflich veranlasste Mahlzeit (Sachbezugswert) „M“
: Ab dem 01.01.2014 ist der Großbuchstabe „M“ auf der Lohnsteuerbescheinigung einzutragen, wenn dem Arbeitnehmer anlässlich oder während einer beruflichen Auswärtstätigkeit oder im Rahmen einer beruflichen doppelten Haushaltsführung vom Arbeitgeber oder auf dessen Veranlassung von einem Dritten eine nach § 8 Absatz 2 Satz 8 EStG mit dem amtlichen Sachbezugswert zu bewertende Mahlzeit zur Verfügung gestellt wurde. Die Eintragung hat unabhängig davon zu erfolgen, ob die Besteuerung der Mahlzeit nach § 8 Absatz 2 Satz 9 EStG unterbleibt, der Arbeitgeber die Mahlzeit individuell oder nach § 40 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1a EStG pauschal besteuert hat. Im Übrigen sind für die Bescheinigung des Großbuchstaben „M“ auch die Ausführungen des Einführungsschreibens zur Reform des steuerlichen Reisekostenrechts ab 1. Januar 2014 zu beachten.
Vorarbeitgeberwerte
Bei Eintritt eines Arbeitnehmers innerhalb des Kalenderjahres sind für seine vorangegangenen Beschäftigungen bei anderen Arbeitgebern steuerlich relevante Werte aus den Vorbeschäftigungen einzutragen. Die Daten entnehmen Sie der Lohnsteuerkarte, und tragen Sie in einer Summe vor.
Mit der Einführung der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung ab 01.01.2004 ist dies bei einem Arbeitgeberwechsel während des Kalenderjahres häufig nicht mehr der Fall, da die Daten nicht mehr als Aufkleber auf der Steuerkarte vermerkt werden.
Eine Verpflichtung zur Vorlage des Arbeitnehmer-Ausdrucks dieser elektronischen Lohnsteuerbescheinigung besteht bei einem Arbeitgeberwechsel nicht.
Legt der AN die Lohnsteuerbescheinigungen aus früheren Dienstverhältnissen seinem neuen AG nicht vor, ist für Lohnzahlungszeiträume ab 01.01.2004 eine vereinfachte Berechnung des voraussichtlichen Jahresarbeitslohnes zur Errechnung des Lohnsteuerabzugs von Einmalzahlungen vorgesehen.
Der voraussichtliche Jahresarbeitslohn ist danach allein nach den Verhältnissen des neuen Dienstverhältnisses zu ermitteln. Der Arbeitslohn für die Beschäftigungszeiten bei früheren AG wird durch Hochrechnung des aktuellen Arbeitslohns ermittelt. Der laufende Arbeitslohn des Monats, in dem die Einmalzahlung erfolgt, muss dazu entsprechend der im Kalenderjahr vorangegangenen Beschäftigungszeiten vervielfacht werden. Im Lohnkonto und in der Lohnsteuerbescheinigung wird dies mit dem Großbuchstaben „S“ angezeigt.
Lag für das Eintrittsjahr kein steuerpflichtiges Vorarbeitgeberverhältnis vor, so ist kein Vorarbeitgeberverhältnis (bzw. keine Werte) zu aktivieren. Die Berechnung der Lohnsteuer auf den sonstigen Bezug wird somit nicht nach der Vereinfachungsregel durchgeführt.
Bis 12.2011 Vortrag Steuerkarteneinträge
Der Dialog steht einschließlich 2011 zur Verfügung.
Bei der Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung sind die Lohnsteuerkartendaten des Arbeitnehmers zu übermitteln. Um bei Umstellung auf die ADDISON Lohn- und Gehaltsabrechnung oder bei unterjährigem Eintritt eines Arbeitnehmers die Steuerkartendaten vortragen zu können steht der Dialog Vortrag Steuerkarteneinträge zur Verfügung.
Die Eingaben werden zur Prüfung auf Durchführung des automatischen Ausschlusses vom Lohnsteuerjahresausgleich herangezogen.
Personal | Soz.-1
Diese Funktionalität ist aus der folgenden Menüfolge ausführbar: Stammdaten / Personal / Registerkarte Soz.-1
DEÜV
Staatsangehörigkeit
Der Staatsangehörigkeitsschlüssel wird für die DEÜV benötigt. Alle von den RV-Trägern vergebenen Staatsangehörigkeitsschlüssel sind vorgegeben. Der entsprechende Schlüssel kann über das Fernglas oder die F2-Taste ausgewählt werden.
Status/Typ
Nach öffnen des Listenfeldes werden folgende Auswahlmöglichkeiten angezeigt:
angestellt
gewerblich
Beamter(in)
Der Mitarbeiterstatus wird auf dem Lohnkonto und der Verdienstabrechnung angedruckt.
Bei Auswahl des Mitarbeiterstatus angestellt muss für die BFW-Bescheinigung ‚Verdiensterhebung im produzierenden Gewerbe über das Listenfeld Typ zwischen kaufmännisch und technisch ausgewählt werden. Soll die Verdiensterhebung nicht erstellt werden, kann das Feld leer bleiben.
Tätigkeitsschlüssel
Ab 12.2011 ist der Tätigkeitsschlüssel 9-stellig anzugeben:
Stelle 1-5: Ausgeübte Tätigkeit
Stelle 6: Höchster Schulabschluss
Stelle 7: Höchster Ausbildungsabschluss
Stelle 8: Arbeitnehmerüberlassung
Stelle 9: Vertragsform
Personengruppe
Folgende Personengruppen sind verfügbar:
101 - SV-pflicht. Beschäftigte o. bes. Merkmale
102 - Auszubildende o. bes. Merkmale
103 - Beschäftigte in Altersteilzeit
104 - Hausgewerbetreibende
105 - Praktikanten
106 - Werkstudenten
107 - Beh. Menschen in anerk. Werkst. o. gleichart. Einr.
108 - Bezieher von Vorruhestandsgeld
109 - Geringf. Beschäftigte n. § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV
110 - Kurzfr. Beschäftigte n. § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV
111 - Pers. in Einr. der Jugendhilfe, BBW o.a. Einr. f. beh. Men.
112 - Mitarb. Familienangeh. i. d. Landwirtschaft
113 - Nebenerwerbslandwirte
114 - Nebenerwerbslandwirte – saisonal besch.
116 - Ausgleichsgeldempf. nach dem FELEG
117 - Nicht berufsmäßig unständig Beschäftigte
118 - Berufsmäßig unständig Beschäftigte
119 - Versicherungsfreie Altersvollrentner und Versorgungsbezieher wegen Alters
120 - Versicherungspflichtige Altersvollrenter
121 - Auszubildende unter Geringverdienergrenze
122 - Auszubildende in außerbetr. Einrichtungen
123 - Freiwillig soz. oder ökolog. Jahr
124 - Heimarbeiter ohne Anspruch auf Entgeltfortzahlung
127 - Behinderte Menschen in einem Integrationsprojekt
190 - Ausschließlich gesetzlich UV-Versicherte
993 - Ausländische Sozialversicherung (5)
994 - Ausländische Sozialversicherung (4)
995 - Ausländische Sozialversicherung (3)
996 - Ausländische Sozialversicherung (2)
997 - Polnische Sozialversichehrung (1)
998 - Versorgungsbezugsempfänger
999 - SV-frei, Geschäftsführer, Gesellschafter, …
Versichertenrentenart
Es gibt folgende Rentenarten:
Rentenantrag:
- 00 = Kein Rentenantrag, kein Rentenbezug
Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit:
20 = Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung
30 = Rente wegen voller Erwerbsminderung
Renten wegen Alters:
Vollrenten:
40 = Regelaltersrente
41 = Altersrente für langjährig Versicherte
42 = Altersrente für schwerbehinderte Menschen
43 = Altersrente für besonders langjährig Versicherte
44 = Altersrente für besonders langjährig unter Tage beschäftigte Versicherte
45 = Altersrente Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit
46 = Altersrente für Frauen
Teilrenten:
50 = Regelaltersrente (Teilrente)
51 = Altersrente für langjährig Versicherte (Teilrente)
52 = Altersrente für schwerbehinderte Menschen (Teilrente)
53 = Altersrente für besonders langjährig Versicherte (Teilrente)
54 = Altersrente für besonders langjährig unter Tage beschäftigte Versicherte (Teilrente)
55 = Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit (Teilrente)
56 = Altersrente für Frauen (Teilrente)
Besondere Renten:
80 = Rente für Bergleute
81 = Knappschaftsausgleichsleistung
90 = Landwirtschaftliche Regelaltersrente
91 = Landwirtschaftliche vorzeitige Altersrente
95 = Versorgung (als Vollrente) wegen Alters
96 = vorgezogene Versorgung (als Teilrente) wegen Alters
Schaltfläche "Zusatzangaben":
Monat des Erreichens der Regelaltersgrenze:
Es wird der Monat angezeigt, in dem die Regelaltersgrenze nach § 35 SGB VI i. V. m. § 235 Abs. 2 SGB VI erreicht wird.
Versichertenrentenart:
Für Bezieher einer Altersrente ist eine der oben genannten Versichertenrentenart auszuwählen.
Beginn der Rente (lt. Rentenbescheid):
Ab Versionen 01.2024 ist der Beginn der Rente lt. Rentenbescheid anzugeben.
Besonderheiten der Rentenart:
Keine
Ausländische Altersvollrente
- eines EU/EWR-Mitgliedsstaats oder eines Staates mit einem entsprechenden Sozialversicherungsabkommen in Bezug auf die Gleichstellung zur deutschen Altersrente => Prüfungen wie bei deutscher Altersvollrente
- eines anderen Staates => PGR 119/120 nicht zulässig
Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus wurde zu einem Zeitpunkt vor Beginn der Altersrente bezogen => Regelaltersgrenze gilt in dem Monat als erreicht, in dem das 65. Lebensjahr vollendet wurde.
Versicherungsnummer
Das Feld Versicherungsnummer ist grundsätzlich für die manuelle Eingabe gesperrt. Über die Schaltfläche "Abfrage erstellen" kann eine Versicherungsnummernabfrage ausgelöst werden.
Das Feld ist ebenfalls gesperrt, wenn die Versicherungsnummer über die Versicherungsnummernabfrage bei der Datenstelle der Rentenversicherung erfolgreich (Kennzeichen = 2 - eindeutiges Ergebnis) abgerufen und über den Import der qualifizierten Rückmeldung automatisch in die Personalstammdaten eingetragen wird.
Bei qualifizierten Rückmeldungen zur Versicherungsnummernabfrage mit keinem Ergebnis (Kennzeichen = 1) bzw. keinem eindeutigen Ergebnis (Kennzeichen = 3) bei der Prüfung durch die Datenstelle der Rentenversicherung wird das Feld Versicherungsnummer für die manuelle Eingabe wieder geöffnet. Der Status der Versicherungsnummernabfrage wird durch ein farbiges Symbol neben der Schaltfläche "Abfrage erstellen" angezeigt (unabhängig davon, ob die Abfrage über die Schaltfläche oder "DEÜV-Meldungen" in den Steuerungsdaten erstellt wurde):
Grau - nicht erstellt
Blau - erstellt
Grün - eindeutiges Ergebnis zurückgemeldet
Gelb - kein oder kein eindeutiges Ergebnis zurückgemeldet
Dieser Status kann ebenfalls über eine eigene Liste im Lohn-Datencenter mit dem Feld "Status Versicherungsnummernabfrage" (unter Personaldaten | Personal-Stammdaten | Sozialversicherung) für das gesamte Personal eines Mandanten ausgegeben werden. Ist ein Datum für den technischen Eintritt im Mandantenstamm eingetragen (Systemwechsel), ist das Feld Versicherungsnummer für die manuelle Eingabe im Vortrags- und ersten Abrechnungsmonat geöffnet.
Aufbau
| Bereichsnummer (1.-2. Stelle) | Geburtsdatum (3.-8. Stelle) | Anfangsbuchstabe (9. Stelle) | Seriennummer (10.-11. Stelle) | Prüfziffer (12. Stelle) |
Beispiel: 13 180334 A 01 6
Bereichsnummer ist die Nummer der LVA/BFA, in deren Bereich die Versicherungsnummer beantragt wurde
Das Geburtsdatum muss in der Regel logisch sein. Abweichungen sind möglich, wenn das Geburtsdatum unbekannt oder die Seriennummer erschöpft ist
Der Anfangsbuchstabe des Familiennamens bei der Geburt dient zusammen mit der Seriennummer zur Unterscheidung derjenigen Versicherten im Bereich einer Versicherungsanstalt, die am gleichen Tag geboren wurden. Der Anfangsbuchstabe ist als Großbuchstabe einzugeben
Die Seriennummer bezeichnet in aufsteigender Reihenfolge die Versicherten im Bereich einer Versicherungsanstalt. Männliche Versicherte erhalten die Nummern 00-49, weibliche Versicherte die Nummern 50-99
Das Prüfzeichen errechnet sich aus den Ziffern der Versicherungsnummer nach dem Modulo-10-Verfahren. Ist das eingegebene Prüfzeichen nicht mit dem errechneten identisch, ist die eingegebene Versicherungsnummer falsch
Statuskennzeichen Anmeldung
keine Auswahl
Geschäftsführender Gesellschafter der meldenden GmbH bzw. UG (haftungsbeschränkt)
Ehegatte des meldenden Einzelunternehmers
Eingetragener Lebenspartner des meldenden Einzelunternehmers nach dem LPartG
Leibliches Kind des meldenden Einzelunternehmers
Adoptivkind des meldenden Einzelunternehmers
Enkelkind/Urenkel des meldenden Einzelunternehmers
Obligatorisches Anfrageverfahren (§ 7a Abs. 1 Satz 2 SGB IV) für Ehegatten/Lebenspartner, Abkömmlinge und GmbH-Gesellschafter- Geschäftsführer:
Die DRV Bund stellt den Status einer Beschäftigung fest.
Nach § 28a Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 Buchst. d und e SGB IV haben Arbeitgeber der Einzugsstelle bei der Anmeldung zusätzlich anzugeben, ob zum Arbeitgeber eine Beziehung als Ehegatte, Lebenspartner oder Abkömmling besteht, bzw. ob es sich um eine Tätigkeit als geschäftsführender Gesellschafter einer GmbH handelt.
Lebenspartner in diesem Sinne sind die Lebenspartner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz.
Unter Abkömmlingen sind Kinder, nichteheliche Kinder, adoptierte Kinder, Enkel und Urenkel zu verstehen. Das Statusfeststellungsverfahren ist nicht auf die Kinder in erster Generation beschränkt. Stief- und Pflegekinder gelten hingegen nicht als Abkömmlinge.
Nach Abschluss des Statusfeststellungsverfahrens wird die Entscheidung den Beteiligten mittels eines rechtsbehelfsfähigen Bescheides mitgeteilt.
Bei Statusentscheidungen im obligatorischen Verfahren gelten die Besonderheiten zum Beginn der Versicherungspflicht, zur Fälligkeit der Beiträge und zur fehlenden aufschiebenden Wirkung von Rechtsbehelfen nicht.
DEÜV – Gesonderte Meldung (57)
Der DEÜV-Meldegrund 57 Gesonderte Meldung für die Rentenberechnung ersetzt die bisherige Ausstellung der Verdienstbescheinigungen für die letzten drei Monate vor Rentenbeginn nach § 194 SGB VI – die sogenannte Vorausbescheinigung. Durch die gesonderte DEÜV-Meldung 57 wird das meldepflichtige Entgelt bis zu dem Meldemonat (frühestens 3 Monate vor Rentenbeginn) gemeldet. Die bislang bestehende Verpflichtung, noch nicht gezahlte beitragspflichtige Einnahmen im Voraus zu bescheinigen, wird damit hinfällig. Der Arbeitgeber wird somit von der Verpflichtung einer gewissenhaften Schätzung für die folgenden Monate entlastet.
Weitere Informationen finden Sie im Kapitel rvBEA – Gesonderte Meldung (GD 57) unter ADDISON Lohn- und Gehaltsabrechnung | Besonderheiten.
Verarbeitung Gleitzone (bis 06.2019)
Berechnung nach Gleitzone
Mit diesem Kontrollkästchen wird angegeben, ob überhaupt die Gleitzonenregelung angewendet werden soll.Alle
Für alle Versicherungszweige wird die Gleitzonenberechnung herangezogen.KV/PV
Für die Versicherungszweige KV und PV wird die Gleitzonenberechnung herangezogen.RV
Für den Versicherungszweig RV wird die Gleitzonenberechnung herangezogen.AV
Für den Versicherungszweig AV wird die Gleitzonenberechnung herangezogen.Fremdarbeitsentgelt lfd./EBZ
Die eingegebenen Fremdarbeitsentgelte anderer Beschäftigungen werden bei der Gleitzonenberechnung berücksichtigt.AV ohne Fremdarbeitsentgelt
Bei aktiviertem Kontrollkäschen wird das Fremdarbeitsentgelt für den Versicherungszweig AV bei der Gleitzonenberechnung nicht berücksichtigt.Von der Krankenkasse gemeldetes Gesamtentgelt lfd. (bis 12/2014)
Von der Krankenkasse wird künftig das Gesamtentgelt aller Mehrfachbeschäftigungen des Arbeitnehmers an die Arbeitgeber gemeldet. Ist in diesem Eingabefeld ein Wert hinterlegt, wird das ggf. eingegeben Fremdarbeitsentgelt nicht berücksichtigt.**Von der Krankenkasse gemeldetes Gesamtentgelt EBZ (bis 12/2014)**Von der Krankenkasse wird künftig das einmalig gezahlte Gesamtentgelt aller Mehrfachbeschäftigungen des Arbeitnehmers an die Arbeitgeber gemeldet. Ist in diesem Eingabefeld etwas eingetragen, wird das ggf. eingegebene Fremdarbeitsentgelt EBZ nicht berücksichtigt.
Übergangsbereich (ab 07.2019)
Regelmäßiges Arbeitsentgelt innerhalb der Grenzen des ÜbergangsbereichsMit diesem Kontrollkästchen wird angegeben, ob überhaupt die Regelungen zum Übergangsbereich angewendet werden sollen.
Fremdarbeitsentgelt lfd./EBZDie eingegebenen Fremdarbeitsentgelte anderer Beschäftigungen werden bei der Gleitzonenberechnung berücksichtigt.
AV ohne Fremdarbeitsentgelt
Bei aktiviertem Kontrollkäschen wird das Fremdarbeitsentgelt für den Versicherungszweig AV bei der Gleitzonenberechnung nicht berücksichtigt.Bestandsschutzregelung bis 12.2023 (AE vor 1.10.2022 450,01 - 520,00 €),
Personengruppe DEÜV-gemäß 109
Mit diesem Kontrollkästchen wird angegeben, ob die befristeten Bestandsschutzregelungen zum Übergangsbereich angewendet werden sollen (kein Bestandsschutz in der Rentenversicherung).Befreiungsantrag KV/PV-Pflicht liegt vor **(bis 12.2023)**Bei aktiviertem Kontrollkäschen entfällt der Bestandsschutz in der Kranken- und Pflegeversicherung und es gelten die Regelungen für eine geringfügige Beschäftigung.
Befreiungsantrag AV-Pflicht liegt vor **(bis 12.2023)**Bei aktiviertem Kontrollkäschen entfällt der Bestandsschutz in der Arbeitslosenversicherung und es gelten die Regelungen für eine geringfügige Beschäftigung.
In Privathaushalt beschäftigt (Bestandsschutz auch in der RV, PGR DEÜV-gemäß siehe Feld Personengruppe) (bis 12.2023)
Bei aktiviertem Kontrollkästchen gilt für in einem Privathaushalt Beschäftigte der Bestandsschutz auch in der Rentenversicherung. Es verbleibt bei der Zuständigkeit der Krankenkasse als Einzugsstelle, solange der Arbeitnehmer rentenversicherungspflichtig ist und auch in der Krankenversicherung Versicherungspflicht aufgrund der Bestandsschutzregelung besteht. Endet die Renten- oder die Krankenversicherungspflicht, wird die Minijob-Zentrale für diese Versicherungszweige als Einzugsstelle im Haushaltsscheck-Verfahren zuständig.
Mehrfachbeschäftigung
Ist ein Arbeitnehmer mehrfachbeschäftigt, ist das Kontrollkästchen Mehrfachbeschäftigter zu aktivieren. Die Angabe zur Mehrfachbeschäftigung wird in die Jahresentgeltmeldung übernommen.
Weitere Informationen finden Sie im Kapitel Mehrfachbeschäftigte unter ADDISON Lohn- und Gehaltsabrechnung | Besonderheiten.
Mehrfachbeschäftigung Weitere Angaben
Nach einem Klick auf die Schaltfläche Weitere Angaben wird der Dialog Zusatzangaben bei Mehrfachbeschäftigung angezeigt.
Rückmeldung der Krankenkassen
Im Rahmen des Sozialausgleichsverfahrens sind die Krankenkassen ab Januar 2013 verpflichtet, in Fällen des Überschreitens der Beitragsbemessungsgrenze durch das Zusammentreffen von beitragspflichtigen Einnahmen aus mehreren versicherungspflichtigen Beschäftigungen den Arbeitgebern das laufende Gesamtentgelt und den beitragspflichtigen Teil eines einmalig gezahlten Entgelts (EGA) zu melden.
Durch die Rückmeldung ist es möglich, die noch offenen Beitragsbemessungsgrenzen automatisch zu ermitteln und für die Abrechnung zu verwenden. Der Arbeitgeber erhält das Gesamtarbeitsentgelt aus allen Beschäftigungen des Arbeitnehmers von der Krankenkasse je Versicherungszweig zurück.
Die Daten aus der Rückmeldung werden über die Funktion "Rückmeldungen einlesen " im Meldecenter automatisch in den Personalstamm übernommen.
Die Vorgabe des Rechtkreises bestimmt die Verhältnisrechnung mit den unterschiedlichen Beitragsbemessungsgrenzen in der Renten- bzw. Arbeitslosenversicherung (Der Rechtskreis hat keinen Einfluss auf die DEÜV-Meldung).
Zu beachten ist, dass die Angaben unter der Gruppe Rückmeldungen der Krankenkasse vorrangig vor denen unter der Gruppe Verbeitragte Entgelte aus anderen Beschäftigungen vom Programm berücksichtigt werden. Wird für einen SV-Zweig "versicherungsfrei" zurückgemeldet, werden für die Abrechnung weiterhin die erfassten verbeitragten Entgelte aus anderen Beschäftigungen herangezogen.
Weitere Informationen finden Sie im Kapitel Mehrfachbeschäftigte unter ADDISON Lohn- und Gehaltsabrechnung | Besonderheiten.
Verbeitragte Entgelte aus anderen Beschäftigungen
An dieser Stelle können die verbeitragten Entgelte aus den anderen Beschäftigungen für die einzelnen Sozialversicherungszweige eingegeben werden. Dies führt zu einer entsprechenden Kürzung der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenzen.
KV-Brutto
RV-Brutto
AV-Brutto
PV-Brutto
IG-Brutto
Bei freiwilliger bzw. privater Versicherung
Für freiwillig bzw. privat Versicherte Arbeitnehmer können die KV/PV-AG-Zuschüsse aus den anderen Beschäftigungen eingegeben werden. Dies führt dann zu einer entsprechenden Kürzung der max. Höchstbeiträge für die KV/PV-AG-Zuschüsse.
KV - AG-Zuschuss
PV - AG-Zuschuss
Anforderung einer GKV-Monatsmeldung durch die Krankenkasse
Ab 01.01.2015 darf eine GKV-Monatsmeldung nur noch nach Anforderung durch die Krankenkasse erstellt und versendet werden. Die Anforderung von GKV-Monatsmeldungen erfolgt wie bisher über eine Rückmeldung der Krankenkasse im Qualifizierten Meldedialog und nur dann, wenn die in DEÜV-Meldungen gemeldeten Entgelte aller Arbeitgeber eines Arbeitnehmers in Summe die für den Überschneidungszeitraum maßgebende Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung überschreiten.
Beschäftigung
Wiedereingliederung/Errech. aus tatsächl. EntgeltVerbeitragung freiwillig Versicherter während der Wiedereingliederung/Rehabilitation. Der KV-Beitrag wird mit dem %-Satz errechnet und gegen die Beitragsbemessungsgrenze geprüft. Der Arbeitnehmer bleibt freiwillig versichert.
Errech. Aus tats. Entg. (Kug)/lt. Antrag AG (Firmenzahler)
BFD-VollrentnerDieses Kennzeichen ist zu setzen, sofern keine Beitragspflicht auf Grund von Altersvollrente besteht.
AV aus monatl. Bez. Gr. Bei PGR 123 – Freiwilliges soz. oder ökolog. Jahr
Beh. Jugdl. ohne Entgeltnur bei Personengruppenschlüssel 107
AV aus 1% Bez. Gr. (Reha-Ausblidung)
Behinderte, AG trägt PV-Zuschlag
Beh. RV-BeitragsfiktionDas Kennzeichen ist im folgenden Fall zu setzen: Für behinderte Menschen, die in Werkstätten für behinderte Menschen tätig sind, besteht nach § 1 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe a Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) Rentenversicherungspflicht. Beitragspflichtige Einnahme ist das Arbeitsentgelt, mindestens 80 v.H. der Bezugsgröße (§ 162 Nr. 2 SGB VI). Die Beitragstragung richtet sich nach § 168 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI. In den Fällen, in denen ein Rentenversicherungsträger Träger der Rehabilitation ist, sollen ab dem 01.01.2012 die Rentenversicherungsbeiträge für die im Eingangsverfahren oder Berufsbildungsbereich der Werkstätten tätigen behinderten Menschen nach Artikel 4 Nummer 11 des Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (BT-Drucksache 17/6764) als gezahlt gelten (§ 176 Abs. 3 Satz 2 SGB VI-E).
Sofern ein anderer Sozialversicherungsträger Träger der Rehabilitation ist, sowie für die im Arbeitsbereich der Werkstätten tätigen behinderten Menschen soll es bei der bisherigen Beitragstragung verbleiben.
Ungeachtet der beabsichtigten Fiktion der Beitragszahlung zur Rentenversicherung nach § 176 Absatz 3 Satz 2 SGB VI-E und den damit verbundenen Konsequenzen bei der Erstellung von Beitragsnachweisen sowie dem Wegfall der Beitragszahlung bleibt die Meldepflicht der Werkstätten für behinderte Menschen nach § 28a Viertes Buch Sozialgesetzbuch unberührt. In diesen Meldungen ist der Beitragsgruppenschlüssel 1 zur Rentenversicherung anzuwenden.**SV aus 1% Bez. Gr.**Besitzstand vor 01.10.1996 nur bei Personengruppenschlüssel 106
SaisonarbeitnehmerAb Abrechnungsmonat 01.2018 und nur für Neu-Eintritten ab 01.01.2018 aktivierbar. Ausgeschlossen sind die Personengruppen 109, 110 und 190.
Kinder für Befreiung PV-ZuschlagZum 1.1.2005 wird der Beitragssatz für kinderlose Mitglieder in der sozialen Pflegeversicherung grundsätzlich um 0,25 % (0,35 % ab 1.1.2022 und 0,6 % ab 1.7.2023) erhöht. Der Zuschlag ist grundsätzlich vom Mitglied zu tragen.
Ausgenommen vom PV-Zuschlag sind Personen:- die das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
- die vor dem 01.01.1940 geboren sind
- Wehr- und Zivildienstleistende
- geringfügig Beschäftigte
- Eltern
Ab dem Abrechnungszeitraum 01.2005 wird das Kennzeichen in folgenden Fällen automatisch aktiviert: - bei Arbeitnehmern, die im Abrechnungsmonat das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, bzw. im Abrechnungsmonat vollenden. Im Folgemonat ist das Kennzeichen zu löschen
- bei allen Arbeitnehmern, die vor dem 01.01.1940 geboren sind
- bei allen Arbeitnehmern mit einem Kinderfreibetrag > 0
- ab 07.2023 bei allen Arbeitnehmern mit erfassten Kindern (Stammdaten | Personal | Fehlz.)
Bei Arbeitnehmern, die die Elterneigenschaft über einen äquivalenten Nachweis (Geburtsurkunde, Abstammungsurkunde etc.) erbringen, ist das Kennzeichen manuell einzutragen.
Die Darstellung des Pflegeversicherungszuschlages erfolgt in den bestehenden Beitragsgruppen- und Beitragsabrechnungsfeldern der Pflegeversicherung. D. h. auf dem Beitragsnachweis wird der Zuschlag zur Beitragsgruppe 0001 addiert, auf der Beitragsabrechnung erfolgt der Ausweis addiert unter dem Arbeitnehmeranteil.
**Kinder für PV-Abschlag (Fehlz./Kinder)**Kinder, die unter Stammdaten / Personal / Fehlz. / Kinder mindestens mit Name, Vorname und Geburtsdatum erfasst wurden, werden für die jeweilige Abrechnungsversion automatisch anhand des Alters beim PV-Abschlag berücksichtigt. Es wird die vom Programm ermittelte Anzahl der zu berücksichtigenden Kinder angezeigt.
Abw. Anzahl zu berücksichtig. KinderSoll von der automatisch ermittelten Anzahl der Kinder für den PV-Abschlag abgewichen werden oder wird die Kinderverwaltung unter Stammdaten / Fehlz. / Kinder nicht genutzt, kann eine abweichende Anzahl zu berücksichtigender Kinder für den PV-Abschlag eingetragen werden. Ein vorhandener Wert wird bei der Abrechnung vorrangig verwendet.
**Versicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse (EEL/A1)**Für Werkstudentinnen (Personengruppenschlüssel: 106) mit dem Beitragsgruppenschlüssel „0100“ ist eine Bescheinigung zur Berechnung des Mutterschaftsgeldes (Abgabegrund: 03) zu erstellen, sofern eine Versicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse (z.B. als Studentin) besteht. Um die EEL-Bescheinigung an die Krankenkasse und nicht an die Knappschaft zu schicken, muss das Kontrollkästchen aktiviert werden.
Ebenso sind für Werksstudenten mit Beitragsgruppenschlüssel „0100“ ein A1-Antrag nicht an die Rentenversicherung, sondern an die Krankenkasse des Arbeitnehmers zu stellen, sofern eine Versicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse (z.B. Familienversicherung, als Student) besteht.
Schwerbehinderter Mensch
Liegt beim Arbeitnehmer eine Schwerbehinderung vor, ist das Kontrollkästchen zu aktivieren.
Zusatzangaben schwerbehinderter Mensch/IW-Elan
Für die elektronische Anzeige nach § 163 SGB IX sind zusätzliche Angaben für schwerbehinderte Menschen zu machen.
Achtung: Ein Wechsel der Personengruppe oder Arbeitszeit muss grundsätzlich über einen Aus- und Wiedereintritt (Monatsletzter/-erster) abgerechnet werden, da in diesem Fall zwei Datensäte für das Verzeichnis schwerbehinderter Menschen für den Export nach IW-Elan erstellt werden müssen. Ein lückenloser Wiedereintritt bleib für DEÜV-Meldungen unberücksichtigt.
Die Zusatzangaben können im Rahmen des Datenexports für das Programm IW-Elan ausgegeben werden (siehe Programmdokumentation Besonderheiten, Schwerbehindertenabgabe).
Zusätzliche Angaben Ausbildung/Heimarbeiter
Im Rahmen einer Ausbildung können weitere Angaben über das Ausbildungsverhältnis erfasst werden. In dem Dialog können Ausbildungsbeginn, das voraussichtliche (vertragliche) Ende der Ausbildung und das tatsächliche Ausbildungsende eingegeben werden. Bei der Abrechnung wird die Plausibilität des Personengruppenschlüssels zu den Angaben durchgeführt und ggf. ein Hinweis ausgegeben.
Werden die Angaben zur Urlaubsbehandlung von Heimarbeitern geführt, werden Hinweise ausgegeben, wenn die Angaben über die Bezahlung des Urlaubsgeldes und/oder der Urlaubsanspruch im Register Personal | Pers.-2 | Urlaubsstatistik in dem Feld Urlaubsanspruch lfd. Jahr nicht eingetragen werden.
