Vereinbarung
Vereinbarung
Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung
Basierend auf dem bestehenden Vertragsverhältnis zwischen beiden Vertragspartnern wird ADDISON Direkt zum Bestandteil der Softwarelösung. Ab 01.01.2017 bietet Wolters Kluwer mit den Datenservices von ADDISON Direkt ein neues Verfahren für die elektronische Übermittlung von Daten − u. a. an die Finanzverwaltung (ELSTER) − an. Dazu gehören folgende Meldungen: UStVA, ZM, Dauerfristverlängerungen, KapESt Anmeldungen, betriebliche und private Jahressteuererklärungen sowie die Übermittlung von E-Bilanzen als auch die Offenlegung und Hinterlegung beim Bundesanzeiger.
Darüber hinaus erfolgt das Sozialversicherungsmeldewesen über die Datenservices von ADDISON Direkt.
Des Weiteren stellt Wolters Kluwer dem Kunden durch ADDISON Direkt Funktionalitäten zur Verfügung, die die Zusammenarbeit zwischen Ihnen und Ihren Mandanten optimieren.
Die unter diesem Vertrag angebotenen Dienste, Funktionalitäten und dazugehörigen Preise von ADDISON Direkt ergeben sich im Einzelnen aus der ADDISON Direkt-Preisliste.
Im Rahmen von ADDISON Direkt stellt Wolters Kluwer Support-Leistungen über das ADDISON Portal Plus unentgeltlich zur Verfügung. Darüberhinausgehende Support- oder Serviceleistungen werden nach Aufwand zusätzlich zu den Gebühren gemäß Ziffer 3 berechnet und sind nicht Bestandteil dieser Vereinbarung.
Rechte
Wolters Kluwer behält sich vor, jederzeit die nach Ziffer 2.1 (bereitgestellte Funktionalitäten sowie buchbare Dienste) vereinbarten Leistungen zu ändern, einzustellen oder abweichende Leistungen anzubieten, außer dies ist für den Kunden nicht zumutbar.
Wolters Kluwer ist insbesondere, aber nicht ausschließlich berechtigt, die vertraglich vereinbarten Leistungen nach Ziffer 2.1 zu ändern/einzustellen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen vorliegt:
- Wolters Kluwer ist verpflichtet, die Übereinstimmung der angebotenen Dienste mit geltendem Recht herzustellen, insbesondere bei Änderung der Rechtslage.
- Wolters Kluwer muss durch die Änderung einem gegen Wolters Kluwer gerichteten Gerichtsurteil oder einer Behördenentscheidung nachkommen.
- Die Leistungen entsprechen nicht dem aktuellen Stand der Technik, den Sicherheitsbestimmungen oder dem Datenschutz.
- Wolters Kluwer tauscht die Leistungen ganz oder teilweise gegen höherwertige Leistungen aus, wobei die in der ursprünglichen Leistungsbeschreibung vereinbarte Soll-Beschaffenheit im Wesentlichen erhalten bleibt und die Leistungsänderung für den Kunden zumutbar ist.
- Die Änderungen sind rein technischer oder prozessualer Natur ohne wesentliche Auswirkungen für den Kunden.
Änderungen mit lediglich unwesentlichem Einfluss auf die Funktionen von ADDISON Direkt stellen keine Änderungen im Sinne dieser Ziffer dar. Diese gelten insbesondere für Änderungen rein grafischer Art sowie die bloße Änderung der Anordnung von Funktionen.
Vergütung
Für die Aktivierung von ADDISON Direkt fällt eine einmalige Aktivierungsgebühr von EUR 379,− an, die mit der Zusendung des Aktivierungsschlüssels fällig wird.
