Personal Öffentlicher Dienst
Personal Öffentlicher Dienst
Das Register Personal Öffentlicher Dienst ist in folgende Reiter aufgeteilt:
- Personal Öffentlicher Dienst / Tariftabellen
- Personal Öffentlicher Dienst / Zuschlag
- Personal Öffentlicher Dienst / Zulagen
- Personal Öffentlicher Dienst / Vergütungen
- Personal Öffentlicher Dienst / ZVK
- Personal Öffentlicher Dienst / Meldewesen
Die Personaldaten können für einen noch nicht abgerechneten Monat verändert werden. Ist ein betreffender Monat abgerechnet, so können die Stammsätze nur noch angesehen, jedoch nicht verändert werden (siehe auch Personaldaten allgemein).
Personal Öffentlicher Dienst | Tariftabellen
Diese Funktionalität ist aus der folgenden Menüfolge ausführbar: Stammdaten | Personal Öffentlicher Dienst | Registerkarte Tariftabellen
Über das Menü Stammdaten | Personal Öffentlicher Dienst | Registerkarte Tariftabellen wird dem Arbeitnehmer ein Tarifvertrag zugeordnet. Anhand der Tarifzuordnung, der Eingruppierung und Einstufung werden vom Programm automatisch ggf. Zuschläge, Zulagen und die Vergütungen ermittelt.
Um den Arbeitnehmer einem Tarifvertrag zuzuordnen, ist das Symbol (Neuanlage) anzuklicken und über die Fernglastaste die jeweilige Tariftabelle auszuwählen.
Es stehen nur Tabellen zur Auswahl, die im Menü Stammdaten | Mandant Öffentlicher Dienst | Registerkarte Tarifgebiete markiert und importiert wurden. Über den Papierkorb kann die jeweils ausgewählte Zuordnung gelöscht werden.
- Umrechnung Tarifwert bei Teilzeitarbeit
Soll der Tarifwert bei vorliegender Teilzeitarbeit autom. umgerechnet (gekürzt) werden, so kann dies durch Eingabe in den Feldern Stunden (Teilzeit), Gesamtstd. (Wo) oder über Prozent erreicht werden. Bei Umrechnung auf Basis der wöchentlichen Stundenarbeitszeit ist zwingend die wöchentliche Gesamtarbeitszeit Gesamtstd. (Wo) anzugeben. (Ist dieses Feld nicht gefüllt, so wird nachrangig die wöchentliche Arbeitszeit des Registers Personal | Pers.-1 herangezogen.)
- Stufenerhöhung im TVöD bzw. AVR Diakonie
Mit der Einführung des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) bzw. der Novellierung des AVR Diakonie zum 01. Juli 2007 ist für die Intervallbestimmung zur Stufenerhöhung bei Angestellten/Beschäftigten der Stufenbeginn und bei Arbeitern die Beschäftigungsdauer (Beschäftigung seit) maßgeblich. Dabei bestimmt das Datum den jeweiligen Beginn zur Umstufung.
- Zwischenentgelte bei Umstellung auf TVöD
Bei der Umstellung auf den TVöD wird hauptsächlich bei den Angestellten ein individuelles Zwischenentgelt errechnet, das über das Feld Zwischenstufe (+) vorgegeben wird. Dieser Betrag überdeckt das durch die Gruppe und Stufe ausgewählte Tabellenentgelt. Auf der Verdienstabrechnung wird der Tariftabelleneintrag mit einem (+) gekennzeichnet.
- Besitzstandszulage bei Umstellung auf AVR Diakonie
Bei der Umstellung auf den reformierten AVR Diakonie Tarif, wird der Betrag des monatlichen Entgelts als Besitzstandszulage ausgezahlt, der das Tabellenentgelt nach der Reform übersteigt. Bei Umgruppierung wird die Zulage automatisch nach der tariflichen Halbwertigkeitsregel gekürzt.
- Automatische Aktualisierung
Falls im Register Mandant Öffentlicher Dienst | Tariftabellen Regeln zur Höhergruppierung oder Höherstufung getroffen wurden, können diese durch markieren der autom. Aktualisierung aktiviert werden. Ein abweichender Eintrag im Personalstamm überdeckt den Eintrag im Mandantenstamm.
Eine Abweichung vom Mandantenstamm ist für jeden Abrechnungszeitraum erneut zu erfassen. Ist in den Mandantendaten kein Eintrag vorhanden, so bleibt die Markierung ohne Auswirkungen.
- Autom. Generierung unterdrücken
Soll der Tarifeintrag von der autom. Generierung unterdrückt werden, so ist dieses Kennzeichen zu aktivieren (z.B. bei Zuordnung von Stundenlohntabellen).
- Kein Andruck auf der Verdienstabrechnung
Der angelegte Tarifeintrag wird bei aktiviertem Kontrollkästchen nicht auf der Verdienstabrechnung unter dem Abschnitt Tariftabelle angedruckt.
