Umsatzsteuervergütung inländischer Unternehmer im Ausland (UStV-EU)
Umsatzsteuervergütung inländischer Unternehmer im Ausland (UStV-EU)
Allgemeine Voraussetzungen
Gültigkeit
Die gesetzlichen Neuregelungen in § 18 Abs. 9 UStG und § 18g UStG sind auf Anträge auf Vergütung von Vorsteuerbeträgen die nach dem 31.12.2009 gestellt werden, unabhängig vom jeweiligen Vergütungszeitraum, anzuwenden.
Voraussetzungen
Voraussetzung für eine Erstattung in einem anderen Mitgliedstaat ist, dass der inländische Unternehmer Steuerpflichtige Umsätze bewirkt, die in dem Mitgliedstaat, in dem er ansässig ist, ein Recht auf Vorsteuerabzug begründen.
Anträge auf Vorsteuervergütung in einem anderen Mitgliedstaat müssen von im Inland ansässigen Steuerpflichtigen auf elektronischem Weg dem BZSt über ein elektronisches Portal (www.elsteronline.de/bportal/) eingereicht werden.
Ein Antrag pro Mitgliedstaat
Beantragt der Unternehmer die Vergütung für mehrere Mitgliedstaaten, ist für jeden Mitgliedstaat ein gesonderter Antrag zu stellen.
Authentifizierung
Der Antragsteller muss authentifiziert sein.
Vergütungsbetrag
Der Vergütungsbetrag muss mindestens 50 EUR betragen oder einem entsprechend in Landeswährung umgerechneten Betrag entsprechen. Der Unternehmer kann auch einen Antrag für einen Zeitraum von mindestens drei Monaten stellen, wenn der Vergütungsbetrag mindestens 400 EUR beträgt oder einem entsprechend in Landeswährung umgerechneten Betrag entspricht.
Frist
Der Vergütungsantrag ist bis zum 30.9. des auf das Jahr der Ausstellung der Rechnung folgenden Kalenderjahres zu stellen. Für die Einhaltung der Frist genügt der rechtzeitige Eingang des Vergütungsantrags beim BZSt.
Wichtiger Hinweis
Das BZSt prüft nicht die vergütungsfähigen Umsätze.
Buchungsvoraussetzungen
Buchungserfassung
Über den Aufruf des Dialoges „Erweiterte Angaben, Notiz, Datei hinzufügen …“ mit der rechte Maustaste oder das Buchungskontextmenü im Buchen gelangen Sie auf den Reiter UStV-EU.
Nacherfassung:
Zur Nacherfassung haben Sie mehrere Möglichkeiten. Sie können den Dialog für eine nachträgliche Änderung über die rechte Maustaste oder das Buchungskontextmenü in einer geöffneten Buchung im Buchen aufrufen. Alternativ können Sie in der Kontenblattinfo den Dialog über die rechte Maustaste, das Buchungskontextmenü oder Strg- + Z-Taste aufrufen und Ihre Änderungen vornehmen.
Reiter UStV-EU
Nachname/Firmenname
Nachname/Firmenname des Leistenden
Vorname
Vorname des Leistenden
Straße
Straßenangabe zur Adresse des Leistenden
Land
Länderkennzeichen zur Adresse des Leistenden
PLZ
Postleitzahlangabe zur Adresse des Leistenden
Ort
Ortsangabe zur Adresse des Leistenden
Sachverhalt
Sachverhalt der Anlage
USt-IdentNummer
Auf dem Rechnungsbeleg ausgewiesene Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
BMG
Bemessungsgrundlage in der Währung des Erstattungsstaates
USt-Betrag
Umsatzsteuerbetrag in der Währung des Erstattungsstaates
VSt-Betrag
Vorsteuerbetrag in der Währung des Erstattungsstaates
Ergänzung
Ergänzende Angaben zur Leistungsbeschreibung
Sprache
Sprache, in der die ergänzenden Angaben verfasst sind
Pro-Rat-Satz
Eingabe des Pro-Rata-Prozentsatzes welcher die Berechtigung zum Vorsteuerabzug durch sachgerechte Schätzung voraussetzt
Kategorie
Leistungsbeschreibung
Pflichtangaben für den UStV-EU-Dialog
Folgende Pflichtfelder werden vor dem Verlassen des Dialoges mit “OK“ geprüft und dürfen nicht leer sein:
Name/Firmenname
