Änderungen Basis-Lohnarten Stand HV 2026-1 SR Lohn U10
Änderungen Basis-Lohnarten Stand HV 2026-1 SR Lohn U10
Geänderte Basis-Lohnarten
ADDISON HV 2026-1 SR Lohn U10
Mit HV 2026-1 SR Lohn U10 werden die folgenden Basis-Lohnarten geändert:
- 1020 Gehalt (Aktivrente stfrei)
- 2015 Zeitlohn (Aktivrente stfrei)
- 3022 Sonst. Bez. (Aktivrente stfrei)
Aktualisierung der Basis-Lohnarten
Die Änderungen in der Lohnartensteuerung an bestehenden Basis-Lohnarten werden automatisch in die ADDISON Lohn- & Gehaltsabrechnung importiert, wenn unter Erfassung Import | ADDISON Online-Aktualisierung Lohn die Aktualisierung des Basis-Lohnartenplans durchgeführt wird!
Aktualisierung der verknüpften Lohnarten
Bei den Lohnarten, die mit einer von den Änderungen betroffenen Basis-Lohnarten verknüpft sind, erfolgt standardmäßig keine automatische Aktualisierung.
Über Extras | Einstellungen kann über die Aktivierung des Kontrollkästchens „Abweichungen in verknüpften Lohnarten automatisch korrigieren?“ eine automatische Aktualisierung der verknüpften Lohnarten eingestellt werden. Dabei handelt es sich um eine datenbankbezogene Einstellung!
Abweichungen verknüpfte Lohnarten
Über Stammdaten | Lohnarten | Zugriff auf weitere Programmfunktionen | Abweichungen verknüpfte Lohnarten kann ein Dialog geöffnet werden, der die Abweichungen in den relevanten Feldern zwischen der verwendeten Lohnart und der verknüpften Basis-Lohnart anzeigt.
Über Aktivierung des Kontrollkästchens „Ändern?“ können die einzelnen Abweichungen zu den verknüpften Lohnarten mit Schließen des Dialogs behoben werden.
Änderungen
Verschiedene Änderungen -> siehe nachfolgende detaillierte Beschreibung.
Basis-Lohnart 1020 Gehalt (Aktivrente stfrei)
Die Basis-Lohnart 1020 Gehalt (Aktivrente stfrei) wird für Gültigkeitszeiträume ab 01.2026 nach einem Beschluss der Tarifvertragsparteien im Bauhaupt- und Baunebengewerbe geändert, da der steuerfreie Arbeitslohn nach § 3 Nr. 21 EStG (Aktivrente) zum beitragspflichtigen Bruttolohn gehört. Dies gilt nach einer Klarstellung der Bundesagentur für Arbeit analog auch für den Bruttolohn zur Berechnung der Winterbeschäftigungsumlage!
| Lohnarten | Feld | Feldinhalt neu | Feldinhalt alt |
|---|---|---|---|
| Beträge steuern | Basis Urlaubsanspr. | add | 0 |
| Beträge steuern | ZVK-Brutto (Bau) | add | 0 |
| Beträge steuern | Basis MUV | add | 0 |
| Beträge steuern | Individuelle ZVK-Brutto | add | 0 |
Basis-Lohnart 2015 Zeitlohn (Aktivrente stfrei)
Die Basis-Lohnart 2015 Zeitlohn (Aktivrente stfrei) wird für Gültigkeitszeiträume ab 01.2026 nach einem Beschluss der Tarifvertragsparteien im Bauhaupt- und Baunebengewerbe geändert, da der steuerfreie Arbeitslohn nach § 3 Nr. 21 EStG (Aktivrente) zum beitragspflichtigen Bruttolohn gehört. Dies gilt nach einer Klarstellung der Bundesagentur für Arbeit analog auch für den Bruttolohn zur Berechnung der Winterbeschäftigungsumlage!
| Lohnarten | Feld | Feldinhalt neu | Feldinhalt alt |
|---|---|---|---|
| Beträge steuern | Basis Urlaubsanspr. | add | 0 |
| Beträge steuern | ZVK-Brutto (Bau) | add | 0 |
| Beträge steuern | Basis MUV | add | 0 |
| Beträge steuern | Individuelle ZVK-Brutto | add | 0 |
Basis-Lohnart 3022 Sonst. Bez. (Aktivrente stfrei)
Die Basis-Lohnart 3022 Sonst. Bez. (Aktivrente stfrei) wird für Gültigkeitszeiträume ab 01.2026 nach einem Beschluss der Tarifvertragsparteien im Bauhaupt- und Baunebengewerbe geändert, da der steuerfreie Arbeitslohn nach § 3 Nr. 21 EStG (Aktivrente) zum beitragspflichtigen Bruttolohn gehört. Dies gilt nach einer Klarstellung der Bundesagentur für Arbeit analog auch für den Bruttolohn zur Berechnung der Winterbeschäftigungsumlage!
| Lohnarten | Feld | Feldinhalt neu | Feldinhalt alt |
|---|---|---|---|
| Beträge steuern | Basis Urlaubsanspr. | add | 0 |
| Beträge steuern | ZVK-Brutto (Bau) | add | 0 |
| Beträge steuern | Basis MUV | add | 0 |
| Beträge steuern | Individuelle ZVK-Brutto | add | 0 |