Personal Bau - Bauhauptgewerbe

Programmaufruf #3470988: Lohn stammdaten baulohnabrechnung image11.png Menü: Stammdaten > Personal Bau
Programmzweck Die Baudaten sind zusätzliche Stammdaten für die Baulohnabrechnung. Sie werden für jeden Mitarbeiter zusätzlich zu den Personaldaten erfasst. Personaldaten Bau sind alle Daten der Arbeitnehmer, für die Baulohn abgerechnet werden soll. Sie können für einen noch nicht abgerechneten Monat jederzeit verändert werden. Für einen bereits abgerechneten Monat können die Stammsätze nur noch angesehen aber nicht mehr verändert werden. Das Register Personal Bau – Bauhauptgewerbe ist in folgende Reiter aufgeteilt: - Personal Bau - Bauhauptgewerbe > Bau Pers.-1 - Personal Bau - Bauhauptgewerbe > Bau Pers.-2 - Personal Bau - Bauhauptgewerbe > Urlaubsvortrag - Personal Bau - Bauhauptgewerbe > Urlaubsstatistik - Personal Bau - Bauhauptgewerbe > AZK Für jeden Arbeitnehmer existiert für jeden abgerechneten Monat der komplette Personalstamm. Welche Monate bereits verarbeitet sind, erkennen Sie an den Feldern Abrech.-Datum, Version und Status. Mit der Fernglastaste Lohn stammdaten baulohnabrechnung image12.png oder F2-Taste können alle bereits abgerechneten Monate inkl. evtl. Rückrechnungen angezeigt werden.

Personal Bau - Bauhauptgewerbe | Bau Pers.-1

Programmaufruf #3470988: Lohn stammdaten baulohnabrechnung image11.png Menü: Stammdaten Personal Bau > Registerkarte Bau Pers.-1 >
Urlaubserrechnung Hier erfolgt die Zuordnung der einzelnen Arbeitnehmer für die Urlaubserrechnung und für die Errechnung der ZVK-Beiträge. Ohne Eintrag ist keine dieser Errechnungen möglich. Bitte beachten Sie, dass auch im Menü Stammdaten Personal > Registerkarte Soz.-1 der Eintrag in den Feldern Tätigkeitsschlüssel und Gewerbe ebenfalls erfolgen muss, da ansonsten keine Urlaubserrechnung durchgeführt werden kann. Bei der Errechnung wird durch die ungerundeten Urlaubsanspruchstage der Tagessatz ermittelt. >
#3464119: Lohn stammdaten baulohnabrechnung image9.jpeg Berechnung 30 Beschäftigungstage geteilt durch Faktor 12 = 2,5 erworbene Url.-Anspruchstage. Steuerpfl. Bruttolohn = 2.500,- x 14,25 % = 356,25 € Urlaubsanspruch. Tagessatz: Urlaubsanspruch 356,25 geteilt durch 2,5 ungerundete Url.-Anspruchstage ergibt 142,50 € für einen Urlaubstag.
In der Darstellung der Urlaubsübersicht auf der Verdienstabrechnung und in der Maske Urlaubsstatistik im Personalstamm-Bau werden die Urlaubsanspruchstage des lfd. Jahres ungerundet ausgewiesen. Somit ist auch ein genauer Abgleich mit dem Arbeitnehmerkontoauszug der SOKA-Bau möglich. Verfügbar sind jedoch immer nur volle Urlaubstage.
Wichtiger Hinweis #3464140: Lohn stammdaten baulohnabrechnung image6.jpeg Die Abrechnung von halben Urlaubstagen ist lt. Tarifvertrag nicht zulässig.
Errechnung Urlaubstagessatz (mit Einbeziehung des lfd. Monats) Werden im Anspruchsjahr Monat Dezember alle verfügbaren Urlaubstage verbraucht, entsteht aus dem genommen Urlaub im Dezember wieder ein Urlaubsanspruch aber keine Urlaubstage mehr. Das bedeutet: Beim Jahreswechsel wird in den Januar nur der Resturlaubsbetrag ohne Urlaubstage übernommen. Wird im Januar Urlaub genommen, ist zuerst das Vorjahr abzubauen. Da aber keine Urlaubstage aus dem Vorjahr vorhanden sind, wird folgendermaßen verfahren: Der Resturlaubsbetrag wird zur Berechnung des Tagessatzes dem neu erworbenen Urlaubsanspruch des lfd. Jahres zugeschlagen.
