Voraussetzungen
Voraussetzungen
Bevor mit der Neuanlage von Wirtschaftsgütern begonnen werden kann, müssen innerhalb der Finanz- und Anlagenbuchhaltung bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Finanzbuchhaltung
In der Finanzbuchhaltung muss im Menü Stammdaten / Firmendaten / Finanzbuchhaltung das Wirtschaftsjahr und der Kontenrahmen mit der entsprechenden Bilanzgliederung hinterlegt sein.
Anlagenbuchhaltung
Zunächst muss über die Projektverwaltung das Projekt Anlagenbuchhaltung angelegt werden.
Für die Anlage des ersten Wirtschaftsjahres der Anlagenbuchhaltung bestehen 2 Möglichkeiten:
- Wirtschaftsjahr (Monats-/ Jahreswechselfunktionen)
| Wirtschaftsjahr Anlagenbuchhaltung anlegen
- Symbol
Wirtschaftsgut
Hierbei wird das aktuell eingestellte Wirtschaftsjahr herangezogen.
| Eine nachträgliche Änderung ist grundsätzlich nicht möglich. Nachfolgende Wirtschaftsjahre werden über den Jahresabschluss festgelegt. Wird das Wirtschaftsjahr innerhalb der Finanzbuchhaltung verkürzt oder verlängert, wird dies innerhalb der Anlagenbuchhaltung entsprechend angepasst. |
Vorjahr Anlagenbuchhaltung anlegen
Soweit die Anlagenbuchhaltung angelegt wurde, kann das entsprechende Vorjahr freigeschaltet werden. Hierzu steht in den Monats-/ Jahreswechselfunktionen die Funktion Wirtschaftsjahr Anlagenbuchhaltung anlegen bzw. das Symbol Wirtschaftsgut innerhalb der Gruppe Erfassung zur Verfügung.
| Eine "Rückberechnung bzw. Rückübertragung" bereits angelegter Wirtschaftsgüter findet nicht statt. |
Nach der Anlage des ersten Wirtschaftsjahres werden automatisch die Firmendaten angelegt. Hierbei handelt es sich um den AfA-Variantenstamm und die Erweiterten Einstellungen.
Mit der Bearbeitung der Anlagenbuchhaltung kann somit sofort begonnen werden.