1. Allgemeine Hinweise zur Hauptversion 2026-3
Dieses Dokument umfasst die Beschreibung der Erweiterungen/Änderungen der ADDISON SBS Rewe-Anwendungen (nachfolgend Anwendung genannt), die im Rahmen der Auslieferung der neuen Version freigegeben/veröffentlicht werden.
Die vorliegende Kundeninformation basiert auf dem Redaktionsstand Ende August 2026. Zusätzliche Neuerungen und Erweiterungen sind ggf. durch die Installation von Service Releases und Updates hinzugekommen. Bitte beachten Sie deshalb auch die Kundeninformationen, die wir im Rahmen dieser Aktualisierungen ausliefern. Eine Beschreibung dieser Aktualisierungen finden Sie innerhalb der Anwendung unter Produktinformationen | Updates und Service Releases. |
Neben den Grundvoraussetzungen für die Installation unserer Anwendung erhalten Sie hiermit eine aktuelle Information bzgl. der Verfügbarkeit/Unterstützung von Drittanbieter-Komponenten, und zwar für:
- Microsoft (Betriebssysteme, Office und SQL Server)
- DocuWare (DMS) und
- BDV (SBA, Jobserver, ScanStation…).
Sollten Sie die Installation/Aktualisierung unserer Anwendungen nicht selbst durchführen, so leiten Sie bitte diese Kundenformation dementsprechend weiter (IT-Partner/-Beauftragter, Administrator). Wichtig dabei sind die Kapitel 1 und 2. Ab dem Kapitel 3 finden Sie die fachlichen Erweiterungen/Änderungen, die wir mit dieser Version bereitstellen. |
1.1. Grundvoraussetzungen für die Installation
Für die Installation dieser Version wird die Hauptversion 2026-2 (mit oder ohne Service Release/Updates) unserer Anwendung vorausgesetzt.
Es muss zudem sichergestellt werden, dass die Installation unter einer von uns freigegebenen Betriebssystem-Version vorgenommen wird. Die aktuellen Informationen hierzu finden Sie im folgenden Abschnitt.
1.2. Unterstützung von Microsoft-Produkten
Nachfolgend erhalten Sie die aktuellen Informationen bzgl. der Unterstützung von Microsoft-Produkten (Betriebssystemen und Office-Versionen).
Weiterführende Informationen bzgl. der Unterstützung von Microsoft-Produkten finden Sie in dem Dokument Systemvoraussetzungen.pdf (Abschnitt: Unterstützung von Microsoft Produkten) des aktuellen Auslieferungsmediums.
Microsoft SQL Server 2025
Die Freigabe von Microsoft SQL Server 2025 wurde mit Hauptversion 2026-2 erteilt.
1.3. Abkündigung von Microsoft-Produkten
Für alle Anwendungen von uns gilt: Lösungen bei Supportanfragen werden nicht erarbeitet, wenn das Fehlverhalten ausschließlich bei Produkt-Versionen auftritt, die abgekündigt sind.
Microsoft Windows Server 2016
Die Freigabe von Microsoft Windows Server 2016 wird mit der Hauptversion 2027-1 entzogen.
1.4. Hinweis für die Nutzer von Microsoft 365
Seit Januar 2025 werden Kunden mit Microsoft 365 Business- und Premium-Lizenzen automatisch vom klassischen Outlook auf das neue Outlook umgestellt. Sie können jederzeit wieder zum klassischen Outlook zurück wechseln bzw. die Funktionalität auch deaktivieren.
| Das neue Outlook kann in Verbindung mit unseren Anwendungen nicht genutzt werden. Weitere Hinweise entnehmen Sie bitte unseren Systemvoraussetzungen. |
Hilfe erhalten Sie ferner über folgenden Link:
Steuern der Installation und Verwendung des neuen Outlook - Microsoft 365 Apps | Microsoft Learn
1.5. DocuWare Produktlebenszyklus
Nachfolgend finden Sie eine Tabelle mit den End-of-Support-Daten für die aktuell unterstützten Versionen.
| Version | Status | End-of-Support |
|---|---|---|
| 7.14 | Freigabe | 31. Mai 2029 |
| 7.13 | Freigabe | 31. Oktober 2028 |
| 7.12 | Freigabe | 31. Mai 2028 |
| 7.11 | Freigabe | 31. Oktober 2027 |
| 7.10 | Freigabe | 31. Mai 2027 |
| 7.9 | Freigabe entzogen (keine Hotfixes oder Updates seitens DocuWare möglich) Die Unterstützung für DocuWare 7.9 beschränkt sich auf die allgemeine Fehlersuche und bereits veröffentlichte Hotfix-Pakete. | 31. Oktober 2026 |
| 7.8 | Freigabe entzogen | 31. Mai 2026 |
| 7.7 | Freigabe entzogen | 31. Oktober 2025 |
| 7.6 | Freigabe entzogen | 31. Mai 2025 |
| 7.5 | Freigabe entzogen | 31. Oktober 2024 |
| 7.4 | keine Freigabe (Stempelsetzung mit Auswahllisten nicht korrekt; Korrektur erst mit Version 7.5 seitens DocuWare) | 31. Mai 2024 |
| 7.3 | Freigabe entzogen | 30. Juni 2023 |
| 7.2 | keine Freigabe (Veröffentlichung seitens DocuWare nur als optionale Version) | 31. Oktober 2022 |
| 7.1 | Freigabe entzogen | 30. April 2022 |
| 7.0 | Freigabe entzogen | 30. Juni 2021 |
| 6.8 - 6.12 | Freigabe entzogen | 31. Oktober 2020 |
Weiterführende Informationen erhalten Sie unter:
https://support.docuware.com/de-DE/support/docuware-support-lifecycle-policy/
Lösungen bei Supportanfragen auf Basis einer von DocuWare nicht mehr unterstützten Version werden nicht erarbeitet, wenn das Fehlverhalten ausschließlich bei dieser Version auftritt.
