Allgemeine Hinweise zur Hauptversion 2026-3
Die vorliegende Kundeninformation basiert auf dem Redaktionsstand Ende August 2026. Zusätzliche Neuerungen und Erweiterungen sind ggf. durch die Installation von Service Releases und Updates hinzugekommen. Bitte beachten Sie deshalb auch die Kundeninformationen, die wir im Rahmen dieser Aktualisierungen ausliefern. Eine Beschreibung dieser Aktualisierungen finden Sie innerhalb der Anwendung unter Produktinformationen | Updates und Service Releases. |
Neben den Grundvoraussetzungen für die Installation unserer Anwendung erhalten Sie hiermit eine aktuelle Information bzgl. der Verfügbarkeit/Unterstützung von Drittanbieter-Komponenten, und zwar für:
- Microsoft (Betriebssysteme, Office und SQL Server)
- DocuWare (DMS) und
- BDV (SBA, Jobserver, Scanstation …).
Sollten Sie die Installation oder Aktualisierung unserer Anwendungen nicht selbst durchführen, leiten Sie diese Kundeninformation bitte an die zuständigen Personen (z. B. IT-Partner, IT-Beauftragte oder Administratoren) weiter. Die Informationen zu technischen Voraussetzungen und Installationshinweisen finden Sie am Anfang dieses Artikels. Im weiteren Verlauf werden die mit dieser Version bereitgestellten fachlichen Erweiterungen und Änderungen beschrieben. |
Grundvoraussetzungen für die Installation
Für die Installation dieser Version wird die Hauptversion 2026-2 (mit oder ohne Service Release/Updates) unserer Anwendung vorausgesetzt.
Es muss zudem sichergestellt werden, dass die Installation unter einer von uns freigegebenen Betriebssystem-Version vorgenommen wird. Die aktuellen Informationen hierzu finden Sie im folgenden Abschnitt.
Unterstützung von Microsoft-Produkten
Nachfolgend erhalten Sie die aktuellen Informationen bzgl. der Unterstützung von Microsoft-Produkten (Betriebssystemen und Office-Versionen).
Weiterführende Informationen bzgl. der Unterstützung von Microsoft-Produkten finden Sie in dem Dokument Systemvoraussetzungen.pdf (Abschnitt: Unterstützung von Microsoft Produkten) des aktuellen Auslieferungsmediums.
Microsoft SQL Server 2025
Die Freigabe von Microsoft SQL Server 2025 wurde mit Hauptversion 2026-2 erteilt.
Abkündigung von Microsoft-Produkten
Für alle Anwendungen von uns gilt: Lösungen bei Supportanfragen werden nicht erarbeitet, wenn das Fehlverhalten ausschließlich bei Produkt-Versionen auftritt, die abgekündigt sind.
Microsoft Windows Server 2016
Die Freigabe von Microsoft Windows Server 2016 wird mit der Hauptversion 2027-1 entzogen.
Microsoft SQL Server 2017
Die Freigabe von Microsoft SQL Server 2017 wird mit der Hauptversion 2027-3 entzogen.
Hinweis für die Nutzer von Microsoft 365
Seit Januar 2025 werden Kunden mit Microsoft 365 Business- und Premium-Lizenzen automatisch vom klassischen Outlook auf das neue Outlook umgestellt. Sie können jederzeit wieder zum klassischen Outlook zurück wechseln bzw. die Funktionalität auch deaktivieren.
| Das neue Outlook kann in Verbindung mit unseren Anwendungen nicht genutzt werden. Weitere Hinweise entnehmen Sie bitte unseren Systemvoraussetzungen. |
Hilfe erhalten Sie ferner über folgenden Link:
Steuern der Installation und Verwendung des neuen Outlook - Microsoft 365 Apps | Microsoft Learn
DocuWare Support Lifecycle
Nachfolgend finden Sie eine Tabelle mit den End-of-Support-Daten für die aktuell unterstützten Versionen.
| Version | Status | End-of-Support |
|---|---|---|
| 7.14 | Freigabe | 31. Mai 2029 |
| 7.13 | Freigabe | 31. Oktober 2028 |
| 7.12 | Freigabe | 31. Mai 2028 |
| 7.11 | Freigabe | 31. Oktober 2027 |
| 7.10 | Freigabe | 31. Mai 2027 |
| 7.9 | Freigabe entzogen (keine Hotfixes oder Updates seitens DocuWare möglich) Die Unterstützung für DocuWare 7.9 beschränkt sich auf die allgemeine Fehlersuche und bereits veröffentlichte Hotfix-Pakete. | 31. Oktober 2026 |
| 7.8 | Freigabe entzogen | 31. Mai 2026 |
| 7.7 | Freigabe entzogen | 31. Oktober 2025 |
| 7.6 | Freigabe entzogen | 31. Mai 2025 |
| 7.5 | Freigabe entzogen | 31. Oktober 2024 |
| 7.4 | keine Freigabe (Stempelsetzung mit Auswahllisten nicht korrekt; Korrektur erst mit Version 7.5 seitens DocuWare) | 31. Mai 2024 |
| 7.3 | Freigabe entzogen | 30. Juni 2023 |
| 7.2 | keine Freigabe (Veröffentlichung seitens DocuWare nur als optionale Version) | 31. Oktober 2022 |
| 7.1 | Freigabe entzogen | 30. April 2022 |
| 7.0 | Freigabe entzogen | 30. Juni 2021 |
| 6.8 - 6.12 | Freigabe entzogen | 31. Oktober 2020 |
Weiterführende Informationen erhalten Sie unter:
https://support.docuware.com/de-DE/support/docuware-support-lifecycle-policy/
Lösungen bei Supportanfragen auf Basis einer von DocuWare nicht mehr unterstützten Version werden nicht erarbeitet, wenn das Fehlverhalten ausschließlich bei dieser Version auftritt.
BDV-Anwendungen (SBA)
Wir liefern hiermit die aktuelle Version von SBA (005.190.060/5.1.9.60) aus. Sie muss zwingend installiert werden, damit die Anbindung von SBA aus unserer Anwendung heraus korrekt funktioniert. Dies gilt auch für alle zugehörigen Anwendungen (z.B. JobServer und ScanStation).
Hinweise zur Aktualisierung finden Sie im Dokument Installation_SBA.pdf. Sie finden diese Dokumentation im Autoplay-Menü des Installationsmediums unter Dokumentationen | ADDISON | Weitere Dokumentationen.
Installationshinweise
Allgemeines
Unter der Rubrik zu aktualisieren aus dem Autoplay-Menü werden Ihnen alle Anwendungen zur Aktualisierung angeboten, die bereits installiert worden sind. Hier ein Beispiel dazu:
Führen Sie bitte die Aktualisierung aller angezeigten Anwendungen durch.
Weiterführende Informationen bzgl. der Installation unserer Anwendungen finden Sie in dem Dokument Installationsanleitung.pdf. Sie finden diese Dokumentation im Autoplay-Menü des Installationsmediums unter Dokumentationen | ADDISON | Installation.
Bitte achten Sie darauf, dass auch Systeme, die nur für bestimmte Dienste bereitgestellt sind, ebenfalls wie oben dargestellt aktualisiert werden. Dazu zählen z.B.:
|
Hinweise zu Antivirenprogramme
Beachten Sie, dass jedes Antivirenprogramm mehr oder weniger zu Unverträglichkeiten mit jeglichen Anwendungen führen kann. Schalten Sie zum Zeitpunkt der Installation von Anwendungen die Virenscanner-Funktionen ab bzw. definieren Sie Ausnahmen.
Weiterführende Informationen hierzu finden Sie in dem Dokument Systemeinstellungen.pdf (Abschnitt 5.5).
Microsoft Windows Server 2016
Die Freigabe von Microsoft Windows Server 2016 wird mit der Hauptversion 2027-1 entzogen.
Auf Basis der Installation der Anwendungen aus der Hauptversion 2026-3 werden zwei Warndialoge angezeigt, die auf die Situation aufmerksam machen, falls Windows Server 2016 vorgefunden wird.
Die Installation wird über die Schaltfläche "Nein" und "OK" fortgesetzt.
Neuer ELSTER-Server
ELSTER stellt die Datenannahme auf den neuen Server datenannahme.elster.de um. Bitte stellen Sie sicher, dass die Adresse in eventuell vorhandenen Firewalls, Proxy-Systemen oder URL-Whitelist-Konfigurationen für die Kommunikation freigegeben ist.
Weitere Details finden Sie in der Dokumentation Systemeinstellungen.
Wichtige Information: Zusätzliche Domain für ADDISON Online
Im ersten Quartal 2026 haben wir für ADDISON Online - den Onlinearbeitsplatz Ihrer Kanzlei - eine zusätzliche Domain addison-online.de eingeführt. Dies erfolgt zur Verbesserung unserer Dienste, wie z.B. Nutzung von Browserlesezeichen, Vereinheitlichung von Sicherheitseinstellungen. Damit Sie unsere Dienste weiterhin problemlos nutzen können, muss sichergestellt sein, dass Ihre Systeme die neue Adresse erreichen können.
Prüfen Sie jetzt Ihre Verbindung
Bitte führen Sie den Verbindungstest auf Ihrem ADDISON/ AKTE/ SBS - Arbeitsplatzrechner durch, indem Sie folgenden Link (in Ihrem Standard-Browser) öffnen:
https://services.addison-online.de/utils/connection-check.html
Wenn dieser Test erfolgreich ist und Sie die folgende Meldung erhalten, müssen Sie nichts weiter tun:
Was muss ich tun, wenn das nicht geht?
Falls der Verbindungstest nicht erfolgreich ist, wenden Sie sich bitte an Ihren IT-Ansprechpartner. Dieser kann die genannten Adressen in den Firewall- und Netzwerkeinstellungen freigeben.
- *.addison-online.de
- Alternativ: <IhreUrl>.addison-online.de (analog zu <IhreUrl>.portal-bereich.de) und services.addison-online.de
| Die Einführung der neuen Domain wurde stufenweise umgesetzt. Ab der aktuellen Hauptversion 2026-3 ist die Nutzung der neuen Domain für alle Kunden verpflichtend. Bitte prüfen Sie, ob die notwendigen Freigaben in Ihrer Umgebung eingerichtet sind. |
Weitere Details finden Sie in den Systemvoraussetzungen und den kommenden Kundeninformationen. Bei Fragen steht Ihnen unser Support-Team gerne zur Verfügung.
ADDISON Wiki Hilfe - Apache Tomcat®
Als eine Komponente der ADDISON Wiki Hilfe wird nun die Version 9.0.121 von Apache Tomcat® ausgeliefert.
Was ist nach dem Einspielen des Standes zu erledigen?
Nachdem Sie unsere Anwendungen aktualisiert haben, sind möglicherweise weitere Aktionen notwendig. Bitte prüfen Sie dazu auch die Beschreibungen der Fachanwendungen.
Aktualisierung der BDV-Anwendungen (SBA)
Scannen Buchen Archivieren
Wir liefern hiermit die aktuelle Version von SBA aus. Sie muss zwingend installiert werden, damit die Anbindung von SBA aus unserer Anwendung heraus korrekt funktioniert.
Hinweise zur Aktualisierung finden Sie im Dokument Installation_SBA.pdf. Sie finden diese Dokumentation im Autoplay-Menü des Installationsmediums unter Dokumentationen | ADDISON | Weitere Dokumentationen.
