Arbeitsbereich Dauerfristverlängerung
Arbeitsbereich Dauerfristverlängerung
Ermittlung der Sondervorauszahlung
Werte
In diesem Bereich werden die Sondervorauszahlung sowie die Zahllast des Vorjahres mit den jeweiligen Werten dargestellt. Falls keine Sondervorauszahlung ermittelt werden kann erscheint hier eine Hinweismeldung (z.B. überlappende Zeiträume, Quartalsmeldung im Mandantenstammblatt hinterlegt).
Firma
Anzeige der Firmendaten für die die Sondervorauszahlung ermittelt wird.
Finanzamt
Anzeige des im Mandantenstammblatt hinterlegten Finanzamtes. Über den Button kann ggf. auch ein anderes Finanzamt ausgewählt und gespeichert werden.
Erstmeldung/Berichtigung
Beim erstmaligen Öffnen und Speichern wird eine Erstmeldung erzeugt.
Die Meldung wird als Berichtigung erkannt, wenn der Status der gespeicherten Meldung versendet am ist und wenn sich der Betrag (Bemessungsgrundlage) gegenüber der gespeicherten Meldung ändert.
Soll die Meldung erneut als Erstmeldung versendet werden, kann die gespeicherte Meldung gelöscht werden. Die Löschung erfolgt nur im Dokument Dauerfristverlängerung. Der Eintrag in der Elster Auftragsliste bleibt bestehen.
Die Bemessungsgrundlage für Meldung wird aus den vorliegenden Werten ermittelt. Dieser Wert kann manuell überschreiben werden.
Das Feld Sondervorauszahlung 1/11 für Jahr wird aus der Bemessungsgrundlage errechnet und kann nicht manuell bearbeitet werden.
Wenn die Verrechnung eines Erstattungsbetrages gewünscht wird, muss die Option Verrechnung Erstattungsbetrag gesetzt werden.
Mit Setzen der Option Widerruf Einzugsermächtigung wird die erteilte Einzugsermächtigung widerrufen.
Verrechnung Erstattungsbetrag
Wenn die Verrechnung eines Erstattungsbetrages gewünscht wird, muss die Option Verrechnung Erstattungsbetrag gesetzt werden.
Widerruf SEPA-Lastschriftmandat
Mit Setzen der Option Widerruf Einzugsermächtigung wird die erteilte Einzugsermächtigung widerrufen.
Ergänzende Angaben zur Steueranmeldung (Kennzahl 23)
Sind ergänzende Angaben zur Dauerfristverlängerung gewünscht, kann diese Option gesetzt werden. Im darunter liegenden Textfeld können bis zu 180 Zeichen Text ohne Zeilenumbruch für die Übertragung per Elster hinterlegt werden. Wenn die Option aktiviert wurde, muss ein Text eingetragen werden ansonsten ist die Option wieder zu deaktivieren.
Datengrundlage
In diesem Bereich werden die Daten angezeigt, die als Grundlage für die Sondervorauszahlung herangezogen werden. Dies können sowohl Originalmeldungen als auch Berichtigungen der einzelnen Monate oder Quartale sein.
Sollten nicht für alle Zeiträume Daten vorliegen, erscheint der Hinweis: „Es liegen nicht für alle Zeiträume Daten vor“.
Diese Prüfung wird auch beim Wechsel von Quartalsmeldung zur monatlichen Meldung durchgeführt.
Druck
Der Antrag auf Dauerfristverlängerung kann entweder direkt über den Menüpunkt <Datei | Drucken…> in der Menüleiste oder aus der Seitenansicht gedruckt werden.
Besonderheiten
Überlappende Zeiträume
Wenn es für gleiche Zeiträume z.B. Monats- und Quartalsmeldungen geben sollte, dann kommt es zu Überlappungen. In diesem Fall kann keine Dauerfristverlängerung erstellt werden, dies wird im Bereich Werte mit einer entsprechenden Hinweismeldung angezeigt.
Sollte es sich hier um fälschlicherweise angelegte Steuerfälle handeln, können diese folgendermaßen wieder gelöscht werden:
Der entsprechende Zeitraum muss in der Umsatzsteuer-Voranmeldung aufgerufen werden. Über den Button Entfernen (rotes Kreuz) den Menüpunkt Erfasste Daten des aktiven Formulars entfernen durchführen.
Unbedingt die Daten speichern. Diesen Steuerfall in der Elster Versendeliste löschen, sofern dies möglich ist. Nun kann eine Dauerfristverlängerung durchgeführt werden, da die überlappenden Zeiträume entfernt wurden. Ist bei Datenherkunft Elster Versendeliste (nur SBS Rewe neo®) keine Löschung möglich wählen Sie bitte als Datenherkunft Steuerfälle aus.
Berichtigungen
Gibt es von Steuerfällen mehrere Berichtigungen, wird immer die aktuellste Berichtigung herangezogen.
Kumulierung
Wenn es kumulierte Steuerfälle gibt, werden diese immer vorrangig behandelt und zur Ermittlung der Dauerfristverlängerung herangezogen. Am Monat wird bei der Datengrundlage dann (*) ausgegeben.
Nullmeldung
Eine Nullmeldung kann nur versendet werden, wenn es sich um eine Erstmeldung handelt. Liegen schon eine oder mehrere Berichtigungen vor, so kann die Nullmeldung erst versendet werden, wenn zuvor alle Berichtigungen gelöscht wurden.