Mit Wirkung ab Aktivierung fällt bei Abschluss dieser Vereinbarung für ADDISON Direkt eine monatliche Grundgebühr in folgender Höhe an:
- Kanzleien mit bis zu 4 lizenzierten Kanzleiarbeitsplätzen: EUR 9,90 pro Monat
- Kanzleien mit 5 bis 15 lizenzierten Kanzleiarbeitsplätzen: EUR 18,90 pro Monat
- Kanzleien mit 16 oder mehr lizenzierten Kanzleiarbeitsplätzen: EUR 24,90 pro Monat
Die Annahme dieser Vereinbarung ist Bedingung, um künftig oben beschriebene ELSTER-Meldungen sowie die Übermittlung der E-Bilanz und die Veröffentlichung bzw. Hinterlegung beim Bundesanzeiger komfortabel aus der lokalen Software durchzuführen.
Wolters Kluwer erhält für die in Ziffer 2.1 aufgeführten und in ADDISON Direkt bzw. der Preisliste detailliert beschriebenen Leistungen eine Vergütung gemäß der jeweils zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Wolters Kluwer-ADDISON Direkt-Preisliste im Umfang entsprechend der Nutzung durch den Kunden.
Mitwirkungsleistungen des Kunden
Während der Laufzeit dieser Vereinbarung (siehe Ziffer 2.5) erbringt der Kunde folgende Mitwirkungsleistungen:
- Bereitstellung eines Internetzugangs sowie einer zeitgemäßen Systemumgebung.
- Installation von Zusatzsoftware, sofern erforderlich (z. B. Belegmanager).
- Unverzügliche Information des Vertragspartners im Falle der Adressänderung (online) und/oder der Zahlungsinformationen (mind. Textform).
- Einhaltung der AGB für ADDISON Direkt.
- Anzeige von Sachmängeln.
- Bereitstellung von Informationen zur Behebung von Sachmängeln, insbesondere Screenshots, Fehlermeldungen.
- Implementierung von Maßnahmen zum Schutz der Software vor dem unbefugten Zugriff Dritter.
- Bereitstellung aller für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung notwendigen Informationen und entsprechende Unterstützung von Wolters Kluwer durch den Kunden.
Laufzeit und Kündigung
Beginn und Laufzeit
Diese Vereinbarung beginnt mit Aktivierung von ADDISON Direkt und läuft unbefristet.
Außerordentliche Kündigung
Beide Vertragspartner können diese Vereinbarung aus wichtigem Grund gemäß § 314 BGB kündigen.
Folgen der Kündigung
Mit Wirksamwerden der Kündigung endet das Vertragsverhältnis und der Kunde darf den ADDISON Direkt-Zugang nicht mehr nutzen. Wolters Kluwer behält sich vor, den Benutzer-namen und das Passwort des Kunden mit Wirksamwerden der Kündigung zu sperren. Wolters Kluwer ist außerdem berechtigt, mit Ablauf von 30 Kalendertagen nach Wirksamwerden der Kündigung und nach Ablauf etwaiger gesetzlicher Vorhaltungsfristen sämtliche im Rahmen der Nutzung von ADDISON Direkt entstandenen Daten unwiederbringlich zu löschen.
Reduktion des Leistungsumfangs
Die Abbestellung/Deaktivierung einzelner Dienste innerhalb von ADDISON Direkt bei einzelnen Mandanten (in der Regel über die Konfiguration bei dem einzelnen Mandanten) stellt eine bloße Reduktion des Leistungsumfangs, keine Teilkündigung dar. Bei einer Änderung des Leistungsumfangs innerhalb eines Monats erfolgt die Berechnung der Leistung für den kompletten Monat. Die Abbestellung/Deaktivierung wird zum Folgemonat wirksam.
Datenschutz
Wolters Kluwer verarbeitet während der Laufzeit dieser Vereinbarung personenbezogene Daten des Kunden und wird als Auftragsdatenverarbeiter im Sinne von § 11 BDSG tätig. Die Vertragspartner haben eine entsprechende Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung geschlossen.
Sonstiges
Die AGB von ADDISON Direkt sind Bestandteil dieser Vereinbarung.