1.6. BDV-Anwendungen (SBA)
Wir liefern hiermit die aktuelle Version von SBA (005.190.060/5.1.9.60) aus. Sie muss zwingend installiert werden, damit die Anbindung von SBA aus unserer Anwendung heraus korrekt funktioniert. Dies gilt auch für alle zugehörigen Anwendungen (z.B. JobServer und ScanStation).
Hinweise zur Aktualisierung finden Sie im Dokument Installation_SBA.pdf. Sie finden diese Dokumentation im Autoplay-Menü des Installationsmediums unter Dokumentationen | ADDISON | Weitere Dokumentationen.
2. Installationshinweise
2.1. Allgemeines
Unter der Rubrik zu aktualisieren aus dem Autoplay-Menü werden Ihnen alle Anwendungen zur Aktualisierung angeboten, die bereits installiert worden sind. Hier ein Beispiel dazu:
Führen Sie bitte die Aktualisierung aller angezeigten Anwendungen durch.
Weiterführende Informationen bzgl. der Installation unserer Anwendungen finden Sie in dem Dokument Installationsanleitung.pdf. Sie finden diese Dokumentation im Autoplay-Menü des aktuellen Auslieferungsmediums unter Dokumentationen | SBS Rewe | Installation.
Bitte achten Sie darauf, dass auch Systeme, die nur für bestimmte Dienste bereitgestellt sind, ebenfalls wie oben dargestellt aktualisiert werden. Dazu zählen z.B.:
|
Hinweise zu Antivirenprogrammen
Beachten Sie, dass jedes Antivirenprogramm mehr oder weniger zu Unverträglichkeiten mit jeglichen Anwendungen führen kann. Schalten Sie zum Zeitpunkt der Installation von Anwendungen die Virenscanner-Funktionen ab bzw. definieren Sie Ausnahmen.
Weiterführende Informationen hierzu finden Sie in dem Dokument Systemeinstellungen.pdf (Abschnitt 5.5) des aktuellen Auslieferungsmediums.
2.2. Microsoft Windows Server 2016
Die Freigabe von Microsoft Windows Server 2016 wird mit der Hauptversion 2027-1 entzogen.
Auf Basis der Installation der Anwendungen aus der Hauptversion 2026-3 werden zwei Warndialog angezeigt, die auf die Situation aufmerksam machen, falls Windows Server 2016 vorgefunden wird.
Die Installation wird über die Schaltfläche Nein und OK fortgesetzt.
2.3. Microsoft SQL Server 2017
Die Freigabe von Microsoft SQL Server 2017 wird mit der Hauptversion 2027-3 entzogen.
Innerhalb der ADDISON SBS Rewe Management Console wird beim Ausführen von Aufgaben, die eine exklusive Verbindung zur Datenbank aufbauen, ein Hinweisdialog angezeigt, der auf die Situation aufmerksam macht, falls SQL Server 2017 vorgefunden wird.
Die entsprechende Aufgabe wird nach Auswahl von OK fortgesetzt.
2.4. Neuer ELSTER-Server
ELSTER stellt die Datenannahme auf den neuen Server datenannahme.elster.de um. Bitte stellen Sie sicher, dass die Adresse in eventuell vorhandenen Firewalls, Proxy-Systemen oder URL-Whitelist-Konfigurationen für die Kommunikation freigegeben ist.
Weitere Details finden Sie in der Dokumentation Systemeinstellungen.
2.5. Wichtige Information: Zusätzliche Domain für ADDISON Online
Im ersten Quartal 2026 haben wir für ADDISON Online - den Onlinearbeitsplatz Ihrer Kanzlei - eine zusätzliche Domain addison-online.de eingeführt. Dies erfolgt zur Verbesserung unserer Dienste, wie z.B. Nutzung von Browserlesezeichen, Vereinheitlichung von Sicherheitseinstellungen. Damit Sie unsere Dienste weiterhin problemlos nutzen können, muss sichergestellt sein, dass Ihre Systeme die neue Adresse erreichen können.
Prüfen Sie jetzt Ihre Verbindung
Bitte führen Sie den Verbindungstest auf Ihrem ADDISON/ AKTE/ SBS - Arbeitsplatzrechner durch, indem Sie folgenden Link (in Ihrem Standard-Browser) öffnen:
https://services.addison-online.de/utils/connection-check.html
Wenn dieser Test erfolgreich ist und Sie die folgende Meldung erhalten, müssen Sie nichts weiter tun:
Was muss ich tun, wenn das nicht geht?
Falls der Verbindungstest nicht erfolgreich ist, wenden Sie sich bitte an Ihren IT-Ansprechpartner. Diese kann die genannten Adressen in den Firewall- und Netzwerkeinstellungen freigeben.
- *.addison-online.de
- Alternativ: <IhreUrl>.addison-online.de (analog zu <IhreUrl>.portal-bereich.de) und services.addison-online.de
- Sollte nach einer IP-Adresse gefragt werden, nennen Sie 131.189.149.39. Es empfiehlt sich aber die Freigabe der Domainadressen.
| Die Einführung der neuen Domain wurde stufenweise umgesetzt. Ab der aktuellen Hauptversion 2026-3 ist die Nutzung der neuen Domain für alle Kunden verpflichtend. Bitte prüfen Sie, ob die notwendigen Freigaben in Ihrer Umgebung eingerichtet sind. |
Weitere Details finden Sie in den Systemvoraussetzungen und den kommenden Kundeninformationen. Bei Fragen steht Ihnen unser Support-Team gerne zur Verfügung.
