rvBEA

rvBEA: Gesonderte Meldung (GD 57)

Die Rentenversicherungsträger benötigen zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben Daten über Beschäftigungsverhältnisse. Soweit dem Rentenversicherungsträger keine ausreichenden Angaben über diese Daten vorliegen, können bestimmte Daten von den Arbeitgebern elektronisch angefordert werden.

Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, Daten über Beschäftigungsverhältnisse in elektronischer Form zu führen. Sie haben auf Verlangen die beitragspflichtigen Einnahmen für abgelaufene Zeiträume frühestens drei Monate vor Rentenbeginn gesondert zu melden. Dies gilt entsprechend bei einem Auskunftsersuchen des Familiengerichts im Versorgungsausgleichsverfahren.

Die Teilnahme am Verfahren zur elektronischen Anforderung einer Gesonderten Meldung ist für Arbeitgeber vorerst optional.

Das Verfahren gliedert sich in folgende Schritte:

  1. Registrierung des Arbeitgebers

  2. Anforderung der Daten durch die Rentenversicherung

  3. Erstellung der DEÜV-Meldung im Rahmen des DEÜV-Laufes

  4. Gegebenenfalls eine automatische Antwort von Hinderungsgründen

Registrierung für das Verfahren

Unter Stammdaten / Mandant / rvBEA / Gesonderte Meldung bzw. unter Stammdaten / Mandant / Betr / Gesonderte Meldung für Betriebsstätten mit abweichender Betriebsnummer zum Hauptmandanten kann man den Mandanten und die Betriebsstätten für das elektronische Verfahren zur Anforderung der Gesonderten Meldung registrieren.

Im Meldecenter wird automatisch die Registrierungsmeldung bereitgestellt, die an die Deutsche Rentenversicherung bereitgestellt wird.

Sobald der Mandant für das Verfahren registriert ist verändert sich die Maske unter Stammdaten / Personal / Soz.-1 / DEÜV–Gesonderte Meldung (57), da die Zeiträume aus der vom Rentenversicherungsträger angeforderten Gesonderten Meldung automatisch übernommen und nicht mehr wie bisher manuell eingegeben werden müssen.

Erstellung der Gesonderten Meldung (GD 57)

Sobald ein Arbeitgeber registriert ist, erhält dieser die Anforderungen zur Abgabe einer Gesonderten Meldung elektronisch. Die Anforderungen werden im Meldecenter unter den Offenen Rückmeldungen angezeigt und können über Rückmeldung einlesen in den Personalstamm übernommen werden.

Ist der angeforderte Zeitraum abgerechnet, können über die Steuerungsdaten / DEÜV–Meldungen die entsprechenden Meldungen erstellt werden.

Ersatzverfahren

Kann der Arbeitgeber nicht elektronisch angesprochen werden, weil er sich bisher nicht für das elektronische Meldeverfahren Gesonderte Meldung registrieren ließ oder weil der Rentenversicherungsträger oder das Familiengericht noch nicht elektronisch verschicken können, wird die elektronische Anforderung des Rentenversicherungsträgers in ein Ersatzverfahren weitergeleitet.

In diesem Ersatzverfahren wird das Formular ausgedruckt, kuvertiert, frankiert und postalisch dem Arbeitgeber zugestellt. Als Adresse hierfür wird die in der Betriebsstättendatei hinterlegte Adresse (bzw. Korrespondenzadresse) verwendet.

Anforderung in Papierform

Sollte die Anforderung der Gesonderten Meldung (57) trotz Registrierung für das elektronische Verfahren in Papierform eingehen, kann durch Setzen des Kontrollkästchens Angefordert in Papierform in den Stammdaten / Personal / Soz.-1 / DEÜV–Gesonderte Meldung (57) der angeforderte Zeitraum weiterhin manuell eingegeben werden. Für zurückliegende Zeiträume muss der Anforderungszeitraum in dem jeweiligen Monat rückwirkend über eine Rückrechnung erfasst werden.

rvBEA: A1-Verfahren

Hintergrund

A1-Meldeverfahren

Der Vordruck A1 bescheinigt, welche Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit anzuwenden sind. Den Vordruck benötigt man, wenn man als Beschäftigter oder Selbständiger durch die Erwerbstätigkeit einen Bezug zu mehr als einem EU-Land (inkl. Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz) hat.

