Berechnung

Abschreibungsrundung

Bei der Abschreibungsrundung nach der kaufmännischen Methode kann es dazu kommen, dass die volle Abschreibung innerhalb der Nutzungsdauer nicht erreicht wird. Dies ergibt sich durch Rundungsdifferenzen bei der Abschreibungsermittlung.

Kaufmännische Rundung

Bei der Ermittlung des Abschreibungsbetrages wird bis zu einem Nachkommabetrag von 0,49 auf den nächsten vollen Betrag nach unten, ab einem Nachkommabetrag von 0,50 auf den nächsten vollen Betrag nach oben gerundet.

Ein sich nach Ablauf der Nutzungsdauer ergebender Restbetrag wird im Folgejahr bis auf den Erinnerungswert voll abgeschrieben.

Optimierte Rundung

Bei der Ermittlung des Abschreibungsbetrages für das aktuelle Jahr wird gleichzeitig ein sich nach Ablauf der Nutzungsdauer ergebender Restbetrag ermittelt. Dieser ergibt sich durch Rundungsdifferenzen in den einzelnen Abschreibungsjahren. Der Restbetrag wird linear auf die einzelnen Abschreibungsjahre verteilt. Dabei auftretende Rundungsdifferenzen werden immer auf den nächsten vollen Betrag aufgerundet.

Bei den degressiven Gebäudeabschreibungen nach § 7 (5) EStG wird zur Vermeidung von Rundungsdifferenzen generell auf den nächsten vollen Betrag gerundet.

kaufmännisch oder optimiert

Ein Wirtschaftsgut mit Anschaffungskosten in Höhe von 1.332.003,33 wird in 04 angeschafft und soll auf 9 Jahre abgeschrieben werden. Hierfür ergibt sich ein Abschreibungssatz von 11,11%. Somit wäre das Wirtschaftsgut im Jahr 12 abgeschrieben.

- kaufmännisch - - optimiert -
Jahr AfA Buchwert AfA Buchwert
04 147.986,33 1.184.017,00 148.001,33 1.184.002,00
05 147.986,00 1.036.031,00 148.001,00 1.036.001,00
06 147.986,00 888.045,00 148.001,00 888.001,00
07 147.986,00 740.059,00 148.001,00 740.001,00
08 147.986,00 592.073,00 148.001,00 582.001,00
09 147.986,00 444.087,00 148.001,00 444.001,00
10 147.986,00 296.101,00 148.001,00 296.001,00
11 147.986,00 148.115,00 148.001,00 148.001,00
12 147.986,00 129,00 148.000,00 1,00
13 128,00 1,00 0,00 1,00

Bei der kaufmännischen Rundung ist das Wirtschaftsgut erst in 13 abgeschrieben, da sich zum Ende des Wirtschaftsjahres 12 noch ein Buchwert von 129,00 EUR ergibt. Dieser resultiert aus den Rundungsdifferenzen in den einzelnen Wirtschaftsjahren.

Im Gegensatz dazu ist bei der optimierten Rundung das Wirtschaftsgut in 12 abgeschrieben, da in jedem Wirtschaftsjahr die sich am Ende der Nutzungsdauer ergebende Rundungsdifferenz erkannt und auf die einzelnen Wirtschaftsjahre verteilt wird.

Aufrunden

Bei der Ermittlung des Abschreibungsbetrages wird immer auf den nächsten vollen Betrag nach oben gerundet.

Abrunden

Bei der Ermittlung des Abschreibungsbetrages wird immer auf den nächsten vollen Betrag nach unten gerundet.

Keine

Bei der Ermittlung des Abschreibungsbetrages wird nicht gerundet. D.h. hierdurch ergibt sich teilweise kein voller Betrag beim Buchwert oder Sonderposten.

Abschreibungsarten

Linear

Linear

Die anzusetzende Abschreibung ermittelt sich aus dem Buchwert und der Restnutzungsdauer zu Beginn des Wirtschaftsjahres.

Linear mit freiem %-Satz

Die anzusetzende Abschreibung ermittelt sich aus den AK/HK und dem jeweiligen AfA-Satz.

Degressiv

Bei beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens kann anstatt der linearen AfA auch degressive AfA in Anspruch genommen werden.

Die AfA wird in jedem Wirtschaftsjahr vom jeweiligen Buchwert vorgenommen (geometrisch-degressive Methode).