2.6. ADDISON Wiki Hilfe - Apache Tomcat®
Als eine Komponente der ADDISON Wiki Hilfe wird nun die Version 9.0.121 von Apache Tomcat® ausgeliefert.
2.7. Hinweise zur Aktualisierung einer installierten Version
Zu einer installierten Version unserer Anwendung ergeben sich immer wieder Aktualisierungen, die wir über das Internet veröffentlichen (Stichwort Service Releases und Updates), z.B. auf Grund von Änderungen durch die Finanzverwaltung hinsichtlich ELSTER.
Werden diese Service Releases und Updates nicht sehr zeitnahe eingespielt, kann es u.U. auch dazu führen, dass keine ELSTER-Aufträge (Steuererklärungen etc.) übermittelt werden können, (Stichwort: ELSTER-Mindestversionsprüfung). Es ist daher sehr wichtig, dass Sie die installierte Software immer aktuell halten. Mit dem sogenannten ADDISON Update Server-Dienst verfügen Sie über die einfachste Variante, die Software-Aktualisierungen automatisiert installieren zu lassen. Konfigurieren Sie den o.g. Dienst mit Hilfe der Anwendung Update Server Konfiguration dementsprechend.
Informationen hierzu finden Sie in der Programm-Online-Hilfe unterhalb von Allgemeine Dokumentationen | Download-Manager, Kapitel ADDISON Update Server.
Wird das System durch einen IT-Partner betreut, so geben Sie bitte diese Information dem IT-Partner weiter, damit er die Konfiguration vom ADDISON Update Server-Dienst vornehmen kann.
2.8. Hinweise zu Datenumzügen
Sollte ein Umzug der ADDISON SBS Rewe-Umgebung (Software und Daten) bevorstehen, so nehmen Sie unbedingt im Vorfeld Kontakt mit Ihrem zuständigen Vertriebspartner bzw. Consultant Ihrer Wolters Kluwer Tax & Accounting Deutschland GmbH auf.
Ein Umzug der ADDISON SBS Rewe-Umgebung muss sorgfältig geplant und ausgeführt werden, damit Sie ihr Software-Umfeld nach dem Umzug schnellstmöglich wieder produktiv nutzen können und die damit verbundenen Ausfallzeiten auf ein Mindestmaß reduzieren.
Support-Dienstleistungen, die nach der Durchführung von Umstellungen ohne Unterstützung von geschultem Vertriebs- oder Systempartnern der Wolters Kluwer Tax & Accounting Deutschland GmbH notwendig werden, sind in jedem Fall kostenpflichtig.
3. Rechnungswesen
3.1. Stammdaten
3.1.1. Wiederkehrende Buchungen
Die Erfassung von Abgrenzungsbuchungen wurde vereinfacht: Der Typ der wiederkehrenden Buchung kann nun direkt bei der Neuanlage in der Buchungsmaschine aus den vorhandenen Typen gewählt werden:
3.1.2. Buchungsempfehlungen AfA
Bei den Buchungsempfehlungen AfA können Sie für einen Mandanten in der Kontenerfassung Unterkonten hinterlegen, z. B. 4830.01. Hierfür wurde neben der Einstellung Mandanten-Buchhaltung die neue Option mit Unterkonten bereitgestellt. Öffnen Sie dazu bei Bedarf im Kontofeld die Kontoerfassung mit F2.
Beispiel:
3.1.3. Referenzkonten
Mit dem Referenzkontenmodell wird eine einheitliche Grundlage für die Standardkontenrahmen geschaffen. Fachlich vergleichbare Konten aus unterschiedlichen Kontenrahmen erhalten dieselbe Referenzkontonummer. Dadurch können kontenrahmenübergreifende Zuordnungen und Auswertungen einfacher gepflegt und genutzt werden.
Referenzkonten stehen in den meisten Standardkontenrahmen zur Verfügung. Ausnahmen bestehen nur in einzelnen Spezialkontenrahmen, beispielsweise im KR45 Pflege.
Aufbau der Referenzkonten
Die Referenzkontonummern orientieren sich am Standardkontenrahmen KR 04. Dadurch bleibt die Bedeutung der Kontonummern für Anwender nachvollziehbar.
Es werden achtstellige Referenzkontonummern verwendet, zum Beispiel 00440000.
Der mittlere Teil der Referenzkontonummer entspricht der Kontonummer im KR 04. Die führenden Nullen dienen insbesondere der Abbildung von Spezialkontenrahmen, zum Beispiel KR42 Vereine oder KR51 Kfz-Branche.
Damit können Konten unterschiedlicher Kontenrahmen, beispielsweise KR03 und KR04, über eine gemeinsame Referenz miteinander in Beziehung gesetzt werden.
In den Dokumenten Kontenrahmen und Kontenstamm kann die Spalte für Referenzkonten bei Bedarf über das Kontextmenü eingeblendet werden. Referenzkonten können – wie Konten – mandanteneigen oder kanzleiweit bearbeitet und in Auswertungen zugeordnet werden. Die Zuordnung gilt anschließend für alle Kontenrahmen, die Referenzkonten enthalten, unabhängig von der Stellenanzahl des jeweiligen Kontenrahmens.