#3464119: Lohn stammdaten baulohnabrechnung image9.jpeg Übertrag aus dem Vorjahr: 50,-- Resturlaubsanspruch ohne Urlaubstage. 30 Beschäftigungstage dividiert durch Faktor 12 = 2,5 (Anspruch gerundet auf 2 Urlaubstage). Steuerpfl. Bruttolohn = 2.500,- x 14,25 % = 356,25 Urlaubsanspruch Monat Januar
Tagessatz
Urlaubsanspruch 356,25 lfd. Monat Januar
Übertrag aus dem Vorjahr 50,--
Gesamturlaubsanspruch 406,25
Gesamturlaubsanspruch 406,25 dividiert durch 2,5 ungerundete Url.-Anspruchstage ergibt für einen Urlaubstag 162,50.
Arbeitnehmergruppe Im Baugewerbe sind die einzelnen Arbeitnehmer in sogenannte Gruppen zu unterteilen. Jeder Arbeitnehmer ist der entsprechenden Gruppe zuzuordnen.
Berufsgruppe Jeder gewerbliche Arbeitnehmer des Baugewerbes wird von der Urlaubskasse (ULAK) aufgrund seiner Tätigkeit in eine Berufsgruppe eingestuft. Anhand dieser Gruppe wird automatisch per Programm der gültige Berufsgruppenschlüssel vergeben. Dieser Schlüssel wird auf allen maßgeblichen Urlaubslisten angedruckt.
ZVK-Region Die Zuordnung zur jeweiligen ZVK-Region ist zwingend, da anhand der Region, der Arbeitnehmer der entsprechenden Urlaubs- und Lohnausgleichskasse zugeordnet wird. Gemischte ZVK-Regionen sind nicht zulässig.
ZVK-AN-Nummer ZVK-Mitgliedsnummer mit der der Arbeitnehmer bei der Zusatzversorgungskasse (ZVK) geführt werden. Diese Nummer ist für jeden Arbeitnehmer zu melden. Wird keine Nummer eingetragen werden die Datensätze automatisch mit einer vorläufigen AN-Nummer, im Rahmen der Monatsmeldungen per Datenträger, an die ULAK gemeldet.
Ausschluss vom automatischen ZVK-Meldeverfahren Für Arbeitnehmer, welche nicht an die ZVK/ULAK übermittelt werden dürfen, kann hier der Ausschluss angeordnet werden.
Lohngruppe Mindestlohn Bei der Abrechnung bzw. im Personalstamm erfolgt für alle gewerblichen Arbeitnehmer im Bauhauptgewerbe eine Prüfung (nur ein Hinweis) auf die Unterschreitung des tariflichen Mindestlohns. Dabei wird anhand des ZVK-Bruttos abzgl. einer evtl. vorhandenen Entgeltumwandlung geteilt durch die lohnzahlungspflichtigen Stunden immer der aktuelle Stundenlohn ermittelt und gegen die Mindestlohntabelle (in Abhängigkeit der jeweils für den AN eingestellten ZVK-Region) geprüft! Die Lohngruppen können unter Stammdaten Personal Bau > Bau-Pers.-1 angepasst werden. Wird keine Lohngruppe eingetragen, erfolgt die Prüfung mit Lohngruppe 1. Der Hinweis erfolgt nur wenn der Mindestlohn unterschritten wird! >
Keine Winterbeschäftigungs-Umlage Für Arbeitnehmer, die nicht in die Winterbeschäftigungs-Umlage einbezogen werden sollen, kann hier der Ausschluss angeordnet werden.
Wichtiger Hinweis #3464140: Lohn stammdaten baulohnabrechnung image6.jpeg Für Auszubildende (Personengruppenschlüssel 102) sowie für Praktikanten (Personengruppenschlüssel 105) erfolgt bei Neuanlage der Ausschluss automatisch.
