Personal und Zeiten | Datenaustauschverfahren zum Nachweis der Elterneigenschaft und Anzahl der Kinder: Schnelleinstieg für Arbeitnehmer
Für den Nachweis der Elterneigenschaft und die Anzahl der zu berücksichtigenden Kinder für die Beitragsberechnung zur Pflegeversicherung wird zum 01. Juli 2025 ein digitales Verfahren eingeführt.
Arbeitgeber erhalten nach der Anmeldung der meldepflichtigen Arbeitnehmer Rückmeldungen vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), die über die Elterneigenschaft und die Anzahl der zu berücksichtigenden Kinder enthalten.
Umsetzung im Programm
Im Bereich Meine Mitarbeiterdaten | Meine Personalstammdaten werden die vom Bundeszentralamt für Steuern zurückgemeldeten sowie die manuell erfassten Kinder angezeigt.
Bitte prüfen Sie die vorhandenen Angaben, damit der Pflegeversicherungsbeitrag korrekt berechnet werden kann. Falls Sie Änderungen im Bereich der manuell erfassten Kinder vornehmen möchten, klicken Sie bitte rechts oben auf den Link Änderung hinzufügen
Wählen Sie anschließend den Punkt Kinder aus, um das Overlay zum Hinzufügen und Ändern von Kinderdaten zu öffnen.
Im Overlay werden alle manuell erfassten Kinder angezeigt. Durch Klicken auf einen Eintrag wird ein weiterer Dialog geöffnet.
Falls notwendig, können Sie an dieser Stelle Änderungen vornehmen.
Wann sollten Sie Kinder manuell hinzufügen?
Falls Pflegekinder oder Adoptivkinder in Ihrer Familie leben, die im digitalen Verfahren nicht berücksichtigt werden, müssen diese Kinder manuell hinzugefügt werden. Beachten Sie bitte, dass dann die Checkbox Relevant für Berechnung Pflegeversicherung aktiviert werden muss, damit dieses Kind bei der Berechnung des Pflegeversicherungsbeitrags berücksichtigt wird.