SBA-zu-DocuWare-Dienst
Bei Einsatz des SBA-zu-DocuWare-Dienstes ist die Installation des SBA to Docuware Servers explizit aus dem Autoplay-Menü des Auslieferungsmediums auszuführen.
Optimierter Installationsablauf ab SBA Version 5.1.5.0
Das neue SBA-Setup beinhaltet nun zusätzlich auch die Aktualisierung der Zusatzanwendungen wie JobServer, UniWeb, WorkflowServer, etc.
| Wenn SBA und weitere Zusatzanwendungen auf einem System installiert sind, wird das DMS-Update automatisch beim SBA-Update aufgerufen und im Hintergrund durchgeführt. Bitte beachten Sie, dass dadurch die Aktualisierung mehr Zeit in Anspruch nehmen kann. |
Jobserver und Zusatzanwendungen von BDV auf separaten Servern
Beim Einsatz von SBA mit Jobserver auf separaten Systemen ist das Setup des Jobservers manuell auszuführen. Dasselbe gilt - sofern im Einsatz - für diese Produkte:
- JobChargerServer
- Workflowserver (Rechnungseingangsbuch)
- UniWeb (Rechnungseingangsbuch)
- Outlook-Addin.
Die Installationen sind explizit aus dem Autoplay-Menü des Auslieferungsmediums auszuführen und danach an den entsprechenden Systemen installiert werden. Dazu müssen Sie diese mit Hilfe des Autoplay-Menüs zuerst herunterladen.
Die SBA-Komponenten finden Sie unter Setups | Weitere.
Die heruntergeladenen Setups werden standardmäßig in der Verzeichnisstruktur des Download-Managers abgelegt. Der genaue Pfad wird in der unteren, rechten Ecke des Autoplay-Menüs angezeigt.
ScanStation
Ist die ScanStation im Einsatz, muss für das Update die Datei UASS500UPD.EXE auf einen USB-Stick kopiert werden. Diesen Stick bitte in die ScanStation stecken und neu starten. Die ScanStation aktualisiert sich dann automatisch.
Kontenrahmen-Aktualisierungen
Nachdem Sie unsere Anwendung aktualisiert haben und die Datenbank aktualisiert/konvertiert worden ist (siehe oben), sind ggf. weitere Aktualisierungen vorzunehmen, wie Kontenrahmen, Modellkontenrahmen etc. Details hierzu finden Sie bei den Beschreibungen der Fachanwendungen.
Konvertierung der Fibu Zahlungskonditionen
Mit der neuen Programmversion werden die Zahlungsschlüssel für die Fälligkeitsberechnung der Offenen Posten künftig je Mandant verwaltet – statt wie bisher mandantenübergreifend (global).
Beim ersten Start der Programmversion DVD 3_2026 werden die bisherigen globalen Zahlungsschlüssel automatisch auf jeden Mandanten übernommen.
Datenbankserver und Datenbankaktualisierungen
FastObjects Server 14.0
Mit dieser Hauptversion wird die aktuelle Version 14.0.4.87 des FastObjects-Servers ausgeliefert.
Die Dienst-Bezeichnung lautet weiterhin: „FastObjects Server 12.0 …“ und wird zu einem späteren Zeitpunkt angepasst.
Allgemeine Datenbankkonvertierung (vor der BBS- Anmeldung)
Mit der Installation der Hauptversion 2026-3 findet keine allgemeine Anpassung der Datenbank statt.
Projektbezogene Aktualisierung (nach der BBS-Anmeldung)
Nach der BBS-Anmeldung in der ADDISON Software steht eine gesonderte Aktualisierung/Konvertierung für u.g. Projekte an:
ADDISON Software
- Aktualisierung der Institutionen. Der Vorgang dauert wenige Minuten.
- Neue Fristart für euBP importieren. Der Vorgang dauert nur wenige Minuten.
Weitere projektspezifische (Pflicht-)Aktualisierungen finden nicht statt. Sollte die automatische Aktualisierung der Kontenrahmen Rahmendaten nicht konfiguriert sein, so müssen Sie diese aus der Anwendung heraus explizit starten.
Sollten Sie noch nicht die vorige Hauptversion installiert und daraus die ADDISON Software gestartet haben, so erfolgen u.U. weitere Konvertierungen der vorigen Hauptversionen. Siehe dazu die jeweiligen Kundeninformationen.
Neue BBS-Attribute
Mit der Auslieferung der Hauptversion 2026-3 sind für die ADDISON-Anwendungen keine BBS-Attribute hinzugekommen.
Hinweise zur Aktualisierung einer installierten Version
Zu einer installierten Version unserer Anwendung ergeben sich immer wieder Aktualisierungen, die wir über das Internet veröffentlichen (Stichwort Service Releases und Updates), z.B. auf Grund von Änderungen durch die Finanzverwaltung hinsichtlich ELSTER.
| In einer sogenannten Installationsvariante 5 müssen die Service Releases und Updates an allen Serversystemen installiert werden, die mit den ADDISON-Anwendungen arbeiten. |
Werden diese Service Release und Updates nicht sehr zeitnahe eingespielt, kann es u.U. auch dazu führen, dass keine ELSTER-Aufträge (Steuererklärungen etc.) übermittelt werden können, (Stichwort: ELSTER-Mindestversionsprüfung). Es ist daher sehr wichtig, dass Sie die installierte Software immer aktuell halten. Mit dem sogenannten ADDISON Update Server-Dienst verfügen Sie über die einfachste Variante, die Software-Aktualisierungen automatisiert installieren zu lassen. Konfigurieren Sie den o.g. Dienst mit Hilfe der Anwendung Update Server Konfiguration dementsprechend.
Informationen hierzu finden Sie in der Programm-Online-Hilfe unterhalb der Produktdokumentationen | Allgemeine Dokumentationen | Download-Manager, Kapitel ADDISON Update Server.
Wird das System durch einen IT-Partner betreut, so geben Sie bitte diese Information dem IT-Partner weiter, damit er die Konfiguration des ADDISON Update Server-Dienstes vornehmen kann.
Hinweise zu Datenumzügen
Sollte ein Umzug der ADDISON Software-Umgebung (Software und Daten) bevorstehen, so empfehlen wir, im Vorfeld Kontakt mit dem Service Ihrer Wolters Kluwer Tax & Accounting Deutschland GmbH unter [email protected] aufzunehmen.
Ein Umzug der ADDISON Software-Umgebung muss sorgfältig geplant und ausgeführt werden. Ohne richtige Planung/Terminierung des Vorhabens besteht die Gefahr, dass die Verbindung zu ADDISON OneClick nicht mehr funktioniert und daher kein Datentransfer (z.B. in Zusammenhang mit der Bearbeitung von ELSTER-Aufträgen) mehr stattfinden kann bzw. die Anbindung zu der SBA-Umgebung ebenfalls nicht mehr funktioniert.
Support-Dienstleistungen in Verbindung mit Problemen nach einer Umstellung ohne Unter-stützung der Wolters Kluwer Tax & Accounting Deutschland GmbH sind in jedem Fall kostenpflichtig.
ADDISON Software
Allgemeines
Aktualisierung der Institutionen
Die aktuellen Daten für Finanzämter, Gemeinden und Banken werden zur Verfügung gestellt.
IBAN-Berechnung
Die aktuellen IBAN-Regeln der Deutschen Bundesbank wurden eingearbeitet.
Allgemeiner Zahlungsverkehr
Abschaltung der SEPA-Zahlungsdatei-Versionen 3.0 bis V 3.6 ab November 2026
Die Deutsche Kreditwirtschaft hat die Abschaltung der bisher noch gültigen SEPA-Zahlungsdatei Formatversionen 3.0 -3.6 ab November 2026 beschlossen.
Ab diesem Zeitpunkt können nur noch die neuen Formate ab DK Version 3.7 bei den Banken eingereicht werden.
Wichtig! Auch bereits erstellte Zahlungsdateien, die erst ab November 2026 zur Ausführung kommen, müssen im aktuellen SEPA-Format vorliegen.
Die Version 3.7 basiert auf dem ISO-20022-Standard und wird u.a. der neuen Anforderungen zu strukturierten Adressangaben gerecht.
Die DK Version 3.7 entspricht folgenden PAIN Versionen:
Überweisungen PAIN.001.001.09
Lastschriften PAIN.008.001.08
Bitte stellen Sie daher rechtzeitig die SEPA-Dateiversion bei Ihren Hausbankverbindungen um!
Im globalen Zahlungsverkehr erhalten Sie ab sofort einen zusätzlichen Hinweis, wenn die SEPA- Dateiversion an der Hausbankverbindung aktuell nicht der Version V 3.7 entspricht.
Sie können die SEPA-Dateiversion auch im globalen Zahlungsverkehr vor der Zahlungsträgererstellung dauerhaft umstellen.
Klicken Sie in der Spalte Ausgabeformat auf den Abwärtspfeil und wählen Sie den folgenden Eintrag aus: ZKA 3.7 (für D) gültig ab 17.03.2024.
Die SEPA-Dateierstellung erfolgt dann mit der Version 3.7 und gleichzeitig wird diese Version bei Ihren Hausbankverbindungen im globalen Mandantenstamm hinterlegt (Projekt Mandant | Unternehmen | Bankverbindungen| Karteikartenreiter SEPA-Daten1).
Wenn Sie mehrere Hausbankverbindungen bei einem Mandanten angelegt haben, werden Sie anschließend gefragt, ob Sie die SEPA-Dateiversion ebenfalls dauerhaft für diese mit ändern möchten.
Abschaltung des DTAZV Formats per November 2026 für fremdwährungsfähige Auslandszahlungen (außerhalb des SEPA-Raums)
Das bisherige DTAZV-Format wird ab November 2026 von der Deutschen Kreditwirtschaft abgeschaltet.
Bitte stellen Sie daher rechtzeitig auf das neue ISO-20022-XML-basierte Auslandszahlungsformat um, damit Ihre Auslandszahlungen auch weiterhin erfolgreich verarbeitet werden können.
Wichtig! Für die Übermittlung in Ihrem Online-Banking-Programm
Bitte klären Sie mit Ihrer Bank, welche EBICS-Auftragsart für die Übermittlung von Auslandszahlungen im neuen XML-Format zu verwenden ist und ob hierfür eine gesonderte Freischaltung erforderlich ist.
Stellen Sie außerdem sicher, dass in Ihrem Online-Banking-System die von Ihrer Bank vorgegebene Auftragsart für XML-Auslandszahlungen ausgewählt wird.
Die standardisierte EBICS-Auftragsart der Deutschen Kreditwirtschaft für XML-Auslandszahlungen lautet AXZ; bisher wurde für Auslandszahlungen die Auftragsart AZV verwendet.
So aktivieren Sie in ADDISON die Zahlungserstellung im neuen, XML-basierten Auslandszahlungsformat:
Sie müssen bereits vor der Erstellung bzw. Anlage eines Zahlstapels die Aktivierung des neuen Auslandszahlungsformats vornehmen:
Projekt Mandant | Unternehmen| Karteikartenreiter Bankverbindungen |
Karteikartenreiter AZV-Daten.
Aktivieren Sie hierzu das folgende Kontrollkästchen:
Auslandszahlungen im XML-Format erstellen.