Kein ZVK-Beitrag Für Arbeitnehmer, die nicht in die ZVK-Errechnung einbezogen werden sollen, kann hier der Ausschluss angeordnet werden. Ausschluss ZVK-Errechnung, zieht nicht automatisch den Ausschluss Winterbeschäftigungs-Umlage mit sich. In der Regel ist die Winterbeschäftigungs-Umlage mit auszuschließen. Ab 01.01.2015 besteht für Angestellte mit mehreren Beschäftigungsverhältnissen bei verschiedenen Baubetrieben die Möglichkeit, sich für das zweite und jedes weitere Beschäftigungsverhältnis (Steuerklasse VI) von der Beitragspflicht zur Zusatzversorgungskasse befreien zu lassen. Dies geschieht über einen formlosen Antrag bei SOKA-BAU, durch den Betrieb bei dem die Zweitbeschäftigung besteht. Wenn der Antrag vorliegt kann die Beitragspflicht unter durch Aktivierung des Kontrollkästchens „kein ZVK-Beitrag“ unterdrückt werden.
Wichtiger Hinweis #3464140: Lohn stammdaten baulohnabrechnung image6.jpeg Für Auszubildende (Personengruppenschlüssel 102) sowie für Praktikanten (Personengruppenschlüssel 105) erfolgt bei Neuanlage der Ausschluss automatisch.
Steuerliche Behandlung des ZVK-Beitrages Für Beiträge zur ZVK-Bau besteht nach § 3 Nr. 63 EStG Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit bis 4% der BBG zur RV-West. Bei Arbeitnehmer mit Stkl. 6 wird der ZVK-Beitrag automatisch zum Steuer- und SV-Brutto hinzugerechnet.
Persönliche Arbeitszeiten Woche / Monat Die persönliche Arbeitszeit ist immer dann erforderlich, wenn die Arbeitszeit des Arbeitnehmers von der Firmenarbeitszeit in der Zeitverwaltung abweicht. (z.B.: Teilzeitbeschäftigte)
Schwerbehinderung Beginn/Ende Tritt eine Schwerbehinderung beim Arbeitnehmer ein sind hier Beginn (TT.MM.JJ) und ggf. Ende (TT.MM.JJ) zur automatischen Meldung zu hinterlegen.
Auslandsentsendung (Europa) Beginn/Ende Wird ein Arbeitnehmer aus dem Ausland auf Baustellen in Deutschland entsendet, so werden hier Beginn (TT.MM.JJ) und ggf. Ende (TT.MM.JJ) zur automatischen Meldung an die ULAK hinterlegt.
Auszubildende Um für Auszubildende die Erstattung der Ausbildungsvergütung ermitteln zu können, sind hier die entsprechenden Werte zu hinterlegen.
Beginn Ausbildungsbeginn (TT.MM.JJ) lt. Ausbildungsvertrag
Verkürzte Lehrzeit (BGJ/BFS) Handelt sich um eine verkürzte Lehrzeit, z.B. Berufsfachschüler (BFS) oder Berufsgrundschuljahr (BGJ), so ist zur automatischen Ermittlung des Erstattungsbetrags für die Ausbildungsvergütung das Kennzeichen zu setzen.
Ende Bei Beendigung der Ausbildung ist neben dem vertraglichen und dem tatsächlichen Ausbildungsendes auch die Form der Beendigung auszuwählen. Es ist zu unterscheiden in: - Keine Angaben - Ende der Ausbildung - Abbruch der Ausbildung - Kurzfristige Verlängerung - Langzeitige Verlängerung Anhand dieser Daten wird bei automatischem Meldeverfahren der Meldesatz ANMEL mit Meldegrund 50 (Ausbildungsende) erstellt.
Vertrag Kennung für gewerbliche oder kaufmännische Auszubildende.
Vergütung Für die Zahlung der Ausbildungsvergütung ist im Menü Stammdaten Personal > Registerkarte Pers.-LA die Standardlohnart aus dem Bauhauptgewerbe „315 Ausb.Vergüt.gew.“ bzw. „320 Ausb.Vergüt.kfm.“ ohne Betrag zu hinterlegen. In den Allgemeinen Daten sind die tariflichen Ausbildungsvergütungen in einer Tariftabelle hinterlegt. Anhand der Verschlüsselung des Auszubildenden wird automatisch die tarifliche Ausbildungsvergütung der entsprechenden Lohnart zugeordnet. >
Es ist zu beachten, dass Auszubildende mit verkürzter Lehrzeit im ersten betrieblichen Lehrjahr, mit der Vergütung des 2. Lehrjahres beginnen, jedoch die Erstattung gemäß dem 1. Lehrjahr erfolgt. Wird die tarifliche Ausbildungsvergütung überschrieben und weniger gezahlt, erfolgt im Rahmen des Spitzenausgleichs automatisch eine prozentuale Kürzung des Erstattungsbetrags. Werden nur Monatsmeldungen erstellt, erfolgt nur die Ausweisung in der Auswertung „Erstattung Ausbildungsvergütung“.
