Einführung
Einführung
Das Dokument Zusammenfassende Meldung dient der Meldung von innergemeinschaftlichen Warenlieferungen, innergemeinschaftlichen sonstigen Leistungen und Lieferungen des ersten Abnehmers bei innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften nach § 25 b Abs. 2 UStG. Der Zeitpunkt und Umfang der Meldung ist in § 18a UStG geregelt. Sie hat gem. § 18a Abs. 1 UStG elektronisch zu erfolgen. Die Zusammenfassende Meldung erhält Ihre Daten aus den Buchungen. Eine manuelle Eingabe ist nicht möglich. Die Buchungen müssen mit dem entsprechenden Umsatz-Steuerschlüssel erfasst werden, der als Kennzeichen EU Lieferung/Erwerb, Sonstige Leistungen oder EU Dreiecksgeschäfte im Dokument Steuerschlüssel hinterlegt hat. Im Standard sind dies bei den Kontenrahmen 3 und 4 die Steuerschlüssel 50, 54 und 55.
Die in den Dokumenteigenschaften hinterlegten Einstellungen haben Einfluss auf die Darstellung des Dokumentes.
Dokument öffnen: Mandant / Firma -> Register Dokumente bzw. Jahresakte-> Register Rechnungswesen -> Register Finanzbuchhaltung -> Zusammenfassende Meldung öffnen
Dokument neu anlegen: Mandant / Firma -> Kontextmenü Neu -> Untermenü Neues Dokument oder Registerkarte Start -> Symbol Neues Dokument -> Dialog Dokument hinzufügen Register Finanzbuchhaltung -> im mittleren Bereich Eintrag Zusammenfassende Meldung -> Doppelklick oder Eintrag markieren -> Schaltfläche OK