IBAN für Konto für Entgelte und Auslagen (Abweichendes Gebührenkonto)
Projekt Mandant | Unternehmen | Karteikartenreiter Bankverbindungen | Karteikartenreiter AZV-Daten.
Wenn Sie die Entgelte und Auslagen für die Verarbeitung von Auslandszahlungen von Ihrem Zahlungsdienstleister bereits auf eine separate Bankverbindung belasten lassen, müssen Sie hier das Konto für Entgelte und Auslagen mit der IBAN ergänzen.
So erstellen Sie die Zahlungsdatei im neuen, XML-basierten Auslandszahlungsformat:
Rufen Sie nach der Erstellung eines Zahlstapels mit Auslandszahlungen den Programmteil
Allgemeiner Zahlungsverkehr auf.
Dort werden die Auslandszahlungen, unter dem nachfolgenden Karteikartenreiter angezeigt.
Für die Ausgabe werden die bisherigen Dateipfade verwendet, Sie können jedoch in den Optionen neue Pfade für das neue Auslandszahlungsformat hinterlegen.
DocuWare
Archivieren von Dokumenten mit unvollständigen Pflichtfeldern im Briefkorb
Unter bestimmten Umständen wurden Dokumente archiviert, obwohl nicht alle als Pflichtfeld definierten Indexfelder ausgefüllt waren. In diesem Fall wurde das Dokument trotzdem archiviert und aus dem Briefkorb entfernt. Dieses Verhalten wurde korrigiert.
Kennzeichnung von Pflichtfeldern und Änderungen wurde überarbeitet
Die Kennzeichnung von Pflichtfeldern und geänderten Feldern wurde überarbeitet, um die Verständlichkeit bei der Erfassung von Indexwerten zu verbessern. Die neuen Optionen sind über die Konfiguration einstellbar (Aufruf: Mandant | DocuWare | Konfiguration)
- Pflichtfelder farblich hervorheben
Die Möglichkeit der farblichen Hervorhebung von Pflichtfeldern wurde um weitere Farbkombinationen erweitert. - Pflichtfelder und Änderungen kennzeichnen
- Für die Kennzeichnung von Pflichtfeldern und Änderungen stehen zusätzlich neue Darstellungsoptionen zur Verfügung. U.a. kann damit die Kennzeichnung von Pflichtfeldern nun an die docuware-seitig fest vorgegebene Kennzeichnung mit * angeglichen werden.
Die Einstellung erfolgt im Abschnitt Globale Archiv-Einstellungen und kann nicht benutzerspezifisch abweichend hinterlegt werden.
ADDISON Direkt
Die Bezeichnung ADDISON OneClick wird in den relevanten Bereichen der Software durch ADDISON Direkt ersetzt.
Damit werden die in der Anwendung angezeigten Namen und Bezeichnungen an die aktuelle Produktbenennung angepasst. Die Funktionalität der betreffenden Bereiche bleibt unverändert.
ADDISON Kanzleiorganisation
Allgemein
KI-Assistent
Der KI-Assistent in ADDISON Kanzlei wird erweitert. Sie können künftig Daten aus den Auswertungen Übersicht Rechnungspositionen, Übersicht Leistungen und Rechnungsausgangsbuch für KI-gestützte Auswertungen nutzen.
Die ausgewählten Auswertungen lassen sich bei vorhandener Lizenz direkt aus dem Menüband der jeweiligen Auswertung an den KI-Assistenten übergeben und stehen dort für weiterführende Analysen zur Verfügung.
Neue Fristart für euBP-Betriebsprüfungsprozesse (euBP)
Für die elektronisch unterstützten Betriebsprüfungsprozesse (euBP) wurde eine neue Fristart für euBP-Prüfberichte eingeführt, die automatisch im Rahmen einer Datenbankpflege bereitgestellt wird.
DocuWare-Integration - Archivierungsstatus im Rechnungsausgangsbuch
Im Rechnungsausgangsbuch wird eine neue Spalte ergänzt. Darüber erkennen Sie, ob eine Rechnung archiviert wurde oder ob eine manuelle Archivierung erforderlich ist. Die Funktion steht nur in Systemen mit DocuWare-Lizenz zur Verfügung.
Die Archivierung erfolgt entweder automatisch während der Faktura oder manuell über das neue Icon Archivieren im Menüband im Rechnungsausgangsbuch. Dabei können optional Indexfelder bearbeitet werden.
Im Falle von E-Rechnungen wird aktuell bei der automatischen Archivierung während der Faktura ausschließlich die PDF-Datei archiviert. Eine manuelle Archivierung von E-Rechnungen über die Schaltfläche im Rechnungsausgangsbuch ist möglich, wenn diese den Status „gültig“ haben. In diesem Fall wird die E-Rechnung (ZUGFeRD-PDF mit eingebetteten XML-Daten bzw. XRechnung) archiviert. Eine automatische Archivierung von E-Rechnungen ist mit zusätzlicher Konfiguration möglich. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an Ihren DocuWare-Kundenbetreuer oder an [email protected]. |
Elsternachrichten
Rücknahme eines eEinspruchs
Ab sofort können elektronisch versendete Einsprüche direkt in der Anwendung zurückgenommen werden.
Die Funktion ist nur aktiv, wenn für den elektronisch übermittelten Einspruch ein Transferticket vom Finanzamt vorliegt.
Die Rücknahme kann über folgende Bereiche erfolgen:
- Mandant | Übersicht Elster Nachrichten
- Kanzlei | Übersicht Elster Nachrichten
Beim Aufruf über die Übersicht Elster-Nachrichten steht ein neues Icon für die Rücknahme des ausgewählten Einspruchs zur Verfügung.
Für die Rücknahme wurde ein neuer Dialog bereitgestellt, der sich auf den ursprünglichen Einspruch bezieht. Es kann nur ein Verwaltungsakt in vollem Umfang zurückgenommen werden.
Im Dialog eEinspruch Rücknahme können nur der zuständige Mitarbeiter / Hauptansprechpartner, Notizen (intern), verbundene Einträge (intern), sowie der Bearbeitungsstand verändert werden.
Nach erfolgreichem Versand wird der Status Elsterauftrag gesendet angezeigt.
Auch hier erfolgt die Übermittlung über die ELSTER-Schnittstelle, inklusive Protokollierung und
kann über die Elster Aufträge und über die Übersicht Elsternachrichten eingesehen werden.
Die notwendigen Benutzerberechtigungen entsprechen denen für den eEinspruch.
Nachtrag zum eEinspruch
Ab sofort können für elektronisch versendete Einsprüche digitale Nachträge vorgenommen werden.
Die Funktion ist nur aktiv, wenn für den elektronisch übermittelten Einspruch ein Transferticket vom Finanzamt vorliegt.
Diese Funktion ermöglicht es Ihnen, zusätzliche Informationen oder Dokumente medienbruchfrei an das Finanzamt zu senden – ganz ohne erneute Erfassung des ursprünglichen Einspruchs.
Die Rücknahme kann über folgende Bereiche erfolgen:
- Mandant | Übersicht Elster Nachrichten
- Kanzlei | Übersicht Elster Nachrichten
Beim Aufruf über die Übersicht Elster-Nachrichten steht ein neues Icon für den Nachtrag zum ausgewählten Einspruch zur Verfügung.
Für den Nachtrag wurde ein neuer Dialog bereitgestellt, der sich auf den ursprünglichen Einspruch bezieht. Der Bereich Beteiligte und der Bereich Verwaltungsakt sind daher nicht mehr änderbar.
Nach erfolgreichem Versand wird der Status Elsterauftrag gesendet angezeigt.
Auch hier erfolgt die Übermittlung über die ELSTER-Schnittstelle, inklusive Protokollierung und
kann über die Elster Aufträge und über die Übersicht Elsternachrichten eingesehen werden.
Die notwendigen Benutzerberechtigungen entsprechen denen für den eEinspruch.
DIVA-Abruf
Bisher wurde für die Erstellung von Postbucheinträgen im Rahmen des DIVA-Abrufs grundsätzlich die Hauptkanzlei verwendet. Künftig erfolgt die Zuordnung vorrangig über den beim Mandanten hinterlegten zuständigen Ansprechpartner. Dadurch wird die für den jeweiligen Vorgang relevante Kanzlei berücksichtigt.
Ist kein zuständiger Ansprechpartner hinterlegt oder kann darüber keine Kanzlei ermittelt werden, wird weiterhin die Hauptkanzlei verwendet. Damit ist sichergestellt, dass Postbucheinträge auch in diesen Fällen zuverlässig erstellt werden können.
ADDISON Lohn- & Gehaltsabrechnung
Automatisierung der Versicherungsnummernabfrage
Die Versicherungsnummernabfrage ist Voraussetzung, um eine DEÜV-Anmeldung für neu eingetretene Beschäftigte erstellen zu können.
Um diesen Prozess in der Praxis zu beschleunigen und zu automatisieren, wird zukünftig die Versicherungsnummernabfrage automatisch im Hintergrund erstellt und direkt automatisch über das Meldecenter versendet, sobald die erforderlichen Stammdaten beim Speichern des Personalstamms vorliegen.
Zudem kann die DEÜV-Anmeldung zukünftig programmseitig auch bereits erstellt werden, sobald die Versicherungsnummernabfrage versendet wurde, unabhängig davon ob bereits das Ergebnis der Versicherungsnummernabfrage vorliegt.
Mandantendaten
Historisierung des Wirtschaftsbereiches (für Sofortmeldung)
Um den Beginn bzw. auch das Ende einer Sofortmeldepflicht monatsgenau abbilden zu können, wurde auf der Maske Stammdaten | Mandant | MD unter der Gruppe Wirtschaftsbereich das Feld Beginn eingeführt. Damit ist es möglich die Sofortmeldepflicht begrenzt bzw. historisiert abzubilden. Mit der Schaltfläche
wird ein neuer Gültigkeitsbeginn angelegt. In Kombination mit dem Wirtschaftsbereich begründet das die Sofortmeldepflicht oder das Ende der Sofortmeldeflicht. Die Auswahl eines Wirtschaftsbereiches ohne eines konkreten Beginn-Monats bedeutet die Sofortmeldepflicht für gesamten Abrechnungszeitraum des Mandats.
Historisierung des Lohnsteueranmeldezeitraumes
Künftig kann die Änderung des Lohnsteueranmeldezeitraumes historisiert erfolgen. Damit ist eine Abgrenzung und Nachvollziehbarkeit zur Veränderung des Anmeldezeitraums erkennbar. Durch die Schaltfläche
kann ein neuer Gültigkeitsbeginn angelegt werden. Der darunter ausgewählte Anmeldezeitraum ist ab dem Datum gültig und wird programmseitig bei der Erstellung der Lohnsteueranmeldung herangezogen.
Sperrung der Tarifbindung nach erster Abrechnung
Unter Stammdaten | Mandant | MD wird die Auswahlbox für die Tarifbindung zukünftig gesperrt, sobald eine Tarifbindung neu ausgewählt wird (z. B. Bauhauptgewerbe) und die erste Abrechnung (keine Simulierung) für einen Beschäftigten innerhalb dieses Mandanten erfolgt, um Inkonsistenzen in den Abrechnungsdaten durch eine nachträgliche Änderung der Tarifbindung zu verhindern, insbesondere bei tarif- und branchenspezifischen Berechnungen (z. B. Urlaubskassenverfahren im Bau, Meldeverfahren im Bau, etc.).
