Einführung
Einführung
Das Dokument Einahmenüberschussrechnung führt die Ermittlung des Gewinns nach der vereinfachten gesetzlich vorgegebenen Methode durch. Die Rechtsgrundlage für die Gewinnermittlung mittels Einnahmenüberschussrechnung ist in Deutschland der § 4 Abs. 3 Einkommensteuergesetzes (EStG).
Dokument öffnen: Mandant/Firma/Kanzlei -> Register Jahresakte/Dokumente -> Register Jahresabschluss -> Einnahmenüberschussrechnung öffnen
Dokument neu anlegen: Mandant / Firma -> Dokumente bzw. Jahresakte-> Kontextmenü Neu -> Untermenü Neues Dokument -> Symbol Neues Dokument -> Dialog Dokument hinzufügen -> Register Rechnungswesen -> Register Jahresabschluss -> im mittleren Bereich Eintrag Einnahmenüberschussrechnung -> Doppelklick oder Eintrag markieren -> Schaltfläche OK