Beginn der Weiterbeschäftigung Für Auszubildende, welche Ihre Lehrzeit beendet haben und als Gewerblicher Arbeitnehmer im Auslernjahr in der Firma weiterbeschäftigt werden, ist zusätzlich die Eingabe des Datums für die Weiterbeschäftigung erforderlich. Programmseitig wird automatisch auf Gewerblicher Arbeitnehmer im Auslernjahr umgestellt. Für das automatische Meldeverfahren wird anhand dieses Datums, der Meldesatz ANMEL mit Meldegrund 10 dem Beginn als gewerblicher Arbeitnehmer für den Auszubildenden im Auslernjahr für die ZVK erstellt.
Wichtiger Hinweis #3464140: Lohn stammdaten baulohnabrechnung image6.jpeg Im Menü Stammdaten Personal > Registerkarte Soz.-1, ist ab dem nächsten Abrechnungsmonat nach dem Monat des Ausbildungsendes, der Status Auszubildender auf gewerblicher Arbeitnehmer umzusteuern. >
Urlaub für Arbeitnehmer im Auslernjahr Die Urlaubszahlung erfolgt mit dem Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen. Das heißt, das steuerpflichtige Entgelt der letzten 3 Monate nach Ausbildungsende dividiert durch den Faktor 65. Da die bisher gezahlte Ausbildungsvergütung lt. Tarif keinen Urlaubsanspruch bildet, wird bei weniger als 13 Wochen vor Urlaubsantritt eine anteilige Berechnung durchgeführt, welche annähernd einem 13-Wochenschnitt entspricht Durch Eingabe der Urlaubslohnart 300 aus dem Standardlohnartenplan des Bauhauptgewerbes erfolgt die Errechnung automatisch per Programm. Der ermittelte Tagessatz für einen Urlaubstag beinhaltet automatisch auch den Anteil des zusätzlichen Urlaubsgeldes. Gleichzeitig wird für die ZVK der Meldesatz URMEL mit den Beschäftigungstagen, dem Bruttoverdienst und der Urlaubsmeldung erstellt.

Besonderheiten Weiterführende Informationen zur Behandlung von Arbeitnehmer im Auslernjahr erhalten Sie im Hilfedokument „Besonderheiten Baulohnabrechnung“.

Personal Bau - Bauhauptgewerbe | Bau Pers.-2

Programmaufruf #3470988: Lohn stammdaten baulohnabrechnung image11.png Menü: Stammdaten > Personal Bau > Registerkarte Bau Pers.-2
Saison-Kurzarbeitergeld S-Kug Stundenlohn > Im Falle des witterungsbedingten oder auftragsbedingten Arbeitsausfalls in der Schlechtwetterzeit, wird zur Vermeidung von Saison-Kug zunächst das Arbeitszeitguthaben des Arbeitnehmers aufgelöst. Ist kein Guthaben auf dem Arbeitszeitkonto (mehr) vorhanden, erhält der Arbeitnehmer die Lohnersatzleistung Saison-Kurzarbeitergeld. Saison-Kug ist steuer- und sozialversicherungsfrei und unterliegt dem Progressionsvorbehalt. Die witterungsbedingten Ausfallstunden sind mit der Lohnart 115 zu erfassen, die auftragsbedingten mit der Lohnart 117. Um die Abrechnung für Saison-Kug durchführen zu können, sind außerdem die entsprechende Leistungsgruppe sowie der S-Kug-Stundenlohn zu erfassen.
Wichtiger Hinweis #3464140: Lohn stammdaten baulohnabrechnung image6.jpeg Siehe dazu auch Firmenstamm / Maske „Str-2“, Automatische Ermittlung des S-Kug- bzw. des Kug-Satzes.
Der S-Kug-Stundenlohn ist in der Regel der Stundenlohn den der Arbeitnehmer ohne Arbeitsausfall je Stunde erhalten hätte plus dem VWL AG-Anteil.
13. Monatseinkommen
Errechnung unterdrücken Hier besteht die Möglichkeit einzelne Arbeitnehmer von der Errechnung des 13. Monatseinkommens auszuschließen.