Für bestehende und bereits abgerechnete Mandanten mit Tarifbindung gilt die gleiche Vorgehensweise.
Auswertung Lohnjournal: Optionale Zusatzseite bei Vormonatskorrekturen
Das Lohnjournal wurde durch die Integration zusätzlicher Auswertungsblätter ergänzt. Zur besseren und transparenten Nachvollziehbarkeit der Lohnsteueranmeldekorrekturen, wird bei Korrekturen der pauschalen Lohnsteuer, des pauschalen Solidaritätszuschlags sowie der pauschalen Kirchensteuer ein Zusatzblatt ausgegeben.
Die Ausgabe der Korrekturwerte kann über die Listeigenschaften des Lohnjournals deaktiviert werden.
ADDISON Finanzbuchhaltung
Strukturelle Änderung der Zahlungskonditionen - jetzt mandantenbezogen
Mit der neuen Programmversion werden die Zahlungsschlüssel für die Fälligkeitsberechnung der Offenen Posten künftig je Mandant verwaltet – statt wie bisher mandantenübergreifend (global).
Das bedeutet für Sie:
Sie können beispielsweise den Zahlungsschlüssel 1 bei Mandant A mit eigenen Fälligkeitstagen und Skontoprozentsätzen hinterlegen – unabhängig von den Einstellungen bei Mandant B.
So haben Sie mehr Flexibilität und können Ihre Zahlungsbedingungen übersichtlich je Mandant anpassen.
Konvertierung
Beim ersten Start der Programmversion DVD 3_2026 werden die bisherigen globalen Zahlungsschlüssel automatisch auf jeden Mandanten übernommen.
Anschließend entfällt der Menüpunkt Stammdaten | Übergreifende Stammdaten | Zahlungskonditionen, da die Verwaltung künftig mandantenspezifisch erfolgt.
Das bedeutet für Sie: Die Umstellung erfolgt automatisch und Sie können sofort mit den neuen, flexibleren Einstellungen arbeiten – ganz ohne zusätzlichen Aufwand.
Aufruf der mandantenspezifischen Zahlungsschlüssel
Die mandantenbezogenen Zahlungsschlüssel finden Sie künftig unter:
Stammdaten | Individuelle Zahlungsschlüssel.
So können Sie Ihre Zahlungsbedingungen bequem und übersichtlich je Mandant anpassen.
Die bisherigen übergreifenden Zahlungsschlüssel können Sie über die folgenden Menüpunkte einsehen: Extras | Import | Zahlungsschlüssel Vorlagen.
Neuanlage Mandant
Bei der Neuanlage eines Mandanten werden Sie künftig direkt in der Firmenstammanlage gefragt, ob Sie Ihre bisherigen globalen Zahlungsschlüssel übernehmen oder die Standard-Zahlungsschlüssel von ADDISON verwenden möchten.
Die Abfrage erfolgt automatisch, sobald Sie vom Karteikartenreiter Grunddaten zum Reiter Steuern | Bilanz | Konsolidierung wechseln.
So können Sie gleich zu Beginn die passende Einstellung wählen – einfach und komfortabel.
Verbuchung der Dokumente aus dem Belegarchiv
Mit dieser Version stellen wir Ihnen eine optimierte Belegliste für die Verbuchung der Dokumente aus dem Belegarchiv zur Verfügung. Sie ersetzt die bisherige, fest eingebundene Ansicht.
Wie bisher steht Ihnen die Belegliste in folgenden Buchungsmasken zur Verfügung:
- Vertikalerfassung
- Horizontalerfassung (SL/BSL ein Feld)
- Horizontalerfassung (SL/BSL getrennt)
- Vertikalerfassung (SL im Konto / Gegenkonto)
- Horizontalerfassung Konto Soll an Konto Haben
Ihre Vorteile:
- Freie Fensterposition: Die Belegliste ist ein freischwebendes Fenster, das Sie beliebig positionieren können – auch auf einem zweiten Monitor.
- Variable Fenstergröße: Sie passen die Größe individuell an Ihren Arbeitsplatz an.
- Alle Belege im Blick: Angezeigt werden alle verfügbaren Belege – die bisherige Beschränkung auf die Periode entfällt.
- Individuelle Spaltenansicht: Spalten lassen sich ein- und ausblenden sowie in der Reihenfolge frei anordnen.
Weitere Informationen finden Sie in der Hilfe ADDISON Finanzbuchhaltung Buchen ab Seite 77 ff.
Buchen mit SBA
Mit dieser Version stellen wir Ihnen die SBA-Version 5.1.9.6 zur Verfügung.
Ab SBA-Version 5.1.9.6 (005.190.060) werden ZUGFeRD-2.5-Rechnungen unterstützt.
Damit können Rechnungen im aktuellen ZUGFeRD-Format verarbeitet und in bestehende SBA-Prozesse integriert werden.
Anbindung BPS-Bau
Mit dieser Version steht eine direkte Anbindung an BPS-Bau zur Verfügung. Dadurch können folgende Daten direkt aus BPS-Bau abgerufen werden:
- Rechnungen
- Stammdaten
Dazu muss unter Stammdaten | Firmendaten | Finanzbuchhaltung |
Menü | BPS-Einstellungen
folgende Einstellung vorgenommen werden:
Datenabruf:
Erfassung | weitere | Datenübernahme
Über die Schaltfläche Import wird folgender Dialog aufgerufen:
Über die Schaltfläche Rechnungen übertragen werden die ausgewählten Daten direkt in ADDISON importiert.
Stammdatenprogramme
Performanceoptimierung Import Modellkontenrahmen
Der Dialog Import Kontenrahmen wurde hinsichtlich der Performance optimiert. Gliederungs-Dateien und Baumstrukturen werden nun erst bei Bedarf geladen.
Dadurch verkürzen sich die Ladezeiten beim Öffnen des Dialogs deutlich und die Bedienung wird spürbar schneller.
Neue Konten in den Kontenrahmen ab 2026
Mit den Kontenrahmen wurde ab 2026 das neue Konto Gegenkonto Umsatzsteuer § 4 Abs. 3 EStG eingeführt.
Folgende Konten wurden neu aufgenommen:
- SKR03/SKR04: Konto 9903
- SKR13: Konto 9912
Die Erweiterung wurde zudem in den folgenden Kontenrahmen umgesetzt:
- SKR42
- SKR541
- SKR570
- SKR571
- SKR580
- SKR581
- SKR585
- SKR586
Das neue Konto dient als Gegenkonto für die Abbildung der Umsatzsteuer nach § 4 Abs. 3 EStG und unterstützt die korrekte Auswertung im Rahmen der EÜR-Taxonomie. Durch die Aufnahme in die genannten Kontenrahmen können die entsprechenden Geschäftsvorfälle künftig normgerecht erfasst und ausgewertet werden.
| Wichtiger Hinweis zur Aktualisierung der Kontenrahmen und den dazugehörigen Importdateien. |
Je nach Einstellung in den Rahmendaten des Kontenrahmens (Stammdaten | Kontenrahmen | Rahmendaten | Karteikartenreiter Info | Schaltfläche Weitere Einstellungen) werden die BWA- und Bilanzgliederungen, die Schemen für die Kapitalflussrechnung, das Universalschema sowie Programmverbindungen ggf. automatisch importiert.
Wenn die automatische Aktualisierung nicht aktiviert wurde, müssen diese manuell importiert werden (Menü: Extras | Import | Modellkontenrahmen).
Auswertungs- und Infoprogramme
BWA-Anpassung ab 2026
Im Rahmen der Kontenrahmen- und Auswertungsanpassungen 2026 wurde das neue Konto
Gegenkonto Umsatzsteuer § 4 Abs. 3 EStG in die BWA-Gliederungen aufgenommen.
Dabei wurden die Konten:
- 9903 (SKR03/SKR04)
- 9912 (SKR13)
der Position Vereinnahmte Umsatzsteuer in den Gliederungen Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG zugeordnet.
Durch diese Erweiterung werden die entsprechenden Buchungen künftig automatisch in der richtigen BWA-Position ausgewiesen und in den Auswertungen zur Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) korrekt berücksichtigt.
| Wichtiger Hinweis zur Aktualisierung der Kontenrahmen und den dazugehörigen Importdateien. |
Je nach Einstellung in den Rahmendaten des Kontenrahmens (Stammdaten | Kontenrahmen | Rahmendaten | Karteikartenreiter Info | Schaltfläche Weitere Einstellungen) werden die BWA- und Bilanzgliederungen, die Schemen für die Kapitalflussrechnung, das Universalschema sowie Programmverbindungen ggf. automatisch importiert.
Wenn die automatische Aktualisierung nicht aktiviert wurde, müssen diese manuell importiert werden (Menü: Extras | Import | Modellkontenrahmen).
Fibu Datencenter
Änderung in der OP-Ansicht – Berechnungsgrundlage Fälligkeitsstruktur
Im Fibu Datencenter wurde innerhalb der OP-Ansicht die Darstellung der Spalte Fälligkeitsstruktur analog zur OP‑Liste angepasst.
Die Offenen-Posten für überfällige Rechnungen werden nun – analog zu den Offenen-Posten noch nicht fälliger Rechnungen – auf Basis der im Firmenstamm hinterlegten Fälligkeitstage ermittelt. (Stammdaten | Firmenstammdaten | Karteikartenreiter Zahlungsverkehr | Fälligkeitsstruktur OP-Liste).
Eine Darstellung nach festen und nicht veränderbaren Zeitintervallen (bisher 30 / 60 / 90 Tage) erfolgt somit nicht mehr.
Damit steht Ihnen eine flexiblere und individuell konfigurierbare Fälligkeitsstruktur zur Verfügung, die sich an Ihren firmenspezifischen Anforderungen orientiert.
(Die Spalte Fälligkeitsstruktur wurde bei dieser Ansicht weiter nach links verschoben)
Kontenblatt-Info - Buchen in Periode 14 ohne Bilanzlizenz
Bei Einsatz ausschließlich einer Finanzbuchhaltungslizenz war es bislang möglich, über das Kontoblatt Stornobuchungen in Periode 14 zu erfassen. Dieses Verhalten wurde korrigiert.
Künftig ist das Buchen in Periode 14 nur noch mit entsprechender Bilanzlizenz möglich.
Umsatzsteuerliche Auswertungen
Protokoll der USt-ID Prüfung - jetzt ausführlicher
Mit der Umstellung der USt-IdNr.-Prüfung auf die neue REST-Schnittstelle wurden die Ergebnisse der qualifizierten Bestätigung angepasst.
Bisher wurde bei den Adressfeldern (Firmenname, Ort, PLZ, Straße) lediglich das Prüfergebnis angezeigt, z.B. Stimmt überein.
Künftig wird zusätzlich der tatsächlich geprüfte Wert ausgegeben, sodass das Prüfergebnis für Sie eindeutig nachvollziehbar ist.
Die einfache USt-IdNr.-Prüfung sowie alle weiteren Funktionen der bestehenden Lösung bleiben unverändert.
Umsatzsteuer Österreich
Aufgrund einer Steuersatzänderung zum 01.07.2026 für spezielle Nahrungsmittel wurde das Formular für die Umsatzsteuer-Voranmeldung für Österreich um neue Kennziffern erweitert.