Wichtig: Die Buchung erfolgt weiterhin mit den jeweiligen Kontonummern des verwendeten Kontenrahmens. An der Erfassung und Buchungslogik ändert sich dadurch nichts.
Ziel des Referenzkontenmodells ist unter anderem, die künftige Pflege von Auswertungen zu vereinfachen. Aktuell werden weiterhin auch die bestehenden Kontenzuordnungen in den Auswertungen berücksichtigt.
3.2. Finanzbuchhaltung
3.2.1. Referenzkonten in Auswertungen
In Auswertungen der Bereiche Finanzbuchhaltung, Jahresabschluss und Steuern kann die Berechnungsbasis im jeweiligen Dokument eingestellt werden. Je nach vorhandener Schlüsselung stehen hierfür Konten, Kontentaxonomie oder Referenzkonten zur Auswahl. Unabhängig von der gewählten Berechnungsbasis bleiben die Auswertungsergebnisse identisch.
Beispielansicht einer BWA:
In den Auswertungen werden weiterhin die Kontonummern des jeweils verwendeten Kanzleikontenrahmens ausgegeben. Dies gilt unabhängig davon, ob die Berechnung auf Basis von Konten, Kontentaxonomie oder Referenzkonten erfolgt.
Referenzkonten werden mit geschwungen Klammern erfasst in den Zuordnungen in einem Von-Bis Bereich wie auch bei anderen mehrstelligen Kontenrahmen. Per rechter Maustaste auf die Schlüsselung können die zum Kanzleirahmen aufgelösten Konten eingesehen werden.
In den Eigenschaften der Steueranwendungen kann die Verwendung von Referenzkonten über die Einstellung Basis der Rewe-Übernahme ausgewählt werden.
Beispiel der Umsatzsteuervoranmeldung:
3.2.2. Buchungsliste
Das Protokoll für Abgrenzungen bei Leistungsdatum wurde überarbeitet und modernisiert. Die Darstellung ist übersichtlicher und unterstützt eine bessere Nachvollziehbarkeit der erzeugten Abgrenzungsbuchungen.
3.2.3. Dialog Offener Posten aus der Buchungsmaschine
Außerdem steht im Dialog OP-Konto aus der Buchungsmaschine heraus ab sofort die neue Option Buchungsberechtigter Buchungskreis zur Verfügung. Wird diese Option aktiviert, werden im Dialog Offene Posten nur noch die offenen Posten angezeigt, die dem aktuell für die Buchung ausgewählten Buchungskreis zugeordnet sind. Dadurch kann die Anzeige gezielt auf die relevanten offenen Posten des jeweiligen Buchungskreises eingeschränkt werden. Dies verbessert insbesondere bei Mandanten mit mehreren Buchungskreisen die Übersichtlichkeit und erleichtert die Auswahl des passenden offenen Postens.
3.2.4. Journal
Im Journal wurde im Register Erscheinungsbild für die Arbeitsansicht eine zusätzliche Spalte zur Anzeige des Buchungsmonats eingefügt. Dadurch ist – wie im Kontoinfoblatt – der Buchungsmonat auch dann erkennbar, wenn dieser vom Buchungsdatum abweicht. Die Spalte wird auch beim Excel-Export berücksichtigt.
3.2.5. Arbeitskonto
Das neue Dokument Arbeitskonto ergänzt das bisherige Kontenblatt und Konteninfo.
Das Arbeitskonto bietet eine optimierte Sicht zu einem Konto:
- Performance auch bei sehr großer Anzahl Buchungen
- Sortierung
- Abstimmung
- Blättern
- Raffung
- Suchfunktionen
- Export
3.2.6. Kontenrahmen für Vermietungsmandanten
Mit der Hauptversion 2026-3 steht die neue Branchenlösung für Vermietung zur Verfügung.
Es gibt zwei neue Kontenrahmen mit sechs Stellen:
- Überschussermittlung nach § 21 EStG (KR03)
- Überschussermittlung nach § 21 EStG (KR04)
Die Kontenrahmen sind für eine Gewinnermittlung optimiert (Vorsteuer/Umsatzsteuer als
kostenrechnungswirksam vorbelegt)
Nach der Lizenzierung finden Sie die ausgelieferten Rahmen unter Zentralakte | Stammdaten:
- Überschussermittlung nach § 21 EStG (KR03) |Service Kontenrahmen
- Überschussermittlung nach § 21 EStG (KR04) |Service Kontenrahmen
und
- Überschussermittlung nach § 21 EStG (KAR03) |Service Kostenartenrahmen
- Überschussermittlung nach § 21 EStG (KAR04) |Service Kostenartenrahmen
- BWA - Vermietung und Verpachtung |Auswertungen Servicefunktionen
- Überschussrechnung § 21 EStG Vermietung |Auswertungen Servicefunktionen
Für die Nutzung in der Kanzlei legen Sie von den einzelnen Auswertungen jeweils einen Kanzlei-rahmen an.
Voraussetzung für alle Funktionen ist die Kostenrechnung. Der Kostenkreis 1 wird für die Vermietung genutzt.
Anlage von Wohneinheiten für die Vermietung in der Kostenrechnung
Wohneinheiten können einzeln (eine Wohnung) in einer Kostenstelle hinterlegt werden, oder in einer Kostenstellengruppe (ein Haus) unterteilt z.B. ein Gebäude aber mehrere Etagen.
Beispiel ein Gebäude = 1 Wohneinheit
Im neuen Register V+V ist die Anschrift zu erfassen und die Bezeichnung der Wohneinheit.
Beispiel ein Gebäude mit mehreren Wohneinheiten (1-3) in der Liste der Kostenstellengruppe Nr. 1. , die Nr. 10+11 sind nicht Teil der Gruppe.