Nach EU-Recht gelten für eine Person stets nur die Rechtsvorschriften eines einzigen Landes. Der Vordruck wird in dem Land ausgestellt, dessen Rechtsvorschriften gelten. Daraus folgt, dass man nicht verpflichtet ist, in einem anderen Land Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen. Der Vordruck bleibt gültig bis zu dem auf dem Vordruck angegebenen Ablaufdatum oder bis er von der ausstellenden Stelle zurückgezogen oder für ungültig erklärt wird.

Ab dem 1.1.2021 wird für alle elektronisch beantragten Anträge, die Rückmeldung in elektronischer Form übermittelt werden. Des Weiteren wird es zukünftig möglich sein, dass sowohl die Bewilligung selbst als auch zusätzliche Dokumente mit Hinweisen für die verschiedenen Anträge zurückgemeldet werden.

Angaben zum Arbeitgeber und den Beschäftigungsstellen im Ausland

Angaben zum Arbeitgeber und zu den Beschäftigungsstellen im Ausland

Unter der neuen Registerkarte Stammdaten / Mandant / rvBEA müssen in den Bereichen Allgemeine Angaben A1-Antrag sowie Zusatzangaben A1-Ausnahmevereinbarung die erforderlichen Mandantendaten für das A1-Verfahren erfasst werden.

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Dazu zählen auch etwaige Angaben zu den Beschäftigungsstellen bzw. Einsatzorten im Ausland, die in den jeweiligen Anträgen angegeben werden müssen. Über das Symbol Neuanlage müssen hier die verschiedenen Adressdaten hinterlegt werden, damit diese in der Ausfüllhilfe der Anträge bei Bedarf entsprechend ausgewählt werden können. Über den Papierkorb können nicht mehr benötigte Adressdaten wieder entfernt werden.

Assistent zum Ausfüllen der Anträge

Assistent zum Ausfüllen der Anträge

Unter der Registerkarte Stammdaten | Personal | rvBEA können für den jeweiligen Arbeitnehmer A1-Anträge Entsendung, Ausnahmevereinbarungen sowie Anträge für Gewöhnlich in mehreren Mitgliedsstaaten Beschäftigte, Seeleute und Flug- und Kabinenbesatzung angelegt werden. Die Anlage eines A1-Antrages für Beamte/ Beschäftigte im öffentlichen Dienst ist nur dann möglich, wenn der Mandant als Arbeitgeber des Öffentlichen Dienstes (Stammdaten Mandant / rvBEA / Allgemeine Angaben A1-Antrag /Rechtsform) gekennzeichnet ist.

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Hierbei werden die erforderlichen Angaben mittels einer Ausfüllhilfe vom Anwender Schritt für Schritt abgefragt.

Soweit möglich werden die notwendigen Angaben für die Anträge aus den bereits vorliegenden Stammdaten des Arbeitnehmers bzw. des Mandanten automatisch übernommen.

Versand der Anträge und Rückmeldungen über den ADDISON Datenservice

Versand der Anträge und Rückmeldungen über den ADDISON Datenservice

Wenn die Angaben für die Anträge vollständig mit Hilfe des Assistenten erfasst wurden können die Meldungen über Steuerungsdaten / Sozialversicherung / A1-Meldungen erstellt werden. Sie werden im letzten abgerechneten Monat des Mandanten im Meldecenter abgestellt und können dort versendet werden.

Die ab 01.07.2018 elektronisch beantragten A1-Anträge Entsendung erhalten von den Annahmestellen eine elektronische Rückmeldung, ob der Antrag genehmigt oder abgelehnt wurde. Diese Rückmeldungen werden über den ADDISON Datenservice automatisch in das Meldecenter in die ADDISON Lohn und Gehaltsabrechnung eingelesen und in der Meldung sowohl im Meldecenter als auch im Personalstamm angezeigt.

Zu beachten ist dabei, dass bei einer Genehmigung ein PDF-Dokument zurückgemeldet wird, das dem Arbeitnehmer als farbiger Ausdruck zur Verfügung zu stellen ist.

Des Weiteren kann die Genehmigung oder die Ablehnung durch die Rückmeldung weiterer Hinweise ergänzt worden sein. Diese stehen unter der Auswahl Weitere Dokumente zur Verfügung.