Kürzungsstunden wegen Krankheit (nur gewerbliche Arbeitnehmer) Der Tarifvertrag sieht vor, dass für Kranktage während der Lohnfortzahlung, pro Kranktag 2 Stunden vom Jahresfaktor 93 gekürzt werden müssen. Die Kürzung bezieht sich im Einzelnen auf: - Krankheit 1. bis 3. Krankheitstag (Karenztage) - Kranktage während der 4. bis 6 Krankwoche (gleicher Krankheitsfall) und unbezahlte Fehltage - Gesamtkürzung des 13.Monatseinkommen max. 28 Std.
Die variable Eingabe der Kürzungsstunden erfolgt mit der Programmlohnart 904. Bei Vorträgen in den Personalstammdaten-Bau.
Gesamttarifstundenlohn bzw. Tarifgehalt Gewerbliche Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis am 30. Nov. des lfd. Jahres (Stichtag) mindestens 12 Monate (Bezugstermin) ununterbrochen besteht, erhalten ein 13. Monatseinkommen in Höhe des 93-fachen ihres für den 1.4. des lfd. Jahres maßgeblichen Gesamttarifstundenlohns. Angestellte erhalten ein 13. Monatseinkommen in Höhe von 55% ihres im April des lfd. Jahres maßgeblichen Tarifgehalts. Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis am Stichtag (30.Nov.) noch nicht 12, jedoch mindestens 3 Monate ununterbrochen besteht, haben für jeden vollen Monat, den sie bis zum Stichtag ununterbrochen beschäftigt sind, Anspruch auf 1/12 der Bemessungsgrundlage. Gewerbliche Arbeitnehmer wie auch Angestellte, deren Beschäftigung vor dem Stichtag (30.Nov.) endet, und deren Beschäftigung mindestens 3 Monate bestanden hat, haben für jeden vollen Monat, den sie seit dem 1. Dezember des Vorjahres zurückgelegt haben, einen Anspruch auf ein 1/12 des 13. Monatseinkommens. Ruht das Arbeitsverhältnis wg. Erziehungsurlaub oder unbezahltem Urlaub, so verringert sich das 13. Monatseinkommen für jeden vollen Kalendermonat des Ruhens um ein 1/12; das gilt jedoch nicht für den Monat, in dem die Arbeit wieder aufgenommen wird. Ruht das Arbeitsverhältnis während des ganzen Bezugszeitraums (Dez.-VJ bis 30.Nov. LJ), besteht kein Anspruch auf ein 13. Monatseinkommen. Arbeitnehmer, die am 1.Stichtag (30.Nov.) Grundwehrdienst oder Zivildienst leisten, haben keinen Anspruch auf das 13. Monatseinkommen. Arbeitnehmer, die vor dem 1. Stichtag nach ihrer Einberufung unverzüglich im Anschluss an den Grundwehrdienst oder Zivildienst die Arbeit bei ihrem bisherigen Arbeitgeber wieder aufnehmen und deren Arbeitsverhältnis bis zum 1.Stichtag ununterbrochen besteht erhalten ein 13. Monatseinkommen. Dieser Anspruch wird jedoch für jeden Monat, in welchem der Arbeitnehmer Wehr- oder Zivildienst geleistet hat um ein 1/12 gekürzt. Die Kürzung erfolgt nicht für den Monat, in dem die Arbeit wieder aufgenommen wird. Endet das Arbeitsverhältnis vor dem 1. Stichtag, so besteht ein Anspruch auf ein 1/12 für jeden vollen Monat seit dem 1.Dez.-VJ an dem das Arbeitsverhältnis nicht geruht hat. Wird die Arbeit nach dem Grundwehrdienst oder Zivildienst unverzüglich beim gleichen Arbeitgeber wieder aufgenommen und deren Arbeitsverhältnis dann bis zum 2. Stichtag (30.Nov.) ununterbrochen besteht, erhalten das volle 13. Monatseinkommen. Endet das Arbeitsverhältnis vor dem 2. Stichtag, (30.Nov.) so erhalten diese Arbeitnehmer für jeden vollen Monat der Betriebszugehörigkeit seit Dez.-VJ ein anteiliges 13.Monatseinkommen (Zwölftel-Regelung) Arbeitnehmer, die am 2. Stichtag (30.Nov.) nach ihrer Einberufung noch Grund- und Zivildienst leisten und unverzüglich im Anschluss danach die Arbeit beim gleichen Arbeitgeber wieder aufnehmen, erhalten das volle 13. Monatseinkommen, wenn das Arbeitsverhältnis bis zum Ende des auf den Monat der Wiederaufnahme der Arbeit folgenden Monats nicht durch eigene Kündigung beendet wird.
