Arbeitsbereich

Im Arbeitsbereich werden die Sonderposten Einstellungen und Auflösungen angezeigt. In den Dokumenteigenschaften des Dokuments können Sie zahlreiche Einstellungen vornehmen, um die Anzeige im Arbeitsbereich einzugrenzen.

Sie können zusätzlich zu den Spalten Einstellung Wirtschaftsjahr und Auflösung Wirtschaftsjahr die Spalten Einstellung historisch und Auflösung kumuliert auswerten. Diese Spalten müssen zusätzlich über die Eigenschaften des Dokumentes ausgewählt werden.

Kopieren und Verschieben von Wirtschaftsgütern

Wirtschaftsgüter können kopiert, dupliziert oder in andere Kontenbereiche verschoben werden. Diese Funktionen können Sie über das Menüband oder über das Kontextmenü innerhalb des Dokumentes ausführen.

Dialog Parameter der Anlagenbuchhaltung

Über die Menübandgruppe Extras haben Sie die Möglichkeit in die #3756542: akte anlagenbuchhaltung sonderpostenverzeichnis image32.png Parameter der Anlagenbuchhaltung zu wechseln. Darin können Dokumentübergreifende Einstellungen vorgenommen werden.

Für die Anlagenbuchhaltung können Sie über die Parameter der Anlagenbuchhaltung firmenspezifische Einstellungen vornehmen.

Register Anlagekarte

Entwicklung

Sie können festlegen, ob die Werte des Wirtschaftsjahres in den Grundangaben der Anlagekarte bzw. im Inventarblatt Brutto oder Netto dargestellt werden sollen. Bei der Bruttoentwicklung werden in den Feldern Abgänge (bei Teil- / Vollabgänge) und im Betragsfeld für Umbuchungen (Zugänge / Abgänge per Umbuchung) die AHK-Beträge ausgewiesen. Bei der Nettoentwicklung werden die Buchwert-Beträge angezeigt.

Erinnerungswert

Mit dieser Option hinterlegen Sie, ob das Wirtschaftsgut bis zu einem Erinnerungswert von 0,00 € oder 1,00 € abgeschrieben werden soll. Der Erinnerungswert ist der Buchwert zum Ende des Wirtschaftsjahres, nach Ablauf der Nutzungsdauer. Der Erinnerungswert bleibt für das Wirtschaftsgut stehen und jährlich vorgetragen, solange es im Unternehmen vorhanden ist.

Erinnerungswert GWG

Für die GWGs können Sie abweichend zu den restlichen Wirtschaftsgütern festlegen, ob das GWG bis zu einem Erinnerungswert von 0,00 € oder 1,00 € abgeschrieben werden soll. Der Erinnerungswert ist der Buchwert zum Ende des Wirtschaftsjahres. Der Erinnerungswert bleibt für das GWG stehen und jährlich vorgetragen, solange es im Unternehmen vorhanden ist.

Es ist zu beachten, dass der eingestellte Erinnerungswert GWG nicht für die Sammelposten GWG’s gilt. Diese werden grundsätzlich auf 0,00 € abgeschrieben und nach 5 Jahren nicht weiter vorgetragen.

Berechnung

Wenn Sie die Option Automatisch nach Wertänderung gewählt haben, wird bei jeder Änderung innerhalb der Anlagekarte das Wirtschaftsgut neu berechnet. Ist diese Option nicht aktiv, so wird nach Wertänderung die AfA nicht neu berechnet. Der Buchwert zum Ende des Wirtschaftsjahres können Sie über das Symbol in der Anlagenkarte AfA-Berechnung #3755388: akte anlagenbuchhaltung sonderpostenverzeichnis image33.png aktualisieren. Über das Symbol Neuberechnen #3754566: 16pxin der Anlagenkarte können Sie die manuell geänderten Werte wieder auf die Standardeinstellung zurücksetzen.

Ergänzungsbilanz

Für Ergänzungsbilanzen wurde in der Anlagenbuchhaltung die Möglichkeit geschaffen, Wertkorrekturen zum Anlagevermögen der Gesamthand auch als negative Wirtschaftsgüter zu erfassen.

Die Erfassung negativer Wirtschaftsgüter ist standardmäßig deaktiviert und muss in den Parametern der Anlagenbuchhaltung im Register Anlagekarte mandantenbezogen aktiviert werden.

Nur wenn die Erfassung negativer Wirtschaftsgüter in den Parametern der Anlagenbuchhaltung aktiviert ist, kann in der Anlagekarte im Register Grundangaben die Eigenschaft NEGATIVES WIRTSCHAFTSGUT aktiviert werden.