Personal | Soz.-2
Diese Funktionalität ist aus der folgenden Menüfolge ausführbar: Stammdaten / Personal / Registerkarte Soz.-2
Krankenkasse
In diesem Feld ist die Betriebsnummer der Krankenkasse zu erfassen, bei der der Arbeitnehmer versichert ist. Über das Fernglas bzw. die Taste F2 öffnet sich der Dialog Auswahl Krankenkassen/BV. Es werden alle für die Abrechnungsversion gültigen Krankenkassen zur Auswahl angezeigt. In die erste Zeile unter den Spaltenüberschriften können Suchbegriffe eingegeben werden. Mit einem Klick auf eine Spaltenüberschrift kann nach dieser sortiert werden, durch ziehen einer Spaltenüberschrift in den darüberliegenden Bereich kann die Auswahl nach dieser gruppiert werden, z.B. Gruppierung nach Kassenart:
Eine Kasse kann mit Doppelklick oder durch markieren (mit der Maus oder den Pfeiltasten) und der Schaltfläche OK bzw. der Eingabetaste ausgewählt werden.
Beim Speichern und Prüfen bzw. Schließen des Personalstammes wird die eingetragene Betriebsnummer der Krankenkasse auf Gültigkeit im entsprechenden Abrechnungsmonat geprüft (siehe Feld Betriebsnummer gültig bis unter Stammdaten | Krankenkassen/BV). Wird die Betriebsnummer einer Krankenkasse im Folgemonat ungültig und gib es eine Nachfolgekasse, wird diese automatisch in die Folgeversion eingetragen. Gibt es für die beendete Krankenkasse keine Nachfolgekasse (Krankenkassenschließung ohne Rechtsnachfolge) muss manuell die neue Krankenkasse, bei der der Arbeitnehmer Mitglied geworden ist, ausgewählt werden.
Neumitglied
Für Versorgungsbezugsempfänger (Personengruppe 998) steht ab 01.2021 das Kontrollkästchen "Neumitglied" zur Verfügung. Bei manueller Änderung der Krankenkasse (d. h. nicht bei Fusion und damit verbundener automatischer Änderung der Krankenkasse auf die Nachfolgekasse, denn hier gilt ebenfalls der zweimonatige Verzug für die Gültigkeit des Zusatzbeitragssatzes der Nachfolgekasse) wird dieses automatisch aktiviert. Bei der Abrechnung wird dadurch im Monat der Änderung und im Folgemonat ("Neumitglied" wird nur im Monat der Kassenänderung aktiv angezeigt!) der unter Stammdaten / Krankenkassen/BV / Beiträge / Versorgungsbezugsempfänger (Neumitglieder) gültige Zusatzbeitragssatz verwendet.
abw. Umlagekasse
In diesem Feld ist die Betriebsnummer der abweichenden Umlagekasse zu erfassen. Über das Fernglas bzw. die Taste F2 öffnet sich der Dialog Auswahl Krankenkassen/BV. Es werden alle für die Abrechnungsversion gültigen Krankenkassen für eine abweichende Abführung der Umlage zur Auswahl angezeigt. In die erste Zeile unter den Spaltenüberschriften können Suchbegriffe eingegeben werden. Mit einem Klick auf eine Spaltenüberschrift kann nach dieser sortiert werden, durch ziehen einer Spaltenüberschrift in den darüberliegenden Bereich kann die Auswahl nach dieser gruppiert werden
Beim Speichern und Prüfen bzw. Schließen des Personalstammes wird die eingetragene Betriebsnummer der Umlagekasse auf Gültigkeit im entsprechenden Abrechnungsmonat geprüft (siehe Feld Betriebsnummer gültig bis unter Stammdaten | Krankenkassen/BV). Wird die Betriebsnummer einer Umlagekasse im Folgemonat ungültig und gib es eine Nachfolgekasse, wird diese automatisch in die Folgeversion eingetragen. Gibt es für die beendete Umlagekasse keine Nachfolgekasse (Kassenschließung ohne Rechtsnachfolge) muss manuell eine neue Umlagekasse ausgewählt werden.
Versorgungswerk
In diesem Feld ist die Betriebsnummer der berufsständischen Versorgungseinrichtung zu erfassen, bei der der Arbeitnehmer versichert ist. Über das Fernglas bzw. die Taste F2 öffnet sich der Dialog Auswahl Krankenkassen/BV. Es werden alle für die Abrechnungsversion gültigen berufsständischen Versorgungseinrichtungen zur Auswahl angezeigt. In die erste Zeile unter den Spaltenüberschriften können Suchbegriffe eingegeben werden. Mit einem Klick auf eine Spaltenüberschrift kann nach dieser sortiert werden, durch ziehen einer Spaltenüberschrift in den darüberliegenden Bereich kann die Auswahl nach dieser gruppiert werden.
Beim Speichern und Prüfen bzw. Schließen des Personalstammes wird die eingetragene Betriebsnummer der berufsständischen Versorgungseinrichtung auf Gültigkeit im entsprechenden Abrechnungsmonat geprüft (siehe Feld Betriebsnummer gültig bis unter Stammdaten | Krankenkassen/BV). Wird die Betriebsnummer einer berufsständischen Versorgungseinrichtung im Folgemonat ungültig und gib es eine Nachfolgekasse, wird diese automatisch in die Folgeversion eingetragen. Gibt es für die beendete berufsständische Versorgungseinrichtung keine Nachfolgekasse (Kassenschließung ohne Rechtsnachfolge) muss manuell die neue berufsständische Versorgungseinrichtung, bei der der Arbeitnehmer Mitglied geworden ist, ausgewählt werden.
Mitgliedsnummer
Für Arbeitnehmer, die bei einer berufsständischen Versorgungseinrichtung in der RV versichert sind, muss die 5-bis 17-stellige Mitgliedsnummer des Versicherten bei diesem Versorgungswerk eingetragen werden (Voraussetzung für das elektronische Meldeverfahren an die berufsständischen Versorgungseinrichtungen).
Aufbau
| Interne Mitgliedsnummer des Versicherten bei einer BV (max. 13 Stellen) 5. Bis n. Stelle von rechts | Nummer der BV bei der ABV (3 Stellen) 2. bis 4. Stelle von rechts | Prüfziffer (1 Stelle) 1. Stelle von rechts |
Beim Prüfen bzw. Schließen des Personalstamms wird geprüft, ob es sich bei der eingetragenen Nummer um eine korrekte Mitgliedsnummer handelt. Eine Abrechnung des betroffenen Arbeitnehmers für diesen Abrechnungsmonat kann erst erfolgen, wenn eine korrekte Mitgliedsnummer im Personalstamm eingetragen wurde.
HV-Beitrag
Der bei einer berufsständischen Versorgungseinrichtung versicherte Arbeitnehmer kann neben seinem Pflichtbeitrag noch einen sogenannten Höherversicherungsbeitrag leisten. Die Option des Höherversicherungsbeitrags gilt nur bei Firmenzahlern und der eingetragene Beitrag wird dann dem Arbeitnehmer als Nettoabzug auf seiner Verdienstabrechnung abgezogen.
Kasse für Geringf. B.
Abhängig von der Personengruppe und dem SV-Schlüssel wird hier die Knappschaft als Kasse für geringfügige Beschäftigungen angezeigt.
Sozialversicherungsschlüssel (Beitragsgruppenschlüssel)
Der Sozialversicherungsschlüssel kann entweder direkt im Feld KV-RV-AV-PV 4-stellig erfasst oder für die einzelnen Sozialversicherungszweige über Auswahl-Felder ausgewählt werden:
Krankenversich.
0 – kein Beitrag
1 – allgemeiner Satz
3 – ermäßigter Satz
4 – landwirtschaftl. KV
5 – landwirtschaftl. KV – AG-Beitrag
6 – geringfügig Beschäftigte
9 – Firmenzahler
Rentenversich.
0 – kein Beitrag
Grundsätzlich ist für rentenversicherungsfreie Arbeitnehmer der Teilbetrag zur Rentenversicherung nicht zur Ermittlung der Vorsorgepauschale heranzuziehen. In besonderen Fällen, bspw. in denen Beiträge zur Alterssicherung an ausländische Sozialversicherungsträger abgeführt werden, kann trotz der Rentenversicherungsfreiheit die Verpflichtung bestehen, den Teilbetrag für die Rentenversicherung bei der Berechnung der Vorsorgepauschale zu berücksichtigen.
In diesen Fällen ist das Kontrollkästchen “Teilbetrag für Rentenversicherung berücksichtigen” auf der Maske Personal | Steuer-1 | Angabe zur Berechnung der Vorsorgepauschale zu aktiviert.1 – voller Beitrag
3 – halber Beitrag
5 – Pauschalbeitrag geringf. Besch.
Arbeitslosenversich.
0 – kein Beitrag
1 – voller Beitrag
2 – halber Beitrag
Pflegeversich.
0 – kein Beitrag
1 – voller Beitrag
2 – halber Beitrag
RV-Sonderregelung
Für Arbeitnehmer, deren RV-Beiträge nicht an die Deutsche Rentenversicherung, sondern an eine berufsständische Versorgungseinrichtung abgeführt werden (z. B. Ärzteversorgung) muss ebenfalls der entsprechende RV-Schlüssel erfasst werden.
RV-Auszahl.
Für Arbeitnehmer, die bei einer berufsständischen Versorgungseinrichtung versichert sind, ist das Kontrollkästchen RV-Auszahl. zu aktivieren, wenn der RV-Arbeitgeberzuschuss ausbezahlt werden soll, da der Arbeitnehmer seine Beiträge selbst abführt (Selbstzahler).
Hinweis für geringfügig Beschäftigte
Bitte beachten Sie die SV-Schlüssel für diese Arbeitnehmer
KV:
Schlüssel 0 = keine KV-Errechnung
Schlüssel 6 = KV-AG-Anteil
RV:
Schlüssel 1 = RV-AG-Anteil mit RV-Aufstockung (AN-Anteil)
Schlüssel 5 = RV-AG-Anteil
Freiwillige Krankenversicherung
Bei einem freiwillig krankenversicherten Arbeitnehmer werden die Beiträge aus den Feldern KV-Gesamt / AG-Zuschuss und PV-Gesamt / AG-Zuschuss der Maske Krankenkassen / Beiträge herangezogen. Das Programm unterscheidet bei der freiwilligen Krankenversicherung zwischen dem Firmenzahler (Beitragsgruppe KVl = 9), für den die Firma die Beiträge abführt und dem Selbstzahler (Beitragsgruppe KVl = 0), der seine Beiträge selbst an die Krankenkasse bezahlt. Wichtiger Hinweis: Sonderfall bei Firmenzahlern/Selbstzahlern Das Kontrollkästchen Sonderfall ist zu aktivieren, wenn von der automatischen Zuschussberechnung abgewichen werden soll. Erfassen Sie die Beiträge in den Feldern AG-Zuschuss und/oder Gesamtbeitrag bei KV und PV, jedoch ohne einen ggf. anfallenden kassenindividuellen Zusatzbeitrag bzw. -zuschuss. Der kassenindividuelle Zusatzbeitrag wird vom Programm automatisch ermittelt und zum AG-Zuschuss addiert. Dabei werden die eingetragenen KV/PV-Zuschüsse auf die jeweiligen maximalen Zuschüsse aus den Krankenkassenstammdaten geprüft und bei Überschreitung entsprechend gekürzt. Der übersteigende Betrag ist als Bruttolohn zu erfassen.
Die freiwilligen Beiträge zur KV/PV werden in der Lohnsteuerbescheinigung gesondert ausgewiesen.
Wichtiger Hinweis:
Das Kontrollkästchen Ermäßigter Beitrag/KV ohne Anspruch auf Krankengeld bewirkt:
dass die Bagatellgrenze in Höhe von 50,00 EUR bei Arbeitgeberleistungen während des Bezugs von Entgeltersatzleistungen im Sinne des § 23c SGB nicht angewendet wird.
dass die Zuschussberechnung mit dem ermäßigten KV-Beitragssatz vorgenommen wird. Der Buchstabe „e“ wird auf der Verdienstabrechnung unterhalb der KV-Beitragsgruppe ausgewiesen.
Freiwillig in der GKV versicherte Selbstzahler
Bei Beitragsgruppe KV = 0 und PV = 1 ist das Kontrollkästchen automatisch aktiviert (freiwillig in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung versicherte Selbstzahler, s. o. "Freiwillige Krankenversicherung").
Handelt es sich um einen freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung und in der privaten Pflegeversicherung versicherten Selbstzahler, ist eine automatische Erkennung nicht möglich (Beitragsgruppe KV und PV = 0, üblicherweise privat Kranken- und Pflegeversicherte s. u.). In diesem Fall kann das Kontrollkästchen manuell aktiviert werden. Somit wird der Arbeitgeber-Zuschuss zur freiwillig gesetzlichen Krankenversicherung und, sofern eingetragen, zur privaten Pflegeversicherung abgerechnet.
Private Krankenversicherung
Bei einem privat krankenversicherten Arbeitnehmer (Beitragsgruppe KV und PV = 0) wird der KV/PV-AG-Anteil ausbezahlt. Dafür ist in den Feldern AG-Zuschuss der auszuzahlende Arbeitgeberanteil und/oder der Gesamtbeitrag zu erfassen. Bemessungsgrundlage für den Beitragszuschuss für privat krankenversicherte Arbeitnehmer ist grundsätzlich das monatliche Arbeitsentgelt bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze. Seit dem 1.1.2019 gilt für die Beitragszuschussberechnung die Summe des halben allgemeinen oder ermäßigten Beitragssatzes und des halben durchschnittlichen Zusatzbeitrages. Der Arbeitnehmer erhält als Beitragszuschuss jedoch höchstens die Hälfte des Betrages, den er für seine private Krankenversicherung aufwendet (siehe Feld Gesamtbeitrag bzw. AG-Zuschuss x 2).
Wichtiger Hinweis: Vereinfachungsregel bei privat krankenversicherten Arbeitnehmern
Das Kontrollkästchen Vereinfach. ist zu aktivieren, wenn von der Zuschussberechnung nach tatsächlichem Entgelt abgewichen werden soll. Dies betrifft vor allem Arbeitnehmer, die durch Zahlung von einmal gezahltem Arbeitsentgelt die BBG überschreiten und somit von der Pflichtversicherung befreit sind.
Wichtiger Hinweis:
Das Kontrollkästchen keine Krankentagegeldversicherung bei PKV bewirkt:
dass die Bagatellgrenze in Höhe von 50,00 EUR bei Arbeitgeberleistungen während des Bezugs von Entgeltersatzleistungen im Sinne des § 23c SGB nicht angewendet wird.
dass die Zuschussberechnung mit dem ermäßigten KV-Beitragssatz vorgenommen wird. Der Buchstabe „e“ wird auf der Verdienstabrechnung unterhalb der KV-Beitragsgruppe ausgewiesen.
Basisabsicherung KV bzw. PV
Durch das Bürgerentlastungsgesetz werden ab dem Veranlagungszeitraum 2010 Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung steuerlich voll absetzbar. Dies gilt unabhängig davon, ob jemand privat oder gesetzlich versichert ist.
Das private Versicherungsunternehmen bescheinigt seinem Versicherungsnehmer die in dem Beitrag enthaltenen sog. Basisabsicherungsbeiträge. Der monatliche Basisabsicherungs-beitrag ist in den Feldern einzutragen, um ihn direkt im Lohnsteuerabzugsverfahren zu berücksichtigen.
PV-Auszahl.
Klicken Sie das Feld PV-Auszahlung an, wenn der Arbeitgeberanteil ausbezahlt werden soll. Es erfolgt keine Abführung durch den Arbeitgeber.
Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr.13 SGB V (bisher Nichtversicherte)
Wird ein KV-Schlüssel 1, 2 oder 3 eingegeben, dann werden die Kontrollkästchen Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V (bisher Nichtversicherte) und PV führt AG ab eingeblendet.
Durch Aktivierung des Kontrollkästchens Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V (bisher Nichtversicherte) wird der KV- und PV-Schlüssel DEÜV-gemäß in 0 umgesetzt, da die Arbeitgeberanteile KV/PV an den Beschäftigten ausbezahlt werden.
Die KV-/PV-AG-Auszahlungen bei Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V wird nicht in Zeile 24 - Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zur Krankenversicherung und zur Pflegeversicherung auf der Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitnehmers ausgewiesen.
Weitere Informationen finden Sie im Kapitel Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V (bisher Nichtversicherte) unter ADDISON Lohn- und Gehaltsabrechnung | Besonderheiten.
Abweichende SV-Steuerung
Abweichende KV/PV-BMG (Ost/West) → nicht mehr gültig seit 2001
Abweichende PV-AufteilungDurch das aktivieren des Kontrollkästchens wird die Aufteilung der Pflegeversicherung abweichend des aktiven Bundeslandes (Mandant/Betriebsstätte) vorgenommen.
Hinweis: Der Beschäftigte trägt den Anteil zur ersten Stufe der gesetzlichen Pflegeversicherung alleine, in denen kein Feiertag zur Kompensation der Arbeitgeberkosten gestrichen wurde (z. Zt. Bundesland Sachsen).Sofortmeldung unterdrückenIm Rahmen des DEÜV-Meldelaufes wird für diesen Arbeitnehmer keine Sofortmeldung erstellt.
**Ausländische Krankenversicherung (Ausschluss eAU)**Ist das Kontrollkästchen bei Personengruppe109oder110aktiviert,wird derHinweisauf die fehlende Krankenkasse für eAU (“eAU: Für das Personal fehlt die Angabe der Krankenkasse unter Stammdaten | Personal | Soz.-2, bei der ein Krankenversicherungsschutz besteht.”)unterdrückt und es ist kein Abruf eAU für das Personal möglich.
**Verzichtserklärung RV-Freiheit liegt vor (PGR 120)**Bei Vorliegen einer Erklärung zum Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit des Arbeitnehmers ist für grundsätzlich versicherungsfreie Altersvollrentner, die die Altersgrenze für die Regelaltersrente erreicht haben, sowie für Bestandsfälle mit Personengruppe 119 (Versicherungsfreie Altersvollrentner vor 01.01.2017, die die Altersgrenze für die Regelaltersrente noch nicht erreicht haben) dieses Kontrollkästchen zu aktivieren und die beiden Felder
- Verzichtserklärung auf die Versicherungsfreiheit wurde beim Arbeitgeber vorgelegt am
- Verzicht auf die Versicherungsfreiheit in der RV gültig ab
auszufüllen.
Geringfügige Beschäftigung
RV Mindest-BBGBei Vorliegen einer Mehrfachbeschäftigung (Kontrollkästchen Mehrfachbeschäftigter unter Stammdaten / Personal / Soz.-1 / Mehrfachbeschäftigung muss aktiviert sein) kann nach einem Klick auf die Schaltfläche RV Mindest-BBG im angezeigten Dialog angegeben werden, ob die Summe der Einkünfte aus allen Beschäftigungsverhältnissen die RV Mindest-BBG übersteigt.
Befreiungsantrag RV-Pflicht liegt vor
Für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse wird hier das Vorliegen eines Befreiungsantrages von der Rentenversicherungspflicht durch Aktivieren des Kontrollkästchens im Personalstamm dokumentiert.
**Für Beschäftigungsverhältnis vor dem 01.01.2013/Bestandsfall:**Für Bestandsfälle mit Personengruppe 109 und Beitragsgruppenschlüssel 6500 besteht die Rentenversicherungsfreiheit auch ohne Befreiungsantrag weiter, solange die Arbeitsentgeltgrenze von 400,00 EUR nicht überschritten wird (Dauerregelung). Übersteigt das regelmäßige Arbeitsentgelt die Grenze von 400,00 EUR tritt Rentenversicherungspflicht ein. Ggf. ist die Anzeige der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht bei Entgelterhöhung unter weitere / Befreiungsanträge / Anzeige der Befreiung von RV-Pflicht bei Entgelterhöhung auszufüllen und an die Minijobzentrale zu übermitteln.Versorgungswerk voller Beitrag (Aufstockung PGR 190/PKV)
Ist ein Arbeitnehmer geringfügig beschäftigt, Mitglied bei einer berufsständischen Versorgungseinrichtung und privat krankenversichert kann vom Programm aufgrund des Personengruppenschlüssels 190 nicht automatisch erkannt werden, ob eine geringfügige Beschäftigung vorliegt und deshalb ist das Kontrollkästchen zu aktivieren.Verzichtserklärung RV-Freiheit liegt vor (PGR 109, Regelaltersrente)
Hat ein geringfügig beschäftigter Arbeitnehmer (Personengruppe 109) die Grenze für die Regelaltersrente erreicht und sollen weiter Beiträge zur Rentenversicherung entrichtet werden (Beitragsgruppe RV 1), muss eine Verzichtserklärung auf die RV-Freiheit des Arbeitnehmers vorliegen und das Kontrollkästchen aktiviert werden. Andernfalls wird der Hinweis "Der Arbeitnehmer hat die Regelaltersgrenze erreicht. Bitte Beitragsgruppenschlüssel anpassen oder das Kontrollkästchen "Verzichtserklärung RV-Freiheit liegt vor (PGR 109, Regelaltersrente)" aktivieren." ausgegeben.
Umlage
Sofern der Mandant für die Teilnahme am Umlageverfahren (siehe Menü Mandant / Str1 Schaltfläche Umlage…) gekennzeichnet wurde, wird die für die Krankenkasse gewählte Umlagesteuerungen berücksichtigt.
Umlagesteuerung (bis 2011)
Umlage 1 (Krankheit)
Umlage 2 (Mutterschaft)
Umlage 3 (Sonstige Uml.-Kasse) → bis 12.2006
Die Umlagesteuerungen werden grundsätzlich automatisch vorgenommen. Soll von den automatischen Steuerungen abgewichen werden, so ist das Kennzeichen Indiv. Steuerung zu markieren. Die Umlagehöhe ist somit für jede Umlage frei wählbar.
Umlagesteuerungen, die mit früheren Programmständen gewählt wurden, sind mit Indiv. Steuerung gekennzeichnet. Individuelle Steuerungen der Umlage werden nur berücksichtigt, wenn der Mandant umlagepflichtig ist (s. hierzu Mandant | Str1)
Bei Neuanlage von Arbeitnehmerdaten, werden die Umlagesteuerungen automatisch anhand des Personengruppenschlüssels und des Tätigkeitsschlüssels (B1) eingestellt. Kann durch den Tätigkeitsschlüssel der Mitarbeiterstatus vom Programm eindeutig ermittelt werden, so ist das Statusfeld in diesem Fall ausgegraut und nicht änderbar. Kann keine eindeutige Zuordnung getroffen werden, so ist die Einstellung durch den Anwender nötig.
Umlagesteuerungen Umlage 1
kein U1-Verfahren = es wird keine Umlage berechnet
Umlage allgemein = die Berechnung erfolgt mit dem allg. Umlagesatz lt. Krankenkasse
Umlage erhöht/gesetzlich = die Berechnung erfolgt mit dem erhöhten/gesetzlichen Umlagesatz lt. Krankenkasse
Umlage ermäßigt1 = die Berechnung erfolgt mit dem ermäßigten-1 Umlagesatz lt. Krankenkasse
Umlage ermäßigt2 = die Berechnung erfolgt mit dem ermäßigten-2 Umlagesatz lt. Krankenkasse
Umlagesteuerungen Umlage 2
keine Umlage = es wird keine Umlage berechnet
Umlage allgemein = die Berechnung erfolgt mit dem allg. Umlagesatz lt. Krankenkasse
Umlage erhöht = die Berechnung erfolgt mit dem erhöhten Umlagesatz lt. Krankenkasse
Ausschluss von der Umlagepflicht (ab 2011)
Die Umlagepflicht wird automatisch ermittelt. Soll dennoch ein Arbeitnehmer von der Umlagepflicht ausgeschlossen werden, so kann dies durch das Aktivieren der Kontrollkästchen des jeweiligen Umlagezweiges erreicht werden:
Ausschluss Umlagepflicht U1
Ausschluss Umlagepflicht U2
Ausschluss Insolvenzgeldumlage
Dieses Kennzeichen bewirkt den arbeitnehmerbezogenen Ausschluss von der Errechnung der Insolvenzgeldumlage.
Ausländische SV-Träger (für Lohnsteuerbescheinigung)
Beiträge, die auf Grund einer nach ausländischen Gesetzen bestehenden Verpflichtung an ausländische Sozialversicherungsträger, die den inländischen Sozialversicherungsträgern vergleichbar sind, an die gesetzliche Rentenversicherung und an berufsständische Versorgungseinrichtungen geleistet werden, sind auf der Lohnsteuerbescheinigung getrennt nach Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteilen jeweils unter Nr. 22 a) und b), Nr. 23 a) und b) bzw. Nr. 27 auszuweisen.
Des Weiteren sind Zuschüsse des Arbeitgebers zu einer ausländischen privaten Kranken- und Pflegeversicherung eines nicht krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmers sowie Zuschüsse zur Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung an ausländische Sozialversicherungsträger, die den inländischen vergleichbar sind, unter Nr. 24 der Lohnsteuerbescheinigung auszuweisen.
Die zur Erfassung der Beiträge notwendigen Eingabefelder stehen unter der Schaltfläche Beiträge an ausländische SV-Träger zur Verfügung.
Die Beiträge können kumuliert für das ganze Jahr im Dezember eingetragen werden, oder in gleichen monatlichen Beträgen monatlich abgerechnet werden. Für die Lohnsteuerbescheinigungen werden die abgerechneten Werte addiert in den Zeilen ausgegeben.
Personal | Soz.-3
Diese Funktionalität ist aus der folgenden Menüfolge ausführbar: Stammdaten / Personal / Registerkarte Soz.-3
Abweichende Betriebsstätte/ Betriebsnummer
Ist dieser Arbeitnehmer in einer abweichenden Betriebsstätte beschäftigt, wird hier die Zuordnung getroffen. Die Auswahl erfolgt über das Fernglas oder die F2-Taste.
Flexible Arbeitszeitregelung
- Wertguthabenbildung (SV-Luft)
Weitere Informationen finden Sie im Kapitel Flexibilisierung der Arbeitszeit (SV-Luft) unter ADDISON Lohn- und Gehaltsabrechnung | Besonderheiten.
Altersteilzeit
Beginn
Datum, ab dem die Altersteilzeit beginnt. Entscheidend für die Altersteilzeitvarianten bis 30.06.2004 bzw. ab 01.07.2004.
Weitere Angaben bis 30.06.2004
**Brutto-Aufstockung %**Überdeckt den Satz aus den Allgemeinen Daten bzw. aus dem Mandantenstamm (Individueller Satz dieses Arbeitnehmers).
**Mindestnetto %**Überdeckt den Satz aus den Allgemeinen Daten bzw. aus dem Mandantenstamm (Individueller Satz dieses Arbeitnehmers).
**RV-Beitrag %**Überdeckt den Satz aus den Allgemeinen Daten bzw. aus dem Mandantenstamm (Individueller Satz dieses Arbeitnehmers).
Atz-Vereinbarung nach dem 31.12.2002Bewirkt, dass an die Zusatzversorgungskasse ein Entgelt von 90% des der Altersteilzeit vorangehenden Entgelts gemeldet wird. Dieses Entgelt ist dann Bemessungsgrundlage für die Höhe der zu zahlenden Umlagen, Beiträge und Sanierungsgelder. Siehe auch Allgemeine Daten | ZVK-Öffentl.D.
Mindestnettolohnermittlung abweichendZur Vorgabe im Menü Mandant / Str2 abweichende Steuerung.
Aufstockung (Ebz.) abweichendZur Vorgabe im Menü Mandant / Str2 abweichende Steuerung.
Wiederbesetzer ist Auszubildene(r)
BlockzeitmodellDieses Kennzeichen ist bei denjenigen Arbeitnehmern zu setzen, die im Blockzeitmodell (Gegensatz Teilzeitmodell) arbeiten.
Förderzeitraum von
Beginn des Förderzeitraums bei BlockzeitmodellFörderzeitraum bis
Ende des Förderzeitraums bei BlockzeitmodellAbtretung der RV-Aufstockung bei Entgeltersatzleistung
Zur Berechnung des RV-Unterschiedsbetrages bei Entgeltersatzleistung
Programmlohnart 912 Brutto-Vollzeitentg. Lfd. (Atz) Überdeckende Eingabe zu dem im Menü Personal / Soz.-3 hinterlegten Brutto-Vollzeitarbeitsentgelt
Programmlohnart 913 Brutto-Vollzeitent.EBZ (Atz) Eingabe des Vollzeit Einmalbezuges bei Abrechnung von Einmalbezügen innerhalb der Altersteilzeit
Brutto-Vollzeitentg.
Entgelt, das für diesen Zeitraum in Vollzeit abzurechnen wäre.
RV-Brutto-VJ-Diff.
Betrag, der in Märzklauselfällen noch dem Vorjahr zugeordnet werden kann. Dieses Feld wird automatisch verwaltet.
Ausnahme: Vorträge bei Umstellung zu Beginn eines Jahres.
Weitere Angaben ab 01.07.2004
Brutto-Aufstockung %
Überdeckt den Satz aus den Allgemeinen Daten bzw. aus dem Mandantenstamm (Individueller Satz dieses Arbeitnehmers).RV-Aufstockung %
Überdeckt den Satz aus den Allgemeinen Daten bzw. aus dem Mandantenstamm (Individueller Satz dieses Arbeitnehmers).Obergrenze von BBG in %
Überdeckt den Satz aus den Allgemeinen Daten bzw. aus dem Mandantenstamm (Individueller Satz dieses Arbeitnehmers).
Kappung der Aufstockung
Wie im Mandantenstamm
Keine Kappung
Kappung von Einmalbezug
Kappung lfd. Bezug und Ebz.
Überdeckt die Steuerungen im Mandantenstamm
Wiederbesetzer ist Auszubildende(r)
Blockzeitmodell
Dieses Kennzeichen ist bei denjenigen Arbeitnehmern zu setzen, die im Blockzeitmodell (Gegensatz Teilzeitmodell) arbeiten.Förderzeitraum von
Beginn des Förderzeitraums bei BlockzeitmodellFörderzeitraum bisEnde des Förderzeitraums bei Blockzeitmodell
Abtretung der RV-Aufstockung bei EntgeltersatzleistungZur Berechnung des RV-Unterschiedsbetrages bei Entgeltersatzleistung
Kundennummer Arbeitsagentur
Hier kann die Kundenummer der Arbeitsagentur hinterlegt werden.
Wiederbesetzer
Personalnummer des für diesen Altersteilzeitbeschäftigten eingestellten Mitarbeiters. Über das Fernglas oder die F2-Taste kann ein Arbeitnehmer ausgewählt werden. Andruck auf der Abrechnungsliste.
Vorträge bei Wiedereintritt beim gleichen Arbeitgeber
Pers.-Nr. (Alt)
KV/RV/AV/PV-Brutto
KV/RV/AV/PV-Tage
IG-Brutto
IG-Tage
Wenn ein Arbeitnehmer im laufenden Kalenderjahr bereits in der Firma beschäftigt war und wieder in die Firma eintritt, müssen die SV-Brutti und die SV-Tage - aufgeteilt nach KV, RV, AV und PV - vorgetragen werden. Die Bruttowerte müssen das laufende Arbeitsentgelt, Einmalbezüge und bei KUG und/oder WAG das fiktive Entgelt enthalten. Über das Fernglas oder die F2-Taste kann die alte Pers.-Nr. des wiedereintretenden Arbeitnehmers ausgewählt werden.
Wiedereintritt/Pers. Neu
Die Schaltfläche Wiedereintritt ist aktiv, wenn der Arbeitnehmer ausgeschieden und abgerechnet ist. Durch die Eingabe eines Wiedereintrittsdatums und einer eventuell abweichenden Personalnummer wird der Arbeitnehmer automatisch in dem jeweiligen Wiedereintrittsmonat angelegt. Sozialversicherungswerte aus der vorhergehenden Personalnummer werden, sofern sie nötig sind, berücksichtigt. In der Personalnummer Neu wird die Vorhergehende Personalnummer in dem Feld Pers.-Nr. (Alt), in der Personalnummer Alt die aktuelle Personalnummer in dem Feld Pers.-Nr. Neu dargestellt.