Auch hier ist in der Eigenschaft der Kostenstellengruppe das Register V+V mit der Anschrift zu versehen. In dem Fall müssen nicht die Nr. 1-3 einzeln gepflegt werden. Die Anschrift kommt dann aus der Gruppe.
Auswertungen
In der Buchhaltung werden Einnahmen und Ausgaben immer mit einer Kostenstelle gebucht. Gemeinschaftliche Ausgaben werden als Aufteilung erfasst z.B. Hausversicherungen.
In der Buchhaltung (BWA) und Jahresabschluss (Überschussrechnung) gibt es vorbereitete Auswertungen. Diese rechnen aber immer über alle Wohneinheiten weil sie kontenbasiert sind.
Um eine genaue Aufteilung Gesamt und je Wohneinheit zu bekommen, kann die BWA und die Überschussrechnung im Betriebsabrechnungsbogen (BAB) ausgewählt werden und dort entsprechend ausgewertet werden.
Der Aufruf erfolgt jeweils über die Auswahl der Rahmenart im Dokument Betriebsabrechnungsbogen (BAB).
Beispielauswahl als Gruppe mit Einzelnachweis Gesamt oder je Wohneinheit / Kostenstelle:
3.3. Anlagenbuchhaltung
3.3.1. Abschreibungsverzeichnis
Im Menü Bearbeiten, sowie im Kontextmenü oder in einer Anlagekarte können die Werte neu berechnet werden. Also auch für einen Bereich oder das gesamte Verzeichnis.
3.4. Fehlerkorrekturen
3.4.1. Finanzbuchhaltung
Wenn eine Buchung mit Kostenrechnungsaufteilung in die Korrektur genommen wurde und sich der Buchungsbetrag änderte (entweder direkt oder durch einfügen eines Steuerschlüssels), wurde das Verhältnis in der Kostenrechnungsaufteilung nicht prozentual wie in der Originalbuchung angepasst.
(AKTEREWE-5145)
Beim Buchen der kalkulatorischen AfA kam es bei mehreren Kostenkreisen im Zusammenhang mit einer Aufteilung auf mehre Kostenstellen zu einer Differenz.
(AKTEREWE-5093)
4. Steuern
4.1. Körperschaft- und Gewerbesteuer Allgemein
4.1.1. Allgemeines
Mit diesem Programmstand sind bereits die Formularentwürfe für 2026 Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer eingearbeitet. Für die Gewerbesteuer haben wir das vollständig neue Formularwesen in Form der aus EGF bereits bekannten druckbaren Erfassungshilfen umgesetzt.
Die Änderungen für den Veranlagungszeitraum 2026 lassen sich wie folgt zusammenfassen:
- Strukturangleichung zwischen Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer (gleicher Formularaufbau)
- Erhöhte fachliche Differenzierung (z. B. Verluste und Einlagen)
- Vermeidung redundanter Angaben (z. B. § 50a EStG)
- Weiterer Ausbau der Digitalisierung (elektronische übermittelte Zuwendungen in den Anlagen Z). Die Finanzverwaltung fokussiert sich zunehmend auf die elektronische Übermittlung über ELSTER. Dadurch werden bestimmte Informationen ausschließlich im elektronischen Datensatz bereitgestellt. Dies zeigt sich auch daran, dass Formularänderungen beispielsweise in der Anlage GK und der Anlage KSt 1F bereits im Vorjahr nicht mehr in den amtlichen Druckformularen umgesetzt wurden.
4.1.2. Warum Erfassungshilfen statt amtlicher Formulare?
Mit dem Veranlagungszeitraum 2026 wird die Gewerbesteuer grundlegend neu strukturiert. Das bisherige Formularsystem wurde durch mehrere Anlagen ersetzt, die gemeinsam den vollständigen Berechnungsweg abbilden. Insgesamt gibt es nun 18 Formulare für die Gewerbesteuererklärung und Erklärung zur Zerlegung der Gewerbesteuer.
Aus bisher einem Formular, dem Gewerbesteuer-Mantelbogen sind jetzt 14 neue Formulare entstanden:
- Mantelbogen
- Anlage ERT-Gew (Gewerbeertrag)
- Anlage HZ-Gew (Hinzurechnung der Finanzierungsanteile)
- Anlage PG-Gew (Anteile an Gewinn und Verlust von Personengesellschaften)
- Anlage Z-Gew (Spenden und Zuwendungen in den Vermögensstock von Stiftungen)
- Anlage MB-Gew (Ermittlung des Steuermessbetrags)
- Anlage V-Gew (Verluste)
- Anlage VPG-Gew (Verluste von Personengesellschaften)
- Anlage VMU-Gew (mitunternehmerbezogene Verlustverrechnung)
- Anlage WA-Gew (Weitere Angaben)
- Anlage OG-Gew
- Anlage OT-Gew
- Anlage STG-Gew (Steuergestaltung)
- Anlage SAN-Gew (Sanierung)
Die Finanzverwaltung verzichtet aufgrund der Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung der Steuererklärungen auf eine gute Darstellung der Druckformulare und stellt zunehmend Sachverhalte nur noch im elektronischen Datensatz dar. Daher haben wir uns entschieden, analog zum Projekt EGF die neuen Formulare nur noch als druckbare Erfassungshilfen umzusetzen. Diese entsprechen dem amtlichen Datensatz und enthalten auch Eingaben, die z. B. in den amtlichen Druckformularen nicht mehr enthalten sind. Beispiel dafür sind die Erklärungen zur Zerlegung der Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer. Hier wird im amtlichen Formular nur noch der erste Zerlegungsmaßstab dargestellt.