Degressiv mit automatischen Übergang Der optimale Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung wird automatisch ermittelt. Vom Zeitpunkt des Übergangs an bemisst sich die lineare AfA nach dem Restwert und der Restnutzungsdauer. Der Übergangszeitpunkt ist im Feld Übergang auf der Registerkarte Details ersichtlich.

Degressiv mit manuellen Übergang Der Zeitpunkt für den Übergang von der degressiven zur linearen AfA kann über die Registerkarte Details im Feld Übergang vorgegeben werden. Die Erfassung muss im Format MM.JJJJ erfolgen. Vom erfassten Zeitpunkt an bemisst sich die lineare AfA nach dem Restwert und der Restnutzungsdauer.
Entwicklung Abschreibungssätze

Anschaffungsdatum Grenzen
relativ absolut
bis 31.12.2000 30% 3fache
01.01.2001 – 31.12.2005 20% 2fache
01.01.2006 – 31.12.2007 30% 3fache
01.01.2008 – 31.12.2008 - -
01.01.2009 – 31.12.2010 25% 2,5fache

Für Wirtschaftsgüter, die nach dem 31.12.2010 angeschafft werden, ist die degressive Abschreibung steuerlich grundsätzlich nicht mehr möglich. Die degressive Abschreibung kann aber weiterhin ausgewählt werden, um diese z.B. bei der handelsrechtlichen Abschreibungsvariante des Wirtschaftsgutes zu hinterlegen.

Eine rechtliche Prüfung bezüglich der Zulässigkeit und der relativen und absoluten Grenzen bezogen auf den Abschreibungssatz finden bei Wirtschaftsgütern, die nach dem 31.12.2010 angeschafft werden, nicht statt.

Details Über die Registerkarte Details wird ein Vergleich zwischen der degressiven und der linearen Abschreibung vorgenommen. Für die Ermittlung der jährlichen linearen AfA wird davon ausgegangen, dass in den Vorjahren jeweils degressive AfA in Anspruch genommen wurde.

Arithmetisch degressiv

Die arithmetisch-degressive Abschreibung ist eine handelsrechtlich zulässige Methode, bei der sich der Abschreibungsbetrag jedes Jahr um einen festen Betrag (Degressionsbetrag) verringert. Steuerrechtlich ist die arithmetisch-degressive Abschreibung nicht zugelassen.

Da Zugänge nach dem Jahr des Abschreibungsbeginns oder Nachaktivierungen zwangsweise zu einem positiven Restbuchwert zum Ende der Nutzungsdauer führen würden, stehen entsprechende Bewegungen bei der arithmetisch degressiven Abschreibung ab dem zweiten Abschreibungsjahr nicht mehr zur Verfügung. Des Weiteren ist es notwendig, dass Zugangsjahr und AfA-Beginnjahr identisch sind.

Keine Abschreibung

Bei der Abschreibungsart Keine Abschreibung wird keine Abschreibungsberechnung durchgeführt.

Die Erfassung von Werten in folgenden Feldern ist nicht möglich:

  • AfA-Beginn
  • Nutzungsdauer
  • AfA-Satz
  • manuelle AfA
  • Erinnerungswert

Volle Abschreibung

Das Wirtschaftsgut wird im Anschaffungsjahr voll abgeschrieben. Die Abschreibungsbelege werden bei monatlicher Übergabe an die Finanzbuchhaltung auf die verbleibenden Monate des Wirtschaftsjahres verteilt.

Lineare Gebäudeabschreibung

lineare Gebäude-AfA 3%

Bei Gebäuden

  • soweit sie zu einem Betriebsvermögen gehören,
  • die nicht Wohnzwecken dienen,
  • für die der Bauantrag nach dem 31.03.1985 gestellt wurde,
    beträgt der AfA-Satz nach dem 31.12.2000 gemäß § 7 (4) S.1 Nr.1 EStG 3,00% der AK/HK.

Lineare Gebäude-AfA 4%

Bei Gebäuden

  • soweit sie zu einem Betriebsvermögen gehören,
  • die nicht Wohnzwecken dienen,
  • für die der Bauantrag nach dem 31.03.1985 gestellt wurde,
    beträgt der AfA-Satz bis zum 31.12.2000 gemäß § 7 (4) S.1 Nr.1 EStG 4,00% der AK/HK.