Wichtiger Hinweis #3464140: Lohn stammdaten baulohnabrechnung image6.jpeg Die Fälligkeit der Auszahlung des 13. Monatseinkommens erfolgt je zur Hälfte im Monat November des lfd. Jahres (Stichtag) und im April des Folgejahres. Bei vorzeitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses, wird gemäß den Voraussetzungen, die Zahlung mit dem Ausscheiden aus dem Betrieb fällig.
VWL-Limitierung VWL-Arbeitgeberanteile können in Ihrer Höhe begrenzt werden. Die Begrenzung bezieht sich auf die „Stunden“ mit Anspruch auf den VWL-AG-Anteil, oder auf die Begrenzung des Feldes „Betrag“.
AG-Anteil / AN-Anteil je geleistete VWL-Stunde Die vermögenswirksamen Leistungen (VWL) werden im Baugewerbe für gewerbliche Arbeitnehmer leistungsbezogen gewährt. Das heißt, dass der Arbeitgeber seinen Anteil nur dann zu bezahlen hat, wenn der Arbeitnehmer seine eigene Leistung dazu bezahlt. Programmseitig erfolgt jedoch diesbezüglich keine Prüfung. Für gewerbliche Arbeitnehmer wird der VWL-AG-Anteil aufgrund eines VWL-Satzes ermittelt. Es ist daher das Feld „je produktive VWL-Stunde“ zu markieren. Wird dieses Feld nicht gesetzt, wird der VWL-AG-Anteil als Festbetrag verarbeitet. Die Sätze/Anteile betragen:
AG-Anteil = 0,13 EUR je geleistete VWL-Stunde
AN-Anteil = 0,02 EUR je geleistete VWL-Stunde
Im Gegensatz zu den gewerblichen Arbeitnehmern ist für kaufm./technische Angestellte, Poliere, Schachtmeister und für gewerbliche, kaufmännische und technische Auszubildende ein monatlicher Festbetrag einzugeben. Das Feld „je produktive VWL-Stunde“ wird für diese Arbeitnehmer nicht gesetzt.

Personal Bau - Bauhauptgewerbe | Fremddaten voriger AG

Programmaufruf #3470988: Lohn stammdaten baulohnabrechnung image11.png Menü: Stammdaten > Personal Bau > Registerkarte Fremddaten voriger AG
Vorgehensweise bei der Erfassung von Vorarbeitgeberwerten Bei Eintritt eines gewerblichen Arbeitnehmers sind die Resturlaubsansprüche aus dem vorherigen Beschäftigungsverhältnis im Eintrittsmonat zu erfassen. Der Vortrag erfolgt im Personalstamm Bau auf der Registerkarte Fremddaten voriger AG.
Die Resturlaubsansprüche aus dem vorherigen Beschäftigungsverhältnis können nur im ersten noch nicht abgerechneten ADDISON-Abrechnungsmonat ohne RR erfasst werden! Ansonsten müssen die Vortragswerte in Form einer rückwirkenden Stammdatenänderung erfasst werden!
Urlaubsvorträge für das laufende Kalenderjahr Auf der Registerkarte Fremddaten voriger AG ist zunächst der Vortragsmonat (in der Regel ist das der Monat vor Aufnahme der Beschäftigung) zu erfassen. Damit die weiteren Daten erfasst werden können, muss die Eingabe des Vortragsmonats mit der **"**Enter-Taste" bestätigt werden. Der Urlaubsanspruch in Tagen für das laufende Kalenderjahr wird automatisch berechnet, wenn die Beschäftigungstage erfasst werden. Der Urlaubsanspruch in Geld für das laufende Kalenderjahr wird automatisch berechnet, wenn der bisherige steuerpflichtige Bruttolohn für das laufende Kalenderjahr erfasst wird. Bereits gewährte Urlaubsansprüche des laufenden Jahres in Tagen und Geld sind in den Eingabefeldern "abgerechnet: U-Tage, Entgelt" zu erfassen. Der Resturlaubsanspruch für das laufende Jahr wird danach programmseitig ermittelt.
