Umsatzsteuervergütung inländischer Unternehmer im Ausland (UStV-EU)

Allgemeine Voraussetzungen

Gültigkeit

Die gesetzlichen Neuregelungen in § 18 Abs. 9 UStG und § 18g UStG sind auf Anträge auf Vergütung von Vorsteuerbeträgen die nach dem 31.12.2009 gestellt werden, unabhängig vom jeweiligen Vergütungszeitraum, anzuwenden.

Voraussetzungen

Voraussetzung für eine Erstattung in einem anderen Mitgliedstaat ist, dass der inländische Unternehmer Steuerpflichtige Umsätze bewirkt, die in dem Mitgliedstaat, in dem er ansässig ist, ein Recht auf Vorsteuerabzug begründen.

Anträge auf Vorsteuervergütung in einem anderen Mitgliedstaat müssen von im Inland ansässigen Steuerpflichtigen auf elektronischem Weg dem BZSt über ein elektronisches Portal (www.elsteronline.de/bportal/) eingereicht werden.

Ein Antrag pro Mitgliedstaat

Beantragt der Unternehmer die Vergütung für mehrere Mitgliedstaaten, ist für jeden Mitgliedstaat ein gesonderter Antrag zu stellen.

Authentifizierung

Der Antragsteller muss authentifiziert sein.

Vergütungsbetrag

Der Vergütungsbetrag muss mindestens 50 EUR betragen oder einem entsprechend in Landeswährung umgerechneten Betrag entsprechen. Der Unternehmer kann auch einen Antrag für einen Zeitraum von mindestens drei Monaten stellen, wenn der Vergütungsbetrag mindestens 400 EUR beträgt oder einem entsprechend in Landeswährung umgerechneten Betrag entspricht.

Frist

Der Vergütungsantrag ist bis zum 30.9. des auf das Jahr der Ausstellung der Rechnung folgenden Kalenderjahres zu stellen. Für die Einhaltung der Frist genügt der rechtzeitige Eingang des Vergütungsantrags beim BZSt.

Wichtiger Hinweis

Das BZSt prüft nicht die vergütungsfähigen Umsätze.

Buchungsvoraussetzungen

Buchungserfassung

Über den Aufruf des Dialoges „Erweiterte Angaben, Notiz, Datei hinzufügen …“ mit der rechte Maustaste oder das Buchungskontextmenü im Buchen gelangen Sie auf den Reiter UStV-EU.

Nacherfassung:

Zur Nacherfassung haben Sie mehrere Möglichkeiten. Sie können den Dialog für eine nachträgliche Änderung über die rechte Maustaste oder das Buchungskontextmenü in einer geöffneten Buchung im Buchen aufrufen. Alternativ können Sie in der Kontenblattinfo den Dialog über die rechte Maustaste, das Buchungskontextmenü oder Strg- + Z-Taste aufrufen und Ihre Änderungen vornehmen.

Reiter UStV-EU

#3513860: Finanzbuchhaltung ustva image59.png

Nachname/Firmenname

Nachname/Firmenname des Leistenden

Vorname

Vorname des Leistenden

Straße

Straßenangabe zur Adresse des Leistenden

Land

Länderkennzeichen zur Adresse des Leistenden

PLZ

Postleitzahlangabe zur Adresse des Leistenden

Ort

Ortsangabe zur Adresse des Leistenden

Sachverhalt

Sachverhalt der Anlage

USt-IdentNummer

Auf dem Rechnungsbeleg ausgewiesene Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

BMG

Bemessungsgrundlage in der Währung des Erstattungsstaates

USt-Betrag

Umsatzsteuerbetrag in der Währung des Erstattungsstaates

VSt-Betrag

Vorsteuerbetrag in der Währung des Erstattungsstaates

Ergänzung

Ergänzende Angaben zur Leistungsbeschreibung

Sprache

Sprache, in der die ergänzenden Angaben verfasst sind

Pro-Rat-Satz

Eingabe des Pro-Rata-Prozentsatzes welcher die Berechtigung zum Vorsteuerabzug durch sachgerechte Schätzung voraussetzt

Kategorie

Leistungsbeschreibung

Pflichtangaben für den UStV-EU-Dialog

Folgende Pflichtfelder werden vor dem Verlassen des Dialoges mit “OK“ geprüft und dürfen nicht leer sein:

Name/Firmenname

Land

Postleitzahl: Pflichtangabe, sofern es sich um einen inländischen Lieferanten bzw. Dienstleistungserbringer handelt, wenn also als Staat des Lieferanten bzw. Dienstleistungserbringers „Deutschland“ angegeben wird. In diesem Fall muss die Postleitzahl aus exakt 5 Ziffern bestehen

Ort

Sachverhalt

USt-IdentNummer.: Abhängig vom angegebenen Sachverhalt ist die Angabe der USt-IdNr. verpflichtend, optional oder unzulässig:

Sachverhalt = „E“: unzulässig

Sachverhalt = „K“: optional

Sachverhalt = „R“: Pflichtangabe

Bemessungsgrundlage (maximal zulässige Anzahl Ziffern 11)

Umsatzsteuerbetrag (maximal zulässige Anzahl Ziffern 11)

Vorsteuerbetrag (maximal zulässige Anzahl Ziffern 11)

Ergänzende Angaben: sind nur dann zulässig und zwingend erforderlich, wenn die Hauptkategorie "10" angegeben ist

Sprache: Es handelt sich um eine Pflichtangabe, sofern ergänzende Angaben gemacht werden

Kategorie

Weitere Pflichtangaben

Dem Vergütungsantrag sind auf elektronischem Weg die Rechnungen und Einfuhrbelege in Kopie beizufügen, wenn das Entgelt für den Umsatz oder die Einfuhr mindestens 1.000 EUR, bei Rechnungen über den Bezug von Kraftstoffen mindestens 250 EUR beträgt. Zulässige Dateiformate sind PDF, JPEG und TIFF bis zu einer Größe von 5 MB je Antrag.

Hinweis:

Im Programm erfolgen keine Prüfungen der Bemessungsgrundlage und der damit verbundenen Erfassung eines elektronischen Beleges.

Personenkonten

Zuvor erfasste Stammdaten werden bei Buchungen auf ein Personenkonto in den Dialog übernommen. Diese Daten sind editierbar, werden aber nicht in die Stammdaten zurückgeschrieben. Daten, die zuvor in den Stammdaten nicht erfasst wurden, werden in die Stammdaten übernommen.

Wichtiger Hinweis

Wird der Dialog mit „Abbrechen“ verlassen werden keine Daten gespeichert.

Für die CSV-Datei werden nur Buchungen berücksichtigt, bei denen der UStV-EU Dialog gefüllt wurde.

Erstellung der CSV-Datei

Programmaufruf UStV-EU

Diese Funktionalität ist aus der folgenden Menüfolge ausführbar: Rechnungswesen / Infos / Weitere / UStV-EU

Datumsbereich

Auswertungsmonat

Auswertungsmonat von/bis die UStV-EU erstellt werden soll.

Länderauswahl

Alle Länder

Dieser Check ist standardmäßig gesetzt und bewirkt die Anzeige der erfassten Daten aller Länder.

Länderauswahl

Hier können Sie ein oder mehrere Länder zur Anzeige auswählen. Für die Anzeige mehrerer Länder tragen Sie bitte die entsprechenden Länderkürzel ein und trennen Sie diese durch Semikolon. Alternativ können Sie die Auswahl über das Fernglas vornehmen.

Auswahlkriterien

Hier haben Sie zwei Möglichkeiten:

Buchungen analysieren

Es werden die Buchungen aus dem aktiven Mandaten des gewählten Zeitraumes analysiert.

CSV-Datei importieren

Hier können Sie eine bestehende CSV-Datei zur Überprüfung/Bearbeitung importieren.

Wichtiger Hinweis

Beim Import einer CSV-Datei werden keine Buchungen importiert. Wird der Dialog ohne erneutes Erstellen einer CSV-Datei geschlossen, gehen eventuelle Änderungen verloren.

Summe markierte Zellen

Hier können Sie Zellen aus den Spalten Bemessungsgrundlage, USt-Betrag oder VSt-Betrag über die Strg- + rechte Maustaste oder über die Pfeil- + rechte Maustaste markieren und aufsummieren.

CSV-Datei erstellen

Es wird für den gewählten Datumsbereich eine CSV-Datei erzeugt, die standardmäßig im sog. BBS-Benutzerprofil des DATEN-Verzeichnisses der ADDISON Software unterhalb von \Ausgabe"Mandanten-Nummer" abgestellt wird, wie z.B.

