Steuerbescheide der Kanzlei
Steuerbescheide der Kanzlei
eSteuerbescheiddaten der Kanzleiakte respektive der Partnerakte
Aktuell stellt die Finanzverwaltung für folgende Verfahren elektronische Bescheide zur Verfügung:
- Einkommensteuerbescheid
- Gewerbesteuermessbescheid
- Gewerbesteuerbescheid
- Umsatzsteuerbescheid
Nur in den Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen wird ein elektronischen Gewerbesteuerbescheid zur Verfügung gestellt.
Die Verarbeitung der eBescheiddaten der Kanzlei funktioniert identisch, wie die eBescheiddatenverarbeitung für die Mandantenakten (siehe Kapitel 3 [Dokument Bescheidübersicht (Verarbeitung der eBescheide)].
Die eBescheiddaten für die Kanzlei werden ausschließlich im Dokument Bescheidübersicht in der Kanzlei respektive der Partnerakte angezeigt.
Manuelles Erfassen von Steuerbescheiden der Kanzleiakte respektive der Partnerakte
Das manuelle Erfassen von EBescheiddatensätze für die Kanzlei kann nur im Dokument Bescheidübersicht der Kanzlei respektive der Partnerakte durchgeführt werden. Dort kann ein neuer Datensatz für den Mandanten oder für die Kanzlei angelegt werden:
| Grundsätzlich empfehlen wir Postbucheinträge für die Steuerbescheide der Kanzlei zu erstellen. |
Wird ein neuer Bescheiddatensatz für die Kanzlei angelegt, ist zunächst im Erfassungsdialog die Kanzlei und das entsprechende Jahr auszuwählen. Über die Funktion Postbuchnummer werden die Postbucheinträge für das ausgewählte Jahr der Kanzlei angezeigt:
Der Postbucheintrag wird über die Schaltfläche mit dem Disketten Symbol gespeichert. Es entsteht ein neuer Bescheideintrag. Die Berechnungswerte aus den Steuerfalldaten wurden gefunden und in den Eckwerten angezeigt:
Von der Finanzverwaltung werden nach wie vor keine eKörperschaftsteuerbescheiddaten zur Verfügung gestellt. Daher sind die Bescheidwerte manuell zu erfassen.
Hinweis: Ein neuer Bescheideintrag für die Kanzlei kann auch ohne Postbuchnummer angelegt werden. Dazu ist im Dialog das Jahr, das Sachgebiet und die Dokumentvorlage auszuwählen.