- Datum von … bis …
Soll die Zahlung zeitlich begrenzt werden, so kann das Datum, ab dem die Zahlung erfolgen soll (Datum von) und das Datum bis zu dem gezahlt werden soll (Datum bis) angegeben werden.
- Zahlperiode
Folgende Zahlungsweisen können in der Zahlperiode gewählt werden:
- monatlich
- vierteljährlich
- halbjährlich
- jährlich
- Gruppe / Stufe
Für die Eingruppierung bzw. Einstufung der Beschäftigten stehen die jeweiligen Listenfelder zur Verfügung. Bei Anklicken dem Listenfeld stehen sämtliche Gruppen / Stufen der ausgewählten Tabelle zur Auswahl. Ist der Arbeitnehmer seiner Gruppe und Stufe zugeordnet, so wird der Betrag ausgewiesen.
- Änderung
Um automatische Gruppen- bzw. Stufenänderungen zu erzeugen stehen folgende Kriterien zur Auswahl:
- Betriebszugehörigkeit
- abhängig vom Eintrittsdatum
- Alter, gerader Geburtstag
- abhängig vom Geburtsdatum
- Alter, ungerader Geburtstag
- abhängig vom Geburtsdatum
- Stufenjahre
- abhängig vom Datum Stufenbeginn
- Beschäftigungsjahre
- abhängig vom Datum beschäftigt seit
- Intervall
Hier ist anzugeben, nach wieviel Monaten die Gruppen- bzw. Stufenänderung eintreten soll. Für Tariftabelleneinträge des TVöD wird bei Auswahl der Stufenjahre (Angestellte) bzw. Beschäftigungsjahre das Intervall automatisch vorgeschlagen. Nach dem Vorschlag kann die Anzahl der Intervallmonate geändert werden. Sobald der Stufenaufstieg vollzogen ist, werden zur neuen Stufe die Anzahl der Intervallmonate vorgeschlagen.
Beschäftigungsjahre – Intervall bei Arbeiter(inne)n TVöD:
| EG | Grundentgelt | Entwicklungsstufen | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 | Stufe 5 | Stufe 6 | |
| Beschäftigungsjahre bis zum Sprung in die nächste Stufe | nach 1 Jahr Intervall 36 Monate | nach 3 Jahren Intervall 72 Monate | nach 6 Jahren Intervall 120 Monate | nach 10 Jahren Intervall 180 Monate | nach 15 Jahren Intervall keine Monate |
Mit der Auswahl einer BAT TVöD Arbeiter-Tabelle wird das Intervall für den Stufenaufstieg aufgrund der tariflichen Bestimmung programmseitig vorgeschlagen.
Stufenjahre – Intervall für Angestellte (Tarifabweichungen möglich):
| EG | Grundentgelt | Entwicklungsstufen | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 | Stufe 5 | Stufe 6 | |
| nach 1 Jahr | nach 3 Jahren | nach 6 Jahren | nach 10 Jahren | nach 15 Jahren | ||
| Der weitere Stufenaufstieg der Angestellten richtet sich nach Verweildauer in der Stufe | Intervall 24 Monate | Intervall 36 Monate | Intervall 48 Monate | Intervall 60 Monate | Intervall kein Monate |
Mit der Auswahl einer BAT TVöD Angestellten-Tabelle (AVR Diakonie Arbeitnehmer ab 01.07.2007) wird das Intervall für den Stufenaufstieg aufgrund der tariflichen Bestimmung programmseitig vorgeschlagen.
- Zeitpunkt
Der Zeitpunkt gibt an zu welchem Monat die Änderung erfolgt:
- nach Monaten (d.h. Intervall trifft zu + der hier angegebenen Monate)
- im Monat (d.h. in dem hier angegebenen Monat, nachdem Intervall zutrifft)
Die jeweiligen Termine zur Gruppen- / Stufenänderung werden nachrichtlich in den Stammdaten-Feldern „Gruppenänderung zum“ und „Stufenänderung zum“ dargestellt. Die Felder selbst sind nicht editierbar. Sollten diese nicht den korrekten Änderungszeitpunkt wiedergeben, sind die eingetragenen Werte „nach Monaten“ bzw. „im Monat“ anzupassen.
Personal Öffentlicher Dienst | Zuschlag
Diese Funktionalität ist aus der folgenden Menüfolge ausführbar: Stammdaten | Personal Öffentlicher Dienst | Registerkarte Zuschlag
Über das Menü Stammdaten | Personal Öffentlicher Dienst | Registerkarte Zuschlag werden die persönlichen Angaben, die den jeweiligen Zuschlag beeinflussen, festgehalten. Außerdem können im Bereich Angaben – Kinder die Stammdaten für das Kind hinterlegt werden.