Lineare Gebäude-AfA 2%

Bei Gebäuden

  • für die die Voraussetzungen von § 7 (4) S.1 Nr. 1 EStG nicht erfüllt sind,
  • die nach dem 31.12.1924 fertig gestellt worden sind,
    beträgt der AfA-Satz gemäß § 7 (4) S.1 Nr.2a EStG 2,00% der AK/HK.

Lineare Gebäude-AfA 2,5%

Bei Gebäuden

  • für die die Voraussetzungen von § 7 (4) S.1 Nr. 1 EStG nicht erfüllt sind,
  • die vor dem 01.01.1925 fertig gestellt worden sind,
    beträgt der AfA-Satz gemäß § 7 (4) S.1 Nr.2b EStG 2,50% der AK/HK.

Vorbelegung

Nach Auswahl der entsprechenden linearen Gebäudeabschreibung werden folgende Felder automatisch vorbelegt:

  • Nutzungsdauer
  • AfA-Satz
  • AfA-Beginn (=> Pro Rata Temporis).

Die Eintragungen können individuell angepasst werden.

Details

Über die Registerkarte Details ist der entsprechende AfA-Satz und Abschreibungszeitraum ersichtlich.

#3521545: Anlagenbuchhaltung addison anlagenbuchhaltung image93.png

Degressive Gebäudeabschreibung

degressive Gebäude-AfA 3,5%/2%/1%

Bei Gebäuden

  • mit Bauantrag vor dem 30.07.1981
    ergibt sich nach §7 (5) EStG folgende Abschreibungsstaffel:
Zeitraum AfA-Satz
12 Jahre 3,50% der AK/HK
20 Jahre 2,00% der AK/HK
18 Jahre 1,00% der AK/HK

degressive Gebäude-AfA 5%/2,5%/1,25%

Bei Gebäuden

  • im Sinne des §7 (4) S.1 Nr.2 EStG
  • soweit sie Wohnzwecken dienen
  • mit Bauantrag oder rechtswirksamen abgeschlossenen obligatorischen Vertrag nach dem 29.07.1981 und vor dem 01.01.1995 sowie nach dem 31.12.1995 und vor dem 01.01.2004 ergibt sich nach §7 (5) Nr.3b EStG folgende Abschreibungsstaffel:
Zeitraum AfA-Satz
8 Jahre 5,00% der AK/HK
6 Jahre 2,50% der AK/HK
36 Jahre 1,25% der AK/HK

degressive Gebäude-AfA 10%/5%/2,5%

Bei Gebäuden

  • im Sinne des §7 (4) S.1 Nr.1 EStG
  • mit Bauantrag oder rechtswirksamen abgeschlossenen obligatorischen Vertrag vor dem 01.01.1994 ergibt sich nach §7 (5) Nr.1 EStG folgende Abschreibungsstaffel:
Zeitraum AfA-Satz
4 Jahre 10,00% der AK/HK
3 Jahre 5,00% der AK/HK
18 Jahre 2,50% der AK/HK

degressive Gebäude-AfA 7%/5%/2%/1,25%

Bei Gebäude,

  • im Sinne des §7 (4) S.1 Nr.2 EStG
  • soweit sie Wohnzwecken dienen
  • mit Bauantrag oder rechtswirksamen abgeschlossenen obligatorischen Vertrag nach dem 28.02.1989 und vor dem 01.01.1996 ergibt sich nach §7 (5) Nr.3a EStG folgende Abschreibungsstaffel:
Zeitraum AfA-Satz
4 Jahre 7,00% der AK/HK
6 Jahre 5,00% der AK/HK
6 Jahre 2,00% der AK/HK
24 Jahre 1,25% der AK/HK

degressive Gebäude-AfA 4%/2,5%/1,25%

Bei Gebäude,

  • im Sinne des §7 (4) S.1 Nr.2 EStG
  • soweit sie Wohnzwecken dienen
  • mit Bauantrag oder rechtswirksamen abgeschlossenen obligatorischen Vertrag nach dem 31.12.2003 ergibt sich nach §7 (5) Nr.3c EStG folgende Abschreibungsstaffel:
Zeitraum AfA-Satz
10 Jahre 4,00% der AK/HK
8 Jahre 2,50% der AK/HK
32 Jahre 1,25% der AK/HK

Vorbelegung

Nach Auswahl der entsprechenden degressiven Gebäudeabschreibung werden folgende Felder automatisch vorbelegt:

  • Nutzungsdauer
  • Abschreibungsstaffel
  • AfA-Beginn (=> Jahresregel).