4.1.3. Aufbau / Struktur
Die Formulare werden teilweise im Seitenbereich angelegt und angezeigt, teilweise über den Formularverwalter.
Im Seitenbereich finden Sie zur schnellen Bearbeitung die Formulare, die Sie für Standardfälle benötigen:
- Ebene Mantelbogen
- Ebene Anlage Gewerbeertrag, Anlage Messbetrag, Anlage Verluste und Verluste Personengesellschaften
- Ebene Anlage Hinzurechnungen 1. WJ und 2. WJ, Anlage PG und Anlage Z als Unterformulare zur Anlage Gewerbeertrag; Anlage Verluste Mitunternehmer (Mehrfachformular) als Unterformular der Anlage Verluste Personengesellschaft
4.1.4. Über den Formularverwalter legen Sie folgende Formulare an
- Zerlegung (wie bisher durch Vorhandensein von Betriebsstätten)
- Anlage WA
- Anlage BEG (wie bisher)
- Anlage Steuergestaltung
- Anlage OT
- Anlage OG
- Anlage ÖHG (wie bisher)
- Anlage SAN
Insbesondere auf der Anlage Gewerbeertrag sind einige Schaltflächen angebracht, mit denen Sie direkt das entsprechende Formular zur weiteren Bearbeitung aufrufen können.
4.2. Körperschaftsteuer 2026
Anlage GK
Die schon 2025 nicht mehr verwendete Zeile 46 für Rechteüberlassungen wurde entfernt.
Anlage ZVE
Neue Zeilen 37 – 37d wurden vorbehaltlich Beschlussfassung über die Veröffentlichung des BFH-Urteils I R 1/23 vom 16.07.2025 im Bundessteuerblatt Teil II aufgenommen.
Erweiterung Verlustabzugsbeschränkung (§ 8c KStG) ab VZ 2026
Mit dem Veranlagungszeitraum 2026 wird die Ermittlung des nicht berücksichtigungsfähigen Verlusts nach § 8c KStG neu strukturiert. Der bisher in einer Zeile ausgewiesene Betrag wird künftig in mehrere Berechnungskomponenten (Zeilen 37 – 37d) aufgeteilt und dadurch transparenter dargestellt.
Anlage Z
Die neue Zeile 5a wurde in Abgrenzung zur Zeile 5 zusätzlich aufgenommen für Zuwendungen für steuerbegünstigte Zwecke, bei denen die Daten elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt wurden.
Der Spendendialog und das zugehörige Anlageblatt wurden entsprechend ergänzt.
Anlage KSt 1F
Zeilen 112a, 112b, 118a, 118b, 122a, 122b, 140a und 140b:
Zur Umsetzung des BFH-Urteils VIII R 41/23 vom 25.02.2025 (BStBl II 2026, 87) wurden neue Zeilen aufgenommen, um die Einlagen bei der Bildung und Feststellung eines Sonderausweises nach § 28 Absatz 1 Satz 3 KStG zu berücksichtigen, bei denen eine Erfassung im Bestand des steuerlichen Einlagekontos bisher unterblieben ist.
Zeilen 166a und 172a:
Diese Zeilen wurden aus technischen Gründen aufgenommen, um zu vermeiden, dass in den zugehörigen Abschnitten Eintragungen mit 0 vorzunehmen sind, obwohl ggf. kein Vermögen auf eine Personengesellschaft übergeht. Hintergrund ist, dass im Fall einer Abspaltung und Vollübertragung immer eine Aussage dazu getroffen werden soll, ob Vermögen auf Personengesellschaften übergegangen ist.
Zeile 202a:
Für einen ausländischen Anteilseigner wurde die Eintragung für ein ausländisches Identifikationsmerkmal aufgenommen.
Anlage KSt 1 Fa
Zeilen 48a, 48b, 61a und 61b:
Zur Umsetzung des BFH-Urteils VIII R 41/23 vom 25.02.2025 (BStBl II 2026, 87) wurden neue Zeilen aufgenommen, um die Einlagen bei der Bildung und Feststellung eines Sonderausweises nach § 28 Absatz 1 Satz 3 KStG zu berücksichtigen, bei denen eine Erfassung im Bestand des steuerlichen Einlagekontos bisher unterblieben ist.
Anlage WA
Im Zuge der Arbeiten an der Anlage WA-Gew haben wir die Anlage WA auch auf das neue Format umgestellt. Die Daten zu den Vergütungen an beschränkt Steuerpflichtige werden in die Anlage WA-Gew übergeben.
Anlage GEM
In der Anlage GEM wurde die Freigrenze in Zeile 10 aufgrund der Änderung des § 64 Abs. 3 AO von 45.000 € auf 50.000 € angehoben.
Anlage ÖHK
Die Anlage ÖHK wird um die Änderungen zu Zeilen 37ff. der Anlage ZVE ergänzt.
Erklärung zur Zerlegung der Körperschaftsteuer
Analog zur Gewerbesteuer wurden die Angaben zum zweiten bis fünften Zerlegungsmaßstab aus dem Formular entfernt. Damit diese Daten auch weiterhin auf dem Formular sichtbar sind, haben wir – wie bereits bei den Gewerbesteuerformularen – eigene Formulare bereitgestellt.
4.3. Gewerbesteuer 2026
4.3.1. Gewerbesteuer 2026 – Strukturelle Neuausrichtung
- Die Gewerbesteuererklärung 2026 folgt einer modularen Struktur, bei der die einzelnen Bestandteile der Steuerberechnung in eigenständige Anlagen ausgelagert wurden.