- Angaben – Familie
Hier werden die Familienverhältnisse des Arbeitnehmers angegeben.
- verheiratet
- geschieden
- „andere Angestellte“
- Unterhaltspflicht
- Ehegatte im öffentl. Dienst 1/2
- Angaben – Kinder
Um die kinderbezogenen Zuschläge und die Erhöhungsbeträge automatisch errechnen zu können, ist die Anzahl der Kinder einzutragen. Die Eingabe ist direkt in das Feld oder über anklicken des Symbols (Neuanlage) möglich. Anhand der Anzahl werden Einträge zur Angabe der Namen und des Geburtsdatums des Kindes möglich.
Für die Ausgabe der Daten auf der Kindergeldliste (siehe Steuerungsdaten | Weitere Auswertungen | Kindergeldliste) bzw. in der Kindergeldstatistik sind die Angaben vollständig zu erfassen. Durch Abwahl der Option Kindergeldstatistik wird der entsprechende Datensatz ausschließlich zur Ermittlung der kinderbezogenen Zuschläge herangezogen.
Die Steuer-Identifikationsnummer (SteuerID) des Kindes wird für die Meldungen im Rahmen des IDNr.-Kontrollverfahrens Kindergeld benötigt.
Ist das Geburtsdatum des Kindes eingetragen, so wird bei der Abrechnung das Alter des Kindes geprüft und ab dem 18. Lebensjahr ein Hinweis auf das Alter ausgegeben. Ist der Arbeitnehmer für das Kind nicht mehr kindergeldberechtigt, so sind die Daten des Kindes aus der Übersicht zu löschen. Dies erfolgt durch markieren des jeweiligen Datensatzes und anschließendem anklicken des Papierkorbs. In diesem Fall sind die Ordnungszahlen von weiteren Kindern zu prüfen und ggf. zu ändern (s. u. Stichwort: Ordnungszahl).
Mit der Einführung der elektronischen Kindergeldstatistik eKIST zum 1. Januar 2019 ist es notwendig weitere Informationen zu den Kindern zu erfassen. Diese werden mit der eKIST-Meldung an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übermittelt.
- Ordnungszahl
Die Ordnungszahl des jeweiligen Kindes stellt ein eindeutiges Kriterium dar. Sie richtet sich nach der Reihenfolge der Geburten aller beim Berechtigten zu berücksichtigenden Kindern (Zahl- und Zählkinder). Nach ihr bestimmt sich die Höhe des Kindergeldanspruchs gem. § 66 Abs. 1 EStG. Ändert sich die Ordnungszahl im Laufe des Erhebungszeitraums, z.B. durch Erreichen einer Altersgrenze, ist die am Stichtag (s. u.) gültige Ordnungszahl maßgeblich und ggf. zu ändern.
Ist z. B. einem Kindergeldberechtigten Vater von drei minderjährigen Kindern lediglich das jüngste Kind als Zahlkind zuzurechnen weil das Kindergeld für die beiden anderen Kinder vom Arbeitgeber der Mutter ausbezahlt wird, so ist die Ordnungszahl dieses Kindes mit 3 anzugeben.
- Wohnsitzstaat des Kindes
Der Wohnsitzstaat des Kindes richtet sich nach dem Wohnsitz, den das Kind am Stichtag (s. u.) innehat. Grundsätzlich ist der Wohnsitz im Sinne des § 8 AO maßgeblich (zu Einzelfragen vgl. auch AEAO zu §§ 8, 9 AO). Der Wohnsitzstaat des Kindes kann über die Schaltfläche „Fernglas“ oder über die Funktionstaste „F2“ ausgewählt werden.
- Staatsangehörigkeit des Kindes
Die Staatsangehörigkeit ist ebenfalls stichtagsbezogen zu erfassen. Besitzt das Kind neben der deutschen Staatsangehörigkeit eine weitere, so ist die deutsche Staatsangehörigkeit zu erfassen.
- Stichtagsprinzip
Maßgeblich für die eKIST-Meldung sind die Verhältnisse am letzten Tag des Meldezeitraums (Stichtag). Somit sind nur die Kindergeldberechtigten zu berücksichtigen, für die am Stichtag eine wirksame betragsmäßige Festsetzung für den Erhebungszeitraum bestand oder für die Beträge ausgezahlt oder vereinnahmt wurden. Änderungen mit Rückwirkung, die nach dem Stichtag eingetreten sind (nachträgliche Neufestsetzungen, Änderungen, Aufhebungen), bleiben für vergangene Erhebungszeiträume unberücksichtigt; diese werden erst im laufenden Erhebungszeitraum statistisch erfasst.
Beispiel 1: Zu Gunsten des Kindergeldberechtigten besteht eine laufende Festsetzung für ein Kind. Für das zweite Kind (geboren im Januar) wird das Kindergeld erstmals mit Bescheid vom 5. Mai rückwirkend ab Januar festgesetzt.