Der für das entsprechende Wirtschaftsjahr geltende AfA-Satz wir automatisch eingestellt.

Eine individuelle Anpassung der vorgenannten Einstellungen ist nicht möglich.

Details

Über die Registerkarte Details ist die entsprechende Abschreibungsstaffel und der Abschreibungszeitraum ersichtlich.

#3521544: Anlagenbuchhaltung addison anlagenbuchhaltung image94.png

§7h/§7i EStG - Unterstützung

Für die Darstellung der erhöhten Absetzungen nach §7h EStG (Erhöhte Absetzung bei Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen) und § 7i EStG (Erhöhte Absetzung bei Baudenkmalen) steht Ihnen eine spezielle Abschreibungsart zur Verfügung. Der Sachverhalt muss hier über 2 Wirtschaftsgüter wie folgt dargestellt werden:

  • Wirtschaftsgut 1 mit dem entsprechenden nicht begünstigten Anteil der AK/HK und der Gebäudeabschreibung nach §7(4) EStG
  • Wirtschaftsgut 2 mit dem entsprechenden begünstigten Anteil der AK/HK und der Abschreibungsart §7h/§7i-Unterstützung

Vorbelegung

Nach Auswahl der Abschreibungsart §7h/§7i-Unterstützung werden folgende Felder automatisch vorbelegt:

  • Nutzungsdauer (=> 12 Jahre)
  • AfA-Beginn (=> Jahresregel).

Eine individuelle Anpassung der vorgenannten Einstellungen ist nicht möglich.

Details

Über die Registerkarte Details muss das „Wirtschaftsgut 2“ zwingend mit dem „Wirtschaftsgut 1“ verknüpft werden, so dass nach Ablauf des 12-jährigen Begünstigungszeitraumes ein eventueller Restbuchwert umgebucht werden kann. Gleichzeitig wird automatisch auch ein Vollabgang für das „Wirtschaftsgut 2“ angelegt.

Die %-Sätzen für die erhöhte Absetzung (8 Jahre max. 9% und 4 Jahre max. 7%) können variabel für jedes Wirtschaftsjahr bis zum jeweiligen Maximalwert angepasst werden. Die sich hieraus ergebenden Werte werden entsprechend dargestellt.

Festwertabschreibung

Die Bewertung mit dem Festwert stellt ein spezielles, der Arbeitsvereinfachung dienendes Inventur-, Bilanzierungs- und Bewertungsverfahren dar, bei dem für bestimmte gruppenmäßig zusammengefasste Wirtschaftsgüter für mehrere aufeinanderfolgende Abschlussstichtage ein gleichbleibender Bestand und gleichbleibender Wert unterstellt wird. Während dieses Zeitraumes kann auf körperliche Bestandsaufnahmen und die buchmäßige Fortentwicklung verzichtet werden.

Voraussetzung ist, dass ein regelmäßiger Ersatz der verbrauchten oder abgenutzten Gegenstände stattfindet, insgesamt der Bestand geringen Veränderungen unterliegt und der Festwert nicht eine dominierende Bedeutung hat.

Berechnung

Beim Übergang auf die Festwertbewertung ergeben sich folgende Konstellationen:

  • Buchwert kleiner als Festwert
    Der Festwert kann nur durch die Aktivierung der AK/HK weiterer Zugänge erreicht werden.
  • Buchwert größer als Festwert
    Die Abschreibungsberechnung wird so lange durchgeführt, bis der Buchwert dem Festwert entspricht.
  • Buchwert gleich Festwert
    Es erfolgt keine Abschreibungsberechnung.

Ist der Festwert erreicht, wird dieser als Buchwert „eingefroren“. AK/HK müssen jetzt sofort als Betriebsausgaben behandelt werden und es erfolgt keine Abschreibungsberechnung.

Lineare Festwertabschreibung

Zur Ermittlung des Festwertes wird für das Wirtschaftsgut die Abschreibungsart Linear mit freiem %-Satz angesetzt. Die anzusetzende Abschreibung ermittelt sich aus den AK/HK und dem jeweiligen AfA-Satz.

Degressive Festwertabschreibung

Zur Ermittlung des Festwertes wird für das Wirtschaftsgut die Abschreibungsart Degressiv mit manuellen Übergang angesetzt. Die AfA wird in jedem Wirtschaftsjahr vom jeweiligen Buchwert vorgenommen (geometrisch-degressive Methode).