Vortrag Vorjahres-Differenzen
KV-Brutto-VJ-Differenz
RV-Brutto-VJ-Differenz
AV-Brutto-VJ-Differenz
PV-Brutto-VJ-Differenz
IG-Brutto-VJ-Differenz
Wird in den ersten 3 Monaten eines Kalenderjahres auf das Programm umgestellt und werden in dieser Zeit Einmalbezüge bezahlt, die nach der Märzklausel abgerechnet werden müssen, so müssen hier die Vorjahresdifferenzen eingetragen werden. Die Differenzen KV/RV/AV/PV-Brutto werden durch Errechnen der anteiligen Bemessungsgrenzen des Vorjahres abzüglich der abgerechneten Brutti des Vorjahres gebildet.
Knappschaftliche Besonderheiten
Für das Melde- und Beitragsverfahren für Versicherte der knappschaftlichen Rentenversicherung sind zusätzliche Eingaben im Personalstamm notwendig:
Stand der Ausbildung
Seit 2016 optionale Angabe des Ausbildungsstandes.Tätigkeit
Es ist der von der knappschaftlichen Rentenversicherung mitgeteilte 5-stellige Tätigkeitsschlüssel zu erfassen.Überwiegend unter Tage verfahrene Schichten
Hier müssen die monatlich überwiegend unter Tage verfahrenen Schichten erfasst werden.Besonderheitenschlüssel
Ein Besonderheitenschlüssel ist auszuwählen.Abkehrgrund
Bei Ende des Beschäftigungsverhältnisses muss ein Abkehrgrund ausgewählt werden.
Personal | Fehlz.
Diese Funktionalität ist aus der folgenden Menüfolge ausführbar: Stammdaten / Personal / Registerkarte Fehlz.
Damit bei Teilentgeltzahlungszeiträumen die Beschäftigungszeit ermittelt werden kann und dadurch die Sozialversicherungstage zur Ermittlung der Beitragsbemessungsgrenzen zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung errechnet werden können, stehen im Programm für verschiedene Sachverhalte Fehlzeiten zur Auswahl zur Verfügung. Außerdem können durch Fehlzeiten Zeiträume mit Entgeltfortzahlung z. B. bei Arbeitsunfähigkeit erfasst werden, dadurch können automatisch elektronische Anträge nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) erzeugt werden.
Die Bewertung der Fehlzeitenarten mit ihren Auswirkungen auf die Ermittlung der Sozialversicherungstage, die Dauer der Mitgliedschaft und die Abgabe der DEÜV-Meldungen werden vom Programm automatisch durchgeführt.
Durch Eingabe von Fehlzeiten wird außerdem verhindert, dass der Kalendermonat nach dem Beginn einer sozialversicherungsrechtlich relevanten Fehlzeit und der Kalendermonat vor der Wiederaufnahme der Beschäftigung nach einer solchen Fehlzeit kein laufendes Arbeitsentgelt (außer Arbeitgeberleistungen während des Bezugs von Sozialleistungen) abgerechnet werden kann.
Erfassung von Fehlzeiten
Für die Erfassung und Bearbeitung von Fehlzeiten stehen folgende Optionen zur Auswahl:
Neuanlage von Fehlzeiten
Bearbeiten
: Öffnen von bestehenden Fehlzeiten zur Ansicht oder zur Änderung der erfassten Daten.
Löschen von Fehlzeiten
Pro Monat können beliebig viele Fehlzeiten angelegt werden, sofern sie sich zeitlich nicht überschneiden. In der Übersicht werden die aktiven Fehlzeiten je Abrechnungsmonat angezeigt.
Wichtiger Hinweis
Fehlzeit Mutterschutzfrist: Innerhalb der Mutterschutzfrist besteht ggf. die Verpflichtung zur Zahlung eines Arbeitgeberzuschusses zum Mutterschaftsgeld. Siehe Programmdokumentation ADDISON Lohn- und Gehaltsabrechnung | Allgemein | Besonderheiten | AAG-Bescheinigung | Erstattung Mutterschutzaufwendungen – Aufwendungsausgleich U2.
Achtung: Beachten Sie bitte, dass bei Unterbrechungen das Gehalt für die laufende Abrechnung manuell gekürzt und nach Ablauf der Unterbrechung wieder manuell zurückgesetzt werden muss, oder aktivieren Sie die automatische Teillohnzahlungszeitraum-Berechnung.
Fehlzeiten werden im Lohnkonto protokolliert. Basiswerte für die Bildung von Durchschnitten werden während einer Unterbrechung nicht abgestellt.
Fehlzeitenkatalog
| Fehlzeitenkatalog | ||||
|---|---|---|---|---|
| Fehlzeitenschlüssel | Art der unbezahlten/bezahlten Fehlzeiten | Auswirkungen auf die SV-Tage, Anwendung Monats-/Tages-Bemessungsgrenze in Teilzahlungszeiträumen | DEÜV-Meldewesen | Unfallversicherung |
| 1.1 | Zahlung von Kinder- Krankengeld bzw. -Verletztengeld | Kürzung der SV-Tage; Anwendung der Tages-BBG (§ 45 SGB V) (§ 192 Abs. 1 Nr. 2 SGB V) (§§ 223, 224 SGB V) | Meldesachverhalt nicht gegeben, weil SV-Tage anfallen, Unterbrechungsmeldung (Grund der Abgabe = 51) bei vollem Kalendermonat ohne Entgelt (§ 9 DEÜV) | Kürzung des Vollarbeiterrichtwertes / der Sollarbeitsstunden |
| 1.6 | Ende Bezug Krankengeld (Aussteuerung)/Beginn Bezug Arbeitslosengeld Anmerkung: Erhält der Beschäftigte nach dem Leistungsablauf Krankengeld (=Aussteuerung) kein Arbeitslosengeld, ist die Fehlzeit 2.8 zu verwenden | Kürzung der SV-Tage; Anwendung der Tages-BBG BE zum gemeinsamen Beitragseinzug vom 23./24.11.2011 | Abmeldung (Grund der Abgabe =30) mit dem Tag der der Fehlzeit vorausgeht Anmerkung: Bei Wiederaufnahme der Arbeit (der versicherungspflichtigen Beschäftigung) ist eine Anmeldung mit Grund "10" abzugeben. | Kürzung des Vollarbeiterrichtwertes / der Sollarbeitsstunden |
| 2.1 | Unbezahlter Urlaub | SV-Tage/Mitgliedschaft laufen 1 Zeitmonat weiter (nicht Kalendermonat); in Monaten mit 30 SV-Tagen Anwendung Monats-BBG; bei Teilmonaten Anwendung Tages-BBG (§ 7 Abs. 3 SGV IV) | Bei mehr als einem Zeitmonat ohne Entgelt: - Abmeldung (Grund der Abgabe = 34) - Anmeldung bei Wiederaufnahme der Arbeit (Grund der Abgabe = 13) (§ 6 DEÜV) (§ 8 DEÜV) | Kürzung des Vollarbeiterrichtwertes / der Sollarbeitsstunden |
| 2.2.0 | Unbezahlte Fehlzeit (z.B. unentschuldigtes Fehlen/ Arbeitsbummelei etc. - vom Arbeitnehmer zu vertretende Fehlzeit) | dto. | dto. | dto. |
| 2.2.1 | Wochenende oder Feiertage ohne Entgelt/Wartetage (vom Arbeitnehmer nicht zu vertretende Fehlzeit) | dto. | dto. | dto. |
| 2.3 | Unrechtmäßiger Streik | dto. | dto. | dto. |
| 2.4 | Pflege eines kranken Kindes ohne Anspruch auf Arbeitsentgelt, keine Zahlung von Kinder-Krankengeld | dto. | dto. | dto. |
| 2.5 | Arbeitsunfähig erkrankte privat Krankenversicherte ohne Krankentagegeld | dto. | dto. | dto. |
| 2.6 | Arbeitsunfähigkeitszeiten bei Personen die eine volle Erwerbsminderungs- oder Altersvollrente erhalten, über das Ende der Entgeltfortzahlung hinaus. | dto. | dto. | dto. |
| 2.7 | Arbeitsunfähigkeitszeiten bei geringfügig entlohnten Beschäftigten über das Ende der Entgeltfortzahlung | SV-Tage laufen einen Zeitmonat weiter (nicht: Kalendermonat) (§ 7 Abs. 3 SGV IV) Bei Anwendung der Mindestbemessungsgrundlage (RV) erfolgt anteilige Kürzung. (Geringfügigkeits-Richtlinien in der jeweils aktuellen Fassung, Abschnitt C, 3.2.1) | dto. | dto. |
| 2.8 | Aussteuerung (Ende Krankengeldbezug) ohne anschließenden Arbeitslosengeldbezug | SV-Tage/Mitgliedschaft laufen einen Zeitmonat weiter (nicht: Kalendermonat); in Monaten mit 30 SV-Tagen Anwendung der Monats-BBG; bei Teilmonaten Anwendung der Tages-BBG (§ 7 Abs. 3 SGV IV) | dto. | dto. |
| 2.9 | Einstellung Entgeltersatzleistung (Ende Krankengeld) wegen voller Erwerbsminderungsrente | dto. (§ 192 Abs. 1 Nr. 2 SGB V) (§§ 223, 224 SGB V) | dto. | dto. |
| 2.10 | Kurzzeitige Arbeitsverhinderung wegen Pflege ohne Bezug von Pflegeunterstützungsgeld (bis zu 10 Arbeitstage) Bei Bezug von Pflegeunterstützungsgeld ist die Fehlzeit 4.6 zu verwenden. | SV-Tage/Mitgliedschaft laufen weiter; in Monaten mit 30 SV-Tagen Anwendung Monats-BBG; bei Teilmonaten Anwendung Tages-BBG (§ 2 PflegeZG) | Meldesachverhalt grundsätzlich nicht gegeben, weil max. 10 Arbeitstage möglich sind. Bei mehr als 1 Zeitmonat ohne Entgelt: - Abmeldung (Grund der Abgabe = 34) - Anmeldung bei Wiederaufnahme der Arbeit (Grund der Abgabe = 13) (§§ 6 und 8 DEÜV) | dto. |
| 2.11 | Unwiderrufliche Freistellung | Keine Kürzung der SV-Tage; Anwendung der Monats-BBG Keine UV-Pflicht für laufendes Entgelt EGA ist UV-Entgelt, es ist der nächsten UV-Jahresmeldung zuzuordnen. | Meldesachverhalt nicht gegeben, weil SV-Tage anfallen. - Abmeldung zum Ende der Beschäftigung (Grund der Abgabe = 30) | Kürzung des Vollarbeiterrichtwertes / der Sollarbeitsstunden Keine UV-Pflicht für laufendes Entgelt; EGA ist UV-Entgelt, es ist der nächsten UV-Jahresmeldung zuzuordnen. |
| 3.1 | Rechtmäßiger Streik | SV-Tage laufen einen Zeitmonat weiter (nicht: Kalendermonat). Mitgliedschaft läuft unbegrenzt (bis Streik-Ende) weiter; Anwendung der Monats-BBG, bei Teilmonaten Anwendung der Tages-BBG (§ 192 SGB V) | Bei mehr als einem Zeitmonat ohne Entgelt: - Abmeldung (Grund der Abgabe = 35); - Anmeldung bei Wiederaufnahme der Arbeit (Grund der Abgabe = 13) (§§ 6 und 8 DEÜV) | Kürzung des Vollarbeiterrichtwertes / der Sollarbeitsstunden |
| 3.2 | Aussperrung | dto. | dto. | dto. |
| 3.3 | Entgeltfortzahlung, (mit AU-Bescheinigung) | Keine Kürzung der SV-Tage; Anwendung der Monats-BBG | Meldesachverhalt nicht gegeben, weil SV-Tage anfallen. | |
| 3.4 | Entgeltfortzahlung wegen Organ-/Gewebsspende | Keine Kürzung der SV-Tage; Anwendung der Monats-BBG AAG-Anträge dürfen nicht erstellt werden. | Meldesachverhalt nicht gegeben, weil SV-Tage anfallen. | |
| 4.1 | Bezug von Krankengeld oder Krankentagegeld für privat Krankenversicherte | Kürzung der SV-Tage; Anwendung der Tages-BBG (§ 192 Abs. 1 Nr. 2 SGB V) (§§ 223, 224 SGB V) (§ 7 Abs. 3 Satz 2 SGV IV) | Unterbrechungsmeldung (Grund der Abgabe=51) bei vollem Kalendermonat ohne Entgelt zum letzten SV-Tag vor Beginn der Sozialleistung / des Krankentagegeldes (§ 9 DEÜV) | Kürzung des Vollarbeiterrichtwertes / der Sollarbeitsstunden |
| 4.2 | Bezug von Verletztengeld | dto. | Unterbrechungsmeldung (Grund der Abgabe=51) bei vollem Kalendermonat ohne Entgelt zum letzten SV-Tag vor Beginn der Sozialleistung (§ 9 DEÜV) | dto. |
| 4.3 | Bezug von Übergangsgeld | dto. | dto. | dto. |
| 4.4 | Bezug von Versorgungskrankengeld | dto. | dto. | dto. |
| 4.5 | Mutterschutzfrist | dto. | Unterbrechungsmeldung (Grund der Abgabe=51) bei vollem Kalendermonat ohne Entgelt zum letzten SV-Tag vor Beginn der Schutzfrist (§ 9 DEÜV) | dto. |
| 4.6 | Bezug von Pflegeunterstützungsgeld (gültig ab 01.01.2015) | dto. | Meldesachverhalt grundsätzlich nicht gegeben, weil der Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld auf max. 10 Arbeitstage begrenzt ist (§ 9 DEÜV) | dto. |
| 4.9 | Bezug von Krankengeldwegen Pflege eines schwerstkranken Kindes Anmerkung: Fehlzeit entspricht beitrags- und melderechtlich der Fehlzeit 4.1 Wegen Pflege des schwerstkranken Kindes wird aber eine andere ärztliche Bescheinigung vorgelegt. Im EEL-Verfahren ist auch für diese Fehlzeit eine Bescheinigung mit Grund 01 (Krankengeld) zu erstellen. | dto. | Unterbrechungsmeldung (Grund der Abgabe = 51) bei vollem Kalendermonat ohne Entgelt. (§ 9 DEÜV) | dto. |
| 4.10 | Bezug einer Entgeltersatzleistung wegen Arbeitsunfähigkeit anlässlich einer Blutstammzellen, Organ- oder Gewebsspende Anmerkung: keine Entgeltbescheinigung im EEL-Verfahren; aber DBVO möglich | dto. | dto. | dto. |
| 4.11 | Bezug von Krankengeld wegen Mitaufnahme als Begleitperson im Krankenhaus | dto. | Unterbrechungsmeldung (Grund der Abgabe=51) bei vollem Kalendermonat ohne Entgelt Dieser Fehlzeitenschlüssel ist frühestens für Fehlzeiten ab dem 01.11.2022 zu verwenden (§ 44b SGB V). Hinweis für den DTA EEL: - Bescheinigungen für die Berechnung dieses Krankengeldes sind ab dem 01.01.2023 mit dem Grund der Abgabe „04“ zu erstellen. (§ 9 DEÜV) | dto. |
| 5.1 | Elternzeit | Kürzung der SV-Tage; Anwendung der Tages-BBG (§ 192 Abs. 1 Nr. 2 SGB V) (§§ 223, 224 SGB V) (Bespr. Erg. vom 12./13.5.1992) | Unterbrechungsmeldung (Grund der Abgabe = 52) bei vollem Kalendermonat ohne Entgelt (§ 9 DEÜV) | dto. |
| 6.1 | Wehrdienst bis 31.12.2011/freiwilliger Wehrdienst | Wenn Teilzahlungszeiträume auftreten: Kürzung der SV-Tage; Anwendung der Tages-BBG (§§ 193, 223 SGB V) | Unterbrechungsmeldung (Grund der Abgabe = 53) bei vollem Kalendermonat ohne Entgelt. (§ 9 DEÜV) | dto. |
| 6.2 | Zivildienst bis 31.12.2011/ Bundesfreiwilligendienst | dto. | dto. | dto. |
| 6.3 | Wehrübung | dto. | dto. | dto. |
| 6.4 | Eignungsübung | dto. | dto. | dto. |
| 7.1 | Unbezahlter Urlaub bei behinderten Menschen | SV-Tage/Mitgliedschaft laufen 1 Zeitmonat weiter (nicht Kalendermonat); in Monaten mit 30 SV-Tagen Anwendung Monats-BBG; bei Teilmonaten Anwendung Tages-BBG (§ 7 Abs. 3 SGV IV) Kürzung der Mindestbemessungsgrundlagen (§ 5 Abs. 1 Nr. 7 und 8 SGB V) Spitzenverbände Besprechungsergebnis vom 15./16.04.1997: § 235 Abs. 3 SGB V BSG-Urteil vom 10.05.1990 - 12 RK 38/87 (USK 9028) | Bei mehr als 1 Zeitmonat: - Abmeldung (Grund der Abgabe = 34) - Anmeldung bei Wiederaufnahme der Arbeit (Grund der Abgabe = 13) (§ 6 DEÜV) (§ 8 DEÜV) | |
| 8.1 | Krankengeld in Höhe des KUG / S-KUG | Kürzung der SV-Tage; Anwendung der Tages-BBG; Voraussetzung ist, dass der einzelne Tag komplett mit Krankengeld belegt ist. Für Tage, die gleichzeitig mit Arbeitsentgelt / Entgeltfortzahlung und Krankengeld belegt sind, ist die Fehlzeit 3.3 zu verwenden. (§ 192 Abs. 1 Nr. 2 SGB V) (§§ 223, 224 SGB V) | Unterbrechungsmeldung (Grund der Abgabe=51) bei vollem Kalendermonat ohne Entgelt (§ 9 DEÜV) | dto. |
| 10.3 | Entgeltfortzahlung, AU-Bescheinigung liegt nicht vor Hinweis: Solche Zeiten dürfen nicht zu einer Vorerkrankungsanfrage führen bzw. dürfen nicht als Vor- AU in einer folgenden Vorerkrankungsanfrage aufgeführt sein. | Keine Kürzung der SV-Tage; Anwendung der Monats-BBG | Meldesachverhalt nicht gegeben, weil SV-Tage anfallen. | |
| 10.4 | Beschäftigungsverbot > individuelles > generelles (§ 11 MuSchG und § 1 Abs.2 Nr.2 AAG) | Keine Kürzung der SV-Tage; Anwendung der Monats-BBG | Meldesachverhalt nicht gegeben, weil SV-Tage anfallen. | Kürzung des Vollarbeiterrichtwertes / der Sollarbeitsstunden |
| 10.5 | Widerrufliche Freistellung | Keine Kürzung der SV-Tage; Anwendung der Monats-BBG | Meldesachverhalt nicht gegeben, weil SV-Tage anfallen. | Kürzung des Vollarbeiterrichtwertes / der Sollarbeitsstunden UV-Entgelt ist zu melden |
| 10.6 | Duale Studiengänge, Zeiten des Besuches der Hochschule | Keine Kürzung der SV-Tage; Anwendung der Monats-BBG | Meldesachverhalt nicht gegeben, weil SV-Tage anfallen. | Kürzung des Vollarbeiterrichtwertes / der Sollarbeitsstunden Keine UV-Pflicht für lfd. Entgelt EGA sind UV-Entgelt, sie sind der nächsten UV-Jahresmeldung zuzuordnen. |
| 10.7 | Freistellung im Rahmen sonstiger flexibler Arbeitszeitregelungen | SV-Tage/Mitgliedschaft laufen 3 Zeitmonate weiter (nicht: Kalendermonat!); in Monaten mit 30 SV-Tagen Anwendung Monats-BBG; bei Teilmonaten Anwendung Tages-BBG § 7 Abs. 1a Satz 2 SGB IV | bei mehr als 3 Zeitmonaten: - Abmeldung (Grund der Abgabe=30) - Anmeldung bei Wiederaufnahme der Arbeit (Grund der Abgabe=10) | Kürzung des Vollarbeiterrichtwertes / der Sollarbeitsstunden |
| 10.8 | Bezahlte Freistellung für die Pflege eines kranken Kindes | Keine Kürzung der SV-Tage; Anwendung der Monats-BBG | Meldesachverhalt nicht gegeben, weil SV-Tage anfallen. | |
| 10.11 | Pflegezeit mit vollständiger Freistellung Anmerkung: kurzzeitige Pflege nach § 2 PflegeZG siehe Fehlzeit 2.10 | Kürzung der SV-Tage; Anwendung der Tages-BBG (§ 3 Abs. 1 PflegeZG) | - Abmeldung (Grund der Abgabe =30) mit dem Tag der der Fehlzeit vorausgeht - Anmeldung bei Wieder-aufnahme der Arbeit (Grund der Abgabe = 10)* * gem. BE vom 24./25.11.2009 (§§ 6 und 8 DEÜV) | Kürzung des Vollarbeiterrichtwertes / der Sollarbeitsstunden |
| 10.12 | Pflegezeit: vollständige Freistellung für die Betreuung oder Begleitung des Pflegebedürftigen. Anmerkung: kurzzeitige Pflege nach § 2 PflegeZG siehe Fehlzeit 2.10 | Kürzung der SV-Tage Anwendung der Tages-BBG Betreuungszeit (§ 3 Abs. 5 Satz 1 PflegeZG), Begleitzeit (§ 3 Abs. 6 Satz 1 PflegeZG) | - Abmeldung (Grund der Abgabe = 30) mit dem Tag der der Fehlzeit vorausgeht - Anmeldung bei Wiederaufnahme der Arbeit (Grund der Abgabe = 10)* * gem. BE vom 24./25.11.2009 (§§ 6 und 8 DEÜV) | Kürzung des Vollarbeiterrichtwertes / der Sollarbeitsstunden |
| 11.1 | Berufliches Tätigkeits-verbot § 31 Infektionsschutzgesetz (IfSG); Leistung der Entschädigungszahlung nach § 56 Abs. 1 Satz 1 IfSG durch den Arbeitgeber längstens für 6 Wochen | Zum Vortag der Fehlzeit endet die versicherungspflichtige Beschäftigung in der KV, PV und AV. In der RV besteht die sv-pflichtige Beschäftigung für die Dauer der Entschädigungszahlungen (Auftragsleistung) durch den Arbeitgeber für längstens 6 Wochen weiter. In Monaten mit 30 SV-Tagen Anwendung Monats-BBG; bei Teilmonaten Anwendung der Tages-BBG (Teilmonat-BBG). Hinweis: untermonatlicher Beitragsgruppenwechsel möglich, deshalb Aus- und Wiedereintritt erforderlich. Besprechung der Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger über Fragen des gemeinsamen Beitragseinzugs am 13./14.10.2009, TOP 7 | Bisher rv-pflichtig Beschäftigte: - Abmeldung wegen Beitragsgruppenwechsels (Grund der Abgabe = 32) zum Vortag der Fehlzeit - Anmeldung wegen Beitragsgruppenwechsels (nur RV) (Grund der Abgabe = 12) zum Beginn der Fehlzeit - Abmeldung (Grund der Abgabe = 30) zum letzten Tag der Fehlzeit, sofern das Tätigkeitsverbot fortbesteht - Anmeldung bei Wiederaufnahme der Beschäftigung (Grund der Abgabe = 10) Bisher rv-freie Beschäftigte (auch wegen Zugehörigkeit zu einer berufsständischen Versorgungseinrichtung: - Abmeldung (Grund der Abgabe = 30) zum Vortag der Fehlzeit (§ 6 DEÜV); (§ 8 DEÜV) | Kürzung des Vollarbeiterrichtwertes / der Sollarbeitsstunden |
| 11.2 | Entschädigungszahlung nach § 56 Abs. 1 Satz 2 IfSG wegen angeordneter Absonderung (Quarantäne) bzw. nach § 56 Abs. 1 Satz 3 IfSG wegen einer vor Anordnung einer Absonderung vorsorglich erfolgten Absonderung, wenn eine Anordnung einer Absonderung hätte erlassen werden können | SV-Tage/Mitgliedschaft laufen für die Dauer von längstens 6 Wochen der Entschädigungszahlung (Leistung im Auftrag des Landes) durch den Arbeitgeber weiter. Bei Fortbestehen der Quarantäne (mit anschließender Zahlung der Entschädigung durch das Land) endet die versicherungspflichtige Beschäftigung mit dem Ende der Entschädigungszahlung durch den Arbeitgeber. In Monaten mit 30 SV-Tagen Anwendung Monats-BBG; bei Teilmonaten Anwendung der Tages-BBG (Teilmonat-BBG). Besprechung der Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger über Fragen des gemeinsamen Beitragseinzugs am 13./14.10.2009, TOP 7; Rundschreiben 2020/255 des GKV-SV vom 02.04.2020 | - Abmeldung (Grund der Abgabe = 30) spätestens zum Ende der sechsten Woche der Fehlzeit - kein Meldeanlass, wenn die Beschäftigung vor oder direkt im Anschluss an den Ablauf der sechsten Woche wieder aufgenommen wird oder ein Entgeltfortzahlungsanspruch wegen Arbeitsunfähigkeit entsteht. - Anmeldung bei Wiederaufnahme der Beschäftigung (Grund der Abgabe = 10) (§ 6 DEÜV); (§ 8 DEÜV) | |
| 11.3 | Bezahlte Freistellung wegen angeordneter Absonderung (Quarantäne) für Personen, als Ausscheider oder Ansteckungs-verdächtige | Versicherungspflichtige Beschäftigung besteht unverändert fort (SV-Tage / Mitgliedschaft laufen weiter). AAG-Anträge dürfen nicht er- stellt werden. | Meldesachverhalt nicht gegeben. | UV-Entgelt aber keine UV- Stunden Kürzung des Vollarbeiterrichtwertes / der Sollarbeitsstunden |
| 11.4 | Bezahlte Freistellung (Entgeltzahlung, bezahlter Urlaub) wegen freiwilliger Absonderung (Quarantäne) von Personen zum Schutz vor Ansteckung | Versicherungspflichtige Beschäftigung besteht unverändert fort (SV-Tage / Mitgliedschaft laufen weiter). AAG-Anträge dürfen nicht er- stellt werden. | Meldesachverhalt nicht gegeben, aber ggf. Besonderheiten der Fehlzeit 10.7 beachten. | UV-Entgelt aber keine UV- Stunden Kürzung des Vollarbeiterrichtwertes / der Sollarbeitsstunden |
| 11.5 | Unbezahlte Freistellung wegen freiwilliger Absonderung (Quarantäne), soweit nicht die Fehlzeit 11.2 zutrifft | Entspricht Fehlzeit 2.1 SV-Tage/Mitgliedschaft laufen 1 Zeitmonat weiter (nicht: Kalendermonat!); in Monaten mit 30 SV-Tagen Anwendung Monats-BBG; bei Teilmonaten Anwendung Tages-BBG (§ 7 Abs. 3 SGV IV) | Bei mehr als 1 Zeitmonat ohne Entgelt: - Abmeldung (Grund der Abgabe=34) - Anmeldung bei Wiederaufnahme der Arbeit (Grund der Abgabe=13) (§ 6 DEÜV) (§ 8 DEÜV) | Kürzung des Vollarbeiterrichtwertes / der Sollarbeitsstunden |
| 11.6 | Entschädigungszahlung nach § 56 Abs. 1a IfSG für erwerbstätige Sorgeberechtigte wegen der erforderlichen Beaufsichtigung eines Kindes Hinweis: Diese Fehlzeit darf nur für Zeiten des tatsächlichen Bezugs der Entschädigung und nur für die Dauer einer nach § 5 Abs. 1 Satz 1 IfSG festgestellten epidemischen Lage von nationaler Tragweite verwendet werden. | SV-Tage/Mitgliedschaft laufen für die Dauer des tatsächlichen Bezugs der Entschädigungszahlung (auftragsweise Erbringung durch den Arbeitgeber) weiter. In Monaten mit 30 SV-Tagen Anwendung Monats-BBG; bei Teilmonaten Anwendung der Tages-BBG (Teilmonat-BBG). | - Abmeldung (Grund der Abgabe = 30) zum Ende der Erbringung der Entschädigungsleistung / der Fehlzeit - kein Meldeanlass, wenn direkt im Anschluss an die Fehlzeit o die Beschäftigung wieder aufgenommen wird oder o ein anderweitiger Entgeltanspruch entsteht oder o sich eine andere Fehlzeit - z. B. unbezahlter Urlaub (Fehlzeit 2.1) anschließt. - Anmeldung bei Wiederaufnahme der Beschäftigung (Grund der Abgabe = 10) Firmenzahler (freiwillig Krankenversicherte): Werden die besonderen Rege-lungen für die Beitragsberechnung nicht systemseitig berücksichtigt, hat zum Monatsbeginn des erstmaligen Bezugs der Entschädigung eine Ummeldung zum „Selbstzahler (Beitragsgruppenschlüssel 0nn1) zu erfolgen. (§ 6 DEÜV) (§ 8 DEÜV) | Kürzung des Vollarbeiterrichtwertes / der Sollarbeitsstunden |
| 12 | Entgelt nach Austritt |
Angaben des Arbeitgebers zur bezahlten Freistellung bei Erkrankung/Verletzung eines Kindes
Erfasst werden Angaben zur bezahlten Freistellung bei Erkrankung eines Kindes, wenn abweichend zum Mandanten.
Kinder
Die hier verwalteten Kinder können für Fehlzeiten und die daraus ggf. resultierenden EEL-Bescheinigungen verwendet werden. Außerdem werden die Kinder für die automatische Berücksichtigung beim PV-Abschlag verwendet (siehe Stammdaten | Personal | Soz.-1 | Beschäftigung).
Pflichtfelder:
Name
Vorname
Geburtsdatum
Optionale Felder:
Geschlecht
Steuerliche IdNr
Nachweisdatum (zu Dokumentationszwecke)
Berücksichtigung PV-Abschlag von
Berücksichtigung PV-Abschlag bis
Fehlzeiten-Ketten
Der Dialog wird nach Anlage der Fehlzeit 3.3-Entgeltfortzahlung mit Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und/oder der Fehlzeit 3.4-Entgeltfortzahlung wegen Organ-/Gewebsspende angezeigt, um Fehlzeiten eines Arbeitnehmers aufgrund derselben Krankheit zu einer Fehlzeiten-Kette zu verbinden. Ist die Arbeitsunfähigkeit durch eine neue Krankheit verursacht, ist die Fehlzeit mit der Schaltfläche Neue Kette als Beginn einer neuen Kette zu bestimmen. Über die Schaltfläche Fehlzeiten-Ketten kann der Dialog jederzeit aufgerufen werden, um die Fehlzeiten eines Arbeitnehmers nachträglich, z. B. bei Erhalt der Vorerkrankungsmitteilung nach Anfrage bei der Krankenkasse (siehe Programmdokumentation ADDISON Bescheinigungswesen | Datenaustausch Entgeltersatzleistung), zu verwalten.
Höhe der Entgeltersatzleistungen
Nach dem Einlesen der Rückmeldung der Krankenkasse über die Höhe der Entgeltersatzleistung im Meldecenter werden hier die Werte aus der Rückmeldung angezeigt. Die monatlichen Entgeltersatzleistungen (netto) müssen mit der Lohnart 954 - mtl. Sozialleistung bei Unterbrechung für die Abrechnung erfasst werden.
Teillohnzahlungszeitraum
Kontrollkästchen "Kürzung unterdrücken"
Überdeckt pro Arbeitnehmer die Steuerung im Menü Mandant / Str2.
Info Berechnungsmethode
Nach einer (simulierten) Abrechnung wird angegeben nach welcher Berechnungsmethode gekürzt wurde.
Unbezahlte Fehlzeiten
Der Großbuchstabe „U“ steht für Unterbrechung und macht deutlich, dass beim Arbeitnehmer während der Dauer des Dienstverhältnisses der Anspruch auf Arbeitslohn für mindestens fünf aufeinanderfolgende Arbeitstage im Wesentlichen weggefallen ist. Für jeden Unterbrechungszeitraum ist ein Großbuchstabe „U“ zu vermerken. Die Anzahl der „U“s wird in der Lohnsteuerbescheinigung an das Finanzamt übertragen. Das Finanzamt prüft im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung, ob und ggf. welche Leistungen dem Arbeitnehmer während des Unterbrechungszeitraums zugeflossen sind.
Durch aktivieren des Kontrollkästchens Anzahl „U“ indiv. erfassen kann die Anzahl der „U“s durch Eingabe vorgegeben werden. (z.B. nach Datenübernahmen).
Das Kontrollkästchen wird automatisch mit dem Jahreswechsel deaktiviert.