…\ADDISON\Software\Daten\UserProfile\Angermann\Ausgabe\1

Anzeige aktualisieren

Hier können Sie die Anzeige nach Änderung z. B. der Auswahlkriterien aktualisieren.

Wichtiger Hinweis

Vorgenommene Änderungen in der Tabelle können ohne vorherige Erstellung einer CSV-Datei beim Aktualisieren verloren gehen.

Neue Erfassungszeile hinzufügen.

Es können eine oder mehrere Zeilen für einen Löschvorgang markiert und anschließend über das Papierkorbsymbol gelöscht werden.

Aufruf des elektronischen Portals

Webaufruf

https://www.elsteronline.de/bportal/

Zugang

Der authentifizierte Zugang erfolgt analog der bisher bereits bekannten Verfahrensweise unter Nutzung des persönlichen BOP-Zertifikates und der entsprechenden PIN. Antragsteller bzw. deren Bevollmächtigte, die über ein Zertifikat/PIN im Elster-Onlineportal (EOP) verfügen, können ihre Zugangsdaten ebenfalls für den Zugang zum BOP nutzen. Eine erneute Registrierung ist nicht erforderlich.

Weiterführende Informationen

Wenn Sie bisher über keinen Zugang zu EOP oder BOP verfügen, beantragen Sie diesen bitte rechtzeitig. Nutzen Sie dazu idealerweise bitte die Registrierungsmöglichkeiten im Elster-Online-Portal. Wählen Sie dort den Link "Zur Registrierung" am Ende der Seite und anschließend die Zugangsart Elster-Basis.

Hinweis:

Aus technischen Gründen ist die Verwendung von hardwaregebundenen Signaturen derzeit nicht möglich.

Weitere Schritte

Nach der erfolgreichen Aktivierung müssen Sie sich im Elster Online Portal (https://www.elsteronline.de/bportal/) mit Ihrem Zertifikat einloggen. Wählen Sie hierfür beim Login das Softwarezertifikat aus.

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Nützliche Tipps und Tricks

Sofern Sie Ihrem Antrag elektronische Belege beifügen wollen, müssen Sie sich für diesen Dienst freischalten lassen. Für die Freischaltung der Übermittlung von elektronischen Belegen wählen Sie bitte unter dem Bereich „Dienste“ den „Antrag auf Freischaltung zur Übermittlung elektronischer Belegeaus.

Formularauswahl

Nach der erfolgreichen Anmeldung rufen Sie auf der linken Navigationsleiste den Bereich „Formulare“ auf. Dort wählen Sie das Formular „Antrag auf Umsatzsteuervergütung inländischer Unternehmer im Ausland“.

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Folgen Sie dem Menü:

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Über die Schaltfläche „Weiter“ gelangen Sie in den „Antrag auf Umsatzsteuervergütung“.

Importfunktionalität

Weiterführende Informationen

Im unteren Teil des Antrages wählen Sie die Seite 3 des Formulars aus:

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Im oberen Teil der Seite 3 gelangen Sie über die Schaltfläche „weiter zur Importfunktion“ in den Dialog „Import von Anlagen“:

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#3513872: Finanzbuchhaltung ustva image65.png

Hier können Sie die zuvor erstellte CSV-Datei importieren.

Wichtiger Hinweis

Enthält die CSV-Datei ungültige Angaben wird eine CSV-Datei mit Fehlerprotokoll erstellt und die Datei nicht importiert.

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Sie haben nun die Möglichkeit die kommentierte Eingabedatei über den UStV-EU-Dialog in ADDISON zu importieren.

In der Spalte „Import Fehlermeldung“ wird Ihnen der erzeugte Fehlerkommentar angezeigt.

Sie können die Daten im UStV-EU-Dialog bearbeiten und eine neue CSV-Datei erstellen. Anschließend können Sie die überarbeitete CSV-Datei erneut im elektronischen Portal importieren.

Wichtiger Hinweis

Die Benutzung der Importfunktionalität erfolgt auf eigenes Risiko. Das BZSt schließt jegliche Haftung für unmittelbare und mittelbare Schäden aus, die den Antragstellern aufgrund der Benutzung dieser Funktionalität oder der Unfähigkeit, diese Funktionalität zu verwenden, entstehen, insbesondere für Datenverluste, Mehraufwendungen oder fehlerhafte Ergebnisse, entgangenem Gewinn, Betriebsunterbrechung, Verlust von geschäftlichen Informationen und sonstige finanzielle Verluste.

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