MUV Saison-Kug Stunden Dez. bis März Bei Eintritt eines gewerblichen Arbeitnehmers in den Monaten Dezember - März dürfen die errechneten Mindesturlaubsvergütungen wegen Bezug von Saison-Kurzarbeitergeld noch nicht dem laufenden Urlaubsanspruch zugerechnet werden. Die Eingabe der Ausfallstunden die wegen Bezug von Saison-Kug beim vorigen Arbeitgeber abgerechnet wurden und ggf. auch die Eingabe der errechneten Mindesturlaubsvergütung, erfolgt deshalb in diesen Monaten in den Eingabefeldern "MUV Saison-Kug Dez. - März". Die Zurechnung der vorgetragenen Werte zu den übrigen Urlaubsansprüchen erfolgt dann automatisch im Abrechnungsmonat April. Eine Eingabe der Werte als separater Urlaubsanspruch ist in diesen Monaten nicht möglich. Die Eingabefelder "MUV Saison-Kug" sind ausgegraut.
Urlaubsanspruch Saison-Kug ab April Bei Eintritt des gewerblichen Arbeitnehmers ab dem Monat April sind folgende Urlaubsansprüche für das laufende Jahr separat zu erfassen: - Urlaubsanspruch aus dem laufenden Arbeitslohn (wird programmseitig bei Eingabe des Steuerbrutto errechnet) - Mindesturlaubsvergütung bei Bezug von Krankengeld in Stunden und Beträgen in den gleichnamigen Eingabefeldern - Mindesturlaubsvergütung bei Bezug von Saison-Kug in Stunden und Beträgen in den gleichnamigen Eingabefeldern
Urlaubsvorträge Vorjahr Resturlaubsansprüche in Tagen und Geld für das Vorjahr (VJ) sind in den Eingabefeldern "Fremddaten Vorjahr" zu erfassen. Da Urlaub aus dem Vorjahr immer vor dem laufenden Urlaubsanspruch abgebaut wird, kann entweder ein Resturlaub für das Vorjahr oder bereits gewährter Urlaubsanspruch aus dem laufenden Jahr erfasst werden. Ab dem Abrechnungsjahr 2014 ist zu beachten, dass auch die Resturlaubsansprüche aus dem Vorjahr separat je nach Verfall zu erfassen sind. Im Eingabefeld Rest-Urlaubsentgelt VJ sind die verbleibenden Urlaubsansprüche Vorjahr aus dem laufenden Arbeitslohn sowie aus der Mindesturlaubsvergütung bei Bezug von Saison-Kug zu erfassen. Im Eingabefeld MUV Krankengeldbezug VJ sind die verbleibenden Mindesturlaubsvergütungen wegen Bezug von Krankengeld separat zu erfassen. Die Unterscheidung ist notwendig, da die Mindesturlaubsvergütung wegen Bezug von Krankengeld zu einem späteren Zeitpunkt verfällt als die übrigen Urlaubsansprüche.
Urlaubsvorträge Vor-Vorjahr Resturlaubsansprüche in Tagen und Geld für das Vor-Vorjahr (Vor-VJ) sind in den Eingabefeldern "Fremddaten Vor-Vorjahr" zu erfassen. Aufgrund des separaten Verfalls der Resturlaubsansprüche kann es sich hier nur um MUV aus Krankengeldbezug handeln.
Vorgehensweise bei der Korrektur von Vorjahreswerten Für alle gewerblichen Arbeitnehmer die über den 31.12. eines Jahres beschäftigt waren, verschickt SOKA-BAU im Folgejahr einen Urlaubsnachweis mit den gemeldeten Vorjahreswerten. Das bei SOKA-BAU geführte Urlaubskonto muss mit den vom Arbeitgeber abgerechneten Werten übereinstimmen. Ist dies nicht der Fall, besteht im Januar des Folgejahres die Möglichkeit, die Resturlaubsansprüche zu korrigieren. Damit wird gewährleistet, dass im neuen Abrechnungsjahr für die Berechnung mit identischen Werten fortgefahren wird. Die Korrektur des Resturlaubsanspruchs aus dem Vorjahr ist immer nur im Monat Januar (in beliebiger Version) und nur in den Monatswerten auf der Registerkarte Bau (Url.) möglich. Die von SOKA-BAU bescheinigten Resturlaubsansprüche lt. Urlaubsnachweis, sind in den blau gekennzeichneten Feldern überdeckend zu erfassen. Auch bei Mandaten mit aktiviertem Bearbeitungsmonat (neue Rückrechnungslogik) kann dafür in den Monatswerten, durch Eingabe - oder Hochzählen mit der Pfeiltaste, die nächsthöhere Personalstamm-Version angelegt werden.