Diese Ausdrucke können sowohl in der markierten Meldung im Meldecenter als auch im Personalstamm im Antrag selbst über das Drucker oder PDF erzeugen Symbol und der Auswahl Bescheinigung bzw. Weitere Dokumente gedruckt werden.

Übersicht der A1-Anträge

Übersicht der A1-Anträge

Eine Übersicht der vollständigen oder auch teilweise erfassten A1-Anträge und den dazugehörigen Meldestatus kann jederzeit über Stammdaten / Personal / rvBEA eingesehen werden.

Korrektur oder Stornierung der A1 Anträge

Korrektur oder Stornierung

Über Stammdaten / Personal / rvBEA können durch Betätigung der rechten Maustaste im Antrag der Antrag korrigiert oder storniert werden.

Bei der Korrektur wird der ursprüngliche Antrag storniert und gleichzeitig neu angelegt, um darin die entsprechend zu korrigierenden Daten ändern zu können. Dabei wird die Stornierungsmeldung automatisch im Meldecenter angezeigt. Dieser muss zuerst versendet werden, damit nach der Speicherung des korrigierten Antrags der Datensatz für den korrigierten Antrag über den A1-Meldelauf erstellt werden kann.

Bei einer vollständigen Stornierung (ohne Korrektur) wird nur die Stornierungsmeldung im Meldecenter bereitgestellt.

Des Weiteren kann eine endgültige Stornierung ebenfalls durch Auswahl der zu stornierenden Meldung über die Auswahl Stornierung im Meldecenter getätigt werden.

rvBEA: FORMS

Hintergrund

Durch das rvBEA-Meldeverfahren können Rentenversicherungsträger bei Arbeitgebern Bescheinigungen elektronisch anfordern. Des Weiteren können Anträge des Arbeitgebers oder Antworten von der Rentenversicherung angenommen werden. Mit dem Meldeverfahren FORMS wird das rvBEA Meldeverfahren weiter ausgebaut.

rvBEA: Teilverfahren FORMS

Mit dem Teilverfahren FORMS werden diese Bescheinigungen umgesetzt:

  • ZUZA (RV): Befreiung von der Zuzahlung in Hinblick auf den Erhalt von Rehabilitationsmaßnahmen
    Arbeitnehmer, die eine gewisse Einkommensgrenze unterschreiten, werden von der Zuzahlung in Bezug auf Rehabilitationsleistungen ganz oder teilweise befreit. Die Zuzahlungsbefreiung wird durch die Rentenversicherung, unter Voraussetzung der Einwilligung der Betroffenen, geprüft, indem bereits abgerechnete Entgeltwerte elektronisch angefordert und vom Arbeitgeber elektronisch an den Rentenversicherungsträger zurückgemeldet werden.

  • BEEG (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes): Übermittlung von Entgeltbescheinigungen - Elterngeldstelle
    Die Antragstellung in Bezug auf Elterngeld soll damit vereinfachen werden.

Verfahrensablauf

Anforderung an den Arbeitgeber Ein Rentenversicherungsträger oder eine Behörde stößt im Auftrag des Versicherten eine Aufforderung zur Abgabe einer Bescheinigung bei der zentralen Datenstelle der Rentenversicherung (DSRV) an. Die Anforderung wird nach Prüfung dem ermittelten Arbeitgeber bzw. der zuständigen Abrechnungsstelle zur weiteren Bearbeitung bereitgestellt. In der Aufforderung werden die zu bescheinigenden Werte nach der Entgeltbescheinigungsverordnung je Entgeltabrechnungszeitraum an den Arbeitgeber übermittelt.

Antwort auf die Anforderung

Der Arbeitgeber stellt auf Basis der Anforderung die Entgeltwerte je Entgeltabrechnungszeitraum zusammen. Liegen für einen oder mehrere angeforderte Entgeltzeiträume Hinderungsgründe vor, ist dies in der Meldung je Abrechnungszeitraum anzugeben. Der Arbeitgeber übermittelt die Antwort auf die Anforderung elektronisch an die DSRV, die für die Verteilung and die Empfänger zuständig ist. Die DSRV erwartet die Antwort auf die Anforderung innerhalb eines Tages.