- Der Mantelbogen bleibt erhalten; die Anlagen werden an die Körperschaftsteuer angeglichen. Das bedeutet, für gleich geartete Sachverhalte werden die Anlagen der Körperschaftsteuer wiederverwendet (WA, OG, OT, SAN, STG)
Die zentrale Verarbeitung erfolgt entlang folgender Struktur:
- Mantelbogen
- zentrale Stammdaten
- Steuerung der Anlagen
- Ermittlung des Gewerbeertrags (ERT-Gew)
- zentrale Berechnungseinheit
- Übernahme aller relevanten Ertragskorrekturen
- Spezialanlagen
- HZ-Gew (Hinzurechnung)
- Z-Gew (Zuwendungen)
- PG-Gew (Beteiligungen)
- Folgeberechnungen
- V-Gew / VPG / VMU (Verlustermittlung)
- MB-Gew (Messbetrag)
- Ergänzende Angaben
- WA, STG, OG, OT
Damit wird der gesamte Berechnungsweg erstmals transparent und nachvollziehbar im Formular abgebildet.
Soweit möglich, legt das Programm die Anlagen bereits durch den Jahreswechsel an. Das betrifft insbesondere die Anlage Verluste bzw. VPG und VMU, Z bei Spendenvorträgen, BEG wie bisher, WA, ÖHG, OT und OG.
4.3.2. Fachlich relevante Änderungen
Mantelbogen GewSt 1A
Im Mantelbogen werden jetzt nur noch Stammdaten und ein paar Steuerungen erfasst. Neu ist, dass in Zeile 22 angegeben werden kann, dass die Bekanntgabe weiterhin postalisch erfolgen soll. Ab 2026 gilt grundsätzlich die elektronische Bekanntgabe, sofern dieser nicht widersprochen wird. In diesem Fall ist keine gesonderte Anlage zur Bekanntgabe auszufüllen oder zu übermitteln.
Die Anlage Bekanntgabe wird mit den endgültigen Formularen ebenfalls als eigenes Formular bereitgestellt und nicht mehr als Themendialog umgesetzt.
Anlage ERT-Gew (Ermittlung Gewerbeertrag)
Die Anlage ERT-Gew ist im Seitenbereich unter dem Mantelbogen angesiedelt. Sie ist das Herzstück für die Gewerbesteuerberechnung und mit der Anlage GK der Körperschaftsteuer vergleichbar.
Die vollständige Berechnung des Gewerbeertrags erfolgt in dieser Anlage. An wichtigen Stellen haben wir Dialogschaltflächen für den einfachen Aufruf mit der Anlage verbundener Formulare eingefügt. Im Fall der Spartentrennung (Anlage ÖHG) darf die Anlage Gewerbeertrag nicht angelegt werden, da hier die Ermittlung des Gewerbeertrags in den Anlagen ÖHG erfolgt.
Anlage HZ-Gew (Hinzurechnung)
In der Anlage HZ-Gew werden die Hinzurechnungen der Finanzierungsanteile erfasst und berechnet. Sie ist für das erste und das zweite Wirtschaftsjahr verfügbar. Die Anlage ist unter der Anlage Gewerbeertrag im Seitenbereich angeordnet.
Anlage PG-Gew (Beteiligungen an Personengesellschaften)
Die Anlage PG-Gew umfasst Gewinne und Verluste aus Personengesellschaften. Die bisherigen Views für die Erfassung der Daten haben wir beibehalten ebenso wie die Anlageblätter dazu.
Anlage Z-Gew (Zuwendungen)
Die Anlage Z-Gew ist wie die Anlage Z in der Körperschaftsteuer für die Erfassung aller Daten zum Spendenabzug und für Zuwendungen in den Vermögensstock von Stiftungen vorgesehen.
Neu ist, dass eine Kategorie Spenden mit elektronischen Zuwendungsbescheinigungen aufgenommen worden ist. Diese Spenden fließen wie die anderen in die Höchstbetragsberechnung ein.
Auch für Zuwendungen in den Vermögensstock von Stiftungen steht diese neue Kategorie zur Verfügung. Die Spendendialoge und zugehörigen Anlageblätter wurden entsprechend erweitert.
Anlage MB-Gew (Messbetrag)
Die Anlage MB-Gew darf bei Organgesellschaften nicht angelegt werden, da in diesen Fällen die Berechnung mit der Ermittlung des Gewerbeertrags endet.
Die Anlage wird weitgehend programmgesteuert gefüllt und stellt ausgehend vom Gewerbeertrag die Berechnung des Steuermessbetrags dar.
Anlage V-Gew (Verluste – Einzelunternehmen/Körperschaften)
In der Anlage Verluste wird die Verlustverrechnung und Ermittlung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes analog zur Körperschaftsteuer dargestellt. Sie wird bei Einzelunternehmen, Körperschaften und ggf. Personengesellschaften ohne mitunternehmerbezogene Verlustverrechnung verwendet.
Bei Vorliegen eines vortragsfähigen Gewerbeverlusts wird sie bereits durch den Jahreswechsel angelegt.
Sie befindet sich ebenfalls im Seitenbereich.
Anlage VPG-Gew (Verluste Personengesellschaften)
Die Anlage VPG-Gew und V-Gew schließen sich gegenseitig aus. Die VPG-Gew ist für die Verlustverrechnung von Personengesellschaften vorgesehen und benötigt die als Unterformulare angelegten Anlagen VMU. Abweichend von der Formulardarstellung werden die Gesamtwerte zunächst in der Anlage VPG-Gew ermittelt und anschließend auf die Anlagen VMU-Gew verteilt.