Die entsprechenden Anpassungen wurden umgesetzt und das Formular um die neuen Kennziffern 124 und 125 erweitert.
Die Überleitung der neuen Kennziffern erfolgt über die Stellvertreter-Kennziffern/deutsche Kennziffern.
Folgende Felder wurden ergänzt:
| Zeile | Stellvertreter Kennziffer | Kennziffer |
|---|---|---|
| 4.15 | 56 | 124 |
| 4.30 | 57 | 125 |
Sofern Sie den o.g. Sachverhalt benötigen, legen Sie sich bitte neue Konten mit den Stellvertreter-Kennziffern an.
Jahreswechselprogramme
Automatische Vorschlagsbelegung des Wirtschaftsjahresendes
Beim vorläufigen Jahreswechsel wird Ihnen das Ende des Wirtschaftsjahres jetzt automatisch vorgeschlagen. Eine manuelle Eingabe ist damit in den meisten Fällen nicht mehr erforderlich.
Zahlungsverkehr
Abschaltung der SEPA Zahlungsdatei-Version V 3.6 zum November 2026
Die Deutsche Kreditwirtschaft hat die Abschaltung der bisher noch gültigen SEPA-Zahlungsdatei Formatversion 3.6 ab November 2026 beschlossen.
Ab diesem Zeitpunkt können nur noch die neuen Formate ab DK Version 3.7 bei den Banken eingereicht werden.
Wichtig! Auch bereits erstellte Zahlungsdateien, die erst ab November 2026 zur Ausführung kommen, müssen im aktuellen SEPA-Format vorliegen.
Die Version 3.7 basiert auf dem ISO-20022-Standard und wird u.a. der neuen Anforderungen zu strukturierten Adressangaben gerecht.
Die DK Version 3.7 entspricht folgenden PAIN-Versionen:
- Überweisungen PAIN.001.001.09
- Lastschriften PAIN.008.001.08
Bitte stellen Sie daher rechtzeitig die SEPA-Dateiversion bei Ihren Hausbankverbindungen um!
Im globalen Zahlungsverkehr erhalten Sie ab sofort einen zusätzlichen Hinweis, wenn die SEPA Dateiversion an der Hausbankverbindung aktuell nicht der Version V 3.7 entspricht.
Sie können die SEPA Dateiversion auch im globalen Zahlungsverkehr vor der Zahlungsträgererstellung dauerhaft umstellen.
Klicken Sie in der Spalte Ausgabeformat auf den Abwärtspfeil und wählen Sie den folgenden Eintrag aus: ZKA 3.7 (für D) gültig ab 17.03.2024.
Die SEPA Dateierstellung erfolgt dann mit der Version 3.7 und gleichzeitig wird diese Version bei Ihren Hausbankverbindungen im globalen Mandantenstamm hinterlegt (Projekt Mandant | Unternehmen | Bankverbindungen| Karteikartenreiter SEPA-Daten1).
Wenn Sie mehrere Hausbankverbindungen bei einem Mandanten angelegt haben, werden Sie anschließend gefragt, ob Sie die SEPA Dateiversion ebenfalls dauerhaft für diese mit ändern möchten.
Abschaltung des DTAZV-Formats per November 2026 für fremdwährungsfähige Auslandszahlungen (außerhalb des SEPA Raums)
Das bisherige DTAZV-Format wird ab November 2026 von der Deutschen Kreditwirtschaft abgeschaltet.
Bitte stellen Sie daher rechtzeitig auf das neue ISO-20022-XML-basierte Auslandszahlungsformat um, damit Ihre Auslandszahlungen auch weiterhin erfolgreich verarbeitet werden können.
Wichtig! Für die Übermittlung in Ihrem Online-Banking-Programm
Bitte klären Sie mit Ihrer Bank, welche EBICS-Auftragsart für die Übermittlung von Auslandszahlungen im neuen XML-Format zu verwenden ist und ob hierfür eine gesonderte Freischaltung erforderlich ist.
Stellen Sie außerdem sicher, dass in Ihrem Online-Banking-System die von Ihrer Bank vorgegebene Auftragsart für XML-Auslandszahlungen ausgewählt wird.
Die standardisierte EBICS-Auftragsart der Deutschen Kreditwirtschaft für XML-Auslandszahlungen lautet AXZ; bisher wurde für Auslandszahlungen die Auftragsart AZV verwendet.
So aktivieren Sie in ADDISON die Zahlungserstellung im neuen, XML-basierten Auslandszahlungsformat:
Sie müssen bereits vor der Erstellung bzw. Anlage eines Zahlstapels die Aktivierung des neuen Auslandszahlungsformats vornehmen:
Projekt Mandant | Unternehmen| Karteikartenreiter Bankverbindungen |
Karteikartenreiter AZV-Daten.
Aktivieren Sie hierzu das folgende Kontrollkästchen:
Auslandszahlungen im XML-Format erstellen.
IBAN für Konto für Entgelte und Auslagen (Abweichendes Gebührenkonto)
Projekt Mandant | Unternehmen | Karteikartenreiter Bankverbindungen | Karteikartenreiter AZV-Daten.
Wenn Sie die Entgelte und Auslagen für die Verarbeitung von Auslandszahlungen von Ihrem Zahlungsdienstleister bereits auf eine separate Bankverbindung belasten lassen, müssen Sie hier das Konto für Entgelte und Auslagen mit der IBAN ergänzen.
So erstellen Sie die Zahlungsdatei im neuen, XML-basierten Auslandszahlungsformat:
Rufen Sie nach der Erstellung eines Zahlstapels mit Auslandszahlungen den Programmteil
Allgemeiner Zahlungsverkehr auf.
Dort werden die Auslandszahlungen, unter dem nachfolgenden Karteikartenreiter angezeigt.
Für die Ausgabe werden die bisherigen Dateipfade verwendet, Sie können jedoch in den Optionen neue Pfade für das neue Auslandszahlungsformat hinterlegen.
Was müssen Sie vor der ersten Einreichung von Auslandszahlungen in dem neuen XML-Auslands-Zahlungsformat beachten?
Verpflichtung der Unterstützung von AZV-Scheckzahlungsarten entfällt
Auslandszahlungen mit Scheckzahlungsarten werden ggf. nicht mehr von Ihrem Zahlungsdienstleister unterstützt. Die Zahlungsdienstleister sind nicht mehr verpflichtet, Auslandszahlungen mit einer Auslands-Scheckzahlungsart entgegenzunehmen.
Das betrifft die Scheck-Zahlungsartschlüssel 20-23 und 30-33. Ggf. müssen Sie daher die Auslandszahlungsart in den Lieferantenstammdaten auf eine andere Auslandszahlungsart, z.B. Auslandsüberweisung, abändern.
Im neuen Auslandszahlungsverkehr entfallene Scheckzahlungsarten
Folgende Scheckzahlungsarten können mit dem neuen, XML-basierten Auslandszahlungsformat nicht mehr aufgegeben werden:
- 23 Scheckziehung Einschreiben
- 33 Scheckziehung an Auftraggeber Einschreiben/Eilboten.
Ggf. müssen Sie daher die Auslandszahlungsart in den Lieferantenstammdaten auf eine andere Auslandszahlungsart, z.B. Standardübermittlung, abändern. Bei der Zahlungsfreigabe erhalten Sie einen entsprechenden Hinweis.
Adresse des Scheckempfängers bei Scheckzahlungsarten
Der Name des Scheckempfängers und die Adressdaten dürfen jeweils 70 Zeichen nicht überschreiten. Bei der Zahlfreigabe werden diese Angaben geprüft und Sie erhalten ein Hinweisprotokoll. Ggf. müssen Sie in den Lieferantenstammdaten die o.g. Daten pflegen.
Folgende Weisungsschlüssel entfallen im neuen Auslandszahlungsformat
- 6= Bank des Begünstigten per Telefon avisieren
- 7= Bank des Begünstigten per Telex avisieren
Sollten diese Weisungen geschlüsselt sein, erhalten Sie ebenfalls bei der Zahlfreigabe einen entsprechenden Hinweis und die Offenen-Posten werden nicht zur Zahlung freigegeben.
Neue Felder für Bankcode-Typ und Routing-Nummer
Manche Banken des Zahlungsempfängers – z. B. ein Teil der US-Banken – sind nicht eindeutig über SWIFT/BIC erreichbar. Für diese wird zusätzlich ein Bankcode-Typ mit Routing-Nummer benötigt (z. B. die ABA Routing Number).
Bisher konnten diese Angaben, mit // getrennt, im Feld Bankname oder im Feld Zusatzinformation zur Weisung erfasst werden. Da diese Angaben künftig strukturiert ausgegeben werden müssen, stehen im AZV-Dialog der Lieferantenkonten ab dem Monatsupdate 09.2026 zwei neue Felder zur Verfügung:
- -Bankcode-Typ
- -Routing-Nummer
Bitte übertragen Sie Ihre bisherigen Angaben zu Bankcode-Typ und Routing-Nummer in die neuen Felder, damit diese weiterhin korrekt in der Auslandszahlungsdatei (XML Format) übermittelt werden.
Lieferantenkonten Tabellarische Kontenansicht - künftig mit AZV-Stammdaten
Mit dem Monatsupdate 09.2026 stellen wir zusätzlich eine Erweiterung der Listenanzeige bei den Personenkonten zur Verfügung.
Hierbei werden alle Felder aus dem AZV-Dialog an die Liste angefügt. Damit lassen sich die AZV-Stammdaten künftig besser verwalten und kontrollieren.
Tipp: Klicken Sie jeweils auf die Spaltenüberschriften Kontonummer und Kontenkurzbezeichnung und fixieren Sie diese über das Kontextmenü (rechte Maustaste) mit dem Menüeintrag Spalte links fixieren. So behalten Sie beim Scrollen die neuen AZV-Spalten besser im Blick.
Zahlungen frei geben - jetzt auch im Vorjahr möglich
Es kann insbesondere zum Jahresende notwendig sein, das neue Wirtschaftsjahr bereits vorzeitig zu eröffnen. Bisher konnten in diesem Fall im Vorjahr keine Zahlungsfreigaben durchgeführt werden. Ab sofort stehen Ihnen folgende Funktionen auch nach einem vorläufigen Jahreswechsel im Vorjahr weiterhin zur Verfügung:
- Kundenzahlungen vorschlagen
- Lieferantenzahlungen vorschlagen sowie
- Dialogfreigabe Zahlungen
Nutzen: Sie bleiben im Zahlungsverkehr flexibel und können Zahlungen im Vorjahr auch dann wie gewohnt vorbereiten und freigeben, wenn das neue Wirtschaftsjahr bereits eröffnet wurde.
SRZ Kontoauszugsabruf und ADDISON Direkt Online Banking
Im globalen Mandantenstamm können Sie bei den Hausbankverbindungen auf dem Reiter Service RZ eine neue Funktion aktivieren:
SRZ-Umsätze an ADDISON Direkt Online Banking weiterleiten.
Mit dieser Option können über SRZ abgeholte Kontoumsätze an ADDISON Direkt Online Banking weitergeleitet werden.
