Einführung zur Kassenmeldung gemäß §146a AO

Mit der Einführung des §146a AO sind Unternehmen, die elektronische Kassensysteme verwenden, gesetzlich verpflichtet, diese Systeme der zuständigen Finanzverwaltung zu melden. Ziel dieser Verpflichtung ist es sicherzustellen, dass alle Geschäftsvorfälle vollständig und korrekt erfasst und in die Besteuerungsgrundlagen einbezogen werden.

Wer ist meldepflichtig?

Die Meldepflicht gilt für alle Unternehmen, die elektronische Kassensysteme (Registrierkassen) verwenden, die mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sind oder sein müssten. Nicht betriebsfähige Kassensysteme oder Kassen, die lediglich als Erfassungshilfen dienen, sind von der Meldepflicht ausgenommen.

Welche Fristen gelten?

  • Kassensysteme, die vor dem 1. Juli 2025 angeschafft wurden, müssen spätestens bis zum 31. Juli 2025 gemeldet werden.
  • Kassensysteme, die ab dem 1. Juli 2025 neu angeschafft werden, müssen jeweils innerhalb eines Monats nach Anschaffung bei der zuständigen Finanzverwaltung angemeldet werden.

Neben der initialen Anmeldung müssen auch Änderungen und die Außerbetriebnahme von Kassensystemen gemeldet werden.

Welche Daten müssen gemeldet werden?

Die folgenden Informationen sind verpflichtend anzugeben:

  • Unternehmensdaten (z. B. Firmenname, Steuernummer)
  • Standortinformationen der Betriebsstätten, an denen die Kassen genutzt werden
  • Details zu den eingesetzten Kassensystemen (z. B. Hersteller, Modell, Seriennummer, Datum der Anschaffung und Inbetriebnahme)
  • Angaben zur technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) wie Hersteller, Seriennummer, Modell und Datum der Inbetriebnahme

Wie erfolgt die Meldung?

Die Meldungen erfolgen elektronisch über ELSTER direkt an die zuständige Finanzverwaltung. Dabei ist es wichtig, dass alle Daten vollständig und korrekt übermittelt werden, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Unterstützung durch ADDISON Compliance Online

Mit ADDISON Compliance Online steht eine einfache, zuverlässige und sichere Lösung zur Verfügung, mit der die Anforderungen des §146a AO effizient erfüllt werden können. Das Modul ermöglicht eine unkomplizierte Datenerfassung, Validierung sowie automatische Übermittlung der Meldungen. Sämtliche Meldungen und Rückmeldungen der Finanzverwaltung werden revisionssicher archiviert, wodurch Transparenz und Rechtssicherheit gewährleistet sind.

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