Verarbeitung der Buchungsempfehlungen

Bei der Verarbeitung von Buchungsempfehlungen werden mandantenindividuelle und kanzleiweite Buchungsempfehlungen nach folgender Logik geprüft:

  • Prüfung mandantenindividuelle Buchungsempfehlung für Konto, z.B.: 320
  • Prüfung Kanzlei-Buchungsempfehlung für Konto, z.B.: 320
  • Prüfung mandantenindividuelle Buchungsempfehlung für Abschreibungsart, z.B.: Bewegliche Wirtschaftsgüter.
  • Prüfung Kanzlei-Buchungsempfehlung für Abschreibungsart, z.B.: Bewegliche Wirtschaftsgüter.
  • Prüfung mandantenindividuelle Buchungsempfehlung für Allgemeine Buchungsempfehlungen, z.B. Anlagekonto – beliebige AfA-Art.
  • Prüfung Kanzlei-Buchungsempfehlung für Allgemeine Buchungsempfehlungen, z.B. Anlagekonto – beliebige AfA-Art.

Beim Verbuchen werden die Buchungsempfehlungen nach dieser Logik geprüft. Werden Buchungsempfehlungen gefunden, werden diese Konten entsprechend verwendet. Sind keine Buchungsempfehlungen für den Mandanten vorhanden, werden die kanzleiweiten Buchungsempfehlungen herangezogen. Ebenso wird geprüft, ob für ein Konto oder eine Abschreibungsart Buchungsempfehlungen vorhanden sind. Ist dies nicht der Fall, werden die Allgemeinen Buchungsempfehlungen verwendet.

In den mandantenindividuellen Buchungsempfehlungen können über das Icon Empfehlungen aus Kontenrahmen einblenden die Buchungsempfehlungen aus der Zentralakte angezeigt werden. Die Konten aus der Zentralakte können jederzeit abgeändert und mandantenindividuell gespeichert werden. Diese werden dann für die Verbuchung der kalkulatorischen AfA und der Jahresabschreibung herangezogen.

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