Entgeltfortzahlung
Die individuelle Frist, ab der eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt werden muss, kann für eAU hier angegeben werden. Die Einstellung hat Vorrang vor der Einstellung unter Stammdaten / Mandant / Str2 / Entgeltfortzahlung.
Personal | VWL
Diese Funktionalität ist aus der folgenden Menüfolge ausführbar: Stammdaten / Personal / Registerkarte VWL
Vermögensbildung (VWL)
Pro Arbeitnehmer können bis zu 3 VWL-Verträge abgerechnet werden. Wahlweise mit Hilfe des Fernglases oder mit der F2-Taste können alle gespeicherten Bankverbindungen angezeigt und ausgewählt werden.
Für jeden VWL-Vertrag sind weitere Daten, wie z.B. Konto, Empfänger, Begünstigter und Vertrags-Nr. zu erfassen. Das Datum von - bis wird berücksichtigt, sobald Werte erfasst sind. Bleiben die Felder leer, gilt der Vertrag bis zur Löschung.
Zahl.-Periode Für die VWL-Zahlung kann eine Periode angegeben werden:
Monatlich
Vierteljährlich
Halbjährlich
jährlich
VWL-Arbeitgeberanteil
Geben Sie hier den Arbeitgeberanteil der VWL ein.
Zahlungsbeginn AG-Anteil
Ein vom Eintrittsdatum unabhängiger Beginn der Zahlung des AG-Anteils kann hier vorgegeben werden.
VWL-Kürzung bei Ein- und Austritt
nein
AG-Anteil kürzen
AG- und AN-Anteil kürzen
VWL-Kürzung bei Unterbrechung
Wählen Sie aus, wie die Verarbeitung der vermögenswirksamen Leistungen für einen voll unterbrochenen Monat gehandhabt werden soll.
nein
VWL läuft normal weiter
AG-Anteil unterdrücken
es wird kein AG-Anteil ausbezahlt, die VWL wird jedoch abgeführt
AG-Anteil kürzen
der AG-Anteil wird gekürzt
AG- und AN-Anteil unterdrücken
VWL wird komplett unterdrückt
AG- und AN-Anteil kürzen
der AG- und AN-Anteil werden gekürzt
Der Bereich VWL-Unterdrückung ist auch im Menü Stammdaten / Personal / Soz.-1 enthalten. Jede Änderung, in einer der beiden Register wird automatisch in die jeweils andere übernommen.
Personal | ZV
Diese Funktionalität ist aus der folgenden Menüfolge ausführbar: Stammdaten / Personal / Registerkarte ZV
Zahlungsart
Durch öffnen des Listenfeldes können Sie entscheiden, welche Zahlungsart für die monatlichen Bezüge gelten soll:
keine
Bar
Überweisung/SEPA-Überweisung
Scheck
Auslandszahlung
SEPA-Überweisung
AZV (nur bei Zahlart Auslandszahlung)
Über die Schaltfläche AZV wird der Eingabedialog für den Auslandszahlungsverkehr aufgerufen.
Weitere Informationen finden Sie im Kapitel Zahlungsverkehr Ausland im Dokument Besonderheiten.
IBAN
Kontonummer des Arbeitnehmers im SEPA-Überweisungsverfahren. Im SEPA-Verfahren ist dies eine Pflichtangabe.
SWIFT-BIC
Bankleitzahl im SEPA-Überweisungsverfahren. Im SEPA-Verfahren muss bei innerdeutschen Zahlungen keine SWIFT-BIC angegeben werden, ansonsten handelt es sich um eine Pflichtangabe im SEPA-Verfahren.
Kontoinhaber
Eine Eingabe ist hier nur dann vorzunehmen, wenn der Kontoinhaber abweichend zum Arbeitnehmer ist.
Arbeitgeberbank
Über das Fernglas oder die F2-Taste können alle in ZMIS gespeicherten unter Stammdaten / Mandant / ZV für ADDISON Lohn & Gehalt zugeordneten AG-Bankverbindungen angezeigt und ausgewählt werden. Pro Arbeitnehmer kann hier die Hausbank eingetragen werden, von der die Zahlung ausgeführt werden soll.
Verwendungszweck Entgelt
Über das Fernglas oder die F2-Taste können alle im Menü Stammdaten / Mandant / ZV gespeicherten Verwendungszwecke angezeigt und ausgewählt werden.
Abweichender Verwendungszweck
Wird das Kontrollkästchen aktiviert kann, abweichend vom Verwendungszweck Entgelt, ein abweichender Verwendungszweck eingegeben werden. Der eingegebene Text wird für den Zahlungsträger verwendet.
Automatischer Abschlag - Abschlagsbetrag
Mit der Funktion Abschlag im Zahlungsverkehr in den Steuerungsdaten können Sie in einem automatischen Lauf ein- oder mehrfache Abschlagszahlungen erzeugen. Die Höhe dieses Abschlags wird durch den hier eingegebenen Betrag bestimmt.
Automatischer Abschlag – zur Verrechnung anstehende Abschläge
Alle Abschläge in einem Abrechnungszeitraum werden in diesem Feld gesammelt und bei der nächsten Brutto/Nettoabrechnung in Abzug gebracht. Die Lohnart Abschlag muss im Menü Stammdaten / Lohnarten / Verarbeitung das Kennzeichen Abschlag haben.
Personal | DA/AV
Diese Funktionalität ist aus der folgenden Menüfolge ausführbar: Stammdaten / Personal / DA/AV
Pro Arbeitnehmer können beliebig viele Daueraufträge angelegt werden. Zusätzlich werden über diese Maske Pfändungen, Arbeitgeberdarlehen sowie die Verträge der betrieblichen und privaten Altersvorsorge angelegt.
Über die Schaltfläche Neuanlage ist eine Vertragsform auszuwählen:
Betriebliche Altersvorsorge
Direktversicherung
Pensionskasse
Pensionsfonds
Tarifliche Zusatzrente - Bau (TZR)
Unterstützungskasse
Direktzusage
Private Altersvorsorge
- staatlich geförderte Eigenvorsorge (nach § 10a EStG)
Daueraufträge
Dauerauftrag
Arbeitgeberdarlehen
Gruppenunfallversicherung
Pfändung
Pfändung
Unterhaltspfändung
Kindergeldpfändung
Weitere Informationen finden Sie im Menü Allgemeine Daten / P-LSt./Direktvers., Lohnarten / SFN-Div.Strg. und dem Kapitel Zukunftssicherung im Dokument Besonderheiten.
Betriebliche Altersvorsorge - Direktversicherung - Pensionskasse - Pensionsfonds - Tarifl. Zusatzrente – Bau - Unterstützungskasse - Direktzusage Private Altersvorsorge - staatlich geförderte Eigenvorsorge nach § 10a EStG
Vertragsdaten
Anlagebetrag (Zahlbetrag)
: Als Anlagebetrag ist der im Vertrag für ein gleichbleibendes Zahlungsintervall festgelegte Zahlbetrag zu erfassen (z.B. 100,00 EUR im Monat). In den nachstehenden Eingabefeldern kann die Aufteilung des Anlagebetrages in Arbeitgeberanteil und/oder Entgeltumwandlung vorgenommen werden.
: Bei Erfassung eines Multiplikators für den Arbeitgeberanteil wird die Höhe des AG-Beitrags erst bei der Abrechnung errechnet. Die Differenz zwischen errechnetem Arbeitgeberanteil und dem erfassten Anlagebetrag bildet dann die Entgeltumwandlung des Arbeitnehmers.
Arbeitgeberbeitrag
Festbetrag
: Bezahlt der Arbeitgeber einen im Zahlungsintervall gleichbleibenden Betrag als Arbeitgeberanteil zur betrieblichen Altersvorsorge, muss hier der entsprechende Beitrag erfasst werden.
Prozent v. Steuerbrutto
: Wird anstelle des Festbetrages ein bestimmter Prozentsatz vom Steuerbrutto als Arbeitgeberanteil vereinbart, kann dieser als Multiplikator erfasst werden. Der erfasste Prozentsatz wird mit dem Steuerbrutto multipliziert und so der Arbeitgeberanteil monatlich neu berechnet.
Je produktive Std.
: Wird anstellte eines Festbetrages ein bestimmter Cent-Betrag für jede produktive Stunde als Arbeitgeberanteil vereinbart (z.B. im Baugewerbe), kann dieser als Multiplikator erfasst werden. Multipliziert mit der Anzahl der geleisteten (produktiven) Stunden wird so der Arbeitgeberanteil monatlich neu berechnet.
Arbeitnehmerbeitrag (Entgeltumwandlung)
: Handelt es sich bei dem erfassten Anlagebetrag ganz oder teilweise um eine Entgeltumwandlung ist der Betrag pro Zahlungsintervall zu erfassen.
: Wird die Höhe eines Arbeitgeberanteils durch die Eingabe eines Multiplikators erst bei der Abrechnung ermittelt, stellt die errechnete Differenz zwischen dem Arbeitgeberanteil und dem erfassten Anlagebetrag immer die Entgeltumwandlung des Arbeitnehmers dar.
15% der Entgeltumwandlung als AG-Beitrag abrechnen
: - Berechnung von Hundert (Entgeltumwandlung 100 %)
: - Berechnung im Hundert (Entgeltumwandlung 115 %)
Einzelüberweisung
: Bei Aktivierung des Kontrollkästchens wird für den Vertrag ein Zahlungsträger in Höhe des Anlagebetrages erstellt.
Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeitrag getrennt überweisen
: Für den Vertrag werden 2 Zahlungsträger, jeweils für den Arbeitgeberanteil und die Entgeltumwandlung, erstellt. Die Summe der Überweisungsbeträge entspricht dem erfassten Anlagebetrag. Die Schaltfläche lässt sich nur in Verbindung mit einer Einzelüberweisung aktivieren.
Lohnart Arbeitgeberbeitrag
: Für Altersvorsorgeverträge die ganz oder teilweise als Arbeitgeberbeitrag bezahlt werden, muss hier eine Lohnart erfasst werden.
Lohnart Arbeitnehmerbeitrag (Entgeltumwandlung)
: Für Altersvorsorgeverträge die ganz oder teilweise aus einer Entgeltumwandlung bezahlt werden, ist hier eine Lohnart zu erfassen.
Versorgungszusage ab
: Das Datum der erstmaligen Versorgungszusage für diesen Vertrag ist hier zu erfassen. Bei Eingabe eines Datums vor dem 01.01.2005 wird die Voreinstellung im nachfolgenden Feld Auszahlungsphase auf Altvertrag – Zusage vor dem 01.01.2005 voreingestellt. Bei der Eingabe eines jüngeren Datums als 31.12.2004 wird die Auszahlungsphase auf Rentenzahlung mit Option voreingestellt.
Auszahlungsphase
: Bei Verträgen deren Versorgungszusage vor 2005 liegt, ist als Auszahlungsphase immer der Altvertrag - Zusage vor 01.01.2005 zu wählen.
: Bei Verträgen die ab 2005 abgeschlossen wurden, muss bei der Auszahlungsphase zwischen einer Rentenzahlung mit Option und einer Kapital-Einmalauszahlung gewählt werden.
Besteuerung
: Wählen Sie die Art der gewünschten Besteuerung für den Vertrag.
Umlagefinanziert
: Handelt es sich um eine umlagefinanzierte Pensionskasse, ist das Kontrollkästchen zu aktivieren.
Pauschal besteuerte Beitragsleistung nach § 40b EStG a. F. vor dem 01.01.2018 vorhanden
Zahlungsperiode
: Die Zahlperiode ist immer das Intervall, in dem die Zahlung und Abrechnung des erfassten Anlagebetrages erfolgen soll.
Datum von - bis
: In diesen Eingabefeldern können der Beginn und das Ende des Abrechnungszeitraums erfasst werden.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Förderbetrages nach § 100 EStG erfüllt
Arbeitgeberbeitrag im Jahr 2016
Max. steuerfrei § 100 EStG (falls < 480 EUR gewünscht)
Bankverbindung
Einzugsermächtigung
Empfänger
Bankleitzahl/Bankname
: Über das Fernglas oder die F2-Taste können alle gespeicherten Bankverbindungen angezeigt und ausgewählt werden.
Konto
IBAN
Verwendung 1
Verwendung 2
Genauere Informationen zum Thema Betriebliche Altersvorsorge finden Sie im Kapitel Zukunftssicherung - Altersvorsorge im Dokument Besonderheiten.
Dauerauftrag bearbeiten
Einzugsermächtigung
Betrag (+)
Bankleitzahl/Bankname
: Über das Fernglas oder die F2-Taste können alle gespeicherten Bankverbindungen angezeigt und ausgewählt werden.
Konto
IBAN
Empfänger
Verwendung 1
Verwendung 2
Datum von - bis
: Das Datum von - bis wird berücksichtigt, sobald Werte erfasst sind. Bleiben die Felder leer, gilt der Vertrag bis zur Löschung.
Zahl.-Periode
: Zu den folgenden Perioden kann die Zahlung durchgeführt werden:
: - monatlich
: - vierteljährlich
: - halbjährlich
: - jährlich
Lohnart
: Durch Eingabe oder klicken auf das Fernglas bzw. die F2-Taste erfassen Sie die Lohnart mit den für den Auftrag vorgesehen Steuerungen.
Arbeitgeberdarlehen Vertragsdaten
Vertragsnummer
: Für jedes Darlehen ist eine Vertragsnummer zu erfassen. Pro Arbeitnehmer kann jede Vertragsnummer nur einmal vergeben werden.
Darlehenssumme
: Es ist der Gesamtbetrag zu erfassen, über den der Darlehensvertrag abgeschlossen wurde.
Vertrag von
: Der Monat des Vertragsabschlusses ist zu erfassen.
Auszahlungsbetrag
: Hier kann der Betrag erfasst werden, der an den Darlehensnehmer ausbezahlt werden soll.
auf Verdienstabrechnung
: Der Arbeitgeber kann den Auszahlungsbetrag über die Verdienstabrechnung ausbezahlen. In diesem Fall ist der Auszahlungsmonat zu erfassen.
Lohnart für Darlehen
: Es ist eine Lohnart zu erfassen, wenn das Darlehen über die Verdienstabrechnung ausbezahlt werden soll. Die Lohnarten können über das Fernglas ausgewählt werden. Im Basis-Lohnartenplan ist für die Auszahlung des Darlehens die Lohnart 8040 Auszahlung AG-Darlehen hinterlegt.
Rate
: Zur Tilgung des Darlehens kann hier eine Rate erfasst werden. Wird ein Betrag erfasst, muss ein Zahlungsintervall ausgewählt werden und der Monat der erstmaligen Zahlung erfasst werden.
Rate inkl. Zinsen
: aktiviert:
: Zins + Tilgung = erfasster Ratenbetrag. Der Arbeitnehmer hat eine monatliche Belastung i.H. der erfassten Rate, dabei erhöht sich der Tilgungsbetrag im Darlehensverlauf, die Zinsbelastung sinkt.
: nicht aktiviert:
: Tilgung = erfasster Ratenbetrag
: Die erfasste Rate stellt nicht den Zahlbetrag im Zahlungsintervall dar, sondern die Tilgung. Eventuell zu berechnende Zinsen sind nicht in der erfassten Rate beinhaltet, sondern werden zusätzlich zur erfassten Rate vom Nettoentgelt in Abzug gebracht. Die Zahllast nimmt im Zeitverlauf ab, die Höhe der Tilgung bleibt immer gleich.
Lohnart für Tilgung
: Es ist eine Lohnart zu erfassen, wenn eine Rate und der Monat der erstmaligen Zahlung erfasst wurden. Die Lohnarten können über das Fernglas ausgewählt werden. Im Basis-Lohnartenplan ist für die Rate die Lohnart 8041 Tilgung AG-Darlehen hinterlegt.
Berechnung geldwerter Vorteil bei Zinsersparnis
: aktiviert:
: Es findet eine Prüfung auf die gesetzlichen Werte (allg. Lohndaten) statt. Wird daraufhin ein geldwerter Vorteil erkannt, wird er programmseitig berechnet und im gleichen Zahlungsintervall wie die Zinsen auf der Verdienstabrechnung berücksichtigt.
: nicht aktiviert:
: Es findet keine programmseitige Berechnung des geldwerten Vorteils statt.
Individ. Effektivzinssatz
: aktiviert:
: Im nachstehenden Feld wird die Erfassung eines individuellen Zinssatzes ermöglicht. Die Eingabe überdeckt den Effektivzins im Mandantenstamm und in den Allgemeinen Daten. Die Funktion lässt sich nur in Verbindung mit der Berechnung des geldwerten Vorteils aktivieren.
: nicht aktiviert:
: Die Erfassung eines Zinssatzes ist nicht möglich. Zur Berechnung des geldwerten Vorteils wird der im Mandantenstamm erfasste Effektivzinssatz herangezogen.
Zinssatz
: Zur Zinsberechnung für das Darlehen kann hier ein Zinssatz erfasst werden. Wird ein Prozentsatz erfasst, muss auch ein Zahlungsintervall ausgewählt und der Monat der erstmaligen Zahlung erfasst werden.
Zinsbetrag
: Bei Eingabe eines Zinssatzes wird das Feld mit dem programmseitig errechneten Zinsbetrag gefüllt und grau hinterlegt. Ein individuell vom Anwender errechneter Zinsbetrag kann nur erfasst werden, wenn kein Zinssatz erfasst wird.
: Achtung: In diesem Fall erfolgt keine Prüfung auf einen eventuell zu berechnenden geldwerten Vorteil. Eine bereits vorgenommene Aktivierung des Kontrollkästchens zur Berechnung des geldwerten Vorteils wird entfernt.
Lohnart für Zinsberechnung
: Es muss eine Lohnart hinterlegt werden, wenn ein Zinssatz oder ein Zinsbetrag erfasst wurde. Die Lohnarten können über das Fernglas ausgewählt werden. Im Basis-Lohnartenplan ist für die Zinsen die Lohnart 8042 Zinsen AG-Darlehen hinterlegt.
AG-Kosten
: In diesem Feld können die Arbeitgeberkosten erfasst werden. Dies sind Mehraufwendungen die dem Arbeitgeber durch die Berechnung des Darlehens entstanden sind und deshalb an den Arbeitnehmer weiterberechnet werden.
Lohnart für AG-Kosten Darlehen
: Es ist eine Lohnart zu hinterlegen, wenn für die AG-Kosten ein Betrag erfasst wurde. Die Lohnarten können über das Fernglas ausgewählt werden. Im Basis-Lohnartenplan ist für die AG-Kosten die Lohnart 8043 Kosten AG-Darlehen hinterlegt.
Geldwerter Vorteil
: Bei Aktivierung des Feldes Berechnung geldw. Vorteil bei Zinsersparnis wird dieses Feld programmseitig mit dem errechneten Betrag gefüllt und grau hinterlegt.
: Ein individuell vom Anwender errechneter geldwerter Vorteil kann hier nicht erfasst werden.
Lohnart für die Berechnung des geldwerten Vorteils
: Es muss eine Lohnart hinterlegt werden, wenn das Feld Berechnung geldw. Vorteil bei Zinsersparnis aktiviert wurde. Die Lohnarten können über das Fernglas ausgewählt werden. Im Basis-Lohnartenplan ist für den geldwerten Vorteil aus einem Arbeitgeberdarlehen die Lohnart 5003 Geldw. Vort. AG-Darlehen hinterlegt.
Sondertilgung/am
: Werden neben den regelmäßigen Tilgungsbeträgen weitere Beträge zur Rückzahlung des Darlehens geleistet, muss der Betrag unter Angabe des Rückzahlungsmonats hier erfasst werden.
Berücksichtigung nicht über Verdienstabrechnung
: aktiviert:
: Der Arbeitnehmer leistet die Sondertilgung außerhalb der Verdienstabrechnung an den Arbeitgeber (z.B. Überweisung, Barzahlung, Scheck).
: nicht aktiviert:
: Die Sondertilgung wird dem Arbeitnehmer (wie die laufenden Tilgungsbeträge) vom Lohn einbehalten und auf der Verdienstabrechnung abgezogen.
Keine Zahlung im Ausfallmonat
: Mit diesem Kontrollkästchen können die Zahlungen für Ausfallmonate (komplett unterbrochene Monate) unterdrückt werden. Die Tilgungszahlungen und Zinsen würden sonst in den Monaten, in denen kein Entgelt fließt, Überzahlungen auslösen.
Zahlungen
Unter der Schaltfläche Zahlungen sind die abgerechneten Monate und die getilgten Beträge ersichtlich. Die Restschuld für den anstehenden Abrechnungsmonat wird ausgewiesen.
Über die Schaltfläche Tilgungsplan kann eine Vorschau über die noch zu bezahlenden Zins- und Tilgungsbeträge, auf Grundlage der aktuell erfassten Vertragsdaten, erstellt werden.
Gruppenunfallversicherung
Die Neuanlage einer Gruppenunfallversicherung im Personalstamm kann entweder über die AN-Auswahl im Menü Mandant / BG/GUV oder direkt im Menü Personal / DA/AV erfolgen. Voraussetzung ist in jedem Fall die Hinterlegung der Vertragsdaten im Menü Mandant / BG/GUV.
Bei Aktivierung der individuellen Steuerung, kann eine vom Mandant abweichende Versteuerung und eine andere Lohnart hinterlegt werden.
Bei Eingabe des Versicherungsbetrages über den Personalstamm ist zusätzlich die Anzahl der versicherten Arbeitnehmer zu erfassen.
Pfändung Unterhaltspfändung Kindergeldpfändung
Pfändungen werden unterschieden in normale Pfändungen und Unterhaltspfändungen. Bei Unterhaltspfändungen werden die teilweise pfändbaren Beträge zu einem weiteren Teil pfändbar und das Urlaubsgeld sowie Zuwendungen aus Anlass eines besonderen Betriebsereignisses und Treuegelder verlieren den Status der Unpfändbarkeit und sind zur Hälfte pfändbar (§ 850d ZPO).
Bankverbindung
Betrag (+)
: Gesamtbetrag lt. Pfändungsbeschluss der gepfändet werden soll, inklusiv Kosten und Zinsen.
: Ausnahme Unterhaltspfändung: Wird bei einer Unterhaltspfändung kein Betrag eingegeben (leer), dann wird der monatlich maximal pfändbare Betrag gepfändet ohne das eine Schuld getilgt wird. D.h. die Pfändung ist eine Dauerpfändung ohne vorgegebenes Ende und mit offener Restschuld.
Bankleitzahl/Bankname
: Eingabe der Bankverbindung zur Überweisung der pfändbaren Beträge an den Gläubiger oder den Gerichtsvollzieher, wird i.d.R. im Pfändungsbeschluss angegeben.
: Über das Fernglas oder die F2-Taste können alle gespeicherten Bankverbindungen angezeigt und ausgewählt werden.
Konto
IBAN
Empfänger
Verwendung 1
Verwendung 2
Zahl.-Periode
: - monatlich
Rangfolge/Lfd. Nr.
: Pfändungen werden nacheinander abgearbeitet, d.h. in der Reihenfolge ihres Eingangs beim Arbeitgeber. Die Rangfolge wird automatisch nach dem Eingangsdatum vergeben.
: Gehen mehrere Pfändungsbeschlüsse zum selben Zeitpunkt ein, so sind diese Pfändungen gleichberechtigt und der pfändbare Betrag wird im Verhältnis der Gesamtforderung der einzelnen Pfändungen verteilt.
: Da nun die einzelnen Pfändungen die gleiche Rangfolge haben, wird mit der lfd. Nummer innerhalb der Rangfolge automatisch gesteuert, dass diese Pfändungen gleichberechtigt sind und auch so abgehandelt werden.
: Es kann sich hierbei nur um Pfändungen handeln mit dem gleichen Eingangsdatum, sehr wohl aber kann ein unterschiedliches Ausstellungsdatum vorhanden sein.
Eingangsdatum
: Auf dem Pfändungsbeschluss muss der Eingang beim Arbeitgeber vermerkt werden.
: Ggf. wird der Gerichtsvollzieher diesen Vermerk vornehmen, um die Wirksamkeit des Pfändungsbeschlusses nachweisen zu können.
Ausstellungsdatum
: Ausstellungsdatum der Pfändung durch das Gericht (Informationsfeld).
Aktenzeichen
: Das Aktenzeichen dient zur Identifizierung der einzelnen Rechtsverfahren, und muss auch auf dem Überweisungsträger der gepfändeten Beträge angegeben werden. Das Aktenzeichen wird automatisch Vorschlagswert im Feld Verwendung 1.
Beginn der Zahlung
: Normalerweise wird die Pfändung mit der Zustellung wirksam. Sind bereits Pfändungen vorhanden, so kann die neue Pfändung erst mit Abgeltung der laufenden Pfändungen befriedigt werden. Soweit hier kein Beginn vorgegeben wird, wird durch die Abrechnung im Abrechnungsmonat der ersten Tilgung das Beginn-Datum automatisch gesetzt.
Sonstige Tilgung/am
: Hat der Schuldner anderweitig eine zusätzliche Tilgung der im Pfändungsbeschluss genannten Schuld vorgenommen, wird dieser Umstand durch das Vollstreckungsgericht mitgeteilt, kann diese zur Minderung der Restschuld erfasst werden.
Ruht von – bis
: Hiermit können Pfändungen für einen beliebigen Zeitraum auf inaktiv gestellt werden.
Details/Zahlungen
Abrechnung unpfändbarer Bezüge nach der Brutto- oder Nettomethode.
: Nach der bisher herrschenden Meinung und gängigen Praxis wurden unpfändbare Bezüge nach der Bruttomethode abgerechnet. Im Urteil des BAG vom 17.04.2013, 10 AZR 59/12 wurde die Abrechnung unpfändbarer Bezüge erstmals nach der Nettomethode festgelegt.
Bei bestehenden Pfändungen werden unpfändbare Bezüge (gem. § 850a ZPO) weiterhin nach der Bruttomethode abgerechnet. Ist eine Abrechnung nach der Nettomethode gewünscht (auch rückwirkend per Rückrechnung), ist unter Stammdaten | Personal | DA/AV |Pfändung | Details/Zahlungen | Abrechnung unpfändbarer Bezüge nach der das Optionsfeld Nettomethode auszuwählen. Bei Neuanlage einer Pfändung erfolgt vom Programm keine Vorauswahl, d.h. es muss entweder die Brutto- oder Nettomethode vom Anwender ausgewählt werden. Für Beispiele siehe Lexikon für das Lohnbüro.Unterhaltsberechtigte
: Um eine automatische Pfändungsberechnung vornehmen zu können, sind die pfändungsfreien Grenzen zu ermitteln. Es werden je unterhaltsberechtigter Person des Schuldners unterschiedliche Grenzen berücksichtigt. (§ 850c ZPO)
Zusätzl. Unpfändbar
: Das Vollstreckungsgericht kann einem Schuldner einen anderen pfändungsfreien Betrag zugestehen bzw. zusätzlich zu den in der ZPO definierten pfändungsfreien Grenzen einen Betrag pfändungsfrei belassen.
: Wird hier ein Betrag eingegeben, so wird dieser Betrag zusätzlich zu den berechneten Pfändungsgrenzen berücksichtigt.
Maximal Pfändbar
: Das Vollstreckungsgericht kann durch Beschluss einen max. pfändbaren Betrag festlegen. Resultiert durch die Pfändungsberechnung ein kleinerer Betrag, ist nur der berechnete Betrag pfändbar, ist der durch die Pfändungsberechnung ermittelte pfändbare Betrag größer so kann nur bis zur festgelegten maximalen Grenze gepfändet werden.
Prozentsatz (Zahlung)
: Dieser Prozentsatz ermittelt vom errechneten möglichen Pfändungsbetrag den tatsächlich zu überweisenden Betrag.
Feste Tilgungsrate
: Durch eine feste Tilgungsrate kann eine automatische Pfändungsberechnung nach ZPO unterdrückt werden. Hinsichtlich des Arbeitgeberdarlehens werden hier die vereinbarten Rückzahlungsraten hinterlegt.
Zur Auszahlung verbleiben
: Wird hier ein Betrag eingegeben so wird nach der bisherigen Berechnung des Nettoarbeitseinkommens der zur Auszahlung verbleibende Teil abgezogen und der Rest gepfändet. Beispiel siehe Kapitel Pfändung - Sonstiges im Dokument Besonderheiten.
Zuzügl. vom Nettomehrbetrag
: Beispiel siehe Kapitel Pfändung - Sonstiges im Dokument Besonderheiten.
Lohnart für Pfändungs-/Tilgungsbetrag
: Lohnart die auf dem Verdienstnachweis angedruckt wird um den pfändbaren Betrag/Tilgungsrate im Nettobereich abzuziehen (siehe auch Lohnarten). Durch Eingabe oder drücken auf das Fernglas bzw. die F2-Taste erfassen Sie die Lohnart mit den für den Auftrag vorgesehen Steuerungen.
Lohnart für AG-Kosten
: Lohnart, für die Abrechnung und Verbuchung der Arbeitgeberkosten (siehe auch Lohnarten). Durch Eingabe oder drücken auf das Fernglas bzw. die F2-Taste erfassen Sie die Lohnart mit den für den Auftrag vorgesehen Steuerungen.
Kosten der Pfändung
: Ist der Gesamtbetrag der Pfändung einbehalten, so werden vom Gericht nochmals in der Zeit der Tilgung aufgelaufene Zinsen und ggf. zusätzlich entstandene Kosten berechnet. Vorab kann dem Gericht mitgeteilt werden, dass die Restforderung bald getilgt ist, damit rechtzeitig vor Resttilgung die noch offenen Zinsen mitgeteilt werden können. Die Pfändung wird aus den Personalstammversionen erst dann gelöscht, wenn Sie komplett getilgt wurde und die Kosten der Pfändung entweder mit 0 oder einem Betrag, der zu tilgen ist, eingegeben wurde.
Kosten des Arbeitgebers
: Für Arbeitgeber besteht die Möglichkeit Kosten für Überweisung oder Mehraufwand für die Bearbeitung der Lohn- und Gehaltspfändung gegenüber dem Arbeitnehmer geltend zu machen. Diese Kosten verringern nicht den Pfändungsbetrag, sondern werden zusätzlich abgezogen.
Pfändbares Nettoarbeitseinkommen aus Nebenbeschäftigung
Ein erfasstes pfändbares Nettoarbeitseinkommen aus einer Nebenbeschäftigung wird bei der Ermittlung des pfändbaren Betrags berücksichtigt.Zahlungen
: Hier sind die bisher abgerechneten Monate und die überwiesenen Beträge ersichtlich. Die Restschuld für den anstehenden Abrechnungsmonat wird ausgewiesen.
Zahlungsträger der Altersvorsorgeverträge verdichten bei
gleicher Bankverbindung
gleicher Bankverbindung und Verwendung 1
Personal | Fahrzeug
Diese Funktionalität ist aus der folgenden Menüfolge ausführbar: Stammdaten / Personal / Registerkarte Fahrzeug.
Es können beliebig viele Fahrzeuge arbeitnehmerbezogen angelegt werden. Über die Schaltfläche Neuanlage kann ein neues Fahrzeug hinzugefügt werde. Hierzu muss zunächst eine Bewertungsmethode und ein Fahrzeugtyp ausgewählt werden:
Pauschale Nutzungswertmethode (1 %-Methode)
Individuelle Nutzungswertmethode (Fahrtenbuchmethode)
Zusätzlich muss das Kennzeichen, bzw. bei Fahrzeugen ohne Kennzeichen, ein anderer Bezeichner als Ordnungskriterium eingegeben werden.
Die Wahl der Fahrzeugarten „Elektro-PKW“, „E-Bike“ und „Fahrrad“ wirken sich auf Vorbelegungen und auf die zur Auswahl gestellten Lohnarten aus.
In der Fahrzeugübersicht ist die Fahrzeugart, das bei Neuanlage vergebene Kennzeichen bzw. die Bezeichnung, der Zeitraum der Nutzung, die gewählte Nutzungswertmethode, die Bemessungsgrundlage, eine etwaige Zuzahlung durch den Arbeitnehmer und der individuell zu versteuernde (nicht pauschalversteuerte) Nutzungswert dargestellt.
Fahrzeuge, die mit einer Programmversion vor 3/2019 angelegt wurden, können nicht mit deren Fahrzeugart aufgelistet werden, weil dieses Merkmal erst ab 3/2019 erfasst werden kann.