Die Funktion ist insbesondere für Mandanten gedacht, deren Kontoumsätze zwar über das Service RZ abgerufen werden, die Kontierung jedoch durch den Mandanten selbst im ADDISON Direkt Portal über die Funktion Belege an Bank des Belegmanagers erfolgt.
Die SRZ Kontoumsätze werden automatisiert weitergeleitet (zeitversetzt, ca. 40 min.).
Im SRZ Auftragsmanager gibt es auch ein neues Icon für die manuelle Weiterleitung der Kontoumsätze, falls diese nicht automatisiert weitergeleitet werden konnten (ebenfalls zeitversetzt, ca. 40 min.).
Nach der Kontierung im ADDISON Direkt Belegmanager werden die Kontoumsätze in Form von Bankbuchungen an die Finanzbuchhaltung übergeben.
Eine automatisierte Nachkontierung über ADDISON Banking ist dann nicht mehr möglich. Ist diese neue Option nicht aktiviert, verbleiben die Umsätze im lokalen System.
ADDISON Anlagenbuchhaltung
Abschreibungsarten
- Bei Verwendung der Abschreibungsart „Elektrofahrzeuge“ wurde die Abschreibung in Fällen mit einem Rumpf-Wirtschaftsjahr irrtümlich gekürzt. Dieses Verhalten wurde korrigiert.
- Bei Verwendung der Abschreibungsart „manuelle Abschreibung“ wurde der Wert für die Berücksichtigung des Abschreibungszeitraums bzw. des Wirtschaftsjahres teilweise nicht korrekt ermittelt. Dieses Verhalten wurde korrigiert.
Inventur
- Beim Export der Inventurdaten werden Wirtschaftsgüter mit vorhandenem Vollabgang nicht mehr berücksichtigt.
- Manuell gesetzte Häkchen im Feld „Geprüft“ wurden teilweise nicht korrekt gespeichert. Dieses Verhalten wurde korrigiert.
Wirtschaftsgüter
Wurde auf der Registerkarte „Bewegungen“ innerhalb eines Wirtschaftsgutes ein abweichender oder wirtschaftsjahrübergreifender Zeitraum eingetragen, konnte es teilweise zu einem Absturz kommen. Dieses Verhalten wurde korrigiert.
ADDISON Jahresabschluss
Auswertungs- und Infoprogramme
Anpassungen EÜR-Gliederungen aufgrund der Taxonomie-Version 1.3
Mit der Einführung der Taxonomie-Version 1.3 ergeben sich Änderungen in der Zuordnung einiger EÜR-Konten. Die Anpassungen gelten überwiegend ab dem 01.01.2024. Zusätzlich wird ab dem 01.01.2026 ein neues Konto berücksichtigt. Die Anpassungen betreffen die EÜR-Gliederungen sowie die Programmverbindung EÜR-Formular.
Anpassung der Vorsteuer-Position
Künftig wird der Position Vorsteuer ausschließlich das Konto 9899 zugeordnet. Die Konten 9900 bis 9909 (SKR03/SKR04) werden aus dieser Position herausgelöst und anderen EÜR-Positionen zugeordnet.
Neue Zuordnungen der Konten
Sonstige Erlöse
- Konto 9900: Umsatzsteuer nicht fällig – sonstige Erlöse (EÜR)
- Konto 9902: Umsatzsteuer in den Forderungen aus sonstigen Erlösen (EÜR)
Einnahmen
- Konto 9901: Gegenkonto zu 9900
Saldo der statistischen Konten
- Konten 9906 bis 9909
Sonstige steuerfreie Betriebseinnahmen
- Konto 9907: Gegenkonto zu steuerfreien Einnahmen und Entnahmen nach § 3 Nr. 72 EStG (Haben)
Neue EÜR-Position
Für Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben nach § 3c EStG wird künftig folgendes Konto ausgewiesen:
- Konto 9909: Gegenkonto zu nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben nach § 3c Abs. 1 EStG i. V. m. § 3 Nr. 72 EStG (Soll)
Neues Konto ab 01.01.2026
Ab dem 01.01.2026 wird zusätzlich das Konto
- 9903: Gegenkonto Umsatzsteuer § 4 Abs. 3 EStG
berücksichtigt.
Dieses Konto dient als Gegenkonto zu 9902 Umsatzsteuer in den Forderungen aus sonstigen Erlösen (EÜR) und fließt in den EÜR-Auswertungen in die Position Vereinnahmte Umsatzsteuer ein.
Diese Änderungen stellen sicher, dass die Zuordnungen den aktuellen Anforderungen der EÜR-Taxonomie entsprechen und die Auswertungen korrekt dargestellt werden.
| SKR/03/04 | SKR13 | Bezeichnung | EÜR-Position |
|---|---|---|---|
| 9900 | 9900 | Umsatzsteuer nicht fällig – sonstige Erlöse (EÜR) | Sonstige Erlöse |
| 9901 | 9901 | Gegenkonto zu 9900 | Einnahmen |
| 9902 | 9899 | Umsatzsteuer in den Forderungen aus sonstigen Erlösen (EÜR) | Sonstige Erlöse |
| 9903 | 9912 | Gegenkonto Umsatzsteuer § 4 Abs. 3 EStG | Vereinnahmte Umsatzsteuer |
| 9907 | 9897 | Gegenkonto zu steuerfreien Einnahmen und Entnahmen nach § 3 Nr. 72 EStG (Haben) | Sonstige steuerfreie Betriebseinnahmen |
| 9909 | 9911 | Gegenkonto zu nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben nach § 3c Abs. 1 EStG i. V. m. § 3 Nr. 72 EStG (Soll) | Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben nach § 3c EStG |
| Wichtiger Hinweis zur Aktualisierung der Kontenrahmen und den dazugehörigen Importdateien. |
Je nach Einstellung in den Rahmendaten des Kontenrahmens (Stammdaten | Kontenrahmen | Rahmendaten | Karteikartenreiter Info | Schaltfläche Weitere Einstellungen) werden die BWA- und Bilanzgliederungen, die Schemen für die Kapitalflussrechnung, das Universalschema sowie Programmverbindungen ggf. automatisch importiert.
Wenn die automatische Aktualisierung nicht aktiviert wurde, müssen diese manuell importiert werden (Menü: Extras | Import | Modellkontenrahmen).
Rückübermittelte E-Bilanzen
Anzeige von rückübermittelten E-Bilanzen
Im Rahmen des DIVA II-Verfahrens erhalten Teilnehmende bei notwendigen Korrekturen eine korrigierte E-Bilanz von der Finanzverwaltung zurück. Die Rückübermittlung umfasst ein Begleitschreiben im PDF-Format sowie einen Datensatz im XML-Format. Die übermittelten Daten werden im Themenmanager abgelegt und stehen dort zur Ansicht bereit.
Über die Schaltfläche Anzeige im Themenmanager werden die hinterlegten E-Bilanzen aufgerufen. Die Darstellung erfolgt über einen XBRL-Viewer, der die Informationen in einer übersichtlichen Baumstruktur anzeigt.
Dabei werden die zugrunde liegenden XBRL-Taxonomien berücksichtigt, sodass die einzelnen Positionen mit den fachlichen Bezeichnungen und in der korrekten Struktur dargestellt werden.
XBRL-Viewer für Anzeige von externen Daten
Über den Menüpunkt Projekt: Abschluss | Bericht | Elektronische E-Bilanz | XBRL-Visualisierung haben Sie die Möglichkeit, lokal gespeicherte rückübermittelte E-Bilanzen auszuwählen und direkt im Viewer darzustellen. Dadurch können beispielsweise XBRL-Dateien aus Fremdsystemen angezeigt werden.
ADDISON Steuern
Steuern allgemein
Anbindung an das Archiv- System
Im Druckbereich der Steuerprogramme wurde die Übergabe in das Archiv-System um Funktion "Archivieren mit Indexfelder bearbeiten" erweitert. Diese Funktion entspricht dem Archivieren aus der ELSTER-Auftragsliste.
Testmandanten
Bei den Mandanten, die als "Testmandant" importiert wurden, werden alle ELSTER Aufträge automatisch als Testfall gekennzeichnet. Die ELSTER Aufträge werden nicht an die Finanzverwaltung übergeben.
Einkommensteuer
Anlage KAP / Umstellung der Erträgnisaufstellungen
Anlage der Anlage R wurde die Erfassung der Anlage KAP auf eine andere technische Basis gestellt. Die Eingaben in den "Erträgnisaufstellungen", die der Anlage KAP nachempfunden war, entfällt dafür. Für diese Umstellung musste die Reihenfolge der Formulare/Erfassungen im Verzeichnisbaum der Anlage KAP umgestellt werden. Die neue Erfassung befindet sich immer unterhalb der Formulare. Hier können innerhalb einer Erfassung über die verschiedenen Tab-Reiter die Angaben zu den Kapitaleinkünften vorgenommen werden.
Anlage AGB /Berechnung der Haushaltsersparnis bei Heimunterbringung
Innerhalb des Erfassungsdialoges der Anlage AGB kann unter dem neuen Reiter "Heimunterbringung" die sog. Haushaltsersparnis" zu den Pflegekosten berechnet werden.
Anlage V
Als Vorbereitung für die Übernahme der Werte aus dem Rechnungswesen wurden in die Anlage V Felder aufgenommen, die allerdings derzeit noch nicht zu bearbeiten sind.
RABE
Für RABE können nur noch die von der Finanzverwaltung anerkannten PDF-Dokumente referenziert werden. Wenn die Voraussetzungen für die Referenzierung nicht zutreffen, kann die Referenzierung nicht erfolgen.
Einlesen Steuerkontenabfrage
Werden nachträgliche Vorauszahlungen für unterschiedliche Quartale geleistet, werden diese jetzt korrekt aufsummiert und in den Vorauszahlungsdialog übernommen.
Digitale Steuerakte; Jahresübernahme mit neuer Funktion - DSA Unterkategorien in Folgejahre übernehmen
Die Übernahme der Vorjahresdaten wurde um die Funktion "DSA Unterkategorien in Folgejahre übernehmen" erweitert.
Nach der Übernahme der Einkommensteuerdaten stehen im Steuerfall bereits vorhandene Unterkategorien, beispielsweise Kinder, Anlage V, Erträgnisaufstellung, oder Anlagen EÜR zur Verfügung.
Mit der neuen Funktion wird geprüft, ob in der Digitalen Steuerakte des Folgejahres bereits Unterkategorien vorhanden sind.
- Sind keine Unterkategorien vorhanden, werden sämtliche Unterkategorien aus dem Steuerfall des übernommenen Vorjahres in die Digitale Steuerakte des Folgejahres übernommen.
- Sind bereits Unterkategorien vorhanden, erfolgt keine Übernahme weiterer Unterkategorien aus dem Steuerfall. Die bestehenden Einträge in der Digitalen Steuerakte bleiben unverändert.
Durch diese Prüfung wird sichergestellt, dass vorhandene Unterkategorien im Folgejahr nicht unbeabsichtigt überschrieben oder doppelt angelegt werden.
Dokumente versenden an Digitale Steuerakte
Sowohl aus dem Druckmenü der Steuerprogramme als auch aus der ELSTER Auftragsliste für die gesendeten ELSTER Aufträge können die Unterlagen an die Digitale Steuerakte des Mandanten gesendet werden. Die Unterlagen kommen in den neuen Ordner "Kanzleiunterlagen", der jahresübergreifend für alle gesendeten Unterlagen zur Verfügung steht. Der Ordner "Kanzleiunterlagen" wird über einen neuen Reiter auch in den jeweiligen Jahren der Digitalen Steuerakte bereitgestellt.