Dieses Vorgehen reduziert den manuellen Erfassungsaufwand und erleichtert die Pflege der Daten auf Ebene der Mitunternehmer.
Die Anlage VPG wird auch durch den Jahreswechsel angelegt, wenn ein vortragsfähiger Gewerbeverlust und Anlagen EMU im Vorjahr vorgelegen haben.
Für die Anlage VPG gibt es eine eigene Berechnungsausgabe.
Anlage VMU-Gew (Mitunternehmer)
Die Anlagen VMU-Gew für die Mitunternehmer hängen unter der Anlage VPG-Gew, da sie nur zusammen mit dieser vorkommen.
Die Werte werden zunächst aus der Anlage VPG-Gew übernommen und können von Ihnen manuell abgeändert werden. Die geänderten Werte werden dann wieder in die Anlage VPG-Gew zurückgeschrieben. Den bisherigen Dialog zur Anlage EMU haben wir entsprechend angepasst, so dass Sie dort die Werte der Gesellschaft und die berechneten Werte angezeigt bekommen und Ihre manuellen Werte erfassen können.
Eine größere Änderung ist, dass die Finanzverwaltung anstelle des bisherigen Prozentwerts nun Beteiligungsquoten in Form von Brüchen mit gemeinsamem Nenner erwartet. Prozentuale Beteiligungsquoten aus der Gesellschafterverwaltung werden automatisch in die von der Finanzverwaltung geforderte Bruchdarstellung umgerechnet.
Die Anlagen VMU-Gew werden auch durch den Jahreswechsel angelegt, wenn im Vorjahr Anlagen EMU vorhanden waren.
Für die Anlagen VMU gibt es Berechnungsausgaben pro Mitunternehmer.
Anlage WA-Gew
Die Anlage WA-Gew ist das Pendant zu Anlage WA der Körperschaftsteuer. Sie wird über den Formularverwalter angelegt, aber auch durch Jahreswechsel (wenn Angaben zur Anlage BEG vorhanden waren) oder wenn Anlagen VMU angelegt sind.
In der Anlage WA-Gew finden Sie insbesondere Angaben zu:
- fortführungsgebundenen Gewerbeverlusten
- Sachverhalten aus der Anlage BEG
- mitunternehmerbezogenen Verlustverrechnungen (Anlage VMU-Gew)
- der Steuerermäßigung nach § 35 EStG
- Einbringungen nach § 24 UmwStG
- Vergütungen nach § 50a EStG an beschränkt Steuerpflichtige.
Der Themendialog zu den Vergütungen an beschränkt Steuerpflichtige entspricht dem der Anlage WA in der Körperschaftsteuer. Die Daten zu den Vergütungen an beschränkt Steuerpflichtige werden aus der Körperschaftsteuer in die Anlage WA-Gew übernommen.
Anlage OG-Gew (Organgesellschaft)
Die Daten zu Organgesellschaften wurden aus dem Mantelbogen herausgelöst. Die Anlage OG-Gew wird über den Formularverwalter angelegt. Wenn im Vorjahr im Mantelbogen angegeben war, dass eine Organgesellschaft vorliegt, werden die Daten beim Jahresvortrag übernommen.
Neu ist, dass die Stammdaten des Organträgers eingetragen werden müssen. Beim künftigen Jahreswechsel werden diese mit übernommen. Ansonsten gibt es keine inhaltlichen Änderungen.
Anlage OT-Gew (Organträger)
Auch die Daten im Fall des Organträgers wurden aus dem bisherigen Mantelbogen herausgelöst. Die Anlage OT-Gew wird über den Formularverwalter oder über den Jahreswechsel angelegt. Im Gegensatz zur Körperschaftsteuer gibt es jedoch nur eine Anlage OT-Gew. Die Daten der zweiten und weiterer Organgesellschaften werden wie bisher in Anlageblätter übernommen. Inhaltlich gibt es keine Änderungen.
Anlage SAN-Gew
Die Anlage SAN-Gew ist neu und ersetzt die bisherige Eingabe des selbst ermittelten Sanierungsertrags nach § 7 GewStG. Sie ist wie die Anlage SAN in der Körperschaftsteuer aufgebaut und wird über den Formularverwalter angelegt
Anlage STG-Gew
Die Anlage STG-Gew entspricht der Anlage STG in der Körperschaftsteuer. Sie wird über den Formularverwalter angelegt und kann mehrfach vorkommen. In dieser Anlage werden die bisher im Mantelbogen enthaltenen Angaben zu Steuergestaltungen ausgewiesen.
Anlage BEG
Die Anlage BEG wurde auf das neue Format umgesetzt, hat aber ansonsten keine Änderungen. Die Berechnungsausgabe dazu wurde erweitert.
Anlage ÖHG
Die Anlage ÖHG wurde ebenfalls auf das neue Format umgesetzt, hat aber keine wesentlichen inhaltlichen Änderungen. Wichtig ist allerdings, dass im Fall der Spartentrennung die Anlagen zur Ermittlung des Gewerbeertrags und Anlage V-Gew nicht angelegt sein dürfen. Wir lassen zum Zweck der Höchstbetragsberechnung von Spenden nur die Anlage Z -Gew zu, werden diese aber von der ELSTER-Übermittlung ausnehmen.
Erklärung zur Zerlegung
In den Erklärungen zur Zerlegung der Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer wurde im amtlichen Formular auf die Darstellung des zweiten bis fünften Zerlegungsmaßstabs verzichtet. Wir stellen diese weiterhin dar.