Lösung: Der Kindergeldberechtigte wird in den Monaten Januar bis April mit einem Kind berücksichtigt. Das zweite Kind wird statistisch erstmals im Erhebungszeitraum Mai berücksichtigt.
Beispiel 2: Am 28. Juni wurde entdeckt, dass der Kindergeldberechtigte seit einigen Jahren das Kindergeld für zwei Kinder zu Unrecht bezogen hat. Mit Bescheid vom 30. Juni werden die Festsetzungen rückwirkend aufgehoben.
Lösung: Der Aufhebungsbescheid vom 30. Juni wird in der Regel am 3. Juli bekanntgegeben und damit wirksam (§§ 122, 124 AO). Daher wird der Kindergeldberechtigte bis einschließlich Juni mit zwei Kindern berücksichtigt. Eine Korrektur der statistischen Meldungen für die vorangegangenen Erhebungszeiträume findet nicht statt. Ab Juli wird der Kindergeldberechtigte grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt. Eine Ausnahme stellt der Monat der Rückzahlung dar.
Bei Abwandlung des Sachverhalts und Bekanntgabe des Bescheides am 30. Juni würde der Kindergeldberechtigte bereits für den Monat Juni nicht mehr statistisch erfasst werden.
- Zahlbeträge
Ab 1. Januar 2019 neu zu melden sind außerdem verschiedene Zahlbeträge. Die Ermittlung und Erfassungsmöglichkeit der Zahlbeträge sind unter Besonderheiten Öffentlicher Dienst / Kindergeldstatistik der Dokumentation beschrieben.
- Tarifzuordnung
Die Tarifzuordnung wird automatisch anhand der Eingruppierung in der Maske Tariftabellen vorgenommen.
Unterschieden wird zwischen:
- Ortszuschlag für Angestellte im Öffentlichen Dienst
- Sozialzuschlag für Arbeiter im Öffentlichen Dienst
- Familienzuschlag für Beamte
Ist die Zuordnung getroffen, wird anhand der Angaben (Familie/Kinder) der entsprechende Zuschlag errechnet und dargestellt. Soll von dem automatisch errechneten Wert abgewichen werden, so ist "Abweichend vom Tarifvertrag" anzuklicken. Der Gesamtbetrag kann in das freie Feld eingetragen werden.
Durch den "Ausschluss des AN von der Erhöhung des Zuschlages" wird die Erhöhung des Zuschlagssatzes durch eventuelle Kindererhöhungsbeträge unterbunden.
Ebenfalls kann der AN komplett von der automatischen Berechnung des jeweiligen Zuschlages ausgeschlossen werden. Hierzu ist Ausschluss des AN vom Zuschlag zu markieren.
- Besonderheiten bei Teilzeitarbeit
Die Einstellmöglichkeiten für die Teilzeitarbeit können nur gewählt werden, wenn eine Teilzeitarbeit vorliegt. Dies wird anhand der wöchentlichen Arbeitszeit (Register Personal | Pers.-1) und der in den Tariftabellen hinterlegten Stunden oder die Prozentzahl abgeprüft (d.h. wöchentliche Arbeitszeit > Stunden; Prozent < 100,0000%). Es ist möglich die Kürzung des ehegattenbezogenen und des kinderbezogenen Zuschlags zu unterdrücken. Wobei die Unterdrückung des kinderbezogenen Zuschlages den Erhöhungsbetrag mit einschließt.
Personal Öffentlicher Dienst | Zulagen
Diese Funktionalität ist aus der folgenden Menüfolge ausführbar: Stammdaten | Personal Öffentlicher Dienst | Registerkarte Zulagen
Erhält der Arbeitnehmer aufgrund seiner Tarifzugehörigkeit eine Zulage, so wird diese im Menü Stammdaten | Personal Öffentlicher Dienst | Registerkarte Zulagen dargestellt.
In bestimmten Vergütungsgruppen ist die Protokollnotiz maßgebend für die Höhe der Zulage. Da diese aus dem Personalstamm des Arbeitnehmers nicht erkennbar ist, kann die Zuordnung hier getroffen werden. Die Zulage kann über markieren des Kennzeichens Abweichend vom Tarifvertrag der Verg.Gruppe direkt in das Zulagenfeld eingegeben werden.
Über markieren des Kennzeichens Ausschluss des AN von der Zulage wird der Arbeitnehmer von der Zulagenberechnung ausgeschlossen.
Um bei einem Teilzeitarbeitnehmer die Kürzung der Umlage zu unterdrücken, ist das Feld Ausschluss des AN von der Kürzung der Zulage bei Teilzeitarbeit zu markieren. Der Punkt ist nicht wählbar, wenn keine Teilzeitarbeit vorliegt. Hierzu wird die wöchentliche Arbeitszeit (Register Personal | Pers.-1) und die Stundenzahl oder der Prozentsatz in den Tariftabellen abgeprüft (d.h. wöchentliche Arbeitszeit > Stunden; Prozent < 100,0000%).