Rückrechnungen manuell starten Bei Korrektur der Werte mittels Rückrechnung ist die Abrechnung, unabhängig von der Aktivierung des Bearbeitungsmonats, immer über die Schaltfläche "Rückrechnung…" zu starten. Sind mehrere Monate zurückzurechnen, ist jeder Monat beginnend mit Januar einzeln zurückzurechnen. Die Rückrechnungstiefe muss dafür auf jeweils einen zurückzurechnenden Monat begrenzt werden, bis der aktuelle Abrechnungsmonat erreicht ist.
Vortrag bei manuellem Systemwechsel Bei einem Wechsel des Abrechnungssystems (Systemwechsel) ohne Übernahme der Lohnkontowerte werden die im Kalenderjahr aufgelaufenen Abrechnungswerte in einem manuellen Vortragsmonat erfasst. Zur Berechnung der Mindesturlaubsvergütung bei Bezug von Krankengeld sind in den Monaten Januar bis März auch immer die vom Vorsystem abgerechneten Stunden und Beträge wegen Bezug von Saison-Kug vorzutragen. Liegen keine Daten vom Vorsystem vor, ist zur Berechnung der Mindesturlaubsvergütung bei Bezug von Saison-Kug für die gleiche Winterzeit, der Bruttostundenlohn aus dem Referenzmonat November vorzutragen. Die Eingabe erfolgt im Personalstamm Bau auf der Registerkarte Fremddaten voriger AG im Bereich „Bruttostundenlohn bei Systemwechsel“. Ebenso ist für Arbeitnehmer die sich während des Systemwechsels im Krankengeldbezug befinden, der Bruttostundenlohn des letzten Beschäftigungsmonats vorzutragen. Die Eingabe erfolgt ebenfalls im Personalstamm Bau auf der Registerkarte Fremddaten voriger AG im Bereich „Bruttostundenlohn bei Systemwechsel“.

Personal Bau - Bauhauptgewerbe | Urlaubsstatistik

Programmaufruf #3470988: Lohn stammdaten baulohnabrechnung image11.png Menü: Stammdaten > Personal Bau > Registerkarte Urlaubsstatistik
Urlaubsstatistik Darstellung des Urlaubskontos der jeweiligen Arbeitnehmer bezüglich seiner Urlaubsansprüche, des erhaltenen Urlaubs und soweit vorhanden auch den Ausgleichsbeträgen. Die Ausweisung ist identisch mit der Urlaubsstatistik auf der Verdienstabrechnung des Arbeitnehmers.

Personal Bau - Bauhauptgewerbe | AZK

Programmaufruf #3470988: Lohn stammdaten baulohnabrechnung image11.png Menü: Stammdaten > Personal Bau > Registerkarte AZK
AZK Zeitkonto Übersicht des persönlichen Zeitkontos des Arbeitnehmers mit allen relevanten Daten wie: - Nummer und Verarbeitungsart des Zeitkontos - Manueller und automatischer Zugang / Abgang von Stunden und Beträgen - Anzahl und Verwendung von Reservestunden - Monatliche Soll- und Istarbeitszeit - Maximale Zeitguthaben und Zeitschuld Zeitkonto Vortrag / Abgang (manuell) Es besteht die Möglichkeit das Zeitkonto manuell zu beeinflussen. Das heißt, es können Stunden und/oder Beträge unabhängig von der Programmautomatik dem Zeitkonto manuell zugeführt wie auch abgezogen werden (z. B. Eingabe von Vorträgen). Im Standardlohnartenplan-Bau stehen dafür folgende Lohnarten bereit: - 373 - Manueller Konto-Zugang - 374 - Manueller Konto-Abgang Zeitkonto auflösen - 376 - Manuelle Auszahlung aus AZ-Konto - 377 - Auflösung AZ-Konto Mit der Lohnart 376 kann das Konto teilaufgelöst werden (manuelle Eingabe), wogegen die Lohnart 377 das Konto (ohne weitere Eingaben) gesamt auflöst.

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