Land
Postleitzahl: Pflichtangabe, sofern es sich um einen inländischen Lieferanten bzw. Dienstleistungserbringer handelt, wenn also als Staat des Lieferanten bzw. Dienstleistungserbringers „Deutschland“ angegeben wird. In diesem Fall muss die Postleitzahl aus exakt 5 Ziffern bestehen
Ort
Sachverhalt
USt-IdentNummer.: Abhängig vom angegebenen Sachverhalt ist die Angabe der USt-IdNr. verpflichtend, optional oder unzulässig:
Sachverhalt = „E“: unzulässig
Sachverhalt = „K“: optional
Sachverhalt = „R“: Pflichtangabe
Bemessungsgrundlage (maximal zulässige Anzahl Ziffern 11)
Umsatzsteuerbetrag (maximal zulässige Anzahl Ziffern 11)
Vorsteuerbetrag (maximal zulässige Anzahl Ziffern 11)
Ergänzende Angaben: sind nur dann zulässig und zwingend erforderlich, wenn die Hauptkategorie "10" angegeben ist
Sprache: Es handelt sich um eine Pflichtangabe, sofern ergänzende Angaben gemacht werden
Kategorie
Weitere Pflichtangaben
Dem Vergütungsantrag sind auf elektronischem Weg die Rechnungen und Einfuhrbelege in Kopie beizufügen, wenn das Entgelt für den Umsatz oder die Einfuhr mindestens 1.000 EUR, bei Rechnungen über den Bezug von Kraftstoffen mindestens 250 EUR beträgt. Zulässige Dateiformate sind PDF, JPEG und TIFF bis zu einer Größe von 5 MB je Antrag.
Hinweis:
Im Programm erfolgen keine Prüfungen der Bemessungsgrundlage und der damit verbundenen Erfassung eines elektronischen Beleges.
Personenkonten
Zuvor erfasste Stammdaten werden bei Buchungen auf ein Personenkonto in den Dialog übernommen. Diese Daten sind editierbar, werden aber nicht in die Stammdaten zurückgeschrieben. Daten, die zuvor in den Stammdaten nicht erfasst wurden, werden in die Stammdaten übernommen.
Wichtiger Hinweis
Wird der Dialog mit „Abbrechen“ verlassen werden keine Daten gespeichert.
Für die CSV-Datei werden nur Buchungen berücksichtigt, bei denen der UStV-EU Dialog gefüllt wurde.
Erstellung der CSV-Datei
Programmaufruf UStV-EU
Diese Funktionalität ist aus der folgenden Menüfolge ausführbar: Rechnungswesen / Infos / Weitere / UStV-EU
Datumsbereich
Auswertungsmonat
Auswertungsmonat von/bis die UStV-EU erstellt werden soll.
Länderauswahl
Alle Länder
Dieser Check ist standardmäßig gesetzt und bewirkt die Anzeige der erfassten Daten aller Länder.
Länderauswahl
Hier können Sie ein oder mehrere Länder zur Anzeige auswählen. Für die Anzeige mehrerer Länder tragen Sie bitte die entsprechenden Länderkürzel ein und trennen Sie diese durch Semikolon. Alternativ können Sie die Auswahl über das Fernglas vornehmen.
Auswahlkriterien
Hier haben Sie zwei Möglichkeiten:
Buchungen analysieren
Es werden die Buchungen aus dem aktiven Mandaten des gewählten Zeitraumes analysiert.
CSV-Datei importieren
Hier können Sie eine bestehende CSV-Datei zur Überprüfung/Bearbeitung importieren.
Wichtiger Hinweis
Beim Import einer CSV-Datei werden keine Buchungen importiert. Wird der Dialog ohne erneutes Erstellen einer CSV-Datei geschlossen, gehen eventuelle Änderungen verloren.
Summe markierte Zellen
Hier können Sie Zellen aus den Spalten Bemessungsgrundlage, USt-Betrag oder VSt-Betrag über die Strg- + rechte Maustaste oder über die Pfeil- + rechte Maustaste markieren und aufsummieren.
CSV-Datei erstellen
Es wird für den gewählten Datumsbereich eine CSV-Datei erzeugt, die standardmäßig im sog. BBS-Benutzerprofil des DATEN-Verzeichnisses der ADDISON Software unterhalb von \Ausgabe"Mandanten-Nummer" abgestellt wird, wie z.B.