Details

Über die Registerkarte Details kann der Festwert und bei der degressiven Festwertabschreibung der Übergangszeitpunkt für den Wechsel von der degressiven zur linearen Abschreibung hinterlegt werden.

Leistungsabschreibung

Bei beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens kann nach §7 (1) S. 6 EStG statt der linearen Abschreibung die Absetzung für Abnutzung nach Maßgabe der Leistung vorgenommen werden. Dies muss wirtschaftlich begründet sein. Außerdem muss der auf das einzelne Jahr entfallende Umfang der Leistung nachweisbar sein.

Berechnung

Die Leistungsabschreibung ermittelt sich aus dem Verhältnis der Gesamtleistung zur Jahresleistung.

Durch das Programm wird jedes Wirtschaftsjahr optional geprüft, ob die Mindestabschreibung erreicht wird. Diese ist mindestens anzusetzen. Die lineare Abschreibung stellt den Mindestbetrag dar. Dabei wird diese so ermittelt, als wurde für das Wirtschaftsgut von Beginn an, die lineare Abschreibung gewählt.

Hierzu steht beim Wirtschaftsgut innerhalb der Registerkarte AfA-Daten / Details die Option automatischer Wechsel Linear zur Verfügung.

Details

Über die Registerkarte Details können die entsprechenden Werte für die Ermittlung der Leistungsabschreibung hinterlegt werden.

Gesamtleistung

Hier ist die Gesamtleistung für das Wirtschaftsgut innerhalb der Nutzungsdauer zu erfassen.

Leistungseinheit

Für entsprechende Auswertungen und die Darstellung in der Werteanzeige kann die Bezeichnung für die Leistungseinheit hinterlegt werden.

Jahresleistung

Innerhalb der Werteanzeige kann in der Spalte der Leistungseinheit der entsprechende Jahreswert erfasst werden. Dies ist für alle Wirtschaftsjahre möglich, die im aktuellen Anl-Projekt vorhanden sind.

Wirtschaftsjahre mit dem Vermerk * innerhalb der Ansichten sind im aktuellen Anl-Projekt nicht vorhanden. Hierfür erfolgt die Berechnung mit den aktuell vorhandenen Daten für die Zukunft.

Werteanzeige

Innerhalb der Werteanzeige ist neben der Erfassung der Jahresleistung, die sich ergebende Jahres-Leistungsabschreibung und die lineare Mindestabschreibung ersichtlich. Die endgültig angesetzte Abschreibung wird jedes Jahr entsprechend hervorgehoben.

Substanzabschreibung

Bei Betrieben, die einen Verbrauch der Substanz mit sich bringen, ist eine Absetzung nach Maßgabe des Substanzverzehrs gemäß §7 (6) EStG möglich.

Berechnung

Die Substanzabschreibung ermittelt sich aus dem Verhältnis der Gesamtabbaumenge zur Jahresabbaumenge.

Details

Über die Registerkarte Details können die entsprechenden Werte für die Ermittlung der Substanzabschreibung hinterlegt werden.

Gesamtabbaumenge

Hier ist die Gesamtabbaumenge für das Wirtschaftsgut innerhalb der Nutzungsdauer zu erfassen.

Abbaueinheit

Für entsprechende Auswertungen und die Darstellung in der Werteanzeige kann die Bezeichnung für die Abbaueinheit hinterlegt werden.

Jahresabbaumenge

Innerhalb der Werteanzeige kann in der Spalte der Abbaueinheit der entsprechende Jahreswert erfasst werden. Dies ist für alle Wirtschaftsjahre möglich, die im aktuellen Anl-Projekt vorhanden sind.

Wirtschaftsjahre mit dem Vermerk * innerhalb der Ansichten sind im aktuellen Anl-Projekt nicht vorhanden. Hierfür erfolgt die Berechnung mit den aktuell vorhandenen Daten für die Zukunft.

Werteanzeige

Innerhalb der Werteanzeige ist neben der Erfassung der Jahresabbaumenge die sich ergebende Jahres-Substanzabschreibung ersichtlich.

GWG

Bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens können im Jahr der Anschaffung bzw. Herstellung voll abgeschrieben werden, wenn die AK/HK für jedes einzelne Wirtschaftsgut die im § 6(2) EStG für das entsprechende Wirtschaftsjahr vorgegebenen Grenzen nicht übersteigen.