Körperschaft- und Gewerbesteuer
Allgemeines
Mit diesem Programmstand sind bereits die Formularentwürfe für 2026 Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer eingearbeitet. Für die Gewerbesteuer haben wir das vollständig neue Formularwesen in Form der aus EGF bereits bekannten druckbaren Erfassungshilfen umgesetzt.
Die Änderungen für den Veranlagungszeitraum 2026 lassen sich wie folgt zusammenfassen:
- Strukturangleichung zwischen Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer (gleicher Formularaufbau)
- Erhöhte fachliche Differenzierung (z. B. Verluste und Einlagen)
- Vermeidung redundanter Angaben (z. B. § 50a EStG)
- Weiterer Ausbau der Digitalisierung (elektronische übermittelte Zuwendungen in den Anlagen Z). Die Finanzverwaltung fokussiert sich zunehmend auf die elektronische Übermittlung über ELSTER. Dadurch werden bestimmte Informationen ausschließlich im elektronischen Datensatz bereitgestellt. Dies zeigt sich auch daran, dass Formularänderungen beispielsweise in der Anlage GK und der Anlage KSt 1F bereits im Vorjahr nicht mehr in den amtlichen Druckformularen umgesetzt wurden.
Warum Erfassungshilfen statt amtlicher Formulare?
Mit dem Veranlagungszeitraum 2026 wird die Gewerbesteuer grundlegend neu strukturiert. Das bisherige Formularsystem wurde durch mehrere Anlagen ersetzt, die gemeinsam den vollständigen Berechnungsweg abbilden. Insgesamt gibt es nun 18 Formulare für die Gewerbesteuererklärung und Erklärung zur Zerlegung der Gewerbesteuer.
Aus bisher einem Formular, dem Gewerbesteuer-Mantelbogen sind jetzt 14 neue Formulare entstanden:
- Mantelbogen
- Anlage ERT-Gew (Gewerbeertrag)
- Anlage HZ-Gew (Hinzurechnung der Finanzierungsanteile)
- Anlage PG-Gew (Anteile an Gewinn und Verlust von Personengesellschaften)
- Anlage Z-Gew (Spenden und Zuwendungen in den Vermögensstock von Stiftungen)
- Anlage MB-Gew (Ermittlung des Steuermessbetrags)
- Anlage V-Gew (Verluste)
- Anlage VPG-Gew (Verluste von Personengesellschaften)
- Anlage VMU-Gew (mitunternehmerbezogene Verlustverrechnung)
- Anlage WA-Gew (Weitere Angaben)
- Anlage OG-Gew
- Anlage OT-Gew
- Anlage STG-Gew (Steuergestaltung)
- Anlage SAN-Gew (Sanierung)
Die Finanzverwaltung verzichtet aufgrund der Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung der Steuererklärungen auf eine gute Darstellung der Druckformulare und stellt zunehmend Sachverhalte nur noch im elektronischen Datensatz dar. Daher haben wir uns entschieden, analog zum Projekt EGF die neuen Formulare nur noch als druckbare Erfassungshilfen umzusetzen. Diese entsprechen dem amtlichen Datensatz und enthalten auch Eingaben, die z. B. in den amtlichen Druckformularen nicht mehr enthalten sind. Beispiel dafür sind die Erklärungen zur Zerlegung der Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer. Hier wird im amtlichen Formular nur noch der erste Zerlegungsmaßstab dargestellt.
Aufbau / Struktur
Die Formulare werden über den Formularverwalter angelegt.
Im Seitenbereich finden Sie zur schnellen Bearbeitung die Formulare, die Sie für Standardfälle benötigen:
- Anlage Gewerbeertrag hat die Anlagen Hinzurechnungen 1. WJ und 2. WJ, Anlage PG und Anlage Z als Unterformulare
- Anlage Verluste Personengesellschaft hat die Anlagen Verluste Mitunternehmer (Mehr-fachformular) als Unterformular
Insbesondere auf der Anlage Gewerbeertrag sind einige Schaltflächen angebracht, mit denen Sie direkt das entsprechende Formular zur weiteren Bearbeitung aufrufen können. Diese sind zur Unterscheidung zu normalen Dialogaufrufen grün und haben als Aufschrift die Abkürzung der Formularbezeichnung.
Gewerbesteuer 2026 – Strukturelle Neuausrichtung
- Die Gewerbesteuererklärung 2026 folgt einer modularen Struktur, bei der die einzelnen Bestandteile der Steuerberechnung in eigenständige Anlagen ausgelagert wurden.
- Der Mantelbogen bleibt erhalten; die Anlagen werden an die Körperschaftsteuer angeglichen. Das bedeutet, für gleich geartete Sachverhalte werden die Anlagen der Körperschaftsteuer wiederverwendet (WA, OG, OT, SAN, STG)
Die zentrale Verarbeitung erfolgt entlang folgender Struktur:
- Mantelbogen
- zentrale Stammdaten
- Steuerung der Anlagen
- Ermittlung des Gewerbeertrags (ERT-Gew)
- zentrale Berechnungseinheit
- Übernahme aller relevanten Ertragskorrekturen
- Spezialanlagen
- HZ-Gew (Hinzurechnung)
- Z-Gew (Zuwendungen)
- PG-Gew (Beteiligungen)
- Folgeberechnungen
- V-Gew / VPG / VMU (Verlustermittlung)
- MB-Gew (Messbetrag)
- Ergänzende Angaben
- WA, STG, OG, OT
Damit wird der gesamte Berechnungsweg erstmals transparent und nachvollziehbar im Formular abgebildet.
Soweit möglich, legt das Programm die Anlagen bereits durch den Jahreswechsel an. Das betrifft insbesondere die Anlage Verluste bzw. VPG und VMU, Z bei Spendenvorträgen, BEG wie bisher, WA, ÖHG, OT und OG.
Fachlich relevante Änderungen
Mantelbogen GewSt 1A
Im Mantelbogen werden jetzt nur noch Stammdaten und ein paar Steuerungen erfasst. Neu ist, dass in Zeile 22 angegeben werden kann, dass die Bekanntgabe weiterhin postalisch erfolgen soll. Ab 2026 gilt grundsätzlich die elektronische Bekanntgabe, sofern dieser nicht widersprochen wird. In diesem Fall ist keine gesonderte Anlage zur Bekanntgabe auszufüllen oder zu übermitteln.
Die Anlage Bekanntgabe wird zum Jahreswechsel mit den endgültigen Formularen ebenfalls als eigenes Formular bereitgestellt und nicht mehr als Themendialog umgesetzt.
Anlage ERT-Gew (Ermittlung Gewerbeertrag)
Die Anlage ERT-Gew ist im Seitenbereich unter dem Mantelbogen angesiedelt. Sie ist das Herzstück für die Gewerbesteuerberechnung und mit der Anlage GK der Körperschaftsteuer vergleichbar.
Die vollständige Berechnung des Gewerbeertrags erfolgt in dieser Anlage. An wichtigen Stellen haben wir Dialogschaltflächen für den einfachen Aufruf mit der Anlage verbundener Formulare eingefügt. Im Fall der Spartentrennung (Anlage ÖHG) darf die Anlage Gewerbeertrag nicht angelegt werden, da hier die Ermittlung des Gewerbeertrags in den Anlagen ÖHG erfolgt.
Zur Anlage Gewerbeertrag stellen wir auch ein Anlageblatt im Druckbereich zur Verfügung, das die wichtigsten Werte bis auf ein paar Zwischensummen abbildet.
Anlage HZ-Gew (Hinzurechnung)
In der Anlage HZ-Gew werden die Hinzurechnungen der Finanzierungsanteile erfasst und berechnet. Sie ist für das erste und das zweite Wirtschaftsjahr verfügbar. Die Anlage ist unter der Anlage Gewerbeertrag im Seitenbereich angeordnet.
Anlage PG-Gew (Beteiligungen an Personengesellschaften)
Die Anlage PG-Gew umfasst Gewinne und Verluste aus Personengesellschaften. Die bisherigen Views für die Erfassung der Daten haben wir beibehalten ebenso wie die Anlageblätter dazu.
Anlage Z-Gew (Zuwendungen)
Die Anlage Z-Gew ist wie die Anlage Z in der Körperschaftsteuer für die Erfassung aller Daten zum Spendenabzug und für Zuwendungen in den Vermögensstock von Stiftungen vorgesehen.
Neu ist, dass eine Kategorie Spenden mit elektronischen Zuwendungsbescheinigungen aufgenommen worden ist. Diese Spenden fließen wie die anderen in die Höchstbetragsberechnung ein.
Auch für Zuwendungen in den Vermögensstock von Stiftungen steht diese neue Kategorie zur Verfügung. Die Spendendialoge und zugehörigen Anlageblätter wurden entsprechend erweitert.
Anlage MB-Gew (Messbetrag)
Die Anlage MB-Gew darf bei Organgesellschaften nicht angelegt werden, da in diesen Fällen die Berechnung mit der Ermittlung des Gewerbeertrags endet.
Die Anlage wird weitgehend programmgesteuert gefüllt und stellt ausgehend vom Gewerbeertrag die Berechnung des Steuermessbetrags dar.
Anlage V-Gew (Verluste – Einzelunternehmen/Körperschaften)
In der Anlage Verluste wird die Verlustverrechnung und Ermittlung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes analog zur Körperschaftsteuer dargestellt. Sie wird bei Einzelunternehmen, Körperschaften und ggf. Personengesellschaften ohne mitunternehmerbezogene Verlustverrechnung verwendet.
Bei Vorliegen eines vortragsfähigen Gewerbeverlusts wird sie bereits durch den Jahreswechsel angelegt.
Sie befindet sich ebenfalls im Seitenbereich.
Anlage VPG-Gew (Verluste Personengesellschaften)
Die Anlage VPG-Gew und V-Gew schließen sich gegenseitig aus. Die VPG-Gew ist für die Verlustverrechnung von Personengesellschaften vorgesehen und benötigt die als Unterformulare angelegten Anlagen VMU. Abweichend von der Formulardarstellung werden die Gesamtwerte zunächst in der Anlage VPG-Gew ermittelt und anschließend auf die Anlagen VMU-Gew verteilt.
Dieses Vorgehen reduziert den manuellen Erfassungsaufwand und erleichtert die Pflege der Daten auf Ebene der Mitunternehmer.
Die Anlage VPG wird auch durch den Jahreswechsel angelegt, wenn ein vortragsfähiger Gewerbeverlust und Anlagen EMU im Vorjahr vorgelegen haben.
Für die Anlage VPG gibt es eine eigene Berechnungsausgabe.
Anlage VMU-Gew (Mitunternehmer)
Die Anlagen VMU-Gew für die Mitunternehmer hängen unter der Anlage VPG-Gew, da sie nur zusammen mit dieser vorkommen.
Die Werte werden zunächst aus der Anlage VPG-Gew übernommen und können von Ihnen manuell abgeändert werden. Die geänderten Werte werden dann wieder in die Anlage VPG-Gew zurückgeschrieben. Den bisherigen Dialog zur Anlage EMU haben wir entsprechend angepasst, so dass Sie dort die Werte der Gesellschaft und die berechneten Werte angezeigt bekommen und Ihre manuellen Werte erfassen können.