Die Felder zu Detailangaben zum Fahrzeug können über das jeweilige Kontrollkästchen unter „Ausgabe“ zum Druck aus- bzw. abgewählt werden. Das Kennzeichen bzw. der Bezeichner werden auf Listen immer mit ausgedruckt. Ausgegeben werden können die Angaben auf der Dienstwagenliste, im Lohn-Datencenter und dem Personalstammblatt.
Nutzungsdauer von/bis
: Die Nutzungsdauer wird mit Monat und Jahr angegeben. In diesem Zeitraum fließt der errechnete geldwerte Vorteil in die Verdienstabrechnung des Arbeitnehmers ein. Sind mehrere Fahrzeuge in einem Abrechnungszeitraum als genutzt angelegt, erfolgt programmseitig ein Hinweis darauf. Im Regelfall ist lediglich das überwiegend genutzte Fahrzeug der Versteuerung zu Grunde zu legen.
Ruht von/bis
: Steht das Fahrzeug z.B. für einen vollen Monat dem Arbeitnehmer nicht zur Verfügung, so kann dieser Zeitraum erfasst werden. Eine Abrechnung findet damit nicht statt und wird erst nach diesem Zeitraum automatisch fortgesetzt.
Berechnungsgrundlage und Bemessungsgrundlage
: Als Berechnungsgrundlage wird in der Regel der Bruttolistenpreis im Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich etwaiger Sonderausstattung zu erfassen sein. Ein abweichender Anschaffungspreis, für z.B. gebrauchte Fahrzeuge, kann in den Fahrzeugdetails erfasst werden.
: Durch Auswahl des Anteils von 100 %, 50 % bzw. 25 % der Berechnungsgrundlage kann eine steuerliche Sonderregelung, wie z.B. für Elektro-PKW, transparent dargestellt werden. Aufgrund der momentan noch unklaren zeitlichen Anwendbarkeit der Sonderregelungen von Elektrofahrzeugen, kann derzeit programmseitig keine zeitliche Überwachung erfolgen. Detaillierte Informationen zum Rechtsstand entnehmen Sie bitte dem Dokument Besonderheiten.
: Bei der Berechnung des Nutzungswerts wird die Bemessungsgrundlage auf volle Hundert Euro abgerundet.
Die Erfassungsfelder für „Km-Satz gemäß Fahrtenbuch“ und für „Km-Satz (vorläufig)“ sind bei Fahrzeugen, die nach der pauschalen Nutzungswertmethode abgerechnet werden, deaktiviert. Bei Fahrzeugen, die nach der individuellen Nutzungswertmethode (Fahrtenbuch) abgerechnet werden, ist hier der selbst ermittelte Km-Satz zu erfassen. Wird ein Fahrzeug abgerechnet, für das noch kein Km-Satz ermittelt werden kann (z.B. im Erstjahr der Nutzung), kann ein vorläufiger Wert des Km-Satzes geschätzt werden. Dieser wird bei Aktivieren des Kontrollkästchens „Km-Satz vorläufig (Erstjahr)“ mit 0,001 % der Bemessungsgrundlage ermittelt. Der Km-Satz wird automatisch in die entsprechenden Felder der unterschiedlichen Nutzungsarten übertragen.
: Während bei der pauschalen Nutzungswertmethode ohne weitere Angaben der Nutzungswert mit einem Prozent der Bemessungsgrundlage ermittelt wird, sind bei der individuellen Methode die monatlichen Gesamtkilometer der Privatnutzung anzugeben. Diese ergeben, multipliziert mit dem Km-Satz den Nutzungswert.
Eine Ermittlung des Nutzungswertes erfolgt erst nach Auswahl einer Lohnart für die private Fahrzeugnutzung. Der ermittelte Wert kann durch Wahl des Kontrollkästchens „unterdrücken“ bzw. „individuell“ manuell übersteuert werden.
Fahrten Wohnung/1. Tätigkeitsstätte
Die Erfassungsfelder für die Wahl der Bewertungsmethode sind bei Fahrzeugen, die nach der individuellen Nutzungswertmethode abgerechnet werden, deaktiviert. Für diese Fahrzeuge sind die im Monat zurückgelegten Kilometer zur ersten Tätigkeitsstätte zu erfassen. Multipliziert mit dem Km-Satz errechnet sich der Nutzungswert. Da für die Ermittlung der Entfernungspauschale die einfachen Entfernungskilometer heranzuziehen sind, wird im Erfassungsfeld Fahrten (einf.) der halbe Wert des Feldes Fahrten (tats.) vorgeschlagen. Dieser Wert kann manuell überschrieben werden.
Bei Fahrzeugen, die nach der pauschalen Nutzungswertmethode abgerechnet werden, ist zunächst die Methode, nach der die Bewertung des Nutzungswerts der Fahrten zwischen Wohnung und 1. Tätigkeitsstätte vorgenommen wird, zu wählen.
Bei der Pauschal-Bewertung werden 0,03 % der Bemessungsgrundlage mit den Entfernungskilometern multipliziert. Bei der Einzelwertmethode ist die Bemessungsgrundlage mit 0,002 %, den einfachen Entfernungskilometern und der Anzahl der Tage, an denen diese Fahrten durchgeführt wurden, zu multiplizieren. Die Werte sind entsprechend zu erfassen.
Bei Wahl des Kontrollkästchens „Pauschalsteuer“ werden die erfassten Km mit dem in§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG festgelegten Pauschalsatz und der Anzahl der Fahrten multipliziert. Der Pauschalsatz beträgt bis 31. Dezember 2020 einheitlich 0,30 Euro pro Km. Ab 1. Januar 2021 beträgt dieser für bis einschließlich 20 Entfernungskilometer weiterhin 0,30 Euro und ab dem 21. Km 0,35 Euro pro Entfernungskilometer. Der ab dem 21. Km gütige Satz wurde im Juni 2022 mit rückwirkender Gültigkeit ab 1. Januar 2022 auf 0,38 Euro pro vollem, die 20 Km überschreitenden, Entfernungskilometer angehoben.
Ist die tatsächliche Anzahl der Fahrten nicht angegeben wird pauschal mit 15 Fahrten gerechnet. Die tatsächliche Anzahl der Fahrten kann bei aktiviertem Kontrollkästchen und bei Einzelbewertung der Fahrten Wohnung/1. Tätigkeitsstätte erfasst werden.
Eine Ermittlung des Nutzungswertes erfolgt erst nach Auswahl einer Lohnart für die private Fahrzeugnutzung. Der ermittelte Wert kann durch Wahl des Kontrollkästchens „unterdrücken“ bzw. „individuell“ manuell übersteuert werden.
Familienheimfahrten
Zur Ermittlung des Nutzungswertes für Familienheimfahrten sind die Km und die Anzahl der Fahrten anzugeben. Ermittelt wird der Wert bei der pauschalen Nutzungswertmethode durch Multiplikation von 0,002 % der Bemessungsgrundlage mit der Anzahl der Fahrten. Bei der individuellen Nutzungswertmethode durch Multiplikation der Km mit dem Km-Satz.
Die Anzahl der lohnsteuerfreien Familienheimfahrten muss in dem Feld „Fahrten (nur USt)“ erfasst werden, damit der abweichenden umsatzsteuerlichen Behandlung Rechnung getragen werden kann. Gleichzeitig muss das Kontrollkästchen „Differenzbuchung wg. Abweichender Bemessungsgrundlage“ aktiviert werden, damit die Ausgabe der USt-Buchung im Buchungsbeleg erzeugt wird.
Ausschließlich gelegentliche Nutzung
Zur Ermittlung des Nutzungswertes für ausschließlich gelegentliche Nutzung eines Fahrzeugs sind die Km zu erfassen. Die Ermittlung erfolgt bei der pauschalen Nutzungswertmethode durch Multiplikation von 0,001 % der Bemessungsgrundlage mit den Km. Bei der individuellen Nutzungswertmethode durch Multiplikation der Km mit dem Km-Satz.
Einsatzwechseltätigkeit
Zur Ermittlung des Nutzungswertes bei Einsatzwechseltätigkeit sind die Km anzugeben. Ermittelt wird der Wert bei der pauschalen Nutzungswertmethode durch Multiplikation von 0,002 % der Bemessungsgrundlage mit den Km. Bei der individuellen Nutzungswertmethode durch Multiplikation der Km mit dem Km-Satz.
Eine Ermittlung des Nutzungswertes erfolgt erst nach Auswahl einer Lohnart für die private Fahrzeugnutzung. Der ermittelte Wert kann durch Wahl des Kontrollkästchens „unterdrücken“ bzw. „individuell“ manuell übersteuert werden.
Zuzahlung des Arbeitnehmers
Zahlt der Arbeitnehmer ein Nutzungsentgelt an den Arbeitgeber, oder im Auftrag des Arbeitgebers an einen Dritten, mindert die Zuzahlung den zu versteuernden Nutzungswert.
Die Zuzahlung ist in der ADDISON Lohn- & Gehaltsabrechnung auf eine laufende, monatliche, Zuzahlung in Höhe von maximal des gesamten Nutzungswertes begrenzt.
Übersteigt die Zuzahlung den individuell zu versteuernden Nutzungswert, wird der übersteigende Betrag von dem pauschal zu versteuernden Nutzungswert abgezogen.
Der um die Zuzahlung verminderte Nutzungswert wird nach Erfassung der Lohnarten angezeigt.
Abweichende umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage
Mit DVD 3/2020 wird die Berücksichtigung einer abweichenden umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage bei der Erstellung des Buchungsbelegs ermöglicht.
Hintergrund ist, dass die ertragsteuerlichen Vorteile, wie beispielsweise die hälftige Bemessungsgrundlage bei Bewertung von Elektrofahrzeugen nach der pauschalen Nutzungswertmethode (1 %-Regelung), nicht für umsatzsteuerliche Zwecke greift.
Zur Berücksichtigung abweichender umsatzsteuerlicher Werte ist der Nutzungswert auf Grundlage der abweichenden Bemessungsgrundlage zu ermitteln. Diesem ist über die Auswahl einer Lohnart ein Konto der Finanzbuchführung zuzuordnen. Der Betrag wird nun bei der Buchungsbelegerstellung entsprechend berücksichtigt.
Die abweichende Bemessungsgrundlage ist für jedes Fahrzeug im neuen Bereich "Buchungsbelegsteuerung" bereits vorbelegt. Da dies aber nur für die Standardfälle 50 % und 25 % automatisiert erfolgen kann, kann ein individueller Wert durch Aktivieren des Kontrollkästchens "Individuell" erfasst werden.
Die umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage wird, wie die lohnsteuerliche, für weitere Berechnungen im Hintergrund immer auf volle 100,00 Euro abgerundet.
Der Wert für die Differenzbuchung wird unter Berücksichtigung der lohnsteuerlichen und der umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage automatisch ermittelt. Hierfür wird das Verhältnis aus den beiden Bemessungsgrundlagen gebildet und auf die Einzelwerte der lohnsteuerlichen Nutzungswerte angewendet. So ist sichergestellt, dass etwaige individuell erfasste lohnsteuerliche Nutzungswerte berücksichtigt werden.
Die Erzeugung der Differenzbuchung bei der Buchungsbelegerstellung erfolgt nur bei aktiviertem Kontrollkästchen "Differenzbuchung wg. abweichender Bemessungsgrundlage". Diese Möglichkeit ist bei Fahrzeugen, deren Nutzungswert mittels der individuellen Nutzungswertmethode (Fahrtenbuchmethode) ermittelt wird, nicht gegeben.
Die Differenzbuchungsoption ist nur bei Fahrzeugen, die neu angelegt werden vorbelegt. Bei Bestandsfahrzeugen wird die Option nicht automatisch gesetzt und ist manuell einzustellen. Somit wird ein etwaiger etablierter Prozess der Buchführung nicht zwingend beeinflusst.
Durch Hinterlegung der neuen Basis-Lohnart "5190 Fahrzeug USt. Diff. (H)" und der dazugehörigen neuen Basis-Lohnart "5191 Fahrzeug USt. Differenz (S) als Folgelohnart wird die Differenz zwischen der ertragssteuerrechtlichen und der umsatzsteuerrechtlichen Bemessungsgrundlage für die geldwerten Vorteile bei Dienstfahrzeugen anhand der generierten Lohnbewegungen automatisch verbucht, sofern die neuen Basis-Lohnarten entsprechend kontiert sind. In der Standard-Buchungsbelegsteuerung werden den Basis-Lohnarten 5190 und 5191 Ertragskonten mit bzw. ohne USt-Automatik zugeordnet.
Weitere Informationen zum Thema Dienstfahrzeuge finden Sie im Kapitel Fahrzeuge im Dokument Besonderheiten.
Personal | Kug/ZVK
Diese Funktionalität ist aus der folgenden Menüfolge ausführbar: Stammdaten / Personal / Registerkarte Kug/ZVK
Abteilung
Die Auswahl erfolgt über das Fernglas oder die F2-Taste.
Die Eingabe einer Abteilung ist zur Abrechnung von Kurzarbeitergeld nicht zwingend erforderlich. Sie ist immer dann nützlich, wenn die Kurzarbeit im Betrieb auf bestimmte Abteilungen beschränkt ist, oder pro Abteilung unterschiedliche Voraussetzungen für die Abrechnung von Kurzarbeit gelten.
Die Neuanlage einer Abteilung erfolgt im Menü Stammdaten / Mandant / Kug/ZVK.
Kug-Stundenlohn
Der Kug-Stundenlohn (Eingangssatz) ist der Bruttostundenlohn einschließlich aller regelmäßigen Lohnzulagen, wie z.B. der VWL-AG-Anteil. Für Stundenlohnempfänger ist die Eingabe eines Kug-Stundenlohnes zur Abrechnung von Kurzarbeitergeld zwingend erforderlich. Bei Aktivierung der Automat. Ermittlung des Kug-Stundenlohnsatzes im Menü Stammdaten / Mandant / Str.2 wird der Wert programmseitig ermittelt.
Pers. monatl. Arbeitszeit
Wenn die persönliche monatliche Arbeitszeit des Arbeitnehmers von der Arbeitszeit der Kug-Abteilung abweicht, müssen Sie hier die Arbeitsstunden eintragen. Diese Angabe überdeckt die tarifliche Arbeitszeit im Menü Stammdaten / Mandant / Kug/ZVK.
Wöchentl. Arbeitszeit
Duplexfeld zu der wöchentlichen Arbeitszeit im Menü Stammdaten / Personal / Pers.-1. Für die Abrechnung von Kug ist ein Eintrag nicht mehr erforderlich.
Pers. Kug-Zuschuss%
Überdeckt den Firmen-%-Satz im Menü Stammdaten / Mandant / Kug.
Um die für den Arbeitnehmer finanziell nachteiligen Auswirkungen der Kurzarbeit abzumildern, gewähren manche Arbeitgeber einen Zuschuss zum Kurzarbeitergeld. Der Zuschuss wird so bemessen, dass der Arbeitnehmer zusammen mit dem verminderten Lohn (Kurzlohn) und dem Kurzarbeitergeld einen bestimmten Prozentsatz seines Nettoverdienstes erhält.
Anhand des Prozentsatzes wird der Kug-Zuschuss automatisch ermittelt.
Berechnungsweise Kug-Zuschuss
Ermittlung des ausgefallenen Bruttoentgelts (Kug-Stundenlohn x Ausfallstunden wg. Kurzarbeit)
Ausgefallenes Bruttoentgelt plus tatsächliches Bruttoarbeitsentgelt (ohne Einmalbezüge)
= fiktives Bruttoentgelt
- gesetzliche Abzüge auf fiktives Bruttoentgelt
= fiktiver Nettoverdienst
Fiktiver Nettoverdienst x Zuschuss-%-Satz (z.B.: 90%) oder Festbetrag als Kug-Zuschuss
= Bemessungsentgelt für die Zuschuss-Errechnung
Tatsächliches Bruttoarbeitsentgelt (Kurzlohn) ohne Einmalbezüge
- die darauf entfallenden gesetzlichen Abzüge
= tatsächlicher Nettoverdienst
Bemessungsentgelt
tatsächlicher Nettoverdienst
auszuzahlendes Kurzarbeitergeld
= Zuschuss zum Kurzarbeitergeld
Die Auswertung Kug-Zuschuss ist in den Steuerungsdaten unter Weitere Auswertungen abrufbar.
Besonderheit:
Sollte der Kug-Zuschuss 80 % des ausgefallenen Arbeitsentgelts übersteigen, ist der übersteigende Teil steuer- und beitragspflichtig.
In diesem Fall wird folgender Hinweis zur Abrechnung ausgegeben:
Der errechnete Kug-Zuschuss übersteigt mit xxx,xx € 80% des Fiktiven Arbeitsentgelts und wurde gekappt. Zahlen Sie den übersteigenden Betrag ggf. zusätzlich steuer- und beitragspflichtig aus.
Der Betrag wird nicht autom. vom Programm ausbezahlt. Um den Betrag auszuzahlen steht die Basis-Lohnart 6013 Kug-Zuschuss netto svpfl. zur Verfügung. Sollte die Nettoauszahlung nicht möglich sein (Nettolohnhochrechnung durch Altersvorsorgeleistungen nicht möglich) kann der Bruttobetrag mit der Basis-Lohnart 6014 Kug-Zuschuss svpfl. ausbezahlt werden.
Festbetrag als Kug-Zuschuss
Als Zuschuss kann statt eines Prozentsatzes ein Festbetrag vorgegeben werden. Zu hoch eingegebene Zuschussbeträge werden gekürzt, wenn dadurch der fiktive Nettoverdienst (Hochrechnung ohne Kurzarbeit) des Arbeitnehmers überschritten würde.
Zuschuss-Errechnung unterdrücken
Für Arbeitnehmer, welche keinen Zuschuss zum Kurzarbeitergeld erhalten sollen, kann hier der Ausschluss festgelegt werden.
Altersrente beantragt am
Für die KEA-Meldungen muss hier ein Datum erfasst werden, wenn der Beschäftigte in Kurzarbeit Altersrente beim Rentenversicherungsträger beantragt hat. Alternativ existiert bereits eine Anforderung der Gesonderten Meldung (GD 57) für den Beschäftigten in Kurzarbeit durch den Rentenversicherungsträger. Dann muss das Datum der Beantragung der Altersrente nicht erfasst werden, wenn unter Stammdaten | Personal | Soz.-1 | DEÜV - Gesonderte Meldung (57) Daten für die Anforderung der Gesonderten Meldung vorliegen. In diesem Fall wird in den KEA-Meldungen ein Kennzeichen R für das Vorliegen der Anforderung übermittelt.
Qualifizierungsmaßnahme
Mit dem Kontrollkästchen „Indiv. Steuerung“ kann von der unter Stammdaten / Mandant / Kug/ZVK hinterlegten Einstellung zur Qualifizierungsmaßnahme je Arbeitnehmer abgewichen werden.
Zur Auswahl stehen die folgenden Einstellungen:
keine
ESF (nicht mehr aktiv)
Weiterbildung während Kurzarbeit - 50% SV-Erstattung: Arbeitgeber können sich bei Kurzarbeit 50 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge für ihre Beschäftigten erstatten lassen, die während des Bezugs von Kurzarbeitergeld an einer beruflichen Weiterbildungsmaßnahme teilnehmen § 106a SGB III (befristet bis 31.07.2024).
erhöhte Leistungssätze ab 01.04.2021 (Regelung ist zum 30.06.2022 ausgelaufen)
Mit dem Kontrollkästchen „Indiv. Steuerung“ kann von der unter Stammdaten / Mandant / Kug/ZVK hinterlegten Einstellung zur Anwendung der erhöhten Leistungssätze ab 01.04.2021 je Arbeitnehmer abgewichen werden.
Aufgrund der Weisung 202109011 der Bundesagentur für Arbeitist für den Anspruch auf den erhöhten Leistungssatz bei der Berechnung des Kurzarbeitergeldes bzw. Saison-Kurzarbeitergeldes entscheidend ob die Beschäftigte/der Beschäftigte spätestens im März 2021 das erste Mal Kurzarbeitergeld bezogen hat. Es kommt nicht darauf an, ob der Betrieb bis Ende März 2021 Kurzarbeit eingeführt hat. Für die Berechnung des erhöhten Leistungssatzes werden sämtliche Monate ab März 2020 berücksichtigt, in denen Kurzarbeitergeld tatsächlich bezogen wurde. Unerheblich ist dabei, ob in dem Betrieb durchgängig Kurzarbeit durchgeführt wurde. Die Zählung beginnt nach einer Unterbrechung der Kurzarbeit nicht wieder von vorne.
In ADDISON Lohn & Gehalt muss für die betroffenen Beschäftigten für Kug-Gewährungszeiträume ab 04.2021 das Kennzeichen „erhöhte Leistungssätze ab 01.04.2021 anwenden“ unter Stammdaten | Mandat | Kug (wenn alle Beschäftigten betroffen sind) aktiviert werden, wenn individuelle Bezugsmonate ab 03.2020 vorliegen und ab 04.2021 der 4. bzw. 7. Bezugsmonat erreicht wird.
Leistungsgruppe
Durch öffnen des Listenfeldes können die Leistungsgruppen angezeigt werden. Wählen Sie die für den Arbeitnehmer gültige Gruppe aus.
Keine
A1 - Steuerklasse 1 und 4 mit Kind(er)
B1 - Steuerklasse. 2 mit Kind(er)
C1 - Steuerklasse. 3 mit Kind(er)
D1 - Steuerklasse. 5 mit Kind(er)
E1 - Steuerklasse 6 mit Kind(er)
A2 - Steuerklasse 1 und 4 ohne Kind(er)
B2 - Steuerklasse 2 ohne Kind(er)
C2 - Steuerklasse 3 ohne Kind(er)
D2 - Steuerklasse 5 ohne Kind(er)
E2 - Steuerklasse 6 ohne Kind(er)
Die Buchstaben A-E sind die Leistungsgruppe, in die der Arbeitnehmer eingeordnet werden muss. Sie hängt von der Steuerklasse ab. Den Leistungsgruppen A-E entsprechen die Steuerklassen I und IV, II, III, V, VI. Die Ziffer 1 oder 2 bezeichnet den Leistungssatz. Arbeitnehmer mit mindestens einem halben Kinderfreibetrag (0,5) fallen unter Leistungssatz 1, alle anderen Arbeitnehmer unter Leistungssatz 2, falls keine besondere Bescheinigung des Arbeitsamtes vorliegt.
Weitere Informationen finden Sie im Menü Stammdaten / Mandant / Kug/ZVK und im Kapitel Kurzarbeit (Kug) im Dokument Besonderheiten.
==
ZVK Öffentlicher Dienst
Wählen Sie für die Zusatzversorgungskasse aus, ob der ZVK Beitrag überwiesen wird oder ob es sich um einen Selbstzahler handelt.
nein
ZVK-Beitrag
Selbstzahler
Pauschalierungsform Durch Öffnen des Listenfeldes können Sie die Pauschalierungsform anzeigen lassen und auswählen:
Keine
Grenze 1, AG trägt Steuer
Grenze 1, AN trägt Steuer
Grenze 2, AG trägt Steuer
Grenze 2, AN trägt Steuer
Die Pauschalierungsgrenzen 1 und 2 werden im Menü Stammdaten / Allgemeine Daten / P-LSt./Direktvers. verwaltet.
Individuelle ZVK und Zusatzversorgung
Sofern die ZVK-Errechnung anhand von Prozentsätzen erfolgt (Programm-Standard), ist außer dem Eintrag der ZVK-AN-Nummer des Arbeitnehmers keine weitere Eingabe erforderlich.
Die unter Stammdaten / Mandant / Kug/ZVK angelegte individuelle ZVK und die prozentuale Beitragstabelle wird dem Arbeitnehmer automatisch zugewiesen.
Sofern für bestimmte Arbeitnehmer andere Beiträge abzurechnen sind (z.B. Festbeträge), so ist diesen Arbeitnehmern die entsprechende abweichende ZVK-Beitragssatztabelle aus dem Firmenstamm zuzuweisen.
Ausschluss ZVK Arbeitnehmer, für die keine Beiträge an die individuelle ZVK abzuführen sind, können von der Errechnung ausgeschlossen werden.
Individuelle ZVK - Förderbetrag nach § 100 EStG
- Voraussetzung erfüllt
Mit diesem Kontrollkästchen bestätigen Sie, das die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Förderbetrages nach § 100 EstG alle erfüllt sind.
- Arbeitgeberbeitrag im Jahr 2016
In diesem Feld wird programmseitig der Vortragswert (soweit möglich) für die gezahlten AG-Beiträge in die individuelle ZVK im Jahr 2016 ermittelt. Falls keine Abrechnungsdaten für 2016 in ADDISON Lohn & Gehalt vorliegen, muss der kumulierte AG-Beitrag in 2016 als Vortrag manuell erfasst werden.
- Max. steuerfrei § 100 EStG (falls < 480 EUR gewünscht)
Ohne den Eintrag eines Wertes in das Feld „Max. steuerfrei §100 EStG (falls < 480 € gewünscht)“ unter Stammdaten / Personal / Kug/ZVK bei einer individuellen ZVK wird das sogenannte Aufzehrmodell für die Anwendung der Steuerfreiheit nach § 100 EStG für den Förderbetrag angewandt. Wenn ein Wert im Feld „Max. steuerfrei §100 EStG (falls < 480 € gewünscht)“ eingegeben ist, kann der jährliche Betrag monatlich verteilt werden.
Verdienstabrechnung
Auf der Verdienstabrechnung des Arbeitnehmers wird die steuerfreie Zusatzversorgung Unterhalb des Zahlbetrags in einer separaten Zeile angedruckt.
Monatswerte
Die Ausweisung des ZVK-Brutto und des ZVK-Beitrages zur individuellen ZVK erfolgt unter Stammdaten / Monatswerte des Arbeitnehmers in der Registerkarte ZVK/Direkt. Die steuer- und sv-rechtliche Verarbeitung der Zusatzversorgung wird ebenfalls unter Stammdaten / Monatswerte in der Registerkarte Alt.Vors. unter Zusatzversorgung ausgewiesen.
Lohnkonto
Wie in den Monatswerten, wird die steuer- und SV-rechtliche Behandlung der Zusatzversorgung auch im Lohnkonto ausgewiesen.
Personal | SFN
Diese Funktionalität ist aus der folgenden Menüfolge ausführbar: Stammdaten / Personal / Registerkarte SFN.
Bezug von Monatslohn
Klicken Sie das Feld an, wenn der Arbeitnehmer Gehalt oder Monatslohn bezieht und der Monatslohn nicht nach Stunden berechnet wird. Soll eine Grundlohnberechnung für Zeitlohnempfänger erfolgen, bleibt das Feld leer.
Arbeitszeit im Dezember des Vorjahres
Dieses Feld ist nur aktuell für die Januarabrechnung bei Firmen, die Zuschläge abrechnen, deren Entstehung im Vormonat liegt. Bei Monatslohnempfängern oder Gehaltsempfängern wird hier eine vom Firmenstamm abweichende regelmäßige tarifliche Arbeitszeit Dezember Vorjahr in Form von Stunden erfasst. Bei Zeitlohnempfängern ist die tatsächlich gearbeitete Stundenzahl für das Errechnen des Basisgrundlohns einzutragen. Das sind die Stunden aller Lohnarten, die im Feld tatsächlich geleistete Stunden im Menü Lohnarten / SFN-Div.Strg. gesteuert sind.
Grundlohn je Stunde für SFN
überdeckt den lfd. Monat
: Nur bei Gehaltsempfängern oder Monatslohnempfängern und Abrechnung von Zuschlägen aus dem Abrechnungsmonat. Bei Eintritt, Austritt oder Unterbrechungen muss hier ein manuell errechneter Grundlohn hinterlegt werden.
überdeckt den Vormonat
: Nur bei Abrechnung von Zuschlägen aus dem Vormonat. Bei Eintritt, Austritt oder Unterbrechung eines Gehaltsempfängers oder Monatslohnempfängern muss hier zum Errechnen des steuerfreien Anteils an diesen Zuschlägen der manuell errechnete Grundlohn je Stunde des Vormonats eingetragen werden. Dieses Feld muss ggf. monatlich gepflegt werden.
überdeckt den Dezember des Vorjahres
: Bei Firmen, die Zuschläge aus Vormonaten abrechnen, muss für die Januarabrechnung der Grundlohn je Stunde vom Dezember des Vorjahres erfasst werden.
Persönliche monatliche Arbeitsstunden (Überdeckung der Firmenstunden)
Diese Felder sind nur für Gehaltsempfänger und Monatslohnempfängern, die nicht nach Stunden abgerechnet werden, auszufüllen. In folgenden Fällen muss hier die monatliche Arbeitszeit eingetragen werden:
Bei abweichender regelmäßiger tariflicher Arbeitszeit, z.B. Teilzeitarbeit.
Wenn die tatsächlich innerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit geleisteten Arbeitsstunden von denen im Firmenstamm abweichen. (Urlaub, Krankheit, Eintritt, Austritt, Unterbrechung). Dies gilt auch bei abweichender tariflicher Arbeitszeit.
Weitere Informationen finden Sie im Menü Mandant / SFN, Lohnarten / SFN-Div.Strg. und im Kapitel Zuschläge von Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit im Dokument Besonderheiten.
Personal | Schn.
Diese Funktionalität ist aus der folgenden Menüfolge ausführbar: Stammdaten / Personal / Registerkarte Schn.
Durchschnitte
In diesem Menü werden die Daten der letzten 12 Monate, die zur Bildung von bis zu 9 voneinander unabhängigen Durchschnitten dienen, gespeichert. Zudem werden die Werte „Bau Urlaub“, „Durchschnitt Urlaub“, „Durchschnitt Krankheit“ und „Durchschnitt Feiertag“ gespeichert.
Die Felder Stunden, A-Tage und Betrag werden normalerweise über Lohnarten bestückt und zur Bewertung von Sozialzeiten herangezogen. Sie müssen diese Felder normalerweise nicht eingeben oder verändern.
Es gibt allerdings 3 Ausnahmefälle, in denen Sie diese Felder manuell versorgen müssen:
bei einer Umstellung auf die ADDISON Lohn- und Gehaltsabrechnung (siehe Kapitel Vortragsdaten bei der Umstellung auf die ADDISON Lohn- und Gehaltsabrechnung im Dokument Besonderheiten).
nach Entgeltänderungen, die Vormonate betreffen, aber in einer Summe ausbezahlt werden.
bei Neueintritt eines Arbeitnehmers. Dies kann vermieden werden, wenn Sie die Lohnarten, die Sie mit Durchschnitt bewerten, solange nicht verarbeiten, bis die Felder vom Programm gefüllt worden sind.
Über die Schaltfläche Neuanlage und Löschen erfolgt die Neuerfassung bzw. die Löschung von Monaten aus den Durchschnitten. Über das Kontrollkästchen unterdrücken von Speichern/Drucken können die im Mandantenstamm eingegebenen Steuerungen überdeckt werden.
Durch den Vergleich gegen Lohnsatz kann gesteuert werden, dass statt des berechneten Durchschnittssatzes der Lohnsatz aus dem Menü Stammdaten / Personal / Pers.-1 zur Berechnung der Lohnart herangezogen wird, wenn der berechnete Durchschnittsatz kleiner ist als der Lohnsatz aus dem Personalstamm.
Dieser Vergleich kann durch Entfernen der Eingabe unterbunden werden. Alternativ kann statt Vergleich des Lohnsatzes 1 auch Lohnsatz 2-5 hinterlegt werden.
Weitere Informationen finden Sie im Menü Stammdaten / Lohnarten / Abruf Std./Beträge und im Kapitel Durchschnitte im Dokument Besonderheiten.
Personal | BG/UV
Diese Funktionalität ist aus der folgenden Menüfolge ausführbar: Stammdaten / Personal / Registerkarte BG/UV
Individuelle Steuerung
Die im Mandanten ausgewählte Berufsgenossenschaft und der GTS/Strukturschlüssel werden in den Personalstamm übernommen. Mit der Aktivierung des Kontrollkästchens kann der GTS/Strukturschlüssel abweichend vom Mandanten gewählt werden. Ist eine Aufteilung des Arbeitnehmers auf mehrere GTS/Strukturschlüssel notwendig, so ist unbedingt darauf zu achten, dass die prozentuale Aufteilung in der Summe 100 Prozent ergibt.
