Einführung
Einführung
Folgebuchungen sind automatische Buchungen, die Sie zu einem bestimmten Konto, zu einem Steuerschlüssel oder unter einer eigenen, individuellen Folgebuchungsnummer definieren. Folgebuchungen werden immer dann ausgeführt, wenn beispielsweise das Konto oder der Steuerschlüssel bebucht wird, zu dem Sie eine Folgebuchung angelegt haben.
Wird ein Konto oder ein Steuerschlüssel in der Buchungsmaschine angesprochen, für das/den eine Folgebuchung definiert wurde, wird die Folgebuchung gleich nach dem Buchen ausgeführt, unabhängig davon, ob vorläufige oder endgültige Buchungen geschlüsselt sind. Das die Folgebuchung auslösende Konto wird seitengleich (Soll oder Haben) mit dem Konto 1 der Folgebuchung gebucht. Die Folgebuchung erhält die gleiche Buchungsnummer wie die Basisbuchung.
Wird ein Buchungssatz gelöscht, zu dem eine Folgebuchung gehört, kann die Folgebuchung nach Abfrage ebenfalls gelöscht werden.
Bei der Korrektur eines Buchungssatzes mit Folgebuchung erhalten Sie einen Hinweis, dass eine Folgebuchung für den Buchungssatz existiert. Eine automatische Korrektur der Folgebuchung erfolgt nicht. Die Aufhebung einer Folgebuchung ist über den Aufhebungsschlüssel 4 im Gegenkonto möglich. Falls Konto 1 oder Konto 2 der Folgebuchung leer ist, wird das jeweilige Konto aus der Basisbuchung verwendet. Eine Folgebuchung erfolgt immer in Basiswährung.
Bei Istversteuerung und innergemeinschaftlichen Erwerben werden die notwendigen USt-Folgebuchungen automatisch ausgeführt.
Zusätzlich können in den Folgebuchungen auch Angaben zur Kostenrechnung hinterlegt werden.
Die Anwendung von Folgebuchungen könnte erfolgen bei:
- steuerlich gemischten Einnahmen
- Anzahlungsbuchungen
- Provisionsbuchungen
- Wareneinsatzbuchungen
- Bewirtungskosten
- speziell für Folgebuchungen mit individueller Folgebuchungsnummer:
Vereinsbuchhaltung (Basisbuchung erfolgt brutto, Folgebuchung löst erneutes Buchen im Bereich der Statistikkonten aus, getrennt nach Netto- und Mehrwertsteuerbetrag)
Bestimmte Folgebuchungen werden für die Standardkontenrahmen systemseitig ausgeliefert.
Das Dokument Folgebuchungen wird in der Kanzlei- oder Mandantenakte unter Dauerakte/Stammdaten angelegt. Folgebuchungen können kanzleiweit für einen bestimmten Kontenrahmen oder mandanten-/firmenbezogen angelegt werden. Für Kanzlei-Folgebuchungen bestimmen Sie in den Eigenschaften des Dokumentes den Kontenrahmen. Beachten Sie bitte, dass der gewählte Kontenrahmen nicht gegen Bearbeitung gesperrt sein darf, deaktivieren Sie ggf die Option Kontenrahmen gegen Bearbeitung sperren im Dokument Kontenrahmen Servicefunktionen in der Zentralakte / den Zentralen Stammdaten. Die Kanzlei-Folgebuchungen gelten dann für alle Mandanten/Fimen die mit dem Kontenrahmen arbeiten. Mandanten-/Firmenbezogene Folgebuchungen gelten jahresübergreifend. Sind für ein Konto sowohl eine kanzlei- als auch eine mandantenbezogene Folgebuchung vorhanden, wird beim Buchen des Kontos ausschließlich die mandantenbezogene Folgebuchung ausgeführt. Die Folgebuchungen aus der Mandanten/Firmenakte haben gegenüber denen der Kanzleiakte demnach eine höhere Priorität.
Dokument öffnen: Mandant / Firma / Kanzlei / Zentralakte / Zentrale Stammdaten -> Register Stammdaten / Dauerakte -> Register Dauerakte / Jahresunabhängig -> Register Stammdaten Finanzbuchhaltung -> Folgebuchungen öffnen Dokument neu anlegen: Mandant / Firma / Kanzlei / Zentralakte / Zentrale Stammdaten -> Register Stammdaten / Dauerakte -> Kontextmenü Neu -> Untermenü Neues Dokument oder Registerkarte Start -> Symbol Neues Dokument -> Dialog Dokument hinzufügen Register Stammdaten Rechnungswesen -> Register Stammdaten Finanzbuchhaltung -> im mittleren Bereich Eintrag Folgebuchungen -> Doppelklick oder Eintrag markieren -> Schaltfläche OK