- Besonderheit
Im Tarifbereich AVR-Diakonie Arbeitnehmer werden die Zulagen Pflegezulage und Vertretungszulage unterstützt. Die Pflegezulage wird automatisch für die Tarifgruppen 3 und 4 herangezogen. Ist die Vertretungszulage aktiv, so werden 50% des Unterschiedsbetrages zur nächst höheren Gruppe ausgezahlt.
Personal Öffentlicher Dienst | Vergütungen
Diese Funktionalität ist aus der folgenden Menüfolge ausführbar: Stammdaten | Personal Öffentlicher Dienst | Registerkarte Vergütungen
Im Menü Stammdaten / Personal Öffentlicher Dienst / Registerkarte Vergütungen wird dem Arbeitnehmer aufgrund der Tarifzugehörigkeit und der Eingruppierung die Höhe der Urlaubsvergütung und der entdynamisierte Prozentsatz zur Berechnung der Weihnachtszuwendung dargestellt.
- Urlaubsvergütung BAT
Der Arbeitnehmer erhält grundsätzlich bei Urlaub die Urlaubsvergütung, bestehend aus der Zahlung der Grundvergütung, Monatszuzahlungen und einer Zulage für die nicht in Monatsbeiträgen festgelegten Bezügeanteile (Aufschlag). Weiterhin wird dem Arbeitnehmer ein Urlaubsgeld im Monat Juli (07) ausbezahlt.
Die Voraussetzungen zur Zahlung werden vom Programm nicht geprüft. Soll ein abweichendes Urlaubsgeld gezahlt werden, so ist dies möglich, wenn das Feld Abweichend vom Tarifvertrag der Verg. Gruppe markiert wird. Der Betrag kann frei eingetragen werden.
Weiterhin kann der Arbeitnehmer von der automatischen Urlaubsgeldauszahlung durch markieren des Kennzeichens Ausschluss des AN vom autom. Urlaubsgeld ausgeschlossen werden.
Handelt es sich um einen Teilzeitarbeitnehmer, so kann die Kürzung des Urlaubsgeldes aufgrund der anteiligen Arbeitszeit durch markieren des Feldes Ausschluss des AN von der Kürzung des Urlaubsgeldes bei Teilzeitarbeit unterdrückt werden. Zur Zahlung des Aufschlagsatzes siehe Aufschlagermittlung.
- Weihnachtszuwendung BAT
Der AN erhält 100% der Urlaubsvergütung, die ihm zugestanden hätte, wenn er den gesamten Monat September in Erholungsurlaub gewesen wäre. In den neuen Bundesländern sind es 75% (im entdynamisierten Prozentsatz enthalten) der Urlaubsvergütung. Weiterhin erhält der Arbeitnehmer zusätzlich zur Weihnachtszuwendung einen Kinderzuschlag pro (Zähl-)Kind. Die Weihnachtszuwendung wird automatisch im Monat November (11) errechnet. Das Programm nutzt als Berechnungsgrundlage Grundvergütung, Zuschlag und Zulagen. Abrechnungsmonate ohne Entgelt führen zur Kürzung der Zuwendung um jeweils 1/12 (Prüfung auf entgeltlose Monate von Januar bis Oktober!). Die Voraussetzungen zur Zahlung werden vom Programm nicht geprüft.
Beamte erhalten die Zuwendung im Dezember. Das Programm nutzt als Berechnungsgrundlage Grundvergütung (Besoldung), Zuschlag und Zulagen (Prüfung auf entgeltlose Monate von Januar bis November). Soll von dem dargestellten Zuwendungsprozentsatz abgewichen werden, so ist das Kennzeichen Abweichend vom Tarifgebiet der Verg. Gruppe zu markieren. Der Prozentsatz kann frei gewählt werden. Um die Ermittlung Weihnachtszuwendung von der Berücksichtigung des Aufschlages auszuschließen, ist das Feld Weihnachtszuwendung nach Tarifvertrag der Vergütungsgruppe, ohne Berücksichtigung des Aufschlagsatzes zu markieren (Voraussetzung ist die Aufschlagsatzermittlung). Der Arbeitnehmer wird durch markieren des Kennzeichens Ausschluss des AN von der Zuwendung gänzlich von der Berechnung der Weihnachtszuwendung ausgeschlossen. Weiterhin kann der Arbeitnehmer von der Erhöhung durch den Kinderzuschlag ausgeschlossen werden.
Handelt es sich um einen Teilzeitarbeitnehmer so kann die Kürzung der Zuwendung über das Feld Ausschluss des AN von der Kürzung der Zuwendung bei Teilzeitarbeit unterdrückt werden.