…\ADDISON\Software\Daten\UserProfile\Angermann\Ausgabe\1
Anzeige aktualisieren
Hier können Sie die Anzeige nach Änderung z. B. der Auswahlkriterien aktualisieren.
Wichtiger Hinweis
Vorgenommene Änderungen in der Tabelle können ohne vorherige Erstellung einer CSV-Datei beim Aktualisieren verloren gehen.
Neue Erfassungszeile hinzufügen.
Es können eine oder mehrere Zeilen für einen Löschvorgang markiert und anschließend über das Papierkorbsymbol gelöscht werden.
Aufruf des elektronischen Portals
Webaufruf
https://www.elsteronline.de/bportal/
Zugang
Der authentifizierte Zugang erfolgt analog der bisher bereits bekannten Verfahrensweise unter Nutzung des persönlichen BOP-Zertifikates und der entsprechenden PIN. Antragsteller bzw. deren Bevollmächtigte, die über ein Zertifikat/PIN im Elster-Onlineportal (EOP) verfügen, können ihre Zugangsdaten ebenfalls für den Zugang zum BOP nutzen. Eine erneute Registrierung ist nicht erforderlich.
Weiterführende Informationen
Wenn Sie bisher über keinen Zugang zu EOP oder BOP verfügen, beantragen Sie diesen bitte rechtzeitig. Nutzen Sie dazu idealerweise bitte die Registrierungsmöglichkeiten im Elster-Online-Portal. Wählen Sie dort den Link "Zur Registrierung" am Ende der Seite und anschließend die Zugangsart Elster-Basis.
Hinweis:
Aus technischen Gründen ist die Verwendung von hardwaregebundenen Signaturen derzeit nicht möglich.
Weitere Schritte
Nach der erfolgreichen Aktivierung müssen Sie sich im Elster Online Portal (https://www.elsteronline.de/bportal/) mit Ihrem Zertifikat einloggen. Wählen Sie hierfür beim Login das Softwarezertifikat aus.
Nützliche Tipps und Tricks
Sofern Sie Ihrem Antrag elektronische Belege beifügen wollen, müssen Sie sich für diesen Dienst freischalten lassen. Für die Freischaltung der Übermittlung von elektronischen Belegen wählen Sie bitte unter dem Bereich „Dienste“ den „Antrag auf Freischaltung zur Übermittlung elektronischer Belegeaus.
Formularauswahl
Nach der erfolgreichen Anmeldung rufen Sie auf der linken Navigationsleiste den Bereich „Formulare“ auf. Dort wählen Sie das Formular „Antrag auf Umsatzsteuervergütung inländischer Unternehmer im Ausland“.
Folgen Sie dem Menü:
Über die Schaltfläche „Weiter“ gelangen Sie in den „Antrag auf Umsatzsteuervergütung“.
Importfunktionalität
Weiterführende Informationen
Im unteren Teil des Antrages wählen Sie die Seite 3 des Formulars aus:
Im oberen Teil der Seite 3 gelangen Sie über die Schaltfläche „weiter zur Importfunktion“ in den Dialog „Import von Anlagen“:
Hier können Sie die zuvor erstellte CSV-Datei importieren.
Wichtiger Hinweis
Enthält die CSV-Datei ungültige Angaben wird eine CSV-Datei mit Fehlerprotokoll erstellt und die Datei nicht importiert.
Sie haben nun die Möglichkeit die kommentierte Eingabedatei über den UStV-EU-Dialog in ADDISON zu importieren.
In der Spalte „Import Fehlermeldung“ wird Ihnen der erzeugte Fehlerkommentar angezeigt.
Sie können die Daten im UStV-EU-Dialog bearbeiten und eine neue CSV-Datei erstellen. Anschließend können Sie die überarbeitete CSV-Datei erneut im elektronischen Portal importieren.
Wichtiger Hinweis
Die Benutzung der Importfunktionalität erfolgt auf eigenes Risiko. Das BZSt schließt jegliche Haftung für unmittelbare und mittelbare Schäden aus, die den Antragstellern aufgrund der Benutzung dieser Funktionalität oder der Unfähigkeit, diese Funktionalität zu verwenden, entstehen, insbesondere für Datenverluste, Mehraufwendungen oder fehlerhafte Ergebnisse, entgangenem Gewinn, Betriebsunterbrechung, Verlust von geschäftlichen Informationen und sonstige finanzielle Verluste.