Sämtliche Erfassungen für negative Wirtschaftsgüter erfolgen so, wie zu positiven Wirtschaftsgütern. Die Ausgabe der Werte zu negativen Wirtschaftsgütern erfolgt in sämtlichen Dokumenten negiert.

#3461530: akte anlagenbuchhaltung sonderpostenverzeichnis image35.png Hinweis: Ist in den Parametern der Anlagenbuchhaltung die Erfassung negativer Wirtschaftsgüter deaktiviert, können keine neuen negativen Wirtschaftsgüter erfasst werden, vorhandene negative Wirtschaftsgüter können verändert werden. Die Eigenschaft negatives Wirtschaftsgut kann nur dann geändert werden, wenn das WG nicht in einem Vorjahr existiert.

Kostenstellen buchen

  • Wählen Sie die Option aus Anlagekarte in Kost-Buchungsliste, werden die Kostenstellenbuchungen für die Wirtschaftsgüter als einseitige Kostbuchungen in die Kost-Buchungsliste, je Kostenkreis, Kostenart und Kostenstelle gespeichert. Die Option ist standardmäßig gesetzt, wenn laut Definition im Mandantenstammblatt die Finanzbuchhaltung mit Kostenstellen geführt wird.

  • Haben Sie die Option aus Anlagekarte in Fibu-Buchungsliste gewählt, können die AfA-Buchungen mit Kostenstellen über die Buchungsliste in die Finanzbuchhaltung ausgeführt werden. Die Kostenstellenbuchungen werden als Aufteilungsbuchungen in der Finanzbuchhaltung gespeichert.

  • Wenn in der Anlagenbuchhaltung für Wirtschaftsgüter keine Kostenstellen hinterlegt sind, können Sie über die Option aus AfA-Konto in Fibu-Buchungsliste trotzdem die Verbuchung der AfA mit Kostenstellen durchführen. Voraussetzung hierfür ist, dass bei den jeweiligen Kostenarten im Stammkonto unter der Registerkarte Kostenrechnung die entsprechenden Kostenstellen für die AfA-Konten bzw. Kostenarten hinterlegt sind.

AfA-Regel Vollabgang

  • Haben Sie die Option AfA einschl. Abgangsmonat gesetzt, wird bei einem Vollabgang mit AfA die Abschreibung bis einschließlich des Abgangsmonats gerechnet.
  • Wählen Sie AfA bis Vormonat, wenn bei einem Vollabgang mit AfA die Abschreibung lediglich bis zum Vormonat des Vollabgangs gerechnet werden soll.

AfA-Regel Teilabgang

  • Soll bei einem Teilabgang die Abschreibung bis einschließlich dem Abgangsmonat gerechnet werden, wählen Sie die Option AfA einschl. Abgangsmonat.
  • Nutzen Sie die Option AfA bis Vormonat, wird bei einem Teilabgang die Abschreibung bis zum Vormonat des Teilabgangs gerechnet. Für den Abgangsmonat wird keine Abschreibung gerechnet.

Benutzerbezogene Einstellungen

Mit dieser Option können Alle Hinweismeldungen optional ein bzw. ausgeschaltet werden.

Register Gebäude-AfA

Programmweite Gebäude-Abschreibungsarten

Über die Schaltfläche [Neu] können Sie neue Gebäude AfA-Arten anlegen. Erfassen Sie die AfA-Art, die Grundlage (§) und die gesamte Nutzungsdauer. In der Tabelle tragen Sie die Anzahl der Jahre und den entsprechenden Prozentsatz ein. Wichtig dabei ist, dass die Jahre in der Gesamtsumme mit der Nutzungsdauer übereinstimmen. Die Prozentwerte dürfen den Wert von 100 % nicht übersteigen.

Wenn Sie eine bereits angelegte AfA-Art überprüfen oder ändern wollen, wählen Sie diese über die Auswahlliste AfA-Art aus. Nach der Auswahl werden Ihnen alle dazugehörigen Informationen angezeigt. Falls notwendig können Sie diese ändern. Nach erfolgter Änderung schließen Sie über die Schaltfläche [Speichern] den Vorgang ab. Über die Schaltfläche [OK] werden Ihre Änderung oder Neuanlage ebenfalls gespeichert und der Dialog wird automatisch geschlossen.

Register Drucken

Kompletter Abschreibungsverlauf drucken

Um den kompletten Abschreibungsverlauf eines Wirtschaftsgutes über die Anlagekarte auszudrucken, wählen Sie diese Option.

Druckdatum

Für die Druckausgabe stehen folgende Arten der Datumsausgabe zur Verfügung:

  • Tagesdatum
  • Tagesdatum und -zeit
  • Datumseingabe
  • ohne Datum

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