Vorbelegung

Nach Auswahl der Abschreibungsart GWG werden folgende Felder automatisch vorbelegt:

  • Nutzungsdauer (=> 1 Jahr)
  • AfA-Beginn (=> Pro Rata Temporis).

Eine individuelle Anpassung der vorgenannten Einstellungen ist nicht möglich.

Details

Über die Registerkarte Details kann festgelegt werden, ob im Zugangsjahr eine automatische Abgangsbewegung erzeugt werden soll. Die entsprechende Abgangsbewegung kann auf der Registerkarte Bewegungen kontrolliert werden.

Werden mehrere GWGs über eine Anlagennummer erfasst (mittels Teilzugang) wird pro Zugang eine Abgangsbewegung (mittels Teilabgang) automatisch erstellt.

Poolabschreibung GWG

Für bewegliche Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten kann ein Sammelposten gebildet und über 5 Jahre gewinnmindernd aufgelöst werden, soweit die im §6(2a) EStG für das entsprechende Wirtschaftsjahr vorgegebenen Grenzen eingehalten werden.

Vorbelegung

Nach Auswahl der Abschreibungsart Poolabschreibung GWG werden folgende Felder automatisch vorbelegt:

  • Nutzungsdauer (=> 5 Jahre)
  • AfA-Beginn (=> Jahresregel).

Eine individuelle Anpassung der vorgenannten Einstellungen ist nicht möglich.

Details

Über die Registerkarte Details kann festgelegt werden, ob nach der Auflösung des Sammelpostens eine automatische Abgangsbewegung erzeugt werden soll. Die entsprechende Abgangsbewegung kann auf der Registerkarte Bewegungen kontrolliert werden.

Schichtzuschlag

Allgemein

In verschiedenen Wirtschaftszweigen ist es branchenüblich, die Wirtschaftsgüter in mehr als einer Schicht einzusetzen (Schichtunabhängigkeit). Durch die mehrschichtige Nutzung werden die Wirtschaftsgüter meist stärker als im Normalfall beansprucht, was naturgemäß zu einer Herabsetzung der Lebensdauer führt. Dieser erhöhte Wertverzehr ist bereits bei der Ermittlung der Nutzungsdauer zu berücksichtigen.

Zur Klarstellung und Vermeidung späterer Streitigkeiten hat der Herausgeber der AfA-Tabellen in den Tabellen für diese Wirtschaftszweige – unter Buchstabe b) “Besondere Vorbemerkungen” – ggf. einen entsprechenden Hinweis aufgenommen. Dadurch soll eindeutig zum Ausdruck kommen, dass für schichtunabhängig eingesetzte Wirtschaftsgüter Mehrschichtzuschläge nicht mehr angesetzt werden können.

Betriebe, die ihre beweglichen und schichtabhängigen Wirtschaftsgüter mehrschichtig nutzen, können entsprechend der allgemeinen Vorbemerkungen zu den AfA-Tabellen die linearen AfA-Sätze, die den Nutzungsdauern entsprechen, bei ganzjähriger Mehrschichtnutzung um 25 bzw. 50 v.H. erhöhen. Nicht in Betracht kommt hingegen eine Kürzung der Nutzungsdauer um diese Vom-Hundert-Sätze. Mehrschichtzuschläge kommen für unbewegliche Anlagegüter nicht in Betracht.

Allgemeine Vorbemerkungen zu den AfA-Tabellen

„Der aufgrund der angegebenen ND zu errechnende lineare AfA-Satz kann bei ganzjähriger Nutzung von schichtabhängigen Anlagegütern in Doppelschicht um 25v.H. und in Drei- oder Vierfachschicht um 50v.H. erhöht werden, soweit dies bei der Festlegung der ND nicht schon berücksichtigt worden ist. Für unbewegliche Anlagegüter kommen Mehrschichtzuschläge nicht in Betracht.“

Abschreibungsarten

Der Schichtzuschlag kann bei folgenden Abschreibungsarten hinterlegt werden:

  • Linear
  • Linear mit freiem %-Satz
  • Degressiv mit automatischem Übergang
  • Degressiv mit manuellem Übergang
  • Lineare Festwertabschreibung
  • Degressive Festwertabschreibung

Direkte und indirekte Methode

Bei der Übertragung von AK/HK-Abzügen und der Inanspruchnahme von Sonderabschreibung besteht ein Wahlrecht, diese direkt als Buchwertminderung beim Wirtschaftsgut oder indirekt als Sonderposten mit Rücklageanteil auf der Passivseite der Bilanz zu bilanzieren.

