Jahreswechsel und Festschreibung
Jahreswechsel und Festschreibung
Jahreswechsel Anlagenbuchhaltung
Programmaufruf
Diese Funktionalität ist aus der folgenden Menüfolge ausführbar:
Wirtschaftsjahr / Jahreswechsel Anlagenbuchhaltung
Programmzweck
Das Folgewirtschaftsjahr in der Anlagenbuchhaltung wird angelegt und die Wirtschaftsgüter bzw. Investitionsabzugsbeträge vorgetragen.
Des Weiteren besteht hier die Möglichkeit, die noch nicht gebuchten Bewegungen an die Finanzbuchhaltung zu übergeben.
Voraussetzung
Für den Jahreswechsel muss ein entsprechendes Wirtschaftsjahr in der Finanzbuchhaltung vorhanden sein.
Soweit Buchungskreise gesteuert sind, ist die Übergabe der Bewegungen an die Finanzbuchhaltung immer gesetzt.
Soweit keine Buchungskreise gesteuert sind und keine unterjährige Übergabe der Bewegungen erfolgt ist, muss die Option zur Übergabe bei der entsprechenden AfA-Variante gesetzt werden.
Abschreibung buchen/ Abschreibung zurücksetzen
Die Funktionen Abschreibung buchen und Abschreibung zurücksetzen stehen unabhängig vom Jahreswechsel immer mit der uneingeschränkten Funktionalität zur Verfügung. D.h. auch nach dem Jahreswechsel können Monate zurückgesetzt und neu gebucht werden.
Status vorläufig
Das abgeschlossene Wirtschaftsjahr befindet sich jetzt in der vorläufigen Periode.
Änderungen an den Wirtschaftsgütern sind nur noch möglich, wenn der Bearbeitungsmodus eingeschaltet wurde.
Änderungen werden jetzt bei den Bewegungen in die 13./ 14. Periode eingestellt und automatisch im neuen Jahr berücksichtigt.
Anlagenbuchhaltung festschreiben
Programmaufruf
Diese Funktionalität ist aus der folgenden Menüfolge ausführbar:
Wirtschaftsjahr / Anlagenbuchhaltung festschreiben
Programmzweck
Das Wirtschaftsjahr wird komplett abgeschlossen. Es sind keine Änderungen mehr möglich. Die Auswertungen für das Wirtschaftsjahr können aber weiterhin gedruckt werden.
Zurücksetzen
Die Festschreibung kann über das Menü Monats-/ Jahreswechselfunktionen / Festschreibung Anlagenbuchhaltung aufheben aufhoben werden.