Eine größere Änderung ist, dass die Finanzverwaltung anstelle des bisherigen Prozentwerts nun Beteiligungsquoten in Form von Brüchen mit gemeinsamem Nenner erwartet. Prozentuale Beteiligungsquoten und Kapital aus der Gesellschafterverwaltung werden automatisch in die von der Finanzverwaltung geforderte Bruchdarstellung umgerechnet.
Die Anlagen VMU-Gew werden auch durch den Jahreswechsel angelegt, wenn im Vorjahr Anlagen EMU vorhanden waren.
Für die Anlagen VMU gibt es Berechnungsausgaben pro Mitunternehmer.
Anlage WA-Gew
Die Anlage WA-Gew ist das Pendant zu Anlage WA der Körperschaftsteuer. Sie wird über den Formularverwalter angelegt, aber auch durch Jahreswechsel (wenn Angaben zur Anlage BEG vorhanden waren) oder wenn Anlagen VMU angelegt sind.
In der Anlage WA-Gew finden Sie insbesondere Angaben zu:
- fortführungsgebundenen Gewerbeverlusten
- Sachverhalten aus der Anlage BEG
- mitunternehmerbezogenen Verlustverrechnungen (Anlage VMU-Gew)
- der Steuerermäßigung nach § 35 EStG
- Einbringungen nach § 24 UmwStG
- Vergütungen nach § 50a EStG an beschränkt Steuerpflichtige.
Der Themendialog zu den Vergütungen an beschränkt Steuerpflichtige entspricht dem der Anlage WA in der Körperschaftsteuer. Die Daten zu den Vergütungen an beschränkt Steuerpflichtige werden aus der Körperschaftsteuer in die Anlage WA-Gew übernommen.
Anlage OG-Gew (Organgesellschaft)
Die Daten zu Organgesellschaften wurden aus dem Mantelbogen herausgelöst. Die Anlage OG-Gew wird über den Formularverwalter angelegt. Wenn im Vorjahr im Mantelbogen angegeben war, dass eine Organgesellschaft vorliegt, werden die Daten beim Jahresvortrag übernommen.
Neu ist, dass die Stammdaten des Organträgers eingetragen werden müssen. Beim künftigen Jahreswechsel werden diese mit übernommen. Ansonsten gibt es keine inhaltlichen Änderungen.
Anlage OT-Gew (Organträger)
Auch die Daten im Fall des Organträgers wurden aus dem bisherigen Mantelbogen herausgelöst. Die Anlage OT-Gew wird über den Formularverwalter oder über den Jahreswechsel angelegt. Im Gegensatz zur Körperschaftsteuer gibt es jedoch nur eine Anlage OT-Gew. Die Daten der zweiten und weiterer Organgesellschaften werden wie bisher in Anlageblätter übernommen. Inhaltlich gibt es keine Änderungen.
Anlage SAN-Gew
Die Anlage SAN-Gew ist neu und ersetzt die bisherige Eingabe des selbst ermittelten Sanierungsertrags nach § 7 GewStG. Sie ist wie die Anlage SAN in der Körperschaftsteuer aufgebaut und wird über den Formularverwalter angelegt
Anlage STG-Gew
Die Anlage STG-Gew entspricht der Anlage STG in der Körperschaftsteuer. Sie wird über den Formularverwalter angelegt und kann mehrfach vorkommen. In dieser Anlage werden die bisher im Mantelbogen enthaltenen Angaben zu Steuergestaltungen ausgewiesen.
Anlage BEG
Die Anlage BEG wurde auf das neue Format umgesetzt, hat aber ansonsten keine Änderungen. Die Berechnungsausgabe dazu wurde erweitert.
Anlage ÖHG
Die Anlage ÖHG wurde ebenfalls auf das neue Format umgesetzt, hat aber keine wesentlichen inhaltlichen Änderungen. Wichtig ist allerdings, dass im Fall der Spartentrennung die Anlagen zur Ermittlung des Gewerbeertrags und Anlage V-Gew nicht angelegt sein dürfen. Wir lassen zum Zweck der Höchstbetragsberechnung von Spenden nur die Anlage Z -Gew zu, werden diese aber von der ELSTER-Übermittlung ausnehmen.
Erklärung zur Zerlegung
In den Erklärungen zur Zerlegung der Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer wurde im amtlichen Formular auf die Darstellung des zweiten bis fünften Zerlegungsmaßstabs verzichtet. Wir stellen diese weiterhin dar.
Körperschaftsteuer 2026
Anlage GK
Die schon 2025 nicht mehr verwendete Zeile 46 für Rechteüberlassungen wurde entfernt.
Anlage ZVE
Neue Zeilen 37 – 37d wurden vorbehaltlich Beschlussfassung über die Veröffentlichung des BFH-Urteils I R 1/23 vom 16.07.2025 im Bundessteuerblatt Teil II aufgenommen.
Erweiterung Verlustabzugsbeschränkung (§ 8c KStG) ab VZ 2026
Mit dem Veranlagungszeitraum 2026 wird die Ermittlung des nicht berücksichtigungsfähigen Verlusts nach § 8c KStG neu strukturiert. Der bisher in einer Zeile ausgewiesene Betrag wird künftig in mehrere Berechnungskomponenten (Zeilen 37 – 37d) aufgeteilt und dadurch transparenter dargestellt.
Anlage Z
Die neue Zeile 5a wurde in Abgrenzung zur Zeile 5 zusätzlich aufgenommen für Zuwendungen für steuerbegünstigte Zwecke, bei denen die Daten elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt wurden.
Der Spendendialog und das zugehörige Anlageblatt wurden entsprechend ergänzt.
Anlage KSt 1F
Zeilen 112a, 112b, 118a, 118b, 122a, 122b, 140a und 140b:
Zur Umsetzung des BFH-Urteils VIII R 41/23 vom 25.02.2025 (BStBl II 2026, 87) wurden neue Zeilen aufgenommen, um die Einlagen bei der Bildung und Feststellung eines Sonderausweises nach § 28 Absatz 1 Satz 3 KStG zu berücksichtigen, bei denen eine Erfassung im Bestand des steuerlichen Einlagekontos bisher unterblieben ist.
Zeilen 166a und 172a:
Diese Zeilen wurden aus technischen Gründen aufgenommen, um zu vermeiden, dass in den zugehörigen Abschnitten Eintragungen mit 0 vorzunehmen sind, obwohl ggf. kein Vermögen auf eine Personengesellschaft übergeht. Hintergrund ist, dass im Fall einer Abspaltung und Vollübertragung immer eine Aussage dazu getroffen werden soll, ob Vermögen auf Personengesellschaften übergegangen ist.
Zeile 202a:
Für einen ausländischen Anteilseigner wurde die Eintragung für ein ausländisches Identifikationsmerkmal aufgenommen.
Anlage KSt 1 Fa
Zeilen 48a, 48b, 61a und 61b:
Zur Umsetzung des BFH-Urteils VIII R 41/23 vom 25.02.2025 (BStBl II 2026, 87) wurden neue Zeilen aufgenommen, um die Einlagen bei der Bildung und Feststellung eines Sonderausweises nach § 28 Absatz 1 Satz 3 KStG zu berücksichtigen, bei denen eine Erfassung im Bestand des steuerlichen Einlagekontos bisher unterblieben ist.
Anlage WA
Im Zuge der Arbeiten an der Anlage WA-Gew haben wir die Anlage WA auch auf das neue Format umgestellt. Die Daten zu den Vergütungen an beschränkt Steuerpflichtige werden in die Anlage WA-Gew übergeben.
Anlage GEM
In der Anlage GEM wurde die Freigrenze in Zeile 10 aufgrund der Änderung des § 64 Abs. 3 AO von 45.000 € auf 50.000 € angehoben.
Anlage ÖHK
Die Anlage ÖHK wird um die Änderungen zu Zeilen 37ff. der Anlage ZVE ergänzt.
Erklärung zur Zerlegung der Körperschaftsteuer
Analog zur Gewerbesteuer wurden die Angaben zum zweiten bis fünften Zerlegungsmaßstab aus dem Formular entfernt. Damit diese Daten auch weiterhin auf dem Formular sichtbar sind, haben wir – wie bereits bei den Gewerbesteuerformularen – eigene Formulare bereitgestellt.
Bookmarks zur einfacheren Navigation in größeren Formularen
Um Ihnen das Navigieren in größeren Formularen wie zum Beispiel der Umsatzsteuer-Jahreserklärung, der Anlage GK, Zinsschranke oder Gewerbeertrag zu vereinfachen, finden Sie im Seitenbereich Bookmarks, die es Ihnen ermöglichen, direkt in einzelne Formularbereiche zu wechseln.
Mehrjahresvergleich für die Gewerbesteuer ab 2026
Analog zur Einkommensteuer steht Ihnen nun auch für die Gewerbesteuer 2026 ein Mehrjahresvergleich über 5 Jahre zur Verfügung. Er ist bei den Berechnungen der Gewerbesteuer im Seitenbereich aufrufbar.
Weitere Anpassungen
Gewerbesteuer ab 2025
- Wenn Sie unvollständige Angaben zu Zeile 87 des Mantelbogens 2025 erfasst haben, also zum Beispiel nur Aktenzeichen oder Bezeichnung, aber keinen Betrag, kommt jetzt ein Fehlerhinweis.
- Für Personengesellschaften werden die aus dem Abschluss übernommenen steuerfreien Teileinkünfte jetzt ab 2025 nicht mehr in die Gewinnkorrektur im Dialog GewSt Basiswerte bei den Gewinnkorrekturen /Kürzungen eingesteuert, sondern in die Zeile 40 der GewSt 1A.
- Für Einzelunternehmen ändert sich nichts.
- Ein Rechtschreibfehler in der Berechnung des vortragsfähigen Gewerbeverlusts wurde korrigiert.
Vollmachtsverwalter Kammer-VDB
Die Vollmachtsdatenbank der Bundesteuerberaterkammer wurde technisch neu aufgesetzt und modernisiert. Die neue Version ist bereits seit dem 1.6.2026 freigeschaltet. Im Zuge dieser Modernisierung wurde den Drittanbietern auch eine neue API-Schnittstelle zur Vollmachtsdatenbank zur Verfügung gestellt.
Diese neue API-Schnittstelle ist nun implementiert und wirkt sich nur im Hintergrund aus. Oberflächlich hat sich seitens des Vollmachtsverwalter Kammer-VDB nichts geändert und es kann wie gewohnt damit gearbeitet werden.
Seitens der neuen API-Schnittstelle hat sich eine Änderung beim Anzeigen der Vollmacht im PDF-Format ergeben. Eine Vollmacht konnte im Vollmachtsverwalter Kammer-VDB bisher auch als PDF über die API-Schnittstelle angezeigt werden, wenn die Vollmacht noch nicht per Neuanlage an die Vollmachtsdatenbank übertragen war. Das geht nun nicht mehr. Es muss zuerst die Neuanlage in der Vollmachtsdatenbank erfolgen, danach kann die Vollmacht als PDF über die Schaltfläche [Anzeigen der Vollmacht im PDF-Format] angezeigt werden.