Direkter Ausweis von Sonderabschreibungen

Innerhalb des Begünstigungszeitraumes wird neben der Normalabschreibung die Sonderabschreibung angesetzt. Diese wird direkt über das Wirtschaftsgut dargestellt. Nach Ablauf des Begünstigungszeitraumes ermittelt sich die Abschreibung über Restbuchwert / Restnutzungsdauer.

Direkter Ausweis von AK/HK-Abzügen

Bei der Übertragung von AK/HK-Abzügen werden diese direkt über die Buchwertminderung beim Wirtschaftsgut bilanziert. Hierdurch verringert sich die Bemessungsgrundlage für die Abschreibung und wird von den um die AK/HK-Abzügen geminderten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vorgenommen.

Indirekter Ausweis von Sonderabschreibungen

Bei der Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen werden diese in einen Sonderposten mit Rücklageanteil eingestellt. Die Auflösung ermittelt sich durch den Vergleich des Wirtschaftsgutes ohne Sonderabschreibung und dem Wirtschaftsgut mit Sonderabschreibung.

Indirekter Ausweis von AK/HK-Abzügen

Der AK/HK-Abzug bleibt als Sonderposten mit Rücklageanteil stehen (§ 6b EStG, ...) oder wird als solcher gebildet (Zuschuss, ...) Die Auflösung richtet sich nach dem Wirtschaftsgut und wird dementsprechend ins Verhältnis gesetzt.

AK/HK-Abzüge

Begriff

Unter dem Begriff AK/HK-Abzug sind folgende Bewegungen zusammengefasst:

  • § 6b EStG
  • Zuschuss
  • Individueller AK/HK-Abzug

AK/HK-Abzüge mindern die AK/HK und somit die Bemessungsgrundlage für die Abschreibungsberechnung. Die historischen AK/HK bleiben hiervon jedoch unberührt.

AfA-Ausweis

Für die Darstellung der AK/HK-Abzüge in der Anlagenentwicklung stehen 2 Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Direkte Methode
    Der AK/HK-Abzug wird aktivisch als Abschreibung beim Wirtschaftsgut dargestellt.
  • Indirekte Methode
    Der AK/HK-Abzug wird passivisch über einen Sonderposten mit Rücklageanteil dargestellt. Dieser wird entsprechend dem Wirtschaftsgut über die Abschreibungsdauer aufgelöst.

Einstellungen

In der Regel ist der AfA-Ausweis innerhalb eines Bestandes immer einheitlich.

Der AfA-Ausweis kann als Vorbelegung für die Neuanlage von Wirtschaftsgütern im AfA-Variantenstamm hinterlegt werden

Abweichend hiervon kann bei jedem Wirtschaftsgut über das Feld AfA-Ausweis eine abweichende Hinterlegung erfolgen.

Förderungen

Für ambulante Pflegeeinrichtungen und teilstationäre und vollstationäre Pflegeeinrichtungen sind nach der Pflegebuchführungsverordnung (PBV) für den Jahresabschluss bestimmte Besonderheiten zu beachten

§ 5 (2) PBV

„Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, die mit öffentlichen Fördermitteln oder sonstigen Zuwendungen Dritter angeschafft oder hergestellt worden sind, sind auf der Aktivseite der Bilanz mit dem Bruttowert anzusetzen. Auf der Passivseite der Bilanz sind die bereits zweckentsprechend verwendeten Fördermittel oder Zuwendungen als Sonderposten gesondert auszuweisen, vermindert um den Betrag der bis zum jeweiligen Bilanzstichtag angefallenen Abschreibungen auf die mit diesen Mitteln finanzierten Vermögensgegenstände des Anlagevermögens.“

Auflösungsermittlung

Die Auflösung des Sonderpostens ergibt sich aus dem prozentualen Anteil der Förderung an den AK/HK. Dieser wird auf die Abschreibung des Wirtschaftsgutes angewendet. Hierbei werden die Normal- und Sonderabschreibung und AK/HK-Abzüge einbezogen.

Bei einer 50%igen Förderung für das Wirtschaftsgut entspricht die Auflösung des Sonderpostens genau 50% der Abschreibung beim Wirtschaftsgut.

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