Ist der GTS/Strukturschlüssel einer betriebsfremden Berufsgenossenschaft einzutragen ist zunächst die BG im Feld Betriebsnr. auszuwählen. Im Feld Gefahrtarifstelle werden in dieser Zeile über das Fernglas die Gefahrtarifstellen der ausgewählten BG zur Auswahl angezeigt.
Pro Jahr kann ein Arbeitnehmer maximal in 9 unterschiedlichen GTS veranlagt sein. Aus diesem Grund wurde die Eingabe im Personalstamm erweitert. Zusätzlich wurde eine Prüfung eingebaut, die bei Überschreiten der Maximalanzahl einen Fehler ausgibt, dass die maximale Anzahl der GTS überschritten wurde und die Eingaben korrigiert werden müssen.
Bei einem untermonatigen Wechsel der Mitgliedsnummer oder der BG muss im Monat des Wechsels eine prozentuale Aufteilung auf die jeweils gültigen BGs bzw. Mitgliedsnummern vorgenommen werden. Dabei wird abgeprüft, ob die Eingaben valide sind. Bei einer fehlerhaften Aufteilung kommt bei der Abrechnung eine Fehlermeldung.
Ausschluss von der Unfallversicherungspflicht
Ist der Arbeitnehmer nicht unfallversicherungspflichtig kann dieser über das Kontrollkästchen ausgeschlossen werden. Bei den Personengruppen 99x ist das Kontrollkästchen automatisch aktiviert. Für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer ist der Ausschlussgrund über die Auswahlliste anzugeben.
Stundenermittlung
- Soll die Stundenermittlung des Arbeitnehmers abweichend von der Stundenermittlung des Mandanten erfolgen, so kann dies hier eingestellt werden.
Besonderheit: Abweichende BG-Mitgliedsnummer… (bis 2015)
Wird vom zuständigen Unfallversicherungsträger für Arbeitnehmer(-gruppen) eine abweichende Mitgliedsnummer ausgegeben, so kann diese hier hinterlegt werden. Diese Nummer überdeckt die im Menü Stammdaten / Mandant / BG/UV hinterlegte Mitgliedsnummer.
Personal | Tarif
Diese Funktionalität ist aus der folgenden Menüfolge ausführbar: Stammdaten / Personal / Registerkarte Tarif
Tariftabellen
Die in den Mandantendaten hinterlegten Tabellendefinitionen können je Mitarbeiter abgeändert werden. Ist die Option „Autom. Aktualisierung“ gesetzt, so werden Änderungen im Mandantenstamm bei Erstellung einer neuen Abrechnungsversion für einen neuen Abrechnungsmonat automatisch umgesetzt. Dies kann bei Rückrechnung kritisch sein, da die Mandantendaten der Tariftabellen nicht zeitraumbezogen abgespeichert werden.
Deshalb gibt es die Möglichkeit, vor der Erstellung einer Rückrechnungsversion, in einem vergangenen Abrechnungsmonat die Option Autom. Aktualisierung zu ändern. Die Personaldaten sind so angelegt, dass hier Änderungen erhalten bleiben. Es kann eine Liste erstellt werden, die die Veränderungen der bisher aufgelaufenen Änderungen und dementsprechenden Gehaltsveränderungen ausgibt.
Um periodisch wiederkehrende Entgeltbestandteile (z.B. auch Weihnachts- bzw. Urlaubsgeld) über Tabellenform abzurechnen, kann eine Zahlungsperiode hinterlegt werden. Die hinterlegte Lohnart wird demnach (z.B. nur einmal im Jahr) periodisch abgerechnet. In den Lohnarten wird der Zugriff auf die Tabellen definiert. Der Eintrag aus Tariftabelle kann unter Abruf Lohnsatz, Abruf Betrag ausgewählt werden.
Mit dem Kontrollkästchen Kein Andruck auf der Verdienstabrechnung kann der angelegte Tariftabelleneintrag auf der Verdienstabrechnung ausgeblendet werden.
Personal | Versorgungsbezüge
Diese Funktionalität ist aus der folgenden Menüfolge ausführbar: Stammdaten / Personal / Registerkarte Versorgungsbezüge
Veränderungsmeldung an Krankenkasse erforderlich
Das Kontrollkästchen Veränderungsmeldung an Krankenkasse erforderlich ist grundsätzlich ab 01.2012 aktiviert. Bei einer Veränderung der Höhe des laufenden Versorgungsbezugs bzw. bei einem Hinzukommen/Wegfall eines Versorgungseinmalbezugs wird eine Veränderungsmeldung an die Krankenkasse übermittelt. Hiervon sind auch Änderungen, zu Name und Anschrift des Versorgungsbezugsempfängers betroffen, diese werden ebenfalls als Änderungsmeldung an die Krankenkasse übermittelt.
Rente nach ALG (Alterssicherung der Landwirte)
Wenn das Kontrollkästchen Rente nach ALG aktiviert ist, erfolgt die Berechnung der KV-Beiträge aus Versorgungsbezügen durch die Zahlstelle nur mit dem halben allgemeinen KV-%-Satz da der Versorgungsbezugsempfänger eine Rente oder Landabgabenrente aus der Alterssicherung der Landwirte (ALG) bezieht. Die Information, ob der Versorgungsbezugsempfänger eine Rente nach ALG bezieht, erhält die Zahlstelle innerhalb des elektronischen Meldedialogs immer von der Krankenkasse als Reaktion auf eine Beginn-Meldung für einen Versorgungsbezugsempfänger bzw. als Veränderungsmeldung zurückgemeldet.
Behinderter Mensch (Vbez. Ab vollendetem 60. LJ)
Nach § 19 Abs. 2 EStG gelten Bezüge wegen Erreichens einer Altersgrenze erst dann steuerrechtlich als Versorgungsbezüge, wenn der Steuerpflichtige das 63. Lebensjahr oder, wenn er schwerbehindert ist, das 60. Lebensjahr vollendet hat.
Durch Aktivierung des Kontrollkästchens wird der Versorgungsbezug für den behinderten Mensch erst ab dem vollendetem 60. Lebensjahr steuerrechtlich berücksichtigt.
Anwendung des DBA
Für beschränkt steuerpflichtige Versorgungsempfänger, bei denen die Abkommensvorteile nach den DBA Türkei, Spanien oder Norwegen anzuwenden sind, wird der Lohnsteuerabzug auf Versorgungsbezüge nach diesen Vorschriften begrenzt.
Die Lohnsteuerberechnung erfolgt dabei unter Berücksichtigung des jeweiligen Programmablaufplans zur maschinellen Berechnung der Lohnsteuer für den entsprechenden Lohnzahlungszeitraum.
Der ehemalige Arbeitnehmer erhält auf Antrag (Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug für beschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer) vom Betriebsstättenfinanzamt eine entsprechende Bescheinigung, auf der vermerkt ist, dass das DBA anzuwenden ist.
DBA Türkei:
Nach dem DBA Türkei ist der Jahresbezug von Versorgungsbezügen bis zu einer Höhe von 10.000,00 EUR steuerfrei zu stellen. Die folgende Besteuerung darf 10% des Bruttobetrags nicht übersteigen. Der verbrauchte Freibetrag wird erstmals auf der Lohnsteuerbescheinigung 2016 unter der Nummer 34 ausgewiesen. (Verbrauchter Freibetrag: Summe aus Versorgungsfreibetrag, Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag und Werbungskostenpauschbetrag.)
DBA Norwegen:
Begrenzung der Besteuerung auf 15% des Bruttobetrags.
DBA Spanien:
Begrenzung der Besteuerung auf 5%, ab 2030 auf 10% des Bruttobetrags.
Besonderheit: Die Begrenzung der Steuerberechnung von Versorgungsbezügen ist ausgeschlossen, wenn sie vor dem 1. Januar 2015 begonnen haben. Es ist der allgemein gültige Programmablaufplan zur maschinellen Berechnung der Lohnsteuer anzuwenden. Das gilt auch bei mehreren Versorgungsbezügen, wenn einer der Versorgungsbezüge vor dem 1. Januar 2015 begonnen hat.
Versorgungsbezug laufen/Sonstiger Bezug, Sterbegeld, etc.
Auswahl Versorgungsbezugsart
Über das Optionsfeld wird festgelegt, um welche Versorgungsbezugsart es sich handelt:
Versorgungsbezug laufend/Sonstiger Bezug
: Versorgungsbezüge, die wegen Erreichens einer Altersgrenze gezahlt werden. Die Inanspruchnahme des Versorgungsfreibetrags ist in diesen Fällen erst nach Erreichen des 63. Lebensjahres (bei schwer behinderten Menschen nach Erreichen des 60. Lebensjahres) möglich.
Hinterbliebenenbezug laufend/Sonstiger Bezug
: Versorgungsbezüge, die als Hinterbliebenenbezüge gezahlt werden.
Bezug wg. vermind. Erwerbsfähigkeit laufend/Sonstiger Bezug
: Versorgungsbezüge, die wegen verminderter Erwerbsfähigkeit gezahlt werden
Sterbegeld
: Stirbt der Arbeitnehmer im Laufe des Monats, hat er bis zum Todestag Anspruch auf Arbeitslohn. Der Arbeitgeber hat noch das restliche Gehalt für den Sterbemonat und ggf. auch noch den Arbeitslohn für weitere zwei oder drei Monate an die Hinterbliebenen zu zahlen.
Daten aus Monat
: Über die Pfeile kann in bereits abgerechnete Monate die Veränderungen an dem geöffneten Versorgungsbezug angesehen werden.
Beginn Versorgungsbezug
: Hier ist das Beginn-Datum des Versorgungsbezuges einzutragen. Die Höhe des Versorgungsfreibetrags und des Zuschlags zum Versorgungsfreibetrag richten sich nach dem Jahr des Versorgungsbeginns. Maßgebend für den Versorgungsbeginn ist das Jahr, in dem erstmals ein Anspruch auf die Versorgungsbezüge besteht. Das Beginn-Datum kann nicht kleiner als der Anlagemonat des Versorgungsbezugs/Eintrittsdatum des Arbeitnehmers sein. Das Datum wird für die Bewilligungs-/Beginn-Meldung des Versorgungsbezuges bei der Zahlstelle verwendet.
Jahr als Grundlage des Versorgungsfreibetrags, wenn abweichend vom Beginn (Kohorte)
: Wenn der tatsächliche Beginn des Versorgungsbezuges abweichend zum Beginn Versorgungsbezug ist, muss hier der abweichende Beginn erfasst werden, um den für den Versorgungsbezug geltenden Versorgungsfreibetrag und Zuschlag richtig zu ermitteln.
: Beispiele: Folgt ein Hinterbliebenenbezug einem Versorgungsbezug, bestimmen sich der Prozentsatz, der Höchstbetrag des Versorgungsfreibetrags und der Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag für den Hinterbliebenenbezug nach dem Jahr des Beginns des Versorgungsbezugs beim Verstorbenen (§ 19 Abs. 2 Satz 7 EStG). Beim Bezug von Witwen- oder Waisengeld (Hinterbliebenenbezug) ist also für die Berechnung der Freibeträge für Versorgungsbezüge das Jahr des Versorgungsbeginns beim Verstorbenen maßgebend, der diesen Versorgungsanspruch zuvor begründete.
Änderung Versorgungsbezug
: Das Feld wird automatisch mit dem Änderungsdatum des Versorgungsbezuges aus der Rückmeldung der Krankenkasse gefüllt.
Ende Versorgungsbezug
: Sollte ein Versorgungsbezug nur über einen gewissen Zeitraum ausbezahlt werden, ist hier ein Ende-Datum zu setzen. Auf Grund des Ende-Datums wird im maschinellen Zahlstellenverfahren eine Beendigungsmeldung an die Krankenkasse geschickt.
Versorgungsbezug laufend
: Die Berechnung des Versorgungsfreibetrags und des Zuschlags zum Versorgungsfreibetrag erfolgt nur einmal und zwar zum Zeitpunkt der erstmaligen Zahlung des Versorgungsbezugs. Aus diesem Grund ist der Betrag des ersten Gewährungsmonats anzugeben. Bei nicht monatlicher Zahlung ist der Betrag entsprechend auf einen Monatsbetrag zu kürzen und einzutragen.
Lohnart lfd. Bezug
: Es ist die Lohnart auszuwählen, die in der Abrechnung verwendet werden soll.
Aufteilung
: Sollen Beträge auf unterschiedliche Lohnarten erfolgen, z.B. aufgrund von Verbuchungen, ist das Kontrollkästchen zu aktivieren und Lohnarten auszuwählen. Im öffnenden Dialog kann dann die Verteilung auf die unterschiedlichen Lohnarten eingestellt werden. Zuvor müssen hierfür individuellen Lohnarten mit den entsprechenden Steuerungen angelegt werden.
Zahlbetrag lfd. Bezug
: Hier ist der Betrag vorzugegeben, welcher dem Versorgungsbezugsempfänger als lfd. Bezug in die Abrechnung übernommen wird. Bei regelmäßigen Anpassungen des lfd. Bezuges ist der Betrag entsprechend anzupassen.
Zahlung ruht
: Wird eine Zahlung ausgesetzt, kann hier die Zahlung auf ruhend gestellt werden. Es wird eine Beendigungsmeldung ausgelöst. Nach entfernen des Ruhekennzeichens wird wieder eine Bewilligungsmeldung ausgelöst bzw. bei rückwirkendem Entfernen wird die Beendigungsmeldung wieder storniert.
Zahl.-Periode lfd. Bezug
: Festlegung der Zahlungsperiode
Von/Bis
: Hier kann ein Zeitraum eingetragen werden, in welchem die oben eingestellten Merkmale des Versorgungsbezuges gültig sind.
Sonstige Bezüge können nur in Verbindung mit einem lfd. Bezug vorliegen und können daher auch nur abgerechnet werden, wenn ein lfd. Bezug vorliegt.
Sollte kein lfd. Bezug vorliegen, handelt es sich auch nicht um eine Einmalzahlung/Sonstigen Bezug; evtl. handelt es sich um einen lfd. Versorgungsbezug, der nur viertel-, halb- oder jährlich zur Auszahlung kommt.
VBez. Sonstiger Bezug
: Die Berechnung des Versorgungsfreibetrags und des Zuschlags zum Versorgungsfreibetrag erfolgt nur einmal und zwar zum Zeitpunkt der erstmaligen Zahlung des Versorgungsbezugs. Aus diesem Grund ist der Betrag des ersten Gewährungsmonats anzugeben. Bei nicht monatlicher Zahlung ist der Betrag entsprechend auf einen Monatsbetrag zu kürzen und einzutragen.
Lohnart Sonstiger Bezug
: Es ist die Lohnart auszuwählen, die in der Abrechnung verwendet werden soll.
Zahlbetrag Sonstiger Bezug
: Hier ist der Betrag vorzugegeben, welcher dem Versorgungsbezugsempfänger als Einmalbezug in die Abrechnung übernommen wird. Bei regelmäßigen Anpassungen des Einmalbezuges ist der Betrag entsprechend anzupassen.
Zahl.-Periode Sonstiger Bezug
: Festlegung der Zahlungsperiode
Von/Bis
: Hier kann ein Zeitraum eingetragen werden, in welchem die oben eingestellten Merkmale des Versorgungsbezuges gültig sind.
Aktenzeichen VBez-Zahlstelle
- : Das Aktenzeichen VBez. Zahlstelle (Aktenzeichen Verursacher) dient im elektronischen Meldeverfahren als eindeutiges Identifizierungsmerkmal des einzelnen Versorgungsbezuges und ist Bestandteil jeder Datenübermittlung zwischen Zahlstelle und Krankenkasse. Anhand des Aktenzeichens erfolgt bei der Krankenkasse bzw. Zahlstelle jeweils die Zuordnung der Meldedaten des anderen Verfahrensteilnehmers zu den jeweiligen Versorgungsbezügen. Das Aktenzeichen VBez. Zahlstelle wird von der ADDISON Lohn- und Gehaltsabrechnung für jeden einzelnen Versorgungsbezug automatisch generiert. Das Aktenzeichen stellt eine Kombination aus Mandantennummer, Personalnummer und eindeutiger ID des jeweiligen Versorgungsbezugs dar. Wird der Arbeitnehmer kopiert oder verschoben, wird das Aktenzeichen weiterhin verwendet, welches bei der Erstanlage vergeben worden ist.
Kapitalleistung/-abfindung
Eine Kapitalleistung oder die Kapitalisierung eines Versorgungsbezuges ist immer durch die Zahlstelle zu melden. Dabei ist es unerheblich, ob eine laufende Zahlung durch eine Kapitalisierung in voller Höhe oder nur zum Teil abgelöst wird (Kapitalabfindung) oder ein Versorgungsbezug von vorneherein als Einmalzahlung (Kapitalleistung) ausgezahlt wird.
Auswahl der Kapitalleistung/-abfindung
Kapitalleistung/-abfindung
Kapitalleistung/-abfindung als Ratenzahlung
In Abhängigkeit von der Art der Kapitalleistung/-abfindung werden u. a. nur die jeweils zugehörigen Lohnarten zugelassen.
Auszahlungstag
Erfassen Sie als Auszahlungstag den Zeitpunkt der Auszahlung der Kapitalleistung/-abfindung um abrechnen zu können.
Beginn Beitragspflicht
Erfassen Sie als Beginn Beitragspflicht den Beginn des Zeitraums der Kapitalleistung/-abfindung um abrechnen zu können. Das Datum darf nicht in der Zukunft liegen.
Ende Beitragspflicht
Erfassen Sie als Ende Beitragspflicht das Ende des Zeitraums der Kapitalleistung/-abfindung um abrechnen zu können.
Gesamtbetrag
Erfassen Sie als Gesamtbeitrag die Höhe der Kapitalleistung/-abfindung als Bemessungsgrundlage um den Versorgungsfreibetrag und den Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag (ab 2005) berechnen und auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgeben zu können.
Lohnart Kapitalleistung
Wählen Sie die zugehörige Lohnart. Es werden in der Auswahl nur die für die jeweilige Art des Versorgungsbezuges und für die laufende Nummer in Frage kommenden Lohnarten angezeigt.
Zahlbetrag Kapitalleistung
Erfassen Sie im Feld Zahlbetrag Kapitalleistung den tatsächlichen Auszahlungsbetrag der Kapitalleistung.
Zahl.-Periode Kapitalleistung
Wählen Sie die Zahlungsperiode für die Kapitalleistung (nur bei Ratenzahlung):
- monatlich
- vierteljährlich
- halbjährlich
- jährlich
Aktenzeichen VBez. Zahlstelle Das Aktenzeichen VBez. Zahlstelle (Aktenzeichen Verursacher) dient im elektronischen Meldedialog als eindeutiges Identifizierungsmerkmal des einzelnen Versorgungsbezuges und ist Bestandteil jeder Datenübermittlung zwischen Zahlstelle und Krankenkasse. Anhand des Aktenzeichens erfolgt bei der Krankenkasse bzw. Zahlstelle jeweils die Zuordnung der Meldedaten des anderen Verfahrensteilnehmers zu den jeweiligen Versorgungsbezügen. Das Aktenzeichen VBez. Zahlstelle wird von der ADDISON Lohn- und Gehaltsabrechnung für jeden einzelnen Versorgungsbezug automatisch generiert. Das Aktenzeichen stellt eine Kombination aus Mandantennummer, Personalnummer und eindeutiger ID des jeweiligen Versorgungsbezugs dar.
Individueller Versorgungsfreibetrag und Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag
Bei mehreren Versorgungsbezügen mit unterschiedlichem Bezugsbeginn bestimmen sich der maßgebende Prozentsatz für den steuerfreien Teil der Versorgungsbezüge und der Höchstbetrag des Versorgungsfreibetrags sowie der Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag nach dem Beginn des jeweiligen Versorgungsbezugs. Die Summe aus den jeweiligen Freibeträgen für Versorgungsbezüge wird auf den Höchstbetrag des Versorgungsfreibetrags und den Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag nach dem Beginn des ersten Versorgungsbezugs begrenzt. Fällt der maßgebende Beginn mehrerer laufender Versorgungsbezüge in dasselbe Kalenderjahr, können die Bemessungsgrundlagen aller Versorgungsbezüge zusammengerechnet werden, da in diesen Fällen für sie jeweils dieselben Höchstbeträge gelten. Für jeden vollen Kalendermonat, für den keiner der mehreren Versorgungsbezüge gezahlt worden ist, vermindern sich der Versorgungsfreibetrag und der Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag in diesem Kalenderjahr um je ein Zwölftel.
Anspruch auf Beihilfe
Im Optionsfeld "Anspruch auf Beihilfe" stehen die folgenden Optionen zur Auswahl:
Anspruch besteht
Anspruch besteht nicht
keine Kenntnis, ob ein Anspruch besteht
Wenn der Versorgungsbezugsempfänger nach beamtenrechtlichen Grundsätzen oder Vorschriften bei Krankheit oder Pflege einen Anspruch auf Beihilfe besitzt, ist die Option "Anspruch besteht" entsprechend zu aktivieren. In diesem Fall darf die Zahlstelle bei der Berechnung der PV-Beiträge nur den halben allgemeinen PV-%-Satz verwenden -> Schlüssel Beitragsabführungspflicht = ja (KV und PV) Beihilfe/Heilfürsorge.
Rente aus betrieblicher Altersversorgung
Betriebsrente (Versorgungsbezug nach § 229 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 SGB V)
Versorgungsbezug enthält Leistungsanteile, die nach § 229 Absatz 1 Satz Nummer 5 SGB V nicht als Versorgungsbezug gelten (z. B. betriebliche Riesterrente nach § 92 EStG oder privat finanzierte Anteile)
keine Betriebsrente
Waisenrente nach § 229 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1, 3 und 4 SGB V
Im Optionsfeld Waisenrente nach § 229 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1, 3 und 4 SGB V stehen folgenden Optionen zur Auswahl:
nein
Waisenleistung (§ 229 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB V) -> Versorgungsbezüge aus dem Öffentlichen Dienst
Waisenleistung (§ 229 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB V) -> Versorgungsbezüge aus einer berufsständischen Versorgung
Waisenleistung (§ 229 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB V) -> Versorgungsbezüge aus der Altersrente der Landwirte
Rückmeldung der Krankenkassen
- Aktenzeichen Krankenkasse
Das Aktenzeichen Krankenkasse dient im elektronischen Meldeverfahren als weiteres Identifizierungsmerkmal des einzelnen Versorgungsbezuges neben dem Aktenzeichen der Zahlstelle und ist ebenfalls Bestandteil jeder Datenübermittlung zwischen Zahlstelle und Krankenkasse. Das Aktenzeichen Krankenkasse wird von der jeweiligen Krankenkasse für jeden einzelnen Versorgungsbezug vergeben. Dieses erhält die Zahlstelle innerhalb des elektronischen Meldeverfahrens immer von der Krankenkasse zurückgemeldet, als Reaktion auf eine Beginn-Meldung für einen Versorgungsbezugsempfänger bzw. als Veränderungsmeldung.
- Beitragsabführungspflicht
Der Schlüssel für die Beitragsabführung wird aus den Meldungen der Krankenkassen an die Zahlstellen entnommen, die im Rahmen des elektronischen Zahlstellen-Meldeverfahrens erstellt werden.
Anhand der Beitragsabführungspflicht wird innerhalb der Zahlstellen über die Beitragsabrechnung für die KV und PV aus Versorgungsbezügen bei Mitgliedern in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) entschieden.
| Schlüssel | Verarbeitung |
|---|---|
| nein (KV+PV) | Es werden keine Beiträge an die KVdR durch die Zahlstelle abgeführt, da der Versorgungsbezugsempfänger entweder freiwillig oder privat versichert ist. |
| ja (KV+PV) | Es werden Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung an die KVdR durch die Zahlstelle abgeführt. |
| ja (nur KV) | Es werden nur Beiträge für die Krankenversicherung an die KVdR durch die Zahlstelle abgeführt, da der Versorgungsbezugsempfänger privat pflegeversichert ist. |
| ja (KV+PV) Beihilfe/Heilfürsorge | Es werden Beiträge an die KVdR durch die Zahlstelle abgeführt. Für die PV wird der halbe Beitragssatz verwendet, da der Versorgungsbezugsempfänger nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen bei Krankheit und Pflege Anspruch auf Beihilfe oder Heilfürsorge hat. |
- Mehrfachbezug
Der Schlüssel für den Mehrfachbezug wird aus den Meldungen der Krankenkassen an die Zahlstellen entnommen, die im Rahmen des elektronischen Zahlstellen-Meldeverfahrens erstellt werden.
Anhand des Schlüssels für den Mehrfachbezug wird bestimmt, ob neben dem Versorgungsbezug und einer eventuellen Rente weitere Versorgungsbezüge abgerechnet werden. In bestimmten Fällen darf dann die Geringbeziehergrenze (1/20 der monatlichen Bezugsgröße, siehe auch Allgemeine Daten | Sozialversicherung | Versorgungsbezug KV Mindestbeitrag) als Untergrenze für die Verbeitragung nicht herangezogen werden. Nur wenn der monatliche Versorgungsbezug (Summe aller beitragspflichtigen Versorgungsbezüge) die Geringbeziehergrenze übersteigt – es sei denn, sie wurde wegen Mehrfachbezug unterdrückt – fallen Beiträge an.
| Schlüssel | Verarbeitung |
|---|---|
| nein | Es handelt sich nicht um einen Mehrfachbezieher von Versorgungsbezügen. Die Geringbeziehergrenze darf bei der Beitragsberechnung angewendet werden. |
| Ja | Es handelt sich um einen Mehrfachbezieher von Versorgungsbezügen. Die Geringbeziehergrenze darf nicht angewendet werden. |
| Ja, Geringbezieher | Es handelt sich um einen Mehrfachbezieher von Versorgungsbezügen. Die Geringbeziehergrenze darf angewendet werden. |
- Max. beitragspflicht. Versorgungsbezug (VB-Max)
Der maximal beitragspflichtige Versorgungsbezug (VB-Max) stellt die Obergrenze für das beitragspflichtige Entgelt dar. Wenn der monatliche Versorgungsbezug (Summe aller Versorgungsbezüge) den VB-Max übersteigt, fallen KV/PV-Beiträge nur aus dem Entgelt bis zum VB-Max an. Der VB-Max wird den Zahlstellen von den Krankenkassen im Rahmen des elektronischen Zahlstellen-Meldeverfahrens automatisch mit der Januar- (Änderung Beitragsbemessungsgrenze) und der Juli-Abrechnung (Änderung Rentenanpassungsfaktor) mitgeteilt.
Weitere Informationen finden Sie im Kapitel Versorgungsbezüge bzw. Zahlstellenverfahren im Dokument Besonderheiten.
Personal | BFW/EEL
Diese Funktionalität ist aus der folgenden Menüfolge ausführbar: Stammdaten / Personal / Registerkarte BFW/EEL
Verdiensterhebung Leistungsgruppe
Die Auflistung der Leistungsgruppen zur Erstellung der Verdiensterhebung richtet sich nach dem Mitarbeiterstatus im Menü Personal / Soz.-1 (angestellt, gewerblich). Wird keine Leistungsgruppe ausgewählt wird der Arbeitnehmer nicht in die Verdiensterhebung einbezogen.
Beschäftigungsart
Vollzeit
Teilzeit
Geringfügig
Liste der Bescheinigungen
Bereits im BFW erstellte Bescheinigungen, die noch nicht versendet wurden, werden aufgelistet und können direkt ausgewählt und nachträglich verschickt werden. Neue Bescheinigungen können nur noch unter EEL/BA-BEA erstellt und übermittelt werden. Mehr dazu siehe 9.22.
Ausschluss AN für Auswertung „Anzahl der AN (§267HGB)“
Da nicht alle Arbeitnehmer automatisch für die Auswertung zur Ermittlung der durchschnittlichen Anzahl der Arbeitnehmer nach Handelsrecht (§§ 267 Abs. 5 und 285 Nr. 7 HGB) erkannt werden können, besteht die Möglichkeit das Kontrollkästchen „Ausschluss AN für Auswertung „Anzahl der AN (§267HGB)““ ab dem Monat des Ausschlusses (evtl. durch eine Rückrechnung) zu setzen.
Personal| EEL/BA-BEA
Diese Funktionalität ist aus der folgenden Menüfolge ausführbar: Stammdaten / Personal / Registerkarte EEL/BA-BEA. Folgende EEL-Meldegründe stehen zur Auswahl:
Entgeltbescheinigung KV bei Krankengeld (Grund 01)
Entgeltbescheinigung KV bei Kinderkrankengeld wegen häuslicher Betreuung und Mitaufnahme bei stationärer Behandlung (Grund 02)
Entgeltbescheinigung KV bei Mutterschaftsgeld (Grund 03)
Entgeltbescheinigung KV bei Krankengeld wegen Mitaufnahme im Krankenhaus bei Begleitung von Menschen mit Behinderung (Grund 04)
Entgeltbescheinigung RV bei Übergangsgeld Leistung med. Reha (Grund 11)
Entgeltbescheinigung RV bei Übergangsgeld Leistungen zur Teilhabe (Grund 12)
Entgeltbescheinigung UV bei Verletztengeld (Grund 21)
Entgeltbescheinigung UV bei Übergangsgeld (Grund 22)
Entgeltbescheinigung UV bei Kinderpflegeverletztengeld (Grund 23)
Entgeltbescheinigung BA bei Übergangsgeld (Grund 31)
Anforderung Vorerkrankungsmitteilungen (Grund 41)
Anforderung Ende Entgeltersatzleistung (Grund 42)
Rückmeldung Anzahl freigestellter Arbeitstage (Grund 73)
Erstellung der EEL-Meldungen mit verschiedenen Möglichkeiten
Erstellen der EEL-Meldung aus der Fehlzeit
: Nach dem Anlegen der Fehlzeit unter Stammdaten / Personal / Fehlz. wählen Sie „in Vorschlagsliste hinzufügen“ oder „Bescheinigung erstellen“ aus. Bei der Auswahl von „in Vorschlagsliste hinzufügen“ wird das Formular unter Erfassung Import | EEL-Vorschlagsliste und bei „Bescheinigung erstellen“ unter Stammdaten / Personal / EEL/BA-BEA / EEL-Formulare abgelegt.
: Bei einer erstellten Bescheinigung aus einer nicht abgerechneten Version heraus, wird diese unter Stammdaten / Personal / EEL/BA-BEA / EEL-Formulare mit den vorhandenen Werten und Angaben gespeichert. Eine Bereitstellung der Bescheinigung in das Meldecenter ist nicht möglich, so lange wie die Version nicht abgerechnet wurde. Nach der erfolgten Abrechnung kann die Bescheinigung unter Steuerungsdaten / EEL-Meldung erstellt werden. Wurde der Job „EEL-Meldung“ erfolgreich verarbeitet, wird die Bescheinigung unter Stammdaten / Personal / EEL/BA-BEA / EEL-Formulare automatisch aktualisiert und in dem Meldecenter bereitgestellt.
Erstellen der EEL-Meldung aus der Vorschlagsliste
: Unter Erfassung Import / EEL-Vorschlagsliste den Monat oder das Jahr auswählen. Aufgelistet werden alle in die EEL-Vorschlagsliste übergebenen Bescheinigungen. Durch Markieren der Bescheinigung in der EEL-Vorschlagsliste und auswählen von „Erstellen“ wird die Bescheinigung geöffnet. Die geöffnete Bescheinigung kann durch die oben angezeigten Seitenzahlen oder unten über „Weiter“ geprüft werden. Nach erfolgreicher Prüfung wird die Bescheinigung mit dem Speichern und Prüfen Symbol unter Stammdaten / Personal / EEL/BA-BEA / EEL-Formulare gespeichert. Für eine Bereitstellung der Bescheinigung in das Meldecenter muss das Symbol „Meldung(en) erstellen“ ausgewählt werden.
