Verdiensterhebungen (digitale)

Allgemein

Durch die Erhebung werden die Verdienstdaten an die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder geliefert. Die Erhebungsergebnisse dienen als wichtige Grundlage für politische Entscheidungen, z.B. für die Mindestlohnkommission, die Berechnung des Gender Pay Gap sowie zur Verdienstentwicklung in Land und Bund allgemein. Gleichzeitig soll durch eine verstärkte Automatisierung und Digitalisierung der Erhebungsprozess effizienter gestaltet und der Aufwand für die Meldebetriebe so gering wie möglich gehalten werden.

Die Vierteljährliche Verdiensterhebung (VVE) wird zum Ende Dezember 2021 abgeschafft. Die Verdienststrukturerhebung (VSE) und die Sondererhebung (VE) entfallen zukünftig ab 2022.

Für den Berichtsmonat April 2021 wird im Mai 2021 die neue Verdiensterhebung erstmalig und einmalig für Zwecke der Mindestlohnkommission durchgeführt. Die regelmäßigen monatlichen Datenlieferungen starten ab dem Berichtsmonat Januar 2022.

Für die Verdiensterhebung ist der elektronische Meldeweg gesetzlich verpflichtend. Nur in absoluten Härtefällen werden noch Papiermeldungen angenommen.

Gegenüber den bisherigen Statistiken VVE und VSE ändert sich wesentlich:

Einzeldatensätze, alle SV-Beschäftigten, monatlich

Merkmale, so wie in der betrieblichen Software gespeichert

bezahlten Arbeitsstunden sind Bestandteil der Lieferung auf Ebene der SV-Beschäftigten

Einstellungen

Ansprechpartner Lohn- & Gehalt

Die Absenderangaben (Adressdaten) des Datenübermittlers und Angaben zum Ansprechpartner werden für Rückfragen zur Sendung benötigt. Hierfür wird der Kanzleistempel verwendet.

Sofern für Mandanten/Firmen abweichende Ansprechpartner*innen verwendet werden sollen, so kann dies unter Stammdaten | Mandant | DFÜ im Bereich Ansprechpartner vorgenommen werden.

Grundangaben des Mandanten

Je meldepflichtigem Betrieb sind in der ADDISON Lohn & Gehaltsabrechnung unter Stammdaten | Mandant | Verdienstangaben Grundangaben vorzunehmen.

Hier werden das Statistische Landesamt, an welches die Daten laut Aufforderung übermittelt werden sollen, die Identnummer (mitgeteilte BerichtseinheitID) für den Betrieb, die Tarifbindung und weitere optionale Angaben erfasst. Diese müssen zeitraumbezogen nur geändert werden, sofern die bisher hinterlegten Tatbestände nicht mehr zutreffend sind. Im optionalen Feld für die Bemerkungen an das statistische Amt kann bei Bedarf zur Erläuterung ein Freitext erfasst werden. Die zugehörige Betriebsnummer wird aus dem Mandantenstamm (Hauptbetrieb) verwendet.

Werden zusätzliche Betriebsstätten verwendet, für welche eigene Meldungen abgegeben werden müssen, können je Betriebsnummer abweichende Angaben unter Mandant | Betr.|Abweichende Angaben Verdiensterhebung erfasst werden. Arbeitnehmer, die den Betriebsstätten zugeordnet sind, werden mit diesen Angaben versendet.

Datenübermittlung

Um die Meldungen der Verdiensterhebung zu erstellen, rechnen sie den Berichtsmonat ab und rufen in den Steuerungsdaten unter Bescheinigungen | Verdiensterhebungen die Auswertung auf, und starten den Vorgang.

Der Dialog mit den Voreinstellungen zur Überprüfung der im Mandantenstamm hinterlegten Daten muss bestätigt werden (dies kann in den Einstellungen zur Verdiensterhebung innerhalb der Steuerungsdaten deaktiviert werden). Sollten noch Änderungen notwendig sein kann die Ausführung hier abgebrochen werden und die Stammdaten für die Verdiensterhebung korrigiert werden. Bei Bestätigung der Angaben wird die Meldedatei erstellt, welche anschließend im Meldecenter zum Versand bereitgestellt ist. Mit dem nächsten Sendevorgang werden die Meldungen übermittelt und für bereits gesendete Meldungen vorhandene Protokolle abgerufen. Sofern die Protokolle empfangen wurden, erscheinen die Verdiensterhebungen in den abgeschlossenen Aufträgen.

Bei fehlerhaften Protokoll-Rückmeldungen erscheinen diese im Meldecenter unter den fehlerhaften Meldungen. Die Ergebnisse sind durch Doppelklick auf diese Meldung einsehbar und zu bearbeiten. Anschließend sollen die fehlerhaften Meldungen manuell bestätigt werden und nach Korrektur neu abzugeben. Es werden immer komplette Meldungen erstellt. Die jeweils zuletzt gesendete Meldung wird vom Statistischen Bundesamt verarbeitet.

Zum Druck des Protokolls der Verdiensterhebung rufen sie den Menüpunkt in den Steuerungsdaten auf.

Die Auswertungen können auch in die Jobkette aufgenommen werden.

Die Verdiensterhebung kann in die Statusbildung des Bearbeitungsmonats mit aufgenommen werden.

Werden Rückrechnungen auf Monate durchgeführt, für die bereits Meldungen abgegeben wurden, werden die Verdiensterhebungen bei Abweichungen zur Ursprungsmeldung im Verrechnungsmonat automatisch neu bereitgestellt.

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