Wahlbruttoverarbeitung
Wahlbruttoverarbeitung
Hintergrund
Wahlbrutti sind Speicher im Programm, in denen Sie über Lohnarten Werte einsteuern können. Das Programm kennt 10 Wahlbrutto-Speicher. Die Speicherwerte können durch Ober und/oder Untergrenzen beschränkt werden. Einzelne Mandanten oder Arbeitnehmer können von der Wahlbruttoverarbeitung ausgeschlossen werden. Diese Einstellungen nehmen Sie über das Menü Stammdaten / Mandant / Registerkarte L/WB und Stammdaten / Personal / Registerkarte Pers.-2 vor.
Automatische Lohnarten
Der Inhalt eines Wahlbruttospeichers kann über automatische Lohnarten entnommen werden und für weitere Berechnungen verwendet werden. Die automatischen Lohnarten werden in aufsteigender Reihenfolge verarbeitet (autom. LA 1-5).
Wahlbrutti speichern
Wenn bei der Verarbeitung einer Lohnart Werte in ein Wahlbrutto eingesteuert werden sollen, müssen Sie bei der Lohnart das entsprechende Wahlbrutto kennzeichnen: Betrag oder Stunden; addieren oder subtrahieren.
Wahlbrutti abrufen
Der Inhalt eines Wahlbruttospeichers kann nur über automatische Lohnarten zur Weiterverarbeitung abgerufen werden. Dazu müssen Sie im Menü Stammdaten / Lohnarten / Registerkarte Abruf Std./Beträge die Felder Abruf Stunden/Einheit und Abruf Lohnsatz steuern.
Ober- und Untergrenzen
Ober- und Untergrenzen können sowohl im Menü Stammdaten / Mandant / Registerkarte L/WB als auch im Menü Stammdaten / Personal / Registerkarte Pers.-2 festgelegt werden. Die Angaben im Personalstamm haben Vorrang.
Wenn Sie eine Obergrenze angeben, wird der Inhalt des Wahlbruttospeichers nur dann übernommen, wenn er die Obergrenze nicht überschreitet. Andernfalls wird die Obergrenze als Wert des Wahlbruttos angesetzt.
Wird zu einem Wahlbrutto eine Untergrenze (auch Mindestwert) angeben, wird folgendermaßen verfahren:
- Speicherinhalt kleiner als Untergrenze, wird die Untergrenze herangezogen
- Speicherinhalt größer als Untergrenze, wird der tatsächliche Speicherinhalt herangezogen
Wenn eine Ober- oder Untergrenze den Wert 0 enthält, geht das Programm davon aus, dass keine Begrenzung vorhanden ist. Ob die Grenzen mit Stunden oder Betrag bewertet werden, hängt nur von dem Kennzeichen in der Lohnart ab. Wird ein Wahlbrutto als Lohnsatz abgerufen (Feld Abruf Lohnsatz), so sind die Grenzwerte Beträge. Wenn ein Wahlbrutto aber als Stunden abgerufen wird (Feld Abruf Stunden/Einheit), werden die Grenzwerte als Stunden bewertet.
Wahlbrutto Ausschluss
Sie können bestimmte Wahlbrutti sowohl im Menü Stammdaten / Mandant / Registerkarte L/WB als auch im Menü Stammdaten / Personal / Registerkarte Pers.-2 ausschließen. Die Angaben im Personalstamm haben Vorrang.
Wenn Sie das Kennzeichen Ausschluss Verarbeitung setzen, wird dieses Wahlbrutto bei der Abrechnung nicht verarbeitet. Bei Lohnarten mit Wahlbrutto wird das entsprechende Wahlbrutto weder gespeichert noch abgerufen. Sie können durch das Ausschlusskennzeichen bestimmte Verarbeitungen, die durch Wahlbrutti mit einer Lohnart abgewickelt werden, für eine Firma oder für Arbeitnehmer übergehen.
Bei einer Firma gibt es eine sogenannte Freud und Leidkasse, aus der Aufwendungen für Geschenke u.ä. bei besonderen Anlässen finanziert werden. Die Beiträge zu dieser Kasse werden vom Gehalt einbehalten. Der Betrag ist 2 Promille vom SV-Brutto, aber höchstens von 1.500,00 EUR monatlich, also max. 3,00 EUR.
Um diesen Beitrag zu berechnen, werden alle Lohnarten, die in das SV-Brutto laufen auch in ein Wahlbrutto (z.B. 2) addiert. Diese Addition wird unabhängig von erfassten Ober- und/oder Untergrenzen durchgeführt, da die Begrenzungen für den Abruf, nicht aber die Speicherung gelten.
Die Lohnart „Beitrag Freud und Leid Kasse“ muss im Abruf Lohnsatz die Kennung aus Wahlbrutto 2 haben. Das Feld Anz./Satz verweist auf den entsprechenden Prozentsatz im Mandantenstamm.
Das Wahlbrutto hat als Obergrenze den Wert 1.500,00 EUR.
Ist das SV-Brutto eines Arbeitnehmers niedriger als 1.500,00 EUR so wird der Betrag mit 2 Promille multipliziert. Ist das SV-Brutto eines Arbeitnehmers höher als 1.500,00 EUR, so wird der Betrag der Obergrenze, also 1.500,00 EUR mit 2 Promille multipliziert.