Erstellen einer manuellen EEL-Meldung
: Eine neue Bescheinigung kann über Stammdaten / Personal / EEL/BA-BEA / EEL-Formulare erstellt werden. Nach dem Auswählen von „Neues Formular erstellen“ kann der jeweilige Meldegrund aus einer Liste ausgewählt werden. Nach dem Markieren des Meldegrundes und anschließendem OK (auch mit Doppelklick möglich) öffnet sich eine Liste mit Fehlzeiten aus dem Personalstamm. Mit Auswählen und Markieren der betreffenden Fehlzeit und anschließendem OK wird die Bescheinigung geöffnet. Die geöffnete Bescheinigung kann durch die oben angezeigten Seitenzahlen oder unten über „Weiter“ geprüft werden. Nach erfolgreicher Prüfung wird die Bescheinigung mit dem Speichern und Prüfen Symbol unter Stammdaten / Personal / EEL/BA-BEA / EEL-Formulare gespeichert. Für eine Bereitstellung der Bescheinigung in das Meldecenter muss das Symbol „Meldung(en) erstellen“ ausgewählt werden.
Einstellungen im Meldecenter für ein sofortiges Versenden der EEL-Meldungen
Um die EEL-Meldungen sofort versenden zu können, muss unter Datenausgabe / Meldecenter / Menü / Einstellungen / Meldungen sofort versenden ein Häkchen bei EEL (elektronische Entgeltersatzleistung) gesetzt werden. Bei dem Job „EEL-Meldungen“ oder nach der Auswahl des Symbols „Meldung(en) erstellen“ in dem Formular wird die Bescheinigung in das Meldecenter bereitgestellt und sofort versendet.
Der Job „EEL-Meldungen“ kann auch in einer Jobkette eingebunden werden.
Übernahme Stamm- und Abrechnungsdaten aus der ADDISON Lohn-& Gehaltsabrechnung
Für die automatische Erstellung von Bescheinigungen werden Stammdaten des Mandanten und des Arbeitnehmers herangezogen. Des Weiteren kann auf die Abrechnungsdaten des jeweiligen Arbeitnehmers zugegriffen werden. Unter anderem werden folgende Daten automatisch übernommen:
Stammdaten Mandant:
Arbeitgeber-Adresse und Betriebsnummer
Krankenkassendaten (Allgemeine Daten)
Stammdaten Arbeitnehmer:
Name
Adresse
Krankenkasse
RV-Versicherungsnummer
Arbeitszeit
Austritts- Kündigungsdaten usw.
Abrechnungsdaten Arbeitnehmer:
Bruttoarbeitsentgelt
Nettoarbeitsentgelt (wird ggf. auch neu berechnet)
Abgerechnete Einmalbezüge
Lohnersatzleistungen (Kug, S-Kug) usw.
Anzeige der EEL-Meldungen und Status
Unter Stammdaten / Personal / EEL/BA-BEA / EEL-Formulare sind die einzelnen EEL-Formulare mit deren Status aufgelistet. Folgende Statusanzeigen sind möglich:
unvollständig
vollständig
Meldung erstellt und
Meldung gesendet. Beim Status „Meldung gesendet“ wird unter „Versendet am“ das Datum und die jeweilige Uhrzeit aufgeführt.
Stornomeldung erstellt
Stornomeldung gesendet
Anforderung Vorerkrankungsmitteilungen und Anforderung Ende Entgeltersatzleistung
Die Meldegründe „Anforderung Vorerkrankungsmitteilungen (Grund 41)“ und „Anforderung Ende Entgeltersatzleistungen (Grund 42)“ müssen manuell unter Stammdaten / Personal / EEL/BA-BEA erstellt werden.
Berichtigung von gesendeten Meldungen
Unter Datenausgabe / Meldecenter / Abgeschlossene Aufträge werden die bereits gesendeten Meldungen aufgeführt. Durch Markieren der zu berichtigenden Meldung und anschließendem Aufruf des Menüs kann eine Stornierung vorgenommen werden. Die bereitgestellte Stornierung wird unter „offene Aufträge“ aufgeführt und wird über „Daten übertragen“ versendet. Die Erstellung einer neuen Bescheinigung ist nach der Stornierung wieder möglich.
BBS-Rechte
Für die elektronische Übermittlung von Entgeltersatzleistungen stehen in der Benutzerberechtigung (BBS) folgende Rechteeinschränkungen zur Auswahl:
Aufgegebene Meldungen löschen
Bereitgestellte Meldungen löschen
Meldungen drucken
Optionen bearbeiten
Protokoll drucken
Starten /Wiederholen /Importieren von Meldungen
Wichtig: Die Einschränkung der Rechte ist in der Benutzerberechtigung nicht im BFW, sondern unter Lohn / EEL / …. bzw. Lohn / BEA / …. vorzunehmen.
Meldezeiträume - Ermittlung des letzten abgerechneten Entgeltabrechnungszeitraums
Das Programm versucht das Datum des Beginns der Arbeitsunfähigkeit und den letzten Entgeltabrechnungsmonats vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit automatisch zu ermitteln. Durch die in der Praxis umfangreich vorkommenden Fallkonstellationen, können die auf dem Dialog Entgeltbescheinigungen angegebenen Werte nur vorgeschlagen werden. Sie sind in jedem Fall zu kontrollieren und ggf. zu ändern.
Die Vorschlagewerte ermitteln sich wie folgt:
| (Grund) Meldung | Vorschlag: Datum Arbeitsunfähig ab bzw. Beginn der Schutzfrist bzw. Beginn der Reha oder Leistung |
|---|---|
| 01 = Entgeltbescheinigung KV bei Krankengeld | Erster Krankheitstag ab Unterbrechung. Lückenlos vorangehende, krankheitsbedingte Fehlzeiten und Entgeltfortzahlungszeiten (unabhängig vom Krankheitsgrund) werden berücksichtigt. |
| 02 = Entgeltbescheinigung KV bei Kinderpflege-Krankengeld | "Unterbrechungsbeginn" |
| 03 = Entgeltbescheinigung KV bei Mutterschaftsgeld | "Unterbrechungsbeginn" |
| 04 = Entgeltbescheinigung KV bei Krankengeld wegen Mitaufnahme im KH bei Begleitung von Menschen mit Behinderung | "Unterbrechungsbeginn" |
| 11 = Entgeltbescheinigung RV bei Übergangsgeld Leistungen med. Reha | "Unterbrechungsbeginn" |
| 12 = Entgeltbescheinigung RV bei Übergangsgeld Leistungen zur Teilhabe | "Unterbrechungsbeginn" |
| 21 = Entgeltbescheinigung UV bei Verletztengeld | "Unterbrechungsbeginn" |
| 22 = Entgeltbescheinigung UV bei Übergangsgeld | "Unterbrechungsbeginn" |
| 23 = Entgeltbescheinigung UV bei Kinderpflege Verletztengeld | "Unterbrechungsbeginn" |
| 31 = Entgeltbescheinigung BA Übergangsgeld | "Unterbrechungsbeginn" |
| 41= Anforderung Vorerkrankungsmitteilungen | "Unterbrechungsbeginn" |
| 42= Anforderung Ende Entgeltersatzleistung | "Unterbrechungsbeginn" |
| 73 = Rückmeldung Anzahl freigestellter Arbeitstage | "Anforderungsmeldung der Krankenkasse (Grund 72)" |
Grundsätzlich gilt laut der EEL-Verfahrensbeschreibung folgendes:
Ausgangsbasis für die Berechnung des Regelentgelts bildet das Arbeitsentgelt aus dem letzten vor Beginn der AU
abgerechneten,
abgelaufenen und
mindestens 4 Wochen umfassenden Entgeltabrechnungszeitraum (Bemessungszeitraum).
Liegt vor dem Beginn einer medizinischen Leistung bzw. Leistung zur Teilhabe keine Arbeitsunfähigkeit, ist auf den letzten Entgeltabrechnungszeitraum vor Beginn der Maßnahme abzustellen.
Als “abgerechneter” Entgeltabrechnungszeitraum gilt ein Zeitraum, für den der Arbeitgeber üblicherweise die Entgeltberechnung abgeschlossen hat. Der Zeitpunkt der Auszahlung oder der Bankgutschrift beim Arbeitnehmer spielt keine Rolle.
Der Abrechnungszeitraum ist auch dann zu melden, wenn darin Zeiten ohne Arbeitsentgelt (z.B. Arbeitsunfähigkeit, Mutterschutzfristen, unbezahlter Urlaub) enthalten sind. Es genügt, wenn für den Versicherten zumindest für einen Teil des Bemessungszeitraums Arbeitsentgelt abgerechnet worden ist.
Besonderheiten:
Beginn einer Beschäftigung
Hat die Beschäftigung erst kurz vor dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit, medizinischen Leistung bzw. Leistung zur Teilhabe begonnen und liegt deshalb
ein abgerechneter Entgeltabrechnungszeitraum vor, so ist dieser Entgeltabrechnungszeitraum auch dann für die Regelentgeltberechnung heranzuziehen, wenn er noch keine 4 Wochen umfasst.
Hierbei dürfen ausschließlich Zeiträume vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit, medizinischen Leistung bzw. Leistung zur Teilhabe gemeldet werden. Umfasst der abgerechnete Entgeltabrechnungszeitraum auch Zeiträume nach dem Eintritt der Arbeitsunfähigkeit, medizinischen Leistung bzw. Leistung zur Teilhabe, dürfen diese bei der Meldung nicht berücksichtigt werden. In diesen Fällen ist das vom Beginn des Beschäftigungsverhältnisses an bis zum Tage vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit, medizinischen Leistung bzw. Leistung zur Teilhabe erzielte Arbeitsentgelt der Berechnung des Regelentgelts zugrunde zu legenkein abgerechneter Entgeltabrechnungszeitraum vor, ist grundsätzlich das vom Beginn des Beschäftigungsverhältnisses an bis zum Tage vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit, medizinischen Leistung bzw. Leistung zur Teilhabe erzielte Arbeitsentgelt der Berechnung des Regelentgelts zugrunde zu legen
Beispiel: Eintritt zum 05.03.20XX, Beginn der Arbeitsunfähigkeit am 10.03.20XX, Abrechnung erfolgt jeweils zum letzten Tag des Monats zu meldender Entgeltzeitraum 05.03.20XX - 09.03.20XXein abgelaufener, aber noch nicht abgerechneter Abrechnungszeitraum vor, so ist die Zeit vom Beginn der Beschäftigung bis zum Ende des Abrechnungszeitraumes maßgebend
Beispiel:
Beispiel: Eintritt zum 05.02.20XX, Beginn der Arbeitsunfähigkeit am 10.03.20XX, Abrechnung erfolgt jeweils zum 15. des Folgemonats zu meldender Entgeltzeitraum 05.02.20XX - 28.02.20XXein abgerechneter, aber noch nicht abgelaufener Abrechnungszeitraum vor, so ist die Zeit vom Beginn der Beschäftigung bis zum Ende des Abrechnungszeitraums zu bescheinigen
Elternzeit
Fällt der Beginn einer Arbeitsunfähigkeit, medizinischen Leistung bzw. Leistung zur Teilhabe in die Zeit
nach dem Ende der Elternzeit, bevor ein abgerechneter Entgeltabrechnungszeitraum von mindestens 4 Wochen vorliegt, ist zu verfahren, als wenn ein neues Beschäftigungsverhältnis vorliegt. (Ausnahme: AU am ersten Tag nach der Elternzeit – hierzu siehe zweiten Spiegelstrich)
der Elternzeit bzw. am ersten Tag nach der Elternzeit, so ist der letzte Entgeltabrechnungszeitraum mit Arbeitsentgelt vor Beginn der Elternzeit maßgebend.
Ermittlung des SV-Bruttoarbeitsentgeltes unter Berücksichtigung der Beginn einer Beschäftigung bzw. einer Elternzeit
Generell gilt, dass als SV-Bruttoarbeitsentgelt das im letzten Entgeltabrechnungszeitraum erzielte laufende beitragspflichtige Arbeitsentgelt ohne Berücksichtigung der Besonderheiten von Entgeltumwandlung und des Übergangsbereiches nach § 20 SGB IV zu bescheinigen ist.
Liegt eine zuvor genannte Besonderheit bezüglich des Beginns der Beschäftigung bzw. der Elternzeit vor, ist hier nur das im zu bescheinigenden Zeitraum erzielte Arbeitsentgelt zu bescheinigen.
Hierfür ist - sofern erforderlich - das Arbeitsentgelt zu schätzen. Ausgangspunkt für die Schätzung sind dabei in erster Linie die von den Arbeitsvertragsparteien getroffenen und praktizierten Vereinbarungen über die Höhe des Arbeitsentgelts. Liegt ein vereinbartes Monatsgehalt vor, ist dieses der Berechnung des Regelentgelts zu Grunde zu legen, da grundsätzlich von hinreichender Aussagekraft auszugehen ist. Liegen auch variable Lohnbestandteile vor, welche aufgrund von individuellen Vereinbarungen voraussichtlich regelmäßig geleistet werden, sind diese bei der Schätzung entsprechend zu berücksichtigen.
Sofern hierfür eine Aufteilung des im Entgeltabrechnung erzielten Arbeitsentgelts erforderlich ist, hat dies in Relation zu den Kalendertagen ohne Unterbrechungen zu erfolgen. Hierdurch soll dem zuständigen SV-Träger ermöglicht werden, das für diesen Zeitraum übermittelte Entgelt auf einen Monatswert als Berechnungsgrundlage hochrechnen zu können. Tage des Entgeltabrechnungszeitraums vor dem Beginn der Beschäftigung oder vor dem Ende der Elternzeit sind wie Unterbrechungen zu werten; diese Tage bleiben unberücksichtigt. Gleichermaßen sind während der Elternzeit erzielte Arbeitsentgelte zu berücksichtigen.
Ist die Arbeitsunfähigkeit bereits am ersten Tag der Beschäftigung eingetreten und der SV-Träger hat die Verdienstangaben angefordert, weil ein Entgeltersatzleistungsanspruch besteht, ist das fiktiv ermittelte monatliche Arbeitsentgelt außerhalb des EEL-Verfahrens zu übermitteln.
Nettoentgelte neu berechnen
Unter bestimmten Umständen kann es vorkommen, dass das abgerechnete Arbeitsentgelt vom vereinbarten/zu bescheinigenden Arbeitsentgelt im Bescheinigungsmonat abweicht. In diesen Fällen kann durch Eingabe des Bruttoarbeitsentgelts das maßgebliche Nettoarbeitsentgelt durch Klick auf die Schaltfläche Nettoentgelte neu berechnen automatisch neu ermittelt werden.
Die Schaltfläche dient auch zur erneuten Ermittlung aller Nettoarbeitsentgelte bei gelöschten oder falsch ersetzten Eingaben.
Übersicht möglicher Kombinationen von Meldegründen
In der nachfolgenden Übersicht wird beispielhaft für den Sachverhalt nach Abgabe Entgeltbescheinigung KV für Krankengeld aufgeführt, wann eine zweite Meldung durch den Arbeitgeber zu erstatten ist, wenn die Zeiträume zweier Entgeltersatzleistungen direkt aufeinanderfolgen.
Weitere Kombinationen siehe auch Anlage 3 zur jeweils gültigen Verfahrensbeschreibung EEL Übersicht möglicher Kombinationen:
https://www.gkv-datenaustausch.de/arbeitgeber/entgeltersatzleistungen/entgeltersatzleistungen.jsp)
Krankengeld
Krankengeld (01)
Keine erneute Meldung
Fälle, in denen die Arbeits-unfähigkeit aufgrund unterschiedlicher Krankheiten besteht oder eine stufenweise Wiedereingliederung zu Lasten der Krankenkasse erfolgt, sind als durch-gehende Arbeitsunfähigkeit anzusehen, weshalb keine erneute Meldung durch den Arbeitgeber vorzunehmen ist.Übergangsgeld (11, 12, 22, 31)
Keine erneute Meldung
Sofern eine Rehabilitations- oder Wiedereingliederungsmaßnahme durchgeführt wird und deshalb Übergangsgeld gezahlt wird, ist grundsätzlich keine neue Meldung vorzunehmen. Der leistende Träger wendet sich wegen der Berechnungsgrundlage bilateral an die Krankenkasse. Die Krankenkasse übermittelt die jeweilige, nicht auf die BBG gekürzte Bemessungsgrundlage.Verletztengeld (21)
Meldung erforderlich
Regelmäßig werden Fälle rückwirkend zu einem Arbeitsunfall bzw. einer Berufskrankheit umgedeutet. In diesen Fällen ist eine Neumeldung mit Grund „21“ und Stornierung der Meldung „01“ vorzunehmen. Sofern sich im Einzelfall ein Verletztengeldfall nahtlos an einen Krankengeldfall anschließt, z.B. wegen einer Materialentfernung, ist eine gesonderte Meldung für das Verletztengeld abzugeben. Maßgebend ist nach § 69 SGB IX die Daten für den für das Krankengeld maßgebenden Bemessungs-zeitraum.
Besondere Meldesachverhalte
Meldegrund 99 – Wechsel der meldenden Stelle
Ab 01.01.2018 können Sozialversicherungsträger mehrfach auf Meldungen im EEL-Verfahren antworten. Weiterhin muss aber das Verfahren durch eine Meldung vom Arbeitgeber an den Sozialversicherungsträger gestartet werden.
Wird die meldende Stelle (Steuerberater, Abrechnungsprogramm, AG-Betriebsnummer) gewechselt, muss für Arbeitnehmer mit laufender Entgeltersatzleistung dieser Wechsel mit dem Meldegrund 99 – Wechsel der meldenden Stelle dem Sozialversicherungsträger mitgeteilt werden.
Über die Steuerungsdaten / Sozialversicherung / EEL-Meldungen können die Meldungen mit Meldegrund 99 erzeugt werden, wenn unter Mandant / DFÜ ein technischer Eintritt gesetzt worden ist und bei den Arbeitnehmer eine EEL-Fehlzeit über den technischen Eintritt hinaus vorhanden ist.
Meldegrund 41 - Anforderung Vorerkrankungsmitteilungen
Die Vorerkrankungsanfrage darf nur dann durch den Arbeitgeber ausgelöst werden, wenn
dem Arbeitgeber für die aktuelle Arbeitsunfähigkeit eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegt,
zusätzlich in den letzten 6 Monaten vor Beginn der aktuellen Arbeitsunfähigkeit mindestens eine bescheinigte potentielle Vorerkrankung in Bezug auf die aktuelle Arbeitsunfähigkeit im Datenbestand vorliegt und
die kumulierten Zeiten der anzufragenden Arbeitsunfähigkeiten mit der aktuellen Arbeits-unfähigkeit zum Zeitpunkt der Meldung mindestens 30 Tage umfassen.
Wird die Fehlzeit mit einem offenen Ende verwaltet, wird zur Prüfung der Frist die Arbeitsunfähigkeit mit einer Dauer von einer Woche in die Zukunft ab dem Tagesdatum bewertet.
Bei der Anfrage werden alle in der ADDISON Lohn- und Gehaltsabrechnung erfassten potenziellen Vorerkrankungen unabhängig vom Grund der Arbeitsunfähigkeit (Unfall, Krankheit, Rehabilitation etc.) ausgeben. Fehlen Vorerkrankungen, können diese manuell nachgetragen werden.
Sofern der Arbeitnehmer privat krankenversichert ist, ist eine elektronische Vorerkrankungsanfrage nicht möglich.
Die Rückmeldung durch die Krankenkasse beinhaltet mindestens die gemeldeten Arbeitsunfähigkeiten. Stellt die Krankenkasse bei der Prüfung weitergehende anrechenbare Arbeitsunfähigkeiten fest, werden diese entsprechend hinzugefügt.
Meldegrund 42 - Anforderung Ende Entgeltersatzleistung
Benötigt der Arbeitgeber das Ende der Entgeltersatzleistung vom Sozialversicherungsträger, um eine Überzahlung von Arbeitsentgelt zu vermeiden oder eine Meldung zur Sozialversicherung (z.B. Anmeldung nach einer Unterbrechung oder Abmeldung bei Aussteuerung) erstellen zu können, kann das Ende der Zahlung der Entgeltersatzleistung mit diesem Baustein beim Sozialversicherungsträger abgefordert werden.
Ab dem 01.01.2026 wird das Ende der Entgeltersatzleistung proaktiv von den Sozialversicherungsträgern mit dem Meldegrund 62 gemeldet. Eine manuelle Anfrage mit dem Meldegrund 42 ist allerdings weiterhin möglich. Hat der SV-Träger das Ende der Entgeltersatzleistung wegen Ablauf der Leistungsdauer (Aus-steuerung) abschließend ermittelt und dem Versicherten dies mitgeteilt, übermittelt der SV-Träger zu diesem Zeitpunkt dem Arbeitgeber den DBEE ohne vorherige Anforderung durch den Arbeitgeber.
Eine automatisierte Übermittlung des Endes der Entgeltersatzleistung erfolgt auch durch die Krankenkasse ohne vorherige Anforderung durch den Arbeitgeber, wenn das Mutterschaftsgeld aufgrund eines Verlängerungstatbestandes gezahlt wird.
Meldegrund 67 - unbekannte Person/unzuständige Krankenkasse
Bei einer dem Sozialversicherungsträger unbekannten Person wird die Rückmeldung (Grund 67) zurückgemeldet. Die Person ist dem Sozialversicherungsträger unbekannt, wenn zum Beispiel für den gemeldeten Leistungszeitraum keine Mitgliedschaft besteht, aufgrund von einem Krankenkassenwechsel oder Umzug ins Ausland.
Meldegrund 71 - Höhe der beitragspflichtigen Einnahmen (§ 23c SGB IV)
Der Sozialleistungsträger erhält vom Arbeitgeber eine Meldung über die Höhe der beitragspflichtigen Einnahmen, wenn dieses zusammen mit dem Kranken-/Versorgungskranken-/Verletztengeld bzw. Kranken-/Verletztengeld bei Erkrankung des Kindes sowie dem Übergangsgeld das Vergleichs-Nettoarbeitsentgelt um mehr als 50,00 EUR übersteigt.
Weitere Informationen zur Ermittlung der beitragspflichtigen Einnahme finden Sie unter ADDISON Lohn- und Gehaltsabrechnung | Besonderheiten | Beitragsrechtliche Behandlung von AG-Leistungen nach § 23c SGB IV.
Besonderheiten Entgeltbescheinigung bei Kinderpflege-Kranken-/Verletztengeld (Grund 02 und 23)
Ab dem Meldejahr 2016 ist es wieder möglich, die Bescheinigungen 02 und 23 elektronisch zu übermitteln.
Ist die Freistellung von der Arbeit aufgrund einer Schwersterkrankung des Kindes im Sinne des § 45 Abs. 4 SGB V erforderlich, ist aufgrund der besonderen Berechnung dieses Kinderkrankengeldes (analog Krankengeld nach § 47 SGB V) eine Meldung im Rahmen des Datenaustausches mit dem Abgabegrund „01“ – Entgeltbescheinigung Krankengeld vorzunehmen.
Angaben für bezahlte Freistellung
Für den Freistellungszeitraum ist zu melden, ob und ggf. wodurch der Anspruch auf bezahlte Freistellung besteht bzw. ausgeschlossen wurde. Die Angaben für den Ausschluss auf bezahlte Freistellung sind im Personal / Fehlz. / Weitere Angaben EEL einzugeben. Diese werden dann automatisch in die EEL-Bescheinigung übernommen.
Mehrere Meldungen innerhalb eines Monats
Sofern in einem Kalendermonat mehrere nicht zusammenhängende Freistellungen wegen Erkrankung/Verletzung des Kindes vorliegen, ist für jeden einzelnen Zeitraum eine separate Meldung zu übermitteln.
Beispiel – Sachverhalt:
Freistellungszeitraum 1 01.06.20XX – 03.06.20XX
Freistellungszeitraum 2 05.06.20XX – 10.06.20XX
Bewertung:
Bescheinigung 1 - Zeitraum 1 01.06.20XX – 03.06.20XX
Ausgefallenes Brutto 300,00EUR / Ausgefallenes Netto 172,04EUR
Bescheinigung 2 – Zeitraum 05.06.20XX – 10.06.20XX
Ausgefallenes Brutto 500,00EUR / Ausgefallenes Netto 290,15EUR
Monatsübergreifende Bescheinigungszeiträume
Verläuft ein Freistellungszeitraum abrechnungszeitraumübergreifend und ist eine zusammenhängende Meldung nicht möglich, da z.B. der nachfolgende Zeitraum noch nicht vollständig abgerechnet ist, ist für jeden Entgeltabrechnungszeitraum eine Meldung für den anteiligen Freistellungszeitraum zu übermitteln.
Beispiel – Sachverhalt: Freistellungszeitraum Mo 28.05.20XX – Fr 03.06.20XX
Entgeltabrechnungszeitraum 05.20XX
Bewertung:
Bezahlte Freistellung ausgeschlossen: JA Bescheinigung 1 28.05.20XX – 31.05.20XX Bescheinigung 2 01.06.20XX – 03.06.20XX Für beide Entgeltabrechnungszeiträume ist jeweils eine getrennte Meldung durch den Arbeitgeber abzugeben. Es muss für den jeweiligen Teilzeitraum der Freistellung ein ausgefallenes Brutto- / Nettoarbeitsentgelt bestimmt werden.
Bezahlte Freistellung ausgeschlossen: nein, 5 Arbeitstage je Kalenderjahr aufgrund des Arbeitsvertrages Der Arbeitgeber hat für den Teilzeitraum 28.05.20XX – 31.05.20XX keine Meldung an die Krankenkasse abzugeben, weil für den gesamten Entgeltabrechnungszeitraum Arbeitsentgelt ungekürzt fortgezahlt wurde und daher dem Arbeitnehmer kein Entgeltausfall entstanden wäre.
Ermittlung fiktives Brutto bei Gehaltsempfängern
Es wird das während des Freistellungszeitraums ausgefallene laufende, dem Grunde nach beitragspflichtige Bruttoarbeitsentgelt (ohne Begrenzung auf eine Beitragsbemessungsgrenze) gemeldet.
Als Bruttoarbeitsentgelt in diesem Sinne gilt das laufende Sozialversicherungsbruttoentgelt (SV-Brutto) analog § 1 Abs. 2 Nr. 2b Entgeltbescheinigungsverordnung (EBV), welches nicht auf die Beitragsmessungsgrenze (BBG) gekürzt ist.
Dabei ist zu beachten, dass sozialversicherungsfreie Entgeltumwandlungen kein SV-Brutto im Sinne der EBV darstellen. Damit sind keine Besonderheiten - wie beim Krankengeld - zu berücksichtigen.
Liegen neben der Freistellung weitere Fehlzeiten aus anderen Gründen (z.B. unbezahlter Ur-laub, Bezug von Krankengeld) vor, sind diese bei der Ermittlung des fiktiven Bruttos nicht gesondert herauszurechnen. Hierbei muss das tatsächliche Ist-Arbeitsentgelt laut Abrechnung verwendet werden, in welchem auch die Kürzung aufgrund der Fehlzeit(en) bereits enthalten ist.
Bei Arbeitsentgelten im Übergangsbereich (§ 20 Abs. 2 SGB IV) ist das tatsächliche (nicht das beitragspflichtige) Bruttoarbeitsentgelt zu melden.
Mit der LA 922 - Fiktives Brutto Kind krank kann das während der Abrechnung ermittelte fiktive Brutto übersteuert werden.
Berechnung ausgefallenes Bruttoarbeitsentgelt:
Ausgefallenes Bruttoarbeitsentgelt = Brutto 1 – Brutto 2
Zur Ermittlung des ausgefallenen Bruttoarbeitsentgelts müssen zwei Hilfswerte Brutto 1 und Brutto 2 ermittelt werden.
Brutto 1 ist fiktiv zu ermitteln. Es ist das laufende SV-Brutto analog § 1 Abs. 2 Nr. 2b EBV (nicht auf BBG gekürzt), welches für den Arbeitnehmer in diesem Abrechnungs-zeitraum abgerechnet worden wäre, wenn die Freistellungstage mit Entgeltfortzahlung vergütet worden wären.
Brutto 2 ist das laufende SV-Brutto analog § 1 Abs. 2 Nr. 2b EBV (nicht auf BBG gekürzt), welches für den Arbeitnehmer in diesem Abrechnungszeitraum tatsächlich abgerechnet wurde (Ist-Arbeitsentgelt laut Abrechnung).
Aufteilung bei mehreren Freistellungen: Liegen in einem Abrechnungszeitraum mehrere nicht nahtlos aneinanderschließende Freistellungszeiträume vor, ist das Brutto 1 für alle Freistellungstage kumuliert zu ermitteln. Da für jeden Freistellungszeitraum eine einzelne Meldung abzugeben ist, ist das ermittelte kumulierte ausgefallene Bruttoarbeitsentgelt auf die Kalendertage der Freistellungen entsprechend zu verteilen. Bei mehreren Freistellungen (z.B. 1x 4 und 1x 5 Kalendertage) = Berechnung des Brutto 1 für 9 Freistellungstage
Brutto 1 – Brutto 2 = Gesamtausfall für Freistellungen im Abrechnungszeitraum
Gesamtausfall /9 Tage * 4 Tage = ausgefallenes Bruttoarbeitsentgelt Freistellungszeitraum 1
Gesamtausfall /9 Tage * 5 Tage = ausgefallenes Bruttoarbeitsentgelt Freistellungszeitraum 2
Ermittlung fiktives Netto
Das ausgefallene Nettoarbeitsentgelt in diesem Sinne ist die Differenz zwischen dem Nettoarbeitsentgelt aus Brutto 1 und dem Nettoarbeitsentgelts aus Brutto.
Berechnung ausgefallenes Nettoarbeitsgelt:
Ausgefallenes Nettoarbeitsentgelt = Netto 1 – Netto 2
Zur Ermittlung des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts werden zwei Hilfswerte Netto 1 und Netto 2 ermittelt werden.
Netto 1 ist fiktiv aus dem Brutto 1 zu ermitteln.
Netto 2 ist ggf. fiktiv aus dem Brutto 2 zu ermitteln.
Zur Ermittlung des Nettoarbeitsentgelts werden fiktiv die Beitrags- und Steuerlast, unter Berücksichtigung der entsprechend anteiligen SV- und Steuertage, ermittelt.
Eine fiktive Berechnung der Beitrags- und Steuerlast ist notwendig, weil z.B. beitragspflichtige Anteile von Einmalzahlungen oder die Besonderheiten innerhalb der Gleitzone nicht bei der Ermittlung des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts berücksichtigt werden dürfen, welche in den tatsächlich abgerechneten Werten enthalten sein können.
Liegen in einem Abrechnungszeitraum mehrere nicht nahtlos aneinanderschließende Freistellungszeiträume, wird das Netto 1 entsprechend dem Brutto 1 für alle Freistellungstage kumuliert zu ermitteln. Da für jeden Freistellungszeitraum eine einzelne Meldung abzugeben ist, ist das ermittelte kumulierte ausgefallene Nettoarbeitsentgelt auf die Kalendertage der Freistellungen entsprechend zu verteilen.
Aufteilung bei mehreren Freistellungen:
Bei mehreren Freistellungen (z.B. 1x 4 und 1x 5 Kalendertage) = Berechnung des Netto 1 für 9 Freistellungstage
Netto 1 – Netto 2 = Gesamtausfall für Freistellungen im Abrechnungszeitraum
Gesamtausfall /9 Tage * 4 Tage = ausgefallenes Nettoarbeitsentgelt Freistellungszeitraum 1
Gesamtausfall /9 Tage * 5 Tage = ausgefallenes Nettoarbeitsentgelt Freistellungszeitraum 2
Ermittlung fiktives Brutto bei Stundenlohnempfängern
Bei Stundenlohnempfängern kann das ausgefallene Brutto und Netto auch anhand der ausgefallenen Stunden automatisch ermittelt werden.
Voraussetzung ist, dass im Personalstamm / Zeit ein persönliches Arbeitszeitkonto vorhanden ist und unter Pers.-1 / Art der Entlohnung (EEL) - Stundenlohn eingestellt ist.
Die Berechnungsgrundlage wird bei Anlage der Fehlzeit 1.1 - Zahlung von Kinder-Krankengeld bzw. Verletztengeld angezeigt. Die ausgefallenen Stunden werden anhand des persönlichen Arbeitszeitskontos und der ausgefallenen Tage der Fehlzeit 1.1 ermittelt und ausgegeben.
Der Lohnsatz 1 wird aus Pers.-2 gezogen. Über ein Fernglas ist es aber möglich, einen anderen Lohnsatz aus Pers.-2 auszuwählen. Ggf. könnte dieser aber auch überschrieben werden.