- Basis Zuwendung bzw. Jahressonderzahlung
Die Basis für die Zuwendungs- bzw. Jahressonderzahlungsberechnung wird gem. den Regelungen des jeweiligen Tarifgebietes ermittelt.
Folgende Entgelte der Monate werden addiert und bilden die Basis zur Berechnung:
- BAT (Weihnachtszuwendung): der Monat September,
- TVöD (Jahressonderzahlung): die Monate Jul. – Sep. / 3,
- TV-V (Jahressonderzahlung): der Monat Oktober,
- AWO (Jahressonderzahlung): die Monate Jul. – Sep. / 3,
- AVR Caritas (Jahressonderzahlung): die Monate Jul.- Sep. / 3,
- AVR Diakonie (Jahressonderzahlung): die Monate Jan.- Okt. / 10.
- Aufschlagermittlung
Der Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst erhält bei der Abrechnung unter anderem nicht in Monatsbeträgen festgelegte Bezügeanteile (= unständige Entgeltbestandteile (UB)).
I.d.R. sind dies Zeitzuschläge für Sonntags-, Feiertags-, Nacht- oder Samstagsarbeit, Überstundenvergütungen und Zuschläge für Überstunden, Mehrarbeitsstundenvergütungen, Vergütungen für Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienste. Da der Arbeitnehmer diese während eines Urlaubs oder einer Arbeitsunfähigkeit nicht erwirtschaften kann, erhält er einen Ausgleich (Aufschlag) für jeden Urlaubs- bzw. Krankheitstag.
Die Aufschlagsatzermittlung erfolgt anhand der unständigen Bezügeanteile aus dem Vorjahr. Der Wert wird jeweils zum Jahreswechsel ermittelt und automatisch vom Programm in den Januar vorgetragen (siehe hierzu Lohnarten | Beträge steuern) Sind die Bezügeanteile nicht automatisch aus dem Vorjahr zu entnehmen (z.B. fehlende Lohnartensteuerung), kann der Aufschlagsatz vorgegeben werden.
Bei der Ermittlung der Aufschläge unterscheidet das Programm folgende Arten:
| Art des Aufschlagsatzes | Anwendungsgebiet Ost/West |
|---|---|
| Summe UB Vorjahr Tagessatz = ------------------------- X 3/65 (5 Tage Woche)* 108% Monate Vorjahr | Angestellte Bund, AVR, AZUBI |
| Summe UB Vorjahr =====Stundensatz = ------------------------- Arbeitsstd aus Mon. 11 Vorjahr – Mon. 10 Vorjahr===== | Arbeiter (MTArb) TdL |
| Summe UB Vorjahr =====Prozentsatz = -------------------------- Summe Monatsgrundlohn Vorjahr===== | Arbeiter (BMT-G) VKA |
Die Aufschlagart wird dem Arbeitnehmer anhand seiner Tarifzuordnung angezeigt. Bei der Zuwendungsberechnung wird der Aufschlag nach Tagessatz autom. berücksichtigt. Die Aufschläge für Arbeiter (Stundensatz - MTArb) werden nicht automatisch herangezogen.
- Tagessatz
Der Satz wird errechnet, wenn die unständigen Bezügeanteile, die Arbeitstage pro Woche und der Aufschlagprozentsatz eingetragen sind.
Der Aufschlagsatz wird pro genommenen Urlaubstag ausgezahlt (BAT-Standardlohnart 466). Bei der Weihnachtszuwendungsermittlung mit Berücksichtigung des Aufschlages wird unterstellt, dass im gesamten Monat September Urlaub vorlag.
- Stundensatz
Der Stundensatz wird bei Aktivierung des Häkchens autom. Berechnung automatisch berechnet. Ist die autom. Berechnung nicht aktiviert, kann der Stundensatz vorgegeben oder unterdrückt (keine Eingabe) werden. Mit der BAT-Standard-lohnart 480 – Aufschlag (Std) - kann der Stundensatz abgerufen werden.
- Prozentsatz
Bei Aktivierung des Häkchens autom. Berechnung wird der Prozentsatz automatisch berechnet. Ist die autom. Berechnung nicht aktiviert, kann der Prozentsatz vorgegeben oder unterdrückt (keine Eingabe) werden. Mit der BAT-Standard-lohnart 481 – Aufschlag (Proz) – wird der Prozentsatz unter Eingabe von Stunden (Stundensatz 1) abgerufen. Bei der Weihnachtszuwendungsermittlung mit Berücksichtigung des Aufschlagprozentsatzes wird unterstellt, dass im gesamten Monat September Urlaub vorlag.
Aufschlagsatz für die Weihnachtszuwendung ist: (Monatsgrundlohn September : durchschnittliche Arbeitsstunden) * Aufschlagprozentsatz * durchschnittliche Arbeitsstunden
Einzelheiten zum Thema TVöD Jahressonderzahlung siehe Kapitel Jahressonderzahlung im Dokument Besonderheiten Öffentlicher Dienst.