Umsetzung in ADDISON Lohn & Gehalt

Das Meldeverfahren rvBEA-FORMS ist an mehreren Stellen eingearbeitet.

BBS-Rechtevergabe

Im Rahmen der Benutzerberechtigung werden die folgenden Attribute im Bereich Lohn & Gehalt berücksichtigt:

  • BBS Lohn- & Gehalt / Attribut rvBEA-Meldungen

Ist das Attribut rvBEA-Meldungen aktiviert, werden Registrierungsmeldungen, Anforderungen und Meldungen zur Anforderung im Meldecenter angezeigt. Das Recht um eine Registrierungsmeldung (Mandant | rvBEA) zu generieren ist aktiv.

  • BBS Lohn- & Gehalt / Attribut rvBEA-Meldungen verwalten

Ist das Attribut Attribut Starten aktiviert, können Anforderungsmeldungen im Meldecenter | Offene Aufträge | Offene Rückmeldungen eingelesen und die Meldung zur Anforderung erstellt werden.

Ist das Attribut Meldung Drucken aktiviert, können die Meldeinhalte zu einer Anforderungsmeldung gedruckt werden

Ist das Attribut Bereitgestellte Löschen aktiviert können bereitgestellte Meldungen zur Anforderung im Meldecenter gelöscht werden.

Registrierung erstellen

Um an dem rvBEA-Verfahren FORMS teilzunehmen ist eine Registrierungsmeldung notwendig. Die Registrierungsmeldung wird durch Klicken auf die Schaltfläche Registrieren unter Stammdaten | Mandant | rvBEA | FORMS (BEEG/ZUZA) erzeugt. Über das Meldecenter wird die Registrierung and die DSRV versendet. Die gesendet Registrierungsmeldung wird von der DSRV quittiert. Eine Abmeldung in dem Verfahren ist bis zum 31.12.2021 vorgesehen. Ab dem 01.01.2022 wird das Teilverfahren ZUZA, der Rentenversicherungsträger, obligatorisch werden. Für das Verfahren BEEG, der Elterngeldstellen, ist die Registrierung und Abmeldung bis zum 1.7.2022 vorgesehen.

Anforderungen von der DSRV

Durch die Anforderungsmeldung der DSRV werden die, zur Bearbeitung der Arbeitnehmeranträge, nötigen Entgeltwerte der jeweiligen Entgeltabrechnungszeiträume beim Arbeitgeber angefordert. In der ADDISON Lohn- & Gehaltsabrechnung werden die Anforderungen im Meldecenter | Offene Aufträge unter Offene Rückmeldungen eingestellt.

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Anforderungen der DSRV beantworten

Um die Anforderungen zu beantworten sind die Meldungen zu markieren und über die Schaltfläche Rückmeldungen einlesen zu verarbeiten.

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Durch die Aktion Einlesen von Rückmeldungen werden die geforderten Entgeltwerte je Entgeltabrechnungszeitraum für den Arbeitnehmer automatisch ermittelt und als rvBEA-Meldung bereitgestellt.

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Die Meldeinhalte zu einer Meldung können über die Schaltfläche Drucken eingesehen werden, nachdem die Meldung markiert wurde.
Der Versand der rvBEA-Meldung erfolgt durch Markieren der jeweiligen Meldung und anschließendem Klicken auf die Schaltfläche Daten übermitteln.

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Die Quittierung der rvBEA-Meldungen erfolgt durch die jeweiligen Annahmebestätigungen und Verarbeitungsbestätigungen der Datenannahmestelle.

Stornierung von rvBEA-Meldungen

Eine Stornierung in dem rvBEA-Teilverfahren FORMS ist derzeit nicht vorgesehen.

Darstellung der rvBEA-Meldungen im Personalstamm

Die über das Verfahren rvBEA angeforderten und übermittelten Meldungen werden je Arbeitnehmer unter Stammdaten | Personal | Meldungen unter rvBEA angezeigt. Die rvBEA-Meldungen können zudem über die Schaltfläche Drucken / PDF in den Listenmanager gedruckt werden.

Weitere Informationen

Grundsätzliche Informationen zum Verfahren und weitere Erläuterungen können auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung unter www.rvBEA.de eingesehen werden.

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