Wichtiger Hinweis Die LA 922 - Fiktives Brutto Kind krank hat sobald unter Pers.-1 / Art der Entlohnung (EEL) - Stundenlohn eingestellt ist KEINEN Einfluss auf die Ermittlung des fiktiven Bruttos. Wird ein falsches ausgefallenes fiktives Brutto ermittelt, ist dieses über die Fehlzeit(en) zu steuern.
Beispiel1:
persönliches Arbeitszeitmodell: 8 Std. pro Tag, 5 Tage; Kind krank am 14.08.; LS 15,00EUR
Ausgefallene Std. lt. pers. AZ => 1 Tag * 8 Std. * LS 15,00 EUR = 120,00EUR
Ausgefallene Zuschläge => 12,00EUR
==> Ausgefallenes Brutto: 120,00EUR + 12,00EUR = 132,00EUR
**Beispiel2:**persönliches Arbeitszeitmodell: 4 Std. pro Tag, 3 Tage (Mo, Di, Mi); Kind krank 15.08. - 16.08.; LS 13,00EUR
Ausgefallene Std. lt. pers. AZ => 1 Tag * 4 Std. * LS 13,00EUR = 52,00EUR
Ausgefallene Zuschläge => 7,80EUR
==> Ausgefallenes Brutto: 52,00EUR + 7,80EUR = 59,80EUR
Beispiel3:
persönliches Arbeitszeitmodell: 8 Std. pro Tag, 3 Tage (Mo, Mi, Do); Kind krank 13.08. - 17.08.; LS 15,00EUR
Ausgefallene Std. lt. pers. AZ => 3 Tage * 8 Std * LS 15,00EUR = 360,00EUR
Ausgefallene Zuschläge => 0,00EUR
==> Ausgefallenes Brutto: 360,00EUR + 0,00EUR = 360,00EUR
Aufteilung bei Stundenlohnempfängern bei mehreren Freistellungen: Auch hier gilt:
Liegen in einem Abrechnungszeitraum mehrere nicht nahtlos aneinanderschließende Freistellungszeiträume vor, ist das Brutto 1 für alle Freistellungstage kumuliert zu ermitteln. Da für jeden Freistellungszeitraum eine einzelne Meldung abzugeben ist, ist das ermittelte kumulierte ausgefallene Bruttoarbeitsentgelt auf die Kalendertage der Freistellungen entsprechend zu verteilen.
Daher werden für ermittelten Brutto-Werte der einzelnen Fehlzeiten addiert und auf die Freistellungstage wieder verteilt.
Wichtiger Hinweis Die Lohnart 922 darf nicht bei Stundenlohnempfängern verwendet werden. Das ausgefallene Entgelt wird über die einzelnen Fehlzeiten befüllt und gesteuert. Die erfassten Werte in den Fehlzeiten werden anschließend in das EEL-Formular übernommen.
Wurde versehentlich die Lohnart 922 bei Stundenlohnempfängern verwendet, so kann diese mit 0,00€ im Rahmen einer Rückrechnung oder Wiederholung erfasst werden. Die Lohnart 922 wird damit überschrieben und die Berechnung der Werte werden in der Bescheinigung korrigiert.
Meldegrund 73 - Rückmeldung Anzahl freigestellter Arbeitstage
Der Sozialversicherungsträger fordert mit dem Meldegrund 72 die Anzahl der freigestellten Arbeitstage bei häuslicher Betreuung des erkrankten Kindes an, diese wird mit dem Meldegrund 73 Arbeitgeberseitig beantwortet.
Hintergrund der Anforderung besteht darin, dass im Zeitraum des gemeldeten Kinderkrankengeldes oder Kinderverletztengeldes nicht ersichtlich ist, ob in diesem Zeitraum ein Krankenhausaufenthalt nötig war. Der Sozialversicherungsträger erkennt zwar die unterschiedlichen Gründe für das Kinderkrankengeld durch die Übermittlung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, allerdings benötigt er bei einer durchgängigen Fehlzeitmeldung vom Arbeitgeber eine Aufteilungsinformation über die anzurechnenden Freistellungstage für die Zeit der häuslichen Betreuung des erkrankten Kindes.
Nach dem Einlesen der Rückmeldung (Grund 72) im Meldecenter wird eine Meldung (Grund 73) erstellt. Unter Stammdaten / Personal / EEL/BA-BEA / EEL-Formular wird die Meldung 73 zur Verfügung gestellt. Durch Auswählen und Öffnen der Meldung kann diese bearbeitet und versendet werden. Einzutragen ist die Anzahl der freigestellten Arbeitstage in dem jeweiligen angefragten Zeitraum.
Meldegrund 88 - Stornierungen
Ab dem 01.01.2026 wird der neue Meldegrund 88 mit dem Datenbaustein DBSD eingeführt.
Der Datenbaustein DBSD beinhaltet folgende Informationen:
die Datensatz-ID aus der Ursprungsmeldung
den Vornamen des Arbeitnehmers
den Namen des Arbeitnehmers
das Aktenzeichen des Verursachers
Die EEL-Meldungen sind in folgenden Fällen durch den Arbeitgeber zu stornieren:
Der Sozialversicherungsträger fordert den Arbeitgeber mit der Meldung 66 - falscher Abgabegrund dazu auf
Wenn die EEL-Meldung nicht korrekte Angaben enthält
oder wenn die EEL-Meldung nicht abzugeben war
In folgenden Fällen ist die EEL-Meldung nicht zu stornieren:
Wenn der Sozialversicherungsträger entscheidet, dass es keinen Leistungsbezug gibt
Wenn sich die Entgeltdaten ändern
Wenn der Sozialversicherungsträger den Meldegrund 67 - unbekannte Person/unzuständige Krankenkasse zurückmeldet
oder wenn der Leistungsfall bereits beendet ist
Elektronische Arbeitsbescheinigung (BEA)
Mit dem elektronischen Meldeverfahren BEA (Bescheinigungen Elektronisch Annehmen) können Arbeitsbescheinigungen elektronisch an die Agentur für Arbeit übermittelt werden.
Folgende Bescheinigungen können nach §§ 312, 312a und 313 SGB III übertragen werden:
Arbeitsbescheinigung nach § 312 Abs. 1 S. 1 SGB III
Arbeitsbescheinigung (EU) gem. § 312a SGB III
Nebeneinkommensbescheinigung nach § 313 SGB III
Bescheinigung für Teilarbeitslosengeld nach § 312 Abs. 1 S. 2 SGB III
Bescheinigung über das Versicherungspflichtverhältnis nach § 312 Abs. 1 S. 2 SGB III
Besonderheiten einzelner Formulare
Arbeitsbescheinigung nach § 312 SGB III
In der Arbeitsbescheinigung nach §312 SGB werden jetzt zusätzlich weitere Stammdatenfelder und abgerechnete Beträge aus ADDISON Lohn- & Gehaltsabrechnung übernommen. Hierbei werden bei Beträgen auch automatisch Summen gebildet.
Bei Bescheinigung von Urlaubs-, Weihnachtsgeld oder sonstigen beitragspflichtigen Einmalzahlungen (Formularseite 3) wird die Gesamtsumme in der untersten Zeile übernommen und durch das entsprechende Kreuz gekennzeichnet. Ist in dieser Summe Urlaubs- und/oder Weihnachtsgeld enthalten, welches programmseitig in ADDISON Lohn- & Gehaltsabrechnung nicht selektiert werden kann, so ist die hierfür vorgesehene Zeile anzukreuzen und der entsprechende Betrag einzutragen. Dieser wird dann automatisch von der Summe abgezogen.
Wurde eine Abfindung abgerechnet (Voraussetzung ist die Lohnartensteuerung „Abfindung“) so wird dieser Betrag unter Punkt 8d (Formularseite 4) inkl. der Betriebszugehörigkeit übernommen.
Bescheinigung über Nebeneinkommen gem. § 313 SGB III
In dieser Bescheinigung wird das Einkommen des 12 bzw. 24 zuletzt abgerechneten Monate bzw. des manuell ausgewählten Abrechnungsmonats aus ADDISON Lohn- & Gehaltsabrechnung in die erste Zeile der auszufüllenden Tabelle übernommen.
Muss auf Grund unterschiedlicher Wochenarbeitszeiten das Monatsentgelt auf die einzelnen Kalenderwochen aufgeteilt werden, so kann die Zeile entsprechend geändert werden und weitere Zeilen hinzugefügt werden. Hierzu werden die Spalten Arbeitsentgelt brutto und netto oberhalb der Tabelle in zwei Hilfsfeldern (werden nicht ausgedruckt!) vom aus ADDISON Lohn- & Gehaltsabrechnung übernommenen Wert nach jeder Eingabe abgezogen, sodass eine Kontrollsumme für die Aufteilung entsteht.
Bescheinigung für Teilarbeitslosengeld nach § 312 Abs. 1 S. 2 SGB III
Die Bescheinigung für Teilarbeitslosengeld dient als Nachweis des fortbestehenden Beschäftigungsverhältnisses im Rahmen der Prüfung von Ansprüchen auf Teilarbeitslosengeld.
Sie ist auf Verlangen vom Beschäftigten oder der Agentur für Arbeit zu erstellen.
Bescheinigung über das Versicherungspflichtverhältnis nach § 312 Abs. 1 S. 2 SGB III
Die Bescheinigung über das Versicherungspflichtverhältnis dient der Prüfung der Zugangsvoraussetzungen von Bürgerinnen und Bürgern in das Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag nach § 28a SGB III.
Die Bescheinigung ist auf Verlangen (ehemaliger) Beschäftigter oder der Agentur für Arbeit zu erstellen. Sie ist unverzüglich, jedoch erst nach Beendigung des deutschen, versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses zu erstellen.
Erstellung der BEA-Meldungen
Unter Stammdaten / Personal / Pers.-1 Kündigung/Entlassung muss ausgewählt werden, welche Arbeitsbescheinigung erstellt werden soll. Auszuwählen ist aus:
Nur Angaben für EEL
Angaben für EEL und Arbeitsbescheinigung §312 SGB III
Angaben für EEL und für die Arbeitsbescheinigung EU §312a SGB III
Für die Erstellung der BEA-Meldung müssen alle notwendigen Angaben, die in den jeweiligen Reitern aufgeführt sind, ausgefüllt werden. Diese Angaben werden übernommen nach Stammdaten / Personal / EEL/BA-BEA / BEA-Meldungen und dort gespeichert.
Nach dem Auswählen von „Neues Formular erstellen“ unter Stammdaten / Personal / EEL/BA-BEA / BEA-Formulare kann die jeweilige Arbeitsbescheinigung aus einer Liste ausgewählt werden. Nach dem Markieren der Arbeitsbescheinigung und anschließendem OK (auch mit Doppelklick möglich), öffnet sich die Bescheinigung. Die geöffnete Bescheinigung kann durch die oben angezeigten Seitenzahlen oder unten über „Weiter“ geprüft werden. Nach erfolgreicher Prüfung wird die Bescheinigung mit dem Speichern und Prüfen Symbol unter Stammdaten / Personal / EEL/BA-BEA / BEA-Formulare gespeichert. Für eine Bereitstellung der Bescheinigung in das Meldecenter muss das Symbol „Meldung(en) erstellen“ ausgewählt werden.
Unter Steuerungsdaten / BEA-Meldungen können die Arbeitsbescheinigungen mit dem Job „BEA-Meldungen“ erstellt werden, dieser kann auch in einer Jobkette eingebunden werden.
Einstellungen im Meldecenter für ein sofortiges Versenden der BEA-Meldungen
Um die BEA-Meldungen sofort versenden zu können, muss unter Datenausgabe / Meldecenter / Menü / Einstellungen / Meldungen sofort versenden ein Häkchen bei BA-BEA (Bescheinigungen elektronisch annehmen - Bundesagentur für Arbeit) gesetzt werden. Bei dem Job „BEA-Meldungen“ oder nach der Auswahl des Symbols „Meldung(en) erstellen“ in dem Formular wird die Bescheinigung in das Meldecenter bereitgestellt und sofort versendet.
Anzeige der BEA-Meldungen und Status
Unter Stammdaten / Personal / EEL/BA-BEA / BEA-Formulare sind die einzelnen BEA-Formulare mit deren Status aufgelistet. Folgende Statusanzeigen sind möglich:
unvollständig
vollständig
Meldung erstellt und
Meldung gesendet. Beim Status „Meldung gesendet“ wird unter „Versendet am“ das Datum und die jeweilige Uhrzeit aufgeführt.
Erstellung der Nebeneinkommensbescheinigung Unter Stammdaten / Personal / EEL/BA-BEA sind Angaben unter „Zusätzliche Angaben Nebeneinkommensbescheinigung“ zu machen. Durch Aktivieren der Schaltfläche „Die Meldung mit dem Meldelauf automatisch erstellen“ kann die Nebeneinkommensbescheinigung automatisch mit dem Abrechnungsmonat erstellt werden. Unter „Grunddaten Nebeneinkommen (DBNE)“ müssen alle Fragen mit „ja“ oder „nein“ beantwortet werden. Die erfolgten Eingaben werden für die Erstellung der Nebeneinkommensbescheinigung verwendet. Nach dem Auswählen von „Neues Formular erstellen“ unter Stammdaten / Personal / EEL/BA-BEA /BEA-Formulare kann die Bescheinigung über Nebeneinkommen gem. §313 SBG III ausgewählt werden. Nach dem Markieren der Bescheinigung über Nebeneinkommen und anschließendem OK (auch mit Doppelklick möglich), öffnet sich die Bescheinigung. Die geöffnete Bescheinigung kann durch die oben angezeigten Seitenzahlen oder unten über „Weiter“ geprüft werden. Nach erfolgreicher Prüfung wird die Bescheinigung mit dem Speichern und Prüfen Symbol unter Stammdaten / Personal / EEL/BA-BEA / BEA-Formulare gespeichert. Für eine Bereitstellung der Bescheinigung in das Meldecenter muss das Symbol „Meldung(en) erstellen“ ausgewählt werden.
Aussteuerung
Wenn eine Aussteuerungsfehlzeit vorliegt (Fehlzeit 1.6 oder 2.8), ist es möglich, eine BEA-Bescheinigung zu erstellen. Es sind aber nicht alle Kündigungsangaben erforderlich.
Die Mindestangaben sind in diesem Fall unter Beendigung Arbeitsverhältnis I / EEL / Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses am, unter Beendigung Arbeitsverhältnis III / Letzte vollst. Entgeltabrechnung am, sowie evtl. Angaben zur Befristung und unter Zusatzleistungen / Zahlung von Leistungen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses o. hierauf noch bestehender Anspruch.
Erfassung von Vortragswerten für EEL/BA-BEA bei einer Datenübernahme
Bei einer Datenübernahme können ab sofort die Vortragswerte für das EEL- und BA-BEA-Meldeverfahren im Programm erfasst werden.
Unter Stammdaten / Personal / EEL/BA-BEA öffnen sich im Formular bestimmte relevante Felder, die mit dem Vortragswerten manuell befüllt werden können. Voraussetzung ist, dass das Eintrittsdatum des Personals vor dem technischen Eintritt (Stammdaten / Mandant / DFÜ) liegt.
In den EEL-Formularen können z.B. die Felder für das Brutto- und Nettoentgelt befüllt werden. In den BA-BEA- Formularen dagegen sind es z.B. die Felder: Angaben zum Arbeitsentgelt, Fehlzeiten, Lohnsteuerabzugsmerkmale, Beitragsgruppenschlüssel, Personengruppenschlüssel und wöchentliche Arbeitszeit.
Personal | rvBEA
Diese Funktionalität ist aus der folgenden Menüfolge ausführbar: Stammdaten / Personal / Registerkarte rvBEA
Programmzweck
Über das Register rvBEA können, sofern das BBS Recht vorhanden ist, A1- Anträge für Entsendung, Beamte/ Beschäftigte im öffentlichen Dienst, beschäftigte Seeleute, Ausnahmevereinbarungen, Anträge für Flug- und Kabinenbesatzung sowie gewöhnlich in mehreren Mitgliedsstaaten Beschäftigte erfasst werden. Die Erstellung erfolgt über den Neuanlage-Schaltfläche. Mit der Lösch-Schaltfläche können die Meldungen wieder entfernt werden, sofern diese noch nicht erstellt oder versendet wurden.
Die Inhalte der einzelnen Meldungen bzw. Rückmeldungen (Protokoll des Antrags oder Genehmigung A1-Antrag) können, wenn verfügbar, über die Symbolleiste gedruckt werden.
Wichtiger Hinweis
Durch Auswahl der entsprechenden Meldung sowie Betätigung der rechten Maustaste kann eine Stornierung der jeweiligen Meldung erzeugt werden.
Bei einigen Anträgen ist ab 2023 die Angabe eines Stornierungsgrundes anzugeben, hier wird eine Auswahl der zur Verfügung stehenden Gründe angezeigt aus der entsprechende Grund ausgewählt werden muss, der auch in der Meldung übermittelt wird.
Personal | Meldungen
Diese Funktionalität ist aus der folgenden Menüfolge ausführbar: Stammdaten / Personal / Registerkarte Meldungen
Über das Menü Meldungen werden alle elektronischen Meldungen des jeweiligen Arbeitnehmers direkt im Personalstamm angezeigt.
Wichtiger Hinweis
Je nachdem, welche Meldungen für einen Arbeitnehmer abgegeben oder zurückgemeldet wurden, werden die Meldearten angezeigt.
Druck der Meldungen
Die Inhalte der einzelnen Meldungen können, wenn verfügbar, über die Symbolleiste im Menü Stammdaten / Personal / Meldungen gedruckt werden.
Personal | ADDISON Direkt
Diese Funktionalität ist aus der folgenden Menüfolge ausführbar: Stammdaten / Personal / Registerkarte ADDISON Direkt
Voraussetzung/Allgemeines
Um für den Arbeitnehmer ADDISON-Direkt-Daten verwalten zu können, ist die Freischaltung des Mandanten für ADDISON Direkt erforderlich.
Die Aktivierung des Mandanten für ADDISON Direkt erfolgt im Seitenbereich unter Akte (CRM) / Online / ADDISON OneClick auf der Registerkarte ADDISON Direkt-Verwaltung.
Hier besteht die Möglichkeit für mehrere Arbeitnehmer gleichzeitig Zugangsdaten zu generieren, bzw. zu verändern.
Portal-Verwaltung Arbeitnehmer ausschließen
Ist das Kennzeichen Arbeitnehmer ausschließen aktiviert, wird für diesen Arbeitnehmer kein ADDISON-Direkt-Login erstellt. Das Ausschusskennzeichen ist für fiktive Arbeitnehmer gedacht. Wurde für den Arbeitnehmer ein Login erstellt, ist der Ausschluss nicht mehr möglich. Deaktivieren Sie ggf. den Login dieses Arbeitnehmers.
Login generieren
Wird die Schaltfläche Login generieren angeklickt, werden Zugangsdaten für den Arbeitnehmer zu seinem Mitarbeiter-ADDISON-Direkt generiert. Die Schaltfläche wechselt die Bezeichnung zu Kennwort zurücksetzen.
Das automatische Einrichten der Mitarbeiter-ADDISON-Direkt kann einige Minuten in Anspruch nehmen. Sobald die Zugangsdaten zur Verfügung stehen, werden sie auf der Registerkarte Postkorb, unter Akte (CRM) / Online / ADDISON-Direkt, angezeigt.
Wichtiger Hinweis
In der Übersichtstabelle werden die Kontrollkästchen zu den Auswertungen automatisch in der Spalte Meine Lohndokumente aktiviert.
Login zurücksetzen
Über die Schaltfläche Login zurücksetzen wird das Kennwort des Mitarbeiters unmittelbar gelöscht und durch ein neues systemgeneriertes Kennwort ersetzt. Die Ausführung dieser Funktion ist erforderlich, wenn Arbeitnehmer ihr persönliches Kennwort vergessen haben. Durch das Zurücksetzen des Logins wird in der Akte (CRM) | Online | ADDISON-Direkt eine PDF-Datei mit den neuen Zugangs-Daten im Postkorb abgelegt.
Login deaktivieren/aktivieren
Der Login kann jederzeit über die gleichnamige Schaltfläche in der ADDISON-Direkt-Verwaltung deaktiviert werden, wenn der Zugriff des Arbeitnehmers auf das Mitarbeiter-ADDISON-Direkt gesperrt werden soll. Die Schaltfläche wird erst frei, wenn die Bearbeitung mit dem Bleistiftsymbol freigeschalten wird. Versucht sich der Arbeitnehmer an seinem deaktivierten ADDISON-Direkt anzumelden, erhält er eine Fehlermeldung.
Die Zugangssperre kann über das Aktivieren des Logins wieder aufgehoben werden.
Zugangsdaten anzeigen
Nach erfolgreicher Einrichtung des Mitarbeiter-ADDISON-Direkt sind die Schaltflächen Zugangsdaten anzeigen, Zugangsdaten versenden und Zugangsdaten drucken sowohl im Personalstamm als auch auf der Registerkarte ADDISON-Direkt-Verwaltung in der Akte | CRM | ADDISON-Direkt aktiv. Die Zugangsdaten müssen dem Arbeitnehmer per Briefpost oder per E-Mail mitgeteilt werden.
Über die Schaltfläche Zugangsdaten anzeigen wird der Brief mit den Zugangsdaten automatisch als PDF-Dokument angezeigt. Die PDF-Datei kann bei Bedarf gespeichert oder gedruckt werden.
Zugangsdaten versenden
Über die Schaltfläche Zugangsdaten versenden kann das Zugangsdokument an verschiedene Email-Empfänger gesendet werden. Darunter auch die E-Mail-Adresse des Mitarbeiters, die auf der Maske Pers.-1 | Kommunikationsart (E-Mail bzw. E-Mail 2) erfasst sind.
Zugangsdaten drucken
Direktdruck des Dokuments mit den Zugangsdaten auf den installierten Drucker.
Weitere Informationen finden Sie im Kapitel ADDISON-Direkt Applikation Meine Lohndokumente im Dokument Besonderheiten.
Auswertungssteuerung Meine Lohndokumente/ADDISON Druckservice
Allgemein
Auswertungen, die über ADDISON-Direkt an den Arbeitnehmer gesendet werden sollen (z.B. die Verdienstabrechnung), müssen entsprechend markiert sein.
Die Schlüsselung kann für einzelne Arbeitnehmer (z.B. im Rahmen der Neuanlage), oder für mehrere/alle Arbeitnehmer eines Mandanten erfolgen (Für mehrere Arbeitnehmer siehe unter Akte (CRM) / Online / ADDISON-Direkt auf der Registerkarte ADDISON-Direkt-Verwaltung indem die betreffenden Arbeitnehmer nach Aktivierung des Bearbeitungsstiftes markiert werden, und durch Klicken mit der rechten Maustaste „Versandart bearbeiten“ gewählt wird.).
In der Spalte Meine Lohndokumente bzw. ADDISON Druckservice müssen die betreffenden Auswertungen für den Arbeitnehmer aktiviert sein (Die Kontrollkästchen in der linken Spalte „Meine Lohndokumente (Auswertung Online)“ werden standardmäßig automatisch für den Arbeitnehmer gesetzt, sobald für diesen ein ADDISON-Direkt-Login erstellt wird).
Erst nachdem die Auswertung für den jeweiligen Versandweg (Auswertung Online - Meine Lohndokumente/Druckservice) aktiviert wurde, kann sie entheftet an den Arbeitnehmer gesendet werden.
Bitte beachten Sie auch die gesonderte Programmdokumentation ADDISON Druckservice.
Eine Übersichtliche Darstellung über sämtliche Arbeitnehmer welche Auswertung für den enthefteten Versand aktiviert ist erhalten Sie über Akte (CRM) / Online / ADDISON-Direkt auf der Registerkarte ADDISON-Direkt-Verwaltung. Unter den Spalten Meine Lohndokumente und Druckservice werden die Listen angezeigt, die für das entheftete Versenden an den Arbeitnehmer aktiviert sind. Folgende Kürzel werden verwendet:
VA = Verdienstabrechnung
SV = DEÜV-Meldung (§ 25 DEÜV)
LB = Lohnsteuerbescheinigung
ZS = Zahlstellenmeldung
A1= A1-Bewilligung
Personal | Freie Felder
Diese Funktionalität ist aus der folgenden Menüfolge ausführbar: Stammdaten / Personal / Registerkarte Freie Felder Je Arbeitnehmer können an dieser Stelle die gewünschten Informationen zu den zuvor unter Stammdaten | Freie Felder definierten Kategorien bzw. Freien Feldern hinterlegt werden.
Die hinterlegten Informationen je Kategorie bzw. Freiem Feld lassen sich innerhalb einer Lohndatencenter-Liste schnell und einfach abrufen!
Personal | Polnische Sozialversicherung
Alle Informationen finden Sie im Kapitel Polnische Sozialversicherung unter ADDISON Lohn- und Gehaltsabrechnung | Besonderheiten.
Personal | AZK
Diese Funktionalität ist aus der folgenden Menüfolge ausführbar: Stammdaten / Personal / Registerkarte AZK
Anzeige
Die zusätzliche Registerkarte AZK wird nur bei Arbeitnehmern angezeigt, denen im Menü Stammdaten / Mandant / Zeit/Indiv. ZVK oder Stammdaten / Personal / Zeit ein Arbeitszeitkonto zugeordnet ist.
Für Arbeitnehmer des Baugewerbes (Tarifbindung) erfolgt die Anzeige im spezifischen Personalstamm unter Stammdaten / Personal Bau. Bei Arbeitnehmern, die außerhalb des Baugewerbes beschäftigt sind, wird die Registerkarte AZK im normalen Personalstamm angezeigt.
Erfassung von Reservestunden
Im oberen Teil der Eingabemaske können Reservestunden erfasst werden. Reservestunden sind Bestandteile des Arbeitszeitguthabens, für die die Automatik des Arbeitszeitkontos außer Kraft gesetzt wird. Durch Eingabe eines Gültigkeitsmonats (Monat von), wird die automatische Reservebestandsführung im unteren Teil der Maske aktiviert.
Zeitkonto
Folgende Werte aus dem für den Arbeitnehmer gültigen Zeitkontos werden angezeigt:
Nummer des Zeitkontos
Bezeichnung des Zeitkontos
Verarbeitungsart
Maximales Guthaben
Maximale Zeitschuld
Maximaler Reservebestand
Monatliche Abrechnungswerte
Die monatlich abgerechneten Soll- und Ist-Stunden werden angezeigt.
Die angezeigten Soll-Stunden werden der hinterlegten Zeittabelle entnommen. Die Eingabe einer Persönlichen Arbeitszeit im Menü unter Personal Bau / Bau Pers.1 wirkt überdeckend zur Sollarbeitszeit aus der zugeordneten Zeittabelle.
Die Ist-Stunden werden aufgrund der erfassten Stunden erkannt. Ist-Stunden sind Stunden mit der Lohnartenverarbeitung aktive Stunden, bezahlte Stunden oder Arbeitsstunden je nachdem was in dem zugehörigen Arbeitszeitkonto unter Stammdaten / Zeitverwaltung / Zeitregeln bei „Ist-Stunden gemäß“ hinterlegt ist.
AZK-Bestand
Der Bestand des Arbeitszeitkontos wird mit Anfangsbestand (Vormonat), Zugängen, Abgängen und Endbestand separat in Stunden und Betrag dargestellt.
Bei den Lohnkontobewegungen findet eine Unterscheidung zwischen manuellen oder automatischen Zu- und Abgängen statt. Um automatische Zu- und Abgänge handelt es sich immer dann, wenn die Bewegung durch die Steuerung des Zeitkontos programmseitig erzeugt wird. Bei allen anderen Bewegungen handelt es sich um manuelle Zu- oder Abgänge.
Personal | Flexi
Diese Funktionalität ist aus der folgenden Menüfolge ausführbar: Stammdaten / Personal / Registerkarte Flexi Die zusätzliche Registerkarte Flexi wird nur bei Arbeitnehmern angezeigt, bei denen im Menü Stammdaten / Personal / Soz.-3 das Kontrollkästchen „Wertguthabenbildung (SV-Luft“ aktiviert ist.
Wertguthabenbildung Beginn/Ende
Mit der Eingabe eines Beginn-Datum zur Wertguthabenbildung wird festgelegt, ab welchem Monat SV-Luft gebildet werden soll.
In dem Monat, in dem das WG vollständig aufgebraucht ist, wird das Ende-Datum vom Programm automatisch gesetzt. Im Abrechnungsprotokoll wird ein Hinweis angezeigt. Soll nach dem Ende der Wertguthabenbildung erneut Wertguthaben angespart werden, so ist das Wertguthaben-Beginn-Datum einzutragen.
Vertragsnummer
Eine eingegebene Vertragsnummer wird für den Zahlungsträger berücksichtigt.
Freizeitphase
Durch das Beginn-Datum der Freizeitphase wird der Beginn des Wertguthabenabbaus gekennzeichnet. Durch den Abbau von WG wird die vorhandene SV-Luft und das vorhandene WG reduziert. Ebenfalls wird grundsätzlich in der Freizeitphase keine neue SV-Luft gebildet. Wird jedoch auch in der Freizeitphase WG angespart, so ist auch in dieser Zeit SV-Luft zu bilden. In diesem Fall ist zusätzlich zur Freizeitphase das Kontrollkästchen Ansparung von Wertguthaben in der Freistellungszeit zu markieren.
Erwerbsminderung (EWM)
Vortragsdaten/Vorarbeitgeber
Über die Maske Vortagsdaten können Daten des Vorarbeitgebers bzw. Vortragsdaten eingetragen werden.
Wichtiger Hinweis
Bei einer Systemumstellung innerhalb eines Kalenderjahres sind die Vortagsdaten über die Monatswerte einzugeben.
Wertguthabendarstellung
Hier werden das restliche Wertguthaben und der im Monat vorgenommen WG-Auf-/Abbau dargestellt.
Wichtiger Hinweis
Die Darstellung des Restwertes und der monatliche WG-Auf-/Abbau berücksichtigt eingegebene Werte erst nach einer (simulierten) Abrechnung.
Wertguthaben SV-AG-Anteile
Für die Entsparung von Wertguthaben ab 2009 werden automatisch die anfallenden Sozialversicherungsanteile des Arbeitgebers (SV-AG-Anteile) abgebaut. Sind die angesparten SV-AG-Anteile aufgebraucht, werden die übersteigenden Anteile dem Arbeitnehmer als Nettoabzug belastet.
Mit der Option Angepasste Entsparung ist es möglich die Beitragslastverteilung auf den Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen zu verteilen, obwohl die angesparten SV-AG-Anteile aus dem Wertguthaben erschöpft sind.
Zuschuss zum WG
Es besteht die Möglichkeit, einen Arbeitgeberzuschuss zum Wertguthaben abzurechnen.
Über die Optionen kann gewählt werden, ob der Zuschuss ein monatlich fester Betrag ist, oder prozentual ermittelt werden soll. Die Basis für den prozentualen Zuschuss ist der Wertguthabenaufbau und die darauf ermittelten SV-AG-Anteile des Monats. Der Zuschuss zum Wertguthaben wird nachrichtlich auf der Verdienstabrechnung (nur Formular 1) dargestellt.
Wichtiger Hinweis
Auf die Zuschüsse werden keine SV-AG-Anteile gerechnet.
Die Zuschüsse verringern nicht die SV-Luft.
Zahlungsverkehr
Zur Erstellung des Zahlungsträgers sind die entsprechenden Angaben zu erfassen.
Zur Erstellung des Zahlstapels ist das Kontrollkästchen Wertguthaben unter Steuerungsdaten | Zahlungsverkehr zu aktivieren. Der Zahlstapel wird automatisch mit den Wertguthabenaufbaubeträgen und den dazu ermittelten Arbeitgeberanteilen zur Sozialversicherung (Wertguthaben SV-AG-Anteile) ermittelt und für den Zahlungsverkehr bereitgestellt. Werden Zuschüsse zum Wertguthaben vom Arbeitgeber geleistet (s. Zuschuss zum WG), werden auch diese für den Zahlungsverkehr berücksichtigt.
Der Verwendungszweck 1 wird mit der Vertragsnummer, dem Abrechnungsmonat und dem Arbeitnehmernamen vorbelegt. Der Verwendungszweck 2 kann frei verwendet werden.