Personal Öffentlicher Dienst | ZVK
Diese Funktionalität ist aus der folgenden Menüfolge ausführbar: Stammdaten | Personal Öffentlicher Dienst | Registerkarte ZVK
Im Menü Stammdaten | Personal Öffentlicher Dienst | Registerkarte ZVK werden für den einzelnen Arbeitnehmer die Merkmale zur ZVK-Abrechnung angegeben.
- ZVK Öffentlicher Dienst
- nein
- ZVK-Beitrag
Siehe hierzu auch das Kapitel Anmeldung bei der Zusatzversorgungskasse im Dokument Besonderheiten Öffentlicher Dienst.
- Pauschalierungsform
Folgende Optionen stehen zur Verfügung:
- keine
- Grenze 1, AG trägt Steuer
- Grenze 1, AN trägt Steuer
- Grenze 2, AG trägt Steuer
- Grenze 2, AN trägt Steuer
Die Pauschalierungsgrenzen 1 und 2 werden im Menü Stammdaten | Allgemeine Daten | Registerkarte P- LSt./ Direktvers. hinterlegt.
- ZVK-AN-Nummer
Beim ZVK-Meldewesen (Ab- bzw. Jahresmeldungen) sind zwingend die ZVK-AN-Versicherungsnummern zu melden.
Beim Speichern der Stammdaten Personal Öffentlicher Dienst | ZVK erscheint deshalb ein entsprechender Hinweis, falls die Option ZVK-Beitrag markiert ist, aber keine Versicherungsnummer verwaltet wurde.
- Versorgungszusage
Über die Auswahl Versorgungszusage wird die Behandlung des übersteigenden Anteils des Zusatzbeitrages (über 4% der RV-BBG West) gesteuert. Folgende Einstellungen sind möglich:
- mit Eintrittsdatum
- Altzusage (vor 2005) ohne Pauschalierung
- Altzusage (vor 2005)
- Neuzusage (ab 2005)
- Berechnungsweise bei Auswahl mit Eintrittsdatum
Eintritte ab 2005 werden als Neuzusagen behandelt.
- Berechnungsweise bei Auswahl Altzusage (vor 2005) ohne Pauschalierung
Nach Überschreiten der 4%-RV-BBG West wird der übersteigende Betrag individuell versteuert und verbeitragt.
- Berechnungsweise bei Auswahl Altzusage (vor 2005)
Nach Überschreiten der 4%-RV-BBG West wird der übersteigende Betrag pauschaliert. Wird die Pauschalierungsgrenze (1752,-/2148,-) überschritten, werden die übersteigenden Be-träge individuell versteuert und verbeitragt.
- Berechnungsweise bei Auswahl Neuzusage (ab 2005)
Nach Überschreiten der 4%-RV-BBG West wird die Grenze 1.800,- EUR Steuerfreibetrag herangezogen (aber sv-pflichtig!), danach werden die Beträge individuell versteuert und verbeitragt.
Siehe hierzu auch das Kapitel Zusatzbeitrag im Dokument Besonderheiten Öffentlicher Dienst.
- Freibeträge §3 Nr. 63/56
Hiermit kann die Verwaltung des Kontrollkästchens Freibeträge §3 Nr. 63/56 mtl. berücksichtigen (ZVK Öffentl. Dienst bearbeiten | Beitragssätze) individuell für einen Arbeitnehmer übersteuert werden. Folgende Auswahlmöglichkeiten stehen zur Verfügung:
- wie Mandant/ZVK (Default)
- Verteilmodell
- Aufzehrmodell
- AN-Anteil am Zusatzbeitrag – Verzicht auf die Steuerfreiheit nach §3 Nr. 63
Das Kontrollkästchen ist zu markieren, wenn sich der Arbeitnehmer gegen die Steuerfreiheit des AN-Anteils am Zusatzbeitrag und für die Riester-Förderung entschieden hat.
- ZVK-Kasse
Es wird die Kasse des Mandanten eingeblendet (grau). Soll vom Mandanten abgewichen werden, so ist das Kontrollkästchen ZVK-Angaben abweichend vom Mandanten zu markieren. Durch die Auswahl über die Fernglastaste kann eine andere ZVK-Kasse ausgewählt werden. Dem einzelnen Arbeitnehmer kann somit eine individuelle ZVK-Kasse zugewiesen werden.
Ist die ZVK-Kasse abweichend, so wird für diese Kasse eine gesonderte ZVK-Liste und ein gesonderter Zahlungsträger erstellt.
- ZVK-Sätze
Es wird der ZVK-Satz der ZVK-Kasse eingeblendet. Soll von dem zugehörigen Satz der Kasse abgewichen werden, so ist das Kontrollkästchen ZVK-Angaben abweichend vom Mandanten zu markieren. Durch die Auswahl über die Fernglastaste kann ein anderer ZVK-Satz ausgewählt werden.
Ist der ZVK-Satz abweichend, so wird für diesen Satz eine gesonderte ZVK-Liste gedruckt. Die Zahlung der Beiträge erfolgt weiterhin über den Zahlungsträger der ZVK-Kasse.
- ZVK-Angaben abweichend vom Mandant
Das Kontrollkästchen ist zu markieren, wenn abweichende Angaben zur ZVK-Kasse oder -Satz des Mandanten berücksichtigt werden sollen.
- gültig ab
In diesem Feld wird das Datum des aktuellen ZVK-Satzes eingeblendet.
Für die Berechnung der ZVK-Umlagen und –Beiträge werden außerdem folgende Felder und Kennzeichen aus dem Register Mandant Öffentlicher Dienst | ZVK Anschrift | ZVK Öffentlicher Dienst bearbeiten | Beitragssätze herangezogen:
- Umlage %-Satz
- davon vom AN zu tragender Anteil
- Zusatzumlage %-Satz
- Zusatzbeitrag %-Satz gem. §3 Nr. 63 EStG
- davon vom AN zu tragender Anteil
- gesetzliches Altersteilzeitentgelt ohne ZVK
- SV-%-Satz
- Atz-Brutto-Vollzeitentgelt incl. ZVK-SV-pfl. Anteil
- Höchstgrenze / Höchstgrenze bei Sonderzuwendung
- Grenze für Zusatzumlage / Grenze für Zusatzumlage bei Sonderzuwendung
- monatl. Pauschgrenze
Personal Öffentlicher Dienst | Meldewesen
Diese Funktionalität ist aus der folgenden Menüfolge ausführbar: Stammdaten | Personal Öffentlicher Dienst | Registerkarte Meldewesen
Im Menü Stammdaten | Personal Öffentlicher Dienst | Registerkarte Meldewesen können für den Arbeitnehmer die Daten, die für eine An- bzw. Abmeldung bei der ZVK benötigt werden, verwaltet werden.
An- bzw. Abmeldungen
Die automatische Erstellung von An- bzw. Abmeldungen wird zurzeit programmseitig noch nicht unterstützt, sie wird zu einem späteren Zeitpunkt freigegeben.
Gruppe Anmeldung
- Versicherungsbeginn
Einzugeben ist das Datum, zu dem der Arbeitnehmer bei der ZVK angemeldet bzw. die Pflichtversicherung beginnen soll (in der Form TTMMJJJJ).
- Vorversicherung bei anderer ZVK
Das Kontrollkästchen muss markiert werden, wenn für diesen Arbeitnehmer bereits eine Vorversicherung bei einer anderen Zusatzversorgungseinrichtung besteht.
- Weiteres Versicherungsverhältnis bei derselben ZVK
Das Kontrollkästchen muss markiert werden, wenn der Arbeitnehmer ein weiteres Versicherungsverhältnis bei der ZVK hat.
- Kennzahl Altbestand
Folgende Optionen stehen zur Verfügung:
- Ohne Nachfinanzierung
- Mit Nachfinanzierung
- Nachf. I BAT(§76 MS)
Dieses Feld ist für die VBL nicht relevant.
- Verteilerschlüssel
Der Verteilerschlüssel kann individuell verwaltet werden. Ist ein Verteilerschlüssel angegeben, wird dieser (z.B. bei der VBL) gespeichert bzw. anstelle eines gespeicherten Verteiler-schlüssels gesetzt. Siehe hierzu auch das Kapitel Anmeldung bei der Zusatzversorgungskasse im Dokument Besonderheiten Öffentlicher Dienst.
Gruppe Abmeldung
- Versicherungsende
Dieses Feld ist nur bei Abmeldungen zu verwalten, und zwar mit dem Datum, zu dem der Arbeitnehmer aus der Pflicht-versicherung abgemeldet werden soll (letzter Tag der Pflicht-versicherung – in der Form TTMMJJJJ).
- Abmeldegrund
Gemäß den Kennzahlen, die von den ZVKs herausgegeben werden, ist hier zwingend ein Abmeldegrund einzutragen. Andernfalls erscheint bei der Erstellung der Abmeldung eine Fehlermeldung mit der Folge, dass die Meldung nicht erstellt wird.
- Beschäftigung besteht fort
Das Kontrollkästchen muss markiert werden, wenn die Beschäftigung nach der Abmeldung weiter bestehen soll.
Dieses Feld ist für die VBL nicht relevant.
Siehe hierzu auch das Kapitel Abmeldung bei der Zusatzversorgungskasse im Dokument Besonderheiten Öffentlicher Dienst.
- Keine Jahresmeldungen erstellen
Dieses Kontrollkästchen ist zu markieren, wenn der Arbeitnehmer vom ZVK-Meldewesen ausgeschlossen werden soll.